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nun einmal von der l87Ser Schwindel-Aera nichts hören wollen, darüber mögen die B et heil igten, die bürger lichen Parteien sich auseinandersetzen. Ein Parlament, das seine eigenen Gesetze bricht, schlägt sich selber ins Ge- ficht. Unser Urtheil über die Radauszenen haben wir bereits am nächsten Tage gefällt und wir haben kein Tüpfelchen davon zu widerrufen. Aber ein Zeichen der Einsichtslosigkeit ist es, wenn die Vertreter des mobilen Kapitals, die Liberalen aller Schattirungen, den Antisemitismus nun für todt und begraben halten und die Konservativen allein für den Ahlwardt verantwortlich machen. Die ganz Bourgeoisie aber haftet solidarisch für den Anti semitismus, der ein Erzeugniß der wirtschaftlichen Zu stände ist, und die Konservativen krebsen mit der Judenhatz um den Angriff vom Junkerlager abzuhalten. Ahlwardt ist der idiotische Hanswurst, der mit seiner Pritsche blindlings um sich schlägt und ab und zu wunde Stellen trifft. Wird er in die Rumpelkammer geworfen ob dies so bald geschieht, steht noch gar nicht fest, so kommen neue Ahlwardt's, die etwa geschickter sind. Auf die kapi talistische Mißwirthschaft kleinbürgerliche Katilinarier, au einen Schelmen anderthalbe! Für das allgemeine gleiche direkte Wahlrecht zum Landtag treten die vereinigten bayerischen Liberalen Teutschfreisinnige und Nationalliberale, in ihrem Wahl Programm ein. Natürlich sind sie fest entschloffen, dies Versprechen nicht zu halten und fest davon überzeugt, daß es nicht eingeführt wird. Es würde ihnen auch das letzte Mandat kosten. Die aufgeklärten Arbeiter antworten au den liberalen Lockruf mit sozialdemokratischen Stimm zetteln. Dem ungarischen Reichstag sind von den drei ge planten kirchenpolitischen Vorlagen, die End würfe, betreffend die Einführung der Zivilmatrikeln, die Rezipirung der jüdischen Konfession und die Knltnsfreiheit der Konfessionen, die Vorlage über die Einführung der Zivilstandsregister und über die R e z e p tion der jüdischen Konfession am 26. April vorgelegt worden. Die erste Vorlage richtet sich gegen die sogenannten Weg taufen. Der römische Episkopat in Ungarn hat, nachdem er die gesetzliche Regelung der Frage, in welcher Konfession die Kinder aus gemischten Ehen zu taufen sind, vom Jahre 1863 23 Jahre lang gelten gelassen. auf Anweisung vom Vatikan her plötzlich deren Abschaffung gefordert. Nach jenen Bestimmungen sollten Knaben in der Konfession des Vaters, Mädchen in derjenigen der Mutter getauft werden. Die vorige Regierung zeigte sich zu Äenderungen des Gesetzes vom Jahre 1868 geneigt, aber der Episkopat verlangte schlechthin die Abschaffung des Gesetzes ohne jeden Ersatz. Darauf ging die Regierung nicht ein. Jetzt hat der Ministerpräsident W e k e r l e die Einführung der Zivilstandsregister beschlossen. Die zweite Vorlage be zweckt die vollständige Gleichstellung der Juden und läßt den Uebertritt au? christlichen Konfessionen zum Judenthum unter ganz denselben Bedingungen zu, wie diese für den Uebertritt von einer christlichen Konfession zur anderen gelten. Es ist die höchste Zeit, daß diese feudalen Rück stände des Ungarlandes beseitigt werden. Ter BernerMutz", d. h. das patrizisch-kapi talistische Großbürgerthum der Stadt Bern nimmt argen Anstoß an dem Fortschritt der Arbeiterbewegung und an der hervorragenden Wirksamkeit unseres bewährten Genossen Dr. W a s s i l i e w. Der Einwohnerverein der Stadt Bern (der Mutzen-Bund) hatte sich nun an die Regierung mit einer Eingabe gewendet, worin er anfragte, ob sie es nicht fürdringend