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Aus der Frauenbewegung.

Mädchenhandel.

Bitanten Preisaufschlag von 5 M. pro Sektoliter für die Wirte Ab- 1 Hat Morgenstern als Beuge angegeben, daß ihm an der Bestrafung] liegende Sandschicht auf hinreichend große Entfernung erkennbar stand zu nehmen und sich mit 3,50 M. zu begnügen. Wir halten Wermuths nichts liege. Der angeblich Beleidigte hat anscheinend zu machen. Für die Folgen des Unfalls sei die Beklagte berant­auch diesen Saz noch für zu hoch; die Steuererhöhung macht ja nicht ein so feines Empfinden für die in seiner Person berlepte wortlich, gleichviel, ob sie die Arbeiten durch ihre eigenen Leute nicht mal 2 M. pro hektoliter aus. Beamtenautorität wie es der Annaberger Amtsgerichtsvorstand, oder durch einen Unternehmer habe ausführen lassen; denn sie sei die sächsische und die preußische Staatsanwaltschaft haben. verpflichtet, für die Sicherheit des Verkehrs auf der Straße zu Der Staatsanwalt gab zwar zu, daß verschiedenes für die sorgen. Sie hätte daher geeignete Anordnungen treffen und deren Angabe des Angeklagten spreche: Die Spike der Notiz richte fich Ausführung überwachen sollen; die Dienstinstruktionen hätten in nicht gegen Morgenstern, sondern gegen die Justizbehörden. jener Beziehung nicht genügt; es hätte mindestens eine allgemeine Dennoch beantragte der Vertreter der Anklage eine Geldstrafe von Anweisung an die mit der Ueberwachung der Verkehrssicherheit 100 m., denn, meinte er, Wermuth habe doch wissen müssen, daß beauftragten Beamten ergehen müssen, berkehrsreiche Straßen­streden, wenn auf ihnen den Verkehr beeinträchtigende Straßen­nebenber auch Morgenstern beleidigt sein könne. Angesichts dieses Antrages fab sich der Verteidiger, Rechts- arkeiten vorgenommen werden, au fontrollieren. Sie habe jedoch anwalt Dr. Kurt Rosenfeld, genötigt, eingehend nachzuweisen, dahingehende Bestimmungen nicht aufgestellt; daher hafte sie nach daß von einer Beleidigung des gar nicht genanten Gerichtsdieners§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Gin Entlastungsbeweis nach keine Rede sein könne. Die Tendenz des Artikels richte sich ledig 831 des Bürgerlichen Gesetzbuches , daß jene Beamten zu der lich gegen die Einleitung einer Antlage wegen einer Rappalie. Es ihnen übertragenen Funktion geeignet feien, stehe ihr nicht zu. Ein sei auch erwiesen, Morgenstern habe Bartels angeschnauzt. Dem Verschulden des Klägers habe bei der Entstehung des Schadens Angeklagten stehe der Schuh des§ 193 zur Seite. Aus allen diesen nicht mitgewirkt. Gründen müsse er freigesprochen werden.

New York , 2. August. Sensationelle Enthüllungen über die Ausdehnung des Handels mit weißen Sllavinnen" nach der Banamalanalzone werden durch die Vernehmung einer Frau Soll, alias Helen Spencer, erwartet, die unter der Antlage hierhergebracht wird, brei amerikanische Choriftinnen von New Yort nach Panama gelockt zu haben, um sie dort einem Leben der Schande zu über antworten. Die Mädchen, die sich im April außer Engagement be fanden, wurden von Frau Soll unter Versprechung großer Gagen einzeln überredet, fie nach Colon zu begleiten, wo sie als Sängerinnen und Tänzerinnen im Navajo - Theater Anstellung finden sollten. Frau Soll bezahlte für die Mädchen, die erst auf dem Dampfer miteinander bekannt wurden, nicht allein die Reisekosten nach Banama, sondern bersah sie noch mit Taschengeld. Auf der Reife sprachen die Mädchen auch den Baffagieren gegenüber sehr viel von ihren brillanten Aussichten und die Sache fam dabei auch dem Kapitän zu Dhren, der Verdacht schöpfte und sich zum Eingreifen entschloß. Als das Schiff in Colon eintraf, übergab der Kapitän Frau Soll der Polizei, die sie unter der Anklage der Kuppelei in Haft nahm; die drei Mädchen wurden dagegen nicht zur Landung zugelassen, sondern blieben auf dem Schiff, bis diefes die Weiterreise antrat. Sie wurden dann in die Obhut des American Women Club" gegeben und am 1. Mai mit dem Dampfer Drinoco" nach New York zurück­gesandt. Die Kupplerin, die ebenfalls nach New York zurüd­transportiert werden sollte, war in der Zwischenzeit in Colon ent­flohen, wurde jedoch am 10. Juli in Guayaquil wieder verhaftet.

Gerichts- Zeitung.

Wermuth fügte dem noch hinzu: Er sei durch die Ausführungen des Staatsanwalts bestärkt worden in der Auffaffung, daß die Notiz nichts Strafbares enthalte. Er werde sich auch in Zukunft nicht zu der Höhe juristischer Geistesschärfe" aufschwingen können, welche erforderlich sei, um in folchem Artikel einen strafbaren Jn halt zu finden. Eine Bestrafung würde also bei ihm ihren Zwed verfehlen. Das Gericht erkannte auf Freisprechung mit der Begründung: Der Inhalt des Artikels laffe es zweifelhaft erscheinen, ob der Gerichtsdiener getroffen werden sollte. Jedenfalls fei fich der An­geflagte nicht bewußt gewesen, daß der Artikel für den Gerichts­biener beleidigend sein könne. Hoffentlich war das nun der Schlußatt der großen Attion, in der sich weder der Strafantragsteller noch die Anklagebehörde Borbeeren erworben haben.

Die genarrte Polizei.

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In eigenartiger Weise ist durch die Frechheit eines wiederholt borbestraften Einbrechers Franz Schutzkow die Polizei genarrt Die verlegte Beamtenautorität und ein Unschuldiger verprügelt und verhaftet worden. Wegen einer Rappalie angebliche Beleidigung eines Hilfs Der gestern vor der Ferienftraffammer des Landgerichts I angebliche Beleidigung eines Silfs­gerichtsdieners ist die königlich sächsische und die föniglich preu angeklagte Schutzkow war im Juni dieses Jahres arbeitslos. Um Bifche Justiz in Bewegung gefekt worden. Und das tam so: Genoffe fich in den Besis von Geld zu sehen, beschloß er einen Diebstahl nach Art der Klingelfahrer" auszuführen. Als er mit einem Bartels, Redakteur der in Chemnik erscheinenden Voltsstimme". Dietrich eine Wohnung in einem Hause an der Ede der Potsdamer erschien als Privatbeklagter vor dem Amtsgericht Annaberg . Während der Gerichtshof im Beratungszimmer war, rief der und Lühowstraße öffnen wollte, wurde er bei der besten Arbeit Hilfsgerichtsdiener Morgenstern die Sache auf, an ber Bartels überrascht und mußte schleunigst die Flucht ergreifen. Als er sich beteiligt war. Bartels, der sich im Zuhörerraum befand, hielt von Hausbewohnern und Bassanten verfolgt fah, wendete er ben den Ton und die Art, wie Morgenstern ihn aufforderte, in den alten Diebestniff an und schrie ebenfalls: Haltet den Dieb!", um Verhandlungssaal zu kommen, für so verlegend, daß er zu Morgen. den Anschein zu erwecken, als sei er gar nicht der Dieb. Er be. stern sagte: Ich verbitte mir den Unteroffizierston." Morgen- gnügte fich jedoch nicht damit, sondern wendete einen wohl einzig stern fühlte sich dadurch in seiner Autorität getränkt. Er teilte daftehenden" Bluffer" an. Er lief plöblich auf einen Hausdiener dem Amtsrichter den Vorfall mit, doch nicht wie er später als eines hiesigen Warenhauses zu, der in einem Hause in der Pots Beuge angab, damit Bartels angeklagt und bestraft werde, damer Straße eine Bestellung erledigt hatte, und hielt den völlig sondern damit der Richter ihm auf der Stelle eine Rüge erteile. Heberraschten fest. Das Publikum war sofort der Meinung, daß Doch der Vorstand des Annaberger Amtsgerichts, Amtsrichter dieser der Dieb sei und prügelte nun mit Stöden und Schirmen Dr. Böhme, machte aus der Lappalie eine große Aftion, indem er auf den vermeintlichen Verbrecher" los, bis schließlich ein Schuß Strafantrag wegen Beamtenbeleidigung gegen Bartels stellte. Nun mann erschien und den ganz Fassungslosen zur Polizeiwache brachte. ging die sächsische Gerechtigkeit ihren Lauf. Die Staatsanwalt. Alle Unschuldsbeteuerungen wurden als leere Ausreden angefehen. Der Angeklagte sette feiner Dreistigkeit noch die Krone auf, in­fchaft erhob Anklage und die Strafkammer des Landgerichts dem er ruhig mit zur Polizeiwache ging und sich hier mit einem Chemnitz verurteilte Bartels zu einer Geldstrafe von 20 M. Diese Verurteilung teilte der Vorwärts" in folgender Notia falschen Namen als Zeuge meldete. Das Mißverständnis tlärte fich schließlich zur allgemeinen Bestürzung der Beteiligten dadurch ben zehn Zeilen mit: Die Autorität über alles. Wegen Beleidigung eines Silfs. auf, daß der unschuldig Inhaftierte den Nachweis führte, daß er gerichtsdieners wurde Genosse Bartels- Chemnitz au 20 M. Gelb mindestens eine halbe Stunde bei der betreffenden Firma gewartet strafe verurteilt. Er hatte sich den Unteroffizierston" des Hilfs. habe und er deshalb als Dieb gar nicht in Frage kommen konnte. gerichtsdieners berbeten. Diese Verwahrung wurde als eine Nachdem durch telephonische Nachfrage dies bestätigt worden war, fchwere öffentliche Beleidigung des Beamten angesehen, und im ließ man den unschuldig Verprügelten und Verhafteten schleunigst Interesse der gefährdeten Staatsautorität stellte der Gerichts. laufen. Den wirklichen Dieb hatte die Polizei vorher gehen lassen. borstand Strafantrag, erhob die Staatsanwaltschaft im öffent. Der Bufall fügte es, daß der Hausbiener turge Beit darauf den lichen Intereffe Offizialtlage und tagte die Straftammer des jebigen Angeklagten auf der Hochbahn wiederfah. Er erkannte Landgerichts Chemniz! Ja, in Deutschland hat der Bürger ihn als denjenigen wieder, der zuerst auf ihn losgeschlagen hatte, Der Staatsanwalt beantragte nicht aufzumucen, wenn er von Beamten angeschnauzt wird." und ließ ihn sofort festnehmen. Diese Zeilen gaben dem Amtsrichter Dr. Böhme Beran­lassung, eine zweite Aktion einzuleiten. Diesmal richtete fich die selbe gegen den Vorwärts". Dr. Böhme stellte Strafantrag gegen unferen verantwortlichen Redakteur, Genossen Wermuth, und bie töniglich preußische Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Be­amtenbeleidigung. Wieder soll der Hilfsgerichtsdiener Morgen­stern beleidigt sein. Wodurch? Darüber wird man sich beim Durch Tefen ber Notiz bergebens den Kopf zerbrechen.

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In der Gerichtsverhandlung, die gestern vor der 10. Straf­Tammer des Landgerichts I stattfand, erfuhr man, daß es der letzte Saß der Notiz ist, welcher die Beleidigung enthalten soll. Es soll ehrberlebend für einen Beamten sein, wenn ihm nachgesagt wird, er habe jemand angeschnauzt.

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mit Rücksicht auf die ganz unerhörte Diebesfrechheit des Ange­klagten eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und drei Monaten, Das Gericht erkannte auf neun Monate Gefängnis,

Schabenerfaktlage eines Radfahrers.

