Ich kann die Meinung nicht teilen, daß mit der vorgeschlagenen Regelung der Arbeitsruhe das Genick gebrochen wird. Mit der Regelung der Unterstüßungsfrage tut man einen bedeutenden Schritt nach vorwärts. Daß wir uns in der Vergangenheit über die Unterstützungsfrage leicht hinweggefezt haben, war eine große Unterlassungsfünde. Ich möchte den Parteigenossen zurufen, forgt für eine umfangreiche Arbeitsruhe, forgt aber auch für die Mittel, um die Gemaßregelten in würdiger Weise zu unterstügen. ( Bravo !) Sindermann- Dresden :
3. Ausgestaltung der Fürsorge für die Versicherten und ihre Angehörigen, auch in bezug auf die Verhütung von Krankheiten, insbesondere: a) Eine Schwangerschaftsunterstützung auf die Dauer von 8 Wochen vor der Geburt. b) Eine Wöchnerinnenunterstüßung auf die Dauer von 8 Wochen nach der Geburt, beides in der vollen Höhe des durchschnittlichen Tagesverdienstes.
c) Freie Gewährung der Hebammendienste und bei Schwangerschaftsbeschwerden freie Gewährung der ärztlichen Hilfe. d) Gewährung dieser Leistungen an die Ehefrauen der Verficherten.
4. Den Krankenkassen ist das Recht einzuräumen, Vorschriften zur Berhütung von Krankheiten zu erlassen und die Durchführung dieser, sowie auf Grund der Gewerbeordnung erlassenen Bestimmungen zu überwachen.
5. Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter, der Dienstboten, Hausgewerbetreibenden und Wanderarbeiter mit den ge= werblichen Arbeitern. II. Unfallversicherung.
Beus- Dessau: wärtsrevision borgenommen wird, dann wird am drei Referenten und das dazu gestellte Amendement 282**), ferner Ich fürchte der Antrag des Borstandes wird angenommen. Eine besten für Weiterausdehnung der Arbeitsruhe die Resolutionen 35 und 273. weitere Verfumpfung der Frage wird die Folge sein. gesorgt werden.( Sehr richtig!) Bon Parteitagswegen haben Selbst in den Großstädten wird der Versuch mit den Bezirkskaffen wir kein Recht und kein Mandat dazu, den einzelnen Gewerk- B. Für die einzelnen Versicherungszweige ein Fiasko erleiden. In der Hand unserer wirtschaftlichen Gegner schaften vorzuschreiben, was sie mit ihren Unterstüßungseinrich I. Krankenversicherung. wird es liegen, ob sie unsere Rassen leeren wollen. Es wird schon tungen machen sollen, wie sie sie ausbauen und wie sie sie verwen1. Zentralisation der Krankenversicherung , gemeinsame Ortsschwer sein, die Bezirksfonds zu gründen. Leider will man den ben sollen. Ich fürchte, Genosse Gottschalt ist zu optimistisch in frankentassen für die Städte, Bezirkskrankenkassen für die LandNürnberger Beschluß, wonach die Angestellten den Tages- bezug auf die Opferwilligkeit der Gewerkschaftsmitglieder. Wenn gemeinden unter Aufhebung der übrigen Krankenkassenformen, Iohn hergeben, aufrecht erhalten. Der Gedanke führt zu den aller- er aber wirklich recht hat, dann muß es ein leichtes sein, die Unter- soweit sie sich nicht auf die Gewährung ergänzender Krantenunterschlimmsten Konsequenzen. Sonderbar ist, daß ausgerechnet Kautsky tüßungseinrichtungen der Gewerkschaften nach dieser Richtung ftüßung beschränken. den Vorschlag macht, die Maifeier in eine Maisteuer umzuwandeln. hin auszubauen.( Sehr wahr!) Was Kautsky betrifft, so habe 2. Aufrechterhaltung des bisherigen Selbstverwaltungsrechts, In Leipzig follen auf Grund dieses Beschlusses ganze 6,50 Mart ich ihm durchaus nicht vorgeworfen, daß er Ideale verkaufen will, unter Beseitigung der beschränkenden Bestimmungen. zustande gekommen sein. Wir sollten den Mut haben, einfach ehrlich sondern ich habe mich nur dagegen gewehrt, daß man eine Gleizu erklären, die Maifeier, soweit sie die Arbeitschung aufstellt: ein Jdeal= 3,50 M.( Seiterkeit.) Aus der Disruhe zu erzwingen sucht, war ein Irrtum. Iussion wird Kautsky ja ersehen haben, daß niemand für seinen Wir haben in der Arbeiterbewegung schon manches mutig Vorschlag eingetreten und der von ihm vorgeschlagene Weg der zurüdgenommen. Wir haben uns noch nie für unfehlbar gehalten. allerungeeignetste ist. Gegen die Durchführbarkeit der Bezirks. Benn man jetzt nicht den Mut zu einer folchen Erklärung fonds sind einige Einwände erhoben worden. Aber Bömelburg hat hat, dann werden die Erörterungen über die Maifeier sich noch schon mit Recht gesagt, daß die großen Zentren ohne weiteres in jahrelang fortsegen. Bei dem Zwang auf Ablieferung des Arbeits - der Lage find, solche Fonds zu gründen und zu füllen, und wenn fohnes hat man auch so etwas wie unangenehmen Eindruck von auf die finanzielle Schwäche von Königsberg hingewiesen wird, so dem Druck des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer gehabt, wenn das ist dagegen zu sagen, daß die Maifeiernden in Stallupönen den auch nicht beabsichtigt ist. Königsbergern schwerlich Kopfschmerzen machen werden. Dort ist die Frage wirklich nicht brennend, und es kann keine Rede davon sein, daß man nach Annahnre der Vereinbarungen mit Volldampf in die Maifeiermaßregelungen hineinrennt. Es ist gefragt worden, ob der in Nürnberg angenommene Antrag 90 noch gilt, der eine gemeinsame Staffe von Partei und Gewerkschaft vorsicht, in welche die Tagesverdienste der Genossen der Parteibetriebe fließen sollen. Ich halte es für selbstverständlich, daß in Zukunft diese Beiträge in die gemeinsame Kasse fließen. Das ist bisher nicht geschehen, weil bei der tatsächlichen Nichtexistenz einer gemeinsamen Kasse der im Trubel angenommene Antrag undurchführbar war. Er 1. Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle Arbeiter und war auch unzureichend formuliert. Es muß ein gewisses Minimum Angestellten, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt sind, sowie auf festgesetzt sein; wir können doch nicht einer armen Waschfrau die die Selbständigen im Kleingewerbe und in der Haustndustrie. paar Pfennige abnehmen, die sie am 1. Mai verdient. Eine andere 2. Bei der Berechnung der Entschädigung für die durch BeFassung des Antrags liegt nicht vor. Für die Aufhebung des Antriebsunfälle zu Schaden gekommenen Versicherten ist der volle trags bin ich nicht zu haben. Jahresarbeitsverdienst in Anrechnung zu bringen, und voller Es ist wieder das alte Lied gesungen worden, daß der Schadenersatz zu leisten. Die Witwenrente ist auf 33% Proz. zu Parteivorstand sich von den Gewerkschaftsfüh erhöhen. ern einwideIn ließe. Ich sagte mir, sowas hast du doch 3. Die Entschädigungspflicht ist auszudehnen auf alle Unfälle, schon einmal irgendwo gelesen. Richtig, da fiel mir ein, daß Rer- die den Versicherten auf dem Wege zur Betriebsstelle und von dort häuser geschrieben hat, daß die Gewerkschaftsführer sich einwickeln nach Hause zustoßen. Ferner sind die Gewerbekrankheiten in ließen vom Parteivorstand.( Heiterkeit.) Die Vorwürfe heben sich gleicher Weise wie die Betriebsunfälle zu entschädigen. gegenseitig auf. Man hat davon gesprochen, die ganze Angelegen4. Bei der Ermittelung des Unfallvorganges und bei der Nenheit vor den internationalen Kongreß in Kopenhagen zu bringen. tenfestsetzung ist den Versicherten eine Mitwirkung einzuräumen Diese Debatten werden dadurch verbittert, daß man den beispielsweise die Abschaffung der Arbeitsruhe oder die Verlegung Ich verspreche mir davon nichts. In Kopenhagen könnte durch gewählte Vertreter aus ihren Kreisen. Gegnern der Arbeitsruhe fortgesetzt die Verkennung der Feier auf den Abend oder auf den Sonntag beschlossen werden. hohen idealen Wertes des Maigedankens vorwirft. Wir sind Das wollen wir nicht. Umgekehrt tönnten aber auch die der Meinung, daß auch die neuen Vereinbarungen an ihrer Beschlüsse verschärft werden. Dann hätten wir auf dem Papier BeUndurchführbarkeit scheitern werden. Wir, die wir jetzt gegen schlüsse, die wir nicht durchführen könnten, bevor wir nicht in bedie Arbeitsruhe Stellung nehmen, haben zehn Jahre lang Seite an friedigender Weise die Unterstüßungsfrage geregelt haben. Ich Seite mit den übrigen den 1. Mai gefeiert und wir haben warne auch vor Vertagung der Frage. uns von dem Gedanken diefer Feier mit demselben haben wir verhandelt. Die Generalfommission der Gewerkschaften Drei Jahre Schmerze losringen müssen, wie sich mancher in seiner will bor dem nächsten Gewerkschaftstongreß nicht mehr mit uns Jugend von christlichen Festgedanten losgerungen hat. Darüber verhandeln. Eine neue Vertagung würde zwecklos fein. Sind imposante Sundgebungen am Abend oder an einem Sonntag Sch weiß nicht, ob es taktisch richtig wäre, zunächst noch einmal den nicht wirkungsvoller als die Zusammenkunft eines fleinen Häufchens Gewerkschaftskongreß sprechen zu lassen. Die Sache ist spruchreif. am Wochentage, wo die Versammlungen leicht zum Staffeekränzchen Möge der Parteitag im Gegensatz zu der Anschauung einer Anzahl ausarten. Die Sache ist nicht aktuell, da der nächste erste Mai auf Gewerkschafts- und Parteigenossen flar und bündig aussprechen, einen Sonntag fällt und im nächsten Jahre zudem der Inter - daß die Arbeitsruhe ausgedehnt werden muß. Ich bitte, alle Annationale Kongres in Kopenhagen ist. Dort sollten Partei und Geträge abzulehnen und unserer Vereinbarung zuzustimmen.( Beifall.) werkschaften Deutschlands flipp und klar die Sachlage darlegen und Bei der Abstimmung wird der Antrag 51, der die Verdarauf brängen, daß die Maifeier wieder einen Charakter annimmt, einbarungen des Parteivorstandes mit der Generalfommission ent der die Beteiligung des gesamten Proletariats ermöglicht, sei es hält, mit großer Mehrheit angenommen.( Lebhafter Beifall.) Alle nun, daß die Feier auf den Abend des 1. Mai oder auf den anderen Anträge mit Ausnahme des Antrags 64 sind erledigt. Der folgenden Sonntag gelegt wird. Nur so kommen wir zu einer wirl- Antrag 64, der die Aufhebung des Nürnberger Beschlusses verlichen Demonstration für Völlerfrieden und Achtstundentag, statt der langt, wird abgelehnt. jezigen unerquicklichen Kazbalgerei.
Der Maifeiergedanke muß doch eine sehr robuste Natur haben, sonst hätte man ihn längst tot geredet. Ich als eifriger Verteidiger der vollständigen Arbeitsruhe am 1. Mai bedaure diese Angriffe auf die Maifeier. Ich möchte, daß wir die Resolution des Parteivorstandes möglichst einstimmig annehmen, um zu realen Verhältnissen zu kommen. Wir werden dadurch künftige Debatten über die Maifeier nicht ganz beseitigen, aber wenigstens start einschränken. Unsere Parteigenoffen müssen danach streben, die Arbeitsruhe auszubauen und immermehr zu einer vollständigen zu
des
Damit ist der Punkt Maifeier erledigt.
Zu einer Erklärung erhält das Wort
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Richard Fischer- Berlin : Sie werden jedenfalls den mit Stant" überschriebenen Artikel im heutigen Vorwärts" gelesen haben, den die Redaktion gegen mich zu richten als ihre parteigenössische Pflicht betrachtet hat. Redner verliest den stenographischen Wortlaut seiner gestrigen Ausführungen und gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
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5. Die Entschädigungspflicht der Träger der Unfallversicherung hat vom Tage des Unfalles an zu beginnen.
wurf der Reichsversicherungsordnung, wonach für den Fall, daß 6. Entschiedene Zurüdweisung der Bestimmungen in dem Entder Verlegte einen höheren Verdienst erlangt als vor dem Unfall, die Rente ruht oder entsprechend gekürzt wird, oder der Verletzte nehmen muß. Die Erwerbseinbuße ist zu bemessen unter Berüc die ihm von dem Träger der Versicherung gebotene Arbeit ansichtigung der Arbeitsfähigkeit des Berlegten in seinem Beruf.
von 20 Proz. der Vollrente für einen bestimmten Zeitabschnitt ge7. Ablehnung der Bestimmung des Entwurfs, daß eine Rente währt und Renten in diesem Umfange von dem Träger der Versicherung durch einmalige Abfindung abgelöst werden können. litten haben, sind in ihren Rentenansprüchen den Reichsangehörigen 8. Die Ausländer, die in inländischen Betrieben Unfälle ergleichzustellen. III. Invalidenversicherung.
1. Die Versicherungspflicht ist auszudehnen auf alle gegen
nicht übersteigt.
Rohn oder Gehalt Beschäftigten und diesen sozial und wirtschaftlich gleichgestellten Personen, deren Jahresarbeitsverdienst 5000 m. 2. Alle privaten Ersazinstitute sind zu verbieten. 3. Jede Beitragsklasse hat den vollen Jahresarbeitsverdienst des Versicherten zu erfassen. Die Zahl der Beitragsklassen ist ent fprechend zu erhöhen.
4. Die Invalidenrente ist zu bewilligen, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf die Hälfte des Lohnes mindestens ein Drittel des versicherten Jahresarbeitsverdienstes eines gleichartigen Vollarbeiters zu erwerben. Die Rente muß betragen. Sie ist zu steigern:
a) durch Steigerungsfäße infolge der Dauer der Versicherung; b) bei höherer Erwerbsunfähigkeit;
c) Hilflosen, die besonderer Pflege bedürfen, ist der volle verficherte Arbeitsverdienst als Rente zu bewilligen.
6. Das Heilverfahren ist für die Versicherten und deren Angehörige obligatorisch zu machen und sind die Krankenkassen zu verPflichten, alle für ein Heilverfahren geeignet erscheinenden Krantheitsfälle der Versicherungsanstalt anzuzeigen. Weise für die Angehörigen zu sorgen. 7. Während der Dauer des Heilverfahrens ist in hinreichender
Die heutige Diskussion über die Maifeier steht unter dem Zeichen der Unterstüßungsfrage. Die Unterstüßungsfrage ist außerordentlich wichtig, aber man darf doch nicht vergessen, daß sie nur die eine Seite der ganzen Frage ist. Die Sicherung des Einzelnen dehnt die Arbeitsruhe aus, aber die Ausdehnung der Arbeitsruhe erhöht auch die Sicherung des Einzelnen Wegen meiner Kritit des Vorwärts" in der gestrigen gegen die Maßregelung, zumal wenn die Depression überwunden ist. Sibung des Parteitages werde ich in der heutigen Nummer des Wenn wir also die Arbeitsruhe wollen, dann ja teine halbheit, Vorwärts" in einer Weise angegriffen, daß ich es für nötig halte, dann müssen wir sie soweit wie möglich ausdehnen. Damit ist die Aufmerksamkeit des Parteitages hierauf zu lenken. Ich berufe aber nicht gesagt, daß wir die Unterstügungsfrage vernachlässigen mich auf den gesamten Parteitag als Zeugen für die Richtigkeit sollen. Mein hier so arg zerzauster Vorschlag wollte ja gerade meiner Feststellung, daß ich gegen den" Borwärts" oder dessen Re- höhen. Sie ist allen Versicherten, die bis zur Vollendung des 65. 5. Die Altersrente ist entsprechend der Invalidenrente zu ereinen möglichst großen Unterstüßungsfonds zu battion auch nicht ein Wort gebraucht habe, das als beleidigend Bebensjahres die Anwartschaft aufrechterhalten haben, zu be gunsten der Ausgesperrten schaffen, er war nicht so gemeint, aufgefaßt werden kann; ich kann mich hierfür sogar auf den auf willigen, ohne daß ein Nachweis über die Beschäftigung aus der wie Peus ihn aufgefaßt hat. Ich habe nie daran gedacht, dem Parteitag anwesenden Vorwärts"-Redakteur berufen, der daß bie Genoffen parteiztangsweise zur Ablieferung ihres weder am Barteitag noch in seinen Berichten an den Vorwärts" Zeit, die vor Eintritt der Versicherungspflicht liegt, erbracht wird. Lageslohnes angehalten werden sollen. Ich beabsichtige nur einen Anlaß zu Klagen nach dieser Richtung hatte. Ich habe einfach als Die Aufrechterhaltung der Anwartschaft soll erleichtert und die Appell an das Solidaritätsgefühl.( Buruf: Das ist Parteitagsmitglied von meinem Recht der Kritit an dem ZentralWartezeit verkürzt werden. doch dasselbe!) Ich habe so viele glänzende Beweise von Opfermut organ Gebrauch gemacht ob die Kritik berechtigt war oder nicht, des deutschen Proletariats tennen gelernt, daß das Peussche ist hier gleichgültig-; ich protestiere daher an dieser Stelle gegen Beispiel von den 6,50 M. doch etwas dagegen verblaßt, und haben den unqualifizierbaren Angriff seitens des„ Vorwärts" und fann wir jetzt nicht gelegentlich des schwedischen Generalftreits ge- hinzufügen, daß eine große Anzahl Berliner Delegierter, mit nie vergebens an den Enthusiasmus des denen ich Rüdsprache genommen habe, sich diesem Protefte anBroletariats appelliert? Gestern wurde ich beschuldigt, schließen. Fischer- Berlin." das Proletariat zu verraten, heute foll ich es Singer: Die abgegebene Grklärung geht zu Protokoll. berkaufen. Das ist für einen Großinquisitor ein harter Vorwurf.( Heiterkeit.) Gerechtfertigter ist schon der Vorwurf, daß ich zu sehr an den Idealismus appelliere. Ich wünsche nichts mehr, als daß eine möglichst vollständige Arbeitsruhe durchgeführt wird und mein Vorschlag da durch hinfällig wird. So lange das aber nicht*) 271. Resolution zur Versicherungsordnung. der Fall ist, müssen wir dem Arbeiter flar machen, Der Parteitag hält unter Betonung der Grundsäße, die bereits daß er, wenn er am 1. Mai nicht feiern in den Beschlüssen des Parteitages zu München 1902 und des interkann, sich nicht am Abend durch ein paar Pfennige lostaufen nationalen Kongresses zu Amsterdam 1904 zum Ausdruck gebracht fann. Am 1. Mai gehört der Proletarier nicht sich find, eine umfassende und gesicherte Fürsorge für alle gegen Lohn fondern der Partei. Die Arbeitsruhe ist eine unbedingte und Gehalt beschäftigten, sowie diesen sozial gleichgestellten BerNotwendigkeit für uns, wenn wir nicht auf die gesamte internationale Arbeiterbewegung einen höchst deprimierenden sonen durch die reichsgesetzliche Zwangsversicherung für unbedingt Eindruck ausüben wollen.( Sehr gut!) Bon all den bier notwendig. Die bestehende Arbeiterversicherung ist unzureichend gepflogenen Beratungen wird feine von den Broletariern aller und genügt den berechtigten Ansprüchen der Arbeiterklasse bei Länder mit solcher Aufmerfamkeit verfolgt, wie die über die weitem nicht. Maifeier. Die Proletarier aller Länder sehen in der deutschen Die Vereinheitlichung( organische Verbindung) der bisherigen Sozialdemokratie die Wurzeln ihrer Kraft und der Zuversicht, und Arbeiterversicherung, unter voller Selbstverwaltung durch die Verwenn wir schwach werden, so wird das auf die ganze internationale sicherten, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gesunde Sozialdemokratie zurückwirken. Daran denten Sie, wenn Sie heute Reform der Arbeiterversicherung. abstimmen.( Lebhafter Beifall.)
Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. Das Schlußwort erhält Parteisekretär Müller:
6. Punkt der Tagesordnung:
Die Reichsversicherungsordnung.
IV. Hinterbliebenenversicherung.
1. Witwenrente ist allen Witwen der Versicherten zu gewähren in der Höhe von mindestens 20 Proz. des versicherten Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen. Invaliden Witwen ist die
Hierzu liegen vor genügend unterstützt die Resolution 271*) der Rente auf 33% Proz. zu erhöhen.
Der vom Reichsamt des Innern veröffentlichte Entwurf einer Reichsversicherungsordnung erfüllt die berechtigten Ansprüche der Arbeiter nicht. Er bringt neben einigen kleinen Verbesserungen ( Ausdehnung des Kreises der berficherungspflichtigen Personen, Witwen- und Waisenversicherung) erhebliche Verschlechterungen der echte der Versicherten.
Der Parteitag fordert:
A. Für alle Versicherungszweige.
1. Bolles Selbstverwaltungsrecht für die Versicherten, das sich auf das ganze Gebiet der Verwaltung der Versicherungsträger, das Aufsichts, Beschluß-, Spruch- und Schiedsverfahren erstreckt und das sich aufbaut auf das aktive und passive Wahlrecht aller Versicherten ohne Unterschied des Geschlechts.
2. Für jedes hinterbliebene, unter 16 Jahre alte Kind ist eine Waisenrente, ebenfalls in der Höhe von mindestens 20 Broz, des versicherten Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen zu gewähren. 3. Bei mehreren Kindern findet die Gesamtrente ihre Grenge, sobald sie die Höhe von 100 Poz. des versicherten Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen erreicht hat. ehelichen Müttern sind die Mütter unehelicher Kinder gleichgu 4. Uneheliche Kinder sind den ehelichen gleichzustellen. Den stellen, wenn deren Unterhalt größtenteils von dem Verstorbenen bestritten worden ist.
5. Den Hinterbliebenen eines Ausländers, die zur Zeit seines Todes im Inland nicht ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, steht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrenten au.
**) 282. Unter A ist folgende Biffer 6 anzufügen: 6. Ausdehnung der reichsgefeßlichen Bestimmungen in bezug auf das Selbstverwaltungsrecht, das gleiche geheime und direkte Wahlrecht sowie in bezug auf den gegenseitigen Anrechnungszwang der Beitragszeiten und Sicherung der erworbenen Anrechte auf die landesgesehlichen Knappschafts - Pensionskassen und die freiwillig errichteten Werts- und Fabrits- Alters- und Pensionskassen.
H. Sachse( genügend unterstützt).
35. München I und II: Der Parteitag beauftragt den Parteivorstand, sich unverzüglich mit der Generalkommission der Gewertschaften Deutschlands in Verbindung zu setzen zur Einberufung einer Konferenz, die sich mit der Beratung der Neichsversicherungsordnung befaßt.
Die Frage der Abschaffung der Arbeitsruhe, die Frage der Abendfeier und der Sonntagsfeier scheiden hier vollständig aus, und auch die Provokation des Genossen Peus, der sich hier als starker Mann hingestellt und mit seinem Mut geprobt hat, wird mich nicht dazu bewegen. Hier kommt es nicht auf das Quantum Rourage, sondern auf die Willensrichtung des Einzelnen an. Wir haben schon in Nürnberg flipp und klar ausgesprochen, daß die Bentralfaffen der Gewerkschaften nicht ausgeschaltet werden sollen. Wenn man das mir als Verdienst anrechnet, so muß ich das für meine Person ablehnen. Die Verwirrung, die entstanden ist, ist durch einige Zeitungsartitel veranlaßt, z. B. durch die Korrespondenz von Barbus.( Sehr richtig!) Die Frage der Mitheranziehung 3. Uebernahme der Kosten für die Versicherungsbehörden auf der Zentraltassen der Gewerkschaften fällt gar nicht unter unsere das Reich, die Einzelstaaten und Gemeinden. Vereinbarung. Sie kann auch nicht von den Zentral vor ständen 4. Erhöhung der Einkommensgrenze für die Versicherungsentschieden werden, sondern von den Mitgliedern der Zentral- pflicht auf 5000 m. berbände, und wenn diese dafür sorgen, daß die Unterstübungs- 5. Einheitlichkeit des Rechtsweges, Buständigkeit des Reichsbestimmungen erhalten bleiben und vor allem teine Rüdversicherungsamtes als höchste Aufsichts- und Retursinstanz. Arbeiterversicherung, zum Zwecke der Zusammenstellung und Ber
2. Wahl der in der Arbeiterversicherung tätigen Bertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in diretter und geheimer Wahl auf Grund des Proportionalwahlsystems.
Diese Konferenz soll zusammengefeßt sein aus Arbeitersekretären, Vertretern von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, Beisitzern von Schiedsgerichten, Landesversicherungsämtern, des Reichsversicherungsamtes, der unteren Verwaltungsbehörden und der Ber ficherungsanstalten sowie sonst in der Sozialversicherung praktisch wirkender und erfahrener Genossen. Die verschiedenen Bundesstaaten sollen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
273. 1. Der Parteitag ersucht die in der Arbeiterversicherung tätigen Parteigenossen, der Reichstagsfraktion sogleich nach dem Busammentritt des Reichstags das geeignete Material, betr. die