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Gewerkschaftliches.

Husland.

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die

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Reichsversicherungsordnung.

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auf eine Hochkonjunktur wie sie selten so umfassend und andauernd Die Massenaussperrungen in Skandinavien.   borgekommen war. Irgendwelches Maß für diese allgemeine Ver­Die Furcht vor der Wahrheit! schlechterung anzugeben, ist jetzt noch nicht möglich. Es kann aber Das Unternehmertum Dänemarks  , das am Mittwoch kein Zweifel darüber sein, daß die Lebenshaltung unserer gesamten Die bürgerlichen Stadtverordneten in Kiel   legten gestern von dieser Woche die 3000 Arbeitsleute aussperren und damit in der gewerblichen Arbeiterschaft im verflossenen Jahre darunter gelitten neuem den Beweis dafür ab, daß sie alle Maßnahmen des Magistrats olge die gesamte Arbeiterschaft dieſer Industrie arbeitslos machen hat und heruntergegangen ist, daß es manchem Arbeiter Mühe und im Kampfe der städtischen Arbeiter billigen und die aus- wollte, hat sich eines besseren besonnen und seinen Beschluß rück- Sorgen gekostet haben wird, seine Familie durchzubringen." ausgängig gemacht. Es fanden in der verflossenen Woche Verhand­geprägteste lassenpolitit treiben. Nachdem der Magistrat lungen zwischen den Zentralen beider Parteien statt und man Arbeiter im Herzogtum Sachsen- Altenburg im Jahre 1908 trifft Das hier entworfene Bild der wirtschaftlichen Lage der den fozialdemokratischen Stadtverordneten die Besichtigung und einigte sich dahin, daß die Arbeit in der Eisengießerei von Christensen Zug um Zug auch noch für 1909 zu. Die Lage hat sich noch um Kontrolle der städtischen Betriebe verweigert hatte, weil die u. Co. in Nykobing wieder aufgenommen wird, und daß die gar nichts gebessert. Städteordnung nur der Gesamtheit der Stadtverordneten das Streitigkeiten nach den geltenden Regeln durch besondere Verhand­Kontrollrecht zugestehe, stellten die sozialdemokratischen Ver- lungen oder durch Schiedsgericht erledigt werden. Bur selben treter in der Dienstagnachmittagssigung einen Antrag, daß Beit, als in Dänemark   die Kriegserklärung abgesagt wurde, be­die Stadtverordneten eine Kommission zur Kontrolle der städtischen schloß die Arbeitgebervereinigung Norwegens   eine allge. Am 9. Juli fand in Gera   eine Konferenz der deutschen   land­meine Aussperrung in der Eisen- und Metall= Betriebe wählen sollten. Sie begründeten den Antrag damit, daß in industrie dieses Landes, die gegen 11000 Arbeiter treffen soll, wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften statt, die zur Reichsversiche­den städtischen Betrieben augenblicklich eine heillose Mißwirt- und zwar lediglich deswegen, weil die Arbeiter der Armaturfabrik unbeschadet ihrer sonstigen Stellungnahme zur Reichsversicherungs­rungsordnung Stellung nahm. Die Konferenz erklärte sich schaft herrsche und es unverantwortlich sei, wenn sich die Stadt- in Buskerud   sich nicht mit 14tägiger Lohnzahlung einverstanden verordneten nicht darum fümmern, wo ihnen doch später die Kosten- erklären wollen. Die Arbeitgeber machten hier den sonderbaren Bestimmungsrecht der Berufsgenossenschaften etwas geändert und ordnung entschieden dagegen, daß an dem jezigen einseitigen rechnung zur Genehmigung präsentiert werde. Die bürgerliche Vorschlag, daß diese Streitfrage durch ein aus drei Mitgliedag den Versicherten bei der Beschlußfassung über die Renten­Mehrheit lehnte diesen Dringlichkeitsantrag ab. bern des höchsten Gerichts zusammenzusehendes Schieds­Die Sozialdemokraten werden einen schriftlichen Antrag auf Berufung gericht entschieden werden. Der Eisen- und Metallarbeiterverband anträge usw. irgendein Einfluß eingeräumt werde. Auch in den einer neuen Sizung, möglichst noch in dieser Woche, einbringen. Die hat selbstverständlich diesen Vorschlag abgelehnt, und die Arbeit- Versicherungsämtern sollen die Versicherten möglichst wenig to Zahl der sozialdemokratischen Stadtverordneten genügt zur Ein- geber haben sich nun auch zu regelrechten Verhandlungen zwischen ſeggen" haben. Sen Organisationsvertretern beider Parteien bereit finden lassen. Von