Gewerfclcbaftlicbce.Weite juristische Zwirnsfäden gegen die Arbeiter-beweguug.Die galvanoplastische Anstalt von C. Behling derLeipziger Straße zu Berlin hat sich der Tarifgemeinschaftder deutschen Buchdrucker ferngehalten. Gleichwohl bezogeneine Reihe von tariftreuen Buchdruckereien ihren Bedarf anStereotypen und Galvanos von der Firma, ohne zu bedenken,daß sie dadurch gegen den Tarifgedanken verstießen, da sieja die Tarifuntreue durch Zuwendungen unterstützten. DerVorstand des Vereins Berliner Buchdrucker und Schriftgießerwies gelegentlich in den„Mitteilungen" des Gaues und inVereinsversammlungen auf diesen Umstand hin, und die Ge-Hilfen tariftreuer Firmen setzten sich dieserhalb mit ihrenPrinzipalen in Verbindung, was teilweise auch Erfolg hatte.Die Sache war mehr oder weniger vergessen, da wurde derBerliner Gauvorstand der Buchdrucker durch Zustellung einerKammergerichtsentscheidung unangenehm an dieselbe er-innert. Die Entscheidung richtet sich gegenI. den Verein der Berliner Buchdrucker und SchriftgießerGauverein Berlin), vertreten durch seinen VorstandMassini in Berlin;2. Herrn A. Massini in Berlin, Engel-Ufer 14/1S,3. den Redakteur und Verleger R. Albrecht in Berlin,Engel-Ufer 14/1S.Nach derselben hat der 19. Zivilsenat des königlichenKammergerichts in Berlin durch den KammergerichtsratDr. Kanold als Vorsitzenden und die KammergerichtsrätePohlmann. Dr. Ritter, Dr. Treuter und den LandrichterKoffka auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschlußdes königlichen Landgerichts I, 4. Zivilkammer in Berlinvom 27. April 1999 in der Sitzung vom 14. Juni 1999 be-schlössen:Der angefochtene Beschluß wird abgeändert. Den Beklagtenwird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt:a) an Buchdruckereibesitzer die Aufforderung zu richten, Gal-vanos, Klischees, Platten und sonstige Stereotypieartikelnicht von der Klägerin zu beziehen, und zwar gleichviel, obdiese Aufforderung durch Druck oder Schrift, ob sie direktoder indirekt— insbesondere auch durch Vertrauensmännerin den einzelnen Druckereien— an die Druckereibesitzer ge-richtet wird,b) an Buchdruckereigehilfen die Aufforderung zu richten, dasVerdrucken von durch die Klägerin hergestellten Stereotypie-artikeln und Galvanos zu verweigern.Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird den Beklagteneine Geldstrafe von 100— einhundert— Mark angedroht.So der Tenor. Die Entscheidungsgründe aber zeigendas Kammergericht in seiner ganzen Weltfremdheit undjuristischen Gloriole. Ohne irgendwelche neuen Beweis-erhebungen kommt das Kammergericht zu der ihm garnicht zufallenden tatsächlichen Feststellung, die Tarifgemein-schaft sei eine Organisation zur Erringungbesserer Lohn- und Arbeitsbedingungen!Freilich kleidet das hohe Gericht die Feststellung in dieseForm:„Daß die Tarifgemeinschaft der DeutschenBuchdrucker(Arbeitgeber und Arbeitnehmer) eine Ver-abredung zur Erlangung günstiger Lohn« undArbeitsbedingungen ist, kann nicht bezweifelt werden."O bitte! W i r bezweifeln das s e h r! Die Tarifgemein-schaft ist zunächst nichts anderes als die Gemeinschaft derer,die den Tarif für sich als bindend anerkennen. Die Ange-hörigen dieser Gemeinschaft stammen aber aus zwei Gruppen:aus dem Lager der Unternehmer und dem der Arbeiter, fürwelche der Tarif in keiner Weise einheitlich eine Verbesserungder Lohn- und Arbeitsbedingungen bedeutet. Sieht einTarif Erhöhung der Löhne vor, so bedeutet das für die Ar-beiter in der Tat eine