ff. 186. 26. Iahrgaug.tillige in Lmäck"parte!- HngelegenbeitemZosse». Am 15. August findet daZ 4. Stiftungsfest des Wahl-Vereins im Lokal Baruther Str. 10 statt. Das Fest beginnt mittags12 Uhr. Programms find bei allen Genossen sowie im Festlokalezu haben. Aufgabe aller Genossen ist eS, für regen Besuch zuagitieren.Fredersdorf- Peteröhagen. Am heutigen Donnerstag, abends8l/z Uhr: Zahlabeud bei Max Girke, Fredersdorf.Lichtenrade. Am Sonnabend, den 14. August, findet in demLokale von Niidols Deter der regelmäßige Zahlabend statt.Bernau. Heute abend: Zahlabend in den bekannten Lokalen.Die aus der Bibliothek entliehenen Bücher bitten wir, umgehendzurückzugeben._ Die Bezirksleitung.Berliner JVacbricbten»Der OLermeister bei einer Bäckcreircvisio».Als die feit dem 1. Oktober vorigen JahreS geltende Bäckerei-Verordnung erlassen wurde, welche bestimmte Anforderungen in bezugauf Größe und Beschaffenheit der Backstuben stellt, liefen die Führerder Bäckermeister Sturm gegen die Verordnung. Sie behaupteten,die Durchführung derselben würde für viele Bäckermeister den Ruinzur Folge haben. Der Ansturm gegen die durchaus zweckmäßige Ver-ordnung hatte insofern einen Erfolg, als von maßgebender Stelle eineloyale Handhabung der Verordnung im allgemeinen, und im be-sonderen langjährige Dispense für solche Bäckereien zugesagt wurden,welche den Bestimmungen der Polizeivcrordnung nicht entsprechen.Kürzlich fand nun eine amtliche Revision solcher Bäckereien statt,die um Dispens nachgesucht hatten. An dieser Revision nahm auchObermeister Schmidt von der Konkordia-Jniiuug teil. Was erdarüber im Vorstande des Zweckverbandes der Bäckerinnungen mitteilte, ist in mehr als einer Hinsicht interessant. Nach einem Berichtder„Bäckerzeitung", eines JnnungsorganS, befürwortete der Ober-meister, daß einer der revidierten Bäckereien, die der Verordnungnicht entspricht, ein Dispens auf fünf Jahre erteilt werde. Der be-treffende Bäckenneister aber erklärte:„Ach, ich niache nur nichtsdaraus, wegen meiner kann die Bäckerei bald geschlossen werden".Das ist allerdings bitter für den Obermeister, wenn das Ge-schrei, die Verordnung ruiniere daS ehrsame Bäckerhandwerk, durcheinen derjenigen, die angeblich ruiniert werden, so gründlich wider-legt wird. Noch dazu vor einer behördlichen Kommission, bestehendaus Geheimräten. Gewerberäten und Professoren.— Doch der soack absurdum geführte Obermeister warf sich als tapferer Kämpferfür die Rettung deS Handwerks nochmals in die Bresche und suchteder Kommission klar zu machen, daß der Meister, wenn die Bäckereigeschlossen werden sollte, doch entschädigt werden müßte. Dochder Bäckermeister erklärte:»Na, wenn das auch nicht geschieht,darum geht es weiter."—Man wird es begreiflich finden, daß sich Overmeister Schmidtin der Vorstandssitzung— wie die.Bäckerzeitung" sagt— rechtbitter über solche Kollegen äußerte, die so wenig Korpsgeist haben.Da steht»un der Obermeister seit Jahr und Tag an der Spitze derAgitation gegen die Bäckereiverordnung und behauptet, dieselbe seigeeignet, das Handwerk zu ruinieren, und dann kommt ein Meisterdieses Handwerks und bekundet unzweideutig, daß ihm die Schließungder Bäckerei selbst ohne Entschädigung nicht sonderlich schade.Doch bei der Revision war dieser Fall nicht der einzige seinerArt. Herr Schmidt berichtete noch über einen zweiten Fall,wo er ebenfalls die Erteilung eines Dispenses. befürwortete, derbetreffende Bäckermeister aber nicht das geringste Interesse an einemsolchen hatte, weshalb denn auch ein der Kommission angehörenderGeheimrat sagte:„Na, Herr Obermeister, was wollen Sie denn,Sie sind ja viel päpstlicher wie der Papst."— Das muß in derTat eine peinliche Situation für den Obermeister gewesen sein.Man wird sich vielleicht darüber wundern, daß für eine Bäckereiein Dispens nachgesucht wird, der betreffende Meister aber trotzdemerklärt, er habe kein Interesse an dem Dispens. Doch die Sache läßtsich sehr einfach erklären. Offenbar handelt es sich bei diesenBäckereien um Mietsräume, für die nicht der Bäckermeister, sondernder Hausbesitzer um Dispens eingekommen ist. Bekanntlich hatten wirvon Anfang an darauf hingewiesen, daß die Agitation der Jnnuugs-führer gegen die Bäckereiverordnung lediglich den Interessen derHausbesitzer, aber nicht den Interessen der Bäckermeister und nochviel weniger den Jntereffen des Bäckerhandwerks diene. Die Nichtig«keit dieses Standpunktes wird durch die beiden angeführten Fälleunwiderleglich bewiesen.Noch eine Episode, die in anderer Hinsicht sehr intereffant ist,berichtete der Obermeister. Es wurde eine Backstube revidiert, dawar alles so schmutzig, daß Herr Gcheimrat Frick— wie die»Bäckerzeitung" sagt— die vollberechtigte Frage an Schmidtrichtete:»Na, Herr Obermeister, ist diese Bäckerei auch von IhrenBeauftragten revidiert?' Und als man nach dem Hof kam, sagte einanderer Herr:„Dreckbude I" und Schmidt mußte ihm Recht geben.Zum Verständnis der Frage des Geheimrats sei daran erinnert,daß regelmäßig, wenn durch den Bäckerverband Schmutzereien in Back-stuben aufgedeckt wurden, die JnnungSvertrcter behorchten, daSseien hetzerische Uebertreibuugen, die Innung lasse die Bäckereiendurch ihre Beauftragten revidieren und so werde dafür gesorgt, daßalles in bester Ordnung sei.— Wenn im vorliegenden Falleder Obermeister selber eine„Dreckbude" zu Gesicht bekam, so liegtdaS wohl daran, daß diese Revision eine völlig unvermutete warund der Obermeister erst im letzten Augenblick telegraphisch zur Teil-nähme an derselben eingeladen wurde.— Wenn die Beauftragtender Innung ihre Revisionen ebenso plötzlich und unangemeldet vor-nehmen würden, dann fänden sie vielleicht manche.Dreckbude", mitder im Interesse der brotesscnden Bevölkerung aufgeräumt werdenmüßte._Ein Bebauungsplan für das Tcmpelhofer Feld ist, wie berichtetwird, im Auftrage deS Kriegsministeriums aufgestellt und den andas Tempelhofer Feld grenzenden Gemeinden übersandt worden.Einspruch gegen den Fluchtlinienplan soll von den in Fragekommenden Anliegern Berlin, Schöneberg und Tempelhof nurSchöneberg erhoben haben. Den Nachbargcmeinden steht bekanntlichauf Grund des Fluchtliniengesetzes das Einspruchsrecht zu, sobaldsie ihre Interessen durch die projektierte Anlage geschädigt glauben.Auf eine Zuschrift des Polizeipräsidenten von Schöneberg, diedarauf aufmerksam machte, daß der dann etwa frei bleibendeGeländestreifen von siebzig Meter Breite zwischen dem TempelhoferGelände und dem Gelände des Militärfiskus— Eisenbahn-Regiment und Bezirkskommando— als Müllabladestätte undAufenthalt von allerhand lichtscheuem Gesindel benutzt werden würde,hat Schöneberg entgegnet, daß die bloße Anlage von Straßen—denn an eine schnelle Bebauung sei zurzeit noch nicht zu denken—diesen Uebelstand keineswegs beseitigen könnte. Dem Kriegs-ministeriuni sowie der Gemeinde Tcinpelhof ist mitgeteilt worden,daß Schöneberg, soweit seine Interessen in Frage kommen, wegender zu großen Kosten für Unterführungen usw. zunächst seine Zu-stimmung zu dem Baufluchtlinienplan nicht erteilen könne. Zugleichhat Schöueberg aber seine Bereitwilligkeit erklärt, mit dem Gemeinde-vorstand von Tempelhof in Verhandlungen einzutreten.l Der Mangel an Freibädern kam am letzten Sonntag wiedereinmal besonders kraß zum Ausdruck. In den beiden Freibädernam Wannsee und bei Grünau war der Andrang geradezu be-ängstigend, so daß Absperrung erfolgen mußte. An den Ufern desTegeler Sees hatte sich aus Anlaß der auch von uns in der Sonn-tsgsnuDmer aA andexeg Blättxxn üisiwsmma Ngchricht, daßdie Sperre über die Tegeler Freibäder wieder aufgehoben fei, einegewaltige Menschenmasse eingefunden, um auch hier Erholung zusuchen. Wie man uns indessen mitteilt, waren auch am Sonntagnoch die Freibäder geschlossen. Ausflügler, die doch badeten, liefenGefahr, von den dort umherstreifenden Polizeibeamten festgestelltzu werden. So manchem erschien es wie ein Hohn, was in demFahrplanbuch der„Stern-Gesellschaft" in bezug auf den TegelerSee gesagt wird:„Das Tegeler Wasscrgebiet im Nordwesten derReichshauptstadt gelegen, das eigentlich für das arbeitsame unddoppelt erholungsbedürftige Berlin-Norden geschaffen zu seinscheint, bildet eine Welt für sich." Hierzu schreibt uns ein Leser:Und zur Erholung, zumal an heißen Sommertqgen, rechne ich auchein erfrischendes Bad. Ich machte mich also am Sonntagnachmittagauf, um nach l�stündigem Spaziergang, vorbei an schönen Wäldernund grünen Wiesen, an die schilfumrankten Gestade des TegelerSees zu gelangen. Dort wimmelte es schon von Berliner Aus-flüglern, die das schöne Wetter herausgelockt hatte. Da aber dieUeberfahrt nach Baumwerder noch nicht gestattet war, nahm ichan, daß man eben in Saatwinkel baden könne, denn es tummeltensich eine Menge Badegäste an dem Ufer des Sees. Rasch entschlossenentledigte ich mich der Kleider und sprang in die kühlen Fluten.Doch kaum in den Genuß eines erfrischenden Bades gelangt, riefenvom Ufer her einige Stimmen: Der Gendarm kommt! Aha,dachte ich, das Auge des Gesetzes wacht. Aber in das Wasser kommtder Gendarm ja nicht, wie vor einigen Wochen seine Kollegen,die Berliner Schutzleute, bewiesen haben, als es galt, einen Be-trunkenen aus dem Springbrunnen am Alexanderplatz herauszu-holen. Schnell umschwamm ich eine kleine Halbinsel, die mich denBlicken des Gestrengen entzog. Heraus aus dem Wasser und an-kleiden war das Werk eines Augenblicks. Eben hatte ich die Bade-hose ausgewunden, als der Gesetzeshüter, der mittlerweile einigeHerren notiert hatte, erschien. In sanftem Tone fragte er: Ist dasWasser sehr warm? Worauf die prompte Antwort erfolgte: Daswill ich meinen, Herr Wachtmeister— bei dieser Hitze! Nachdemmich der Beamte gefragt, ob ich gebadet hätte, betonte ich: aber nichthier, sondern viel weiter vorn. Als alle Formalitäten erledigtwaren, frug ich den Mann: Na, was würde dieses Vergnügen wohlkosten?