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Barmen: Absatz 8: Der Angeschuldigte ist 14 Tage vor der] Berhandlung des Antrages in Kenntnis zu setzen.

6. sächsischer Kreis- Bezirk Striesen : In Absatz 1 ist hinter oder einer ehrlosen Handlung" hinzuzufügen: gegen die Partei".

Landesparteitag DIdenburg: Absatz 1: Streichung der Worte in bewußter Weise". Absatz 2 dahin zu ändern, daß es heißt: Die Zugehörigkeit zur Partei entscheidet der Wahlkreis­borstand, und falls es sich um ein Mitglied des Wahlkreisvorstandes handelt, der Vorstand der Bezirks- bezw. Landesorganisation.

8. und 9. schleswig - Holsteinscher Kreis: Der letzte Saß ist zu streichen. Ludwigshafen : Abs. 2 des Entwurfs ist zu streichen. Statt dessen§ 24 Abs. 1 dahin abzuändern, daß vor Einsetzung des Schiedsgerichtes der Vorstand der Bezirks- bezt. Landesorganisation als Sühnegericht anzurufen ist.

Abs. 3: Der Antrag auf Ausschluß aus der Partei kann nur durch die Parteiorganisation des Drtes, wo der Angeschuldigte den Grund für den Ausschlußantrag gegeben hat, gestellt werden. Bielefeld , Wiedenbrüd: Absatz 1 folgendermaßen zu gestalten: Bur Partei fann nicht gehören, wer sich eines groben Berstoßes gegen die Grundsäge des Parteiprogramms schuldig macht. Den ersten Sag des Absatz 3 so zu gestalten: Der Antrag auf Ausschluß aus der Partei kann nur durch die zuständige Wahlkreis­organisation gestellt werden.

Berlin I: Jm Abs. 1 soll der Schlußsatz lauten: Wer in bewußter Weise gegen die Parteitagsbeschlüsse verstößt, muß aus­geschlossen werden, an Stelle von: Auch kann der Ausschluß eines Mitgliedes erfolgen, wenn es wiederholt in bewußter Weise die Parteiinteressen schädigt.

Kommission:§ 24. Gegen die Entscheidung des Vor­standes der Bezirks- bezw. Landesorganisation können die Be­teiligten innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses beim Parteivorstand die Einfegung eines Schiedsgerichtes beantragen.

Das Schiedsgericht besteht aus sieben Personen. Die Hälfte der Beisiger wählt der Angeschuldigte, die andere Hälfte die antrag stellende Organisation, wobei die Auswahl auf die Parteigenossen des Bezirksverbandes zu beschränken ist, dem der Angefchuldigte an­gehört. Den Vorsitzenden bezeichnet der Parteivorstand.

Unterläßt es der Angeschuldigte, innerhalb einer vom Partei­vorstand zu bestimmenden Frist, die mindestens vier Wochen be­tragen muß, Schiedsrichter zu ernennen, so gilt er ohne weiteres als ausgeschlossen.

Die Zustellung des schriftlichen Urteils sowie dessen eventuelle Bekanntgabe erfolgt durch den Parteivorstand.

Teltow Beestow: Das Schiedsgericht besteht aus sieben Personen. Die Hälfte der Beisitzer wählt der Angeschuldigte, die andere Hälfte die antragstellende Organisation. Die Auswahl der Schiedsrichter ist auf die Parteigenossen des Bezirksverbandes zu beschränken, dem der Angeschuldigte angehört. Den Vorsitzenden be­zeichnet der Parteivorstand.

