Dsrüln Itäfl! cB im ftUgsmetneTf, sie selbst bort so selten mehrauf den Tisch kommen, und nicht an der mangelnden Kochkunstder Hausfrau. Rubner selbst könnte das größte Finanzgenie undder größte Kochkünstlsr in einer Person sein und würde doch mitall seiner Wissenschaft und allen Talenten kläglich Schiffbruchleiden, wenn er mit einem kleinbürgerlichen oder gar proletarischenHaushaltungsbudget eine Familie nach seinen Grundsätzen rationellbeköstigen sollte. Gewiß sind obligatorische Haushalts- oder Koch-schulen, von denen der Herr Professor alles Heil erwartet, einesehr schöne Sache, die sozialdemokratischerseits stets>varm bcfür-wartet wurde, aber an der brutalen Tatsache, daß die kapitalistischeWirtschaftsordnung die große Masse zum Darben und Entbehrenverurteilt, damit eine kleine Minderzahl in allen Genüssen desLebens schwelgen kann, ändert sie blutwenig.Nie waren solche in bedenklichem Grade nach der Studier-stube schmeckenden Auslassungen weniger am Platze als im gegen-wältigen Moment, wo Junker und Junkergenossen die arbeitendenMassen für die Folgen der unsinnigen Reichsfinanzpolitik büßenlassen, wo dem Volke in Gestalt von Verzehr- und Verkehrsteuernneue Opfer und Entbehrungen in endloser Zahl auferlegt werden.Mit Sorgen und Bangen sehen unsere Hausfrauen in eineZukunft, die grau in grau vor ihnen liegt. Und nachdem soebenmitten in der Zeit der Krise und der verminderten Arbeitsgelegen-heit daS Unerhörteste an Volksausplünderung Gesetz geworden, be-kommt ein berühmter Vertreter der Wissenschaft es fertig. Vor-würfe zu erheben, die durchaus an die falsche Adresse gerichtetsindlEine menschenwürdige Ernährung zu schaffen, bei der unsereKinder kräftig heranwachsen, unsere Männer und Frauen gesundund«rcbeitstüchtiK bleiben, ist nur zu einem kleinen Teile in dieHand der Hüterin des häuslichen Herdes gegeben. Von ausschlag.gebender Bedeutung ist vielmehr eine vernünftige Wirtschafts-Politik, welche die Zollschranken aufhebt» billiges Brot und billigesFleisch schafft, die Mästung einer kleinen Gruppe von Nichtstuerndurch Liebesgaben aller Art verwirft und die Steuerlasten in ersterLinie den wirklich tragfähigen Schultern der Besitzenden auf-bürdet; ferner eine Sozialpolitik, welche diesen Namen mit Rechtverdient, die vor allem durch Verkürzung der Arbeitszeit den be-ruflich tätigen Hausfrauen die nötige Zeit zu ihren häuslichenVerrichtungen gibt. Daß die Löhne steigen müssen, versteht sichnach den vorher erwähnten steuerstatistischen Tatsachen von selbst.Auf diesem Wege käme man einer rationellen Ernährung desVolkes schon näher. Wollen die Volksmassen aber die Forderungenunseres HygienikerS in allem Umfange zu den ihrigenmachen, so wäre ihre Voraussetzung nicht mehr und nicht wenigerals— eine totale Umwälzung unserer heutigen wirtschaftlichenVerhältnisse._Leseabende.Zweiter Wahlkreis, Westen. Montag, den 29. Juli. 8'/, Uhr.im Lokale„Anhalter Ressource". Mölkernstr. 114, bei Lehmann.—Süden: bei Heinp, Urbanstr. 170,Dritter Wahlkreis. Montag, den 26. Juli, im Gewerkschafts-häufe, rechter Seitenflügel parterre(Holzarbeiter).Sechster Wahlkreis. Montag, den 26. Juli, in folgenden Lokalen:1. Abteilung: Obiglo, Schwedter Str. 23/24. 2. Abteilung: Kelsch,Schönhauser Allee 134a. 3. Abteilung: Gliesche. KopenhagenerStraße 74. 4. Abteilung: Leppin. Brunnenstr. 