einzelnen Beschlüssen seien folgende registriert: bringung des Antrages. Mitschuldig an der Streik in der Armaturfabrik ist bekanntlich wirtschaftliche und die Seeunfallversicherung sowie für die In­Für die Krankenversicherung, für die gewerbliche, die land­der norwegische Handelsminister Abrahamsen, der das Fabrikreglement mit der 14tägigen Lohnzahlung gutgeheißen hatte. validen- und Hinterbliebenenversicherung sollten besondere Gefeße Er wurde deswegen am Donnerstag im Odelsthing bei den Ver- beibehalten werden, und die gemeinschaftlichen, für alle Geseze handlungen über das Fabrikgesetz zur Rede gestellt. Der Minister geltenden Bestimmungen sollten in einem Mantelgesetz bereinigt mußte zugeben, daß er gegen seine eigene Auffassung der gesetz­Der Schaffung eines gemeinsamen Unterbaues für die Unfall-, lichen Bestimmungen gehandelt habe, entschuldigte sich aber damit, daß der Fabrikbefizer ihm erklärt hätte, die Arbeiter hätten nichts Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung würde zuzustimmen Der Tarif der Töpferträger ist von den Arbeitgebern ge- gegen bie von ihm gewünschte Lohnzahlungsperiode einzuwenden. ſein bei grundsäßlicher Beschränkung des Versicherungsamtes im fündigt worden und läuft mit dem 30. September ab. Um zu dieser Genosse Bra a  , der nachwies, daß der Konflikt gerade durch das Rentenfeststellungsverfahren auf die Untersuchung und Begut­Angelegenheit Stellung zu nehmen, fand am Montag im Gewert- Auftreten des Ministers hervorgerufen war, brachte dann zum achtung der Unfallrentensachen. Die bisherige Zuständigkeit der schaftshause eine Mitgliederversammlung der Töpferträgerfettion Fabritgesch eine ungweideutige Bestimmung in Vorschlag, die be- Berufsgenossenschaften zur Fällung der Entscheidung müsse un des Bauarbeiterverbandes statt. Die Arbeitgeber hatten in ihrem sagt, daß die Lohnzahlung in allen dem Gesetz unterstellten Be- angetastet bleiben, demgemäß alles, was ihnen lediglich eine Partei­Kündigungsschreiben um Angabe der Personen ersucht, mit denen trieben wöchentlich stattfinden soll, falls Arbeiter und Arbeitgeber rolle gegenüber dem Rentenbewerber zuweisen würde, beseitigt über einen neuen Tarif verhandelt werden könne. Der Referent sich nicht ausdrücklich über eine andere Ordnung geeinigt haben. werden. Noad empfahl nun der Versammlung, fie möge sich darauf be- Der Antrag wurde vom Odelsthing einstimmig angenom­Die Berufsgenossenschaften wollen also, wie bisher, nicht schränken, dem Wunsche der Arbeitgeber entsprechend eine Lohn- men. In Schweden   scheint das Aussperrungsfieber des lediglich Partei", sondern Partei und Richter zugleich sein und tommission zu wählen, die weitere Beratung und Stellungnahme unternehmertums   immer mehr um sich zu greifen. Die schwedische bleiben. zur Tariffrage jedoch einer späteren Versammlung überlassen, Arbeitgebervereinigung hat zu diesem Mittwoch eine allgemeine Der Erlaß der Renten-, Herabsehungs- und Einstellungs­um erst einmal zu erfahren, was die Unternehmer eigentlich Vertretersizung nach Stedholm einberufen, und es ist zu erwarten, bescheide müsse den Versicherungsämtern entzogen werden und, wie planen. Dieser Vorschlag wurde von der Versammlung nach daß hier neue Aussperrungen beschlossen werden, unter anderem bisher, den Berufsgenossenschaften vorbehalten bleiben. turzer Aussprache gutgeheißen. In die Lohnkommission wurden in der Textilindustrie, die ja der bereits von der Aussperrung Die Durchführung der Unfallverhütung müsse vollständig in gewählt: Sinrich, Weber, Schieferdecker, Pietsch betroffenen Konfektionsindustrie am nächsten steht. In der Kon- der Hand der Berufsgenossenschaften liegen. und Walter sowie als Vertreter des Zweigvereinsvorstandes fektionsschneiderei haben die Arbeiter über sämtliche Aussperrungs­firmen die Sperre verhängt sowie einen allgemeinen Boykott ver­anstaltet, der hier, wo es sich um Waren handelt, die vor allem von der Arbeiterschaft konsumiert werden, jedenfalls seine Wirkung nicht verfehlen wird. Auch gegen die Aussperrung in der Holz­masseindustrie wird von der Arbeiterschaft mit allgemeiner Sperre und Arbeitsniederlegung der Gruppen vorgegangen, die das Unter­nehmertum notwendig braucht.