Königsberg:§ 24 foll lauten:

Der Ausschluß darf nur von einer Parteiorganisation( Drts-, Wahlkreis-, Bezirks- oder Landesorganisation), mit Zustimmung des Angeschuldigten auch vom Vorstand der Parteiorganisation beantragt

werden.

leber den Ausschlußantrag entscheidet ein Schiedsgericht, das der Borstand der zuständigen Bezirks- bezw. Landesorganisation be ruft. Das Schiedsgericht besteht aus sieben Personen. Je drei Beisitzer wählt der Angeschuldigte und die antragstellende Organi­sation, wobei die Auswahl auf die Parteigenossen des Bezirks­verbandes zu beschränken ist, dem der Angeschuldigte angehört. Den Vorsitzenden bezeichnet der Bezirksvorstand, dem auch die Bu­stellung des schriftlichen Urteils und dessen eventuelle Bekanntgabe obliegt.

Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller Berufung an den nächsten Parteitag zu. Die Berufung ist so zeitig beim Partei­vorstand anzumelden, daß sie mit den übrigen an den Parteitag ge­stellten Anträgen veröffentlicht werden kann.

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61 533,32 M.

Verfammlungen.

Der Holzarbeiterverband hielt am Mittwoch seine Generalver Teltow Beeskow: Der Antrag auf Wiederaufnahme fammlung für das zweite Quartal ab. Nach der vorliegenden Ab. eines aus der Partei Ausgeschlossenen ist an den Vorstand der rechnung hatte die Hauptkasse eine Einnahme von 126 285,95 M., Bezirks- resp. Landesorganisationen zu richten, in dem der Antrag eine Ausgabe von 125 662,81 M. Die Lokaltasse hat 246 984,06 m steller wohnt, doch haben sich diese dann mit der Organisation in eingenommen und 185 450,74 M. ausgegeben. Der Bestand beträgt Verbindung zu sehen, bei der usw. Für Unterstützungen hat der Verband ausgegeben: Niederbarnim ; Der Antrag auf Wiederaufnahme eines An Arbeitslose 80 861 M., an Krante 46 470 M., an Streifende aus der Partei Ausgeschlossenen ist an die Kreisorganisation seines 4920 m., an Gemaßregelte 8657 M., an Maigemaßregelte 44 561 M., Wohnsizes zu richten. Vor der Entscheidung ist die Organisation, Sterbegeld 3065 M., Umzugunterstützung 591 M., Notfallunter­die den Ausschlußantrag gestellt hat, zu hören. stüßung 520 M., Rechtsschutz 1769 M., Ertraunterstühung an Aus­Bielefeld Wiedenbrüd: Der Antrag auf Wieder- gesteuerte 6438 M. Bei der mündlichen Erstattung des Kassen Bielefeld - Wiedenbrück: Wieder- gesteuerte aufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen ist an den Vorstand berichts sagte der Kassierer Mieke, die Mitgliederzahl sei in der Bezirks- beztv. Landesorganisation des Wohnsizes des Aus einer erfreulichen Zunahme begriffen. Der Verband sei auf dem geschlossenen zu richten. Vor der Entscheidung ist die Organisation, besten Wege, die Mitgliederzahl, die er vor der Krise hatte, nicht nur wieder zu erreichen, sondern zu überschreiten. die den Ausschluß beschlossen hatte, zu hören.

Landesorganisation Oldenburg: a) Der Antrag auf Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen ist an den Wahlkreisvorstand zu richten, in dessen Bereich der Wohnort des Antragstellers liegt. b) Der 2. Absatz, 1. Eat foll lauten: Gegen diese Entscheidung steht sowohl dem Antragsteller als auch dem Wahlkreisvorstande beziv. dem Bezirks- oder Landesvorstande das Recht der Berufung an den nächsten Parteitag zu.

Königsberg: Der Schluß des ersten Sazes, Absatz 1, soll lauten: an den Vorstand der Bezirks- bezw. Landesorganisation zu richten, der der Ausgeschlossene angehörte". 8. und 9. schleswig holsteinischer Sereis: Der Antrag auf Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen ist jederzeit an den Vorstand usw.

Kommission: Abänderung der Organisation.§ 29. Wende­rungen an der Organisation der Partei können nur durch einen Parteitag vorgenommen werden.

