Bekanntlich trmrbe 1900 die von der Negierung borgeschlageneTabaksteuererhöhung abgelehnt. Trotzdem behandelt sie Herr Dr.Jäger in seiner Broschüre sehr ausführlich. Warum? Sie dienteihm nämlich als Demonstrationsobjekt, um den Zentrumsarbeiternzu zeigen, wie sehr sie als Produzenten durch die von der Regie-rung vorgeschlagenen Steucrerhöhungen geschädigt worden wären,und wie väterlich deshalb das Zentrum für sie sorgt«, als es dieseVorschläge ablehnte. Damals rechnete Herr Jäger aus, daß durchdie Annahme der Regierungsvorschläge an zwei Millionen Men-scheu in ihrem Erwerb beeinträchtigt worden wären, denn in derTabakindustrie und ihren Hilfszweigen würden allein über180 000 Arbeiter beschäftigt, und zu diesen kämen noch 120 000Tabakpflanzer mit ihren Familien usw.Damals war noch die Ablehnung der Tabaksteuererhöhung eineGroßtat des Zentrums, mit der es vor den christlichen Tabak-arbeitern stolz paradierte; jetzt— nach Verlauf von drei Jahren— hat es für Erhöhungen gestimmt, die zum Teil be-trächtlich höher sind als die damals vorgeschlagenen.Nur die Zigarettensteuer fand damals Annahme. Die sozial-demokratische Reichstagsfraktion stellte daraus den Antrag, dieZigarettenarbeiter, die durch die Steuererhöhung und ihre Folgen,d. h. durch die zu erwartende Verbrauchseinschränkung, arbeitsloswürden, zu entschädigen. Während aber vor wenigen Tagen dasZentrum eine Entschädigung der Tabakarbeiter verlangte, aller-dings nur eine ganz unzulängliche, wollte«S damals absolut nichts von einer Entschädigung wissen. Damals er-klärte Dr. Jäger im Reichstag(am 7. Mai 1906):„Ich glaube, die Verhältnisse liegen nicht so, daß man dieLeute entschädigen mutz; denn so gefährlich ist die Sache nicht,wie die Herren sagen, und außerdem können wir schonwegen der Konfeauenzen nicht auf die Frageeingehen."Und in seiner Broschüre schrieb er:„Die Sozialdemokraten wollten zuerst die Heimarbeit ganzoerboten haben, und als dies im Interesse der Arbeiter selbst vomReichstag abgelehnt worden war, beantragten sie Entschädigungder durch dieses Gesetz arbeitslos Gewordenen. Auch dieserAntrag mußte abgelehnt werden, weil der Zusammenhang derArbeitslosigkeit mit diesem Gesetz sehr schwer einwandfrei fest-zustellen ist, weil die Annahme des Antrages zu un-übersehbaren Folgerungen führen würde undweil überhaupt eine derartige Maßregel bishernoch niemals ins Auge gesaßt und durchgeführtwurde."Damals war eine derartige Mußregel etwas Unerhörtes undganz Unmögliches. Jetzt hat daS Zentrum selbst für eine solcheunmögliche Maßregel gestimmt— wenn auch nicht aus Wohlwollenfür die Tabakarbeiter, sondern rntr, um ein Mittel zur Be-schwichtigung der rebellierenden christlichen Tabakarbeiter zu haben.So schnell ändern sich Zentrumsüberzeugungen!Doch das Schönste kommt noch. In seiner Steuerbroschüretritt Herr Dr. Jäger für höhere Erbschaftssteuern auf große Ver-mögen ein und erhebt gegen die Sozialdemokratie den Vorwurf,daß die von ihrer Reichstagsfraktion vorgeschlagenen ErbschaftS-steuersätze die großen Vermögen noch zu m ä tz i g belasteten. Da-mals schrieb er, ohne daß irgendein Zentrumsblatt ihn desavouierthätte:„Die Sozialdemokraten wollten die Erbschaftssteuer be-deutend verschärft haben und stellten daher in der Kommissionund im Plenum entsprechende Anträge. Dabei wollten sie nichtbloß die großen Vermögen belasten, sondern griffen schon starkin die Reihen der Minderbemittelten und Arbeiter hinein; eineErbschaft von 2001 M. sollte(Antrag Nr. 30) bereits 1 Proz.bezahlen. Bei einem Gesamtvermögen von 25 000 M.. also beieinem mittleren Bauer(nach süd- und' Westdeutschen Verhält-nissen), sollte die Steuer bereits 4 Proz. betragen. Dabei warnirgends Rücksicht genommen auf die Zahl der Kinder, die sichin so kleine Erbmassen zu teilen hätten. Bei einer Erbmassevon 1— 6 Millionen erreichte die Steuer 14 Proz., bei 10 Mil-lionen ihr End- mit 10 Proz. Der Ertrag war auf 100 Mil-lionen geschätzt. Die Sozialdemokraten hätten also die kleinenVermögen sehr schwer und die größeren mähig be-l a st e t."Diesmal hat daS Zentrum sogar gegen das abgeschwächte Erb-anfallsteuergesetz gestimmt, weil ihm selbst dessen lächerlich niedrigeSteuersätze noch als eine zu hohe Belastung der Wohlhabenden er-schienen.So ändern sich im Handumdrehen UeberMglsngev. GrundsätzeWd ArguMejÜStiLn.en heig, Zentrum.Soziales.Ortskrankenkassen-Versammlung.Der Zentralverband von Ortskrankenkassen im Deutschen Reichhält seine 10. Jahresversammlung vom 8. biS 10. August inBremen ab. Auf der Tagesordnung steht u, a. die.Besprechungder Reichsversicherungsordnung".Kann Nichtimpfenlassen wiederholt bestraft werden?8 14 Absatz 2 des JmpfgesetzeS von 1874 bestimmt:„Eltern,Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohleneohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderungder Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen gebliebensind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 M. oder mit Haft bis zudrei Tagen bestraft."— Wegen Uebertretung dieser Vorschrift warder Schriftsteller Hello v. Gerlach vom Landgericht II in Berlinzu einer Geldstrafe von 20 M. verurteilt worden. Er hatte dievom Berliner Polizeipräsidenten ausgehende Aufforderung, seinenimpfpflichtigen Sohn Wolfgang impfen zu lassen, nicht befolgt.Einem Schutzmann, der bei ihm erschien, erklärte er im Januar1909, er lasse als prinzipieller Jmpfgegner seinen Sohn nichtimpfen.— Seinen Einwand, daß er wegen NichtimpfenS desselbenKindes schon einmal 1908 bestraft sei, lieh daS Gericht nicht gelten.Durch eine neue Bestrafung werde nicht der Grundsatz ne bis iniclem verletzt. Jeder Fall von Ungehorsam gegen eine amtlicheAufforderung im Sinne des Z 14 Absatz 2 stelle eine besondereStraftat dar, so daß die Nichtbeachtung der Aufforderung von 1909eine neue Straftat sei.Der Angeklagte legte Revision ein. In der Begründung desRechtsmittels rügte sein Anwalt Verletzung des ß 14 Absatz 2 desGesetzes durch falsche Anwendung und führte aus, daß der Stand-Punkt deS Landgerichts die Anerkennung eines Impfzwanges be-4 denk, den das Jmpfgesetz nicht habe einführen wollen.Herr v. Gerlach selber bemerkte in der Verhandlung vor demKammergericht am 13. Juli, es würde zu unerhörten Konsequenzenfuhren, wenn die Polizei es in der Hand hätte, durch Wiederholungsolcher Aufforderungen so oft wie möglich eine Bestrafung herbei.zuführen. Und zwar soziale Konsequenzen. Die armen Leutewürden durch wiederholte Strafen gezwungen werden, zu tun, wassie nach ihrer Ueberzeugung nicht möchten, und sie würden damiteinem Impfzwangs unterliegen. Dagegen würde«? es bemittelteLeute nicht tun, sondern die Geldstrafen über sich ergehen lassen.Der zweite Strafsenat des Kammergerichts wies am Dienstagdie Revision mit folgender Begründung ab: Das Kammergerichthalte den Standpunkt des Landgerichts für zutreffend. Allerdingshabe ja die Frage, ob eine wiederholte Bestrafung auf eine wieder-holte Aufforderung zulässig sei, zu Kontroversen geführt. DieMehrzahl der Oberlandesgerichte bejahe aber die Frage. Auchspreche die Entstehungsgeschichte des Gesetzes dafür. Die Regierungwollte von vornherein die zwangsweise Impfung. Das sei imReichstag gefallen. Aber die Absicht des Reichstages sei gewesen,ein Gesetz zu machen, das Erfolg habe. Und Erfolg könne dasGesetz nur haben, wenn durch Geldstrafen indirekt die Impfungerzwungen werden könne. Daß dies die Absicht gewesen sei, habeein Gegner des Gesetzes, der damalige Abgeordnete Windthorst, aus-drücklich ausgesprochen. Er habe gegen das Gesetz gestimmt unddies bei der dritten Lesung damit begründet, daß ein indirekterImpfzwang im Gesetz verblieben sei.— Stenglein erkläre diewiederholte Bestrafung auf wiederholte Aufforderung ebenfalls fürgewollt. Die Absicht des Gesetzes sei, den Ungehorsam gegen dasGesetz zu brechen, wenn auch mit durch den Reichstag abgeschwächtenMitteln.— Wenn Angeklagter sage, das Gesetz werde gegen dieArmen und nictzi gegen die Reichen wirken, so sei solche Wirkungbei verschiedenen Gesetzen vorhanden. Der Z 14 Absatz 2 desJmpfgesetzeS sehe aber auch Haft bis zu 3 Tagen als selbständigeStrafe vor(nicht bloß als Eventualstrafe). Da könne der Wider-stand der Reichen, die die Geldstrafen zahlen wollten, sehr wohlgebrochen werden.—_Mißlungene Ausrede.Ein Kompagniegeschäft, für das unter anderen auch die Ar-beiter das Risiko tragen sollten, unterhielten die TöpfermeisterWinzer und Bardeleben. Das Geschäft rentierte sich nicht rechtund so flüchtete Bardeleben vor den Gläubigern. Sein gegen-wärtiger Aufenthalt ist noch nicht ermittelt worden. 17 Arbeiter,die für diese beiden Kompagnons tätig waren, klagten am Dienstagvon dem Jnnungsschiedsgericht auf Zahlung rückständiger, recht er-heblicher Lohnbeträge. Der Beklagte Winzer war zum Termin er-schienen, wollte aber nicht Betriebsinhaber sondern nur am Rein-gewinn beteiligt gewesen sein. Das Schiedsgericht ließ diese Aus-rede nicht gelten, sondern verurteilte ihn zur Zahlung der einge-klagten Lohnsummen._Landarbeiterelend.Wieder ist ein Landarbeiter durch seinen Arbeitgeber tot-geschossen worden. Das Drama ereignete sich im Dorfe Thiergartbei Elbing. Dort war der Melker und Viehfütterer Barkowski mitdem Hofbesitzer Knorr in Meinungsverschiedenheiten geraten. DerArbeiter forderte schließlich seine Entlassung und den rückständigenLohn. Der Besitzer war aber nicht geneigt, den vollen Lohn aus-zuzahlen, sondern wollte einen größeren Betrag als Sicherheit»-summe zurückbehalten. Im Verlauf des Streites will der Besitzervon Barkowski mit einem Messer bedroht worden sein und inAngst um daS eigene Leben den Arbeiter über den Haufen ge-schössen haben. Der Schwerverletzte wurde nach dem ElbingerKrankenhaus gebracht, verstarb dort aber am letzten Sonntag,24 Stunden nach seiner Einliefcrung. Der Hofbesitzer Knorr be-hauptet, er habe in Notwehr gehandelt. Man darf gespannt sein,welches Resultat die behördliche Untersuchung ergeben wird, ob dieamtlichen Organe auch Notwehr feststellen werden.Ein zweiter Vorgang zum Kapitel der Leutenot, dessen Verlaufglücklicherweise kein Menschenleben zum Opfer forderte, fand dieserTage seinen einstweiligen Abschluß vor der Strafkammer inKönigsberg in der Berufungsinstanz. Der Tatbestand ist kurzfolgender: Eine Landarbeiterfrau mußte auf dem Gute desBesitzers Albert Meller in Groß-Lindenau bei Königsberg i. Pr.während der Krankheit ihres Mannes das Vieh des„Gnädigen"füttern. Eines Tages kam der Besitzer in den Stall und machtein scharfen Worten der Frau den Vorwurf, daß sie daS Vieh nichtrichtig behandle, besonders lasse die Abfütterung alles zu wünschenübrig. Die Frau knickte nicht gleich demütig vor dem Gestrengenin die Knie. Darauf rief der Besitzer der Frau zu, sie solle sichzum Teufel scheren. Die Frau wollte diesem frommen„Befehl"deS„christlichen Arbeitgebers" nachkommen, verlangte aber fürihren Mann die Weiterzahlung des kontraktlich vereinbartenLohnes. Da packte der Besitzer das„freche Weib", wie er geschmack-voll sagte, im Genick und wollte die Widerspenstige an die frischeLuft setzen. Die Frau entwand sich seinen Händen, ergriff eineWruke, so groß wie eine kleine Kegelkugel, und warf sie dem Be.sitzer an den Kopf. Die Wruke verlebte die Oberlippe des„Gnädigen", er will mehrere Tage lang be,m Essen und SprechenSchmerzen gehabt haben. Nun warf der Besitzer, ein Hüne vonGestalt, die schwächlich« Frau zweimal zu Boden und versetzte ihreinige Schläge gegen den Kopf, so daß sie noch heute klagt, seitjenem Vorfall dauernd Schmerzen zu haben. Die Frau verklagteden Besitzer, der Besitzer die Frau wegen Körperverletzung. DerHerr Besitzer wurde vom Schöffengericht zu— 3 M. Geldstrafeverurteilt, aber in der Berufungsinstanz freigesprochen. Die Frauerhielt 20 M. Geldstrafe und die von ihr eingelegte Berufung wurdein der oben erwähnten Strafkammersitzung verworfen.llngültigkeit von Krankenkassenwahlen.Die Legitimation bei Wahlen in Krankenkassen betrifft einebemerkenswerte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. DieMitglieder der Ortskrankenkasse der Bauhandwerker in Lüden-scheid hatten am 20. November 1907 die Delegiertenwahlen zurGeneralversammlung vorgenommen. Gemäß den vom Vorstanderlassenen Ordnungsvorschriften wurden zur Wahl nur diejenigenzugelassen, die ihre Mitgliedskarte vorzeigten. So kam es, daßverschiedene tatsächlich wahlberechtigte Mitglieder, die ihre Mit-gliedskarte nicht bei sich hatten, zurückgewiesen wurden.— DerMagistrat als Aufsichtsbehörde entschied auf Einsprüche vonZurückgewiesenen, daß die Wahlen ungültig seien, und zwar ledig.lich wegen der Zurückweisung derjenigen Wahlberechtigten, die ihreMitgliedskarte nicht bei sich hatten beziehungsweise nicht demWahlvorstande vorzeigten. Der Magistrat vertrat den Stand-Punkt, daß Ordnungsvorschriften für die Wahlen ja zulässig seien,daß sie aber nicht soweit gehen dürften, wahlberechtigten Mit-gliedern die Ausübung des Wahlrechts unmöglich zu machen. DaSsei hier geschehen, indem jede andere Legitimation als die Mit-gliedskarte ausgeschlossen worden sei.— Der Vorstand der Kasse,dem der Magistrat die Beanstandung der Wahlen eröffnete, klagtebeim Bezirksausschuß und erzielte, daß dieser den Bescheid desMagistrats außer Kraft setzte. Das Bezirksgericht führte unteranderem auS: Das vom Wahlvorstand geübte Verfahren sei ge.rechtfertigt. Die Wahlleitung müsse als berechtigt angeschenwerden, eine Legitimation der Mitglieder zu fordern. Wenn alssolche die Mitgliedskarte angesehen wurde, so sei nichts dagegenzu sagen. Jede? Mitglied hätte diese Legitimation sofort zurVerfügung haben oder auch, wenn vergessen usw., die Karte schnellherbeiholen können. Die Wahlen seien gültig.Der dritte Senat des OberverwaltungsgcrichtS hob jedoch diesUrteil auf und wies die Klage des Kassenvorstandes ab, indemer gleich dem Magistrat die Wahlen für ungültig erklärte. Gründe:Dem Kassenvorstand stehe an sich ein Klagerecht zu. Ihm sei vomMagistrat gesagt worden, daß die Wahlen ungültig seien. WenndaS richtig war, so folgten daraus für den Vorstand eine Reihevon Verpflichtungen. In der Sache selbst sei unzweifelhaft, daßerstens nur wahlberechtigte Mitglieder wählen dürften und daßder Vorstand verlangen könne, daß die Mitglieder, die sich ausder Liste ersehen lassen, die Identität ihrer Person nachweisen.wenn sie dem Wahlvorstande nicht so bekannt