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wurden ihm am Tage der Hochzeit 10 000 M. ausgezahlt. Die junge Frau hat niemals die Wohnung ihres Ehemannes gesehen, sondern wohnte nach wie vor in den elegant ausmöblierten Appartements, die ihr der Fürst Pleß zur Versügung gestellt hatte. Wie sich vor Gericht herausstellte, trat die junge Frau zwei Tage nach der Hochzeit ihre Hochzeitsreise nach Italien   nicht mit ihrem Ehemann, dem Angeklagten, sondern mit dem Fürsten Pley an. Der Angeklagte fühlte sich jedoch hierdurch nicht im mindesten in seiner Ehre als Ehemann beeinträchtigt und dachte auch nicht im geringsten daran, eine mit Ehebruch begründete Ehescheidungsklage in die Wege zu leiten. Wie fach vor Gericht ergab, hatte der An- geklagte seiner Frau bielmehr wörtlich gesagt,sie sollte lieber zu ihm halten, da sie dann beide eine Million aus dem Fürsten herausschlagen könnten". Von dieser Zeit an ging nun der An- geklagte mit erpresserischen Mitteln gegen den Fürsten   vor. Auf Grund irgendeines Ucbereinkommens kam dann auch später eine Scheidung der Ehe zustande, welche nach dem damals noch gültigen Landrecht mitunüberwindlicher Abneigung" begründet wurde. Bei der Scheidung erhielt der Angeklagte wiederum 10 000 M. von dem Fürsten  , mit denen er ein Geschäft eröffnete. Als er mit diesem in Konkurs ging, erhielt er von dem Fürsten   nochmals 5000 Mark und außerdem eine Leibrente von 1200 M. jährlich auf die Dauer von zehn Jahren. Die Hergäbe dieser Summe war von dem Fürsten   mit der Bedingung verknüpft worden, daß der Angeklagte ausdrücklich versicherte, keinerlei weitere Ansprüche mehr gegen den Fürsten  , auch nicht in Form einer Bitte um ein Darlehen, zu er- heben. Der Angeklagte ging hieraus ein, trat aber bald darauf mit neuen Ansprüchen an den Fürsten   heran und forderte in erster Linie Auszahlung der Rente in einer Summe. Als Antwort hierauf wurde ihm von dem Fürsten   die Rente entzogen. Der An­geklagte setzte nun gegen den inzwischen zum Herzog erhobenen Fürsten einen richtigen Erpressungsfeldzug in Szene. Er drohte mit Veröffentlichungen und Bloßstellungen. In einer offenen Post- karte drohte er, das ganze Material demVorwärts" und der Welt am Montag" zu übergeben. Als hierauf nicht reagiert wurde, erließ der Angeklagte in einer hiesigen Zeitung folgendes Inserat:Privatmann sucht geeignete Persönlichkeit zur Geltend- machung von berechtigten Ansprüchen gegen eine hohe Persönlich- keit in einer Ehebruchssache." Hierauf meldete sich ein angeblicher Redakteur I. Lcwinski aus der Sttmisberger Straße 16a, der nun seinerseits mit versteckten Anspielungen im Aufträge des An- geklagten an den Herzog Pleß herantrat. Als auch dieses Manöver ohne Erfolg war, drohte der Angeklagte auf einer offenen Post- karte, das gesamte Material dem Reichskanzler zu übermitteln. Ferner behelligte er den Sohn des Herzogs, den Fürsten   zu Pleß, wie auch den Schwiegersohn, den Grafen zu Solms-Baruth, mit den unverschämtesten Briefen, Postkarten und Telegrammen. Selbst als der Herzog zu Pleß verstorben war, setzte der Angeklagte seine Erpressungsvcrsuche fort und eröffnete ein richtiges Bombardement mit offenen Postkarten gegen den Sohn des Verstorbenen, den er auf den Besitztümern der Familie: Schloß Pleß  , Schloß Fürsten- stein und in Florenz   in der unglaublichsten Weise mit Erpressungs- versuchen verfolgte. Er scheute sich sogar nicht, an die verwitwete Herzogin zu Pleß mit Erpressungsvcrsuchen heranzugehen, als diese im Juni dieses Jahres im Hotel Adlon   logierte. Jetzt erst wurde die Staatsanwaltschaft von dem Treiben des Erpressers in Kenntnis gesetzt, die