Anträge auf Abänderung der Organisation können nur beraten werden, wenn sie innerhalb der Fristen, welche die§§ 10 und 13 vorschreiben, zur öffentlichen Kenntnis der Parteigenossen gelangten. Eine Abweichung von der letzten Bestimmung ist nur dann zu­läffig, wenn mindestens dreiviertel der anwesenden Vertreter auf einem Parteitag sich für die Abweichung entscheiden. Breslau : Als neuer§ 30: Das neue Organisationsstatut tritt mit dem 1. Juli 1910 in Kraft. Königsberg: Resolution zum Entwurf des Organisations­ftatuts: Der Parteitag wolle bei unserem Parteiorganisations­statut auch den sprachlichen Ausdruck prüfen und einwandfrei gestalten. Bezirkstag der Provinz Posen : Der Parteitag in Leipzig möge flare Bestimmungen in das Organisationsstatut der Partei aufnehmen über: 1. Art und Umfang der Zulässigkeit der P. P. S.( Polnische Soz. Partei.) 2. Deren rechtliche Stellung zur Gesamtpartei.

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Dem vom Vorfizenden Glode erstatteten Geschäftsbericht des Vorstandes ist folgendes zu entnehmen: Abgehalten wurden 1 Generalversammlung, 3 Gesamtvertrauensmännerversammlun­gen, 81 Vertrauensmännerversammlungen der Bezirke und Bran­chen, 73 Mitgliederversammlungen, 12 Verwaltungssigungen. Die Bahl der Arbeitslosen hat sich seit dem ersten Quartal ständig ver­ringert. Ein Zeichen, daß sich die wirtschaftliche Konjunktur wieder hebt. Die Zahl der Arbeitslosen betrug im Mai 2400, im Juni 2300, im Juli 1530. Das ist ein Drittel der Arbeitslosenzahl, welche im Januar dieses Jahres vorhanden war. Immerhin ist die Konjunktur noch nicht günstig, denn in normalen Zeiten betrug die Zahl der Arbeitslosen im Monat Juli nur 700 bis 800.

Maß erstattete den Bericht der Schlichtungskommission. Diese wurde 66mal angerufen. 49mal fanden Verhandlungen der beiden Beauftragten der Schlichtungskommission statt, 5mal wurden Sachs verständige hinzugezogen. Bei Meistern, die nicht unter dem Ver­trage stehen, fanden 51mal Differenzen statt, die 55 Verhandlungen aur Folge hatten. In 6 Betrieben mit 95 Arbeitern tam es zum Streik. Es handelte sich um Abwehr von Verschlechterungen. Ein Streit mit 8 Beteiligten ging verloren, die übrigen 5 Streifs hatten Erfolg. Die Hutformtischler hatten eine Lohnbewegung ohne Arbeitseinstellung. Es wurde ein neuer Vertrag mit den Fabris tanten abgeschlossen, durch den die Arbeitszeit von 52 auf 51 Stun den herabgesetzt, der Mindestlohn für eingearbeitete Hutformtischler von 70 auf 80 Pf. und im übrigen der Lohn um 5 Pf. pro Stunde erhöht wird.

Üleber die Tätigkeit der Kontroll- und Agitationstommission berichtete Maß: Die Kommission zählte im zweiten Quartal 384 Mitglieder. Sie hielt 180 geschäftliche Sibungen und 1377 Wert­stattfizungen ab. Dazu waren 2432 Werkstätten mit 27 889 Be­schäftigten geladen und aus 1844 Werkstätten 18 319 Kollegen, davon 16 689 organisierte zu den Sizungen erschienen.

3. Pflichten des Zusammenarbeitens der einzelnen Organisationen in solchen Kreisen, in denen solche Organisation neben der Wahl- offene Stellen waren gemeldet, 1943 wurden besetzt. Die Zahl der freisorganisation bestehen.

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Internationaler Kongreß.