nöthig und gesetzlich geboten" erachte, das Herumtragen der rothen Fahne zu verbietm; ob sie nicht derfreien Schule" des Herrn Dr. Wassiliew ihre Aufmerksamkeit schenken wollte, was nach der Ueberzeugung der Petentensofortiges Einschreiten zur Folge haben müßte", und ob sie es nicht für gesetzlich geboten erachte, gegen das ganze staats- gefährdende Auftreten gewisser soziali- stischer Elemente, so insbesondere des Großraths Steck, die kompetenten Behörden zum ganz energischen Einschreiten aufzufordern". Darauf erklärt nun(entsetze dich, teutschcs Herz!), die Berner Regierung, die wohl beweisen wollte, daß sie einwildes" Kantönli regiere, daß ein Verbot des Herum lragenS der rothen Fahne sich nur auf Artikel 40 der Berner Berfassung stützen könnte, der die Regierung ermächtigt, die zur Handhabung der gesetzlichen Ordnung geeigneten Maß- regeln zu treffen. Die Eingabe des Einwohnervereins sage aber selber nicht, daß in der Stadt Bern durch das Herumtragen der rothen Fahne Störungen der öffentlichen Ordnung verursacht worden seien. Auch sei im Gegensatz zu der Behauptung des EinwohnervereinS nicht festgestellt, daß die Vereine, welch« die rothe Fahne herumtragen, dieselbe als ein Zeichen des Aufruhrs bcirachlen. Und schließlich wird bemerkt, daß verfassungsmäßige Rechte der Bürger nicht willkürlich eingeschränkt wer- den können. Damit verzichte die Regierung freilich leincswegs darauf, nöthigenfalls, wenn das Herumtragen der rothen Fahne zu Konflikten führen sollte, geeignete Maßnahmen zu treffen. Sie kenne ihre Pflicht und ihr Recht, die Ordnung zumal in der Hauptstadt, am Sitze der Bundes- behörden und der Vertreter der fremden Staaten, ausrecht zu erhalten. Die Regierung erwarte indessen, daß die Arbeiter­vereine verständig und die Bevölkerung kaltblütig genug sein werden, um ihr die Ergreifung von Maßregeln zu ersparen, welche den Schein erwecken könnten, als ob die Bürger der Bundeshauptstadt nicht fähig wären, sich friedlich in den Sitten freier Länder zu bewegen. Was diefreie Schule" des Herrn Dr. Wassiliew betreffe, so wäre ein Einschreiten nur möglich, wenn dieselbe unter das Gesetz über den Privatunterricht(1832) fallen würde. Aus den'vorgenommenen administrativen Unter- snchungen ergebe sich aber nicht genügend, ob dies der Fall sei. das heißt, ob Unterricht au schulpflichtige Kinder ertheilt worden sei, in welchem Falle die gesetzlich vorgeschriebene Bewilligung hätte eingeholt werden muffen. Zum dritten An« liegen des Einwohnervereins endlich sagt der Regierungsrath, die Eingabe habe es unterlassen, bestimmte Thatsachen anzuführen, welche ein Einschreiten gegensozialistische Elemente" veran- lassen könnten. Für Meinungsäußerungen, selbst für solche, welche eine Aenderung bestehender Einrichtungen zum Zwecke haben könnten, biete der Artikel 78 der Kantonsverfassung Schutz. Dieser Artikel gewährleistedie Freiheit der Mittheilung der Ge- danken durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung" und untersagte ausdrücklichdie Zensur oder eine andere vor­greifende Maßnahme". Uebrigens bilde ja gerade die Oeffentlich. keit das beste Mittel zur Bekämpfung der sozialistischen Lehre, soweit sie staatsgesährlich sein könnte. Eine gewaltsame Unter- drückung würde dieselbe nur um so gefährlicher machen.Unsere freien Institutionen," schließt der Regierungsrath seine Antwort, und die soliden Traditionen des Bernervolkes bilden die stärkste Schutzwehr gegen jene Theorien, auf deren Gefährlich- lnt der Einwohnerverein uns aufmerksam machen zu sollen glaubte". Aus einem wilden Lande. Der