unverzüglich die Verhaftung anordnete. In der Verhandlung bor der Straffammer war ein ganzer Berg von Erpresserbrizfen und Postkarten zur Stelle, die zum Teil ber- lesen wurden. Der Angeklagte selbst war der Erpressung geständig. Staatsanwaltschaftsrat Porzelt beantragte 4 Jahre Gefängnis. Das Gericht erkannte wegen versuchter und vollendeter Er- Pressung auf 2 Jahre Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren. Unlauterer Wettbewerb? Der Seifenfabrikant Schröder betrieb früher den Handel mit Seife im großen. Er hatte in Berlin   etwa 80 Filialen. Dadurch wurde er sehr bekannt. Man nannte ihn Seffenschröder. Diese Bezeichnung ließ er sich schützen. Später änderte er den Betrieb. Er ließ die Filialen eingehen und beschränkte sich auf die Seifen- fabrikation im mittleren Umfange. Diejenigen Ladeninhaber, die Seife von ihm zum Verkauf bezogen, durften mit seiner Zustim- mung die BezeichnungSeifenschröder" für die Ware benutzen. Davon machte auch der Kaufmann Haa! Gebrauch, als er ein zweites Geschäft in der Schliemannstratze eröffnete. Er hielt in dem Laden außer Seife alle die Artikel feil, die solche Händler zu verkaufen Pflegen. Von Schröder bezog er nur Seifen, die den kleineren Teil seiner sämtlichen Warenbestände ausmachten. Wegen der Art und Weise, wie er die BezeichnungSeifenschröder" mehrfach anbrachte, wuroe H. in zweiter Instanz wegen unlauteren Wettbewerbes zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht führte aus: Die Bezeichnung sei derart angebracht, daß sie auf alle Waren bezogen werden müßte- Allerdings hätte H. auch seinen eigenen Namen anbringen lassen. Der stände aber an versteckter Stelle auf einer Glasscheibe oberhalb der Eingangstür. Im übrigen würde der Eindruck erweckt, daß Scifenschröder der Inhaber des Geschäfts sei. Alle die vielen Konsumenten, die Seifenfchrödcr kennen, würden annehmen, der Einkauf in dem Geschäft biete die Vorteile, die der Großbetrieb dem Kleinbetriebe gegenüber voraus habe. Der Zweck sei gewesen, den Anschein eines besonders gün- stigen Angebots zu erwecken. Ter Angeklagte legte Revision ein und machte geltend, er habe das Publikum nur darauf aufmerksam machen wollen, daß bei ihm Seifen von Schröder zu haben seien. Der Ferien-Strafsenat des Kammergerichts verwarf jedoch gestern die Revision mit folgender Begründung: Es sei bedenken- frei festgestellt worden, daß H. den ihm gestatteten Gebrauch des Warenzeichens mißbraucht habe, indem er es nicht zur Bezeichnung der Waren benutzte, fondern es in einer Weise anbrachte, daß beim Publikum der Glauben erweckt werden mußte, es kaufe direkt bei Schröder, der die Ware billiger abgeben könne, als der Inhaber eines kleinen Geschäfts. Es habe hinsichtlich der Seifen sogar der Glaube erweckt werden können, daß der Geschäftsinhaber zu- gleich der Fabrikant sei. Demnach stehe fest, daß durch unrichtige Angaben der Anschein eines günstigeren Angebots hervorgerufen worden sei. Angeklagter habe sich demnach einer Uebertretung des § 4 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb schuldig gemacht. Pfarrherrlicher TerroriSmuS. Vor der Hanauer   Ferienstrafkammer spielte dieser Tage ein Beleidigungsprozeß des Pfarrers Trappe gegen den praktischen Arzt Dr. Heisterkamp. Ter Prozeß tvarf ein bezeichnendes Licht auf den Terrorismus, der von dem Kläger gegen den Beklagten geübt wurde. Trappe ist Pfarrer in dem Dörfchen Schmalnau  , Kreis Hanau  . Als Dr. Heisterkamp sich dort niederließ, wendet« der Pfarrer seine ganze pfarrherrliche Gewalt an, um dem Be- klagten die Ausübung seiner Praxis unmöglich zu machen, auf daß Dr. med. Spahn allein als Arzt fungiere. In Schmalnau   machten die Vermieter die Mietsverträge mit Dr. Heisterkamp sogar auf Betreiben des Pfarrers rückgängig. Die Beichtkinder warnte der Pfarrer wiederholt vor dem zugezogenen Arzt. Als Dr. Heister- kamp wöchentlich zweimal andere Ortschaften besucht», um armen Leuten Gelegenheit zu geben, billig einen Arzt in Anspruch zu nehmen, erklärte er, das könnte den Leuten so passen, wenn sie jetzt nur 2 M. statt 8 bis 10 M. an den Arzt zu zahlen hätten. Da ritz endlich dem jungen Doktor die Geduld. Er schrieb an den Pfarrer einen Brief, in welchem er diesen einen Lügner und Ber- lcumder nannte. Hierauf lief der Pfarrer zum Kadi. Vor dem Schöffengericht zu Weihers wurde der Arzt zu der ungeheuerlichen Sttafe von drei Monaten Grfängnis verurteilt. Die Ferienstrafkammer ermäßigte die Sttaf» auf 50 M. In der.Verhandlung war eigentlich der Pfarrer, nicht der Arzt der Angeklagte. Der Beklagte legte dar, daß die Patienten des großen Bezirks wegen der Bedränguug durch den Pfarrer nachts zu ihm gekommen seien, um nur nicht vom Pfarrer gesehen zu werden. Der Pfarrer erklärte nur, er habe bloß den Frieden in der Gemeinde auftecht erhalten wollen, die Wohnungen habe er dem Arzt abgetrieben, um die Vernrieter vor Schaden zu be- wahren. Kranke Leute habe er bor   Dr. Heisterkamp gewarnt, weil er annahm, der Mann wäre zu teuer. Ein Zeuge Dr. Sack-Salz- schürf bekundet, der Pfarrer habe ihm wissentlich die Unwahrheit gesagt, damit dem Dr. Spahn keine Konkurrenz erwachse. In der Urteilsbegründung führt die Strafkammer aus: Der Angeklagte habe in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt, in der Abwehr sei er aber zu weit gegangen. Das Gericht nimmt mehrere Fälle als erwiesen an, wo Pfarrer Trappe Patienten des Angeklagten beeinflusftc, sie sollten sich von Dr. Heisterkamp nicht weiter be- handeln lassen. Dazu habe der Pfarrer die Sakristei und das Krankenbett benutzt. Auch sei der Pfarrer leichtfertig mit der Wahrheit umgegangen, und das alles, um Aerzte, die nicht Mit- glieder des katholischen Ringes in der dortigen Gegend seien, nicht aufkommen zu lassen. Der Angeklagte kämpfte um seine Existenz, die man vernichten wollte, deshalb war nur auf eine geringe Geld- strafe au erkennen. Dieser Gerichtsspruch ist eine scharfe moralische Verurteilung des Pfarrers._ Eingegangene Druchrcbriftoi. Jahrbuch des Schweiz  . GrütlivercinS und der Schweiz  , sozial- demokratische« Partei. 1908. Zusammengestellt und bearbeitet vom Parteisekretariat in Biel  . 243 Seiten. Selbstverlag, Zürich  . Eine Isartal-Alapve mit acht Original-Steinzeichnungen, 5 M., von Ernst Müllcr-Bernburg ist eben im Verlage von G. D. W. Callweh in München   erschienen. Aorschläge: I. Allgemeines Pensionsgesetz, II. Schulreform als Grundlage neuer Staatseinrichwngen von P. Becker. 80 Pf. Selbstverlag, Magdeburg  . Jahresbericht des Sozialdemokratischen Vereins Nürnberg, Altdorf  . 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909. 48 Seiten. Selbstverlag. Rcchtspraxis der Krankenversicherung  , Bd. II. Entscheidungen. 1908. 2,50 3)1. Verlag E. Schnapper, Frankfurt   a. M. Lehrbnch der Physik von E. Grimsehl. Leipzig  - Berlin   1909. B. G. Teubncr. 1052 Sellen, geh. 15 M., geb. 16 M. ALEXANDERPLATZ LEIPZIGER STRASSE FRANKFURTER ALLEE Donnerstag Freitag Sonnabend Lebensmittel besonders preiswert Soweit Vorrat Pa. ital. Pfirsiche sää�Op,. Pa. Sauerkirschenrf ss 15 pm.70 Kochbirnen............. Pa. Tafelbirnen p- ongi-ai> ko,- 22p,. SsPreissel beeren«-95�«->1 80 Pa. Liegnitzer Gurken.. I00 Pa. Pflaumen o,w., k««,.... p«. 15«. Pa. Tomaten Origlnal-Korb Pfd. 10 Pf. Pa. 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