30. S. Abteilung:Hübner, Wattstr. 7.(5. Abteilung: Heyse, Boyenstr. 19. 7. Ab-teilung: Lamprecht, Putlitzstr. 10. 8. Abteilung: Stark, Waldstr. 8.9. Abteilung: Funke. Triftstr. 33. 10. Abteilung: Kant, BrüsselerStraße 9. 11. Abteilung: Fritsch. Drontheimer Str. 4. 12. Ab-teilung i Franke, Badstr. 19. 13. Abteilung: Lerche. Gleimstr. 33.Tegel. Montag, den 23. Juli, bei HalfeS, Brunowstr. 23,6cncbt9- Zeitung.Gelegenheit macht Diebe.Zum„Leichenfledderer" ist der Kaufmann Friedrich AumüllerauS Lichtenberg geworden, welcher sich unter der Anklage des Dieb-stahls vor dem Strafrichter zu verantworten hatte. Der Angeklagtewar bor einiger Zeit mit einem Kaufmann Paul Repelin, dessenGeschäft er kaufen wollte, in Verbindung getreten. AIS die Ver»kaufSverhandlungen zum Abschluß gelangt waren, fühlte sich derVerkäufer veranlaßt, den Angeklagten zu einer Bierreise cinzu-laden. DieS hatte den Erfolg, daß R. schon nach kurzer Zeit einenMordSrausch hatte. In später Nachtstunde kehrten beide noch ineinem Lokal in der Frankfurter Allee ein. Hier beobachtete derChauffeur Ritter, wie sich der Angeklagte in verdächtiger Weise andem schwerbezechten Repelin zu schaffen machte. Der Verdacht, daßeS hier auf eine Ausplünderung des Betrunkenen abgesehen war,veranlasste den Chauffeur, den beiden, die ebenfalls eine Auto-droschke benutzten, unauffällig zu folgen. Im Vorbeifahren be-merkte er, wie Aumüller dem Schlafenden das Portemonnaie ausder Tasche zog. Als die beiden dann in einem Cafö in der GroßenFrankfurter Straße saßen, machte Ritter einen Kriminalschutz-mann auf den Vorfall aufmerksam. Der Beamte nahm den An-geklagten fest, der sich höchst entrüstet gegen diese„unerhörte" An-schuldigung verwahrte. Als A. dann auf der Polizeiwache visitiertwerden sollte, yriff er plötzlich in die Tasche und warf zweiHundertmarkscheine und ein Zwanzigmarkstück auf den Tisch. ESwar dies der Inhalt des gestohlenen Portemonnaies.— DaS Gericht erkannte gegen Aumüller auf 1 Woche Gefängnis.s Magermilch ist zu kennzeichnen.I vi Der Molkereibesitzer Lewin war in zweiter Instanz vom Land-gericht in Berlin wegen Uebertretung der Verordnung deS Ber-liner Polizeipräsidenten vom IS. März 1902 zu einer Geldstrafeverurteilt worden, weil er Milch als Magermilch feilgehalten habe,ohne daß daS Gefäß, eine Kanne, mit der Aufschrift„Magermilch"und einem roten Streifen versehen war. Der Angeklagte hattezwar behauptet, daß der Inhalt der auf einem Stuhl von derPolizei vorgefundenen Kanne zum eigenen Gebrauch bestimmt ge-wesen sei. DaS Landgericht schloß aber auS verschiedenen Um-ständen, daß er die fragliche entrahmte Milch als Magermilch ver-kaufen wollte und sie deshalb im Laden stehen hatte. Darin seiaber ein Feilhalten zu sehen. Nach den Vorschriften der Verord-nung hätte die Kanne mit der Aufschrist Magermilch und einemroten Streifen versehen sein müssen. DaS Kammergericht verwarfgestern die gegen daS Urteil eingelegte Revision und erklärte dieVerordnung für rechtsgültig. Sie fei auch richtig angewendet.Verstößt die Uebertragung von Werken der Tonkunst auf Grammophon-platten gegen das literarisch« Urheberrecht?Diese Frage verneinte dieser Tage daS Reichsgericht anläßlicheinet Klage der Inhaberin des Urheber- und Verlagsrechts sämt-licher Kompostttonen des Musikers Waldmann gegen die