Verbesserung, für die Unternehmereine Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.Umgekehrt ist das bei der Herabsetzung der Löhne. Die Ver-kürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit wirkt ähnlich,aber immer bei der einen Gruppe im entgegen-gesetzten Sinne wie bei der anderen. Die HerrenKammergerichtsräte mögen nur irgendeinen Scharfmacheraus ihrem Bekanntenkreise fragen, ob Tarife und Tarif-gemcinschaften in der Tat für das Unternehmertum„eineVerabredung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeits-bedingungen" seien. Am verblüfstesten dürfte vielleicht imvorliegenden Falle Herr Behling, der Kläger, über daszu seinen Gunsten ausgesprochene Urteil sein. Was? DieTarifgemeinschaft sollte den beteiligten Unternehmern„gün-stigere Lohn- und Arbeitsbedingungen" sichern? Dann träteHerr Behling derselben schon morgen ohne irgend welchenZwang bei! Nein, er bleibt ihr ja fern, weil er günstigereLohn- und Arbeitsbedingungen außerhalb derselbenfindet, weil er außerhalb derselben niedrigere Löhne zahlen,längere Zeit arbeiten lassen kann als die der Tarifgemein-schaft angehörenden Prinzipale.Die Tarifgemeinschaft ist also keine Verabredung zurErlangung günstigerer Löhn- und Arbeitsbedingungenschlechthin. Der jüngste deutsche Gewerbegerichtsvorsitzendehätte den Herren im Kammergericht ein Priva-tissimum darüber lesen können, daß im Tarifvertrag einKompromiß zwischen den widerstreitenden Interessen derArbeiter und Unternehmer geschaffen ist, wie im Grunde injedem Vertrag, und daß die Tariforganisation lediglich dieJnnehaltung der im Vertrag niedergelegten Rechte undPflichten übertvacht, aber keine„Verabredung zur Erlangunggünstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen" ist.Aber ohne seine falsche Voraussetzung hätte ja dasKammergericht nicht zu' dem folgenden Falschschluß kommenkönnen:„Da nun im Streitfall die Sperre über die Erzeugnisse derKlägerin mit Rücksicht darauf, daß sie als eine ihre sozialenPflichten verkennende hingestellt wird, als ein„Verruf" anzusehenist(Landmann, Anm. 2 zu§ 153), so liegen alle Voraussetzungeneines Vergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung vor. Es wirdzwar von manchen noch erfordert, daß der Bestimmungsversuchvon Arbeitern gegen Arbeiter oder von Arbeitgebern gegen Ar-beitgeber erfolgt sei, allein diese Ansicht findet im Gesetz keinenAnhalt, das allgemein verbietet,„ander e" zu bestimmen(ver-gleiche Reichsgericht Strafsachen 33, 236). Wenn man bei Be-ratung dieser Vorschrift solche Ansicht geäußert hat, so kam dasdaher, weil man damals Vereinigungen von Ar-beitgebern und Arbeitnehmern, wie die Heu-tigen Tarifgemeinschaften, noch nicht kannte,fondern nur solche von Angehörigen bloß dieser beiden Teile; zudenen konnten natürlich nur Berufsgenossen zum Beitritt ver-anlaßt werden. Man muß jetzt aber auch den Druck seitens derArbeiter gegen einen Arbeitgeber und umgekehrt mit obiger Ent-scheidung des Reichsgerichts unter Z 153 fallen lassen."Wie Figura zeigt, kennt das Kammergericht die Tarif-gemeinschaften heute noch nicht, obgleich wir nicht bestreitenwollen, daß es schon von solchen gehört hatDer Berliner Gauödrstand des Buchdruckerverbandes hatselbstverständlich sofort die notwendigen Schritte eingeleitet,um im Klagewege die Aufhebung dieser höchst eigenartig be-gründeten„einstweiligen Verfügung" zu erreichen. Da dieVerfügung zunächst jedoch rechtskräftig ist, so ersucht er dieVertrauensleute, bis zum Austrag der Klage jegliche Maß-nähme in der im obigen Gerichtsbeschluß bezeichneten Hin-ficht zu unterlassen. Er unterläßt es hoffentlich nicht, dieseMahnung recht oft zu wiederholen. Der„klägerischen" Firmakann ja nur damit gedient sein, wenn der beklagte Vorstanddie Pflichten nicht vergißt, die ihm das Urteil auferlegt!Berlin und Umgegend.Achtung, Schlosser! Die Konferenz der Vertrauensleute findetnicht am Dienstag, sondern am Donnerstag statt. Siehe heutigeAnnonce. Die Kollegen ersuchen wir. die Vertrauensmänner aufdiese Bekanntmachung aufmerksam zu machen.Deutscher Metallarbeiterverband. Ortsverwaltung Berlin.Die Folgen der neuen Tabaksteuer zeigen sich jetzt schon!Die Inhaber der Zigarettenfabrik„Mal-Kah".Compagny,Berlin, Teltower Straße 29, scheinen sich die gerade nicht sehrrühmliche Aufgabe gestellt zu haben, nach der Annahme der Tabak-steuer die ersten auf dem Kampfplcktz zu sein, um durch Vermehrungder Zigaretten-Maschinenarbeit ihre Handarbeiter in rücksichtsloserWeise auf das Stratzenpflaster zu setzen.Am 15. Juli d. I. teilte die Direktrize der Firma einem derdort beschäftigten Zigaretten-Handarbeiter mit, daß er entlassen sei.Nach der Ursache befragt, erklärte sie, daß dieses wegender kommenden Tabaksteuer geschehe; ebenso dürftendie anderen Handzigarettenarbeiter deshalb nur halbe Tagearbeiten. Die Handarbeiter wußten am 16. Juli früh,daß der Geschäftsführer Herr Voigt anwesend warund verlangten eine Unterhandlung mit demselben, welche ver-weigert wurde. Der Vertrauensmann der Fabrik mit dem zurEntlassung stehenden Kollegen verließen das Werk auf einigeMinuten, um von dem Gehörten ihrer Organisation Mitteilung zumachen. Zur Fabrik zurückgekehrt, erklärte ihnen die Direktrize,daß nun beide entlassen seien. Wiederum verlangten die Arbeiter,den Geschäftsführer zu sprechen, was ihnen endlich gegen abend ge-währt wurde. Dieser erklärte, daß er überhaupt keine Zigaretten-Sperre auf das strengste innezuhalten.Handarbeiter mehr gebrauchen könne, da er sich wegen der drohendenNachbersteuerung kein Lager halten wolle und er mit dem Jnkraft-treten der Steuer die bis jetzt noch mit der Hand hergestelltenZigaretten mit der Maschine herstellen will. Als nun die beidenArbeiter ihre Ausführungen machen wollten, wurden sie mit:Raus, raus!" aus dem Kontor verwiesen. Die Vertreter des Ver-bandes Börner und Müller begaben sich trotzdem zu HerrnVoigt, dem Geschäftsführer. Auch ihnen gegenüber erklärte derHerr das oben schon in betreff der Steuer Gesagte, mit dem wieder-holt ausgesprochenen Zusatz:„Die Arbeiter sollen sich an den Staatwenden, derselbe entschädige sie ja." Als die Vertreter ihn daraufaufmerksam machten, daß diese Art doch ktine Unterhandlung sei,ägte er, er wolle auch nicht unterhandeln, er lasse vonniemandem, auch von dem Verbände nicht, in sein Geschäft hinein-reden. Auch die Arbeiterschaft als Konfumenten habe er nicht zuürchten, denn„Mal-5tah"°Raucher befänden sich nicht darunter.Dieser Herr glaubt, daß seine„Jacco",„Golde Eve",„Klub Iund II" usw. nur von den oberen Zehntausenden geraucht werden.Als die Vertreter sich nun empfahlen, rief er ihnen laut nach,„amallerwenigsten lasse er sich von Leuten hineinreden, die nichts davonverständen". Als Börner ihm darauf lächelnd erwiderte, daß erdas bei den beiden Vertretern nicht sagen könne, da beide schonlänger in der Branche tätig seien als er, rannte er auf B ör n e rzu, als wenn er handgemein werden wollte. Er wurde mit Ruheerwartet. Er schrie jedoch nur, man solle machen, daß man raus-komme, sonst müsse er von seinem Hausrecht Gebrauch machen.Am Montag, den 19. d. M., haben sämtliche Fabrik-Hand-arbeite- die Arbeit nicht mehr aufgenommen.Wir ersuchen, die am 18. d. M. über die Firma verhängteSperre auf das Strengste innezuhalten.Deutscher Tabakarbeiterverband. Zahlstelle Berlin.Lohnbewegung der Staaker. In der vergangenen Woche habenich wieder 15 Firmen den Forderungen der Organisation unter-worfcn. Für die nächste Woche ist voraussichtlich ein ähnlichesResultat zu erwarten. Aus Spandau ist bis jetzt noch keine Unter-chrift eingelaufen, doch haben die Arbeiter der dortigen Firmen dieArbeit niedergelegt. Arbeitsberechtigungskarten werden von heute aban Unorganisierte nicht mehr ausgegeben. Die Bauten inSpandau bleiben bis auf weiteres gesperrt. Bewilligt habenbisher folgende Firmen: G. Anders. Lübbenerstr. 10,Th. Arnold, Kremmenerstr. 7, A. B a r tz, ColhenülS-iraße 15, F. Fischer, Pankow, Florastraße 21.Alb. D ä d e l o w, Lychener Straße 16, Beruh. Fox, BornholmerStraße 83, Aug. Höhne, Ober-Schöneweide, Westendstr. 27, KarlG u t s ch m i d t, Lüderitzstr. 58. Aug. Feiertag, Pfuelstr. 2,Schöne. Wilmersdorf, Badensche Straße 13, Otto Rümmer,Steglitz. Zimmermannstr. 14, Paul Kößling, Treptow, Grätz-'traße 51, W. Zuch, Romintener Straße 52, Louis Ernst, Ryke-traße 32, M. S m o ln y, Finowstraße, Ecke Sckarnweberstraße,Ernst Kläge, Steglitz, Holstemische Straße, Paul Böhm, Nieder-Schöneweide, Britzer Straße 7, Chemidewski, SchönhauserAllee 177b, Fr. Herbst, Bamberger Straße 39, A. Schneider,Charlottenburg. Bleibtreustr. 3, Aug. Richter, Lüderitzstr. 7a,LZ. S ck m o l l, Liebenwalder Straße 16 a, Karl I b o r g, Krumme-iraße 62, Barenstrauch. Reinickendorf, Herbststr. 13, und Mlh." e fe I e r, Kopernikusstr. 10.Deutkcbes Reich.Ein königlich preußischer Grenadier als Arbeitswilliger.In Sommerfeld, Bezirk Frankfurt a- O., stehen die TöpferdexLirma Roll u. Kreutz seit Anfang dieses Monats im Abwehr«kämpf. Die Firma hatte das bestehende Tarifverhältnis, das übri-gens recht niedrige Löhne enthielt, gekündigt und suchte nundie schlechte Konjunktur dazu auszunutzen, den alten Tarif gleichauf weitere drei Jahre festzulegen, um so zu verhindern, daß dieTöpfer bei zu erwartender guter Konjunktur erhöhte Forderungenstellen. Hierauf konnten die Gehilfen aber nicht eingehen, und sietraten deshalb in den Abwehrkampf ein. Von den zirka 40 Töpfernder Firma blieben nur zwei Arbeitswillige stehen. Die Firma suchtnun Arbeitskräfte heranzuziehen, was ihr jedoch erst in einem Fallegelungen ist. Und zwar ist dieser Arbeitswilliger ein Grenadierdes 12. Infanterieregiments in Frankfurt a. O. Dieser Trägerdes kaiserlichen Rockes heißt Paul Brettschneider; er warvor Beginn seiner militärischen Laufbahn bereits Mitglied desTöpferverbandes, mußte aber wegen Restierens der Beiträge ausgeschlossen werden. Er ist in Sommerfeld beheimatet, hat 14 TageUrlaub erhalten und nützt diese Zeit nun aus, indem er sich beiRoll u. Kreutz als Arbeitswilliger betätigt. Wir fragen: Ist dervorgesetzten Behörde des Brettschneider bekannt, daß derGrenadier in Sommerfeld Arbeitswilligendienste verrichtet und alsTöpfer arbeitet? Erhalten Soldaten Urlaub, um in der Fabrik zuarbeiten? Die Vorgesetzten des arbeitswilligen Grenadiers werdenauf diese Frage bald Auskunft geben müssen. Der Verbandsvoc-stand der Töpfer hat nämlich dieses seltsamen Vorfalles