Die vorhandenen Mittel gestatten den Arbeitern auf Monate hinaus die Fortsetzung des Lohnkampfes. Die Reihen der Aus­ständigen blieben geschlossen. Der Aufforderung des Magistrats, sich zum Wiedereintritt in den städtischen Betrieb zu melden, ist teiner gefolgt. Berlin   und Umgegend.

Noad.

Brauereiarbeiter! Der Streit in der Brauerei Andreas Reich, Salzwedeler Straße 15, ist zugunsten der Arbeiter beendet. Die Forderungen find bewilligt, und sämtliche Arbeiter haben die Arbeit wieder aufgenommen. Die Sperre über die Brauerei Reich ist hiermit aufgehoben.

Brauereiarbeiterverband. Ortsverwaltung Berlin  .

Achtung, Zigarettenarbeiter! Nachdem die Firma Kyriazi Frères, Friedrichstraße 131d, die ortsüblichen Löhne bewilligt und auch die Organisation anerkannt hat, heben wir hiermit die am 6. Juni d. J. über diese Firma verhängte Sperre auf. Deutscher   Tabatarbeiterverband. Bahlstelle Berlin  . Achtung, Sattler! Die Firma Bruno Wiedermann, Am Nordhafen 6, hat gestern wegen Lohndifferenzen fast sämtliche Arbeiter ihres Betriebes ausgesperrt. Arbeitsangebote der Firma sind auf jeden Fall zurückzuweisen.

Die Ortsverwaltung Berlin   des Verbandes der Sattler  und Portefeuiller.

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Achtung, Kürschner! Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Firma Jacob u. Bräutigam, Markgrafenstraße 58, legten wegen des Auftretens des Wertführers Posselt die Arbeit nieder. Die Werkstatt ist gesperrt und wird ersucht, den Zuzug streng fernzu­halten.

Deutscher   Kürschnerverband. Ortsverwaltung Berlin  .

Deutfches Reich.

Soziales.

Unberechtigte Entlaffung.

Gegen den Cafetier Pregley flagte gestern vor dem Gewerbe­gericht der Kellner W. auf Zahlung einer Entschädigung von 70 M. für ihm durch fristlose Entlassung entgangenen Trinkgeld­verdienst. Der Beklagte erhob den Einwand, er habe den Kläger nur zur Aushilfe engagiert. Er habe ihn auch entlassen müssen, weil sich des Kellners Verhältnis allabendlich in seinem Lokal auf­hielt. Das Verhalten dieser Dame habe bei den Gästen Anstoß erregt. Das Gericht ließ den Einwand des Aushilfsengagements nicht gelten, weil läger vom 5. bis 29. Juni gearbeitet hatte und ein solcher Zeitraum im Gastwirtsgewerbe nicht mehr als Aushilfszeit gelten kann. Ein Entlassungsgrund liege, führte das Gericht aus, auch nicht vor, zumal in diesem Nachtcafé viele solcher Bahlung verurteilt. Damen als Gäste aus- und eingingen. Der Beklagte wurde zur

