Perfien. Neue Unruhen.
Seit einigen Tagen verbreitet das offiziöse russische Telegraphenbureau wieder sehr eifrig Meldungen über angebliche Un
Aus der Partei.
Behörden im Kampf gegen Arbeitervereine.
handelt wurde.
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Sperrebrecher sind
Soziales.
Gesinde- Strafunrecht.
Das Geseb über die Verlegung der Dienstpflichten des Ge
werden.
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gelangen follten, mit Rücksicht auf die Härte, die in dem zeit an den übrigen Wochentagen festgesetzt worden ist. Die dret Vorgehen der Firma liegt, den ihnen aufgezwungenen Kampf jährige Vertragsdauer ist am kommenden 1. November abgelaufen und soll also nach Programm die 10stündige Arbeitszeit wieder aufnehmen. eingeführt werden, was somit einer täglichen ArbeitszeitDie Berufs- und Arbeitsverhältnisse in der Holzindustrie durch verlängerung von einer halben Stunde gleichkommt. Die Sattlerruhen, die offenbar den Vorwand zu neuer russischer Intervention statistische Erhebungen zu ermitteln, hat der Deutsche Holzarbeiter gehilfen haben in mehreren Versammlungen zu diesem reaktiogeben sollen. So meldet es heute aus Tiflis : Aus Belassuwar verband auf der letzten Verbandsgeneralversammlung beschlossen. nären Beginnen Stellung genommen und einstimmig beschlossen, wird von der persischen Grenze das Erscheinen zahlreicher Zu diesem Beschluß hatte fürzlich die Berliner Mitgliedschaft in mit allen Mitteln die Pläne einer rückständigen Meisterschaft zu persischer Räuberbanden gemeldet. Der Brigades Branchen- und Bezirksversammlungen Stellung genommen. Die durchkreuzen und unter feinen Umständen in eine Verlängerung Aber auch die Sattlermeister fommandeur der Grenzwache telegraphierte an den Be- meisten der Versammlungen haben demselben zugestimmt. Am der Arbeitszeit einzuwilligen. zirkschef, daß 4000 Alarier bier Werst bom Bergwach Mittwoch beschäftigte sich nun eine im Böhmischen Brauhaus" scheinen mit der geplanten Aussperrung ernst machen zu wollen posten sich gelagert hätten und die russischen Posten zu tagende Vertrauensmännerversammlung mit dieser Frage. Der und scheint ein ernster Kampf gegen dieses reaktionäre Beginnen überfallen drohten. Gleichzeitig trafen beunruhigende Berichte von 2. Bevollmächtigte Leopold legte in längerer Rede den Zweck der aussperrungswütigen Sattlermeister unvermeidlich. Bern der Baku - Administration ein. Infolgedessen erteilte der zeitweilige dieser Erhebungen dar. Es gelte festzustellen, in welchem Maße ist deshalb für Sattlergehilfen aller Sparten Truppenkommandeur dem Saljan- Regiment den Befehl, den Grenz die wirtschaftliche Krise auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse ein- strengstens gesperrt und ersuchen wir die Kollegen allerwach posten ausreichende Mannschaft aur Unter- gewirkt hat. Diese Feststellungen seien in Anbetracht des Tarif- orts Buzug strenge fernzuhalten. stützung zu senden. Nach Mitteilung friedlicher Handeltreibender ablaufes im kommenden Frühjahr von größter Wichtigkeit. Die Streitbrecher! unterhalten persische Revolutionäre Beziehungen zu Nomadenstänimen Vertrauensleute müßten deshalb auch dafür Sorge tragen, daß Winterthur , den 15. September 1909. und versuchen, diese zu Räubereien auf russischem Ge. alle Berufsgenossen von diesen Erhebungen erfaßt werden. Es biete zu veranlassen, da sich zurzeit teine Truppen an der gelangen Personen- und Werkstattfragekarten zur Ausgabe. Die Grenze befänden. ersteren sind von den Kollegen selbst, die letteren von den Vertrauensleuten auszufüllen. Die Ausgabe des Zählmaterials erfolgt in einer am 20. September stattfindenden besonderen Sigung der Funktionäre. Diese nehmen die weitere Verteilung des Materials in den am darauffolgenden Mittwoch tagenden Bezirksund Branchenvertrauensmännerfizungen vor. Am 23. September finden von allen Betrieben Werkstattversammlungen statt, in denen Die Arbeiter von Leucha Brandis bei Leipzig be- die Fragekarten ausgefüllt werden, die schon am darauffolgenden findes und der ländlichen Arbeiter vom 24. April 1854 sollte der finden sich in besonders schwieriger Lage, weil ihnen kein Lokal Tage wieder an die Branchen- und Bezirksobmänner zurückgegeben Pferdeknecht Kleinert übertreten haben." Hartnädiger Ungeeingeräumt wird; sie begründeten deshalb seinerzeit den Kasino - werden müssen. Nachdem Redner die auf den Karten gestellten horsam" und" Widerspenstigkeit" gegen die Befehle der Dienstherrs verein, der aber infolge behördlicher Maßregelungen und gericht- Fragen noch eingehend erläutert hat und somit vollständige Klar- schaft wurde ihm vorgeworfen, weil er entgegen dem Willen des licher Verfolgungen seine Tätigkeit einstellen mußte.. Nunmehr heit bei den Versammelten geschaffen war, erledigte die Versamm- Dienstherrn Triem nicht morgens um 5 Uhr angespannt hatte, nahm der Hauptvorstand des Sozialdemokratischen Vereins für den lung noch etliche Vereinsangelegenheiten. sondern erst um 6 Uhr. Er wurde in zweiter Instanz vom Land13. Wahlkreis die Sache in die Hand. Er erwarb ein Grundstück Die Lagerbierfahrer, organisiert im Deutschen Transport- gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht ging davon mit den nötigen Räumen, als Geschäftsführer wurde der Tischler arbeiterverband, nahmen am Mittwochabend in einer Versamm- aus, daß die Arbeitszeit um 5 Uhr begonnen habe und daß K. die Franz Kramer mit einem Monatsgehalt von 100 M. eingesetzt. lung, die im„ Gewerkschaftshaus" stattfand, Stellung zu der Kün- mehrfachen Aufforderungen, um 5 Uhr mit dem Gespann zur Die Riebecksche Brauerei lieh 500 M. zur Errichtung und das digung des Tarifs in den Brauereien. Das Kartell der Verbände, Stelle zu sein, hätte befolgen müssen. Wenn er die Zeit ertra Kasino wurde vom April 1908 bis Juni 1909 betrieben. Schlie B- deren Mitglieder in Brauereien arbeiten, hat sich für die Kün- bezahlt verlangte und sich im übrigen weigerte, um 5 Uhr zur lich wurde ein gerichtliches Verfahren gegen digung der Verträge erklärt. Der Verband der Brauereiarbeiter Arbeit bereit zu sein, dann sei das als hartnäckiger Ungehorsam den Geschäftsführer und die Vereinsborstände hat die Kündigung( zum 1. April 1910) bereits beschlossen. Die und Widerspenstigkeit anzusehen.- Der Angeklagte legte Revision eingeleitet, und das Amtsgericht Grimma erkannte Vertrauensleute empfahlen den Lagerbierfahrern, ihre Zustimmung ein und machte geltend, er hätte zu wenig Ruhezeit gehabt und am 18. Juni gegen die Schuldigen" auf je 150 M. Geld zur Kündigung zu geben und die Versammlung beschloß demgemäß. ſei übermüdet gewesen. Um% 44 Uhr sei er aufgestanden und habe stra fe, weil sie entgegen dem§ 147 der Gewerbeordnung ohne Gifrig diskutiert wurde die Frage des einheitlichen Lohnes und der dann die Pferde gefüttert und in Ordnung gebracht und selber Schantfonzession Getränke verabreicht hatten. Abschaffung des Prozentsystems. Die Löhne sind bei den Flaschen- gefrühstückt. Der Ferienstraffenat des Kammergerichts wies die Die Verurteilten legten gegen das Urteil Berufung ein, bierfahrern und noch mehr bei den Faßbierfahrern sehr verschieden- Revision ab. Es sei tatsächlich festgestellt, daß Angeklagter sich be die am 15. September vor dem Sandgericht Leipzig ver- artig, der Einführung eines einheitlichen Lohnes würden große harrlich geweigert habe, rechtzeitig mit der Arbeit zu beginnen. Echwierigkeiten entgegenstehen. Aufgabe einer Kommission soll es Das rechtfertige die Verurteilung. Seine neuen tatsächlichen AnDer gewesene Geschäftsführer Kramer befundet, daß er fein, die Sachlage zu prüfen und Vorschläge zu machen, um den führungen könnten in der Revisionsinstanz nicht berücksichtigt die Speisen zum Selbstkostenpreis abgegeben habe, das Bier foftete neuen Tarifvertrag den Wünschen des Fahrpersonals entsprechend 12 Pf. für 10 Liter, während es sonst in anderen Wirtschaften zu gestalten. Die einzelnen Gruppen der Faßbier-, Flaschenbier-, 14 Pf. kostet. Es find im Monat etwa 18-20 Hektoliter ausge- Reserve- und Mitfahrer, der Stalleute, Keller- und Hofarbeiter 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Sittenpolizeivorschriften. schänkt worden. Getränke, Bigarren, Zigaretten, Speisen usw. und Chauffeure werden noch Versammlungen abhalten, um ge Die Sittenpolizeivorschriften für Halle verbieten es den mußte er zum bereinnahmten Betrage an den Verein abrechnen. fondert zu beraten, welche Forderungen sie geltend machen wollen. Prostituierten allgemein, ihren zuhältern den Aufenthalt in ihrer Alles wurde nur an Vereinsmitglieder abgegeben. Der Vorstand Die Kommission, aus neun Personen bestehend, wurde von der Wohnung zu gestatten. Weil sie ihrem Ehemann den Aufenthalt des Vereins kaufte auf Rechnung des Hauptvereins ein, Heizung, Versammlung gewählt. Die Vertrauensleute haben Fragebogen in ihrer Wohnung gestattet hatte, war die Prostituierte H. wegen Beleuchtung bezahlte der Verein ebenfalls. Alle diese Feststellungen erhalten, um die Verhältnisse für das Fahrpersonal in den ein- uebertretung dieser Vorschrift in Verbindung mit§ 361 Ziffer 6 wurden gemacht, um zu ergründen, ob tatsächlich das Unternehmen zelnen Brauereien genau festzustellen. des Reichsstrafgesetzbuchs angeklagt worden. Sie wurde auch verausschließlich den Vereinsmitgliedern diente, und um festzustellen, urteilt. Das Landgericht führte begründend aus: Es handele sich. ob der Verein materiellen Gewinn bezweckte. Ferner wurde festhier um den Zuhälter der Angeklagten. Sie habe ihn allerdings gestellt, daß das Lokal Montags geschlossen war; an einigen Tagen geheiratet. Das könne aber gegenüber den angewandten Vorwurden Unterricht und Zahlabende veranstaltet. Genosse Scheib schriften feinen Unterschied machen. Zwar seien die Ehegatten wies darauf hin, daß gleiche Unternehmen in Möckern und Hänichen nach§ 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einander zur ehelichen jahrelang bestanden haben, ohne angefochten zu werden. Der Zweck Lebensgemeinschaft verpflichtet. Das ändere hier jedoch nichts an des Unternehmens war lediglich, ein Lokal zu erhalten, in dem die der Anwendung der Polizeivorschriften. Die Angeklagte habe nicht Parteigenossen für ihre politischen Ueberzeugungen arbeiten gezeigt, daß sie ernstlich gewillt sei, ein anderes Leben zu be fonnten. Materieller Gewinn sollte deshalb ausdrücklich ausgeginnen. Sie habe, wie das Gericht annehme, nur ihren Zuhälter schlossen sein. geheiratet, um mit ihm zusammenkommen au fönnen. Die Angeklagte legte Revision ein und bestritt die Gültigkeit der angewandten Vorschrift. Zum mindesten sei ihre Anwendung hier unstatthaft mit Rücksicht auf§ 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . In Bad Rheinfelden streiften im vorigen Monat die Arbeiter Der Ferienstrassenat des Kammergerichts wies die Revision mit einer Aluminiumfabrik. Dieser Streit beschäftigte die Deffent- folgender Begründung ab: Die angewandten Polizeivorschriften lichkeit deswegen in höherem Maße, weil es dabei zu einem Kra- über die Duldung des Aufenthalts von Zuhältern seien rechtswall tam, bei dem ein Streikposten erschossen und einer schwer ver- gültig, da es sich um Vorschriften gemäߧ 361 3iffer 6 des Reichswundet wurde. Nachträglich zeitigt dieser Streit nun noch ein be- strafgesetzbuchs handele, die mit Bezug auf die Prostitution zur sonderes Interesse dadurch, daß bekannt wird, in welcher genialen Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des Weise der Führer des christlichen Metallarbeiterverbandes den öffentlichen Anstandes erlassen sind. Es bleibe somit nur die Streit einleitete und führte, und wie er sich selbst den Sieges- Frage, ob der Ehemann darunter fallen könne, wenn er Zuhälterlorbeer um die christliche Stirn wand. Dieser, mit dem unschul- dienste verrichte, wie hier festgestellt sei. Das sei trok des§ 1353 digen Namen Engel, ließ frank und frei seinen Sieg feiern, indem des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu bejahen. Denn das Landgericht er erklären ließ, er habe in Verhandlungen erreicht, daß den Ar- habe festgestellt, daß die Angeklagte mit der Eheschließung nicht beitern 20 Pf. tägliche Lohnzulage wird, daß die Löhne vom bezweckte, ein eheliches Zusammenleben herbeizuführen, sondern 15. September ab um 10 Proz. aufgebessert werden, daß die Ar- daß sie nur die Ehe geschlossen habe, um Polizeivorschriften zu beiter alle wieder eingestellt werden und ein Arbeiterausschuß ge- umgehen und ihren Ehemann als zuhälter bei sich behalten zu bildet wird. Daran schloß sich noch die Bemerkung, daß an dem fönnen. Unter diesen Umständen machte sich die Angeklagte strafKrawall und daran, daß nicht mehr erreicht wurde, einzig und bar, indem sie ihren Ehemann in ihrer Wohnung duldete. allein die Sozis schuld seien. Und die Zentrumsblättchen druckten diese Erfolge" der alleinseligmachenden christlichen Gewerkschaften Sind Lohnforderungen der Hausindustriellen in einem Konkurse nach und lobten ihre Gewerkschaften über den Schellendaus. Ja, der Herr Engel ging so weit, den leisen Zweifeln, die sich ob der Mit dieser für die Hausindustriellen Arbeiter wichtigen Frage errungenen Erfolge erhoben, mit einer öffentlichen Erklärung in hatte sich das Gewerbegericht in Solingen dieser Tage zu befassen. der Presse zu begegnen, in der er in acht einzelnen Punkten seine Die Messerarbeiter N. und N. hatten an die inzwischen fallit gea Erfolge aufzählte. Das war nun einem an den Verhandlungen wordene Firma Gelpke u. Koch in Wald 57,50 M. bezt. 42,84 M. Beteiligten doch zu starker Tabat und so tam es, daß der groß zu fordern. Der Vertreter des Konkursverwalters bestritt das herzoglich badische Landeskommissar Straub im Rheinfelder An- Vorrecht der Forderung. Diese sei vielmehr anzumelden und zeiger" eine Erklärung losließ, in deren Hauptpunkt es hieß, daß würde dann bei der Massenausschüttung wie jede andere Forde Erklärung. den Arbeitern eine Lohnerhöhung in Aussicht gestellt worden sei, rung berücksichtigt werden. Der§ 61 der Konkursordnung betrachte In der Erklärung des Genossen Bernstein kontra Arbeiter- die dann eintreten soll, wenn die Konjunktur in der Aluminium- nur die Forderungen als berechtigte, die aus einem Dienstvertrage Bildungsschule ist auch mein Name genannt worden. Ich fühle mich industrie eine bessere geworden ist. Mit diesem Rüffel nicht zu herrührten. In diesem Falle wäre aber keine Entlohnung nach deshalb verpflichtet im Interesse der Wahrheit folgendes zu befunden: frieden, erschien ein von Engel und zwei weiteren chriftlichen Ge- dem Dienstvertrage, sondern nach einem Werkvertrage erfolgt; Im Herbst 1905 wurde in einer Generalversammlung der Schule werkschaftssekretären unterzeichneter offener Brief im Rheinfelder audem wären die Kläger selbständige Unternehmer, deshalb sei das Anzeiger", der die Erklärung des Landeskommissars desavouieren Gewerbegericht nicht zuständig, sondern das ordentliche Gericht. beschlossen, einen Kursus über Gewerkschaftsgeschichte und Theorie sollte. Der aber nicht faul, stellte in einer nachfolgenden Erklärung Das Solinger Gewerbegericht entschied aber in anderem Sinne, einzurichten. Da auch der Name Bernsteins genannt und bom Vorstand nicht widersprochen wurde, waren viele Schüler der Mei- nochmals in präziser Form die Wahrheit fest und erhärtete die Tat- und zwar mit folgender Begründung: Es handle fich um eine nung, wir bekämen Bernstein als Lehrer. Im Vorstand, der die sache, daß den Arbeitern eine Lohnzulage nicht gewährt worden ist. Streitigkeit aus dem gewerblichen Arbeitsverhältnis. Ge mache Es stellte sich dann heraus, daß Herr Engel überhaupt nicht zu feinen Unterschied, ob der als Partei in Frage kommende Arbeiter Besetzung der Lehrerstellen zu besorgen hatte, wurde von einigen den Verhandlungen zugelassen wurde, sondern daß ein Oberregie- Fabritarbeiter oder hausindustrieller Arbeiter sei, oder ob der Genossen betont, daß man Bernstein nicht nehmen könne, wegen feiner besonderen Anschauungen in parteitaktischen und theoretischen rungsrat, ein Oberamtmann, der Bürgermeister und eben dieser Lohn nach Zeit oder Afford berechnet werde. In jedem Falle stelle Landeskommissar die Verhandlungen geführt und die sehr rabiate die Entlohnung einen Arbeitsverdienst dar, der im Sinne des Fragen. Nur dieser Grund war maßgebend Bernstein als Lehrer Firma zur Vernunft gebracht haben. In Wirklichkeit aber hat die§ 61, 1 der Konkursordnung als bevorrechtigte Lohnforderung zu Firma die Arbeiter zu niederen Löhnen wieder eingestellt und ver- gelten habe. Bezüglich der Zuständigkeit sei das Gericht der AnHugo Langhammer. schiedentlich Entlassungen vorgenommen. Um dieses Bild„ erfolg sicht, daß an und für sich in solchen Streitfragen die ordentlichen reicher" christlicher Gewerkschaftstätigkeit vollständig zu machen, Gerichte zu entscheiden hätten, seien besondere Gerichte vorhanden, sei noch bemerkt, daß den Streifenden von ihrer christlichen Orga- dann seien diese zuständig und in diesem Falle auch das Gewerbenisation erst drei Wochen nach dem Streik Unterstüßung ausgezahlt gericht. Das Gericht habe sich deshalb auf die Seite der Kläger wurde, vorher mußten sie sich mit Abschlagszahlungen von 5, 10 gestellt und in beiden Klagen für Recht erkannt, daß die Forde und 15 Mt. pro Woche begnügen. Dem christlichen Schwindel aber, rungen als bevorrechtigte gelten müßten. den Engel trieb, gebührt die Ruhmespalme. Höher gehts taum in der Augenblendung der Mitglieder der christlichen Gewerkschaften.
Rechtsanwalt Dr. Sübler wies darauf hin, daß die geseh lichen Bestimmungen für Konsumbereine hier nicht in Frage kommen, da die Unterhaltung des Kasinos nicht der Hauptzweck des sozialdemokratischen Vereins sei. Dieser, Hauptzwed sei vielmehr die Verbreitung von Ideen. Wenn jemand behaupte, der Hauptzweck der sozialdemokratischen Partei sei die Errichtung von Kasinos, so stehe das Argument auf derselben Höhe, wie die Behauptung, daß der Mensch lebe, um Kleidung zu besigen. Staatsanwalt Dr. Schlegel beantragte Verwerfung der Berufung. Er pflichtete dem Vorderrichter in der Konstruktion seines Urteils bei. Rechtsanwalt Dr. Druder bemerkte, es habe bisher niemand die Vereinskasinos für Konsumbereine gehalten, weder die Verbindungshäuser der Studenten noch die Schiebervereinstasions. Sofern die Vereine nur an ihre Mitglieder verkaufen, seien sie nicht einmal fonzessionsfähig. Der Staatsanwalt erwiderte, daß nach den von der Verteidigung geltend gemachten Gründen jeder Ortsverein in der Lage sein würde, Lokale zu gründen. Wegen diefer Konsequenz könne doch die Prämisse nicht richtig sein. Die Frage sei hier, ob es gelungen sei, das Gesek zu umgehen. Rechtsanwalt Dr. Hübler stellte hierauf fest, daß also ein unbequemes Resultat verhindert werden solle. Das sei aber nicht Sache der Gerichte.
Das Gericht stellte sich nicht auf den Standpunkt des Staatsanwalts, dem es offenbar ein schredlicher Gedanke ist, daß die Sozialdemokraten noch mehr solcher Vereinskasinos errichten fönnten. E3 hob das Urteil des Schöffengerichts Grimma auf und sprach die Angeklagten fret, Die Absicht des Griperbs verneinte das Gericht.
abzulehnen.
Achtung, Friseurgehilfen! Die Differenzen sind beigelegt bei Schleiher, Annenstraße 44. Verband der Friseurgehilfen. Deutfches Reich. Maurer.
Am Neubau des städtischen Gaswertes in Hanan legten heute vormittag die Maurer die Arbeit nieder. Sie fordern Wiedereinstellung von einigen gestern entlassenen Arbeitskollegen sowie Lohnerhöhung.
Christliche Beweihräucherung.
bevorrechtigte Forderungen?
Die Steinmetzen der Terrazzo- und Bementwarenwerke in Letzte Nachrichten und Depefchen.
Wrights Flugvorführungen. Günstiges Wetter vorausgesetzt unternimmt Drville Wright heute weitere Flugversuche.
Die bekannte Zigarettenfabrik Manoli, Inhaber J. Mandelbaum, Berlin , Rungestraße 22/24, die es von den kleinsten Anfängen in wenigen Jahren auf mehr als Hiltrup bei Münster ( Westfalen ) sind am 14. September in den 400 Arbeiter brachte, und außerdem noch in Schneidemühl Streit getreten. Beteiligt sind 23 Arbeiter. Buzug ist fernzuhalten. eine Filialfabrik mit vielen Arbeiterinnen besitzt, hat es für nötig befunden, einem Drittel ihrer sämtlichen Zigarettenhandarbeiter zu fündigen. Von den in Betracht kommenden Organisationen, wie Metallarbeiter-, Buchbinder- und Tabak- Am 1. November d. J. droht in Bern ein ernster Kampf im Die Fahne in der Latrine. arbeiterverband sind deshalb mit der Firma Verhandlungen Sattlergewerbe auszubrechen. Die Sattlermeister Berns erhielten angebahnt worden, um sie zur Abstandnahme von ihrem nämlich von der Delegiertenversammlung in Lausanne den Auftrag Macon ( Saone- et- Loire , 16. September. ( W. T. B.) In der rigorosen Vorgehen zu bewegen und einen Schichtwechsel ein- mit nach Hause, den mit den Gehilfen vereinbarten Arbeitsvertrag Latrine der Duhesme - Kaserne fand man heute die Fahne des zuführen oder bei verkürzter Arbeitszeit arbeiten zu lassen. zu kündigen und die 10stündige Arbeitszeit wieder einzuführen. 334. Reserveregiments, die aus einem dem Ehrensaal benachbarten Bor 3 Jahren, am 1. November 1906, wurde zwischen dem SattlerLeider sind bis jetzt alle Versuche an der sozialen Nück- meisterverein Bern und dem Sattlerfachverein Bern ein lofaler Bimmer gestohlen worden war. Das Fahnentuch war von der ständigkeit des Firmeninhabers gescheitert. Die betreffenden Arbeitsvertrag abgeschlossen, in welchem in Artikel 1 die neun Stange getrennt und durch Messerschnitte zerfetzt. Man glaubt, Drganisationen werden, falls die Maßregelungen zur Ausführung| stündige Arbeitszeit für Sonnabend und die 9½stündige Arbeits- daß ein Soldat der Täter war.
Verantw. Redakteur: Emil Unger, Berlin . Inseratenteil verantw.: Th, Glode, Berlin , Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanftab Paul Singer& Co, Berlin SW. Sierzu 3 Beilagen u, Unterhaltungsb