Hennig Leipzig . Das Internationale Bureau wolle zu gleicher Zeit mit dem Internationalen Kongreß in Kopenhagen eine internationale Konferenz der Bildungsausschüsse und Bibliothekare veranlassen. Sonftige Anträge.

Berlin IV. Der Antrag 111 des vorigen Parteitages ist dem Parteivorstand zur Berücksichtigung empfohlen. Die Delegierten des Leipziger Parteitages sind verpflichtet, für ftrifte Durchführung obigen Antrages einzutreten.

Ünterläßt es der Angeschuldigte, innerhalb einer vom Bezirks­vorstand zu bestimmenden Frist, die mindestens vier Wochen betragen muß. Schiedsrichter zu ernennen, so gilt er ohne weiteres als aus­geschlossen. Nürnberg : Im ersten Absatz statt die Beteiligten die Angeschuldigten, und im zweiten Absatz statt sieben Bersonen einzurichten. 6 Personen und 1 Borsigenden zu fezen.

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Bayrischer Landesvorstand und Gauvorstände: 81§ 24. Abs. 1 Können die Beteiligten" streichen, dafür zu segen kann der Angeschuldigte". Stommission:§ 25. Gegen die Entscheidung des Schieds­gerichts steht den Beteiligten die Berufung an den nächsten Partei­tag zu. Die Berufung muß spätestens zwei Wochen vor Stattfinden des Parteitages beim Parteivorstand eingereicht sein.

Güth gab den Bericht vom paritätischen Arbeitsnachweis. Im zweiten Quartal ließen sich 7641 Arbeitslose einschreiben, 2427 eingetragenen Arbeitslosen war gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres durchschnittlich um 1000 niedriger. Daraus ergibt sich jedoch nicht, daß der Geschäftsgang besser ist wie im zweiten Quartal vorigen Jahres. Im Gegenteil, voriges Jahr war mehr Arbeitsgelegenheit vorhanden. Wenn in diesem Jahre die Zahl der Arbeitsuchenden durchschnittlich niedriger war wie im Vor­jahre, so erklärt sich das dadurch, daß viele Kollegen von Berlin In der letzten Woche war die

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nach anderen Orten gereist sind. Zahl der Arbeitslofen auf 950 herabgegangen. Den Berichten folgten längere Diskussionen, in denen haupt sächlich Einzelfälle aus den Vorgängen im Berufe zur Sprache tamen. Die Ersatzwahlen zur Ortsverwaltung wurden wegen der vorgerückten Zeit berbagt.

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Deutscher Transportarbeiterverband. Die Verwaltungsstelle I hielt am Mittwochabend bei Keller, Köpenider Straße, ihre Gene ralversammlung ab. Der Vorsitzende Wappler erstattete den Tätigkeitsbericht. Neben der Generalversammlung fanden neun Sigungen der Ortsverwaltung, 79 Betriebsbesprechungen, 16 Brans chenversammlungen, 8 Sigungen der Vertrauensleute der einzelnen Branchen und 9 Sizungen der Sektionsleitungen, 4 der Bezirks­leitungen und verschiedene Kommissionssitungen sowie 7 Ber handlungen mit Unternehmern statt.

Der Kaffenbericht der Verwaltung I für das zweite Quartal 1909 zeigt eine Einnahme von 77 548,30 M.( darunter den Kassen­bestand vom 1. April 1909 mit 44 059,12 M.), der eine Ausgabe von 37 103,68 m. gegenübersteht; somit verbleibt am 30. Juni 1909 ein Bestand von 40 444,62 m.( Dio, Hauptkasse zahlte im Laufe des zweiten Quartals 16 903,70 M. an Unterstützungen aus, darunter 1389,15 M., in Notfällen 575 M., bei Beerdigungen 380 M.) an Arbeitslose 9590,70 M., an Krante 4874,85 M., an Gemaßregelte Auf Antrag der Revisoren wurde dem Stassierer Decharge er

