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1. Beilage zumVorwärts" Berliner   Volksblatt. Zlr. 9S. Freitag, deu 38. April 189K. 10. Jahrg. pavtamcufsbcKttfile. Deutscher   Reichstag  . 84. Sitzung vom 27. April 1893, 2 Uhr. Am Bundcsrathstische: v. Böllicher, v. Kaltenborn, Hanauer und Kommissarien. Nachdem zum Mitglieds der Reichsschnlden-Kom- Mission an stelle des aus dem Reichstage geschiedenen Abg. v. Busse der Abg. Hahn gewählt worden, wird der Gesetz- entwurf betr. die Geltung des Gerichtsverfassung s- Gesetzes in Helgoland   unverändert in dritter Berathung genehmigt und darauf die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Berrath militärischer Geheimnisse be- gönnen. Es liegt ein Antrag des Abg. Schneider° Hamm  (ntl.) vor, die Fassung der Regierungsvorlage zum Theil wiederherzustellen: Wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder andere Gegenstände, deren Geheimhaltung im Juteresse der Landesoerrheidigung er­forderlich ist, oder Nachrichten solcher Art in den Besitz oder zur Kenntniß eines anderen gelangen läßt, wird. wenn er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß dadurch die Sicherheit des Deutschen Reiches ge- fährdet wird, mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu IS 000 M. erkannt werden kann." Die Worteoder Nachrichten solcher Art" undoder den Umständen nach annehmen muß" sind in der zweiten Lesung auf Autrag des Abg. Gröber(Z.) gestrichen; die letzteren Worte sollen nach dem Antrag Schneider gestrichen bleiben. Abg. v. Bar(dfr.) giebt zunächst eine Uebersicht über den Inhalt des Gesetzes und führt aus, daß das Gesetz an allzu großen Unbestimmtheiten leide. Die Freisinnigen hätten sich be- müht, darin eine Besserung herbeizuführen; aber es sei nicht ge- lungen und lohne sich auch nicht mehr, einen Versuch zu machen. Die Freisinnigen würden deshalb gegen deu Gesetzentwurf slinimen. Abg. Schneider-Hamm(natl.) führt aus, daß er die Wieder- Herstellung der Vorlage beantragt habe, weil das Strafgesetzbuch gerade nach dieser Richtung hin eine Ergänzung bedürfe. Nament- lich sei nicht einzusehe», weshalb die Ueberliefcrung von Nach- richten straffrei sein soll. Wenn z. B. ein Kanzlist ein Telegramm, das beim Kriegsministerium eingegangen ist, ausliefert, so wird er wegen Uebergabe einer Schrift bestraft; giebt er aber nur den Inhalt des Telegramms einem andern zur Kenntniß, so müßte er straffrei bleiben. In dieser Rücksicht müssen die besonderen mili- tärischen Interessen nachdrücklich gewahrt werden. Wenn man befürchte, daß sehr leicht Untersuchungen eingeleitet werden können, die nachher sich als unbegründet herausstellen, so sei das nicht so unbedenllich. Auch bei anderen Vergehen kommen leicht Unter- suchungen vor, die nachher erfolglos sind, so z. B. sind höchstens 5 pCt. aller Untersuchungen wegen Meineid erfolgreich. Ader diese Gefahr müsse mit in Kauf genommen werden, wenn es gelte, so wichtige militärische Interessen zu schützen. Abg. Gröber(Z.): Ein Bedürsniß für die Vorlage erkenne ich auch an, aber nicht in dem Umfange, wie die verbündeten Regierungen. Es ist nicht nur die Auslieferung von Schriften, Zeichnungen und ähnlichen Gegenständen strafbar, sondern auch das zur Kenntnißbringen derselbe». Wenn dazu auch noch die Nachrichten kommen, so können damit nur ganz allgemeine Nach- richten gemeint sein, die sich nicht auf Zeichnungen, Schriften u. f. w. stützen. Die Mittheilnngeu solcher Nachrichten strafbar zu machen, ist aber sehr bedenklich. Soweit es sich um den Kriegsfall handelt, ist die Vermittlung von Nachrichten an den Feind sogar mit dem Tode zu bestrafen. In dieser Beziehung braucht keine weitere Fürsorge getroffen zu werden. Für den Friedenszustand sind weitere Ausnahmebestimmungen aber nicht »othwendig. Damit schließt die Generaldiskussion. Zu§ 1 liegt der oben mitgetheilte Antrag Schneider- Hamm vor. Kriegsminister von Kaltenborn bittet den Antrag Schneider anzunehmen, weil sonst eine Menge Verhältnisse des Landes- verrathes überhaupt nicht mehr getroffen würden. Wenn die Worteoder Nachrichten" gestrichen werden, so ist damit den Agenten unserer Gegner vollständig Thor und Thür- geöffnet; sie können die Sammelplätze der Kavallerie- divisionen auskundschaften, die festen Wege, auf denen der Gegner sein schweres Geschütz gegen eine Festung heranführen kann, wo er seine Feldbahnen u. s. w. anlegen könnte; es könnten ferner alle Verhältnisse unserer Eisen- bahn ausgekundschaftet werden. Das kann alles geschehen ohne Zeichnung. Gerade solche Dinge müssen unter Strafe gestellt werden. Ich möchte dringend bitten, daß die Herren den Antrag annehmen, wenn sie Werth darauf legen, daß das Gesetz auch Annahme findet bei den verbündeten Regierungen.(Heiterkeit.) Abg. v. Bar(dfr.) weist daraus hin, daß das Gesetz kein temporäres, sondern ein aus die Dauer berechnetes. Würde es nur ein temporäres Gesetz sein, dann könnte man sich eher uüt der Regierungsvorlage befreunden. Die Beispiele, die der Kriegs- minister angeführt hat, sprechen nicht für die Vorlage; denn die Beschaffenheit der Wege u. s. w. sind bekannt aus zahlreich ver- breitete» Karten. Die Sammelplätze für die Kavallerie-Regie- meilter im Fall eines Krieges sind allerdings geheim zu halten; aber eine Gefahr liegt doch nur im Falle eines Krieges vor. Solches Gesetz kann also nur zur Beunruhigung der Bevölkerung dienen. Kriegsminister v. Kaltenborn: Wenn die Agenten bestraft werden sollen, welche den Feinden Nachrichten zutragen, so kann darin durchaus keine Beunruhigung für die Bevölkerung liegen. Zwischen der Zeit des Krieges und des Friedens liegt eine Zeit der größten Gefahr und gerade während dieser Zeit brauchen wir ein scharfes Gesetz. Ich habe nicht von Kavallerie-Regimentern, sondern von Kava'llerie-Divisionen gesprochen, also Truppenkörpern, welche den Auftrag haben, beim Beginn des Krieges sofort eine Aufklärung zu schaffen und den eigenen Aufmarsch zu sicher». Ter Feind läßt es sich eine große Menge Geld kosten, um die Sammelplätze der Kavallerie- Divisionen kennen zu lernen. Deshalb bitte ich nochmals dringend, den Antrag Schneider an- zunehmen. Abg. von Marqnardsen(natl.) bedauert, daß der Antrag Gröber in der zweiten Lesung angenommen sei, trotzdem Herr Gröber nicht einmal Mitglied der Kommisston gewesen sei; es sei auch zu bedauern, daß der Kriegsministor nicht schon früher mit einigen technischen militärischen Beispielen ausgetreten sei. Geh. Rcgierungsrath von Seckendorf schließt sich den Aus- führnngen des Kricgsministers und des Abg. Schneider an und verweist auf seine früheren Bemerkungen bei der zweiten Lesung; dem Abg. Gröber gegenüber bemerkt er. daß jemand, der z. B. von einem neuen Gewehr nicht ein Modell oder eine Zeichnung entwendet, sondern blos eine mündliche Beschreibung liefert. nicht nach ß 1 bestrast werden kann, denn das sei nur eine Nachricht. Man könnte also die schwersten Landesverräthereien gar nicht treffen. Abg. Hahn(dk.) tritt für den Antrag Schneider ein; man könne zu den Gerichten das Vertrauen haben, daß sie das Gesetz richtig auslegen und nicht in fvlcher Weise anwenden, daß davon Unschuldige getroffen werden. Abg. Gröber(Z.): Nach den Beispielen, die hier ange- führt sind, giebt es bald keine Thatsachen mehr, die nicht als militärisches Geheimniß betrachtet werben können. Die Be- schaffenheit der Straßen, die Bezeichnung von Sammelplätzen und ähnlichen Dingen, die ziemlich allgemein bekannt sind. soll nicht zur Kenntniß gebracht werden! Die Personen, welche hier leicht verdächtigt werden können, riskiren eine langwierige Unter- suchung und eine schwere Strafe. Das ist eine so bedeutende Erweiterung des Strafrechts, daß man sie nicht ohne die schwersten Bedenken genehmigen könnte. Deshalb bitte ich Sie, es bei den Beschlüssen der zweiten Lesung bewenden zu lassen. Abg. Fristen- Koblenz  (Z.) erklärt sich für den Antrag Schneider; erstlich mnß nachgewiesen werden, daß die Geheim- Haltung der betreffenden Schriften u. s. w. im Interesse der Landesvertheidigung nolhwendig ist, ferner muß dem Be- schuldigten auch nachgewiesen werden, daß er gewußt hat, daß er durch seine That die Sicherheit des Deutschen Reiches ge- sährdet hat. Nachdem nochmals Abg. v. Bar gegen den Paragraphen gesprochen, wird die Debatte geschlossen. In namentlicher Ab- stimmung wird darauf der Antrag des Abg. Schneider-Hamm mit 131 gegen 97 Stimmen abgelehnt. Für denselben stimmen geschlossen die Nationalliberalen, die Deutschkonservativen und die Reichspartei, serner von dem Zentrum die Abgg. Prinz Arenberg, Graf Ballestrem, Bock-Aachen, Graf Chamaro, v. Dal- wigk. Gras Droste, Fritzen-Koblenz. Fritzen-Düsseldorf  , Graf Galen  , v. Gliszczynski. Greiß, v. Heereman, Graf Hompesch, v. Huene, Graf Loö, Mooren, v. Reitzenstein, Rinlelen, Rudolph!, v. Schalscha, Sperlich und v. Mendt. Gegen den Antrag stimmen die Sozialdemokraten, die Freisinnigen, die Polen  , die Mehrheit des Zentrums und der Prinz Schönaich- Carolath. § 1 wird unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt, ebenso ohne weitere Debatte die übrigen Para- graphen der Vorlage. Tarauf wird die ganze Vorlage gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten angenommen. Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. Er- gänzung der Bestimmungen über den Wucher. Abg. Licbermann von Sonnenberg  (Antisemit) wendet sich gegen die früheren Ausführungen des Abg. Stadthagen  ; er sei bei den Beralhungen anwesend gewesen, habe aber nicht gesprochen, weil im Kommissionsbericht alles enthalten sei, was er hätte sagen können. Im Lande hätten die Antisemiten recht krästig dahin gewirkt, daß daS Wucher­gesetz verlangt wird. Herr Stadthagen   wundert sich darüber, daß Juden und Wucher immer zusammen genannt werden. Ist er denn so fremd in Israel  , daß er nicht weiß, daß die Juden auf dem Lande, namentlich auch beim Viehwucher besonders betheiligt sind? Kennt er die Kriminalstatistik nicht? Auf 100 000 Strafmündige entfallen etwas über 2 Deutsche   und 44 Juden, die wegen Wuchers verurtheilt sind. Herr Sladthagen hat gefragt, ob es aus den jüdischen Namen ankommt, ob sie Liebermann oder Sonnenberg   heißen oder beides zusammen. Die Juden wurden 1812 gezwungen, sich Familiennamen zu geben, die sie vorher nicht hatten. Wenn die Juden adlige Namen angenommen haben, sind diese Namen dadurch jüdisch geworden? Ist die Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Freudenbergsche Familie jüdisch geworden, weil die Juden diese Namen sich an- geeignet haben?(Heiterkeit.) Meinen Vorfahren ist der adlige Name verliehen worden wegen Auszeichnung vor dem Feinde; das ist auch nicht jüdisch.(Heiterkeit.) Redner beruft sich auf Mominsen, nach dem der Jude sich mit der fremden Nationalität umhüllt; das geschieht jetzt auch in Ungarn.  (Präsident von Levetzow bittet den Redner zur Sache zu kommen; er habe ihm genügend Zeit gelassen, auf die Aeußerungen Stadt- Hägens zu antworten.) Herr Stadthagen   fragt nach andern Unterscheidungszeichen. Wenn er das gern wissen will, möge er in ein römisches Bad gehen und sich vor den Spiegel stellen. (Große Unruhe. Heiterkeit, Psui-Rufe.) Abg. Bockel(Antisemit) freut sich über die Vorlage, die aber durchaus noch nicht ausreichend sei; sie fei ein Juristen- gesetz und durchaus nicht volksthümlich. Die einfachen Hand- werker und Landleute können ein solches Gesetz gar nicht ver- liehen; sie werden mit Göthe sagen: Uns wird von alledem so dumm, als ging uns ein Mühlrad im Kopf herum. Ist es denn nothwendig, daß der Wucher so fein desinirt wird, daß erst die Ausbeutung der Nothlage nachgewiesen wird? Genügt es nicht, daß das Bewuchern bcstrast wird? Wenn man auf solche Volksbegriffe zurückgreift, dann muß man allerdings auch die Rechtsprechung dem Volke übertragen. Dem juristisch-theoretisch gebildeten Richter gegenüber ist es schwer, den Wucher»ach- zuweisen. Es giebt Richter, welche den Begriff des Wuchers wohl verstehen; das sind Männer, welche aus dem Volke hervor- gegangen sind. Ich behalte mir vor, später den Antrag zu stellen, die Verhandlungen der Wucherprozesse den Schwurgerichten zu überweisen. Die Vorlage wird einige Wucherer mehr treffen als bisher, aber eine rationelle Bekämpfung des Wuchers wird erst erreicht, wenn die Bolksgerichte mit der Verurtheilung betraut werden. Die Auskauferei des Getreides, welche bei den hohen Preisen stattfand, ist die schlimmste Wucherei� schlimmer als der Geldwucher. lieber die Judenfrage im allgemeinen habe ich nicht gesprochen; Herr Stadthagen   hat meine Ausführungen nicht vollständig verstanden. Ich habe nur hervor- gehoben, daß in Hessen   die Juden den Viehwucher besonders be- treiben. Ich habe durchaus nicht den Wucher der Christen be- günstigen oder beschönigen wollen. Das will überhaupt kein an- ständiger Mensch. Herr Stadthagen   hat die Antisemiten in seiner Rede sammt und sonders als Wucherer bezeichnet; eine solche kampfesweise ist nicht geeignet, die parlamentarische Ord- nung aufrecht zu erhalten. Die antisemitische Bewegung verurtheile den Wucher ohne weiteres, und antisemitische Strömungen giebt es in jeder Partei, auch unter den Sozialdemokraten. Ich erinnere nur an ein Gedicht des Herrn Kunert gegen dcn jüdischen Kapitalisten und an die Bemerkungen Liebknecht's über den jüdischen Kapitalismus. Abg. Träger(dfr.) erklärt, daß die Freisinnigen gegen die Vorlage stimmen würden, weil dieselbe von der bedenklichsten Wirkung aus das ganze Verkehrsleben sei und namentlich reelle Geschäfte treffen würde; außerdem ist, wie schon der Vorredner ausführt, die Vorlage vollständig unklar. Der Richter kann so ziemlich alles, was ihm von Geschäften unter die Hand kommt, als Wucher ansehen. Wird die Vorlage abgelehnt, so bleibt der Wucher nach dem alten Gesetze immer noch strafbar. Die Wirkung des alten Wuchergeseyes ist die, daß von allen zur Anklage gekommenen Fällen über die Hälfte mit Freisprechung geender bat; nur in den ersten Jahren sind mehr Vcrurtheilungen erfolgt. Ist eS nicht eine große Rechts- Unsicherheit, wenn mehr als die Hälfte der Augeklagten frei- gesprochen wird? Gewiß kommen Uebervortheilungen und Ueberlheucrungen in vielen Fällen vor; aber dagegen giebt es zivile Reckitsmittel. Dazu braucht man nicht eine so abenteuer- liche Gesetzgebung. Redner wendet sich gegen die einzelnen für die Spezialverathung vorgelegten Anträge zum Artikel 4 und zu dem aus Antrag des Abg. Rintelen angenommenen Artikel S be­treffend die Bestrafung der wucherischen Viehleihen, die Be­stimmung, daß bei Auktionen geistige Gettänke nicht verabreicht werden dürfen, kann man wohl annehmen, trotzdem sie einem echt germanischen Zuge widerspricht; denn, nach echt germanischem Brauche sind alle Geschäfte erst giltig, wenn sie mit einem Trunk besiegelt sind. Ob Sie glauben, die Trunkfestigkeit des deutschen  Volkes erschüttern zu können, lasse ich dahingestellt. Wir ver- kennen den guten Willen der Regierung und der Mehrheit des Hauses nicht; aber es sind schon oft genug aus gutem Willen böse Früchte erstanden.(Beifall links.) Darauf wird um S'/s Uhr die Weiterberathung bis Frei- tag I Uhr vertagt. Vorher Interpellation Richter, be- treffend die Vorkommnisse auf Kontrollversammlungen und zweite Berathung des Nachtragsetats. Pccrkcinclcftvickjkim; Gegen die Militärvorlage erklärten sich ferner Verfamm» lungen m Merseburg  (Ref. Mittag- Halle), Balingen  (Ref. Th.   v. Wächter- Stuttgart  ), Lampertheim  (Ref. B e r t h o l d- Darmstadt). »» Maifeier. Die Parteigenossen in Straußberg   bei Berlin  , Neumünster   und Flensburg   halten am 1. Mai eine Versammlung, am 7. Mai eine Nachfeier ab; die in Velten   i. M. halten am 1. Mai ebenfalls eine Versammlung ab und machen am 7. Mai eine Agitationstour. In M ü n ch e n finden am Abend des 1. Mai fünf Versammlungen statt, am 7. Mai ist in Holzapfelskreuth ein großes Volksfest. In Frank- furt a. O. muß von der Abhaltung der zum 1. Mai geplant gewesenen Versammlung abgesehen werden, da ein geeignetes Lokal nicht zur Verfügung steht; es findet daher nur ein Aus- flug und zwar am 7. Mai statt. In Naumburg   wird am Nachmittag des 1. Mai ein Ausflug unternommen; in Zeitz  ein solcher Vormittags, und Nachmittags ist geselliges Beisammen- sein in der Zentralhalle. Abends Konzert». Hohenmölsen  feiert am 30. April. Die Parteigenossen im Saarrevier wollen von einer besonderen Kundgebung am 1. Mai absehen, da diese von den Gegnern zu neuen Unterdrückungen der Berg- arbeiter benutzt werden würde; sie werden unter sich zusammen- kommen. Berggießhübel feiert am 30. April, Dresden  und Umgegend am 1. Mai. Plauen   i. V. hält am 30. April ein Fest, am Abend des 1. Mai eine Versammlung ab. Planitz bei Zwickau   feiert das Fest am I. Mai. In Crimmitschau  ist am Nachmittag und Abend des l.Mai Konzert, Ansprache, Theater; am 7. Mai wird ein Spaziergang unternommen. In Harburg  ist am I.Mai Versammlung, am 7. Mai eine solche unter freiem timmel mit darauffolgendem Volksfest. Am 30. April feiern in aden: N e ck a r h a u s e n und Umgegend, Sandhosen. Käferthal  , Heddesheim  , Hemsbach  , Schrres- heim. Schwetzingen  ; am 1. Mai Mannheim  . Neckarau  , Weinheim  ; am 7. Mai Freudenheim  . Im Kreise Mainz   halten Mainz, Kostheim.Bretzen- heim, Mo m bach und Gonsenheim   die Feier am I. Mai ab, Weisenau   und Finthen   am 30. April, alle übrigen Landorte am 7. Mai und zwar in Mainz  , wo an diesem Tage em großes Volksfest stattfindet. In Frankfurt   a. M. ist am Vormittag des l. Mai Versammlung, Nachmittags musikalische ic. Unterhaltung, Abends großes Volksfest. In H ö ch st ist am 1. Mai Versammlung; am 7. Mai halten die dortigen und die Parteigenossen aus der Umgebung ein Volksfest in Hosheim im Taunus   statt, da in Höchst   kein geeignetes Lokal zu bekommen war. Der Wirth Müller des Erfurter   Schützenhauses hat sich von der Schützen- Gesellschaft wirklich ins Bocks- Horn jagen lassen, indem er sein Lokal zur Mai- seier verweigerte. Das Fest findet nun in dein übrigens günstig gelegenen Lokal Planer's Felsenkeller statt. Dieverdammten Sozi" fallen immer auf die Füße. Ueber das Verfahren des Wirthes, der sein Wort brach, schreibt die Thüringer Tribüne":Der Herr suchte seinen Wortbruch durch allerlei windige Ausflüchte zu beschönigen. So behauptete er, Herr Oberbürgermeister Schneider habe ihm erklärt, er werde keine Versammlung dulden, Herrn Regierung S- Präsident von Brauchitsch beschuldigte er der unzu- lässigen Einwirkung aus seine(Müller's) Entschlüsse. Wir find davon überzeugt, daß Herr Schneider die ihm von Herrn Müller in den Mund gelegte mehr als einfältige Aeußerung nicht gethan hat, wir glauben ferner, daß Herr v. Brauchitsch   ein viel zu vornehmer Herr ist, als daß er sich dazu herablassen würde, gleich dem untersten Polizisten, sich mit dem Abtreiben von Sälen zu befassen, und wir würden es vollständig begreiflich finden, wenn beide Herren gegen Herrn Müller wegen Herabwürdigung ihrer Person Strafantrag stellen würden." Gegen den Wirth Müller haben die Erfurter   Parteigenossen eine Klage auf Schaden- ersah einleiten lassen. Die Waffenfabrik-Arbciter in S t e y r beschlossen Arbeitsruhe am 1. Mai. Die Fabriklcitung befragte daraus sämmtliche Ar- beiter durch Stiinmzettel um ihre Meinung. Das Resultat war, daß 1800 Arbeiter für und 600 gegen die Arbeitsruhe waren. Der Betrieb wird infolge dessen ruhen. Aus Paris   meldet das Herold'sche Bureau: In dem Mani- fest, das der Sozialistenführer Basly an die Bergarbeiter im Pas de Calais   erlassen hat, wird hervorgehoben,daß die Kund- gedungen am I. Mai durchaus größer sein müssen, als im Vor- lahre, wenn die Brüder nicht verrathen werden sollen". Alle müßten am Sonnabend die Arbeit niederlegen und sie nicht etwa am Montage, sondern erst am Dienstag wieder aufnehmen. Der Ausschuß des Arbeitersyndikats im Departement Loire   beschloß, am 1. Mai eine Deputation zu dem Präsekten zu senden, um den Achtstundentag und die Errichtung einer Pensionskasse für Arbeiter zu verlangen. Die sozialistische Parteileitung Spaniens  hat folgenden Aufruf erlassen:Arbeiter! Das vierte Mal schon bereiten wir uns vor durch Demonstratio» am l.Mai von den herrschenden Klassen diejenigen Gesetze zu verlangen, deren wir zu unserer Emanzipation bedürfen. Die Bourgeoisie, weit entfernt, unsere gerechten Forderungen zu erfüllen, treibt die Arbeiterklasse aller Länder, sich zu vereinigen, um den Sieg ihrer Ideen zu verwirklichen, um ihre ökonomische Befreiung herbei- zuführe». Hoch der Achtstundentag! Hoch die internationale Solidarität." »» NeichStaaS-Kandidaturem Für den Wahlkreis Quer- furt- Merseburg wurde von einer Volksversammlung in Merseburg  , zu der die sozialdemokratischen Vertrauensleute des Kreises eingeladen waren, August Mittag aus Halle als Kandidat aufgestellt. Für den n a s s a u i s ch e n Wahlkreis Wiesbaden   nominirle eine dort abgehaltene Konferenz den Parteigenossen Emil Fletsch mann ans Frankfurt   a. M. als Kandidaten. 9* Von der Agitation. Im Wahlkreise Dortmund   hielt am Sontag unsere Partei 16 Wählerversammlungen ab. Am Sonntag machte der freisinnige Bürgerverein von Straß- bürg i. E. einen Fouragirungsausfall nach B i s ch w e i l e r. Um halb 4 Uhr begann in der Restauration Schreiber die Versamm-