DeutscheGrammophon-Aktiengesellschaft ,n Berlin. Der Streitdrehte sich besonder« um die Komposition des Hehseschen Gedichtes„Sei gegrüßt, du mein schönes Sorrent" und um die der Operette„Inkognito". Die Klägerin begehrte Unterlassung der lieber-tragungen. Vernichtung der Platten und Zahlung von 3000 M. alsSchadenersatz.In den Gründen des Reichsgerichts wird dargelegt:.DasLandgericht hat angenommen, daß bei dem Grammophon dasTonwerk durch das Instrument nach Art eine? persönlichen Vor-träges wiedergegeben werde. DaS Kammergericht ist mitSiecht anderer Ansicht. Es erkennt an, daß nach der Auffassung derReichStagSkommisston daS unterscheidende Merkmal in der musi-kalischen Wirkung gesucht werde. Es hält diese Er-wägung aber nicht für ausschlaggebend, lveil der Wort-laut deS ß 22 Schlußsatz.durch die das Werk... nachArt eines persönlichen Vortrages wiebergegeben werben kann"auf Phonograph- und Grammophone nicht passe. DasCharakteristische deS persönlichen Vortrages besteht darin« daßder Vortragende in Zeitmaß. Tondauer und Tonstärkewechseln könne. Beim Grammophon fehle aber jede Möglichkeit,das Tonwerk zu nuancieren.„So wie das Werk in den Apparathineingekommen ist, bleibt es für die ganze Dauer der Verwendbar-keit der Platte starr und unabänderlich fixiert." Die gegenteiligeAnsicht führe überdies zu dem praktisch unverwertbaren Resultat,daß man je nach der Vollkommenheit deS einzelnen Instruments esunier den Schlußsatz des§ 22 des Urheberrechtsgesetzes fallen lassenmüsse oder nicht.Der Auffassung de? Kammergerichts ist beizutreten. Das Gesetzhebt aus der gewöhnlichen mechanischen Wiedergabe deS Musikwerkes.wie zweifelsohne auch durch Phonograph und Grammophon bewirktwird, eine besondere Art heraus; nämlich diejenige, bei welcherdas Musikwerk hinsichtlich der Stärke und Dauer des Tonesund hinsichtlich des Zeitmaßes nach Art eines persönlichen Vortrageswiedergegeben werden kann. Es sagt nicht.wiedergegeben wird",sondern„wiedergegeben werden kann" und weist damit auf dieMöglichkeit hin, die Wiedergabe nach Art eines persönlichenVortrages zu beeinflussen. Dies gerade ist auch beim Pianoladas Charakteristische. Der Vortragende ist hier in der Lage, dieWiedergabe des Musikwerkes nach seiner persönlichen Auf-fässung in den vom Gesetz hervorgehobenen Richtungen zu be-stimmen. Hierdurch wird die Wiedergabe in gewissem Maße selbsteine persönliche, eine individuelle. Sie wirkt nach Art eines persön-lichen Vortrages. Beim Grammophon und Phonographen ist diesunmöglich; alles Persönliche ist bei der Vorführung des Phonographenausgeschaltet; nur das Mechanische ist in Wirksamkeit; eine Beein-flussung der Wiedergabe des Musikstücks bei Vorführung des Phono-graphen ist ausgeschlossen, wenn nicht die Wiedergabe selbst zerstörtwerden soll. In dieser Weise ist die Gesetzesbestimmung auch inden beteiligten Kreisen aufgefaßt worden. Bolkmann bezeichnetin seiner Broschüre„Zur Neugestaltung deS Urheberschutzes gegenübermechanischen Musikinstrumenten"(Leipzig 1909) die im Schlußsatzedes§ 22 bezeichneten Instrumente kürz als die„einwirkungS-möglichen". Die EinwirkungSmöylichkeit ist beim Pianola gegeben.sie ist ausgeschlossen beim Phonographen, welcherdaS auf der Platte fixierte Musikstück stets nur in ganz derselbenWeise mechanisch wiedergibt, wie eS bei Herstellung der Platte auf-genommen wurde. Hiernach war die Revision als unbegründet zuverwerfen und hinsichtlich der Kosten nach 8 99 der Zivilprozeß-ordnung zu erkennen."