Der Bericht des Fabrikinspektors für Sachsen- Altenburg für das Jahr 1908,

In unserem Bericht über die Sibung des Tarifamts für das Portefeuiller- und Reiseartikelgewerbe ist der Passus über die Be­zahlung der Feiertage unrichtig wiedergegeben. Der Beschluß betrifft nicht die Feiertage selbst, sondern die Vorabende berselben und lautet: Bei früherem Arbeitsschluß an den Vorabenden von Karfreitag, Christi Erscheinungsfest und Himmel- der dieser Tage herausgekommen ist, ist so recht das Spiegelbild fohrt darf von dem Lohne   nichts in Abzug gebracht werden, wenn des wirtschaftlichen Niedergangs im verflossenen Jahre. Noch nie­bor Abschluß des Vertrages bereits an diesen Tagen früherer mals seit den letzten 15 Jahren ist die Industrie innerhalb des Arbeitsschluß eingetreten war. Vor Ostern, Pfingsten und Weih- Duodesstaates Sachsen- Altenburg so übel daran gewesen, wie im nachten ist früherer Schluß ohne Lohnabzug selbstverständlich. vergangenen Jahre. Natürlich litt die Arbeiterschaft am aller­schwersten unter dem Einflusse der Krise. Der Berichterstatter, Bon Unterschlagungen in den freien Gewerkschaften. Bergrat Boehnisch in Altenburg  , gesteht unumwunden ein, daß die wirtschaftliche Lage der Arbeiter im Herzogtum im verflossenen Zu dieser unserer Notiz werden wir von dem Metallarbeiter- Jahre eine recht ungünstige gewesen sei. Der wirtschaft­verband darauf aufmerksam gemacht, daß der Etat des Verbandes liche Tiefstand ist im vergangenen Jahre, so führt er in seinem nicht Millionen betrage wie wir in der Notiz vermerkt Bericht aus, ein so allgemeiner gewesen, daß kaum ein Gewerbe hatten sondern über 11 Millionen.

werden.

Auch außerhalb des Rentenfestsetzungsverfahrens sei eine Be­schränkung der Zuständigkeit der Versicherungsämter zu erstreben und dahin zu wirken, daß in Angelegenheiten von geringerer Be­deutung" das Versicherungsamt ohne Zuziehung von Beisikern verhandeln und entscheiden könne.

Schließlich sprach sich die Konferenz für Beibehaltung des Rechtsmittels des Rekurses in Unfallsachen aus; aber: es sei eine Ausscheidung minder wichtiger Streitpunkte" angängig.

Kann ein Zariffchiedsgericht Geldbußen verhängen? Diese für die Gewerkschaften bedeutsame Frage hat die Schlich tungskommission in Offenbach am Main   für das Portefeuiller und Reiseartikelgewerbe Deutschlands   unter dem Vorsitz des Regie­rungsassessors Schneider bejaht. Auch das Zentral- Tarifamt dieses Gewerbezweiges hat am 10. Juli in einer Verhandlung in den Räumen des Berliner   Gewerbegerichts unter dem Vorsiz des Magistratsrates von Schulz sich das Recht zugestanden, tarifbrüchige Unternehmer mit Geldstrafen zu belegen. Im Falle, daß der Ver­urteilte die Zahlung der Strafe verweigert, sollen die Entscheide der Schlichtungskommission für die Lederwarenindustrie Deutsch­ lands   und des Zentral- Tarifamtes durch das Amtsgericht voll­stredt werden.

Diese Befugnisse der Schlichtungskommission folgen aus den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung,§§ 1025 bis 1048

Die Schlichtungskommission in Offenbach am Main   verhängte über einen Unternehmer eine Geldstrafe von 100 m., wovon 50. an die Kasse der Unternehmervereinigung und 50 M. an die Stasse des Verbandes der Sattler   und Portefeuiller zu zahlen sind, weil dieser Unternehmer den am 1. Juli 1908 eingeführten Tarif nicht eingehalten hat. Ein anderer Unternehmer hatte aus demselben Grunde 100 M. zu zahlen und wurde außerdem noch verurteilt, an 6 Arbeiter, die Klage erhoben hatten, 131,68 M. zu zahlen, um welche sie sich geschädigt fühlten, weil der Unternehmer Affordlöhne ohne ihre Mitwirkung festgesetzt hatte.

Das Zentral- Tarifamt nahm an, daß gemaßregelte Arbeiter, gleichgültig, ob sie gekündigt oder sofort entlassen werden, von dem Unternehmer, der die Maßregelung vorgenommen hat, auf die Dauer bis zu 14 Tagen Entschädigung in der Höhe ihres bisher verdienten Lohnes beanspruchen können,

davon unberührt geblieben ist. Und zum erstenmal feit 15 Jabren Letzte Nachrichten und Depefchen.

Damit fallen die Gegenüberstellungen noch viel mehr zugunsten verzeichnet der Bericht einen Rückgang in der Zahl der in der des Metallarbeiterverbandes aus.

Der Streit in der Wolgaster   Holzindustrie ist durch Abschluß eines Tarifvertrages zugunsten der Arbeiter beendet worden. Gleichzeitig ist die Bewegung in der Farbholzfabrik zu Wolgast  zugunsten der Arbeiter beendet worden. Die Arbeiter erreichten eine Stundenlohnerhöhung von 2 Pf. Der Vertrag gilt auf zwei Jahre. Sämtliche Arbeiter sollen in die Betriebe wieder eingestellt

werden.

Industrie im Herzogtum beschäftigten Bersonen. Während im

Ein Delzweig.

Mitgliedern der Internationalen Schiedsgerichts- und Friedens. London  , 13. Juli. Eine hier abgehaltene Versammlung von gesellschaft nahm eine Resolution an, in der die englische   Ne. gierung dringend ersucht wird, an die deutsche Regierung zum Zwed der Beendigung der Flottenkonkurrenz und der Herstellung eines Herzlichen Einvernehmens ähnlich der englisch  - französischen Entente heranzutreten.

Schlachten bei der Schlachtenfeier.

Dauer mit Erfolg beendet worden. Der bisherige Stundenlohn ders groß, aber daß sie nicht größer ist, liegt einzig daran, daß Der Maurerstreik in Mühlberg   an der Elbe ist nach 7tägiger Jahre 1907 30 591 Personen beschäftigt wurden, waren es 1908 nur 29 165. Diese Zahl wäre an und für sich ja noch nicht beson­betrug 32 Pf., gefordert wurden 37 Pf. Durch Verhandlung mit zahlreiche Feierschichten eingelegt wurden, wie der Bericht ein dem Arbeitgeberbund gelang es, einen sogenannten Mustertarif ab­gehend darlegt. zuschließen, der eine sofortige Bohnerhöhung auf 34 Pf. borsieht. Zum Schluß entwirft der Bericht folgendes Gesamtbild über Bei den im Herbst neu aufzunehmenden Verhandlungen über die die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft im Herzogtum Sachsen­Bedingungen nach dem 31. März 1910 soll der Stundenlohn von Altenburg  : 36 Pf. als Grundlage dienen. Die Arbeit wird am 13. Juli auf­ Das Bild unserer gesamten Industrie für das vergangene genommen. Jahr ist so ein recht wenig erfreuliches. Die betrüblichen Folgen für die wirtschaftliche Lage der Arbeiter konnten nicht ausbleiben. Wenn auch Arbeiterentlassungen in größerem Umfange nicht statt­Belfast, 13. Juli.  ( B. H.  ) Gestern abend kam es bei Ge­gefunden haben, so war es doch nicht zu vermeiden, daß hier und da einzelne oder mehrere Arbeiter entlassen wurden, die in ihrer legenheit der Jahresfeier der Schlacht, in welcher Jakob II.   von Gesamtzahl immerhin eine beträchtliche, das sonst übliche Maß Wilhelm von Oranien   1690 besiegt wurde, zu großen Krawallen. überschreitende Menge an Arbeitslosen ergaben. Dazu trat, daß Zahlreiche mit Steinen bewaffnete Nationalisten marschierten nach bei dem anhaltenden harten Winter die Bautätigkeit auf längere dem Quartier der Orangisten und zerstörten zahlreiche Verkaufs­Beit völlig zum Erliegen tam, so daß für die Bauhandwerker, lokale. Es entspann sich ein regelrechter Kampf zwischen der Im Holzgewerbe zu Recklinghausen   ist nun auch der Friede ge- Maurer  , Bimmerleute und Hilfsarbeiter von einer Winterarbeit Polizei und den Nationalisten, der mehrere Stunden dauerte. sichert. Nach mehreren örtlichen Verhandlungen mit den dortigen diesmal faum die Rede war. Sie bildeten den Hauptbestandteil Auf beiden Seiten gab es zahlreiche Verwundete, Arbeitgebern wurde ein Vertrag bis zum 15. April 1912 zum Ab- unserer Arbeitslosen. Die Beschränkung in der Entlassung der schluß gebracht, der eine Werkürzung der Arbeitszeit ab 1. Juli Arbeiter war wieder nur dadurch möglich, daß man die Arbeitszeit 1910 von wöchentlich 59 auf 56 Stunden vorsieht, desgleichen eine verkürzte und Feierstunden und ganze Feierschichten einlegte. Das Staffelweise Lohnerhöhung während der Vertragszeit um 5% f. mußte natürlich den Verdienst der Arbeiter herunterdrücken. Zu Der Durchschnittslohn steigert sich demgemäß von 47% auf 53 Bf. dem Mangel an Arbeitsgelegenheit kam dann die direkte Herab- hoitgegend überfiel am 11. b. M. eine aus einem Unteroffizier und Simla, 13. Juli.  ( W. T. B.) Eine große Räuberbande aus der Die Kündigung wurde hierauf von den Gehilfen zurückgezogen. fehung der Löhne, Atford- und Stundenlöhne, wie sie in einer 7 Mann bestehende Abteilung, die zu dem Rajuriposten im Tochital gehörte Der Ausstand in der Rheinschiffahrt ist am Montag, den großen Reihe von Betrieben erfolgt ist; sie wurde in der Regel und tötete alle bis auf den Unteroffizier, der verwundet enttam. Die damit begründet, daß die Preise der Fabrikate gegen die Zeiten Räuber wurden sodann von den Mannschaften des Postens mit Hilfe der eben verflossenen Hochkonjunktur erheblich herabgegangen seien Die Tarifbewegung der Klempner in Leipzig   ist beendet. Nach und die damals gezahlten hohen Löhne jetzt nicht mehr rechtfertigten von 50 Mann eines indischen Regiments angegriffen und zurüd­dem neuen Tarif tritt eine Erhöhung des Mindestſtundenlohnes und zuließen. Wohl berichten auch eine ganze Anzahl von Fabriken geworfen, wobei der Feind drei Tote hatte. wie folgt ein: Bis 1 Jahr nach beendeter Lehrzeit 48 Pf., bis über eine Steigerung der Löhne bis zu 10 Proz., aber es sind das her 44 Pf. pro Stunde; bis zum 21. Lebensjahre 52 f., bisher fast ausnahmslos Betriebe mit besonders eigenartiger Fabrikation, 48 Bf.; für alle über 21 Jahre alten Arbeiter 58 Pf., bisher 53 Pf. Spezialfabriken mit verhältnismäßig fleiner Arbeiterzahl, die für Auf die bisher gezahlten Löhne werden 4 Bf. zugelegt, bei den die Gesamtlage unserer Industrie feinen bestimmenden Einfluß La Paz  , 13. Juli.  ( W. T. B.) Die Regierung hat es ab. über 21 Jahre alten Klempnern 5 Pf. Für Arbeiter in un- haben, während gerade in den Gewerben, für die das lettere zu gelehnt, den argentinischen Schiedsspruch betreffend die Grenze gereinigten Gruben werden 2 M. Buschlag gezahlt, die Auslösung trifft, in den Braunkohlengruben, Porzellanfabriken, Maschinen- awischen Peru   und Bolivien   anzuerkennen. In gewissen Preisen wurde auf 2,50 M. festgesetzt. Die Arbeitszeit beträgt wie bisher fabriken usw. mit ihrer großen Menge von Arbeitern Lohnabzüge wird dies einer Kriegserklärung gleich erachtet. Die Rüstungen 9 Stunden täglich, ist aber für Sonnabends auf 8 Stunden feft- stattgefunden haben. gesetzt worden. Der Tarifvertrag tritt am 1. April 1910 in Straft Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter dauern immer noch an. Die Peruaner beginnen das Land zu vers bis dahin läuft noch der bestehende- und gilt bis 1. Apvil ist für sie um so empfindlicher, als die allerdings längst befürchtete lassen. Die Gesandten Berus   und Argentiniens   erwarten augen­Krise in der Industrie außerordentlich scharf und schnell einsette blicklich die letzten Instruktionen von ihren Regierungen. Verantw. Redakt.; Wilhelm Düwell, Lichtenberg  . Inserate verantw.:

12. Juli, perfekt geworden.

1912.

Räuber gegen Militär.

Kriegserklärung.

h. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr, u. Verlagsanftals Baul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 2 Beilagen u. UnterhaltunasbL