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führen. Die Redaktion ist einem Romitee übertragen, bestehend| Ein Wunder ist es, daß dieser Arbeiter noch nicht wegen Land­aus den Genofsinnen Frau Fernanda Nissen , Frau Gun- streichens verhaftet ist. Der Landrat rührt in Nr. 26 des Streis hild Ziener und Fräulein Helga Thorsen,

Zur Lage der Franen in Indien .

lediglich als Mittäter in Betracht kommen fonnte. Untenntnis des Gesetzes schüßt den einfachen Bürger nicht vor Strafe fie iſt blattes amtlich die Reklametrommel für einen hinterpommerschen Reservatrecht des Juristen, der doch zur Anwendung des Gesetzes Haus- und Familienkalender". Der Landrat bittet alle Geistlichen berufen sein soll. Sind dazu in der Tat gelehrte" Richter und und Lehrer sowie alle mit den örtlichen Verhältnissen des Stadt- Ankläger nötig? In einem vor einigen Monaten erschienenen sehr interessanten und Landkreises vertraute Herren, Beiträge geschichtlichen Inhalts Buche über Indien , The new India" bon hones finden der Druckerei zu überweisen. Dadurch bekäme der Kalender eine wir folgende Angaben über die 2 age der Frau. Die Frau ist örtliche Färbung und es würde die Liebe und Anhänglichkeit an die bis jetzt als ein unreines, verachtungswürdiges Geschöpf angesehen. Heimat hierdurch in den Herzen der Bevölkerung gewvedt und ge­Die Anhänger der reformerischen Strömungen verlangen Reformen fördert." Wir empfehlen dem Landrat, den geschilderten Vorfall zu auch auf dem Gebiete der Frauenfrage. Speziell tvenden berivenden. Es wird sicher die Liebe zur Heimat hierdurch geweat Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, die im Deutschen

Sie sich gegen folgende Barbarei. Mädchen im Alter von 6 bis

Gibt es wirksame Trunksuchtsheilmittel?

Verfammlungen.

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Die Mechaniker, Uhrmacher, Optiler sowie alle in den mechanischen Metallarbeiterverband organisiert sind, versammelten sich am 8 Jahren werden verheiratet an alte üstlinge. Stirbt ihr Mann", bevor sie bie physische Unschuld verloren haben, Hierauf gibt das vom Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeitete Dienstagabend im Gewerkschaftshause. Der Bericht über die Be­werden sie als Witwen betrachtet und dürfen nach Gefundheitsbüchlein" in seiner stark veränderten 13. Auflage von schlüsse der Hamburger Generalversammlung stand zuerst auf der indifchen Sitten nicht mehr heiraten. Für die Lage der 1908 folgende Antwort: Arzneimittel, deren Anwendung allein von Tagesordnung. Der Referent Gutsche gab eine vollständige Frau in Indien ist ist es charakteristisch, daß die Reforma- der Trunksucht zu heilen vermag, gibt es nicht; auch von den hier- Uebersicht über die Verhandlungen, er verweilte bei den Kämpfen, toren feinen Mut haben, das gesetzliche Bestrafen dieser Kinder- für vielfach angepriesenen, meistens recht kostspieligen Reklame- und die der Verband in Mannheim und Stettin zu bestehen hatte, er schändung zu verlangen, sondern sie begnügen sich mit der Forderung, Geheimmitteln darf man keinen Erfolg erwarten. Die Behandlung besprach dann den Maifeierbeschluß und erläuterte besonders die eine Heirat mit einem Kinde, das noch keine zehn Jahre zählt, solle ausgesprochener Trunksucht geschieht am besten in einer der hierfür Aenderungen der Statuten, die zum Teil sehr einschneidender Natur find. als Verlobung gelten, d. h. nach dem Tode des Wüstlings solle das besonders eingerichteten Anstalten". Zwei Diskussionsredner griffen unter dem Beifall der Ber­Mädchen das Recht haben, zu heiraten. Der Rat der Aufnahme in eine Anstalt ist freilich wertlos, Wie Jhones weiter berichtet, würden jährlich tausende und so lange solche Anstalten nicht unentgeltliche Aufnahme gewähren. fanimelten die Beschlüsse des Verbandstages scharf an und beklagten fich Sie auch über die zu knapp gehaltenen Berichte in Vorwärts" wie auch abertausende Mädchen an die Tempel vergeben, wo sie als hier fönnten die Landesversicherungsanstalten eingreifen. Die Haltung des Verbandsvorstandes Bajaderen Prostitution treiben. Das find Bustände, mit handeln in ihrem eigensten Interesse, wenn fie der Bekämpfung der in der Verbandszeitung, welchen die Engländer sich abgefunden haben. Sie haben Trunksucht in ihren Ursachen und Wirkungen Aufmerksamkeit schenken. gegenüber den Streiks in Mannheim und Stettin sei schwer zu es gewiß nicht aus Rücksichtnahme für die fittliche Eigen- Denn jeder Trinker ist in Gefahr, frühzeitig invalide zu werden und tadeln; mit der Aenderung der Statuten müßten die Mitglieder art ber Inder getan, sondern darum, weil das Verkaufen damit der Berficherung anheimzufallen. Die Versicherungsanstalt für unzufrieden fein, und bedauernswert sei, daß die Frage der Mai­ber Kinder an Wüftlinge und Tempel sich nicht ausrotten läßt, die Rheinproving ist auf dem Wege zu unentgeltlicher Aufnahme in feier nicht in dem Sinne beantwortet wurde, wie es die Arbeiter­folange das ungeheure Elend der indischen Bevölkerung herrscht, das Anstalten. Der Vorstand dieser Landesversicherungsanstalt gewährt: fchaft zu erwarten hatte. Die Maifeier werde im Verbande durch fie durch ihre Ausbeutungsherrschaft herbeigeführt haben. 1. jeder Trinkerfürsorgestelle ihres Bereichs eine namhafte Jahres- eine Gegenagitation geschädigt und man brauche sich nicht zu wundern, beihilfe; 2. jedem versicherten Trinker nach einem gewissen Ver- wenn die Beteiligung an der Feier abnimmt. Adolf Cohen trat in ficherungszeitraum die Wohltat des Heilversuchs in einer ent einer längeren Rede der Kritik an den Beschlüssen energisch entgegen. sprechenden Anstalt; 8. jedem Abstinenzverein für solche geheilten es sei eine alte Erfahrung, daß hinter jeder Generalversammlung Trinker, die mit seiner Hilfe gebessert oder durch ihn nach der viel raisonniert werde; man liebt es besonders, auf die Beamten Anstaltskur vor Rückfall dauernd bewahrt geblieben sind, Jahres- des Verbandes loszuhacken. Diese aber haben mit den harten Tatsachen in erster Linie zu rechnen. Sie taten ihre Pflicht in prämien. Mannheim und Stettin , die Kritik an den Maßnahmen des Vor­standes sei ungerecht. Die gerügte Menderung der Statuten mußte vorgenommen werden, weil die Kassenverhältnisse eine derartige Regelung, wie sie vorgenommen wurde, allein schon verlangten. Gerade die Berliner sollten ihre Ansprüche nicht so hoch schrauben, denn ihre Beitragsleistung ist im Verhältnis zu vielen anderen Gegenden Deutschlands eine sehr mangelhafte. Zu der Frage der Maifeier bemerkte Cohen, daß eine Feier und eine Resolution zu feiern da nichts bedeuten, wo es an einer Organisation fehle. Es handle fich darum, ob die Gemaßregelten unterstügt werden könnten. Sei man dazu nicht imstande, folle man lieber die Feier fallen laffen.

Soziales.

Erkrankung während des Urlaubs.

Die Buchhalterin V., die bei der beklagten Speditionsgesellschaft F. u. R. in Stellung war, hatte um einen achttägigen Urlaub auf eigene Kosten gebeten, den sie zur Pflege ihrer erkrankten Mutter verwenden wollte. Sie erhielt auch unter diesen besonderen Umständen und Bedingungen den Urlaub bewilligt, erkrankte aber selbst schwer während der Urlaubszeit. Die Buch Halterin stellte auf Gehalt Ansprüche für sechs Wochen, die Firma weigerte sich indessen, nicht nur für die Urlaubswoche, sondern auch für die darauf folgenden fünf Wochen Gehalt zu zahlen. Die Beklagte begründete ihre Weigerung damit, daß zur Beit der Erkrankung der Klägerin gar fein Arbeitsverhältnis bestand, denn dieses war auf deren eigenen Wunsch auf eine Woche unter­brochen worden. Der dem Handlungsgehilfen das Gehalt für sechs Wochen im Erkrankungsfalle fichernde§ 63 des Handelsgesetzbuchs feze aber voraus, daß ein Dienstverhältnis bestehe.

Das Kaufmannsgericht wies die Klägerin mit ihrem Anspruch für die Urlaubswoche ab, sprach ihr aber mit Recht das Gehalt für die übrigen fünf Wochen zu. Erste Vor­aussetzung des§ 63 fei allerdings, daß δας Dienst­verhältnis noch bestehe. Im vorliegenden Fall sei aber das Arbeitsverhältnis( nicht aufgelöst, sondern nur durch Urlaub unterbrochen worden. Besteht noch ein Dienstverhältnis, so ist es gleichgültig, ob die Erkrankung während oder außer halb der Dienstleistungen erfolgte. Darum steht der Klägerin das Gehalt für die Krankheitszeit, mit Ausnahme der Urlaubs­Für diese Woche hat die Klägerin feinen Anspruch. Sie hatte freiwillig auf Gehalt für diese Zeit verzichtet und hätte demnach auch bei normalem Berlauf ihrer Urlaubszeit kein Gehalt für die Woche bezogen.

Die Merkblätter der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, sowohl das für Männer wie das für Frauen und Mädchen bestimmte, find, nachdem sie von dem Ausschuß der Gefellschaft einer umfassenden Umarbeitung unterzogen worden find, jegt neu erschienen und durch die Geschäftsstelle der Gesellschaft, Berlin , Inselstraße 13a, für Aerzte und Aerzte- Vereinigungen gratis zu beziehen.

worden

Los des Landproletariers.

Gerichts- Zeitung.

Amateur- Kriminalftudent.

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Nach Cohens Rebe wurde die Diskussion mit Rüdficht auf die vorgerückte Zeit gefchloffen. Einige Branchenangelegenheiten famen dann noch zur Erörterung.

Der Agent Karpe hatte schon viel von Bouillonkellern", Kaffeeklappen" und anderen Verbrecherschlupfwinkeln gehört und fam eines schönen Tages auf den Gedanken, eine Reise durch das dunkle Berlin zu machen, um sich jene Schlupfwinkel an Ort und Stelle anzusehen und kriminalistische Studien zu machen. Mit feinem ältesten Anzug bekleidet, um möglichst wenig aufzufallen, begann er seine Fahrt in einem Lokal in der Linienstraße, welches den Namen" Die Melone" trägt. Von hier wanderte er nach einem Bouillonkeller in der Gollnowstraße. Er achtete nicht darauf, daß eine der mit ihren Beschüßern anwesenden Frauen Eine gutbesuchte Versammlung der Kohlenarbeiter von den ihren Freunden allerlei verstohlene Zeichen und Winke gab. Es war dies eine unter dem Spitznamen Piraten- Anna be- Bläzen des Bezirks Moabit und Wedding tagte am Dienstag bei tannte Prostituierte Müller, die sich bald darauf mit ihrer Schwarz, Tegeler Straße. Nach einem von Werner gehaltenen Freundin", der Angeklagten Moldenhauer, an den Tisch des Vortrage über die Einwirkung der Krise auf das Erwerbsleben der Starpe jezte, der ahnungslos den Grund feines Aufenthalts in Kohlenarbeiter wurde im Laufe der Diskussion von den verschiedenen der Raschemme erzählte. Die Mädchen boten sich an, ihn noch durch Rednern Klage darüber geführt, daß eine ganze Anzahl Kohlen­schlimmere Lokale zu führen. In einem anderen Bouillonkeller großhändler, die es sehr gut verstanden, durch die Berliner Brikett­wurde in einem verschwiegenen Hinterftübchen trok des Verbots Konvention " die Preise auch während der Krise hochzuhalten, die auch Bier ausgeschentt. Hier tamen wie zufällig auch die drei Löhne um 5 Pf. pro Stunde reduziert haben. Leider seien jedoch gestern in Gemeinschaft mit den vorbestraften Hermann Lüdede, die augenblicklichen Verhältnisse nicht geeignet, feitens der Arbeiter Friz Ellisen und Julius Skowronsky, Angeklagten hinzu, welche ichaft so vorzugehen, wie es sich in solchen Fällen gehört, die schönen Spitznamen Schneider- Hermann"," Athletenfriz" und das heißt, durch eine eventuelle Arbeitsniederlegung die Reduktion der polnische Julius" trugen, sowie ein bisher unermittelt ge- rückgängig zu machen. Ferner wurden die weitgehendsten Klagen bliebener Arbeiter" Daste, der den Spiznamen Kelle" trägt. über sanitäre Mißstände auf den Berliner Kohlenplägen im allge­Der Amateur- Kriminalstudent geriet nun in eine recht fatale meinen und auf den Plätzen am Wedding im besonderen vorgebracht. Lage, da seine Begleiter ihn mit Bier und Schnaps trattierten Es herrschen auf den Blägen Zustände, die jeder Beschreibung Bei der Firma L. Pauly Nachfolger, Yorkstraße, dient und er gezwungen wurde zu trinken. Wie K. behauptet, müsse man spotten. ihm hier irgend etwas in das Bier gegossen haben, denn er wurde für 30-40 Arbeiter ein Pferdeeimer als Waschvorrichtung. plöblich sehr müde und fast willenlos. Er war deshalb froh, An Waschvorrichtungen fehlt es auf den meisten Blgen überhaupt. Die Klosettverhältnisse sind noch viel trauriger. als ihm seine Begleiterinnen den Vorschlag machten, ein anderes Verbrecherlokal in der Kieler Straße aufzusuchen. Er folgte Durch eine statistische Aufnahme seitens des Transportarbeiter­ahnungslos und ließ sich in die menschenleere Gegend des Nord- verbandes konnte festgestellt werden, daß von 41 Firmen nur hafens verschleppen. Hier erhielt er pläßlich von hinten einen 13 Klosetts mit Wasserspülung aufzuweifeu haben. Bei 12 Firmen Bei dem Rittergutsbesitzer v. Braunschweig auf Lübzow bei wuchtigen Schlag auf den Kopf, der ihn zu Boden streďte. Ein ist das sogenannte Tonnensystem vorhanden. Dagegen ist auf Mann hielt ihm den Mund zu, um ihn am Schreien zu hindern, 16 Plägen keinerlei Vorrichtung vorhanden, welche den Arbeitern Stolp war ein Arbeiter Timred drei Jahre beschäftigt. Within hatte während ihn zwei andere Männer und die beiden Frauenspersonen Gelegenheit gäbe, ihre Notdurft zu verrichten. Die Arbeiter find er das Heimatsrecht erworben. Im Jahre 1908 erhielt er, da er durch seine Arbeit zum Krüppel geworden war, eine Sungerrente böllig ausplünderten. Von den Tätern fehlte anfänglich jebe gehalten, zu diesem Zwede Gastwirtschaften aufzusuchen und von in Höhe von 14,30 Mart. Der Gutsbesiger verwies den Rentner Spur, bis der Kriminalschußmann Grallag zufällig in einer Sta ihrem färglichen Lohn noch Ausgaben zu machen. Auch fehlt es furzerhand aus der früheren Wohnung, trotzdem in einem Schemme etwas von einem Raubanfall am Nordhafen hörte. Er auf den meisten Plägen an Aufenthaltsräumen, so daß die Arbeiter Schreiben des Kreisausschusses vom 12. Dezember 1908 unter ging der Spur nach und konnte einen nach den anderen der An- bei Wind und Wetter ihre Mahlzeiten unter freiem Himmel einnehmen getlagten festnehmen. Die Straffammer erklärte sich nach kurzer müssen. Da, wo Aufenthaltsräume vorhanden sind, befinden sich dem Beichen K. A. 15 036" dem Zimred mitgeteilt freie Verhandlung für unzuständig, da die Angeklagten des gemein- diefe oft in einem Zustand, der es einem anftändigen Menschen un­war, daß ihm bom Gutsarmenverband Wohnung und Feuerung gewährt muß. Weil schaftlichen Straßenraubes für dringend verdächtig erachtet wurden. möglich macht, diese zu benutzen. Verschiedene derartige Aufent werden muß. mun der Unglückliche nicht auf der Straße liegen wollte, ging er auf Die Verhandlung wurde deshalb dem Schwurgericht überwiesen. baltsräume werden von Ratten benutzt. Bei der Firma Lichtenstein auf dem Kohlenbahnhof Wedding haben Ratten den Arbeitern das Suche nach einer Wohnung. Doch vergeblich, teiner wollte diesen Frühstücksbrot aus den Röden, die in den sogenannten Aufenthalts­Zwei Bahre Gefängnis gegen ein Kind! ausgemergelten Landproletarier aufnehmen. Und so war er ge räumen hingen, aufgefressen. Die Versammelten brachten zum Aus­Ein drakonisches Urteil gegen einen 14jährigen Lehrling brud, daß die Unternehmer, welche auf diese Mißstände hingewiesen gtvungen, wie ein Landstreicher bald hier, bald dort um Nachtquartier zu bitten. Als nun der vom Hunger Geplagte sich unterstand, auf fällte am Dienstag die Straffammer zu Erfurt . freiem Felde in einem ausgeworfenen Loche etwas Feuer anzu Am 23. Juni d. Js. brannte in Wisleben bei Arnstadt in wurden, fich nicht herbeilaffen, Abhilfe zu schaffen. zünden, um sich etwas Warmes zu bereiten, wurde er als Brand Thüringen das den Schuhmachermeister Mertenschen Eheleuten gesprochen wurde, daß es endlich an der Zeit fei, daß die hier in Frage fommende Aufsichtsbehörde, die Polizei, die Mißstände auf ftifter verhaftet. Im Gefängnis erhielt er nun Obdach. Im Ge- gehörige Gehöft nieder. Der Brand gefährdete auch das Leben den Berliner Kohlenplägen in Augenschein nehme und dafür Sorge fängnis erhielt er ein Schreiben, betitelt Haftfache". Dieses bon Menschen. Als Brandstifter wurde der 14 Jahre alte Schuh­Lautete:" Auf Anordnung des föniglichen Amtsgerichts werden Sie macherlehrling Guido Jahn, der bei Merten in der Behre war, er trage, daß der§ 120b der Reichsgewerbeordnung von den Berliner benachrichtigt, daß die Berlängerung Ihrer Haft bis zum mittelt. Der Junge gab an, die Tat berübt zu haben, um schnell Kohlenhändlern beachtet und durchgeführt werde. 2. Juni 1909 einschließlich beschlossen worden ist", und am aus der ihm nicht zusagenden Lehre zu kommen. Am Dienstag 24. Mai erhielt er ein gleichlautendes Schreiben, worin ihm mit stand der Junge vor der Straftammer in Erfurt , die ihn zu zwei geteilt wird, daß die Haft bis zum 16. Juni 1909 einschließlich be- Jahren Gefängnis berurteilte; der Staatsanwalt hatte gar fünf schlossen ist. Nun war der Bedauernswerte zufrieden. Er hatte Jahre Gefängnis beantragt. Lebhaft bezweifeln mußten wir die Sicher ist, daß eine Gefängnis­Unterkunft bis auf weiteres gefunden. Doch es sollte anders kommen. Burechnungsfähigkeit des Kindes. Am nächsten Tage bekam er den Laufpaß mit den Worten: Es strafe von so ungeheuerer Höhe den Jungen nimmer bessern, geht nicht, daß wir Sie hierbehalten können." Num stand er wieder fondern lediglich dem Elend überantworten fann. auf der Straße. An das Siechenhaus wandte er sich. Dort erhielt er zur Antwort: Für 14,30 m. tönnen wir keinen aufnehmen." Bemerkenswert ist noch ein Schreiben des Kreisausschusses Die Entwendung von Nahrungs- und Genußmitteln bon un A. B. 79. 1 und 2. Ja. 3. Das Amtsgericht Charlottenburg ist zu­vom 15. Februar 1909, das Timred auf seine Beschwerde über bedeutendem Werte oder in geringen Mengen zum alsbaldigen Ge- ständig. 4. Die Buziehung eines Anwalts ist nicht notwendig, aber zwed­den Gutsarmenverband erhielt. Wir wollen es im Original brauch nennt man Mundraub, das Strafgesetzbuch bestraft diesen mäßig. G. 5. 100. Die Unfallrente tann nur dann erhöht oder er: den Lesern mitteilen als Beweis, wie sich die Welt in den uicht als Diebstahl, sondern als Uebertretung. Uebertretungen ver- niedrigt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit sich verschlechtert oder verbessert Köpfen unserer herrschenden Kreise malt. Es lautet wörtlich: Ihre jähren in drei Monateu. Hieran hat die Staatsanwaltschaft und die hat. Der Umstand, daß der damalige geringe Lagelohn zugrunde gelegt hat leider feinen Einfluß.- 2. 77. A. K. Laffen Sie es auf eine erneute Beschwerde muß als unbegründet zurückgewiesen werden. Straflammer in the erst nach der Verurteilung gedacht. Das Reichs- stlage ankommen. War die Ware zum Brivatgebrauch entnommen, nicht Es liegt keine Veranlassung vor, den Gutsarmenverband zur Ge- gericht forrigierte die Bergeßlichkeit der staatsanwaltlichen und richter zum Weiterverkauf, so würde Berjährung vorliegen.. 8. 74. Der währung von Unterstützung anzuhalten. Ihre Invalidenrente in lichen Beamten am Montag: Abzug wäre feineswegs zulässig. Eine Klage hätte Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht Lyd hat am 25. Mai den Schlosser Karras G. B. 1001. Die Beglaubigung der Heimatsurkunde wäre ziedlos. Gin Höhe von 14,30 W. muß zur Bestreitung Ihres notwendigen Bebensunterhalts ausreichend erachtet werden. Feuerung ist Ihnen und den Arbeiter 8 ander wegen Mundraubes zu je einer Woche Auslandspaß ist zwedmäßig, aber nicht erforderlich. St. 26. Die inzwischen angefahren worden. Den Keller, in dem sich angeblich Haft und den Arbeiter Dorrad wegen eines( hier nicht inter- Reflamation wird rücksichtlich des Abzuges für die zweite Hilfskaffe Erfolg C. C. 10. Nein. Waffer befinden soll, benötigen Sie nicht, da Ihnen ein Stall zur effierenden) schweren Diebstahls und außerdem gar wegen Hehlerei nicht haben, bielleicht aber wegen des Fahrgeldes. Müller, Neuterstraße. Benden Sie sich an den Gewerbeinspektor, Berfügung steht." Auf eine Beschwerde erhielt der Arbeiter folgende zu drei Monat vier Tagen Gefängnis verurteilt. In dem unver Talbinstr. 32, oder noch besser an den Borstand Threr Drganisation. treises Stolp. K. A. 9278. Stolp , den 22. Juni 1909. öffnete den Spund mit einem Meißel und Zander holte einen Statuten es vorschreiben. Der Empfang einer Invalidenrente entbindet die an Schlauch. Mit beffen Hilfe zapften fie etwa 1 Liter Rognat ab, dessen Staffe von ihrer Berpflichtung nicht. 2. Auch in diesem Falle ist die Ihrem an den Regierungspräsidenten gerichteten und mich Krüger. Soweit ersichtlich, ist abgegebenen Gefuch um Gewährung eines Bert 1,20 m. betrug. Sie tranten selbst und ließen Dorrad ebenfalls serantenunterstüßung weiterzuzahlen. Obdaches seitens bes Gutsarmenverbandes trinken. D. wußte, daß es sich um entwendete Ware handelte. Auf die der Abzug und das Vorgehen gegen Sie ungerechtfertigt. Ohne genauere Lübzow tann nicht entsprochen werden, da der§ 28 vom Staatsanwalt zugunsten der drei Angeklagten und außer Kenntnis des Sachverhalts ist es aber unmöglich, SIhnen genauen Bescheid F. B. 26. Reichen Sie die Klage ein. R. B. 31. des Unterstügungswohnsizgesetzes maßgebend ist. Da Sie sich zure bem noch von Karrasch selbst eingelegte Reviston erkannte das zu erteilen. zeit in Jeserit( Kreis Stolp ) aufhalten, ist der dortige Gutsverband Reichsgericht wie folgt: Sarrasch und Bander werden von der ein. Nur die Witwe und die hinterlassenen Kinder unter 15 Jahren haben das Recht, die Hälfte des Klebemartenbetrages zurüdzuverlangen, falls der verpflichtet, Ihnen Obdach vorläufig zu gewähren, vorbehaltlich des Anklage des Mundraubes, Dorrad wird von der Anklage der Hehlerei Bater stirbt, ohne in den Besitz einer Invalidenrente gelangt zu sein. G. G. 1000. Die Kinder aus erster Ehe können ihr Pflichtteil ver Anspruches auf Erstattung der Kosten durch den Gutsarmenverband, freigesprochen. Der Mundraub war Ende Oktober 1908 be­wo Sie Ihren Unterstützungswohnsiz erworben haben. Ich gebe gangen; Sie erste richterliche Tat gegen die Angeklagten ist im März langen. Das, was die Frau miterarbeitet hat, gilt mangels eines besonderen Ihnen daher anheim, sich zunächst an den dortigen Armenverband, 1609 erfolgt. Das Landgericht hat demnach übersehen, daß die Ehevertrages als zum Nachlaß des Mannes gehörig. Der Pflichtteil der dessen geseglicher Vertreter der Gutsvorsteher ist, zu tvenden. Gegen Straftat verjährt war. Auch Dorrad konnte nicht bestraft werden, Stinder( das ist die Hälfte der gesetzlichen Erbportion, alfo in Ihrem Falle dessen abweisenden Bescheid steht Ihnen Beschwerde beim Kreis- weil ein Anfichbringen des Diebstahlsobjektes nicht festgestellt ist ein Sechzehntel des Nachlasses) kann nicht gekürzt werden. Die Geschwister ausschuß offen." Man sieht, es geht von Pontius bis Pilatus und und in dem bloßen Mitgenießen nach der bestehenden Rechtsprechung und anderen Verwandten erben in Ihrem Falle nicht mit. Klage hätte Aussicht auf Erfolg. D. R. 24. Die Hebammengebühren­bann wieder umgekehrt. Der Gutsvorsteher in Jeserit weigert sich des Reichsgerichts der Tatbestand der Hehlerei nicht zu erblicken ordnung für Berlin haben wir ausführlich in der Nummer vom 15. Juli R. 2050. 1. Sie sind nicht wahl­nun ganz entschieden, den Arbeiter aufzunehmen. Nun ist wieder ist. Es ist ein immerhin startes Stück, daß fünf gelehrte Richter unter Berliner Nachrichten mitgeteilt. Beschwerde eingelegt. Man fann gespannt sein, wie die Ant- und ein gelehrter Staatsanwalt nicht nur die Verjährungsvorschrift berechtigt. 2. Erfaß der verlorenen Duittungstarte müssen Sie bei der Polizei­Den Berlust müssen Sie glaubhaft machen. wort jest lauten wird, die schon vier Wochen lang erwartet wird. außer Acht ließen, sondern gar jemand als Hehler bezeichneten, der behörde beantragen.

Antwort:"

Bom Reichsgericht freigesprochen.

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Briefkaften der Redaktion.

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Aus­

Die furistische Sprechstunde findet 2indenstraße B, awelter Sot, dritter Eingang, vier Treppen,& ahrstuhl wochentäglich abends von bis Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Sahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Brieftaften können 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.

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