_VermUebtes.Feuer ans dem Main-Neckar-Bahnhof i» Darmstadtkam gestern nachmittag 4 Uhr auS. DaS Feuer ist im Uhrenraumentstanden, in welchem die Uhr bei eintretender Dunkelheit elektrischerleuchtet wird, vermutlich durch Kurzschluß, und wurde bemerkt, alsder Dachstuhl in Flammen stand. Eine Abteilung Militär wurde zumAbsperren kommandiert. Der Verkehr wird durch Umsteigen undteilweises Umleiten der Züge aufrechterhalten. Verschiedene Zügedürften erhebliche Verspätungen erleiden. Der Mittelbau, in demsich die Wartesäle und Bureauräume befinden, gilt für verloren.Den angestrengten Bemühungen der Feuerwehr, die aucheinige Lokomotiven als Dampfspritzen verwandte, war eS um6% Uhr gelungen, daS Feuer auf seinen Herd zu beschränken. DaSFeuer hat den Uhrturm und die beiden oberen Stockwerke desTreppenhauses des Mittelbaues vernichtet. Der Wartesaal 1. und2. Klasse ist nur wenig beschädigt; ebenso sind die Schalterräumeerhalten geblieben. Der Zugverkehr ist um b�j Uhr wieder invollem Umfange aufgenommen worden.Auf falschem Gleise.Lennep, 24. Juli.(Amtliche Meldung.) Heute vormittag fuhrder Sonderzug deS Zirkus Blumenfeld auf der Fahrt von Lüden-scheid nach Wermelskirchen bei der Einfahrt in den Bahnhof Ohl-Röhnsahl infolge falscher Wcichenstellung auf ein totes GleiS, zer-trümmerte den Prellbock am Ende dieses GleiseS und fuhr nochetwa 30 Meter weiter auf den Bahnsteig, wobei eine Wand deSStellwerksgebäudes beschädigt wurde. Personen sind nicht verletzt,die Maschine und einige Wagen sind beschädigt worden. DerSonderzug konnte seine Fahrt mit dreistündiger Verspätung fort»setzen._Die betrogene Stadt.In Magdeburg wurde der Magistratsbeamte und ver-eidigte Wieger der Ratswage am städtischen Packhof, F. Schmidt,wegen fortgesetzter Betrügereien verhaftet. Gleichzeitig mit ihmwurde der Streckenwärter und Vorwäger Müller von der be-kannten Kohlenfirma W. Engel in Haft genommen. Schon seiteiner Reihe von Jahren waren das Anschwellen der Rechnungenfür Kohlenlicferungen an die Stadt und die ewigen Nachbewilli.gungen für den gleichen Zweck Gegenstand von Auseinander-setzungen im Etat- und Schulausschuß. Vergeblich versuchte man,eine rationellere Verwendung der Kohlen herbeizuführen; auch dievor einigen Jahren erfolgte Anstellung eines besonderen HeizungS-ingenieurS nützte nichts. Ein Vorschlag von sozialdemokratischerSeite, die Kohlen der Stadt direkt von den Gruben zu beziehen,fand keine Gegenliebe, angeblich, weil dadurch die Kohlen nochteurer zu stehen kommen würden. Endlich kam man dahinter, daßder vereidigte Wäger der Stadt das Gewicht der angeliefertenKohlen immer zu hoch angegeben hat. Die Stadt mußte infolge-dessen der Firma Engel mehr Kohlen bezahlen, al» sie geliefert be»kam. Der Inhaber der Firma hat bereit» erftärt, daß der ver-haftete Schmidt von ihm keine Zuwendungen als Entgelt für dasbetrügerische Wiegen erhalten habe. Danach muß man annehmen,daß Schmidt lediglich mit Müller unter einer Decke gesteckt und sichmit ihm den Rebbach geteilt hat. Die von Schmidt geführtenBücher wurden beschlagnahmt, ebenso wie seine„Ersparnisse", diesich auf 40 000 M. belaufen sollen. Schmidt wollte sich in nächsterZeit pensionieren