wurden ihm am Tage der Hochzeit 10 000 M. ausgezahlt. Diejunge Frau hat niemals die Wohnung ihres Ehemannes gesehen,sondern wohnte nach wie vor in den elegant ausmöbliertenAppartements, die ihr der Fürst Pleß zur Versügung gestellt hatte.Wie sich vor Gericht herausstellte, trat die junge Frau zwei Tagenach der Hochzeit ihre Hochzeitsreise nach Italien nicht mit ihremEhemann, dem Angeklagten, sondern mit dem Fürsten Pley an.Der Angeklagte fühlte sich jedoch hierdurch nicht im mindesten inseiner Ehre als Ehemann beeinträchtigt und dachte auch nicht imgeringsten daran, eine mit Ehebruch begründete Ehescheidungsklagein die Wege zu leiten. Wie fach vor Gericht ergab, hatte der An-geklagte seiner Frau bielmehr wörtlich gesagt,„sie sollte lieberzu ihm halten, da sie dann beide eine Million aus dem Fürstenherausschlagen könnten". Von dieser Zeit an ging nun der An-geklagte mit erpresserischen Mitteln gegen den Fürsten vor. AufGrund irgendeines Ucbereinkommens kam dann auch später eineScheidung der Ehe zustande, welche nach dem damals noch gültigenLandrecht mit„unüberwindlicher Abneigung" begründet wurde.Bei der Scheidung erhielt der Angeklagte wiederum 10 000 M.von dem Fürsten, mit denen er ein Geschäft eröffnete. Als er mitdiesem in Konkurs ging, erhielt er von dem Fürsten nochmals 5000Mark und außerdem eine Leibrente von 1200 M. jährlich auf dieDauer von zehn Jahren. Die Hergäbe dieser Summe war von demFürsten mit der Bedingung verknüpft worden, daß der Angeklagteausdrücklich versicherte, keinerlei weitere Ansprüche mehr gegen denFürsten, auch nicht in Form einer Bitte um ein Darlehen, zu er-heben. Der Angeklagte ging hieraus ein, trat aber bald daraufmit neuen Ansprüchen an den Fürsten heran und forderte in ersterLinie Auszahlung der Rente in einer Summe. Als Antworthierauf wurde ihm von dem Fürsten die Rente entzogen. Der Angeklagte setzte nun gegen den inzwischen zum Herzog erhobenenFürsten einen richtigen Erpressungsfeldzug in Szene. Er drohtemit Veröffentlichungen und Bloßstellungen. In einer offenen Post-karte drohte er, das ganze Material dem„Vorwärts" und der„Welt am Montag" zu übergeben. Als hierauf nicht reagiertwurde, erließ der Angeklagte in einer hiesigen Zeitung folgendesInserat:„Privatmann sucht geeignete Persönlichkeit zur Geltend-machung von berechtigten Ansprüchen gegen eine hohe Persönlich-keit in einer Ehebruchssache." Hierauf meldete sich ein angeblicherRedakteur I. Lcwinski aus der Sttmisberger Straße 16a, der nunseinerseits mit versteckten Anspielungen im Aufträge des An-geklagten an den Herzog Pleß herantrat. Als auch dieses Manöverohne Erfolg war, drohte der Angeklagte auf einer offenen Post-karte, das gesamte Material dem Reichskanzler zu übermitteln.Ferner behelligte er den Sohn des Herzogs, den Fürsten zu Pleß,wie auch den Schwiegersohn, den Grafen zu Solms-Baruth, mitden unverschämtesten Briefen, Postkarten und Telegrammen. Selbstals der Herzog zu Pleß verstorben war, setzte der Angeklagte seineErpressungsvcrsuche fort und eröffnete ein richtiges Bombardementmit offenen Postkarten gegen den Sohn des Verstorbenen, den erauf den Besitztümern der Familie: Schloß Pleß, Schloß Fürsten-stein und in Florenz in der unglaublichsten Weise mit Erpressungs-versuchen verfolgte. Er scheute sich sogar nicht, an die verwitweteHerzogin zu Pleß mit Erpressungsvcrsuchen heranzugehen, alsdiese im Juni dieses Jahres im Hotel Adlon logierte. Jetzt erstwurde die Staatsanwaltschaft von dem Treiben des Erpressers inKenntnis gesetzt, die unverzüglich die Verhaftung anordnete.