4. sächs. rais. Der Parteivorstand wird beauftragt, zur Regelung der sozialpolitischen Einrichtungen und zur Schlichtung von aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Differenzen für die im Besiz der Partei befindlichen Betriebe( Druckereien usw.) eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Parteigeschäfte und der Angestellten, Nürnberg : Der Parteitag in Leipzig wolle beschließen, den Deutschen Arbeiter- Abstinentenbund zur Ausbreitung seiner Ideen nach Möglichkeit zu unterstützen. Elbing : Der Parteivorstand möge zweimal jährlich ein Adreß­berzeichnis herausgeben und in beschränkter Anzahl den Vorständen der Kreisorganisationen zur Verfügung stellen. Dies Verzeichnis soll außer den Adressen der Sekretariate diejenigen der Kreisvereine und nach Möglichkeit auch die Adressen der Verkehrslokale enthalten. Königsberg:§ 25 soll lauten: Gegen die Entscheidung Saarbrücken : Der Parteitag wolle beschließen: Den Partei Ses Schiedsgerichts steht den Beteiligten binnen vier Wochen nach Borträts und hauptsächlich Ansichtskarten mit Photographien Ses Schiedsgerichts steht den Beteiligten binnen vier Wochen nach buchhandlungen und-Kolporteuren wird es untersagt, Photographien, Zustellung des Urteils Berufung an die Kontroll­tommission und gegen deren Entscheidungen den nächsten lebender Parteigenossen zu verkaufen noch auszustellen. Parteitag zu. Marne im 5. schleswig- Holsteinischen Kreis: Der Parteitag teilt. Die Berufung an den Parteitag muß spätestens vier Wochen vor dessen Stattfinden beim Parteivorstand ein- rämpfung des Alkohols organisieren wollen, sichtigkeit; es handelte sich darum, wie sich die Mitglieder zu dem Vor­wolle beschließen, daß Mitglieder der Partei, die sich zur Be- Der zweite Punkt der Tagesordnung war von besonderer Wich­gereicht sein. nur dem Deutschen Arbeiter Abstinentenbund anschlag, die vier Berliner Verwaltungsstellen zusammenzulegen, ver­Bayerischer Landesvorstand und Gauvorstände. § 25. Beile 2 den Beteiligten" zu streichen, dafür zu setzen der schließen und nicht dem Guttempler- Drden. Wer dem Guttempler- halten. Drden angehört, hat innerhalb vier Wochen aus demselben aus­Spiedermann legte dar, daß diese Frage sich den Mit­Nürnberg: Es soll für Beteiligten Angeschuldigten, zutreten, widrigenfalls die Betreffenden aus der Partei aus- gliedern in der letzten Beit immer mehr aufgedrängt habe. In geschlossen werden. ebent. Ausgeschlossenen, event. Verurteilten eingesetzt werden. Konferenzen hatte man schon eifrig beraten und erwogen, wie solche München I und II, Ludwigshafen : Beile 2 die Worte Bensheim : Der Parteitag möge beschließen, die deutsche Pläne durchzuführen seien. Die Vertrauensmänner aller Bera die Beteiligten" zu streichen und dafür zu sehen: fann der An- Bolksturzschrift( Arendsche Stenographie) durch eine Kommission oder waltungsstellen haben sich für die Einheitlichkeit der Organisation sonst eine geeignete Körperschaft auf ihre Konkurrenzfähigkeit den erklärt. Man verspricht sich viel Nutzen für die Agitation davon, geschuldigte". 18. sächsischer Kreis: Gegen die Entscheidung des anderen Stenographien gegenüber zu prüfen, da gerade die aus man erwartet, an Verwaltungskosten zu sparen und die Organisa Schiedsgerichts steht den Beteiligten binnen eines Monats nach Zu dem Arbeiterstande in ein Barlament gewählten Genossen mit tion zu stärken. In der Diskussion machten sich hauptsächlich Be­stellung des schriftlichen Urteils die Berufung an die Kontroll- der besten Stenographie ausgerüstet sein sollen und die Arbeiter denken wegen der Beitragsleistung geltend; prinzipielle Einwen­tommission und gegen deren Entscheidung an den nächsten Partei- nicht mehrere Stenographiesysteme erlernen fönnen. dungen wurden nicht erhoben. Spiedermann erklärte, daß die Frage der Beiträge durch Verbandstagsbeschlüsse geregelt sei und tag zu. man Vertrauen dazu haben müsse. Er legte folgende Resolution

Verurteilte".

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Kommission:§ 26. Der Ausschluß aus der Partei in Fällen des§ 23 Abs. 1 darf nur im Wege des vorstehend festgefegten Verfahrens erfolgen.

Alle Instanzen sind berechtigt, sofern sie nicht dauernden Aus­fchluß aus der Partei aussprechen, auf Suspendierung von Mitglieds­rechten zu erkennen und Rügen zu erteilen.

8. und 9. schleswig Holst. Kreis: Das Recht der Drganisationen, auch ohne Ausschlußantrag eine Untersuchungs­tommission gegen ein Mitglied einzusetzen, wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.

Der Ausschluß aus der Partei in Fällen des§ 23 Absatz 1 darf Instanzen sind berechtigt, sofern sie nicht dauernden Ausschluß aus nur im Wege des vorstehend festgesezten Verfahrens erfolgen. Alle der Partei aussprechen, Rügen zu erteilen.

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Offenbach . Der 2. Absatz ist zu streichen. Königsberg: Abfaz 1 ist zu streichen; in Absatz 2 der Say hinzuzufügen: Auch gegen diese Urteile stehen den Beteiligten Berufungen nach§ 25 frei"; in Ab­faz 3 sind hinter einzusehen" die Worte einzufügen: und das Erlöschen der Mitgliedschaft säumiger Beitrags­zahler zu beschließen".

16. fächsischer Kreis: Abfaz 2 zu streichen. Ueberall wo steht: Bezirks- und Landesorganisationen", zu sehen: Kreis-, Be­zirks- und Landesorganisation."

Kommission:§ 27. Mit dem Tode, dem Austritt oder der Ausschließung aus der Partei berliert der frühere Parteigenosse jedes Recht, das er etwa gegen die Partei, gegen den Partei­borstand, gegen die Kontrollkommission oder gegen einzelne Partei­genossen aus seiner Parteimitgliedschaft erworben hat.

Kommission: Wiederaufnahme.§ 28. Der Antrag auf Wiederaufnahme eines aus der Partei Ausgeschlossenen ist an den Vorstand der Bezirks- beztv. Landesorganisationen zu richten, bei bem das Ausschlußverfahren seinerzeit anhängig gemacht worden ist. Bor der Entscheidung ist die Organisation, die den Ausschluß be­antragt hatte, sowie die Drganisation des letzten Wohnortes des Antragstellers zu hören.

Berantwortlicher Redakteur: Hans Weber, Berlin . Für den

Potsdam Osthavelland . Der Parteitag brandmarkt mit Abscheu die blutigen Greuel, unter denen die Gegenrevolution in Rußland ihren weißen Schrecken verbreitet.

Er spricht den unglüdlichen Opern dieser fluchwürdigen Ordnung und den heldenmütigen Kämpfern gegen sie seine brüderliche Sym­pathie aus. Er weist jede Gemeinschaft mit dem des doppelt hochberräteri­schen und meineidigsten Barismus entschieden zurid. Er betrachtet es als eine Schmach für Deutschland und das deutsche Volt, daß der mitschuldige Träger dieses Regimes unter Ehrung deutscher Behörden seinen Fuß auf deutschen Boden setzen konnte und daß deutsche Soldaten zur Bewachung des gekrönten Verbrechers fommandiert werden konnten.

mit den russischen Freiheitskämpfern solidarisch fühlen und den Er gelobt, daß sich die deutsche Sozialdemokratie auch fünftig Opfern dieser Freiheitskämpfe mit besten Kräften bereitwillige Unter­stützung leisten wird.

bor :

" Die am 18. August tagende ordentliche Generalversammlung der Verwaltung I erklärt sich prinzipiell mit der Zusammenlegung der vier Berliner Verwaltungsstellen einverstanden unter der Vor­aussetzung, daß der zukünftigen Sektionsleitung der Hausdiener die Selbständigkeit in der Agitation gewährleistet werde und daß eine Erhöhung der Beiträge, sofern dieselbe nicht durch Verbands tagsbeschluß erfolgt, nicht über die Köpfe der Kollegen der jetzigen Verwaltung Berlin I erfolgen darf."

Mit allen gegen drei Stimmen wurde diese Resolution ange­

nommen.

Eingegangene Druckfchriften. Süddeutsche Monatshefte. Heft 9. Herausgegeben von P. R. Coßmann. Einzelheft 1.50 M. Berlag in München . " März", Halbmonatsschrift für deutsche Kultur. Herausgeber 2. Thoma,

Breslau : Um sobald als möglich die Einführung von Diffidentenschulen zu ermöglichen und dadurch die Jugend dem ver­derblichen Einfluß des dogmatischen Religionsunterrichts zu entziehen, empfiehlt der Parteitag den Parteigenossen dringend den Austritt 6 m. A. Langen, München . aus der Landeskirche.

Antrag nach§ 29 des Organisationsstatuts auf Wiederaufnahme in die Partei. Emil Schröder Berlin SO.

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Tagesordnung des nächsten Parteitags. Es beantragen 1910 auf die Tagesordnung zu setzen: Ludwigshafen . Die Agrarfrage. Rattowi 8abrze. Die Ein- und Auswanderungsfrage. Teltow Beestow. Die Genossenschaftsfrage.

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Ort des nächften Parteitages: Berlin I . Den Parteitag 1910 in Berlin abzuhalten. Magdeburg . Den Parteitag 1910 in Magdeburg abzu­

halten.

Inseratenteil verantw ,; Th, Glode, Berlin , Drud u. Verlag: Vorwärts

H. Hesse , S. Aram, N. Hessen. Zweites Augustheft 1909. 1,20 M. Quartal

Taschenbuch der Pilze. Von W. Cleff. 2,50 M. J. F. Schreiber, Eẞlingen a. N.

Straubes Wanderruderer- Führer Sip hip hurra", Wegweiser für Ruderer, Segler, Motor- und Dampfbootfahrer auf den märkischen, medlenburgischen und angrenzenden Gewässern. Von Fr. Ed. Keller. Mit 15 Karten. 4 M. Geograph. Institut Straube, Berlin SW. 13, Neuen burger Str. 15.

Krankheiten und Ehe. Darstellung der Beziehungen zwischen Ge sundheitsstörungen und Ehegemeinschaft. Von Geh. Medizinalrat Prof. Dr. H. Senator und Dr. med. S. Kaminer. Dargestellt von Dr. med. N. Fischer. In 25 Lieferungen à 50 Pi. Lieferung 5 und 6. Rüstung und Ueberrüstung. Von Berta b. Suttner. Geh. 70 31. Hesperus Berlag, Berlin W. 30.

Die Tätigkeit des Sozialdemokratischen Verbandes im Ab. geordnetenhause. 19. Session. 20 Heller. J. Brand u. Co., Wien VI. Die Auferstehung oder der Rat der Götter von E. Loewenthal, Universal- Archiv für Wissenschaft und Literatur. Berlin N. 65.

Wegweiser für dauernd bessere Zeiten von J. Naneder. 15 PI. Selbstverlag Berlin , Landsberger Straße 91. Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW