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g daß dieser und jenerKaufmann" die weiblichen Arbeitskräfte nicht nur deshalb den männlichen vorzieht, weil sie anzeblich besser arbeiten und nebenbei billiger und weit niehr gefügig sind, sondern weil er sich auch ganz in, Stillen eine gewisse orientalische Einrichtung leisten möchte, die wohl den, Sultan   gestattet, aber hier in Deutschland  Verboten ist." Noch am 15. Juni klagte ein anderes Organ des Herrn Schock, dieDeutsche Handels wacht", über unsittliche Theatervorstellungen und ebensolche Literatur: DaS traurigste Zeichen aber für die völkische Verkommenheit vieler unserer Mitbrüder ist, daß sie sich solche Produkte der kokettenhastesten Ungeniertheit gefallen lassen, obwohl sie Sturm rennen gegen die beiden höchsten Heiligtümer des deutschen Volkes: gegen das Heerund gegendie Ehe." In einer von Herrn Schuck im Jahre 1904 herausgegebenen SchriftZur Frauenarbeit im Handclsgswerbe"(Seite 43) heißt es: Wäre es nicht Pharisäertum, den Stab über ein junges Ge- schöpf zu brechen, das den Verlockungen einesFreun- des" folgt, um auch etwas von der schönen Welt um sie her zu genießen? Und doch führt auch hier jeder Schritt abseits vom Wege nur zu leicht auf eine abschüssige Bahn, wo im Hintergrunde der Moloch der Prostitution lauert, der jährlich so viele Tausende junger, blühender Mädchenopfer fordert." Wenn man jetzt in jeden. Lokal mit Fingem auf den Verehrer der ehelichen Triole weist, mag Herr Schack zerknirscht an seine Brust schlagen und gleich Gleichen am Brunnen seufzen: Wie könnt ich über andrer Sünden Nicht Worte g'nug der Zunge finden I" Die Abschaffung der erste» Wagenklasse auf den preußischen Staatsbahnen wird am 1. Oktober weitere Fortschritte machen. Nach dem Entwurf zum Winterfahrplan wird die erste Klasse insbesondere auö einer Reihe von Personenzügen auf der Strecke zwischen Berlin  und Frankfurt   a. M. zurückgezogen. Strafexerzieren Kadavergehorsam Militärjustiz! Ein Prozeß, der grelle Streiflichter auf die Zustände in unserem Militarismus wirst, wurde jetzt vor dem Oberkriegsgericht in Dresden   verhandelt. Wegen Achtungsverletzung, Ungehorsams, Beharrens im Ungehorsam. Ge- horsamsverweigerung und Drohung war der Ulan Lorenz vom Ulancn-Regiment Nr. 17 angeklagt. Am 23. Juni mußte L. nebst 15 Kameraden am Strafexerzieren teilnehmen. welches bei strömendem Regen auf der völlig durchnäßten und weichen Reitbahn abgehalten wurde. Schon vorher äußerte der Sergeant:Wenn ich Strafexerzieren habe, könnt Ihr Euch gratulieren I" Gleich zu Anfang mußten die Soldaten auf Befehl des Sergeanten Casepr zirka eine viertel Stunde lang in dem Schmutz Laufschritt mackien! Weiter mußten sie in den Kot. worin sie bald stecken blieben, Parademarschüben" und sich des öfteren lang in den Dreck werfen 1 1 Die Pausen wurden dann wieder mit Laufschritt ausgefüllt! Durch diese Strapazen wurden die Soldaten überanstrengt und einige blieben erschöpft zurück. Der Ulan Lorenz fing schließlich vor Erschöpfung an zu stöhnen, was der Sergeant als Murren auffaßte und auf sich bezog! Im Verlauf des Exerzierens sagte der Angeklagte zu einem Kameraden:Ich weiß gar nicht. warum ich Strafexerzieren mitmachen muß l" Als schließlich die Soldaten abermals Laufschritt machen mußten, war Lorenz infolge Seitenstechens nicht mehr imstande, schnell zu laufen; er ging deshalb nur im Schritt. Wegen dieser Frechheit" zur Rede gestellt, soll B. eineunmilitärische" Stellung -ingeimmmen und schließlich geäußert haben:Ich bin so gebaut!" <L. ist in Wirklichkeit etwas schief gebaut.) Im Verlaufe des Exer- zierens mußten sich dann die Soldaten auf Befehl des Sergeanten gegenseitig mit Dreck bespritzen I Die Soldaten waren auf dem diückmarsch durch die Stadt bis zur Unkenntlichkeit mit Schmutz be- deckt I weshalb L. äußerte:In einer großen Garnison kommt so was nicht vor I" Auf die Meldung hat sich L. dann beim Wacht- meister zu rechtfertigen gesucht und schließlich, als der Wachtmeister Anzeige in Aussicht stellte, gesagt:Wenn der Herr Wachtmeister die Sache meldet, dann muß auch ich dem Rittmeister melden, wie man mit uns beim Strafexerzicren umgegangen ist!" L. ist dann am Nackmittag erkrankt und mußte am nächsten Tage ins Lazarett ge- bracht werden, wo er über acht Tage wegen Magenerkältung blieb; auch hatte er infolge der Ueberanstrengungen Nasenbluten. L. wurde vor das Kriegsgericht gezerrt, welches ihn auch tatsächlich zu der unglaublichen Strafe von 12 Wochen Gefängnis! ver- urteilte. Dagegen legte L. Berufung ein mit der Begründung, daß ihm eine Auflehnung gegen die Disziplin ferngelegen habe; er fasse da« Strafexerzieren als eine Mißhandlung auf und deshalb stehe ihm der§ V8 des MilitärstrafgesetzbucheS zur Seite. Die als Zeugen geladenen Soldaten hielten mit ihren Aussagen wie in der Borinstauz derart zurück, daß sie dringend zur Wahrheit ermahnt werden mußten und erst dann machten sie ihre Bekundungen, welche den Angeklagten sehr entlasteten. Sie erklärten nmunebr über­einstimmend, daß das Strafexerzieren außergewöhnlich anstrengend war. Das Verhalten der Soldaten veranlatzte den Verhandlungs- führ« zu sage»:Wenn Sie mit Aussagen, welche die Unteroffiziere belasten, derartig zurückhalten, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Soldatenmißhandlungen überhand nehmen!" Der HauptbelastungSzcuge Sergeant Cafper machte derartige widersprechende Angaben, daß seine Vereidigung wegen offenbarer Unglaubwürdigkeit unterblieb. Die erneute Beweisaufnahme war dem Angellagren sehr günstig; um so mehr mußte es befremden. daß der Anklagevertreter auch nun noch die Anklage für gedeckt hielt und die Verwerfung der Berufung beantragte. Das Oberkriegsgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und erkannte wegen Achtungsverletzung und Ungehorsams auf 4 Wochen strengen Arrest!! Die Achtungsverletzung erblickte eS in den erwähnten Aeußerungen, während es das Ueberschreiten des Redeverbotes als Ungehorsam ansah. Die übrigen Anklagepunkte schieden aus. Die Frage, ob das Strasexerzieren im vorliegenden Falle als eine Mißhandlung oder vorschriflswidrige Behandlung anzusehen ist, hat das Berufungsgericht unberührt gelassen, weil seiner Ansicht nach die Aeußerungen nicht durch die Anstrengungen des StrasexerzierenS ausgelöst worden feien! I Zur Illustration des Sergeanten Casper   sei noch erwähnt, daß gegen ihn ein Verfahren wegen vorschriftswidriger Behandlung Untergebener eingeleitet ist, die sich auf eine Anzahl Fälle bezieht. Tabak-Nachverzollung. Ueber die Anmeldung von Tabaken nach dem neuen Wertsteucr- «esctz herrschen vielfach"irrige Anschauungen, da der ungeschickte Wortlaut des neuen Tabaksteucrgesctzes selbst in Fach- und Juristen- kreisen zu Irrtümern Anlaß gibt. DieSüdd. Tabakztg." hebt daher folgendes hervor: Nach der Nachverzollungsordnung Z 4 hat derjenige die Waren anzumelden, der 1. Tabake im Besitz oder Gewahrsam hat, die der Nachverzollnng oder Nachvcrsteuerung unterliegen(das können also nur bereits verzollte Tabake sein, denn unverzollte Tabake, die noch unter dem Händler liegen, sei es in einer öffentlichen Niederlage oder in einer Privalnicdcrlage unter amtlichem Mitverschluß, unterliegen einer Nachverzollung nicht, sind hierunter also nicht zu verstehen, folglich auch nicht anmeldepflichtig). 2. Jeder Verarbeiter, der am 15. August 1909 unverzollte auS- ländische Tabakblätter in einer öffentlichen Niederlage(der sie also für sich unter seinem Namen dort liegen hat) oder in seinem Privatlager unter amtlichem Mitverschluß lagern hat. Diese letztere Bestimmung namentlich wird immer falsch verstanden. Für diese Bestimmung ist das Muster Nr. 5 vorgeschrieben, und auch daraus geht hervor, daß nur der Fabrikant anzumelden hat, der den Tabak in seinem Namen in einer öffentlichen Niederlage oder in seiner eigenen Transitnicderlage hat, denn es heißt aus- drücklich in der Aufschrift zur Anmeldung:Unverzollt in einer öffentlichen Niederlage oder dem Privatlager des Anmelders." Die Bestimmung dieses§ 4 der Nachvcrzollungsordnung hängt zu- sammen mit der Bestimmung des§ 2, Absatz 3 des Gesetzes, worin es heißt:Die Feststellung des Zollzuschlags erfolgt beim Ueber- gange des Tabaks in die Hände des Verarbeiters" und mit§ 4 der Ausführungsbestimmungen, worin es heißt:Vom Verarbeiter in eine öffentliche oder in eine Privatniederlage gebrachte Tabake unterliegen sofort bei der Einlagerung der Wertfeststellung." Der Tabak geht in die Hände des Verarbeiters über entweder, wenn er für diesen verzollt oder ihm mit Begleitschein 2 zugesandt wird, oder wenn ihn der Verarbeiter unter seinem Namen in eine öffentliche Niederlage oder in seine Privatniederlage übernimmt. Englands Bereitwilligkeit zu einem englisch  - deutschen s?lottenabkommcn. Im englischen Unterhaus ist am Dienstag er- neut zum Ausdruck gekommen, daß die e n g l i s ch e Regie- r u n g sowohl wie die regierende liberale Partei Eng- lands nicht bloß bereit sind, ein Abkommen, mit Deutschland   auf Einschränkung der Flotten- rüstungen zu treffen, sondern daß sie solches Abkommen lebhaft wünschen. Der Telegraph berichtet: London  , 7. September. Im Unterhause richtete B Y l e s (lib.) an den Premierminister Asquith   die Anfrage, ob er das erneute Interesse bemerkt habe,' das in Deutsch­ land   der Möglichkeit eines deutsch  -englischen Ab- kommens über die Rüstungen zur See entgegen- gebracht werde, und ob er in der Lage wäre, irgendwie die Hoff- nung aufrechtzuerhalten, daß von der englischen Re» gierung neue Anstrengungen gemacht würden, um auf die Grundlage irgendeines Einverständniffes zu gelangen, welches den Völkern beider Länder die Lasten ihrer Flotten- ausgaben erleichtern könnte. Allen B a t e r(lib.) fragte den Minister gleichfalls, ob die von Herrn v. Holleben   und anderen im politischen Leben Deutschlands   hervorragenden Männern unterzeichnete Erklärung zugunsten einer Rüstungseinschränkung seine Aufmerksamkeit hervorgerufen habe, und ob er mit Rücksicht auf diese Erklärung sowohl als auch auf seine eigene Feststellung, daß die britische Regierung darum besorgt sei, mit anderen Mächten zu irgendwelchem Uebereinkommen zu gelangen, die Gelegenheit wahrnehmen wolle, der deutschen Regierung weitere Vorstellungen zu machen, um zu einem Abkommen über die Begrenzung der Rüstungen zur See zu gelangen. In seiner Antwort erklärte Premierminister Asquith  : Sie dürfen versichert sein, daß jede Andeutung, daß die deutsche Regierung ein solckjes Uebereinkommen zu treffen wünscht, wie es hier in Betrachr gezogen wurde, das herzlich sie Ent- gegenkommcn der britischen Regierung finden wird. Es muß nach den öffentlichen Erklärungen, die von den verantwortlichen Ministern der Krone bereits abgegeben sind, ganz klar sein, daß keinerlei Vorstellungen der britischen Re° gierung erforderlich sind, um zu beweisen, daß dies der Fall ist. B h l e s richtete darauf die lveitcre Anfrage an den Minister, ob es mit Rücksicht auf die ungeheuren natio- nalen Interessen, die dabei in Frage kämen, nicht möglich wäre, daß britischerseitS die Initiative er» griffen würde. Darauf antwortete A S q u i t h: Wir haben die Initiative ergriffen. Die knappe telegraphifche Meldung läßt nicht genau er- kennen, ob der Minister gesagt hat, England habe bei früheren Gelegenheiten die Initiative ergriffen oder daß England jetzt wiederum die Initiative ergriffen habe. Das werden erst die genaueren Meldungen über die Rede Asquiths er- geben. Wie es aber damit auch stehen möge eins ist sicher: die englische   Regierung hat vor aller Welt rund und nett bekundet, daß sie ein Abkommen mit Deutschland   über die Einschränkung der Flottenrüstungen lebhaft wünscht. Jetzt hat die deutsche Regierung die gebieterische Pflicht, die dar- gebotene Hand Englands anzunehmen und so nicht nur zu einer Erleichterung der immer drückender werdenden finan­ziellen Lasten des deutschen   Volkes, sondern auch zu einer ganz erheblichen Verbesserung der deutsch-englischen Bezie- Hungen zu gelangen. Wem, die deutscl)« Regierung auch diesen für sie außerordentlich günstigen Zeitpunkt ungenützt vorüber- gehen ließe, so lüde sie sich eine furchtbare Verantwortung auf. DaS deutsche Proletariat fordert das Eingehen aus die englischen Einladungen und wird das Scimge tun, um den Eindruck der erfreulichen englischen Reden zu verstärken. Spanien  . Ein Komitee zur Verteidigung der Opfer der spanischen  Unterdrückung hat sich in P a r i S gebildet. Es zählt zu seinen Mitgliedern u. a. Anatole France  , Frau Severine, Cipriani. Ernst Haeckel  , Maeterlinck  , Krapotkin. Vorsitzender ist A. N a q u e t, Sekretär Genosse Albert, Generalsekretär des VereinsKamps für vernunftgemäße Kindererziehung", dessen Begründer der auch in Barcelona   gefangene Gen. F e r r e r ist. Das Komitee hat einen Aufruf erlassen, den dieHumanitä" veröffentlicht. Darin werden die Untaten des spanischen   Pfaffen- und Henkerrcgiments geschildert, daS in Barcelona   5000 Opfer in der berüchtigten Folterungsfeste Monjuich gefangen hält und neue Blutopfer vor- bereitet. Der Aufruf betont, daß es dem Einschreiten der curo- päischen Mächte gelungen ist, den bestialischen Greueltaten des marokkanischen Sultans Mulcy Hafid Einhalt zu gebieten. Ein einiges Vorgehen aller Menschenfreunde, das die öffentliche Meinung Europas   in Bewegung fetze, werde auch hier Erfolg er- zielen, da die spanische Regierung ihre Grausamkeiten nicht vor aller Welt begehen werde. Es wird zur Bildung von Unter- komitces aufgefordert und das Eingreifen der Presse gefordert. Nicht durch Anrufen ihrer Gnade wird man die Tiger in Madrid  entwaffnen die Revolutionäre von Barcelona   sind auch zu stolz, sie in Anspruch zu nehmen. Man muß ihnen das glühende Eisen der allgemeinen Verachtung zeigen, bereit, es auf ihr ent- artetes Gesicht zu drücken, um dort das Brandmal einzugraben." Es gibt in Paris   bereits ein Komitee spanischer Flüchtlinge und eines spanischen Sozialisten. Möchte eS ihren vereinten We. mühungen gelingen, die öffentliche Meinung Europas   über die Greuel der Inquisition  , die gegen dieFeinde der Gesellschaft" in dem Pfaffenlande heute ebenso noch zur Anwendung kommen, wie einst gegen dieFeinde des Glaubens", aufzuklären und so die Grundlage für eine planmäßige vereinte Abwchraktion zu schaffen. Auch in Deutschland   dürfte ein solches Komitee zu- stände kommen, im kräftigstp Ilistexstützüng zu Wünjches tvärx. Snglanck. Der Kongreß der Trade-UuionS. JpSwich, 7. September. (Tele graphische Meldung.) Der heutige Verhandlungstag brachte einen scharfenAngriff wider den liberalen, der Arbeiterpartei nicht angehörenden Arbeiter- abgeordneten Richard Bell(Vertreter der Eisenbahner) wegen seiner Haltung im Parlament. Nach langer Debatte akzeptierte der Kongreß eine Erklärung Bells, worin er bedauert, nicht im Ein- vernehmen mit der Arbeiterpartei gehandelt zu haben. Cürhcl Türkische   Forderungen. Konstantinopel  , 7. September. Die Pforte beabsichtigt, wie die Blätter melden, iracki der Reorganisation des Postdienstes durch den belgischen Generaldirektor Sterpen wegen der Auflösung der fremden Postanstalten in der Türkei   an die Mächte heran- zutreten. Dadurch sollen die Einnahmen der türkischen   Postverwaltung um 500 000 Pfund steigen._ Noradnnghian geht. Konstantinopel  , 7. September. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Noradnnghian hat demissioniert. Noradunghian weicht einem starken Drucke der Jungtürken  . Noch bevor die Meldung von der Demission eintraf, meldete der Telegraph: Der jungtllrkische Tanin wird morgen eine von 103 Abgeordneten unterzeichnete Ausforderung an den Handels- minister Noradunghian veröffentlichen, daß er seine De« Mission einreichen solle, da er nicht mehr das Vertrauen der Kammermehrheit besitze. Marokko. Kleine Siegesnachrichten. Nach Depeschen aus Melilla   vom 6. d. M. haben die Proviant- züge sowohl auf der Hinfahrt wie auf der Rückfahrt nur wenige Flintenschüsse auS der Wolfsfchlucht erhalten. Diese Tatsache scheint zu beweisen, daß auf dem Guruguberge bloß einige Schild- wachen der Mauren   zurückgeblieben sind, um die Bewegungen der spanischen   Truppen zu überwachen, während die Harka sich in der Richtung auf Nador   und Seluan entfernt. Mithin konzentriert sich das ganze Interesse des Feldzuges jetzt auf El Arba. Nach diesem Lager sind die Truppen der Division Oroczo abgegangen. Voraus- sichtlich steht hier eine große Schlacht bevor. Als eine RekognoS- zierungskolonne gestern in das Lager zurückkehren wollke, wurde sie zweimal von Mauren   angegriffen. Oberst Fernando Vlanco kam von El Arba mit einem Bataillon Infanterie, etwa 50 Reitern und einer Batterie der Kolonne zur Hilfe und griff den rechten Flügel des Feindes an, um ihm den Rückzug abzuschneiden. Die Mauren entflohen und ließen etwa 20 Leichen auf dem Schlacht- fclde zurück. Melilla  , 7. September. Die Kolonne Aquilera wies gestern bei Suk ei Arba einen Angriff von 1500 Mauren   ab, drang in das feindliche Lager ein und zerstörte es. Ein Teil der Truppen besetzte dann Mati«n Brain im Zentrum des AdaragebietS. Die Niauren hatten große Verluste; auf spanischer Seite ist ein Mann gefallen, zehn Mxdm verwundet. Soziales. Zum Schnapsboykott. Wir haben wiederholt auf die Bewegung hingeiviesen, die sich zugunsten eines Schnapsboylotts in weiten Arbeiterkreisen bemerk- bar macht und die sich auch zu Anträgen an den Parteitag ver- dichtet hat. i Wie wirksam ein solcher Boykott werden könnte, geht aus einigen Zahlen hervor, die wir dem wertvollen Buche GrotjahnS: Der Alkoholismus"(1898) entnehmen. Grotjahn schildert auf S. 323 ff. den Aufstieg und Verfall einer Mäßigkeitsbcwegung, die in Amerika   und England begann und sich, von Geistlichkeit, Be- amtentum und Lehrerschaft mit Feuereifer unterstützt, auch auf Deutschland   erstreckt«.In einigen Gegenden wurden Erfolge er- zielt, die an die amerikanische   und irische Bewegung erinnern. So verpflichteten sich im Jahre 1844 allein in der Provinz Schlesien  annähernd eine halbe Million Menschen, sich des Branntweins zu enthalten. Der Konsum ging um 45 000 Eimer zurück, 13 Brenne- reien gingen ein und die Einnahme aus der Branntweinsteuer erlitt eine Einbuße von 254 000 Talern. Auch im Königreich Hannover   erreichte die Bewegung einen bedeutenden Umfang. Es betrug, im Jahre die Zahl der Vereine p« Bm�Lnsteuer 1838 8 551 000 Taler 1843 261 392 000 1847 400 263527 Es ist kaum zweifelhaft, daß daS, war vor 70 Jahren unter Mitwirkung von Geistlichen, Beamten und Lehrern gelang, heute von der Arbeiterschaft auS eigener Kraft durchgesetzt werden könnte. Freilich war die damalige Bewegung eben weil sie nicht aus dem Volke heraus geboren war nicht von langer Dauer; nach 1845 begann sie abzuflauen und überlebte kaum irgcndlvo das Sturmjahr 1848. Es dürfte sich auch jetzt empfehlen, die Bewegung nicht mit einem Gelübde für die dauernde Enthaltsamkeit zu führen, sondern etwa den Schnapsgenuß zu boykottieren, bis nicht mindestens das Reichstagswahlrecht für den preußischen Landtag errungen ist die längere Enthaltung vom Schnaps wird bei dem heutigen höheren Kulturstand von selbst dazu führen, daß viele für die Dauer dem Schnaps entsagen, nachdem sie mit der zeit- weiligen Enthaltung gute Erfahrungen gemacht haben. Gerade diese Ueberlegung wird aber auch die politische Wirksamkeit des Boykotts gegenüber den Agrariern erhöhen. Und daß die Parole für Beseitigung des Dreiklassenlvahlrechts in Preußen auch im übrigen Deutschland   Anklang findet, ist sicher haben doch unsere süddeutschen Brüder längst erkannt, daß die Wurzel der Reaktion in Deutschland   im preußischen Landtag gedeiht, und in dieser Er- kcnntnis haben sie uns wiederholt jedwclche Unterstützung i» unse, rem Wahlrechtskampf versprochen.,/ Die Möglichkeit großer und schneller Erfolge ist gegeben möge der Leipziger   Parteitag zu einem kräftigen Entschluß kommen._ 1 Berechtigter Anspruch auf die Tantieme. Die Frage, ob ein Arbeiter nach der Lösung des Arbcitsver- hältnisses noch einen Anspruch auf Tantieme hat, hatte die Kammer 8 des Gcwcrbcgcrichts in ihrer gestrigen Sitzung zu ent- scheiden. Kläger   war der Arbeiter B., der bei der Firma v. Poncet, Glashüttcnwerke Aktiengesellschaft, bis zum 15. Mai d. I. beschäftigt war. Die Firma pflegt an ihre Arbeiter alljährlich nach Abschluß des Geschäftsjahres, der immer am 1. April erfolgt, Tantieme zu zahlen. Auch der Kläger   hatte in den Vorjahren schon eine solche erhalten. Für das verflossene Geschäftsjahr 1908/09 ist sie ihm vorenthalten worden. Die Beklagte wendet ein, daß die Zahlung der Tantieme keine vertragliche, sondern lediglich eine freiwillige Leistung sei, auf die Kläger keinen Anspruch habe. Nur Arbeitern, die bei ihr verbleiben, könne eine solche gezahlt werden. Der Kläger   habe sich aber so benommen, daß er entlassen tverdcn mußte. DaS Gericht verurteilte jedoch die Firma zur Zahlung der ge- forderten bv M., da der Tantiemeanspruch für eine Zeit gefordert Wstd, m bft die Beklagte mit dem Kläger   zufrieden war.