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Einsiedler. 1. Die Mutter haftet nur für die zwecks Unter halts des unmündigen Sohnes nothwendig gewordenen Schulden. 2. Lohnbeschlagnahme wegen Miethsforderung oder Koftgeld ist unzulässig.

Zahl der Altersrentner in Schlesien im Verhältniß zur Be- Roinfahrt werden wohl in den Etat eingestellt werden, wie das Dölferung.- Zur Statistik des Gewerbegerichts in Hanau a. M.- bei ähnlichen Reisen geschah. Konferenz der Zentralstelle für Arbeiter- Wohlfahrtseinrichtungen. Warnemünde . Eine solche gesetzliche Bestimmung eristirt Zum Volksschulwesen in Preußen. Zulassung der Frauen zu leider nicht. Zulassung der Frauen zu leider nicht. Ein Versäumnißurtheil ergeht nur, wenn die in pharmazeutischen Studien. Die Wiener Voltsbibliotheken. der Klage angeführten Thatsachen den Klage Anspruch selbst Strafhaus- Arbeit in Preußen.- Abdruck sämmtlicher Artikel rechtfertigen. Beantragen Sie, um die Gründe kennen zu lernen, schenke, die innerhalb sechs Monaten von Zustellung der Klage ab M. F. 100. Zurückverlangen fann man allerdings Ge ist Zeitungen und Zeitschriften gestattet, jedoch nur mit Angabe Ihnen eine Urtheilsabschrift zu ertheilen. hingegeben sind. Gegen das Verlangen kann aber seitens des der Quelle. 2. y. 3. 100. Unseres Erachtens liegt darin feine Be- Mädchens, das sich Ihnen hingegeben hat, der Einwand er­leidigung, daß der den Lehrherrn vertretende Gefelle dem Lehr- hoben werden, daß die Rückforderung ruppig und daß die Ge= ling deshalb einen Kazentopf" giebt, weil dieser ihn gefragt scheute als Entgelt für die Hingabe oder als Bekräftigung eines hat, ob er ein Vogel" habe. Beantragen Sie wegen der dummen Eheversprechens gegeben sind. Der Einwand der Ruppigkeit ist Frage des Lehrlings Kompenfation. Mehr als 10 Mark Strafe erfolglos, die anderen würden, falls ihre thatsächliche Unterlage wird wohl keineswegs der Richter, wenn er überhaupt ver- erwiesen wird, Abweisung der Klage herbeiführen. urtheilt, verhängen. E. T. 17. 1. Natürlich muß der Schurke, der einem A. S. 99. Bierverkauf ohne Konzession ist nicht erlaubt, Mädchen vorredet, er sei nicht verheirathet, und sie dadurch zur falls das Bier an Ort und Stelle genossen wird. Der einfache Gewährung des Beischlafs veranlaßt, auch dann Alimentation Flaschenbierverkauf ist von keiner Konzession abhängig. zahlen, wenn er verheirathet ist. 2. Wenden Sie sich an die An­J. Todtmann. Wenden Sie sich an das Gewerbegericht ftalt in der Ziegelstraße, oder an die in der Dorotheenstraße bei Stralauerstr. 3. Dort wird Ihre Klage zwischen 8 und 9 Uhr der Universitätsstraße. entgegengenommen.

Briefkaffen der Redaktion. C- i. Wir freuen uns Ihrer entschiedenen Stellungnahme für die Sozialdemokratie, die Sie fundgeben, obwohl Sie gläubiger Katholik sind. Die Religion ist allerdings im Programm unserer Partei Privatsache; Sie sind aber im Irrthum, wenn Sie in der Auslassung des Papstes gegen die Maifeier nur die persönliche Ansicht des Papstes erblicken. Indem er sie in der Enzyiklika ausspricht, also in der offiziellsten Form, ex cathedra, erhebt er feine Auslassung zu einem Ausspruch der Kirche selbst.

R. Wittrich. Zu Thränen gerührt durch die verbindliche Form Ihres Schreibens leiften wir hiermit in tiefiter Demuth Abbitte für die begangenen Sünden und versprechen Ihnen feier­lichst, daß Sie nicht wieder belästigt werden sollen.

S. St. 64a. Ihr Gedicht ist nicht für uns verwendbar und steht zu Ihrer Verfügung.

102 J. F. N. Wenn ein Arbeiter den Chef bestiehlt und deshalb entlassen wird, so hat der Chef das Recht, den Lohn gegen seinen Schadensersatz- Anspruch zu verrechnen und ein

H. W. 1. Ein Bayer wird ohne ausdrückliche Naturalisation nicht Preuße; Steuerzahlen genügt nicht. 2. Die Kosten der zubehalten.

Briefkaffen der Expedition.

F. H., Bruch bei Recklinghausen . Maifestblatt bereits abgesandt. Die Expedition der Gazeta robotnicza " ist jetzt Berlin S. O., Oranienstr. 54, Hof 1., Buchdruckerei von Janiszewski u. Quitt.

Achtung! 4. Wahlkreis, Osten. Achtung! Achtung, Puzzer( Maurer).

Die Maifeier für den 4. Wahlkreis( Osten) Montag, 1. Mai, Vorm. 10 Uhr, in der Brauerei Königstadt, findet den 1. Mai, Nachmittags 4 Uhr, in folgenden Lokalen statt:

Brauerei Friedrichshain, Elysium und Königsbank.

Billets à 30 Pf. sind in allen mit Plakaten belegten Handlungen und bei den Vertrauenspersonen R. Wengels, Fruchtstr. 30, und H. Baumgarten, Posenerstr. 4, zu haben. 349/7 Das Komitee.

4. Berl. Reichstags- Wahlkr.( Südost).

Montag, den 1. Mai:

Grosse Maifeier

in den Lokalen

Konkordia- Festsäle und Sanssouci , Rottbuserstr 4a

Andreasstr. 64

349/ 8*

bestehend in Vokal- und Instrumental- Konzert, Vorträgen ernsten und heiteren Inhalts, lebenden Bildern.

Punkt 9 Uhr:

Festreden.

Schönhauser Allee :

244/16

Große öffentliche Versammlung

Achtung, Sangesbrüder!

Die Herren Berthold Steinert, Tischler, Rüdersdorferstr. 18, und Paul Wegner, Grüner Weg 18 find Verpflichtungen gegen Gesang­verein Felsenburg noch nicht nachge tommen, troß mehrfacher Aufforderung, und geben wir dieselben hiermit bekannt. J. A.: Der Vorstand

recherche en ben

der Putzer und Berufsgenossen Berlins u. Umg. mit Frauen. des Gesangvereins Felsenburg.

Tages- Ordnung:

1. Die Bedeutung des 1. Mai. Referent Dr. Pinn. 2. Gewerkschaftliches. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ersucht

Der Vertrauensmann. F. Gräschte, Lübbenerstr. 26.

Achtung, Brauerei- Hilfsarbeiter!

( M. d. A.-S.-B.)

3584b

Flasche 60 Pfg., 10

Maitrank TO FL. 5,50 Mk.

Spiritus Liter 32 Pfg. Himbeersaft( ohne Stärkesyrup),

Sonnabend, 29. April, Ab. 81/2 Uhr, in den Konkordia- Festsälen, Andreasstr. 64: 40882* Str. 1,50 Mt. Große öffentliche Versammlung

fämmtlicher in den Brauereibetrieben Berlins und Umgegend

Franz Beyer ,

Chauffeeftr. 103.

beschäftigten Hilfsarbeiter, Sierfahrer, Mitfahrer, Gofarbeiter, Sämmtl. Weine zu Engrospreis.

Heizer, Malchinisten etc.

Tagesordnung: 1. Die Maßregelung der Brauerei- Hilfsarbeiter im Flaschenfeller der Unionsbrauerei. 2. Die Gründung einer Organisation. 3. Brauer- Kongreß in Nürnberg . 88/3 Das Erscheinen der Brauer und Böttcher in dieser Versammlung ist dringend nothwendig. Der Einberufer.

Große öffentliche Versammlung

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Die Festtheilnehiner erhalten die Mai- Zeitung gratis. Entree 30 Pf.

Das Komitee.

Stralau- Rummelsburg .

= Maifeier.

Montag, den 1. Mai, Abends Uhr,

Oeffentliche Volks- Versammlung

im Saale der Gräflich Reischach'schen Brauerei.

Tages- Ordnung:

1. Die Bedeutung des 1. Mai. Referent Genosse Bruns. 2. Dis­fuffion. 3. Bericht der Revisoren und des Vertrauensmannes von Rummelsburg . Zur Deckung der Unkosten Entree nach Belieben. Nach der Versammlung:

Tanz und Gesangsvorträge. Herren, welche am Tanz theilnehmen, zahlen 30 Pf. extra. Da die Versammlung pünktlich) eröffnet wird, bitten wir die Genossen recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen." 336/18 Die Vertrauenspersonen.

Berliner Spar- und Bauverein

( Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht). Den geehrten Genossen bringt der unterzeichnete Vorstand zur Kenntniß, daß die statutengemäße

erste General- Versammlung

am Sonntag, den 7. Mai er., Vormittags 10 Uhr, im Saale des Handwerker- Vereins, Sophienstr. 15, Tages Ordnung:

stattfindet.

1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes.

2. Wahl des Aufsichtsrathes.

3. Verschiedenes.

3591b

Zu dieser Generalversammlung haben nur Genossen Zutritt. Legiti­mation: Quittungsbuch. Des weiteren giebt der Vorstand bekannt, daß von heute ab die Jahresabrechnung im Geschäftslotale der Genossenschaft, Bossener­straße 10, zur Einsicht für die Genossen ausliegt. Außerdem wird dieselbe mit der Einladung zur Generalversammlung den Genossen noch direkt zu­gesandt werden.

Berlin , den 26. April 1893.

Der Vorstand des Berliner Spar- und Bauvereins

( Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht). Johann F. Martin. Robert Lange.

Achtung!

Steinmetzen. Achtung!

Am Sonntag, den 30. April, Vorm. 10 Uhr.

im Lokal des Herrn Müller, Johannisstraße Nr. 20: Oeffentliche Versammlung.

Zagesordnung:

und Umgegend

morgen, Freitag, den 28. d. M., Abends 9 Uhr, im ,, Feenpala", mit kleinen Maschinenflecken, in

Burg- und Wo fganghraßen- Ede. Siehe morgen, Freitag Säulenanschlag. Tages Ordnung:

1. Die wirthschaftliche Lage im Deutschen Reiche und im Auslande. Referent Reichstags- Abgeordneter Fritz Kunert . 2. Entgiltige Beschluß­fassung über die Durchführung des aufgestellten Lohnfazes im Tarameter Droschtengewerbe bezw. die Arbeitseinstellung in demselben am 1. Mai. Referent Kollege W. Schütte. 3. Diskussion.

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Die geehrten Herren Kollegen, insbesondere diejenigen, welche eine Droschke mit Tarameter" fahren, find freundlichst eingeladen und werden die­selben hierdurch ersucht, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Bur Deckung der Unkosten wird ein Entree von 10 Pf. pro Person erhoben. Mit kollegialem Gruß:

3585b

Das Agitationskomitee. J. A.: A. Stiller, Droschkenkutscher, Lübeckerstraße 4. Am Sonnabend, den 29. April, in Wilke's Lokal( früher Schirmacher), Andreasstraße 26:

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verbunden mit Gesangs- und humoristischen Vorträgen,

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