Die gegen das oberlandesgerichtliche Urteil von der beklagten Stadtgemeinde eingelegte Revision wurde vom 6. Zivilsenat des Reichsgerichts zurüdgewiesen. Der erkennende Senat spricht aus, daß die Darlegungen des Berufungsgerichts völlig autreffend feien, weist dann die prozessualen Einreden als nicht stichhaltig zurück und führt noch folgendes aus: Ganz berfehlt ist die Auf­faffung der Revision, daß ein Radfahrer eine Landstraße nicht ohne weiteres als hindernisfrei ansprechen dürfe. Wer eine dem öffentlichen Verkehr dienende Straße benußt, darf davon ausgehen, daß sie hindernisfrei ist, soweit er nicht durch irgendwelche Zeichen auf Verkehrshindernisse hingewiesen wird. Daraus, daß an der Straße in erkennbarer Weise Pflastersteine aufgestapelt waren, fonnte der Kläger nicht entnehmen, daß auch in der Mitte der Straße sich den Verkehr hindernde Baumaterialien befanden."

Verfammlungen.

Protest ber städtischen Arbeiter

Die in der Parkverwaltung der Stadt Charlottenburg beschäf­tigten nicht ständigen Gärtner und Gartenarbeiter waren am Dienstag im Voltshause zahlreich versammelt, um gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Forderungen bei der diesjährigen Besoldungsreform" zu protestieren. Der Referent, Roll. alter was nit, Angestellter des Allgemeinen deutschen Gärtner­vereins, hielt dazu das einleitende Referat. Während den Beamien und ständigen Arbeitern der Kommune Charlottenburg eine Lohn­erhöhung zu teil wurde, sind die nichtständigen Gärtner und Ar­beiter vollständig leer ausgegangen. Es ist bies um so ungerecht­fertigter, als diese Arbeiter zum großen Teil nur während der Saison beschäftigt, dagegen im Herbst und Winter entlassen werden und dann monatelang arbeitslos bleiben. In der darauffolgenden Debatte sprachen alle Redner ihre Entrüstung über eine derartige Nichtberücksichtigung aus. Besonders betont wurde aber auch, daß es nicht hätte so weit fommen fönnen, wenn die nichtständigen Gärtner und Gartenarbeiter sich früher in der für sie zuständigen Organisation, dem Allgemeinen deutschen Gärtner. berein aufammengefunden und dann durch diesen ihre Wünsche früher und energischer zum Ausdruck gebracht hätten. Aus der Mitte der Versammlung wurde eine Petition an den Magistrat und die Parkverwaltung unterbreitet, die dringend eine zehnprozentige Erhöhung des jebigen Tagelohns mit rückwirkender Kraft ab 1. April 1909 fordert. Alle anwesenden nichtständigen Gärtner und Garten­arbeiter erklärten sich mit dieser Petition, die sie unterzeichneten, einverstanden. Die Zahl der Unterschriften beträgt 73, ein Beichen, wie ernst allen Kollegen die Sache ist. Eine Kommission soll dem zuständigen Stadtrat die Wünsche dieser Arbeiter überbringen. offentlich halten die Kollegen auch ferner so gut zusammen, am besten können sie dies, wenn sie sich in ihrer gewerkschaftlichen Or­ganiſation, im Allgemeinen deutschen Gärtnerverein, einen festen Rückhalt schaffen,

Briefkaften der Redaktion.

Die furistische Sprechstunde findet Lindenstraße B, swetter Hof,

britter Eingang, vier Treppen, ahrstuhl worentäglich abends von 7% bis Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die

Sprechstunde um 6 Uhr. Jeber Anfrage ist ein Buchstabe und eine Sahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur Beantwortung im Briefkasten tönnen 14 Tage bergehen. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. 7. G. 28. Soiensab Die pon Ihnen bezweifelte Mitteilung

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Als der Klempner V. in Rheydt am 9. November 1903, abends in der zehnten Stunde, die verkehrsreiche Provinzialstraße von( Strise) ist dem dortigen Barteiblatt entnommen, bürfte also den Tatsachen Odenkirchen nach Rheydt auf dem Rade entlangfuhr, tam er zu entsprechen.- Landschaftsgärtner. Wenden Sie sich an die Versicherungs­Fall und zog sich eine Verlegung des rechten Handgelenks zu. Die anstalt mit dem Antrag, den Arbeitgeber zum Nachtleben für die lekton Würde infolge des Nichttlebens für die frühere Stadtgemeinde Odenkirchen ließ damals auf dieser in ihrer Ver- zwei Jahre anzuhalten. waltung stehenden Straße nicht unerhebliche Pflasterungsarbeiten Beit der Frau die Invalidenrente nicht gewährt werden, so soll sie das ausführen. Der zu diesen Arbeiten zu verwendende Sand wurde Armenrecht zu einer Klage auf Schadenersaz gegen den Mann erwirten. jeden Morgen angefahren und, soweit er nicht bis zum Abend ver- Der Arbeitgeber ist in vollem Umfange wegen unterlassener Slebepflicht Wermuth erklärte als Angeklagter, er tönne nicht finden, daß wendet worden war, auf der Straße ausgebreitet. An jenem Abend ichadenersaspflichtig. Allerdings gehen die Entscheidungen der höchsten Instanz über diese Frage auseinander. Spandau 28. 1. Wenden Sie die Notiz irgend etwas Beleidigendes, am allerwenigsten eine Be- reichte die Sandschicht bis in die Mitte der Straße und war gegen fich unter Darlegung des Sachverhalts an das Vormundschaftsgericht. leidigung des gar nicht genannten Hilfsgerichsdieners enthalte. 5 Zentimeter hoch. Der nichts ahnende läger war auf diese 2. Soviel bekannt, nein. Die Notiz sei ja nichts anderes, als eine Stritit der Staatsanwalt. Sandschicht aufgefahren. Der von ihm infolge der erlittenen Erwerbseinbuße erhobene Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über schaft, die wegen einer Zappalie öffentliche Anklage erhoben habe. Doch, so leicht, wie man es nach der hervorragende Haltlosig. Schadenersatzanspruch wurde von dem Oberlandesgericht Köln dem den Großhandel in den Sentral- Marktballen. Marktlage: Fleisch: heit der Anklage hätte erwarten sollen, kam die große Attion nicht Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Und zwar nimmt das Bufuhr start, Geschäft rege, Preise für Stalb- und Schweinefleisch anziehend, zum Abschluß. Mehrere Zeugen, die Wermuth benannt hatte, um Oberlandesgericht folgendes an: Die Sandschicht habe eine Gefonft unverändert. Bild: Bufuhr nicht genügend, Geschäft lebhaft, Breile feft, Geflügel: Bufuhr in Gänsen genügend, sonst knapp, Geschäit zu beweisen, daß Genosse Bartels in der Tat durch den Gerichts- fahr für Radfahrer geboten; eine besondere Beleuchtung fei nicht lebhaft, Breise befriedigend. ife: Bufuhr knapp, Geschäft lebhaft, biener angeschnauzt worden sei, sind in Annaberg und in Chemnit verhanden gewesen; auch wenn die Straßenlaternen gebrannt Preise hoch. Butter und Käse: Geschäft lebhafter, Preise höher. tommissarisch vernommen. Ihre Aussagen wurden verlesen. Sie haben sollten, so wäre die Gefährdung nicht beseitigt gewesen, ba Gemüse, Ob und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft an­bestätigten durchaus den eingangs angegebenen Tatbestand; auch eine solche Beleuchtung nicht geeignet gewesen sei, bie flach- fangs still, später lebhafter, Preise zum Teil höher.

Für den Inhalt der Injerate übernimmt die Rebattion dem Publikum gegenüber teinerlei Verantwortung.

Theater. Freitag, den 6. Auguft. Anfang 7 Uhr,

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Anfang 8 Uhr. Deutsches. Ketten.

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Freitag, 6. Auguft, abends 8 Uhr:

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Theater des Westens.

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Anfang: Wochent. 8 Uhr. Sonntags 7 Uhr.

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