Stadtrath von I m o l a lin der italienischen Provinz Bologna) hat ein- stimmig beschloffen, den ersten Mai amtlich zu seiern, das Rathhaus, die Schulen und die Bureaus zu schließen und reiche Gaben an die Armen der Stadt zu vertheilen. Zittere, Byzanz! England. Am 4. Mai soll die E i n z e l b e r a t h u n g der Homerule-Vorlage beginnen. Das Unterhaus hat sich deshalb in einen Ausschuß verwandelt. solcher darf es nur die ihm vom Hause als solchem zu- gewiesenen Gegenstände in Berathung ziehen: erscheint es wünschenswerth, daß auch andere Gegenstände erwogen werden, so hat das Haus eine den Ausschuß dazu ermach tigendeInstruktion" zu geben. Anträge in diesem Sinne sollen stets noch vor der Verwandlung des Hauses in einen Ausschuß, also nicht erst als Zusätze zu der Frage,ob der Sprecher seinen Sitz verlassen soll" gestellt werden. Au diese Regel gründet sich, schreibt dieVossische Z e i t u n g der weitere Verschleppungsplan der Opposition. Schon liegt eme ganze Reihe von Jnstruktionsanträgen vor, deren Berathung so lauge hinaus gezogen werden soll, daß die thatsächliche Umwandlung des Hauses in einen Ausschuß erst nach Pfingsten erfolgen rann. Leider wird es der Regierungsmehrheit kaum möglich sein, diesen Plan zu vereiteln. Trotzdem wird der Plan der Ulstev Patrioten im Unterhause scheitern. Im Oberhause freilich liegt die Sache anders. Wie schimpflich die Kampfesweise der Ulsterpatrioten ist, geht unter anderem aus der von derKölnischen Volks-Zeitung gebrachten Nachricht hervor, daß die Firma Harlaud u. Wolff unter dem Druck des Mobs in Seidenhüten ihre 500 katholischen Arbeiter habe entlassen müssen. Die in der irischen Partei organistrten Katholiken denn die Mehrheit der Iren sind römisch-katholisch sind weit duldsamer und anständiger, als dieser hochkirchlich protestantische Geldsackpöbel. War doch der langjährige Führer der katholischen Iren, Parnell, ein Pro- testant. Das Unterhaus genehmigte die zweite Lesung der Bill, betreffend die Eintragung der parlamentarischen Wähler in die Wählerlisten(Wahlregister-Gesetz mit mehreren Amendements. Ein neuesAttentat" auf Alexander III. soll an- läßlich seiner Reise nach dem Süden bei Charkow versucht worden sein. Es ist mißglückt. DerVo ssischen Zeitung" wird aus London depeschirt:Der Standard "(das Hauptorgan der Tories) erfährt aus Zetersburg: Während der Reise des Zaren nach dem -üden versammelten sich unweit Charkow mehrere Tausend Bauern, um gegen gewisse örtliche Mißbräuche zu petitioniren, legten sich nieder auf die Schienen und weigerten sich, sich zu erheben, bis der kaiserliche Zug anlangte. Es entspann sich ein Kampf, der d e n Tod von 15 S o l d a t e n zur Folge hatte. 42 Bauern wurden entweder durch die Kugeln der Soldaten getödtet oder vom kaiserlichen Zuge zermalmt. Nach der Dar- stellung des Chartower Amtsblattes wurde der kaiserliche Zug eines Morgens um 5 Uhr durch optische Signale und Abfeuern von Schüssen durch die längs der Geleise ausgestellten Soldaten zum Still stand gebracht, da entdeckt worden war, daß eine Schiene aufgerissen worden war. Die Schiene wurde aus gebessert, in acht Minuten setzte der Zug die Reise ohne weitere Störung fort. Die angestellte Untersuchung ergab, daß der Unfall nicht der Fahrlässigkeit des Bahn Personals zuzuschreiben ist." Danach hat höchst wahrscheinlich ein Bauern-Massakre stattgefunden, dasAttentat" aber scheint ein Märchen zu sein, das die grauenvolle Metzelei veschönigen soll. Der Verfolgungs wahn des Despoten zaubert ihm Attentäter vor Augen, wenn ein Haufe hungernder Bauern sich zusammenrottet. Wenn ihn einmal das Verhängniß ereilte, so trägt der Zarismus, der erbarmungslos jede freiheitliche Regung unterdrückt und das Volk aussangt, daran die Schuld. In der Kunst zu attentätern sind gerade die russischen Gewalt» Haber übrigens Meister. ZZsvtamenknrtsfties. Die Kommission zur Berathuna eines Gesetzes, betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, hielt am Donnerstag ihre erste Sitzung und trat sogleich in die Spezialberathung ein. Abg. v. Holleufer beantragt, das Ges nur auf Bekämpfung der Cholera erstrecken za lassen. Abaeord- neter v. Pfclten meint, daß das Gesetz für Bayern überflüssig sei, mindestens aber zu umfassend und zu rasch ausgearbeitet, was Staatssekretär v. Bötticher bestreitet. Geheimrath Dr. Koch weist darauf hin, daß für uns nicht nur die Cholera, sondern auch die Pest in Frage komme; seit undenklichen Zeiten herrscht sie in Mesopotamien , und ist immer schon bis nach Europa gekommen. 1870 war sie in Süd- Rußland und im Herbst vorigen Jahres an der Transkaspi- Bahn(Askabad) im asiatischen Ruß- land. Bon den 80 000 Einwohnern Askabad's sind vom 22. September v. I. innerhalb 8 Tagen über 1300 Menschen gestorben. Augenblicklich scheint die Pest sich am Mittelmeer auszubreiten. Ebenso ist der Flecktyphus nicht nur aus Preußen beschränkt, auch in Sachsen und Mecklenburg zeigte er sich. Augenblicklich herrscht er m Paris und kann von dort sehr leicht .u uns geschleppt werden. Mit den Pocken sieht es bei uns ehr gut aus, seitdem gründlich geimpft wird. Doch kommen aus dem A u s l a n d e beständig ungenügend oder gar nicht ge- impfte Personen, welche erkranken, da kleine Epidemien immer wieder ausbrechen. Er weist auf die Schwierigkeiten hin. eine ausbrechende Seuche zu erkennen, besonders während der Inkubationszeit. Kein Mensch, kein Arzt kann dann ägcn, welche Krankheit da vorliegt, und diese eben erst Erkrankten sind die Gefährlichsten für Verbreitung der Krankheit. Eben deswegen muß das Gesetz sich auch auf diejenigen aus- dehnen, welche im Verdacht stehm, erkrankt zu sein. Ohne das Recht, die Kranken eventuell zwangsweise an die Krankenhäuser zu überweisen, lasse sich eine Seuche nicht bekämpfen. Regierungs- rath Hopf weist nach, daß die Anzeigepflicht für Gelbfieber in das Gesetz kommen muffe, da mitunter Seeschiffe mit Gelb- ieber-Kranken an Bord in deutsche- Häfen einlaufen und eine Verschleppung immerhin möglich ist, zumal eine Sperrung der ausländischen Häfen gegen die deutschen dadurch hervorgerufen werden könnte. Abg. Schräder ist mit der Anzeigepflicht, wie ie der Gesetzentwurf feststellt, einverstanden. Dr. Koch weist darauf hin, daß bereits im vorigen Jahr die Anzeigepflicht durch die Verwaltungsbehörden angeordnet war und ohne Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Die Cholera ist keine Krankheit der wohl» habenden Bevölkerung, und wenn diese betroffen»verde, könne ie sich in ihrer Wohnung isoliren. Meist handelt es sich um arme Leute, die in engsten Räumen zusammengedrängt sind, fodaß sowohl die Angehörigen wie die Kranken meist froh sind, wenn Unterkunft im Krankenhause geschafft wird. Di« Abgg. Wurm und Molkenbuhr bringen den Antrag ein, die Auzeigepflicht auch auf Rückfallfieber, Croup, Diphterie und Scharlach auszudehnen. Abg. Dr. V i r ch o w erklärt, daß er für diese Ausdehnung der Anzeigepflicht stimmen würde und dann wünschte, daß noch Unter- leibstyphus, Puerperalfieber, Grippe, Masern hinzugenommen werden. Doch sei er, um nur überhaupt ein Gesetz zu stände zu bringen, das nothwendig sei, um der Cholera entgegen zu treten, bereit, auf alle weitergehenden Bestimmungen zu verzichten. Erhält es für unzulässig, auch auf Verdachtsfälle die Maßnahmen des Ge- setzes auszudehnen, da sonst der Willkür zu großer Spielraum gegeben sei. Er beantragt daher folgenden Zusatz zum§ 1: Als verdächtig gelten solche Fälle, in denen bestimmte Erschei- nungen beobachtet worden sind, die als Vorläufer oder bezeich- nendes Merkmal der Krankheit bekannt sind." Abg. Dr. Ende- mann tritt für den Entwurf ein. Abg. Wurm: Die Bedenken gegen den§ 1 beruhen darauf, daß der Polizei behörde so weitgehende Befugnisse gegeben werden. Nicht die Polizei, sondern eine Medizinal behöroe wie in England muß die Ausführung des Gesetzes überwachen. Der Reichs- Gesundheitsrath (ß 40) muß zu einer solchen Medizinalbehörde ausgedehnt werden, die in allen Orten Deutschlands vertreten ist. Der Gegensatz zwischen beamtetem und behandelndem Arzt wird zu Unzuträglichkeiten führen; die Verstaatlichung der Aerzte und vorläufig die Vermehrung der beamteten Aerzte ist dringend nothwendig. Abgeordneter von Unruh schildert, wie auch auf dem Lande die Arbeiter eng und zusammengedrängt wohnen, so daß bei ansteckenden Krankheiten Jsolirung der Kranken, Ueber- führung ins Hospital nothwendig ist. Abg. Lanaerhans beantragt, daß nicht durch Beschluß des Bundesraths, fondern durch den Kanzler auf Antrag des Reichs-Gesundheitsraths die Bestimmungen des Gesetzes auch auf andere Krankheiten aus- gedehnt werden. Um 1 Uhr wird die Sitzung auf Freitag Vormittag vertagt. Kommission Ahlwardt . Die Sitzung d» Kommission über den Antrag Ahlwarvl nahm einen Verlauf, der den Anklagen und Beschuldigungen des Genannten kein günstiges Resultat i» Aussicht stellt. Das sogenannte Beweismaterial des Herrn stellte sich als äußerst dürftig heraus. Was die Hauplbeschuldigung wegen Mogeleien beim Jnvalidenfonds betrifft, so mußte Herr Ahlwardt auf wiederholtes Befragen ausdrücklich erklären, daß er sich bei seinen Anschuldigungen ausschließlich aus Broschüren von Niendorf und Rudolf Meyer stütze, ein besonderes Akten- Material stehe ihm hierfür nicht zur Verfügung. Auch die gegen den Abg. von Bennigsen erhobenen Beschuldigungen stützte er auf keine anderen Beweise. Auf die Frage, ob er außer gegen den Finanzminister Miquel und den Abg. von Bennigsen noch andere Personen, die im Reichstage gewesen seien oder sich noch darin befänden, auf grund semcs Materials anklage, antwortete er mit: Nein. Betreffs der rumänischen Bahnen überreichte er noch einiges Material, das er für besonders beweiskräftig de- zeichnete, mußte aber durch die Kommission angehalten werden, einen Brief eines angeblich hochgestellten rumänischen Beamten, der ganz besonders kompromittirend für Herrn Mrquel sein sollte, beizubringen, da er jetzt im Gegensatz zu früher behauptete, daß derselbe keine Bedeutung habe. Schließlich überwies die Kommisston die Broschüren von Niendorf und Rud. Meyer dem Abg. Cuny, das übrige Akten- Material den Abgg. Porsch und Bebel zur Berichterstattung. Die beiden letztgenannten begaben sich sofort an die Arbeit. mußten dieselbe aber unterbrechen, weil Herr Ahlwardt , der aus- drücklich versprochen, bei Prüfung des Materials zugegen zu sein, sich nicht eingefunden hatte. Es hieß, er sei nach Friedrichshagen gereist, um sich Informationen zu holen. Stellt sich im Lause des Tages noch Herr Ahlwardt , so dürste schon morgen die Kommission zur Entscheidung zusammenkommen, da nach Ansicht der Referenten das übergebene Material nur eine sehr dürftige Ausbeute giebt. Die Kommission besteht aus folgenden Abgeordneten: Ackermann, Graf v. Ballestrem, Vorsitzender, Bebel, Dr. v. Cuny, Dieben, Dr. Dohrn, Funck, Schriftführer, Dr. Horwitz, Dr. v. Jazdzewski, Graf v. Kleist-Schmenzin, Dr. Lieber, Lucius. Freiherr v. Manteuffel, Marbe, Dr. v. Marquardsen, Stell- Vertreter des Vorsitzenden. Dr. Pachnicke, Pickenbach, Dr. Porsch, Schriftführer, Graf von Preysing(Straubing ), Stöcker, Wilisch. Zev Vviefkapken dvv Dodaktton« An Berschiebene. Infolge meiner dreiwöchentlichen Ab- Wesenheit ist mancherlei unerledigt geblieben, da nicht jeder Brief mir nachgeschickt werden konnte. In den nächsten Tagen wird alles besorgt werden. W. Liebknecht. Cuno in I. 1. Selbstverständlich darf ein dem Be- urlaubtenstande Angehöriger während der Zeit, in der er nicht eingezogen ist, sozialdemokratische Versammlungen jeder Art einberufen. Macht er sich durch den Inhalt seiner Rede straf- bar, so unterliegt feine Handlung nicht die Einberufung, andern der Inhalt der Rede der Beurtheilung der Zivil- gerichte. Militärgerichte, welche ein entgegengesetztes Verfahren einschlagen sollten, würden den Gesetzen ins Gesicht schlagen. O. E. Pankow . Wir haben keinen Anlaß, Sie auf den Index zu setzen. Wir sind aber auch nicht in der Lage, uns wegen jeder geringfügigen Einsendung mit dem Einsender in Erörterungen einzulassen, warum dieselbe nicht benutzt ist. D. Franks. Allee. Für den Vorgang haben Sie keine eugen und keinen anderen Beweis als die Erzählung des 'ädchens. I. Kl. Die nachträgliche Erörterung der Beschlüfle einer Versammlung, welche, wie in Ihrem Fall, zur Genüge öffentlich bekannt gemacht war, müssen wir ablehnen. Gleich den anderen Mitgliedern war es auch Ihnen doch unbenommen, Ihre Be- denken zur rechten Zeit anzubringen. R. S. Schlagen Sie in der Expedition de?Vorw." selbst nach. Wir haben dazu keine Zeit. S., Tabakarbeiter, RheinSbergerstraße. Sie verstehen nicht zu lesen oder wollen es nicht verstehen. Wir stehen heute auf demselben Standpunkte wie früher. Der Hinweis auf aus- wärtige Amnestien soll eben klar legen, daß in anderen Länder» das Regiment der Klassenherrschaft noch den Schein einer V er- 'öhnung mit dem Volke erregen möchte. Wir sehnen uns nicht nach diesem S ch ei n e. Uns aber galt es der deutschen B o u r- g e o i s i e zu zeigen, wie itef sie von den Ueberlieferungen des alten Liberalismus herabgesunken ist. Den unverschämten Toii, in welchem Sie vonwinseln" schreiben, sehen wir Ihnen nach, und schreiben ihn dem defekten Begriffsvermögen zu. M. F. 400..Zurückverlangen kann man allerdings Ge- chenke, die innerhalb 8 Monaten von Zustellung der Klage ab singegeben sind. Dennoch erscheint es unS in Ihrem Falle zweisilhaft, ob die Klage erfolgreich fein wird. E. T. 171. Auch wenn der Verführer verheirathet ist, muß er Alimente zahlen. 2. Wenden Sie sich an die Anstalt in der Ziegelstraße oder an die in der Dorotheenstraße bei der Univer- tätsstraße. A. L., Weißettbnrgersteaste. 1. Zur Reise nach Amerika gebrauchen Sie zum mindesten etwa 120 M. 2. Zur Legilimatio» md bestimmte Papiere nicht vorgeschrieben; Sie thun gut, nicht ohne Geburtsschein und Militärpapiere zu reisen. Ferner be- dürfen Sie Genehmigung des Bezirkskommandos. 3. Die amerikanischen Behörden verlangen schon jetzt im allgemeinen, daß der Ankommende entweder nachweist, daß er unterstützungs- ähige und untcrstützungsbereite Verwandle dort hat oder daß er im Besitz von Vaarmitteln(etwa 200 M.) sich befindet. Jeden- alls muß aber der Arbeiter unterlassen darzulegen, daß er Arbeitsgelegenheit habe, weil die Behörden dann die Landung hindern dürfen.