lassen. Die falschen Eintragungen, behauptet er,seien auf Nervosität oder verzeihliche Irrtümer zurückzuführen.Gegenwärtig werden die während der jetzigen Ferienzeit andie Schulen gelieferten Kohlen wiedex auS den Kellern hervor-geholt und nachgewogen._Flugunfall.'Frankfurt a. M., 24. Juli. Auf dem Fluggelände der Luft.fchiffahrtsauSstellung wollte heute nachmittag Oberleutnant a. D.Trützschler v. Falkenstein vor einer großen Zuschauermenge Flug.versuche mit Gleitfliegern unternehmen. Im. Moment, wo Trützsch.ler mit dem Apparat anlief, wurde die Maschine von einem heftigenWindstoß erfaßt, hochgehoben und umgestürzt, worauf sie mit großerWucht zur Erde flog. Trützschler erlitt jedoch nur leichtere Ber-letzungen, während der Apparat schwer beschädigt wurde.Familiensinn.Landau, 24. Juli. In Knittelsheim bekam gestern nachmittagder 28 Jahre alte verheiratete Ackersmann Heinrich Sigrist mitseinem Schwager Franz Braun auf dem Felde Streit. Er eilte nachHause und holte sich einen Revolver. auS welchem er zweiSchüsse auf seinen Gegner abgab, die diesen schwer verletzten.Sigrist erschoß sich später selbst in seiner Wohnung. Braun wurdetödlich verlebt ins Krankenhaus gebracht. Familienangelegenheuensollen den Grund zu dem Streit gegeben haben.Ein vermißter Dampfer.Der Regierungsdampfer.Seestern", der dem kaiserlichenGouvernement von Deutsch-Neu-Guinca gehört, ist am 3. Juli vonBrisbane über Samarai nach Adolfhafen in See gegangen. DieFahrt dahin nimmt etwa zwei Wochen in Anspruch, der Dampferist aber bis heute noch nicht in seinem Bestimmungshafen ange-langt, so daß über sein Schicksal ernste Besorgnisse gehegt werden.Der zweite Dampfer des Gouvernements von Reu-Guinea„Delphin"« der Llotzddampker„Waldemar" M oul üci»schiedemn Kurseti fn See gegaflM, um Nachforschungen nach demVerbleib des„Seester»" anzustellen. Das australische Marine-dcpartement hat den Regierungsdampfer„Merrie England" ausgesandt. Der Dampfer..Seestern" wird vom Norddeutschen Lloydgefahren; von diesem ist auch die gesamte Schiffsbesatzung gestellt.>- Arbeiterrisiko.Auf den HuldschinSkischen Werken bei Gleiwitz nrurden gesternfrüh von einem Staatsbahnzuge, der auf ein falsches Gleis geratenwar, zwei Arbeiter überfahren. Einer war sofort tot« der andereverstarb auf dem Transport nach dem Krankenhause.Auf den Schienen getötet.Schroba» 24. Juli. Der Spediteur Stroinski, welcher mitFrachtgut vom Bahnhof nach der Stadt wollte, wurde soeben vondem Personenzug Kreuzburg-Posen Nr. 822 überfahren und ge-tötet._Die Pest in Zanzibar. IIn Zanzibar ist nach einer telegraphischen Meldung des Gou-Verneurs von Deutfch-Ostafrika der Ausbruch der Pest amtlich fest-gestellt worden. Der Gouverneur hat die erforderlichen Ouaran-tänemaßregeln getroffen._Allgemeine Familten-Sterbekasie. Heute Zahltag: Ackerstr. 123 beiWernicke, flöhet Wiesenthal, und Maiiannenjtr. 48 im Restauiant von3-3 Uhr._eingegangene Druckrdmften,ang vorliegende Neue Welt-Kalender füruchdruckerei und VerlagSanstalt Auer u. Co.Der In seinem 34.daS Jahr 1S10(Hamburgerin Hamburg) enthalt u. a.:Kalendarium.— Postalisches.— Beachtenswerte Adressen.— Statistisches.— Rückblick.— Messen und Märkte.— Im Kreislaus des Jahres.— Werschützt die nationale Arbeit? Von Hennann Molkenbuhr.— Streik. Gedichtvon Alexander Voigt.