wegenbeim Kommando deS 42. Grenadierregiments interveniert. Wirsind begierig, zu erfahren, ob von dieser Seite die Handlungsweisedes Brettschneider gebilligt wird.Neun schwarze Liste«versandte der Gesamtverband deutscher Metallindustrieller in derZeit vom 26. Juni bis 10. Juli dieses JaHreS. Durch Angabe ihrerPersonalien werden in Verruf gebracht 118 Betonarbeiter in Ham-bürg, 4 Schmiede der Anhalter Hufeisenfabrik in Roßlaü, 15 Müllerder Malzfabrik A Heymann in Mannheim, 94 Knopfarbeiter undArbeiterinnen in Frankenhausen und 52 Textilarbeiter und Ar-beiterinnen in Gefrees._ fMetallarbeiter und Maifeier. Mit den Beschlüssen der Ham-burger Generalversammlung in puncto Maifeier sind die Mit-glieder der Krefelder Filiale des Metallarbeiterverbandes nicht zu-frieden. In einer Versammlung der Filiale wurde nach einer aus-giebigen Diskussion einstimmig eine Resolution angenommen, inder es heißt:„Obgleich die Generalversammlung die höchste In-stanz ist, kann die heutige Versammlung die dort über den 1. Maigefaßten Beschlüsse in keiner Weise anerkennen und stehen letzterein keinem Einklang mit den Beschlüssen der internationalen Partei-und Gewerkschaftskongresse. Die Versammelten geloben, nach wievor, innerhalb der Organisation die Arbeitsruhe am 1. Mai alssolidarische Kundgebung oes internationalen Proletariats zu pro-pagieren und nach besten Kräften durchzuführen."Ausland.Der Konflikt in der englischen Kohlenindustrie.London, 17. Juli.(Eig. Ber.) Der Versuch der schottischenMinenbesitzer, den Arbeitslohn um 12,5 Proz. herabzusetzen, droht,einen allgemeinen Streik der britischen Berg-leute zu entfesseln. Die Unterhandlungen haben bereitsMonate gedauert und sie sind erfolglos geblieben. Binnen 8 Tagensoll die Aussperrung beginnen, wenn nicht inzwischen der Handels-minister Winston Churchill einen Ausgleich herbeiführt.Die schottischen Bergleute legten ihre Angelegenheit dem Ver-bände der britischen Bergleute vor, deren Vertreter in den letztenzwei Tagen in London zu einer Konferenz versammelt waren. Be-kanntlich gibt die Bestimmung 2 0 der Verbandssatzungen dieMöglichkeit, zum Schutze der Löhne irgendeines dem Verbände an-geschlossenen Distrikts einen allgemeinen Sympathiestreik zu er-klären. Die Konferenz der Delegierten des Verbandes gab gesternals Resultat ihrer Beratungen folgende Erklärung an die Presse ab:Betreffend die Frage der schottischen Lohnherabsetzung um12,5 Proz. wurde beschlossen, es dem Verbandsvorstande zu über-lassen, eine Resolution abzufassen, die der Konferenz vorgelegtwerden sollte. Es wurden demgemäß folgende Resolutionen ab-gefaßt und der Konferenz vorgelegt, die sie annahm:„1. Angesichts der Beschlüsse, die auf der Jahreskonferenzin Wester und auf der folgenden Konferenz in London gefaßtwurden, daß die Löhne der schottischen Bergleute geschützt werdensollen gegen eine Reduktion, die sie unter 6 M. täglich bringenwürde, so sind wir übereingekommen, eine Urabstimmung überdie Anwendung der Bestimmung 20 vorzunehmen.2. Bricht inzwischen der Kampf in Schottland aus, so sollendie schottischen Bergleute eine finanzielle Unterstützung von 10Mark pro Mann und Woche aus der Verbandskasse erhalten.3. Die Stimmzettel sind am 27. Juli an den GeneralsekretärMr. Ashton zurückzuschicken; am 28. Juli soll eine Spezial-konferenz in London tagen; alle sonstigen Maßregeln sind vomVorstand zu ergreifen."Die Frage, die den Bergleuten zur Entscheidung vorgelegtwurde, lautet:„Sind Sie dafür, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, um dieArbeit aus Sympathie mit den schottischen Bergleuten nieder-legen zu können?"Der Konflikt ist also so umfangreich, daß er die ganze Kohlen-industrie Großbritanniens lahmlegen könnte. Und eine Lahmlegungder Kohlenförderung würde einen großen Teil der anderen In-dustrien in Mitleidenschaft ziehen. Angesichts der Größe diesesKonflikts darf man annehmen, daß in den nächsten Tagen großeAnstrengungen gemacht werden dürsten, einen Ausgleich herbei-zuführen. Der Handelsminister Churchill ist bereits mit denschottischen Minenbesitzern und Bergleuten in Verbindung getreten,um eine Einigung zustande zu bringen.Letzte]Vacbricbten und Dcpcfcbcn,Opfer des Militarismus.Blankenburg, 19. Juli. Gelegentlich einer Besichtigung derim Pionierdienst ausgebildeten Mannschaften des hiesigen Ba-taillons erhielten ein Unteroffizier und mehrere Mann den Auf-trag, als Patrouille den Mönche-Mühlenteich zu durchschwimmen.Obwohl alle(?) des Schwimmens kundig waren, gingen der Unter-offizier und zwei Mann in der Mitte des Teiches unter und er-tranken, obwohl zahlreiche Rettungsmannschaften in Kähnen her-beieilten._Gegen die Wucherei.Prag, 19. Juli. Gegen die Lebensmittelteuerung fand gesternauf dem Heuwagsplatze eine Versammlung der Sozialdemokratenstatt, an welcher 10 900 Personen teilnahmen. Nach Schluß derVersammlung durchzogen die Teilnehmer die Straßen der Stadtunter Schmährufen auf die Regierung und die Agrarier.Mit gefälltem Bajonett.Prag, 19. Juli. In tllachod sammelten sich, trotzdem eineVersammlung verboten worden war. Tausende von Textilarbeiternan, die demonstrierend durch die Straßen zogen. Als sie zur Be-zirkshauptmannschaft marschierten, machten 50 Gendarmen eineAttacke mit gefälltem Bajonett. Viele Personen, darunter 20Frauen, wurden verhaftet._Die Cholera.Petersburg, 19. Juli.(W. T. B.) Seit gestern sind an derCholera 63 Personen erkrankt, 36 gestorben. Die Zahl der Krankenbeträgt 852._Angedrohte Katastrophe.London, 19. Juli.(W. T. B.) Der indische Agitator ShymajlKrishnavarma, welcher in Paris lebt, richtete an die„Times"einen Drohbrief, worin er erklärt, daß er, obgleich er keinen An-teil an dem jüngsten politischen Morde im Jmperial-Jnstitut habe,diesen doch billige. Zum Schlüsse des Briefes führt er aus, wennEngland der Aufforderung Jungindiens keine Folge leiste, undIndien nicht räume, würde innerhalb kurzer Zeit für Englandeine Katastrophe eintreten, welche die Menschheit bestürzen werde.Spihel-Spitzbube.Ostende, 19. Juli. Die Polizei verhaftete den Russen Fleisch-mann, welcher vom Genfer Schwurgericht wegen Diebstahl zu dreiMonaten Gefängnis verurteilt worden war. Russische Revolutionärebehaupten, daß Fleischmann ein früherer Spion im Dienste Har-tings gewesen ist._Dynamit und Schnellfeuergeschiiye.New Aork, 19. Juli. In Mc. Cees Rocks wurde bei denstreikenden Arbeitern der Pressed Steel Comp. Dynamit entdeckt.Die Staatsbehörden trafen Vorkehrungen zur Aufstellung vonSchnellfeuergeschützen._Der Schießprügel gegen Streikende.New Uodk, 19. Juli. Bei dem Streik auf den S.�..oard SteelCar-Werken in Syndera(Pennsylvanien) machte die Polizei von derSchußwaffe Gebrauch. Viele Personen wurden verletzt. 13 Streik-Verantw. Redakt.: Wilhelm Düwell. Lichtenberg. Jnjerate verantw.;»h. Glocke, Berlin. Druck».Verlag: Vorwärts Buchdr. u. VerlagSanstattHaul Singer& Co., Berlin S W. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungßbl.