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Gewerfclcbaftlicbce. Weite juristische Zwirnsfäden gegen die Arbeiter- beweguug. Die galvanoplastische Anstalt von C. Behling der Leipziger Straße   zu Berlin   hat sich der Tarifgemeinschaft der deutschen   Buchdrucker ferngehalten. Gleichwohl bezogen eine Reihe von tariftreuen Buchdruckereien ihren Bedarf an Stereotypen und Galvanos von der Firma, ohne zu bedenken, daß sie dadurch gegen den Tarifgedanken verstießen, da sie ja die Tarifuntreue durch Zuwendungen unterstützten. Der Vorstand des Vereins Berliner   Buchdrucker und Schriftgießer wies gelegentlich in denMitteilungen" des Gaues und in Vereinsversammlungen auf diesen Umstand hin, und die Ge- Hilfen tariftreuer Firmen setzten sich dieserhalb mit ihren Prinzipalen in Verbindung, was teilweise auch Erfolg hatte. Die Sache war mehr oder weniger vergessen, da wurde der Berliner   Gauvorstand der Buchdrucker durch Zustellung einer Kammergerichtsentscheidung unangenehm an dieselbe er- innert. Die Entscheidung richtet sich gegen I. den Verein der Berliner   Buchdrucker und Schriftgießer Gauverein Berlin  ), vertreten durch seinen Vorstand Massini in Berlin  ; 2. Herrn A. Massini in Berlin  , Engel-Ufer 14/1S, 3. den Redakteur und Verleger R. Albrecht in Berlin  , Engel-Ufer 14/1S. Nach derselben hat der 19. Zivilsenat des königlichen Kammergerichts in Berlin   durch den Kammergerichtsrat Dr. Kanold als Vorsitzenden und die Kammergerichtsräte Pohlmann. Dr. Ritter, Dr. Treuter und den Landrichter Koffka   auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des königlichen Landgerichts I, 4. Zivilkammer in Berlin  vom 27. April 1999 in der Sitzung vom 14. Juni 1999 be- schlössen: Der angefochtene Beschluß wird abgeändert. Den Beklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt: a) an Buchdruckereibesitzer die Aufforderung zu richten, Gal- vanos, Klischees, Platten und sonstige Stereotypieartikel nicht von der Klägerin zu beziehen, und zwar gleichviel, ob diese Aufforderung durch Druck oder Schrift, ob sie direkt oder indirekt insbesondere auch durch Vertrauensmänner in den einzelnen Druckereien an die Druckereibesitzer ge- richtet wird, b) an Buchdruckereigehilfen die Aufforderung zu richten, das Verdrucken von durch die Klägerin hergestellten Stereotypie- artikeln und Galvanos zu verweigern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird den Beklagten eine Geldstrafe von 100 einhundert Mark angedroht. So der Tenor. Die Entscheidungsgründe aber zeigen das Kammergericht in seiner ganzen Weltfremdheit und juristischen Gloriole. Ohne irgendwelche neuen Beweis- erhebungen kommt das Kammergericht zu der ihm gar nicht zufallenden tatsächlichen Feststellung, die Tarifgemein- schaft sei eine Organisation zur Erringung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen! Freilich kleidet das hohe Gericht die Feststellung in diese Form: Daß die Tarifgemeinschaft der Deutschen  Buchdrucker(Arbeitgeber und Arbeitnehmer) eine Ver- abredung zur Erlangung günstiger Lohn« und Arbeitsbedingungen ist, kann nicht bezweifelt werden." O bitte! W i r bezweifeln das s e h r! Die Tarifgemein- schaft ist zunächst nichts anderes als die Gemeinschaft derer, die den Tarif für sich als bindend anerkennen. Die Ange- hörigen dieser Gemeinschaft stammen aber aus zwei Gruppen: aus dem Lager der Unternehmer und dem der Arbeiter, für welche der Tarif in keiner Weise einheitlich eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bedeutet. Sieht ein Tarif Erhöhung der Löhne vor, so bedeutet das für die Ar- beiter in der Tat eine Verbesserung, für die Unternehmer eine Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Umgekehrt ist das bei der Herabsetzung der Löhne. Die Ver- kürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit wirkt ähnlich, aber immer bei der einen Gruppe im entgegen- gesetzten Sinne wie bei der anderen. Die Herren Kammergerichtsräte mögen nur irgendeinen Scharfmacher aus ihrem Bekanntenkreise fragen, ob Tarife und Tarif- gemcinschaften in der Tat für das Unternehmertumeine Verabredung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeits- bedingungen" seien. Am verblüfstesten dürfte vielleicht im vorliegenden Falle Herr Behling, der Kläger  , über das zu seinen Gunsten ausgesprochene Urteil sein. Was? Die Tarifgemeinschaft sollte den beteiligten Unternehmerngün- stigere Lohn- und Arbeitsbedingungen" sichern? Dann träte Herr Behling derselben schon morgen ohne irgend welchen Zwang bei! Nein, er bleibt ihr ja fern, weil er günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen außerhalb derselben findet, weil er außerhalb derselben niedrigere Löhne zahlen, längere Zeit arbeiten lassen kann als die der Tarifgemein- schaft angehörenden Prinzipale. Die Tarifgemeinschaft ist also keine Verabredung zur Erlangung günstigerer Löhn- und Arbeitsbedingungen schlechthin. Der jüngste deutsche Gewerbegerichtsvorsitzende hätte den Herren im Kammergericht ein Priva- tissimum darüber lesen können, daß im Tarifvertrag ein Kompromiß zwischen den widerstreitenden Interessen der Arbeiter und Unternehmer geschaffen ist, wie im Grunde in jedem Vertrag, und daß die Tariforganisation lediglich die Jnnehaltung der im Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten übertvacht, aber keineVerabredung zur Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen" ist. Aber ohne seine falsche Voraussetzung hätte ja das Kammergericht nicht zu' dem folgenden Falschschluß kommen können: Da nun im Streitfall die Sperre über die Erzeugnisse der Klägerin mit Rücksicht darauf, daß sie als eine ihre sozialen Pflichten verkennende hingestellt wird, als einVerruf" anzusehen ist(Landmann, Anm. 2 zu§ 153), so liegen alle Voraussetzungen eines Vergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung vor. Es wird zwar von manchen noch erfordert, daß der Bestimmungsversuch von Arbeitern gegen Arbeiter oder von Arbeitgebern gegen Ar- beitgeber erfolgt sei, allein diese Ansicht findet im Gesetz keinen Anhalt, das allgemein verbietet,ander e" zu bestimmen(ver- gleiche Reichsgericht Strafsachen 33, 236). Wenn man bei Be- ratung dieser Vorschrift solche Ansicht geäußert hat, so kam das daher, weil man damals Vereinigungen von Ar- beitgebern und Arbeitnehmern, wie die Heu- tigen Tarifgemeinschaften, noch nicht kannte, fondern nur solche von Angehörigen bloß dieser beiden Teile; zu denen konnten natürlich nur Berufsgenossen zum Beitritt ver- anlaßt werden. Man muß jetzt aber auch den Druck seitens der Arbeiter gegen einen Arbeitgeber und umgekehrt mit obiger Ent- scheidung des Reichsgerichts unter Z 153 fallen lassen." Wie Figura zeigt, kennt das Kammergericht die Tarif- gemeinschaften heute noch nicht, obgleich wir nicht bestreiten wollen, daß es schon von solchen gehört hat Der Berliner   Gauödrstand des Buchdruckerverbandes hat selbstverständlich sofort die notwendigen Schritte eingeleitet, um im Klagewege die Aufhebung dieser höchst eigenartig be- gründeteneinstweiligen Verfügung" zu erreichen. Da die Verfügung zunächst jedoch rechtskräftig ist, so ersucht er die Vertrauensleute, bis zum Austrag der Klage jegliche Maß- nähme in der im obigen Gerichtsbeschluß bezeichneten Hin- ficht zu unterlassen. Er unterläßt es hoffentlich nicht, diese Mahnung recht oft zu wiederholen. Derklägerischen" Firma kann ja nur damit gedient sein, wenn der beklagte Vorstand die Pflichten nicht vergißt, die ihm das Urteil auferlegt! Berlin   und Umgegend. Achtung, Schlosser! Die Konferenz der Vertrauensleute findet nicht am Dienstag, sondern am Donnerstag statt. Siehe heutige Annonce. Die Kollegen ersuchen wir. die Vertrauensmänner auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Deutscher   Metallarbeiterverband. Ortsverwaltung Berlin  . Die Folgen der neuen Tabaksteuer zeigen sich jetzt schon! Die Inhaber der ZigarettenfabrikMal-Kah".Compagny, Berlin  , Teltower Straße 29, scheinen sich die gerade nicht sehr rühmliche Aufgabe gestellt zu haben, nach der Annahme der Tabak- steuer die ersten auf dem Kampfplcktz zu sein, um durch Vermehrung der Zigaretten-Maschinenarbeit ihre Handarbeiter in rücksichtsloser Weise auf das Stratzenpflaster zu setzen. Am 15. Juli d. I. teilte die Direktrize der Firma einem der dort beschäftigten Zigaretten-Handarbeiter mit, daß er entlassen sei. Nach der Ursache befragt, erklärte sie, daß dieses wegen der kommenden Tabaksteuer geschehe; ebenso dürften die anderen Handzigarettenarbeiter deshalb nur halbe Tage arbeiten. Die Handarbeiter wußten am 16. Juli früh, daß der Geschäftsführer Herr Voigt anwesend war und verlangten eine Unterhandlung mit demselben, welche ver- weigert wurde. Der Vertrauensmann der Fabrik mit dem zur Entlassung stehenden Kollegen verließen das Werk auf einige Minuten, um von dem Gehörten ihrer Organisation Mitteilung zu machen. Zur Fabrik zurückgekehrt, erklärte ihnen die Direktrize, daß nun beide entlassen seien. Wiederum verlangten die Arbeiter, den Geschäftsführer zu sprechen, was ihnen endlich gegen abend ge- währt wurde. Dieser erklärte, daß er überhaupt keine Zigaretten- Sperre auf das strengste innezuhalten. Handarbeiter mehr gebrauchen könne, da er sich wegen der drohenden Nachbersteuerung kein Lager halten wolle und er mit dem Jnkraft- treten der Steuer die bis jetzt noch mit der Hand hergestellten Zigaretten mit der Maschine herstellen will. Als nun die beiden Arbeiter ihre Ausführungen machen wollten, wurden sie mit: Raus, raus!" aus dem Kontor verwiesen. Die Vertreter des Ver- bandes Börner und Müller begaben sich trotzdem zu Herrn Voigt, dem Geschäftsführer. Auch ihnen gegenüber erklärte der Herr das oben schon in betreff der Steuer Gesagte, mit dem wieder- holt ausgesprochenen Zusatz:Die Arbeiter sollen sich an den Staat wenden, derselbe entschädige sie ja." Als die Vertreter ihn darauf aufmerksam machten, daß diese Art doch ktine Unterhandlung sei, ägte er, er wolle auch nicht unterhandeln, er lasse von niemandem, auch von dem Verbände nicht, in sein Geschäft hinein- reden. Auch die Arbeiterschaft als Konfumenten habe er nicht zu ürchten, dennMal-5tah"°Raucher befänden sich nicht darunter. Dieser Herr glaubt, daß seineJacco",Golde Eve",Klub I und II" usw. nur von den oberen Zehntausenden geraucht werden. Als die Vertreter sich nun empfahlen, rief er ihnen laut nach,am allerwenigsten lasse er sich von Leuten hineinreden, die nichts davon verständen". Als Börner ihm darauf lächelnd erwiderte, daß er das bei den beiden Vertretern nicht sagen könne, da beide schon länger in der Branche tätig seien als er, rannte er auf B ör n e r zu, als wenn er handgemein werden wollte. Er wurde mit Ruhe erwartet. Er schrie jedoch nur, man solle machen, daß man raus- komme, sonst müsse er von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Am Montag, den 19. d. M., haben sämtliche Fabrik-Hand- arbeite- die Arbeit nicht mehr aufgenommen. Wir ersuchen, die am 18. d. M. über die Firma verhängte Sperre auf das Strengste innezuhalten. Deutscher   Tabakarbeiterverband. Zahlstelle Berlin  . Lohnbewegung der Staaker. In der vergangenen Woche haben ich wieder 15 Firmen den Forderungen der Organisation unter- worfcn. Für die nächste Woche ist voraussichtlich ein ähnliches Resultat zu erwarten. Aus Spandau   ist bis jetzt noch keine Unter- chrift eingelaufen, doch haben die Arbeiter der dortigen Firmen die Arbeit niedergelegt. Arbeitsberechtigungskarten werden von heute ab an Unorganisierte nicht mehr ausgegeben. Die Bauten in Spandau   bleiben bis auf weiteres gesperrt. Bewilligt haben bisher folgende Firmen: G. Anders. Lübbenerstr. 10, Th. Arnold, Kremmenerstr. 7, A. B a r tz, ColhenülS- iraße 15, F. Fischer, Pankow  , Florastraße 21. Alb. D ä d e l o w, Lychener Straße 16, Beruh. Fox, Bornholmer Straße 83, Aug. Höhne, Ober-Schöneweide, Westendstr. 27, Karl G u t s ch m i d t, Lüderitzstr. 58. Aug. Feiertag, Pfuelstr. 2, Schöne. Wilmersdorf  , Badensche Straße 13, Otto Rümmer, Steglitz  . Zimmermannstr. 14, Paul Kößling, Treptow  , Grätz- 'traße 51, W. Zuch, Romintener Straße 52, Louis Ernst, Ryke- traße 32, M. S m o ln y, Finowstraße, Ecke Sckarnweberstraße, Ernst Kläge, Steglitz  , Holstemische Straße, Paul Böhm, Nieder- Schöneweide, Britzer Straße 7, Chemidewski, Schönhauser Allee   177b, Fr. Herbst, Bamberger Straße 39, A. Schneider, Charlottenburg  . Bleibtreustr. 3, Aug. Richter, Lüderitzstr. 7a, LZ. S ck m o l l, Liebenwalder Straße 16 a, Karl I b o r g, Krumme- iraße 62, Barenstrauch. Reinickendorf  , Herbststr. 13, und Mlh. " e fe I e r, Kopernikusstr. 10. Deutkcbes Reich. Ein königlich preußischer Grenadier als Arbeitswilliger. In Sommerfeld, Bezirk Frankfurt   a- O., stehen die Töpfer dexLirma Roll u. Kreutz seit Anfang dieses Monats im Abwehr« kämpf. Die Firma hatte das bestehende Tarifverhältnis, das übri- gens recht niedrige Löhne enthielt, gekündigt und suchte nun die schlechte Konjunktur dazu auszunutzen, den alten Tarif gleich auf weitere drei Jahre festzulegen, um so zu verhindern, daß die Töpfer bei zu erwartender guter Konjunktur erhöhte Forderungen stellen. Hierauf konnten die Gehilfen aber nicht eingehen, und sie traten deshalb in den Abwehrkampf ein. Von den zirka 40 Töpfern der Firma blieben nur zwei Arbeitswillige stehen. Die Firma sucht nun Arbeitskräfte heranzuziehen, was ihr jedoch erst in einem Falle gelungen ist. Und zwar ist dieser Arbeitswilliger ein Grenadier des 12. Infanterieregiments in Frankfurt   a. O. Dieser Träger des kaiserlichen Rockes heißt Paul Brettschneider; er war vor Beginn seiner militärischen Laufbahn bereits Mitglied des Töpferverbandes, mußte aber wegen Restierens der Beiträge aus­geschlossen werden. Er ist in Sommerfeld beheimatet, hat 14 Tage Urlaub erhalten und nützt diese Zeit nun aus, indem er sich bei Roll u. Kreutz als Arbeitswilliger betätigt. Wir fragen: Ist der vorgesetzten Behörde des Brettschneider bekannt, daß der Grenadier in Sommerfeld Arbeitswilligendienste verrichtet und als Töpfer arbeitet? Erhalten Soldaten Urlaub, um in der Fabrik zu arbeiten? Die Vorgesetzten des arbeitswilligen Grenadiers werden auf diese Frage bald Auskunft geben müssen. Der Verbandsvoc- stand der Töpfer hat nämlich dieses seltsamen Vorfalles wegen beim Kommando deS 42. Grenadierregiments interveniert. Wir sind begierig, zu erfahren, ob von dieser Seite die Handlungsweise des Brettschneider gebilligt wird. Neun schwarze Liste« versandte der Gesamtverband deutscher Metallindustrieller in der Zeit vom 26. Juni bis 10. Juli dieses JaHreS. Durch Angabe ihrer Personalien werden in Verruf gebracht 118 Betonarbeiter in Ham- bürg, 4 Schmiede der Anhalter Hufeisenfabrik in Roßlaü, 15 Müller der Malzfabrik A Heymann in Mannheim  , 94 Knopfarbeiter und Arbeiterinnen in Frankenhausen   und 52 Textilarbeiter und Ar- beiterinnen in Gefrees.  _ f Metallarbeiter und Maifeier. Mit den Beschlüssen der Ham- burger Generalversammlung in puncto Maifeier sind die Mit- glieder der Krefelder   Filiale des Metallarbeiterverbandes nicht zu- frieden. In einer Versammlung der Filiale wurde nach einer aus- giebigen Diskussion einstimmig eine Resolution angenommen, in der es heißt:Obgleich die Generalversammlung die höchste In- stanz ist, kann die heutige Versammlung die dort über den 1. Mai gefaßten Beschlüsse in keiner Weise anerkennen und stehen letztere in keinem Einklang mit den Beschlüssen der internationalen Partei- und Gewerkschaftskongresse. Die Versammelten geloben, nach wie vor, innerhalb der Organisation die Arbeitsruhe am 1. Mai als solidarische Kundgebung oes internationalen Proletariats zu pro- pagieren und nach besten Kräften durchzuführen." Ausland. Der Konflikt in der englischen Kohlenindustrie. London  , 17. Juli.  (Eig. Ber.) Der Versuch der schottischen Minenbesitzer, den Arbeitslohn um 12,5 Proz. herabzusetzen, droht, einen allgemeinen Streik der britischen Berg- leute zu entfesseln. Die Unterhandlungen haben bereits Monate gedauert und sie sind erfolglos geblieben. Binnen 8 Tagen soll die Aussperrung beginnen, wenn nicht inzwischen der Handels- minister Winston Churchill   einen Ausgleich herbeiführt. Die schottischen Bergleute legten ihre Angelegenheit dem Ver- bände der britischen   Bergleute vor, deren Vertreter in den letzten zwei Tagen in London   zu einer Konferenz versammelt waren. Be- kanntlich gibt die Bestimmung 2 0 der Verbandssatzungen die Möglichkeit, zum Schutze der Löhne irgendeines dem Verbände an- geschlossenen Distrikts einen allgemeinen Sympathiestreik zu er- klären. Die Konferenz der Delegierten des Verbandes gab gestern als Resultat ihrer Beratungen folgende Erklärung an die Presse ab: Betreffend die Frage der schottischen Lohnherabsetzung um 12,5 Proz. wurde beschlossen, es dem Verbandsvorstande zu über- lassen, eine Resolution abzufassen, die der Konferenz vorgelegt werden sollte. Es wurden demgemäß folgende Resolutionen ab- gefaßt und der Konferenz vorgelegt, die sie annahm: 1. Angesichts der Beschlüsse, die auf der Jahreskonferenz in Wester und auf der folgenden Konferenz in London   gefaßt wurden, daß die Löhne der schottischen Bergleute geschützt werden sollen gegen eine Reduktion, die sie unter 6 M. täglich bringen würde, so sind wir übereingekommen, eine Urabstimmung über die Anwendung der Bestimmung 20 vorzunehmen. 2. Bricht inzwischen der Kampf in Schottland   aus, so sollen die schottischen Bergleute eine finanzielle Unterstützung von 10 Mark pro Mann und Woche aus der Verbandskasse erhalten. 3. Die Stimmzettel sind am 27. Juli an den Generalsekretär Mr. Ashton zurückzuschicken; am 28. Juli soll eine Spezial- konferenz in London   tagen; alle sonstigen Maßregeln sind vom Vorstand zu ergreifen." Die Frage, die den Bergleuten zur Entscheidung vorgelegt wurde, lautet: Sind Sie dafür, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, um die Arbeit aus Sympathie mit den schottischen Bergleuten nieder- legen zu können?" Der Konflikt ist also so umfangreich, daß er die ganze Kohlen- industrie Großbritanniens   lahmlegen könnte. Und eine Lahmlegung der Kohlenförderung würde einen großen Teil der anderen In- dustrien in Mitleidenschaft ziehen. Angesichts der Größe dieses Konflikts darf man annehmen, daß in den nächsten Tagen große Anstrengungen gemacht werden dürsten, einen Ausgleich herbei- zuführen. Der Handelsminister Churchill   ist bereits mit den schottischen Minenbesitzern und Bergleuten in Verbindung getreten, um eine Einigung zustande zu bringen. Letzte]Vacbricbten und Dcpcfcbcn, Opfer des Militarismus. Blankenburg  , 19. Juli. Gelegentlich einer Besichtigung der im Pionierdienst ausgebildeten Mannschaften des hiesigen Ba- taillons erhielten ein Unteroffizier und mehrere Mann den Auf- trag, als Patrouille den Mönche-Mühlenteich zu durchschwimmen. Obwohl alle(?) des Schwimmens kundig waren, gingen der Unter- offizier und zwei Mann in der Mitte des Teiches unter und er- tranken, obwohl zahlreiche Rettungsmannschaften in Kähnen her- beieilten._ Gegen die Wucherei. Prag  , 19. Juli. Gegen die Lebensmittelteuerung fand gestern auf dem Heuwagsplatze eine Versammlung der Sozialdemokraten statt, an welcher 10 900 Personen teilnahmen. Nach Schluß der Versammlung durchzogen die Teilnehmer die Straßen der Stadt unter Schmährufen auf die Regierung und die Agrarier. Mit gefälltem Bajonett. Prag  , 19. Juli. In tllachod sammelten sich, trotzdem eine Versammlung verboten worden war. Tausende von Textilarbeitern an, die demonstrierend durch die Straßen zogen. Als sie zur Be- zirkshauptmannschaft marschierten, machten 50 Gendarmen eine Attacke mit gefälltem Bajonett. Viele Personen, darunter 20 Frauen, wurden verhaftet._ Die Cholera. Petersburg, 19. Juli.  (W. T. B.) Seit gestern sind an der Cholera 63 Personen erkrankt, 36 gestorben. Die Zahl der Kranken beträgt 852._ Angedrohte Katastrophe. London  , 19. Juli.  (W. T. B.) Der indische Agitator Shymajl Krishnavarma, welcher in Paris   lebt, richtete an dieTimes" einen Drohbrief, worin er erklärt, daß er, obgleich er keinen An- teil an dem jüngsten politischen Morde im Jmperial-Jnstitut habe, diesen doch billige. Zum Schlüsse des Briefes führt er aus, wenn England der Aufforderung Jungindiens keine Folge leiste, und Indien   nicht räume, würde innerhalb kurzer Zeit für England eine Katastrophe eintreten, welche die Menschheit bestürzen werde. Spihel-Spitzbube. Ostende  , 19. Juli. Die Polizei verhaftete den Russen Fleisch- mann, welcher vom Genfer   Schwurgericht wegen Diebstahl zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Russische   Revolutionäre behaupten, daß Fleischmann ein früherer Spion im Dienste Har- tings gewesen ist._ Dynamit und Schnellfeuergeschiiye. New Aork, 19. Juli. In Mc. Cees Rocks wurde bei den streikenden Arbeitern der Pressed Steel Comp. Dynamit entdeckt. Die Staatsbehörden trafen Vorkehrungen zur Aufstellung von Schnellfeuergeschützen._ Der Schießprügel gegen Streikende. New Uodk, 19. Juli. Bei dem Streik auf den S...oard Steel Car-Werken in Syndera(Pennsylvanien) machte die Polizei von der Schußwaffe Gebrauch. Viele Personen wurden verletzt. 13 Streik- Verantw. Redakt.: Wilhelm Düwell. Lichtenberg  . Jnjerate verantw.;»h. Glocke, Berlin  . Druck».Verlag: Vorwärts Buchdr. u. VerlagSanstattHaul Singer& Co., Berlin   S W. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungßbl.