1. Beilage zum„Vorwärts" Berliner Volksblatt.Zlr. 9S.Freitag, deu 38. April 189K.10. Jahrg.pavtamcufsbcKttfile.Deutscher Reichstag.84. Sitzung vom 27. April 1893, 2 Uhr.Am Bundcsrathstische: v. Böllicher, v. Kaltenborn, Hanauerund Kommissarien.Nachdem zum Mitglieds der Reichsschnlden-Kom-Mission an stelle des aus dem Reichstage geschiedenen Abg.v. Busse der Abg. Hahn gewählt worden, wird der Gesetz-entwurf betr. die Geltung des Gerichtsverfassung s-Gesetzes in Helgoland unverändert in dritter Berathunggenehmigt und darauf die dritte Berathung des Gesetzentwurfsbetr. den Berrath militärischer Geheimnisse be-gönnen.Es liegt ein Antrag des Abg. Schneider° Hamm(ntl.) vor,die Fassung der Regierungsvorlage zum Theil wiederherzustellen:„Wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder andere Gegenstände,deren Geheimhaltung im Juteresse der Landesoerrheidigung erforderlich ist, oder Nachrichten solcher Art in denBesitz oder zur Kenntniß eines anderen gelangen läßt, wird.wenn er weiß oder den Umständen nach annehmenmuß, daß dadurch die Sicherheit des Deutschen Reiches ge-fährdet wird, mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft,neben welchem auf Geldstrafe bis zu IS 000 M. erkannt werdenkann."Die Worte„oder Nachrichten solcher Art" und„oder denUmständen nach annehmen muß" sind in der zweiten Lesung aufAutrag des Abg. Gröber(Z.) gestrichen; die letzteren Worte sollennach dem Antrag Schneider gestrichen bleiben.Abg. v. Bar(dfr.) giebt zunächst eine Uebersicht über denInhalt des Gesetzes und führt aus, daß das Gesetz an allzugroßen Unbestimmtheiten leide. Die Freisinnigen hätten sich be-müht, darin eine Besserung herbeizuführen; aber es sei nicht ge-lungen und lohne sich auch nicht mehr, einen Versuch zumachen. Die Freisinnigen würden deshalb gegen deu Gesetzentwurfslinimen.Abg. Schneider-Hamm(natl.) führt aus, daß er die Wieder-Herstellung der Vorlage beantragt habe, weil das Strafgesetzbuchgerade nach dieser Richtung hin eine Ergänzung bedürfe. Nament-lich sei nicht einzusehe», weshalb die Ueberliefcrung von Nach-richten straffrei sein soll. Wenn z. B. ein Kanzlist ein Telegramm,das beim Kriegsministerium eingegangen ist, ausliefert, so wird erwegen Uebergabe einer Schrift bestraft; giebt er aber nur denInhalt des Telegramms einem andern zur Kenntniß, so müßte erstraffrei bleiben. In dieser Rücksicht müssen die besonderen mili-tärischen Interessen nachdrücklich gewahrt werden. Wenn manbefürchte, daß sehr leicht Untersuchungen eingeleitet werden können,die nachher sich als unbegründet herausstellen, so sei das nicht sounbedenllich. Auch bei anderen Vergehen kommen leicht Unter-suchungen vor, die nachher erfolglos sind, so z. B. sind höchstens5 pCt. aller Untersuchungen wegen Meineid erfolgreich. Ader dieseGefahr müsse mit in Kauf genommen werden, wenn es gelte, sowichtige militärische Interessen zu schützen.Abg. Gröber(Z.): Ein Bedürsniß für die Vorlage erkenneich auch an, aber nicht in dem Umfange, wie die verbündetenRegierungen. Es ist nicht nur die Auslieferung von Schriften,Zeichnungen und ähnlichen Gegenständen strafbar, sondern auchdas zur Kenntnißbringen derselbe». Wenn dazu auch noch dieNachrichten kommen, so können damit nur ganz allgemeine Nach-richten gemeint sein, die sich nicht auf Zeichnungen, Schriftenu. f. w. stützen. Die Mittheilnngeu solcher Nachrichten strafbarzu machen, ist aber sehr bedenklich. Soweit es sich um denKriegsfall handelt, ist die Vermittlung von Nachrichten an denFeind sogar mit dem Tode zu bestrafen. In dieser Beziehungbraucht keine weitere Fürsorge getroffen zu werden. Für denFriedenszustand sind weitere Ausnahmebestimmungen aber nicht»othwendig.Damit schließt die Generaldiskussion. Zu§ 1 liegt der obenmitgetheilte Antrag Schneider- Hamm vor.Kriegsminister von Kaltenborn bittet den Antrag Schneideranzunehmen, weil sonst eine Menge Verhältnisse des Landes-verrathes überhaupt nicht mehr getroffen würden. Wenn dieWorte„oder Nachrichten" gestrichen werden, so ist damitden Agenten unserer Gegner vollständig Thor und Thür-geöffnet; sie können die Sammelplätze der Kavallerie-divisionen auskundschaften, die festen Wege, auf denender Gegner sein schweres Geschütz gegen eine Festungheranführen kann, wo er seine Feldbahnen u. s. w. anlegenkönnte; es könnten ferner alle Verhältnisse unserer Eisen-bahn ausgekundschaftet werden. Das kann alles geschehen ohneZeichnung. Gerade solche Dinge müssen unter Strafe gestelltwerden. Ich möchte dringend bitten, daß die Herren denAntrag annehmen, wenn sie Werth darauf legen, daß das Gesetzauch Annahme findet bei den verbündeten Regierungen.(Heiterkeit.)Abg. v. Bar(dfr.) weist daraus hin, daß das Gesetz keintemporäres, sondern ein aus die Dauer berechnetes. Würde esnur ein temporäres Gesetz sein, dann könnte man sich eher uütder Regierungsvorlage befreunden. Die Beispiele, die der Kriegs-minister angeführt hat, sprechen nicht für die Vorlage; denn dieBeschaffenheit der Wege u. s. w. sind bekannt aus zahlreich ver-breitete» Karten. Die Sammelplätze für die Kavallerie-Regie-meilter im Fall eines Krieges sind allerdings geheim zu halten;aber eine Gefahr liegt doch nur im Falle eines Krieges vor.Solches Gesetz kann also nur zur Beunruhigung der Bevölkerungdienen.Kriegsminister v. Kaltenborn: Wenn die Agenten bestraftwerden sollen, welche den Feinden Nachrichten zutragen, so kanndarin durchaus keine Beunruhigung für die Bevölkerung liegen.Zwischen der Zeit des Krieges und des Friedens liegt eine Zeitder größten Gefahr und gerade während dieser Zeit brauchen wirein scharfes Gesetz. Ich habe nicht von Kavallerie-Regimentern,sondern von Kava'llerie-Divisionen gesprochen, also Truppenkörpern,welche den Auftrag haben, beim Beginn des Krieges sofort eineAufklärung zu schaffen und den eigenen Aufmarsch zu sicher».Ter Feind läßt es sich eine große Menge Geld kosten, um dieSammelplätze der Kavallerie- Divisionen kennen zu lernen.Deshalb bitte ich nochmals dringend, den Antrag Schneider an-zunehmen.Abg. von Marqnardsen(natl.) bedauert, daß der AntragGröber in der zweiten Lesung angenommen sei, trotzdem HerrGröber nicht einmal Mitglied der Kommisston gewesen sei; essei auch zu bedauern, daß der Kriegsministor nicht schon frühermit einigen technischen militärischen Beispielen ausgetreten sei.Geh. Rcgierungsrath von Seckendorf schließt sich den Aus-führnngen des Kricgsministers und des Abg. Schneider an undverweist auf seine früheren Bemerkungen bei der zweiten Lesung;dem Abg. Gröber gegenüber bemerkt er. daß jemand, der z. B.von einem neuen Gewehr nicht ein Modell oder eine Zeichnungentwendet, sondern blos eine mündliche Beschreibung liefert.nicht nach ß 1 bestrast werden kann, denn das sei nur eineNachricht. Man könnte also die schwersten Landesverräthereiengar nicht treffen.Abg. Hahn(dk.) tritt für den Antrag Schneider ein; mankönne zu den Gerichten das Vertrauen haben, daß sie das Gesetzrichtig auslegen und nicht in fvlcher Weise anwenden, daß davonUnschuldige getroffen werden.Abg. Gröber(Z.): Nach den Beispielen, die hier ange-führt sind, giebt es bald keine Thatsachen mehr, die nicht alsmilitärisches Geheimniß betrachtet werben können. Die Be-schaffenheit der Straßen, die Bezeichnung von Sammelplätzenund ähnlichen Dingen, die ziemlich allgemein bekannt sind. sollnicht zur Kenntniß gebracht werden! Die Personen, welche hierleicht verdächtigt werden können, riskiren eine langwierige Unter-suchung und eine schwere Strafe. Das ist eine so bedeutendeErweiterung des Strafrechts, daß man sie nicht ohne dieschwersten Bedenken genehmigen könnte. Deshalb bitte ich Sie,es bei den Beschlüssen der zweiten Lesung bewenden zu lassen.Abg. Fristen- Koblenz(Z.) erklärt sich für den AntragSchneider; erstlich mnß nachgewiesen werden, daß die Geheim-Haltung der betreffenden Schriften u. s. w. im Interesse derLandesvertheidigung nolhwendig ist, ferner muß dem Be-schuldigten auch nachgewiesen werden, daß er gewußt hat, daßer durch seine That die Sicherheit des Deutschen Reiches ge-sährdet hat.Nachdem nochmals Abg. v. Bar gegen den Paragraphengesprochen, wird die Debatte geschlossen. In namentlicher Ab-stimmung wird darauf der Antrag des Abg. Schneider-Hammmit 131 gegen 97 Stimmen abgelehnt. Für denselbenstimmen geschlossen die Nationalliberalen, die Deutschkonservativenund die Reichspartei, serner von dem Zentrum die Abgg. PrinzArenberg, Graf Ballestrem, Bock-Aachen, Graf Chamaro, v. Dal-wigk. Gras Droste, Fritzen-Koblenz. Fritzen-Düsseldorf, GrafGalen, v. Gliszczynski. Greiß, v. Heereman, Graf Hompesch,v. Huene, Graf Loö, Mooren, v. Reitzenstein, Rinlelen,Rudolph!, v. Schalscha, Sperlich und v. Mendt. Gegen denAntrag stimmen die Sozialdemokraten, die Freisinnigen, diePolen, die Mehrheit des Zentrums und der Prinz Schönaich-Carolath.§ 1 wird unverändert nach den Beschlüssen der zweitenLesung genehmigt, ebenso ohne weitere Debatte die übrigen Para-graphen der Vorlage.Tarauf wird die ganze Vorlage gegen die Stimmen derFreisinnigen und Sozialdemokraten angenommen.Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. Er-gänzung der Bestimmungen über den Wucher.Abg. Licbermann von Sonnenberg(Antisemit) wendetsich gegen die früheren Ausführungen des Abg. Stadthagen;er sei bei den Beralhungen anwesend gewesen, habe aber nichtgesprochen, weil im Kommissionsbericht alles enthaltensei, was er hätte sagen können. Im Lande hätten dieAntisemiten recht krästig dahin gewirkt, daß daS Wuchergesetz verlangt wird. Herr Stadthagen wundert sichdarüber, daß Juden und Wucher immer zusammen genanntwerden. Ist er denn so fremd in Israel, daß er nicht weiß, daßdie Juden auf dem Lande, namentlich auch beim Viehwucherbesonders betheiligt sind? Kennt er die Kriminalstatistik nicht?Auf 100 000 Strafmündige entfallen etwas über 2 Deutsche und44 Juden, die wegen Wuchers verurtheilt sind. Herr Sladthagenhat gefragt, ob es aus den jüdischen Namen ankommt, ob sieLiebermann oder Sonnenberg heißen oder beides zusammen.Die Juden wurden 1812 gezwungen, sich Familiennamen zugeben, die sie vorher nicht hatten. Wenn die Juden adligeNamen angenommen haben, sind diese Namen dadurch jüdischgeworden? Ist die Fürstlich Löwenstein-Wertheim-FreudenbergscheFamilie jüdisch geworden, weil die Juden diese Namen sich an-geeignet haben?(Heiterkeit.) Meinen Vorfahren ist der adligeName verliehen worden wegen Auszeichnung vor dem Feinde;das ist auch nicht jüdisch.(Heiterkeit.) Redner beruft sich aufMominsen, nach dem der Jude sich mit der fremden Nationalitätumhüllt; das geschieht jetzt auch in Ungarn.(Präsidentvon Levetzow bittet den Redner zur Sache zu kommen; erhabe ihm genügend Zeit gelassen, auf die Aeußerungen Stadt-Hägens zu antworten.) Herr Stadthagen fragt nach andernUnterscheidungszeichen. Wenn er das gern wissen will, möge erin ein römisches Bad gehen und sich vor den Spiegel stellen.(Große Unruhe. Heiterkeit, Psui-Rufe.)Abg. Bockel(Antisemit) freut sich über die Vorlage, dieaber durchaus noch nicht ausreichend sei; sie fei ein Juristen-gesetz und durchaus nicht volksthümlich. Die einfachen Hand-werker und Landleute können ein solches Gesetz gar nicht ver-liehen; sie werden mit Göthe sagen: Uns wird von alledem sodumm, als ging uns ein Mühlrad im Kopf herum. Ist es dennnothwendig, daß der Wucher so fein desinirt wird, daß erst dieAusbeutung der Nothlage nachgewiesen wird? Genügt esnicht, daß das Bewuchern bcstrast wird? Wenn man aufsolche Volksbegriffe zurückgreift, dann muß man allerdings auchdie Rechtsprechung dem Volke übertragen. Dem juristisch-theoretischgebildeten Richter gegenüber ist es schwer, den Wucher»ach-zuweisen. Es giebt Richter, welche den Begriff des Wucherswohl verstehen; das sind Männer, welche aus dem Volke hervor-gegangen sind. Ich behalte mir vor, später den Antrag zu stellen,die Verhandlungen der Wucherprozesse den Schwurgerichten zuüberweisen. Die Vorlage wird einige Wucherer mehr treffenals bisher, aber eine rationelle Bekämpfung des Wuchers wirderst erreicht, wenn die Bolksgerichte mit der Verurtheilung betrautwerden. Die Auskauferei des Getreides, welche bei den hohenPreisen stattfand, ist die schlimmste Wucherei� schlimmer alsder Geldwucher. lieber die Judenfrage im allgemeinenhabe ich nicht gesprochen; Herr Stadthagen hat meineAusführungen nicht vollständig verstanden. Ich habe nur hervor-gehoben, daß in Hessen die Juden den Viehwucher besonders be-treiben. Ich habe durchaus nicht den Wucher der Christen be-günstigen oder beschönigen wollen. Das will überhaupt kein an-ständiger Mensch. Herr Stadthagen hat die Antisemiten inseiner Rede sammt und sonders als Wucherer bezeichnet; einesolche kampfesweise ist nicht geeignet, die parlamentarische Ord-nung aufrecht zu erhalten. Die antisemitische Bewegung verurtheileden Wucher ohne weiteres, und antisemitische Strömungen giebtes in jeder Partei, auch unter den Sozialdemokraten. Icherinnere nur an ein Gedicht des Herrn Kunert gegen dcnjüdischen Kapitalisten und an die Bemerkungen Liebknecht's überden jüdischen Kapitalismus.Abg. Träger(dfr.) erklärt, daß die Freisinnigen gegen dieVorlage stimmen würden, weil dieselbe von der bedenklichstenWirkung aus das ganze Verkehrsleben sei und namentlich reelleGeschäfte treffen würde; außerdem ist, wie schon der Vorrednerausführt, die Vorlage vollständig unklar. Der Richter kannso ziemlich alles, was ihm von Geschäften unter die Handkommt, als Wucher ansehen. Wird die Vorlage abgelehnt,so bleibt der Wucher nach dem alten Gesetze immernoch strafbar. Die Wirkung des alten Wuchergeseyes ist die,daß von allen zur Anklage gekommenen Fällen über die Hälftemit Freisprechung geender bat; nur in den ersten Jahren sindmehr Vcrurtheilungen erfolgt. Ist eS nicht eine große Rechts-Unsicherheit, wenn mehr als die Hälfte der Augeklagten frei-gesprochen wird? Gewiß kommen Uebervortheilungen undUeberlheucrungen in vielen Fällen vor; aber dagegen giebt eszivile Reckitsmittel. Dazu braucht man nicht eine so abenteuer-liche Gesetzgebung. Redner wendet sich gegen die einzelnen fürdie Spezialverathung vorgelegten Anträge zum Artikel 4 und zudem aus Antrag des Abg. Rintelen angenommenen Artikel S betreffend die Bestrafung der wucherischen Viehleihen, die Bestimmung, daß bei Auktionen geistige Gettänke nicht verabreichtwerden dürfen, kann man wohl annehmen, trotzdem sie einemecht germanischen Zuge widerspricht; denn, nach echt germanischemBrauche sind alle Geschäfte erst giltig, wenn sie mit einem Trunkbesiegelt sind. Ob Sie glauben, die Trunkfestigkeit des deutschenVolkes erschüttern zu können, lasse ich dahingestellt. Wir ver-kennen den guten Willen der Regierung und der Mehrheit desHauses nicht; aber es sind schon oft genug aus gutem Willenböse Früchte erstanden.(Beifall links.)Darauf wird um S'/s Uhr die Weiterberathung bis Frei-tag I Uhr vertagt. Vorher Interpellation Richter, be-treffend die Vorkommnisse auf Kontrollversammlungen und zweiteBerathung des Nachtragsetats.Pccrkcinclcftvickjkim;Gegen die Militärvorlage erklärten sich ferner Verfamm»lungen m Merseburg(Ref. Mittag- Halle), Balingen(Ref. Th. v. Wächter- Stuttgart), Lampertheim(Ref.B e r t h o l d- Darmstadt).»»Maifeier. Die Parteigenossen in Straußberg beiBerlin, Neumünster und Flensburg halten am 1. Maieine Versammlung, am 7. Mai eine Nachfeier ab; die inVelten i. M. halten am 1. Mai ebenfalls eine Versammlungab und machen am 7. Mai eine Agitationstour. In M ü n ch e nfinden am Abend des 1. Mai fünf Versammlungen statt, am7. Mai ist in Holzapfelskreuth ein großes Volksfest. In Frank-furt a. O. muß von der Abhaltung der zum 1. Mai geplantgewesenen Versammlung abgesehen werden, da ein geeignetesLokal nicht zur Verfügung steht; es findet daher nur ein Aus-flug und zwar am 7. Mai statt. In Naumburg wird amNachmittag des 1. Mai ein Ausflug unternommen; in Zeitzein solcher Vormittags, und Nachmittags ist geselliges Beisammen-sein in der Zentralhalle. Abends Konzert». Hohenmölsenfeiert am 30. April. Die Parteigenossen im Saarrevierwollen von einer besonderen Kundgebung am 1. Mai absehen,da diese von den Gegnern zu neuen Unterdrückungen der Berg-arbeiter benutzt werden würde; sie werden unter sich zusammen-kommen. Berggießhübel feiert am 30. April, Dresdenund Umgegend am 1. Mai. Plauen i. V. hält am 30. Aprilein Fest, am Abend des 1. Mai eine Versammlung ab. Planitzbei Zwickau feiert das Fest am I. Mai. In Crimmitschauist am Nachmittag und Abend des l.Mai Konzert, Ansprache, Theater;am 7. Mai wird ein Spaziergang unternommen. In Harburgist am I.Mai Versammlung, am 7. Mai eine solche unter freiemtimmel mit darauffolgendem Volksfest. Am 30. April feiern inaden: N e ck a r h a u s e n und Umgegend, Sandhosen.Käferthal, Heddesheim, Hemsbach, Schrres-heim. Schwetzingen; am 1. Mai Mannheim.Neckarau, Weinheim; am 7. Mai Freudenheim.Im Kreise Mainz halten Mainz, Kostheim.Bretzen-heim, Mo m bach und Gonsenheim die Feier am I. Maiab, Weisenau und Finthen am 30. April, alle übrigenLandorte am 7. Mai und zwar in Mainz, wo an diesem Tageem großes Volksfest stattfindet. In Frankfurt a. M. ist amVormittag des l. Mai Versammlung, Nachmittags musikalische ic.Unterhaltung, Abends großes Volksfest. In H ö ch st ist am1. Mai Versammlung; am 7. Mai halten die dortigen und dieParteigenossen aus der Umgebung ein Volksfest in Hosheim imTaunus statt, da in Höchst kein geeignetes Lokal zu bekommenwar. Der Wirth Müller des Erfurter Schützenhauses hatsich von der Schützen- Gesellschaft wirklich ins Bocks-Horn jagen lassen, indem er sein Lokal zur Mai-seier verweigerte. Das Fest findet nun in deinübrigens günstig gelegenen Lokal Planer's Felsenkeller statt.Die„verdammten Sozi" fallen immer auf die Füße. Ueber dasVerfahren des Wirthes, der sein Wort brach, schreibt die„Thüringer Tribüne":„Der Herr suchte seinen Wortbruch durchallerlei windige Ausflüchte zu beschönigen. So behauptete er,Herr Oberbürgermeister Schneider habe ihm erklärt,er werde keine Versammlung dulden, Herrn Regierung S-Präsident von Brauchitsch beschuldigte er der unzu-lässigen Einwirkung aus seine(Müller's) Entschlüsse. Wir finddavon überzeugt, daß Herr Schneider die ihm von Herrn Müllerin den Mund gelegte mehr als einfältige Aeußerung nicht gethanhat, wir glauben ferner, daß Herr v. Brauchitsch ein viel zuvornehmer Herr ist, als daß er sich dazu herablassen würde,gleich dem untersten Polizisten, sich mit dem Abtreiben von Sälenzu befassen, und wir würden es vollständig begreiflich finden,wenn beide Herren gegen Herrn Müller wegen Herabwürdigungihrer Person Strafantrag stellen würden." Gegen den WirthMüller haben die Erfurter Parteigenossen eine Klage auf Schaden-ersah einleiten lassen.Die Waffenfabrik-Arbciter in S t e y r beschlossen Arbeitsruheam 1. Mai. Die Fabriklcitung befragte daraus sämmtliche Ar-beiter durch Stiinmzettel um ihre Meinung. Das Resultat war,daß 1800 Arbeiter für und 600 gegen die Arbeitsruhe waren.Der Betrieb wird infolge dessen ruhen.Aus Paris meldet das Herold'sche Bureau: In dem Mani-fest, das der Sozialistenführer Basly an die Bergarbeiter imPas de Calais erlassen hat, wird hervorgehoben,„daß die Kund-gedungen am I. Mai durchaus größer sein müssen, als im Vor-lahre, wenn die Brüder nicht verrathen werden sollen". Allemüßten am Sonnabend die Arbeit niederlegen und sie nichtetwa am Montage, sondern erst am Dienstag wieder aufnehmen.Der Ausschuß des Arbeitersyndikats im DepartementLoire beschloß, am 1. Mai eine Deputation zu dem Präsektenzu senden, um den Achtstundentag und die Errichtung einerPensionskasse für Arbeiter zu verlangen.Die sozialistische Parteileitung Spanienshat folgenden Aufruf erlassen:„Arbeiter! Das vierte Malschon bereiten wir uns vor durch Demonstratio» am l.Mai vonden herrschenden Klassen diejenigen Gesetze zu verlangen, derenwir zu unserer Emanzipation bedürfen. Die Bourgeoisie, weitentfernt, unsere gerechten Forderungen zu erfüllen, treibt dieArbeiterklasse aller Länder, sich zu vereinigen, um den Sieg ihrerIdeen zu verwirklichen, um ihre ökonomische Befreiung herbei-zuführe». Hoch der Achtstundentag! Hoch die internationaleSolidarität."»»NeichStaaS-Kandidaturem Für den Wahlkreis Quer-furt- Merseburg wurde von einer Volksversammlung inMerseburg, zu der die sozialdemokratischen Vertrauensleute desKreises eingeladen waren, August Mittag aus Halle alsKandidat aufgestellt. Für den n a s s a u i s ch e n WahlkreisWiesbaden nominirle eine dort abgehaltene Konferenz denParteigenossen Emil Fletsch mann ans Frankfurt a. M.als Kandidaten.9*Von der Agitation. Im Wahlkreise Dortmund hieltam Sontag unsere Partei 16 Wählerversammlungen ab.Am Sonntag machte der freisinnige Bürgerverein von Straß-bürg i. E. einen Fouragirungsausfall nach B i s ch w e i l e r. Umhalb 4 Uhr begann in der Restauration Schreiber die Versamm-