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Bekanntlich trmrbe 1900 die von der Negierung borgeschlagene Tabaksteuererhöhung abgelehnt. Trotzdem behandelt sie Herr Dr. Jäger in seiner Broschüre sehr ausführlich. Warum? Sie diente ihm nämlich als Demonstrationsobjekt, um den Zentrumsarbeitern zu zeigen, wie sehr sie als Produzenten durch die von der Regie- rung vorgeschlagenen Steucrerhöhungen geschädigt worden wären, und wie väterlich deshalb das Zentrum für sie sorgt«, als es diese Vorschläge ablehnte. Damals rechnete Herr Jäger aus, daß durch die Annahme der Regierungsvorschläge an zwei Millionen Men- scheu in ihrem Erwerb beeinträchtigt worden wären, denn in der Tabakindustrie und ihren Hilfszweigen würden allein über 180 000 Arbeiter beschäftigt, und zu diesen kämen noch 120 000 Tabakpflanzer mit ihren Familien usw. Damals war noch die Ablehnung der Tabaksteuererhöhung eine Großtat des Zentrums, mit der es vor den christlichen Tabak- arbeitern stolz paradierte; jetzt nach Verlauf von drei Jahren hat es für Erhöhungen gestimmt, die zum Teil be- trächtlich höher sind als die damals vorgeschlagenen. Nur die Zigarettensteuer fand damals Annahme. Die sozial- demokratische Reichstagsfraktion stellte daraus den Antrag, die Zigarettenarbeiter, die durch die Steuererhöhung und ihre Folgen, d. h. durch die zu erwartende Verbrauchseinschränkung, arbeitslos würden, zu entschädigen. Während aber vor wenigen Tagen das Zentrum eine Entschädigung der Tabakarbeiter verlangte, aller- dings nur eine ganz unzulängliche, wollte«S da­mals absolut nichts von einer Entschädigung wissen. Damals er- klärte Dr. Jäger im Reichstag  (am 7. Mai 1906): Ich glaube, die Verhältnisse liegen nicht so, daß man die Leute entschädigen mutz; denn so gefährlich ist die Sache nicht, wie die Herren sagen, und außerdem können wir schon wegen der Konfeauenzen nicht auf die Frage eingehen." Und in seiner Broschüre schrieb er: Die Sozialdemokraten wollten zuerst die Heimarbeit ganz oerboten haben, und als dies im Interesse der Arbeiter selbst vom Reichstag abgelehnt worden war, beantragten sie Entschädigung der durch dieses Gesetz arbeitslos Gewordenen. Auch dieser Antrag mußte abgelehnt werden, weil der Zusammenhang der Arbeitslosigkeit mit diesem Gesetz sehr schwer einwandfrei fest- zustellen ist, weil die Annahme des Antrages zu un- übersehbaren Folgerungen führen würde und weil überhaupt eine derartige Maßregel bisher noch niemals ins Auge gesaßt und durchgeführt wurde." Damals war eine derartige Mußregel etwas Unerhörtes und ganz Unmögliches. Jetzt hat daS Zentrum selbst für eine solche unmögliche Maßregel gestimmt wenn auch nicht aus Wohlwollen für die Tabakarbeiter, sondern rntr, um ein Mittel zur Be- schwichtigung der rebellierenden christlichen Tabakarbeiter zu haben. So schnell ändern sich Zentrumsüberzeugungen! Doch das Schönste kommt noch. In seiner Steuerbroschüre tritt Herr Dr. Jäger für höhere Erbschaftssteuern auf große Ver- mögen ein und erhebt gegen die Sozialdemokratie den Vorwurf, daß die von ihrer Reichstagsfraktion vorgeschlagenen ErbschaftS  - steuersätze die großen Vermögen noch zu m ä tz i g belasteten. Da- mals schrieb er, ohne daß irgendein Zentrumsblatt ihn desavouiert hätte: Die Sozialdemokraten wollten die Erbschaftssteuer be- deutend verschärft haben und stellten daher in der Kommission und im Plenum entsprechende Anträge. Dabei wollten sie nicht bloß die großen Vermögen belasten, sondern griffen schon stark in die Reihen der Minderbemittelten und Arbeiter hinein; eine Erbschaft von 2001 M. sollte(Antrag Nr. 30) bereits 1 Proz. bezahlen. Bei einem Gesamtvermögen von 25 000 M.. also bei einem mittleren Bauer(nach süd- und' Westdeutschen Verhält- nissen), sollte die Steuer bereits 4 Proz. betragen. Dabei war nirgends Rücksicht genommen auf die Zahl der Kinder, die sich in so kleine Erbmassen zu teilen hätten. Bei einer Erbmasse von 1 6 Millionen erreichte die Steuer 14 Proz., bei 10 Mil- lionen ihr End- mit 10 Proz. Der Ertrag war auf 100 Mil- lionen geschätzt. Die Sozialdemokraten hätten also die kleinen Vermögen sehr schwer und die größeren mähig be- l a st e t." Diesmal hat daS Zentrum sogar gegen das abgeschwächte Erb- anfallsteuergesetz gestimmt, weil ihm selbst dessen lächerlich niedrige Steuersätze noch als eine zu hohe Belastung der Wohlhabenden er- schienen. So ändern sich im Handumdrehen UeberMglsngev. Grundsätze Wd ArguMejÜStiLn.en heig, Zentrum. Soziales. Ortskrankenkassen-Versammlung. Der Zentralverband von Ortskrankenkassen im Deutschen Reich hält seine 10. Jahresversammlung vom 8. biS 10. August in Bremen   ab. Auf der Tagesordnung steht u, a. die.Besprechung der Reichsversicherungsordnung". Kann Nichtimpfenlassen wiederholt bestraft werden? 8 14 Absatz 2 des JmpfgesetzeS von 1874 bestimmt:Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 M. oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft." Wegen Uebertretung dieser Vorschrift war der Schriftsteller Hello v. Gerlach vom Landgericht II in Berlin  zu einer Geldstrafe von 20 M. verurteilt worden. Er hatte die vom Berliner   Polizeipräsidenten ausgehende Aufforderung, seinen impfpflichtigen Sohn Wolfgang impfen zu lassen, nicht befolgt. Einem Schutzmann, der bei ihm erschien, erklärte er im Januar 1909, er lasse als prinzipieller Jmpfgegner seinen Sohn nicht impfen. Seinen Einwand, daß er wegen NichtimpfenS desselben Kindes schon einmal 1908 bestraft sei, lieh daS Gericht nicht gelten. Durch eine neue Bestrafung werde nicht der Grundsatz ne bis in iclem verletzt. Jeder Fall von Ungehorsam gegen eine amtliche Aufforderung im Sinne des Z 14 Absatz 2 stelle eine besondere Straftat dar, so daß die Nichtbeachtung der Aufforderung von 1909 eine neue Straftat sei. Der Angeklagte legte Revision ein. In der Begründung des Rechtsmittels rügte sein Anwalt Verletzung des ß 14 Absatz 2 des Gesetzes durch falsche Anwendung und führte aus, daß der Stand- Punkt deS Landgerichts die Anerkennung eines Impfzwanges be- 4 denk, den das Jmpfgesetz nicht habe einführen wollen. Herr v. Gerlach selber bemerkte in der Verhandlung vor dem Kammergericht am 13. Juli, es würde zu unerhörten Konsequenzen fuhren, wenn die Polizei es in der Hand hätte, durch Wiederholung solcher Aufforderungen so oft wie möglich eine Bestrafung herbei. zuführen. Und zwar soziale Konsequenzen. Die armen Leute würden durch wiederholte Strafen gezwungen werden, zu tun, was sie nach ihrer Ueberzeugung nicht möchten, und sie würden damit einem Impfzwangs unterliegen. Dagegen würde«? es bemittelte Leute nicht tun, sondern die Geldstrafen über sich ergehen lassen. Der zweite Strafsenat des Kammergerichts wies am Dienstag die Revision mit folgender Begründung ab: Das Kammergericht halte den Standpunkt des Landgerichts für zutreffend. Allerdings habe ja die Frage, ob eine wiederholte Bestrafung auf eine wieder- holte Aufforderung zulässig sei, zu Kontroversen geführt. Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte bejahe aber die Frage. Auch spreche die Entstehungsgeschichte des Gesetzes dafür. Die Regierung wollte von vornherein die zwangsweise Impfung. Das sei im Reichstag gefallen. Aber die Absicht des Reichstages sei gewesen, ein Gesetz zu machen, das Erfolg habe. Und Erfolg könne das Gesetz nur haben, wenn durch Geldstrafen indirekt die Impfung erzwungen werden könne. Daß dies die Absicht gewesen sei, habe ein Gegner des Gesetzes, der damalige Abgeordnete Windthorst, aus- drücklich ausgesprochen. Er habe gegen das Gesetz gestimmt und dies bei der dritten Lesung damit begründet, daß ein indirekter Impfzwang im Gesetz verblieben sei. Stenglein erkläre die wiederholte Bestrafung auf wiederholte Aufforderung ebenfalls für gewollt. Die Absicht des Gesetzes sei, den Ungehorsam gegen das Gesetz zu brechen, wenn auch mit durch den Reichstag abgeschwächten Mitteln. Wenn Angeklagter sage, das Gesetz werde gegen die Armen und nictzi gegen die Reichen wirken, so sei solche Wirkung bei verschiedenen Gesetzen vorhanden. Der Z 14 Absatz 2 des JmpfgesetzeS sehe aber auch Haft bis zu 3 Tagen als selbständige Strafe vor(nicht bloß als Eventualstrafe). Da könne der Wider- stand der Reichen, die die Geldstrafen zahlen wollten, sehr wohl gebrochen werden._ Mißlungene Ausrede. Ein Kompagniegeschäft, für das unter anderen auch die Ar- beiter das Risiko tragen sollten, unterhielten die Töpfermeister Winzer und Bardeleben. Das Geschäft rentierte sich nicht recht und so flüchtete Bardeleben vor den Gläubigern. Sein gegen- wärtiger Aufenthalt ist noch nicht ermittelt worden. 17 Arbeiter, die für diese beiden Kompagnons tätig waren, klagten am Dienstag von dem Jnnungsschiedsgericht auf Zahlung rückständiger, recht er- heblicher Lohnbeträge. Der Beklagte Winzer war zum Termin er- schienen, wollte aber nicht Betriebsinhaber sondern nur am Rein- gewinn beteiligt gewesen sein. Das Schiedsgericht ließ diese Aus- rede nicht gelten, sondern verurteilte ihn zur Zahlung der einge- klagten Lohnsummen._ Landarbeiterelend. Wieder ist ein Landarbeiter durch seinen Arbeitgeber tot- geschossen worden. Das Drama ereignete sich im Dorfe Thiergart bei Elbing  . Dort war der Melker und Viehfütterer Barkowski mit dem Hofbesitzer Knorr   in Meinungsverschiedenheiten geraten. Der Arbeiter forderte schließlich seine Entlassung und den rückständigen Lohn. Der Besitzer war aber nicht geneigt, den vollen Lohn aus- zuzahlen, sondern wollte einen größeren Betrag als Sicherheit»- summe zurückbehalten. Im Verlauf des Streites will der Besitzer von Barkowski mit einem Messer bedroht worden sein und in Angst um daS eigene Leben den Arbeiter über den Haufen ge- schössen haben. Der Schwerverletzte wurde nach dem Elbinger Krankenhaus gebracht, verstarb dort aber am letzten Sonntag, 24 Stunden nach seiner Einliefcrung. Der Hofbesitzer Knorr be- hauptet, er habe in Notwehr gehandelt. Man darf gespannt sein, welches Resultat die behördliche Untersuchung ergeben wird, ob die amtlichen Organe auch Notwehr feststellen werden. Ein zweiter Vorgang zum Kapitel der Leutenot, dessen Verlauf glücklicherweise kein Menschenleben zum Opfer forderte, fand dieser Tage seinen einstweiligen Abschluß vor der Strafkammer in Königsberg in der Berufungsinstanz. Der Tatbestand ist kurz folgender: Eine Landarbeiterfrau mußte auf dem Gute des Besitzers Albert Meller in Groß-Lindenau bei Königsberg   i. Pr. während der Krankheit ihres Mannes das Vieh desGnädigen" füttern. Eines Tages kam der Besitzer in den Stall und machte in scharfen Worten der Frau den Vorwurf, daß sie daS Vieh nicht richtig behandle, besonders lasse die Abfütterung alles zu wünschen übrig. Die Frau knickte nicht gleich demütig vor dem Gestrengen in die Knie. Darauf rief der Besitzer der Frau zu, sie solle sich zum Teufel scheren. Die Frau wollte diesem frommenBefehl" deSchristlichen Arbeitgebers" nachkommen, verlangte aber für ihren Mann die Weiterzahlung des kontraktlich vereinbarten Lohnes. Da packte der Besitzer dasfreche Weib", wie er geschmack- voll sagte, im Genick und wollte die Widerspenstige an die frische Luft setzen. Die Frau entwand sich seinen Händen, ergriff eine Wruke, so groß wie eine kleine Kegelkugel, und warf sie dem Be. sitzer an den Kopf. Die Wruke verlebte die Oberlippe des Gnädigen", er will mehrere Tage lang be,m Essen und Sprechen Schmerzen gehabt haben. Nun warf der Besitzer, ein Hüne von Gestalt, die schwächlich« Frau zweimal zu Boden und versetzte ihr einige Schläge gegen den Kopf, so daß sie noch heute klagt, seit jenem Vorfall dauernd Schmerzen zu haben. Die Frau verklagte den Besitzer, der Besitzer die Frau wegen Körperverletzung. Der Herr Besitzer wurde vom Schöffengericht zu 3 M. Geldstrafe verurteilt, aber in der Berufungsinstanz freigesprochen. Die Frau erhielt 20 M. Geldstrafe und die von ihr eingelegte Berufung wurde in der oben erwähnten Strafkammersitzung verworfen. llngültigkeit von Krankenkassenwahlen. Die Legitimation bei Wahlen in Krankenkassen   betrifft eine bemerkenswerte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Die Mitglieder der Ortskrankenkasse der Bauhandwerker in Lüden- scheid hatten am 20. November 1907 die Delegiertenwahlen zur Generalversammlung vorgenommen. Gemäß den vom Vorstand erlassenen Ordnungsvorschriften wurden zur Wahl nur diejenigen zugelassen, die ihre Mitgliedskarte vorzeigten. So kam es, daß verschiedene tatsächlich wahlberechtigte Mitglieder, die ihre Mit- gliedskarte nicht bei sich hatten, zurückgewiesen wurden. Der Magistrat als Aufsichtsbehörde entschied auf Einsprüche von Zurückgewiesenen, daß die Wahlen ungültig seien, und zwar ledig. lich wegen der Zurückweisung derjenigen Wahlberechtigten, die ihre Mitgliedskarte nicht bei sich hatten beziehungsweise nicht dem Wahlvorstande vorzeigten. Der Magistrat vertrat den Stand- Punkt, daß Ordnungsvorschriften für die Wahlen ja zulässig seien, daß sie aber nicht soweit gehen dürften, wahlberechtigten Mit- gliedern die Ausübung des Wahlrechts unmöglich zu machen. DaS sei hier geschehen, indem jede andere Legitimation als die Mit- gliedskarte ausgeschlossen worden sei. Der Vorstand der Kasse, dem der Magistrat die Beanstandung der Wahlen eröffnete, klagte beim Bezirksausschuß und erzielte, daß dieser den Bescheid des Magistrats außer Kraft setzte. Das Bezirksgericht führte unter anderem auS: Das vom Wahlvorstand geübte Verfahren sei ge. rechtfertigt. Die Wahlleitung müsse als berechtigt angeschen werden, eine Legitimation der Mitglieder zu fordern. Wenn als solche die Mitgliedskarte angesehen wurde, so sei nichts dagegen zu sagen. Jede? Mitglied hätte diese Legitimation sofort zur Verfügung haben oder auch, wenn vergessen usw., die Karte schnell herbeiholen können. Die Wahlen seien gültig. Der dritte Senat des OberverwaltungsgcrichtS hob jedoch dies Urteil auf und wies die Klage des Kassenvorstandes ab, indem er gleich dem Magistrat die Wahlen für ungültig erklärte. Gründe: Dem Kassenvorstand stehe an sich ein Klagerecht zu. Ihm sei vom Magistrat gesagt worden, daß die Wahlen ungültig seien. Wenn daS richtig war, so folgten daraus für den Vorstand eine Reihe von Verpflichtungen. In der Sache selbst sei unzweifelhaft, daß erstens nur wahlberechtigte Mitglieder wählen dürften und daß der Vorstand verlangen könne, daß die Mitglieder, die sich aus der Liste ersehen lassen, die Identität ihrer Person nachweisen. wenn sie dem Wahlvorstande nicht so bekannt seien. Hier aber habe der Vorstand gesagt, daß nur zugelassen werden solle, wer die Mitgliedskarte bei sich habe. Cr habe also ganz außer Betracht gelassen, ob sich das Mitglied sonstwie legitimieren könne. Dazu sei der Vorstand nicht berechtigt. Die Legitimation durch die Mit- gliedskarte möge ja das Wahlgeschäft erleichtern. Es sei jedoch durchaus unzulässig, nur die Mitgliedskarte als einziges Legitimationsmittel zuzulassen. Somit wären die Wahlen un- gültig. Hus Indurtrie und RandcU Neue Steuern als Profitquelle. Die Abwälzung der neuen Steuern soll anscheinend gründlich besorgt werden. Anstatt 400 Millionen wird dem Volke vielleicht das Doppelte abgeknöpft. Die Brauereien haben die Abwälzung fo gründlich vorbereitet, daß man sogar mit einer Steigerung der Rentabilität der Unternehmen rechnet. Heute wird uns eine Flasche von der Schultheißbrauerei präsentiert, die äußerlich den anderen gleicht, aber trotzdem zirka 30 Proz. weniger faßt als die früher ge- lieferten. Die Biertrinker, will man anscheinend ordentlich bluten lassen. Noch toller sollen die Streichholzverbraucher geschröpft werden. Schon jetzt fordert man im Kleinhandel um 59 Proz. erhöhte Preise. Wie wir hören, können Kleinhändler von den Fabriken vorläufig größere Posten Hölzer nicht mehr bekommen. angeblich sind sie für Warenhäuser auf längere Zeit beschäftigt. Diese geben natürlich nun auch nur noch kleine Mengen ab, um nach dem 1. August, wenn die Zündholzsteuer in Kraft tvitt, auch einen ordentlichen Preisaufschlag vorzunehmen. Aehnlich werden die Abwälzungen der Mehrbelastungen für Tabak und Branntwein vorgenommen werden. So bekommt die breite Masse die konservativ-klerikale Steuerpolitik gründlich zu kosten. Dafür hat man sich bei den Hottenwttenwahlen für die Jnteressenvertreter des Kapitals einfangen lassen. Süße Dividenden. Die Zuckerfabrik Guhrau   in Schlesien  verteilte für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende von dreißig Prozent. Diese Höhe hatte man bisher noch nicht erreicht. Die Aktien befinden sich durchweg in den Händen um- wohnender Gutsbesitzer. Die bösen Handelsverträge. Der Papierindustrieverein klagt in seinem Jahresbericht über die schädlichen Wirkungen der neuen Handelsverträge. Die Aus- fuhr ist zurückgegangen. Insbesondere ist dies nach den Ländern der Fall gewesen, mit denen Deutschland   im Handelsvertrags- Verhältnis steht. Der Schaden, der die deutsche   Papierindustrie trifft, ist ein doppelter; einmal geht der Export aus Deutschland  zurück, und zweiten? wird die ausländische Industrie durch den erhöhten Zollschutz gestärkt und konkurrenzfähiger auf dem Weltmarkt._ Vom amerikanischen   Zolltarif. Ueber weitere Zollerhöhungen, die sich gegen die ausländische Textilindustrie richten, wird berichtet, daß der Ruhm Mc Kinlftjs, welcher durch den nach ihm benannten Tarif die Grundlage für das Aufblühen einer Weitzblech-Jndustrie gelegt hat, wodurch den britischen Fabrikanten das bisherige Monopol im hiesigen Markte entrissen wurde, anscheinend Paynenicht schlafen lasse." Um jenem Beispiele nachzuahmen, habe er Spitzen und Stickereien aus- ersehen, wovon Europa   jährlich für 35 bis 40 Millionen Dollars nach drüben liefere, während die amerikanischen   Spitzen- und Stickereien-Jndustrien nur erst wenig entwickelt seien. Dem soll nach der Ansicht Pahnes anläßlich der diesmaligen Tarifrevision abgeholfen werden und zwar durch solche Erhöhung der Zollratcn, daß dadurch ein großer Teil der bisherigen Jmportationcn ausge- schlössen werden soll, und sodann durch zeitweilige Freigabe der Einfuhr von Spitzen, und Stickereicn-Maschinen. Die Payne Bill sieht daher auch für letztere für zwei Jahre Zollfreiheit vor, und wenngleich die Aldrich Bill diese Bestimmung eliminiert hat, so heißt es doch, es werde in dem Konferenzkomitee die Bestimmung der Payne Bill wieder hergestellt werden. Die Ausführung des Plan«? würde die Kosten deS JmportierenS erhöhen und die Konkurrenz sowohl für den einheimischen als auch den �aus- ländischen Fabrikanten vermehren, während die Kosten natürlich der Konsument tragen müßte, und zwar die am wenigsten zk.hlungS- fähigen, da billige Ware hauptsächlich betroffen werden würde. Auch Aldrich ist noch weiter an der Arbeit, um die Zollmauer recht hoch zu ziehen. Er versucht die Zollsätze auf Spitzen und Stickereien noch um 10 Proz. zu erhöhen, womit die Belastung 70 Proz. bc- tragen würde._ Kunstdüngertrust. Ueber einen neuen Kunstdüngertrust in Amerika   berichtet dieNew Uorker Handelszeitung": Bekanntlich waren die Bemühungen, eine Verschmelzung von etwa 50 Kunst- düngersabriken des Landes mittels Gründung einer mit 50 000 000 Dollars kapitalisierten Korporation zustande zu bringen, unlängst aufgegeben worden. Augenscheinlich sind Bemühungen, dasselbe Resultat auf andere Weise herbeizuführen, von neuem ausge- nommen worden, und sind dieselben soweit fortgeschritten, daß es bereits zur Jnkorporierung einer anderen Gesellschaft gekommen ist, welche jedoch soweit nur ein nominelles Kapital von 1000 Dollars hat. Dasselbe soll schließlich jedoch auf 15 000 000 Dollars erhöht werden. Die Organisatoren sind Thomas C. Meadows und Waldemar Schmidtmann, welche unter den Gesetzen deS Staates Newhork die International Agricultural Corporation gechartert haben. Dieselbe tritt in das Leben als Besitzerin großer Kali- gruben in Deutschland  , welche von dem zweitgenannten Herrn kontrolliert werden, von Phosphatgruben in Tennessee   und Florida  , sowie mit Kontrakten für die Ausbeute der Tennessee   Copper Co., der Ducktown Copper Co. und der Sulphur   u. Iran Co. an Schwefel- säure, welche Ausbeute sich pro Jahr auf etwa 1000 000 Tonnen belauft. Syndikate und Regierung in Rußland  . Zu der von uns mit- geteilten Ablehnung der russischen Regierung, dem russischen Eisen. syndikat die unverschämten Preise zu zahlen, teilt daS B. T. aus Petersburg   über die Stellung der russischen Regierung zu den Syndikaten daS folgende mit:Das Finanzministerium er- klärte offen, daß es eine Monopolisierung des Marktes niemals dulden und jede künstliche PreiStrcibung mit einer Entziehung der Kronaufträge beantworten würde." In Deutschland   hat es die Regierung noch nicht zu einer solchen Erklärung gebracht, die ver- handelt mit wirtschaftlichen Jnteressenoraanisationen wie der Loko- motivenkonvention, dem Stahlwerksverband, dem Kohlensyndilat usw. und läßt sich ordentlich einseifen. Bier Milliarde» Mark Ueberschuß. Die Standard Oil Co. wird für das letzte Jahr sKätzunsjSweise wieder rund 40 Millionen Dollar Dividenden ausschütten, bei einem Ueberschuß von rund 80 Millionen Dollar. Seit seiner Begründung ergeben sich folgende Gewinnziffern: Ueberschuß Dividenden in Dollar 1909........ 80 000 000 89 335 320 1908........ 80 000 000 89 335 820 1907........#85 000 000 89 385 320 1906........ 88 122 261 89 385 320 1905........ 67 459 346 39 336 320 1904........ 61 670 110 85 188 266 1903........ 81 836 994 42 877 478 1902........ 64 613 963 48 861 956 Total....... 593 202 064 318 694 800 1882 bis 1901 inkl.... 466 240 000 351 833 000 Total....... 1 049 442 064 670 427 300 Sofern Präsident John D. Rockefeller  , wie man wissen will, 25 Prozent der Aktien der Gesellschaft besitzt, so stellt sich seine Dividendeneinnahme für die Zeit auf 175 000 000 Dollar»