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Rechte. Eine große Anzahl von Zahlungsgeschäften mag ja so folgende Bemerkungen: Die ernfteften Mißstände knüpfen sich ihrer Wohnung von heftigem Unwohlfein befallen, ihr Buständ fein schon aus Rücksicht auf die Konkurrenz und darauf, daß die an andauernden Regenfall oder sehr heftige Regengüffe. Die verschlimmerte sich zusehends, und bevor man sich entschloß, einen schon einmal gebrauchten Gegenstände sich schwer wieder ver- Berliner Kanalisation beruht bekanntlich auf dem Vereinigungs- Arzt zu rufen, war die Hönemann gestern früh um 7 Uhr gefaufen lassen, aber es giebt doch eine ganze Anzahl von Ge system: der Einleitung fämmtlicher Meteorwässer in die nämlichen storben. Man nimmt nun wohl mit Recht an, daß die Teppiche schäftsinhabern, die sich brutal auf den Buchstaben des Kon- Röhren, welche auch die aus der Hauswirthschaft und der Kloset- mit einem start wirkenden giftigen Pulver gegen Mottenfraß be trattes stügen, und die freilich darauf hinausgehen von der Ver- spülung stammenden Wassermassen aufnehmen. Dieses Röhren( streut gewesen sind und daß das Einathmen des giftigen Staubes wirtungsklausel einen recht ergiebigen Gebrauch zu machen; dem system ist aber nicht umfassend genug, um die enormen Wasser- den Tod herbeigeführt hat. Die Polizei ist mit der Feststellung Käufer wird dann gesagt: Du mußt Dir' die Verträge genauer massen bei Woltenbrüchen oder bei tagelang andauernoem des Thatbestandes beschäftigt, und die Leiche ist zwecks gerichtsbefehen, jetzt ist Dir nicht zu helfen. Wir können freilich nicht Regenfall zu faffen; es ist eigentlich nach dieser Richtung ärztlicher Deffnung beschlagnahmt worden. alle Dummen vor dem Hineinfallen schüßen, aber wir haben doch erst unzulänglich geworden, seitdem eine so erhebliche auch nicht die Aufgabe, diejenigen, die die Dummen ausbeuten, Straßenfläche( 21/2 Million Quadrat Meter) mit Berichtigung. Unter der Spigmarke„ Strafgelder" brachte darin zu schützen, ihren Nebenmenscheu hineinzulegen. Durchlässigem Pflaster hergestellt und ein Ber der Vorwärts" am 17. Februar d. J. eine auf Herrn G. Bolle, Wenn wirklich das Risiko ohne die Verwirkungsklausel für den sichern des Regenwassers auf diese Weise zur Ausnahme ge- Alt- Moabit 99/103, bezügliche Notiz, die von legterem wie folgt Beriäufer ein zu großes wird, und manches Geschäft dann nicht worden ist. Je mehr besonders die Asphaltirung( jezt berichtigt wird: mehr abgefchloffen wird, nun da fragt es sich doch, ob das wirt- 771 693 Quadratmeter) vorschreitet, desto unzulänglicher erweisen" Es ist nicht richtig, daß ich einer Portierfrau 10 M. Straf lich so sehr zu beklagen ist. Wenn ein junges Paar z. B. fich sich die gemauerten Sammelstränge der Kanalisation, das aus geld abgenommen hätte; vielmehr hat mir die Portierfrau bei seiner Verheirathung einen Hausstand gründen will und den oben genannten drei Ursprüngen herstammende Wasser eines anderen Hauses, welche längere Zeit hindurch aus den von 30 M. Anzahlung leistet und sich verpflichtet, vielleicht auf Jahre schnell abzuführen. Das Funktioniren der Nothauslässe wird meinem Burschen in den Hausflur gesezten Rannen Milch enthinaus 2 M. wöchentlich abzuzahlen, dann muß man doch von mehrfach bemängelt. Werden sie auf zu späte Benachrichtigung wendet hat, 10 M. für die Armen überwiesen, und ich habe vornherein sagen, daß dieser Hausstand ein unglücklicher ist. oder aus anderem Grunde zögernd geöffnet, so fann ein Rück diesen Betrag der Städtischen Haupt Stiftungskasse zugehen Die Leute find fich garnicht ihrer großen Verantwortung bewußt. stau des Wassers in die Ablaßeinrichtungen eintreten, der die laffen." Die Freifinnigen haben einen Antrag gestellt, wonach bei der Ausgüsse der Klosetbeden und die Ausgüsse der Wasserleitungen Rückgabe der Sachen der Minderwerth derselben abgeschäßt sowie die damit verbundenen Wirthschaftsräume in sehr Bur friedlichen Lösung der sozialen Frage. In dem werden soll. Was es mit der Verminderung des Werths diefer unliebsamer Art in Ueberschwemmung verfeßen kann. Be27. April gebrachten Artikel wird auch ein Wertmeister Martin unter obigem Titel in der Beilage des Vorwärts" vom Gegenstände auf sich hat, zeigt die Petition aus Hamburg - Altona. fürchtungen gesundheitsschädigender Einwirkungen erscheinen 27. April gebrachten Artikel wird auch ein Wertmeister Martin Ein Gegenstand foftet 300 M. Nach einem Jahre wird er zurück hierbei nicht unberechtigt. Funktioniren anderseits die Noth erwähnt. Herr Bernhard Martin, Werkmeister in der gegeben, und jetzt ist die Sache nur noch 132 M. werth. Was würde auslässe in voller Ausgiebigkeit und in schneller Bereitschaft, Fabrik hygienischer Bade- Apparate S. Marcus, ersucht uns zu also bei einer derartigen Werthabschägung herauskommen, wenn der so tritt eine sehr rasche Ueberfüllung des Spree und Kanal. erklären, daß er mit demselben durchaus nicht identisch sei. Er freifinnige Antrag angenommen würde? Garnichts mehr. Wir würden inhalts mit fäulnißfähigen Stoffen ein, deren Bedenklichkeit eine stehe den Bestrebungen der Zentralstelle für Wohlfahrtsja unserer Stellung nach viel lieber mit der Linken zusammen ziemlich abweichende Beleuchtung von verschiedenen Seiten er einrichtungen" vollständig fremd gegenüber und habe nie einer stimmen, als mit Ackermann und Genoffen, allein nach wieder fahren hat. Insbesondere unterliegt die Frage nach der Sch a di- Konferenz derfelben beigewohnt. holter Prüfung sind wir zu der Erkenntniß gekommen, daß wir gung des Fischbestandes in der Spree noch einer sachin diesem Falle nicht anders fönnen, als für den Kommissions- gemäßen Untersuchung und Beurtheilung. Der verhältnißmäßig vorschlag stimmen. Uns schreckt der sogenannte böswillige Bahler ficherste Schuß gegen die Rückstauungen und Ueberschwemmungen nicht, wir wollen die sozial Schwächeren, die Käufer, gegen die dürfte in einem völlig geordneten Signalwesen, das sämmt fozial Stärkeren, die Berkäufer, schützen. Wie sehr die ersteren liche Rothausläffe vereinigt und ihre Thätigkeit nach einheitlichen übervortheilt werden, geht aus den Berichten der Juftizbehörden Direktiven leitet, zu suchen sein. hervor. Ein Arbeitgeber hat mit einem Arbeiter einen Vertrag abgeschlossen, worin vereinbart worden ist, daß der Kaufpreis eines Werkzeuges im Wege des allmonatlichen Lohnabauges ratenweise zu entrichten sei, daß aber das Eigenthum und die bisher geleisteten Ratenzahlungen zu gunsten des Fabrikanten verfallen sollten, wenn der Arbeiter vor Ablauf der zur Tilgung des Kaufpreises vorgesehenen Frist entlassen wird. Dieser Mißbrauch des sozialen Uebergewichts ist geradezu himmelfchreiend. Uebrigens wird ja von keiner Seite für die Gegen den antisemitischen Agitator Schwennhagen Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes eingetreten. Der hat der Finanzminister Miquel wegen der in den antisemitischen fre isinnige Antrag aber geht entschieden nicht weit genug. Versammlungen am 27. März und 6. April gegen ihn gerichteten Man verweist mit Vorliebe darauf, daß 9/10 der Nähmaschinen Angriffe Strafantrag gestellt. Den fleinen Köter hätte man ruhig auf dem Wege der Abzahlung erworben werden. Zweifellos bellen laffen sollen, denn etwas anderes versteht er doch nicht. tommen die armen Nähmädchen wie überhaupt die Haus- Was wird die Polizei zu der Verfolgung ihres Schützlings industriellen, die Frauen in der Konfektionsbranche auf diese sagen? Weife in den Besiz der Nähmaschinen. Alle diese sind aber die ausgefchundenften und erbärmlichst bezahlten und mißbrauchtesten
Die österreichische Maifest Beitung ist heute in mehreren Buchhandlungen, darunter auch der des Vorwärts", polizeilich tonfiszirt worden.
Mandatsuiederlegung. Wie uns Herr Otto RIein, Schönleinstr. 6, mittheilt, hat er wegen Kräntlichkeit sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.
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Siechenbause, Schönhauser Allee 59, ein dort wohnhafter früherer Polizeibericht. Am 28. d. M., Morgens, wurde im MännerLandwirth erschossen vorgefunden. Er hat sich mittels Revolvers einen Schuß in den Kopf beigebracht. Vor dem Hause Alte Schönhauferstr. 59 gerieth Vormittags eine obbachlose Lumpenfammlerin in der Trunkenheit unter die Räder eines Pferdebahnwagens und wurde am Unterschenfel so schwer verletzt, daß sie nach ber Charitee gebracht werden mußte. Auf dem Hofe des Hauses Adalbertstr. 72 fiel Nachmittags ein zehnjähriger Knabe beim Spielen von einer etwa 1,70 Meter hohen Kiste herab und erlitt eine schwere Verlegung an der Stirn. Er wurde nach dem Krankenhause Bethanien gebracht. Am 29. b. M., Morgens, d. stürzte ein Arbeiter beim Abbruch des Hauses Neumannsgaffe 2 aus dem zweiten Stock auf die Straße hinab und verstarb auf der Stelle. Im Laufe des Tages fanden sechs Brände statt.
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Gerichts- Beifung.
Gegen die Rechtsbeständigkeit der Polizeiverordnung vom
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Die überaus große Kindersterblichkeit in Berlin wird 30. Juni 1887, betreffend das Verbot des Anpreisens von Ge Arbeiter, die wir überhaupt haben. Die Fabrikinspektoren geben auch in dem neuesten polizeilichen Sanitätsbericht betont. In heimmitteln, wird noch immer vor Gericht in einzelnen Fällen zu, daß die Arbeiterinnen ohne einen Nebenerwerb, der in nur dem ganzen Jahrzehnt von 1881-1890 ist der Antheil, welchen angekämpft. So hatte sich gestern die 8. Straffammer mit einer allzu vielen Fällen in der Prostitution befteht, überhaupt nicht in Berlin das Alter von 0 bis 1 Jahr an der Gesammtsterblich Anflage gegen den Redakteur ber Kreuz- Zeitung ". Freiherrn im ftande find, zu existiren. Dieser Zustand der Hausindustrie feit beansprucht, nur einmal( 1885) auf unter 87 pet., nämlich von ammerstein, zu beschäftigen, welchen das Schöffenift wesentlich damit gefördert worden, daß man die Nähmaschinen auf 36,79 pSt. herabgegangen, während er in der Mehrzahl dieser gericht zu 27 m. Geldbuße verurtheilt hatte, weil in 9 Fällen auf Abzahlung belommen tonnte. Und diese Art der Jahre um 38-40 pet. gefchwantt hat. Im Jahre 1889 starben in der Kreuz- Zeitung " Annoncen mit Dantfagungen über die Industrie ist gefördert worden auf Kosten der mensch im ersten Lebensalter 14 000 Kinder oder 40,63 pCt. der Gesammt Wirkung der Brandt'schen Schweizerpillen abgedruckt waren. lichen Gesundheit, von Sittlichkeit, Anstand und Lebens- fterblichfeit, 1890 12623 oder 37,80 pCt., 1891 12923 oder 37,86 pet. Wie übrigens der Vorsitzende des Gerichtshofes gestern nebenbei glück. Sollte dieses Gesetz die Folge haben, daß die Herren Diese Bahlen lassen sich, wie der Bericht betont, faum als Aus erwähnte, haben die polizeilichen Recherchen ergeben, daß Unternehmer gezwungen sind, sich Arbeitsstätten einzurichten, in druck einer bleibenden Besserung dieser so viel besprochenen die in diesen Danksagungen mit Namen und Wohnung genau denen sie die Maschinen zur Arbeit selbst zu liefern haben, so Kalamität betrachten. Daß dieselbe in der Eigenart des Bieh bezeichneten Personen theilweise gar nicht existiren. v. Hammerwäre das eine wohlthätige Folge, wie wir fie uns beffer gar und Haltekinderwesens ihre Wurzeln hat, ist längst erkannt und stein legte gegen die Verurtheilung die Berufung ein und Rechtsnicht wünschen fönnten.( Bustimmung bei den Sozialdemokraten.) bat zu einer Reihe von Polizeimaßregeln geführt. Dieselben sind anwalt Erdmann versuchte gestern vor der Straffammer den Man befürchtet zwar, daß, wenn dieses Gesetz angenommen wird, aber nicht im stande, dem Uebel zu steuern, da zu dem mangel. Nachweis, daß die qu. Polizeiverordnung angesichts des Preßder Käufer nach einem Jahre oder nach fürzerer Zeit, wenn eine haften Interesse an dem Gedeihen des jungen Kindes noch viele gesetzes und der Verfassung nicht zu Recht bestehe, da die verneue Maschine erfunden wird, die Naten nicht weiter zahlt und ungünstige Momente bei den Haltefrauen hinzutreten: zu niedrige fassungsmäßige Freiheit der Presse durch landespolizeiliche MaßDer Fabrilant genöthigt ist, die Maschine zurückzunehmen. Man Pensionssage, Zusammenpferchen der kleinen, der forgfältigsten nahmen nicht eingeschränkt werden könne. Der Vertheidiger berief darf aber nicht vergessen, daß die Inhaber der Abzahlungs. Pflege bedürftigen Geschöpfe in eng bemessenen Räumen, un fich auf ein gegen den Chefredakteur der Düsseldorfer Beitung" geschäfte ihre Kundschaft sehr genau fennen und wissen, wer ein genügende Versorgung der letzteren mit Luft und Licht, uns ergangenes Erkenntniß des Kammergerichts vom 14. April 1892, fauler Kunde ift. Der Schuhmacher oder Schneider, welcher wedmäßige Betten, Kleider zc. 2c. Dieses massenhafte Hinsterben in welchem das Kammergericht eine analoge Verordnung feine Maschine zurückgeben will, wird damit kein Glück haben, der Kinder aus Mangel an genügender Ernährung und Pflege als rechtsungiltig bezeichnet haben soll, weil dieselbe dem Art. 27 benn der Verkäufer ist bereits gewarnt, und er verabfolgt dem ist die furchtbarste Anklage gegen die Gesellschaft. der Verfassung und dem§ 1 des Preßgesetzes zuwider sei und Kunden feine neue, und dieser muß gegen baar faufen. jede Beschränkung der Preßfreiheit nur im Wege der GesetzDie Käufer von Schnellpreffen auf Abzahlung sind erst recht nicht Das Geschick des früheren Predigers Harder aus gebung erfolgen tönnte. Der Gerichtshof verwarf aber nach gefährlich, denn ihre ganze Existenz z. B. bei Herausgabe einer Weißenfee ist noch immer nicht entschieden. Die Nachricht, welche furzer Berathung die Berufung und hielt an dem schon in Beitung, beruht auf dem Besitz der Presse. Wir wollen nur ver- jüngst durch die Presse ging, daß das Verfahren gegen ihn wegen früheren Fällen von ihm eingenommenen Standpunkte feft, daß meiden, daß die Inhaber von Abzahlungsgeschäften den Kunden feiner geistigen Unzurechnungsfähigkeit eingestellt worden ist, ent: durch die Polizeiverordnung in feiner Weise in die Preßfreiheit eine Schlinge um den Hals legen können. Sollte im Laufe der behrt jeglicher thatsächlichen Begründung. Harders Angelegenheit eingegriffen werde, daß es sich vielmehr um ganz allgemein ernächsten Jahre sich herausstellen, daß das wirklich reelle, solide bat bisher folgenden Verlauf genommen: Als feiner Zeit die laffene Borschriften im gesundheitlichen Interesse handele, denen Geschäft durch dieses Gesez gefährdet wird, dann können Sie ja Hauptverhandlung wider ihn stattfand, als die psychiatrischen sich auch die Presse zu fügen habe. immer noch dieses Gesetz ändern. Sie haben ja doch das Be- Sachverständigen jeden Zweifel an seiner Burechnungsfähigkeit für streben, den Besitz zu schüßen und der Profitmacherei feine allzu ausgeschlossen erklärten, beantragte der Staatsanwalt 12 Jahre Wegen fahrlässiger Tödtung und Rörperverlegung wurde großen Hindernisse in den Weg zu legen. Wir werden für die Buchthaus; der Gerichtshof fegte aber die Entscheidung aus, um gestern der Bäckermeister Friedrich Krüger vor der vierten Vorlage stimmen. Harder auf seinen Geisteszustand noch weiter untersuchen zu Etraftammer hiesigen Landgerichts I zur Verantwortung gezogen. Es sprechen noch die Abgg. v. Bar, Osanu( ntl.) und lassen, weil seiner Ansicht nach nicht denkbar erscheine, daß ein Derfelbe bog im September v. J. mit seinem Fuhrwert vom Spahn, womit Rednerliste erschöpft ift. gebildeter Mann mit gefunden Sinnen solche Handlungen begehe, Tempelhofer Ufer in die Schönebergerstraße ein, um in dem EckVor der Abstimmung wird ein Bertagungsantrag an wie sie durch die Beweisaufnahme nachgewiesen werden. Harder hause Nr. 19 Brote abzuliefern. Er bog furz um die Ecke und ist danach nach der Neuen Charitee überführt werden, er wurde rief einer Frau, welche mit einem Kleinen zweijährigen Kinde Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung: Dienstag 1 Uhr. aber nach der üblichen Beobachtungszeit in das Unter- auf dem Arme zu derselben Zeit quer über den Damm ( Dritte Lesung der Borlage betr. die Erfah- suchungsgefängniß zurück gefchickt, weil die Aerzte der Charitee tam, zweimal laut zu. Die Frau achtete aber des Burufs vertheilung und des Nachtrags Etats für feinerlei geistige Störung ihm zu fonstatiren vers nicht, der Angeklagte suchte im letzten Augenblicke seine 1892/93, Antrag Ahlwardt , Wahlprüfungen.) mochten. Das Gericht forderte darauf ein Gutachten des tönigs beiden jungen Pferde mit Gewalt herunzureißen allein es lichen Medizinalfollegiums ein, welches erst in den állerlegten war schon zu spät. Die Deichsel erfaßte bie Frau, welche mit Tagen eingegangen ist. Der Beschluß des Gerichtshofes steht lautem Aufschrei zu Boden fant und auch das Kind fallen ließ, noch aus, eine endgiltige Entscheidung wird erst nach Wochen- durch den Aufschrei wurden die Pferde scheu, und der Angeklagte frist gefällt werden können, indessen verlautet, daß auch das tonnte es nicht verhindern, daß die Räder des Wagens über Medizinalfollegium zu derfelben Anficht bezüglich des Geistes- Mutter und Kind hinweggingen. Die Frau erlitt nur leichte zustandes gelangt ist, wie alle früher vernommenen Sach- Verletzungen, dem Kinde wurden aber mehrere Rippen gebrochen und die Lunge zerrissen, so daß es schon auf der verständigen. eine mitleidige Frau getragen hatte, feinen Geist Der aufgab, Angeflagte zeigte
genommen.
Tokales.
bei
es
bedrücke, Der Staatsanwalt
Die fiädtischen Krankenhäuser haben ihre Bestimmungen über die Aufnahme von Geschlechtskranken geändert. Bisher galt Von einem harten Schlage ist die Familie G., welche Polizeiwache, wohin es als Rege, daß Kranke dieser Art nicht in den städtischen früher in Friedrichsfelde und seit dem 1. b. W. in Berlin wohnt, Krankenhäusern verpflegt wurden. Nunmehr haben die städtischen betroffen worden. Von den sechs Kindern der G.'schen Eheleute gestern deutlich, daß ihn das Unglück schwer Behörden ausdrücklich verfügt, daß die städtischen Krantenhäuser find an einem Tage fünf an der Diphtheritis verstorben und am er versicherte aber, daß er unschuldig daran sei und alles Kranten der bezeichneten Art ohne Beschränkung zugänglich sein Mittwoch auf dem Friedhofe der Domgemeinde in der Müller- gethan habe, um dasselbe zu vermeiden. sollen; ausgeschloffen von der Aufnahme find nur die unter straße beerdigt worden. Nur die älteste, zwölfjährige Tochter ist erfannte letzteres an, machte den Angeklagten aber doch für den fittenpolizeilicher Kontrolle stehenden Personen, für die bereits bisher von der tüdischen Krankheit verschont geblieben. Unglücksfall verantwortlich, weil die Katastrophe vermieden Stationen in der Charitee und im Arbeitshause zu Rummelsworden wäre, wenn der Angeklagte nicht die ganz bestimmte burg eingerichtet sind. Die Neuerung ist auf die Anregung der Mit abgefahrenen Beinen wurde die obdachlose Bumpen Polizeivorschrift, nur in einem großen Bogen um eine Ecke zu Berliner medizinischen Gesellschaft hin getroffen worden. Diese fammlerin Mathilde Mittelstädt gestern in die Charitee ein- biegen, verlegt hätte. Der Staatsanwalt beantragte 6 Wochen hat sich im vorigen Jahre im Anschlusse an einen Vortrag des geliefert. Sie hatte den Griös ihrer legten Forschung" in Al- Gefängniß, der Gerichtshof hielt aber mit Rücksicht auf die Dr. med. 2. Blasch to eingehend mit den einschlägigen Fragen fohol angelegt und taumelte durch die Alte Schönhauserstraße. schweren Folgen der Fahrlässigkeit eine Strafe von 3 Monaten beschäftigt und war bei den Stadtbehörden im Sinne der jetzt Als sie vor dem Grundstück 59 den Straßendamm überschritt, Gefängniß für angemessen. getroffenen Neuerung vorstellig geworden. Es ist der sozialdemo- verlor sie das Gleichgewicht und fiel mitten auf den Pferdebahnfratischen Agitation wohl vorzugsweise zuzuschreiben, daß die schienen zur Erde. Ihres trunkenen Zustandes wegen fonnte sie frühere Praxis, welche die Geschlechtsfranten, felbstverständlich einem herannahenden Pferdebahnwagen der Linie Rathhaus der unteren Klaffen, als Verbrecher anfah, aufgegeben ist. Niederschönhausen nicht mehr ausweichen, ebensowenig wie der Rutscher sein Gefährt rechtzeitig zum Stehen zu bringen verDie Verlängerung der Besuchszeit der Museen an mochte. Die Räder gingen der Mittelstädt über beide Dber Sonn- und Festtagen ist bereits bei einem Institute durch- schenfel, das linke Bein wurde gänzlich abgetrennt und hing nur geführt worden, und zwar bei dem föniglichen Museum für noch an einigen Fasern, das rechte wurde derartig germalmt, daß Naturkunde. Die Berwaltung deffelben ersucht uns um es heute abgenommen werden mußte. Aufnahme folgender Mittheilung: Die Besuchszeit der Schau
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fammlung des töniglichen Museums für Naturfunde an Sonn- Abgestürzt ist bei dem Abbruch des Hauses Neumanns und Feiertagen ist unter Berücksichtigung der Länge und gaffe 2 heute früh halb 6 Uhr der Arbeiter Popp. Er fiel auf Kürze der Tage in den verschiedenen Jahreszeiten für die Monate bas Straßenpflaster und war sofort todt. April bis einschließlich September von 12-6 Uhr Nachmittags, für die Monate März und Oftober von 12-5 Uhr Nach Ein merkwürdiges Vorkommuik wird uns aus dem mittags, für die Monate Februar und November von 12 bis 4 Uhr Nachmittags und für die Monate Januar und Dezember von 12-8 Uhr Nachmittags festgesetzt worden. Diese neue Einrichtung tritt vom Sonntag, 30. b. M., ab in Kraft. Ueber Miständer Entwässerung der Berliner Straßen enth brige polizeiliche Sanitätsbericht
Haufe Anklamerstr. 44 gemeldet. Die Arbeiterin Johanna Hönes mann, die daselbst wohnte, hatte mit zwei Genofsinnen am Donnerstag das Austlopfen von Teppichen auf einem Grundstücke ber Brücken- Allee zu besorgen. Dabei erklärten zwei Arbeiterinnen, daß sie den beißenden Staub nicht aushalten könnten und des wegen die Arbeit niederlegen müßten, die Hönemann blieb allein bei der Beschäftigung. Noch an demselben Abende wurde sie in
Der Chemiker Franz Villain war derzeit vom Schöffen gericht wegen Betrugs zu einem Monat Gefängniß verurtheilt worden, wobei bas Gericht folgenden Thatbestand für erwiesen erachtet hatte: Im Juni vor. J. wurde der Angeklagte in einer Prozeßfache als Sachverständiger angerufen. Nach Beendigung des Verfahrens begab Vilain sich zu der Partei, welche zur Er unterbreitete Tragung der Roften verurtheilt worden war. dem Unterlegenen, dem Architekten J., seine Rostenrechnun in Höhe von 68 M., erklärte, daß er sich die Gerichtslauferei ersparen wollte und deshalb die Rechnung nicht erft habe beglaubigen laffen, wenn 3. mit dem abgekürzten Berfahren einverstanden sei und fofort bezahlen wolle, so dürfe er von der Rechnung 18 M. türzen. J. fand den Vorschlag annehmbar und bezahlte 50 Wt. Bald darauf erhielt Bielain vom Gericht die Aufforderung, in der erwähnten Prozeßfache feine Liquidation einzureichen. Er berechnete nun seine Roften auf 88 M. und erhielt auch diesen Betrag von der Gerichtstaffe unverkürzt ausbezahlt, da er vers schwieg, daß er bereits 50 M. erhalten. Die Behauptung des Angeklagten, daß er sich nur unter der Bedingung mit einem Betrage von 50 m. aufrieden erklärt habe, wenn J. thm einen größeren Auftrag auf das von dem Angeklagten angefertigte