— Das wird so schlimm nicht werden, es ist nur eineUebertretung, und Sie machen ja einen sehr guten Eindruck.Natürlich fühlte ich mich sehr geschmeichelt, von einem preußischenGendarm als ehrlicher Mensch betrachtet zu werden. Es hattensich mittlerweile eine Anzahl Menschen um uns versammelt, diemich wie einen Märtyrer bestaunten und mit mehr oder minderguten Ratschlägen beglückten. Doch als mir gar jemand zurief:Das Baden fei gestattet, es hätte ja auch im„Vorwärts" gestanden,erwiderte ich kurz: Der„Vorwärts" sei immer noch nicht dasPublikationsorgan des Tegeler Gemeindevorstehers.Der am Sonntag vorhandene Massenberkehr der Berliner Be-völkerung an den gesperrten Tegeler„Freibädern" müßte dieBehörde, namentlich in den jetzigen heißen Tagen, veranlassen, dieBäder freizugeben. Gerade die minderbemittelte Bevölkerung istauf diese Erholungsorte einzig und allein angewiesen-Fast 100 000 Kubikmeter Wasser hat die städtische Verwaltungfür Straßenreinigung im Juni dieses Jahres weniger als im Junivorigen Jahres zur Besprengung der Berliner Straßen verwandtund im Juli dieses Jahres sogar über 100 000 Kubikmeter, weilder Himmel genügend für Besprengung sorgte.Haftentlassung eines Mordverdächtigen. Die Ermordung derFrau Pagel, die zu Anfang dieses Jahres eines Morgens auf einemFelde vor dem Prenzlauer Tor erdrosselt aufgefunden wurde, scheintungesühnt zu bleiben. Zwar wurde als der Tat dringend verdächtigein gewisser Max Brink in Haft genommen. Er war anscheinendder Tat überführt durch eine Wunde, die sich an seiner rechten Handbefand, und die man als Bißwunde ansehen zu sollen glaubte.Ferner brachte eine Frau, mit der er zusammenlebte, allerlei Be«lastendes gegen ihn vor. Die Glaubwürdigkeit dieser Frau, die ihnauch eines Sittlichkeitsverbrechens beschuldigte, stellte sich indessenals sehr zweifelhaft heraus, und Brink wurde in dem wegenSittlichkeitsverbrechens eingeleiteten Verfahren freigesprochen.In der Mordsache hat der Rechtsanwalt des Augeschuldigtenwiederholt die Haftentlassung und Einstellung des Verfahrensbeantragt, und diese sind jetzt von der Beschlußkammer angeordnetworden.Die Gewerieinspektion Berlin 0 umfaßt, wie eine amtlicheBekantmachung besagt, vom 1. Oktober d. I. ab die Polizeireviere 22,23. 24. 44. 45. 52. 65. 66. 93 bis 96. 102, 103, 103. 110 und III,den Stadtkreis Lichtenberg und die Landgemeinden Boxhagen«Rummelsburg und Stralau.Daß bei Unterschrist von Engagementsdedingunge» die größteBorsicht am Platze ist, zeigt ein Fall, der kürzlich vor der fünftenKammer deS KaufmannSgerichtS Gegenstand der Verhandlung war.Ein Herr H. hatte Klage gegen die Berliner Wein-Gefellfchastm. b. H. erhoben, die die Frau des Klägers als Verkäuferin einerrliale in Ober-Schöneweide. Wilhelminenhofftr. 30 zu den von deriesellschaft vorgelegten Engagcmentsbedingungen angestellt hatte.Wie bor Gericht festgestellt wurde, ist die genannte Firma eineTochtergesellschaft der Firma Meyer u. Co. Laut Vertrag müssenAngestellte bei llebernahme einer Filiale 300 M. Kaution stellen; sieerhalten neben einem monatlichen Gehalt von 20 M. die an dasGeschäft grenzende Wohnung mieteftei. Außerdem wird eineGratifikation von 1 Proz. von dem an die Firma ab-gelieferten Barbetrage in Aussicht gestellt, die jährlich fürdas vorangegangene Jahr in der ersten Hälfte desJanuar gezahlt werden soll. Diese Gratifikation ist jedoch kontrakt-lich nicht gewährleistet, sondern sie wird fteiwillig nur dann ge«aeben, wenn die Gesellschaft mit der Verwaltung des Geschäftes zu«frieden gewesen ist. Ausgeschlossen von dieser Gratifikation sinddiejenigen Geschäftsleiterinnen, die innerhalb des Jahres entlassen,respektive gekündigt oder abgegangen sind. Die sofortige Entlassungkann erfolgen, wenn u. a. die Bestandaufnahme ein größeres Manko,etwa 25 M. ergibt. Außerdem befindet sich in dem Vertragefolgender Passus:„Sie verzichten, gegen zweifellos festgestellte Fehl-betrüge Einwendungen zu erheben, daß Sie aus irgendeinem Grundefür das Manko nicht aufzukommen brauchen."Die Klage richtete sich gegen die Einbehaltung eines von derFinna angeblich festgestellten Manko? von 106,16 M.Dieses Manko war in der Zeit von Mitte Dezember 1908bis Juli 09 entstanden. Der Kläger betonte, daß während dieserZeit keine Inventur stattgefunden habe. Letzteres suchte der Beklagtein Abrede zu stellen. Der Vorsitzende bemerkte, daß der Lohn von20 M. pro Monat sowie die an das Geschäft angrenzende Wohnung.die mit ungefähr 10 M. berechnet wird, etwas sehr gering sei; imübrigen verstoße der Vertrag fast gegen die guten Sitten.Vom Vorsitzenden befragt, wie sich der Beklagte das Manko erkläre,konnte er keinen genügenden Ausschluß geben. Der Kläger betonte,das Manko könne nur durch das Geschäftsgebaren der Firma ent-standen sein. In' der Filiale seien toöchentlich bis 10 große Kistenmit Waren angekommen, die von seiner Frau aufgemacht undentleert werden mußten. Inzwischen mußten auch die Kunden be-dient werden; dabei könne es leicht vorkommen, daß Irrtümer inder Lieferung nicht bemerkt würden. Auf einen Vergleichsvor-schlag des Vorsitzenden ging der Beklagte nicht ein. Hierauf wurdedie Finna zur Zahlung der einbehaltenen 106,16 M. verurteilt.Der Turnverein„Fichte" Berlin veranstaltet am Sonntag,den 15. August, nachmittags von 3 Uhr ab, auf dem Vereins-Turnplatz in Treptow an der Köpenicker Landstraßemit seinen sämtlichenJugendabteilungensls Lehrlings-und 3 Schülerabteilungen) ein großes öffentliches Schauturnen. Dader Berein zum 1. Oktober die Kündigung der städtischen Turnhallenfür seine Lehrlingsabteilungen erhalten hat, kann bei dieser Ge«legenheit die Bevölkerung davon Kenntnis nehmen, wieviel jungenProletarierkindern, die sich gern am Turnen und Wandern beteiligen,um ihren Körper zu stählen, durch die ungerechten Maßnahmen derBehörden und durch die Mithilfe der Deutschen Polizeiturner dieTurnstätten entzogen sind. Bei diesem Schauturnen kann die Ar«beiterschaft zugleich beurteilen, ob die Jugend vom Verein„körper-lich, geistig und sittlich" richtig erzogen wird.— Der Turnverein„Fichte"ist bestrebt, sich der Jugend trotz alledem auch für die Zukunftanzunehmen; eS sind schon Vorkehrungen getroffen, um sie auchweiter am Turnen, Spielen und Wandern zu erfreuen.Eine verhängnisvolle Gasexplosion hat sich gestern auf demBahnhof Gesundbrunnen ereignet. Der 19 Jahre alte Schlosser KarlZehrau, Gleimstraße 15 und der 20jährige Bahnarbeiter GustavDistelmeier, Franzstraße 13 wohnhaft, hatten an einigen Gas-röhren Reparaturen vorgenommen und dabei auch Prüfungen aufdie Dichtigkeit der Röhren angestellt. Plötzlich löste sich beieiner der Röhren der Schlußstopfcn, und im nächsten Augen«blick schlug eine Stichflamme von dem angezündeten Brennernach dem Gasbehälter. Die Folge war, daß eine Explosion entstand.Die beiden jungen Arbeiter wurden vom Feuer erfaßt und branntenbald lichterloh. Ein in der Nähe beschäftigter Arbeiter eilte denbeiden zu Hilfe und erstickte an ihnen die Flammen. Dabei zog ersich erhebliche Brandwunden zu. Z. und D. waren am Kopf, imGesicht und an den Händen schrecklich zugerichtet worden. Die Haarewaren ihnen vom Kopf heruntergesengt und an zahlreichen Stellenwiesen sie Brandwunden zweiten Grades auf.Leichenfunb. In der Spree zwischen Neu-Kamcrun und Hirsch-garten wurde vorgestern abend die Leiche einer weiblichen Personentdeckt und gelandet. Der Körper der Toten bot einen entsetzlichenAnblick. Beide Beine, sowie der rechte Arm fehlten. Die Schädel-haare waren vollständig abgefault, was darauf schließen läßt, daßdie Verstorbene bereits längere Zeit im Wasser gelegen habenmuß. Die Kleidungsstücke waren zerfetzt und eS ließ sich nur feststellen, daß die Tote schwarze wollene Strümpfe und gelbe Schnür-schuhe trug. Heber die Persönlichkeit der Verstorbenen, die etwa20 Jahre zählen kann, konnte bisher nichts ermittelt werden. DieLeiche wurde nach der Friedrichshagener Leichenhalle übergeführt.Um dem Mangel an Trinkwasser beim Freibad Waiinsce ab-zuhelfen, sollen so rasch wie möglich Brunnen in der Umgebung deSBades angelegt werden.Warnung vor einer Hilfskasse. Der Polizeipräsident erläßtfolgende Warnung:„Hierdurch bringe ich im Interesse des Publi»kums zur öffentlichen Kenntnis, daß die.,Germania"-Kranken»unterstützungskasse zu Berlin— Borsitzender Karl Strangmannin Strausberg, Grotzestr. 9, wohnhaft—, die ihren Betrieb bereitsAnfang Juni d. I. in den Geschäftsräumen des GeneralagentenKarl Peter, Berlin, Alexanderstr. 14c, eröffnet hat und schon un-gefähr 60 Mitglieder zählt, von mir als„Eingeschriebene Hilfs-lasse" noch nicht zugelassen worden ist. Das Strafverfahren gegendie zeitigen Vorstandsmitglieder der Kasse ist eingeleitet worden.Peter ist für die Geschäftsleitung der Kasse nach etwa erfolgterZulassung in Aussicht genommen worden. Er bietet aber durchauskeine Gewähr für die ordnungsmäßige Leitung einer Kasse, undam 14. V- M. ist gegen ihn die öffentliche Anklage wegen Betrugesusw. zum Nachteil von Mitgliedern der früher von ihm in Berlinvertretenen Deutschen Krankenunterstützungskasse in Kassel(E. H.Nr. SO) erhoben worden." jArbeiter-BildungSschule Berlin.Am Sonntag, den 15. August. Familienaitsflug nachH'irschgarten-RahnSdorfer Mühle. Abfahrt des ZugeSAlexanderplatz 8,29, Jannowitzbrllcke 6,31, Schief. Bahnhof 8,34.Treffpunkt für Nachzügler bis 10 Uhr vormittags RestaurantSaldburg", am Bahnhof Hirschgarten gelegen. Von 12 Uhrmittags ab„Gasthaus zur NahuSdorfer Mühle"(Jnh.A. Klemm) in Rahnsdorfer Mühle, am besten vom Bahnhof RahnZ«darf zu erreichen. Zahlreiche Beteiligung der Mitglieder nebst An«gehörigen und Freunden der Schule erwartetDas Komitee.Arbeiter- Samariterkolonne, 8. Abteilung. Heute abend imUebungSlokal bei Wieloch, Grunewaldftr. 110: Vortragsabend. Esspricht Herr Dr. Max Großmann über Nierenerkrankungen. DasErscheinen aller Mitglieder wird erwartet.Feuerwchrbericht. Gestern früh um 7 Uhr wurde die BerlinerFeuerwehr nach dem Gesundbrunnen gerufen, wo das VorderhausBiesenthaler Straße 8 brannte. Der 16. Zug unter Leitung deSBrandmeisters Steiner griff sofort unter Benutzung einer großenmechanischen Leiter von außen an und eS gelang, die Flammen aufden Dachstuhlbrand zu beschränken. In der Cuxhavener Str. 18kam in einer Küche beim Waschen Feuer aus, wobeiein Dienstmädchen Brandwunden an der Brust und denArmen erlitt. Brandmeister Mundh ließ die Verletztenach dem Krankenhause Moabit bringen. In einem LagerraumsNitterftr. 32 brannten Pappen und Pappkartons usw. Außerdemwurde die Feuerwehr nach der Alten Jakobstr. 79 alarmiert. Dortversuchle ein 19 jähriges Mädchen aus Furcht vor Mißhandlungensich aus dem Fenster zu stürzen. Es gelang, das Mädchen zurück«zuhalten und der Polizei zu übergeben. Weitere Feuermeldmrgenliefen aus der Gerichtstr. 46 und von anderen Stellen ein.Vorort- J�acbriebternRixdorf.Der schamlose WahlrechtSranb,„. v:den bis reaktionäre Stadtberordnetenmehrheit mit dein Magistratdurch die Neuabgrenzung der Wählerabteilungen durchgeführt hat.wird sich bei der im Herbst stattfindenden Stadtverordnetenneuwahlzum ersten Male geltend machen. Das zeigt besonders die Fest»stellung, welche Wählcrzahl im Verhältnis auf die einzelnen Ab-teilungen entfällt. In der ersten Klasse müssen die Wählermindestens 1065,20 M., in der zweiten 118,53 M. Steuern zahlen;alle übrigen Wähler haben in der dritten Klasse zu wählen. Nachder Wählerliste, die vom 15. d. M. ab öffentlich ausgelegtwerden wird, sollen von der Gesamtzahl(33429) nicht wenigerals 35 810— 93,2 Proz.— in der dritten AbteilungihreStimme abgeben, 2317— 6,03 Proz.— in der zweitenAbteilung. 302— 0,77 Proz.— in der ersten Abteilung. Dasheißt: der Wühler der zweiten Klasse besitzt ein Wahlrecht, dasum nahezu das 16fache größer ist als das des Wählers der drittenKlasse. Der Wähler erster Klasse hat ein Wahlrecht, welches dasdes Wählers zweiter Klasse um etwa das 8fache und das desWählers dritter Klasse sogar um das 121facheübertrifft!-•!V_ i•■•A:Mehr als durch alles andere ist der werktätigen BevölkerungRixdorfs durch jene Zahlen bor Augen geführt, wie sehr sie durchden im Dezember vorigen Jahres bollführten Gewaltakt derRahmig. Alaseznann und Konsorten. entrechtetffifil&a ifc