seien. Hier aberhabe der Vorstand gesagt, daß nur zugelassen werden solle, werdie Mitgliedskarte bei sich habe. Cr habe also ganz außer Betrachtgelassen, ob sich das Mitglied sonstwie legitimieren könne. Dazusei der Vorstand nicht berechtigt. Die Legitimation durch die Mit-gliedskarte möge ja das Wahlgeschäft erleichtern. Es sei jedochdurchaus unzulässig, nur die Mitgliedskarte als einzigesLegitimationsmittel zuzulassen. Somit wären die Wahlen un-gültig. ✓Hus Indurtrie und RandcUNeue Steuern als Profitquelle.Die Abwälzung der neuen Steuern soll anscheinend gründlichbesorgt werden. Anstatt 400 Millionen wird dem Volke vielleichtdas Doppelte abgeknöpft. Die Brauereien haben die Abwälzung fogründlich vorbereitet, daß man sogar mit einer Steigerung derRentabilität der Unternehmen rechnet. Heute wird uns eine Flaschevon der Schultheißbrauerei präsentiert, die äußerlich den anderengleicht, aber trotzdem zirka 30 Proz. weniger faßt als die früher ge-lieferten. Die Biertrinker, will man anscheinend ordentlich blutenlassen. Noch toller sollen die Streichholzverbraucher geschröpftwerden. Schon jetzt fordert man im Kleinhandel um 59 Proz.erhöhte Preise. Wie wir hören, können Kleinhändler von denFabriken vorläufig größere Posten Hölzer nicht mehr bekommen.angeblich sind sie für Warenhäuser auf längere Zeit beschäftigt.Diese geben natürlich nun auch nur noch kleine Mengen ab, umnach dem 1. August, wenn die Zündholzsteuer in Kraft tvitt, aucheinen ordentlichen Preisaufschlag vorzunehmen.Aehnlich werden die Abwälzungen der Mehrbelastungen fürTabak und Branntwein vorgenommen werden. So bekommt diebreite Masse die konservativ-klerikale Steuerpolitik gründlich zukosten. Dafür hat man sich bei den Hottenwttenwahlen für dieJnteressenvertreter des Kapitals einfangen lassen.Süße Dividenden. Die Zuckerfabrik Guhrau in Schlesienverteilte für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende vondreißig Prozent. Diese Höhe hatte man bisher noch nichterreicht. Die Aktien befinden sich durchweg in den Händen um-wohnender Gutsbesitzer.� Die bösen Handelsverträge.Der Papierindustrieverein klagt in seinem Jahresbericht überdie schädlichen Wirkungen der neuen Handelsverträge. Die Aus-fuhr ist zurückgegangen. Insbesondere ist dies nach den Ländernder Fall gewesen, mit denen Deutschland im Handelsvertrags-Verhältnis steht. Der Schaden, der die deutsche Papierindustrietrifft, ist ein doppelter; einmal geht der Export aus Deutschlandzurück, und zweiten? wird die ausländische Industrie durch denerhöhten Zollschutz gestärkt und konkurrenzfähiger auf demWeltmarkt._Vom amerikanischen Zolltarif.Ueber weitere Zollerhöhungen, die sich gegen die ausländischeTextilindustrie richten, wird berichtet, daß der Ruhm Mc Kinlftjs,welcher durch den nach ihm benannten Tarif die Grundlage fürdas Aufblühen einer Weitzblech-Jndustrie gelegt hat, wodurch denbritischen Fabrikanten das bisherige Monopol im hiesigen Markteentrissen wurde, anscheinend Payne„nicht schlafen lasse." Umjenem Beispiele nachzuahmen, habe er Spitzen und Stickereien aus-ersehen, wovon Europa jährlich für 35 bis 40 Millionen Dollarsnach drüben liefere, während die amerikanischen Spitzen- undStickereien-Jndustrien nur erst wenig entwickelt seien. Dem sollnach der Ansicht Pahnes anläßlich der diesmaligen Tarifrevisionabgeholfen werden und zwar durch solche Erhöhung der Zollratcn,daß dadurch ein großer Teil der bisherigen Jmportationcn ausge-schlössen werden soll, und sodann durch zeitweilige Freigabe derEinfuhr von Spitzen, und Stickereicn-Maschinen. Die Payne Billsieht daher auch für letztere für zwei Jahre Zollfreiheit vor, undwenngleich die Aldrich Bill diese Bestimmung eliminiert hat, soheißt es doch, es werde in dem Konferenzkomitee die Bestimmungder Payne Bill wieder hergestellt werden. Die Ausführung desPlan«? würde die Kosten deS JmportierenS erhöhen und dieKonkurrenz sowohl für den einheimischen als auch den �aus-ländischen Fabrikanten vermehren, während die Kosten natürlichder Konsument tragen müßte, und zwar die am wenigsten zk.hlungS-fähigen, da billige Ware hauptsächlich betroffen werden würde.Auch Aldrich ist noch weiter an der Arbeit, um die Zollmauer rechthoch zu ziehen. Er versucht die Zollsätze auf Spitzen und Stickereiennoch um 10 Proz. zu erhöhen, womit die Belastung 70 Proz. bc-tragen würde._Kunstdüngertrust. Ueber einen neuen Kunstdüngertrust inAmerika berichtet die„New Uorker Handelszeitung": Bekanntlichwaren die Bemühungen, eine Verschmelzung von etwa 50 Kunst-düngersabriken des Landes mittels Gründung einer mit 50 000 000Dollars kapitalisierten Korporation zustande zu bringen, unlängstaufgegeben worden. Augenscheinlich sind Bemühungen, dasselbeResultat auf andere Weise herbeizuführen, von neuem ausge-nommen worden, und sind dieselben soweit fortgeschritten, daß esbereits zur Jnkorporierung einer anderen Gesellschaft gekommenist, welche jedoch soweit nur ein nominelles Kapital von 1000 Dollarshat. Dasselbe soll schließlich jedoch auf 15 000 000 Dollars erhöhtwerden. Die Organisatoren sind Thomas C. Meadows undWaldemar Schmidtmann, welche unter den Gesetzen deS StaatesNewhork die International Agricultural Corporation gecharterthaben. Dieselbe tritt in das Leben als Besitzerin großer Kali-gruben in Deutschland, welche von dem zweitgenannten Herrnkontrolliert werden, von Phosphatgruben in Tennessee und Florida,sowie mit Kontrakten für die Ausbeute der Tennessee Copper Co.,der Ducktown Copper Co. und der Sulphur u. Iran Co. an Schwefel-säure, welche Ausbeute sich pro Jahr auf etwa 1000 000 Tonnenbelauft.Syndikate und Regierung in Rußland. Zu der von uns mit-geteilten Ablehnung der russischen Regierung, dem russischen Eisen.syndikat die unverschämten Preise zu zahlen, teilt daS B. T. ausPetersburg über die Stellung der russischen Regierung zuden Syndikaten daS folgende mit:„Das Finanzministerium er-klärte offen, daß es eine Monopolisierung des Marktes niemalsdulden und jede künstliche PreiStrcibung mit einer Entziehung derKronaufträge beantworten würde." In Deutschland hat es dieRegierung noch nicht zu einer solchen Erklärung gebracht, die ver-handelt mit wirtschaftlichen Jnteressenoraanisationen wie der Loko-motivenkonvention, dem Stahlwerksverband, dem Kohlensyndilatusw. und läßt sich ordentlich einseifen.Bier Milliarde» Mark Ueberschuß.Die Standard Oil Co. wird für das letzte Jahr sKätzunsjSweisewieder rund 40 Millionen Dollar Dividenden ausschütten, bei einemUeberschuß von rund 80 Millionen Dollar. Seit seiner Begründungergeben sich folgende Gewinnziffern:Ueberschuß Dividendenin Dollar1909........ 80 000 000 89 335 3201908........ 80 000 000 89 335 8201907........#85 000 000 89 385 3201906........ 88 122 261 89 385 3201905........ 67 459 346 39 336 3201904........ 61 670 110 85 188 2661903........ 81 836 994 42 877 4781902........ 64 613 963 48 861 956Total....... 593 202 064 318 694 8001882 bis 1901 inkl.... 466 240 000 351 833 000Total....... 1 049 442 064 670 427 300Sofern Präsident John D. Rockefeller, wie man wissen will,25 Prozent der Aktien der Gesellschaft besitzt, so stellt sich seineDividendeneinnahme für die Zeit auf 175 000 000 Dollar»