— Die Prangerbank. Erzählung von Ernst Zahn(mit Illustrationen).— Konsumvereine und Sozialdemokratie. VonDr. Lluaust Müller(mit Illustrationen).— Zwischen den Aehren. Gedichtvon Julius Zcrsaß.— Die Rückseite oe» MondeS. Von Wilhelm Bölsche(mit Illustrationen).— Zitat.— Spitzel. AuS der russischen Kontenevolution.Erzählt von K. G(mit Illustrationen).— Neue Saat. Gedicht von FranzDiederich.— Erlebtes und Erlittenes. Ein Beitrag zur Geschichte dessoziallstengesetzlichen PolizeiunwescnS von Karl Frohme(mit Porträt).—Proletariernnder. Bilder aus der Agitation. Von O. B.— Die Wasser-ratte. Erzählung von Klara Viedig(mit Illustrationen).— Vom Gesindercchtzur modernen Tienslbolenbewegung. Von Ida Baar.— Bildschmuck sürsArbeilerbeim. Ein Nachweis guter Bilder. Von Dr. Franz Diederich(mitIllustrationen).— Der Alle. Gedicht von Ludwig Lessen.— ZweiKatastrophen(mit Illustrationen).— Die wirtschastliche Krise und ihreWirkung. Von Robert Schmidt.— Der Balkan und die Balkanwirren.Von Heinrich Cunow(mit Illustrationen).— Unsere Toten(mll Porträts).— Fliegende Blätter.— Blinder Elser.— Für unsere Rätselloser.— Außer-dem vier Bilder: Winterabend— Liebesleute aus dem Lande— Kartoffel-ernte— Schnitter.— Ein Bierjarbendruck auj Kunstdruckpapler: Em-geschlafen.— Ein Wandkalender.Briefkasten der Redaktion.Die jurisiiiche Sprechstunde findet Ltndenstraß« 3, zweiter Hof,dritter Eingang,»irr Trrpprn, Jgtf Fahrstuhl-Mg! wochentäglichabends von 7V& bis 9', 4 Uhr statt. GeSssnet 7 Uhr. Soniiabrnds beginnt dieSprechstunde um S Uhr. Jeder Anfrage ist«in Buchstabe und eine Zahl alsMerkzeichen»eizufilgen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. BIS zurBeantwortung tm Brieslasten tönnrn 1t Tage vergehen. Eilige Fragen trageman in de» Sprechstunde vor.H. Paul. Ihrer grau steht für die Dauer Ihrer Aufnahme imKrankenhause das statutenmäßige Krankengeld zu. Verklagen Sie die Kassceventuell auf Zahlung bei der Gewerbeoeputation zu Berlin, StralauerStraße 3.— B. St. 17. 1. Eine ausgeklagte Forderung verjährt erst in30 Jahren. Die Frist beginnt mit jeder Pfändung von neuem. 2. Ja.3. Nein.— Sl. K. 100. Leider nein.— 91. S. P. 86. Ja. Der Erzeuger eine» Kinde» hat Alimente sflr da» Kind sowie Entbindung»- undSechSwochenkoften sür die Mutter auch dann zu zahlen, wenn die Mutterihn zu heiraten ablehnt.— H. ivt. 38. Die Reklamation hätte keine Aus-ficht aus Erfolg; die früher pro Kopf des Kindes abgerechneten 50 Markwerden bei der neuen Berechnung zunächst in Ansatz gebracht.— A. l. Ja.— Grete. 1. Wenden Sie sich unter Vorlegung der Karten an die Ver-sicherungSanstalt. Dieselbe ist zur Lieferung eines Gebisses berechtigt, abernicht verpflichtet. Zweckdienlich ist die Beibringung eines ärztlichen Zeug-nifseS, daß durch Fehlen des Gebisses gesundheitliche Nachteile entstehen.2. Di« Klage wäre leider auSfichtsloS.— B. T. L. Leider ja.— H. H. 1.Da» Handeln würde wahrscheinlich mit etwa 3 Mark bestrast werden.—9S. U. O. 1. Wenn ein notarieller oder gerichtlicher Vertrag vorliegt:ja. 2. Etwa 23 Mark. Sie müßten vereinbaren, daß der Unternehmer dieKosten zu tragen hat. 8. Zustimmung ist nicht erforderlich.— P. S- D. W.1. Nein. 2. Nach dem Gesetz nein. 3. Nein. Besoldete Gemcindebeamtesind nach§ S3 der Landgemeindeordnung als Gemeindtoerordnete nichtwählbar. 4. Mindestens'/, der Mitglieder der Gemeindevertretung müssenAngesessene sein. Es Ist danach möglich, daß statt eines Angesessenen einNichiangesessener gewählt werden kann, weil genügend Angesessene in derGemeindevertretung sitzen. 6. Genzmer. Die Landgemeinoeordniliig.— H. R.»9. Der Lohn ist. soweit er den Jahresbetrag von>500 M.nicht übersteigt, nicht pfändbar, gleichviel ob es sich um Forderungen privateroder um Gerichtskosten oder dergleichen handelt. Eine Ausnahme von derRegel der Uiipsändbarkeit machen nur AlimcntcnsorderunIen und Steuer.rückstände. Wegen der letzteren ist der Lohn nur dann psandbar, wenn sieseit länger als drei Monaten fällig geworden sind.— Polizei 109.Gegen den falsch Anschuldigenden würden Sie In ihrem Falle mit einerFeststellungs. und Schadenersatzklage wohl durchdringen. Die Klage ohneAnwalt zu führen, ist nicht ratsam— F. P. 78. I. Wenn Sie den Kosten-Vorschuß im Krankenhause bis am 30. Juli zahlen, stnd Sie zweisellos wahlberechtigt. Unseres Erachten» sind Sie es auch, wenn Zahlung nichtersolgt. 2. Der Einspruch ist beim Magistrat einzulegen. Legen Siejedenfalls Einspruch ein. Ueber denselben hat bann die Stadtverordneten-Versammlung zu entscheiden.— W. 18. Ein Versuch würde nicht schaden.— P. R. I. B. 1. Ja. 2. Für Sie. 3. u. 4. Wenden Sie sich an dieVersicherungsanstalt(Am Köllnischen Park). Bis zu zwei Jahren kainiNachkleben angeordnet werden. 3. Nein.— O. L 30. Soweit ersichtlichnein. Indessen ist die Frage ohne genaue Kenntnis der vustordennig,wieder einzutreten, nicht sicher zu beantworten.— H. B. 38. 1. Ja.2. Nein.— O. B. 38. Der Name des GeschästSinhaberS muß am Ladenangebracht sein; die Beamten sind also im Recht l Entfernen Sie IhrenVornamen au» dex Aufschrift aus der Scheibe.— O. L. 80. 1. Ja.2. Kann selbst klagen. 3. Da« ist möglich l Die Miete hastet. 4. Die Frauhastet nicht.—«. SP. 88. Nein: Der Anspruch aus Rückzahlung hätteinnerhalb eine» Jahre« nach der Heirat gellend gemacht werden müssen.Zu ralen ist aber, welterzukleben. Wenn Sie innerhalb je zwei Jahre»nmoesten» 20 Marken irgend einer Klasse kleben, so halten Sie Ihre RechteauS der Versicherung aufrecht.Ilmtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen.Dtrektion überden Großhandel in den Zentral-Marktballen. Marktlage: Fletsch:Zufuhr schwach, Geschäft still, �Preise unverändert. Wild! Zusuhr� nichtgenügend, Geschäft lebhaft, Preise unverändert. Geflügel:reichlich, Geschäft lebhast, Preise gut. Fische: Zufuhr etwasGeschäft ziemlich lebhast, Preise wenig verändert. Butt er undGeschäft ruhig. Preise unverändert. Gemüse, Ob st undj r ü ch t«: Zufuhr genügend, Geschäft lebhast, Preise unverändert.eSasserstandS.Ra«artchten«er Landesanstalt sür Gewässerkunde. mllgeteM vomBerliner Wetterbureau.ZusubrreichlichKäse-Süd.WasserstandM e m e l. TilsitP r e g e l. JnsterbmgWeichsel, Thor»Oder, Ratibor, Krassen» FrankfurtWarthe, Schrimm. LandsbergNetze, verdammElbe, Leistneritz, Dresden,«arby, Magdeburgam23.im seit. 7. 22. 7.am cm')—2021219228826611846—2132—50250223— 12—18-siS+2+3+44-2—28-29—20—7WasserstandSaale, GrochlftzHavel, Spandau')» Rathenow')Spree, Spremberg'), BeeskowWeser, Münden, MindenR h e l a, RiaximUianSau, Kaub» KölnNeckar, Heilbron»Main. WettheimMosel, Trieram23. 7cm75461886100—91-1656435237874-157'VIseit22. 7.am+3+3—20+1—8—3—12—12-24—60-17+ bedeutet Wuchs-— Fall.— Unterpegel.jT'