—In der Verhandlung bor der Straffammer war ein ganzer Bergvon Erpresserbrizfen und Postkarten zur Stelle, die zum Teil ber-lesen wurden. Der Angeklagte selbst war der Erpressung geständig.Staatsanwaltschaftsrat Porzelt beantragte 4 Jahre Gefängnis.Das Gericht erkannte wegen versuchter und vollendeter Er-Pressung auf 2 Jahre Gefängnis und Verlust der bürgerlichenEhrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren.Unlauterer Wettbewerb?Der Seifenfabrikant Schröder betrieb früher den Handel mitSeife im großen. Er hatte in Berlin etwa 80 Filialen. Dadurchwurde er sehr bekannt. Man nannte ihn Seffenschröder. DieseBezeichnung ließ er sich schützen. Später änderte er den Betrieb.Er ließ die Filialen eingehen und beschränkte sich auf die Seifen-fabrikation im mittleren Umfange. Diejenigen Ladeninhaber, dieSeife von ihm zum Verkauf bezogen, durften mit seiner Zustim-mung die Bezeichnung„Seifenschröder" für die Ware benutzen.Davon machte auch der Kaufmann Haa! Gebrauch, als er einzweites Geschäft in der Schliemannstratze eröffnete. Er hielt indem Laden außer Seife alle die Artikel feil, die solche Händler zuverkaufen Pflegen. Von Schröder bezog er nur Seifen, die denkleineren Teil seiner sämtlichen Warenbestände ausmachten.Wegen der Art und Weise, wie er die Bezeichnung„Seifenschröder"mehrfach anbrachte, wuroe H. in zweiter Instanz wegen unlauterenWettbewerbes zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht führteaus: Die Bezeichnung sei derart angebracht, daß sie auf alleWaren bezogen werden müßte- Allerdings hätte H. auch seineneigenen Namen anbringen lassen. Der stände aber an versteckterStelle auf einer Glasscheibe oberhalb der Eingangstür. Imübrigen würde der Eindruck erweckt, daß Scifenschröder der Inhaberdes Geschäfts sei. Alle die vielen Konsumenten, die Seifenfchrödcrkennen, würden annehmen, der Einkauf in dem Geschäft biete dieVorteile, die der Großbetrieb dem Kleinbetriebe gegenüber voraushabe. Der Zweck sei gewesen, den Anschein eines besonders gün-stigen Angebots zu erwecken.Ter Angeklagte legte Revision ein und machte geltend, er habedas Publikum nur darauf aufmerksam machen wollen, daß bei ihmSeifen von Schröder zu haben seien.Der Ferien-Strafsenat des Kammergerichts verwarf jedochgestern die Revision mit folgender Begründung: Es sei bedenken-frei festgestellt worden, daß H. den ihm gestatteten Gebrauch desWarenzeichens mißbraucht habe, indem er es nicht zur Bezeichnungder Waren benutzte, fondern es in einer Weise anbrachte, daß beimPublikum der Glauben erweckt werden mußte, es kaufe direkt beiSchröder, der die Ware billiger abgeben könne, als der Inhabereines kleinen Geschäfts. Es habe hinsichtlich der Seifen sogarder Glaube erweckt werden können, daß der Geschäftsinhaber zu-gleich der Fabrikant sei. Demnach stehe fest, daß durch unrichtigeAngaben der Anschein eines günstigeren Angebots hervorgerufenworden sei. Angeklagter habe sich demnach einer Uebertretung des§ 4 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb schuldig gemacht.Pfarrherrlicher TerroriSmuS.Vor der Hanauer Ferienstrafkammer spielte dieser Tage einBeleidigungsprozeß des Pfarrers Trappe gegen den praktischenArzt Dr. Heisterkamp. Ter Prozeß tvarf ein bezeichnendes Lichtauf den Terrorismus, der von dem Kläger gegen den Beklagtengeübt wurde. Trappe ist Pfarrer in dem Dörfchen Schmalnau,Kreis Hanau. Als Dr. Heisterkamp sich dort niederließ, wendet«der Pfarrer seine ganze pfarrherrliche Gewalt an, um dem Be-klagten die Ausübung seiner Praxis unmöglich zu machen, auf daßDr. med. Spahn allein als Arzt fungiere. In Schmalnau machtendie Vermieter die Mietsverträge mit Dr. Heisterkamp sogar aufBetreiben des Pfarrers rückgängig. Die Beichtkinder warnte derPfarrer wiederholt vor dem zugezogenen Arzt. Als Dr. Heister-kamp wöchentlich zweimal andere Ortschaften besucht», um armenLeuten Gelegenheit zu geben, billig einen Arzt in Anspruch zunehmen, erklärte er, das könnte den Leuten so passen, wenn siejetzt nur 2 M. statt 8 bis 10 M. an den Arzt zu zahlen hätten.Da ritz endlich dem jungen Doktor die Geduld. Er schrieb an denPfarrer einen Brief, in welchem er diesen einen Lügner und Ber-lcumder nannte. Hierauf lief der Pfarrer zum Kadi.Vor dem Schöffengericht zu Weihers wurde der Arzt zu derungeheuerlichen Sttafe von drei Monaten Grfängnis verurteilt.Die Ferienstrafkammer ermäßigte die Sttaf» auf 50 M.In der.Verhandlung war eigentlich der Pfarrer, nicht derArzt der Angeklagte. Der Beklagte legte dar, daß die Patientendes großen Bezirks wegen der Bedränguug durch den Pfarrernachts zu ihm gekommen seien, um nur nicht vom Pfarrer gesehenzu werden. Der Pfarrer erklärte nur, er habe bloß den Friedenin der Gemeinde auftecht erhalten wollen, die Wohnungen habe erdem Arzt abgetrieben, um— die Vernrieter vor Schaden zu be-wahren. Kranke Leute habe er bor Dr. Heisterkamp gewarnt, weiler annahm, der Mann wäre zu teuer. Ein Zeuge Dr. Sack-Salz-schürf bekundet, der Pfarrer habe ihm wissentlich die Unwahrheitgesagt, damit dem Dr. Spahn keine Konkurrenz erwachse. In derUrteilsbegründung führt die Strafkammer aus: Der Angeklagtehabe in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt, in der Abwehrsei er aber zu weit gegangen. Das Gericht nimmt mehrere Fälleals erwiesen an, wo Pfarrer Trappe Patienten des Angeklagtenbeeinflusftc, sie sollten sich von Dr. Heisterkamp nicht weiter be-handeln lassen. Dazu habe der Pfarrer die Sakristei und dasKrankenbett benutzt. Auch sei der Pfarrer leichtfertig mit derWahrheit umgegangen, und das alles, um Aerzte, die nicht Mit-glieder des katholischen Ringes in der dortigen Gegend seien, nichtaufkommen zu lassen. Der Angeklagte kämpfte um seine Existenz,die man vernichten wollte, deshalb war nur auf eine geringe Geld-strafe au erkennen.Dieser Gerichtsspruch ist eine scharfe moralische Verurteilungdes Pfarrers._Eingegangene Druchrcbriftoi.Jahrbuch des Schweiz. GrütlivercinS und der Schweiz, sozial-demokratische« Partei. 1908. Zusammengestellt und bearbeitet vomParteisekretariat in Biel. 243 Seiten. Selbstverlag, Zürich.Eine Isartal-Alapve mit acht Original-Steinzeichnungen, 5 M., vonErnst Müllcr-Bernburg ist eben im Verlage von G. D. W. Callweh inMünchen erschienen.Aorschläge: I. Allgemeines Pensionsgesetz, II. Schulreform alsGrundlage neuer Staatseinrichwngen von P. Becker. 80 Pf. Selbstverlag,Magdeburg.Jahresbericht des Sozialdemokratischen Vereins Nürnberg,Altdorf. 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909. 48 Seiten. Selbstverlag.Rcchtspraxis der Krankenversicherung, Bd. II. Entscheidungen.1908. 2,50 3)1. Verlag E. Schnapper, Frankfurt a. M.Lehrbnch der Physik von E. Grimsehl. Leipzig- Berlin 1909.B. G. Teubncr. 1052 Sellen, geh. 15 M., geb. 16 M.ALEXANDERPLATZLEIPZIGER STRASSEFRANKFURTER ALLEEDonnerstagFreitagSonnabendLebensmittelbesonderspreiswertSoweitVorratPa. ital. Pfirsiche sää�Op,.Pa. Sauerkirschenrf ss 15 pm.70Kochbirnen.............Pa. Tafelbirnen p- ongi-ai> ko,- 22p,.SsPreissel beeren«-95�«->1 80Pa. Liegnitzer Gurken.. I00Pa. Pflaumen o,w„., k««,.... p«. 15«.Pa. Tomaten Origlnal-Korb Pfd. 10 Pf.Pa. Erfurt.BlumenkohlK.,,18,23la Hirschwild 35 Pf.«L* 65 �«Ä° 9G p™?.6"!00Prima Rehblätter.... s.« I40 1eo i76Prima Rehkeulen.... swck 525 600 675Prima junge Gänse«-. 63- 63«Prima junge Enten st. 2'° 230 27SPf.30Junge Brathühner.. 80, 95«. 1'° tla Suppenhühner stock l75 I80 22° 2 88BesonderspreiswertBei Abnahme von 25 Flaschen5 Pf. ErmässigungMoselbiümchoncMoaeityp).. pu 60pf.Zeltinger............ �.0» 65pf.Lieserer.;........... nasche 85Pisporter............ nasch« l05Erbacher............ nasch« 70pf.Büdesheimer......... nasch« 11SOckenheimer Berg... nasch« I26Enkircher................... t45BesonderspreiswertBei Abnahme von 25 Flaschen5 Pf. ErmässigungGlühkörper werden nächstens durch die neue Steuer bedeutend teurer