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Vermifchtes.

Der Mann mit der Maste im Schnellzuge. Im Eilzug Berlin­Mitgliedern teilgenommen. Diese Entscheidung focht der Schneidemühl , der 1 Uhr 16 Minuten nachts in Landsberg eintrifft, Magistrat durch Revision an und behauptete, die Steuerordnungen versuchte, einer Meldung aus Landsberg zufolge, kurz vor Küstrin beziehen sich auch auf solche Vereine sozialpolitischer Art, welche in ein mastierter Mann in ein Wagenabteil einzubringen. Als dort gewiffer Regelmäßigkeit Luftbarkeiten veranstalten. Das Ober- die Notbremse gezogen wurde, sprang der Mann ab und entfant verwaltungsgericht hob die Vorentscheidung auf und wies die Sache in der Dunkelheit. Dieselbe Nachricht ging in der ber­aur anderweiten Verhandlung an den Bezirksausschuß zurück, um gangenen Nacht auch der Küstriner Kriminalpolizei zu. zu prüfen, ob der Verein nicht so lose organisiert sei, daß man nicht Die Ermittelungen, die darauf eingeleitet wurden, ergaben fagen könne, die Vereinsmitglieder werden von einem innerlichen Schneidemühler Zuges in den Dstbahnhof von Süstrin öffnete ein nun folgendes Resultat: Kurz vor der Einfahrt des Berlin­Band umschloffen. Von diesem Gesichtspunkte aus sei zu erwägen, Mann, als der Zug bereits ein langfames Tempo angenommen ob es sich nicht um eine öffentliche Lustbarkeit handle. hatte, die Tür eines Abteils dritter Klasse, wo sich ein Sergeant

getlagte hatte seine 14jährige Tochter bald nach ihrer Entlassung| anstaltung von Vereinsfestlichkeiten sei nicht der Hauptzweck des aus der Schule bei der Billenbesitzerin Witwe Stübbe in Schlachten- Verbandes. An der hier in Betracht kommenden Festlichkeit hatten see, Waldemarstr. 87, in Stellung gegeben. Schon nach kurzer Zeit nur Mitglieder der betreffenden Zahlstelle und Frauen von den flagte das Kind ihrem Vater, daß sie nicht genügend zu essen be­täme, ein nur aus zwei Roßhaardecken bestehendes Lager habe und häufig eingeschlossen werde, wenn die Herrschaft ausgeht. Dem Angeklagten wurde ferner eines Tages von einem Nachbar mit­geteilt, daß seine Tochter weinend am Fenster size und ihn bitten ließe, fie abzuholen, da die Herrschaft sie nicht gehen lassen wolle. Der Vater fuhr fofort nach Schlachtensee, um sein Kind abzuholen. Frau Stübbe ließ ihn aber durch ihren Sohn auffordern, die Wohnung zu verlassen und verlangte, daß das Mädchen dableibe. Der Vater lehnte es mit Recht ab, ohne die Tochter zu gehen. Die Herrschaft schloß hierauf die Türe ab und schickte nach einem Gendarm, um angeblich die Personalien festzustellen. Eine Straf­anzeige des Vaters wegen Freiheitsberaubung wurde abgelehnt, der Spieß umgedreht und der Vater wegen Hausfriedensbruchs unter Anklage gestellt. In der Verhandlung bekundete eine Reihe von Zeugen, daß mehrere Dienstmädchen der Frau Stübbe hatten hungern müssen und eine alte Roßhaardecke als Bett erhalten haben. Trotzdem wurde der Vater zu 1 Monat Gefängnis ver­urteilt.

Dieses ungeheuerliche Urteil ist am Dienstag vom Reichsgericht bestätigt worden.

Nach gesunder Rechtsanschauung hat der verurteilte Vater nichts weiter getan, als seine Pflicht als Vater erfüllt. Wie die ergangenen Urteile beweisen, vertreten aber die Gerichte die durch­aus verwerfliche Ansicht, daß Vaterrecht und die Baterpflicht habe zu ruhen, wenn es sich um Abwendung von Qualen handelt, die ihren Kindern als Dienstmädchen auf Grund der Gesindeordnung" zugefügt sind. Hieraus mögen die Eltern die Nuzanwendung ziehen, wie dringend erforderlich es ist, daß sie bei Vermietung ihrer Kinder ausdrücklich schriftlich sich das Recht vorbehalten, ihr Kind aus dem Dienstverhältnis zu nehmen. Allein der Zusammen­schluß der Dienstboten in dem Verein der Hausangestellten würde die Wiederkehr ähnlicher Ungeheuerlichkeiten wenigstens für den Streis von Groß- Berlin unmöglich machen.

Darlehnsschwindler.

Die Gründe des Oberverwaltungsgerichts sind recht eigen- und drei Zivilpersonen befanden. Der Fremde trug eine schwarze artige. Sache eines Revisionsgerichts ist es doch sonst nicht, sich Maske vor dem Gesicht und war infolgedessen vollständig unkennt­darum zu kümmern, ob nicht vielleicht ein anderer Tatbestand vor- lich. Die Passagiere fuhren erschreckt zurück; die ganze Szene liege, wie der vom Vorderrichter festgestellte. Würde das Ober- dauerte jedoch nur wenige Sekunden, denn unmittelbar nach dem verwaltungsgericht auch dann die überflüssige Erforschung, ob der Deffnen der Tür sprang der Eindringling wieder ab und entkam in Verband nur aus lockeren Gesellen bestehe, der Vorinstanz aufge- Küstrin - Altstadt. Von dem Vorfall wurde der Bahnhofsvorstand be der Dunkelheit. Eine Minute später hielt der Zug auf der Station tragen haben, wenn es sich um einen ungerecht besteuerten Krieger- nachrichtigt, und auf dessen Veranlassung nahm die Kriminal verband handelte? polizei die Verfolgung des Flüchtigen auf. Irgendwelche pofitiven Ergebnisse hatten indessen ihre Bemühungen nicht, da infolge des furzen Aufenthalts des Zuges in der Station der Bahnhofsvorstand nicht in der Lage war, nähere Feststellungen zu machen. Fest scheint jedoch zu stehen, daß es sich nicht um einen geplanten Ueberfall handelte, sondern daß irgendein frivoler Bursche aus Rüstrin oder einem nahegelegenen Vororte einen groben Unfug verübt hat.

Ein Amtsrichter als Angeklagter.

Vom Landgericht Schneidemühl ist am 3. Mai der Amtsrichter Otto Pfannkuch in Lobfens wegen Unterdrückung einer ihm amtlich anvertrauten Urkunde zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Ein Oberstleutnant hatte ihm Geld geliehen, erhielt es nicht zurück und fandte dann einen Zahlungsbefehl. Diesen ließ der Ange­lagte in seiner Privatwohnung liegen, bis der Gläubiger sich beim Landgericht beschwerte. Die Revision des Angeklagten wurde am Dienstag vom Reichsgericht verworfen.

Darf Impfung zwangsweise erfolgen?

behörde befugt ist, die Impfung von Kindern durch Zwang herbei­Das Oberverwaltungsgericht hat die Frage, ob die Polizei­zuführen, dieser Tage bejaht. Einem Kaufmann E. war polizeilich aufgegeben worden, den Nachweis zu führen, daß seine Tochter geimpft sei, andernfalls würde eine zwangsweise Impfung vor­genommen werden. C. erhob Klage und betonte, da er bereits ein­mal bestraft worden sei, weil er seine Tochter nicht habe impfen Einen alten Trid der Darlehnsschwindler hatte der Kaufmann lassen, so könne die Impfung oder die zwangsweise Jmpfung nicht Otto Kleusch in Anwendung gebracht, gegen den gestern die dritte Straflammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichts. gefordert werden, wie bereits früher ein Oberlandesgericht aus direktors Lieber wegen mehrfachen Betruges verhandelte. Mit gesprochen habe. Das Oberverwaltungsgericht entschied jedoch in angeklagt war der Inhaber einer Auskunftei Walter Kundt, der es letter Instanz zuungunsten des klagenden Familienvaters. Es aber vorgezogen hatte, sich nicht erst dem Strafrichter zu stellen, son- wurde in den Gründen u. a. ausgeführt: Nach den Bestimmungen dern schon vorher spurlos zu verschwinden. Der Angeklagte Kleusch und der Entstehungsgeschichte des Jmpfgesetzes erscheine die Polizei­erließ in verschiedenen Zeitungen Inserate, in welchen er sich behörde befugt, die zwangsweise Vorführung von Kindern zur gegen mäßige Berzinsung zur Vermittelung von Darlehen anbot. Bornahme der Impfung anzuordnen; Kinder seien der Impfung Er erhielt eine Unmenge von Zuſchriften von Personen aller nur dann entzogen, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit Stände, die ein Darlehen aufnehmen wollten. Die Betreffenden mit der Impfung verbunden sei. Die Impfung fönne auch nach erhielten dann einige Tage später von dem Angeklagten ein For- geholt werden, wenn sie bei Kindern nicht rechtzeitig vorgenommen mular zugesandt, in welchem mitgeteilt wurde, daß die Beschaffung des gewünschten Darlehens von der Einsendung eines Vorschusses, werde. Uebrigens fönne auch nach Ansicht des Kammergerichts ein der zwischen 5 und 10 Mark schwantte, abhängig gemacht werde, Familienvater wiederholt mit Strafe belegt werden, wenn er sein da man sich doch erst über die Bonität der Darlehnssucher erkun impfpflichtiges Kind nicht impfen läßt. digen und eine Auskunft einziehen müsse, für welche der Vorschuß verwendet werden solle. Zahlreiche Leute gingen auch auf den Leim und schickten vertrauensselig den verlangten Vorschuß ein. Nach längerer Zeit erhielten sie dann den Bescheid, daß die über fie eingezogene Auskunft so ungünstig ausgefallen sei, daß von der Beschaffung eines Darlehens Abstand genommen werden müsse. Diese Auskünfte, welche von dem Mitangeklagten Rundt herrührten, Lauteten aus gewissen Gründen immer schlecht. Das Gericht er­rannte mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte eine ziemlich ge meingefährliche und gewiffenlose Spekulation auf die Dummheit mancher Menschen betrieben habe, auf 1 Jahr Gefängnis.

Kraftdroschke und Alkohol.

Brand in Naphtalinbehältern. Gestern früh 6 Uhr brach in der Benzolfabrik in Dittersbach bei Waldenburg in den dortigen acht Benzolfabrik in Dittersbach bei Waldenburg in den dortigen acht Naphtalinbehältern infolge einer Explosion ein Brand aus. Wie die Schlesische Wolfszeitung" meldet, wurden die Arbeiter Linart und der Aufseher Machner schwer verletzt. Den Feuerwehren der Umgebung gelang es, eine Explosion des großen Benzolbehälters zu verlegt. verhindern. Bei den Rettungsarbeiten wurden zwei Feuerwehrleute

die Luft geflogen sein sollte, ist nach einer Meldung des Reuterschen Der Handelsdampfer Clan Mackintosh", der auf hoher See in Bureaus aus Bombay wohlbehalten in Kalkutta eingetroffen.

Koblenz gemeldet: In der Nähe von Urwitz wurden zwei Geschwister Ueber ein sonderbares Schicksal zweier Geschwister wird aus im Alter von 8 und 9 Jahren gleichzeitig an weit von einander entfernten Stellen von verschiedenen Fuhrwerken totgefahren.

Ein Ehepaar ermordet. Einer Meldung ans Saßnik zufolge wurden gestern mittag auf dem Uferwege zwischen Saßnitz und Stubbenkammer zwei Personen, ein Ehepaar, erschossen aufgefunden. Die näheren Umstände lassen auf Raubmord schließen. Wertgegen­Stubbenkammer zwei Perfonen, ein Ehepaar, erschossen aufgefunden. Die näheren Umstände laffen auf Raubmord schließen. Wertgegen stände wurden bei den Leichen nicht aufgefunden; die Taschen waren durchsucht. Von dem Täter fehlt jede Spur.

Schwere Regengüffe haben, wie eine Mitteilung aus London besagt, im ganzen Süden der Grafschaft Warwick gefährliche Ueber­schwemmungen verursacht. Weite Strecken Landes find unter Wasser gesetzt. Die Ernte ist schwer geschädigt. Die Häuser in den tiefer gelegenen Bezirken sind überflutet, die Flüsse steigen noch. Der Fluß Avon in Wales hat die Ortschaft Oberavon überschwemunt, Hunderte von Menschen sind obdachlos.

feinem Luftschiff im Norden der Stadt abgestürzt. Er fiel in den Nach einer späteren Nachricht ist der Luftschiffer Baldwin mit Hudsonfluß, blieb aber unverletzt.

Zur Auslegung des Arbeitsvertrages. trage. Kaum ein halbes Dubend Fälle, in denen Fragen aus dem Selten beschäftigt sich das Reichsgericht mit dem Arbeitsver. Arbeitsvertrage zu entscheiden sind, gelangen jährlich an die Bivil. Tomlinson und Baldwin find mit ihren Lenkballons heute zu einer Luftwettfahrt. New York , 29. September. Die Luftschiffer senate des Reichsgerichts. Deshalb referieren wir nach Möglich- Wettfahrt nach Albany aufgeftiegen, wofür die New York World" feit über alle derartigen Erkenntnisse des höchsten deutschen Ge- einen Preis von zehntausend Dollar ausgesetzt hat. Wilbur Wright richts. Am Dienstag hatte sich der dritte Zivilfenat des Reichs- stieg hente auf der Governorsinsel auf und umflog die Freiheits­gerichts mit einem Dienstvertragsverhältnis eines Filialleiters zu beschäftigen. Gegen 4500 Mr. Jahresgehalt, freie Wohnung und statue. Produktionsvergütungen war der Leiter einer Filialfabrik der Del­ menhorster Linoleumiverte angestellt. Eines Tages, um die Mitte Wegen fahrlässiger Tötung ist am 10. Mai vom Landgericht II des Jahres 1906, erhielt der Angestellte seine Kündigung mit dem in Berlin der Kraftdroschkenführer Friedrich Adolf Grundemann innerhalb 24 Stunden zu verlassen. Als Grund mar angegeben, Bemerken, die Fabrik nicht wieder zu betreten und die Wohnung au einem Jahre Gefängnis verurteilt worden. Am Abend des es sei Verlegung des Dienstvertrages festgestellt, indem der Fabrik­3. Januar 1909 hatte er in einer Reihe von Wirtschaften Bier und leiter sich an einem anderen Unternehmen beteiligt habe. Der Stognat getrunken. Am anderen Morgen gegen Uhr fuhr er Dienstvertrag enthielt Bestimmungen, wonach der Angestellte seine mit seinem Bruder und dem Schlosser St. in schnellem Tempo durch ganze Kraft der Firma zur Verfügung zu stellen hatte, jede Neben­die Waisenhausstraße. Er wollte an einem dort stehenden Müll- beschäftigung, insbesondere auch jede finanzielle Beteiligung bei wagen links vorbeifahren und steuerte links. Um dann wieder in einer Konkurrenzfirma, war untersagt. Der Angestellte hatte sich die Fahrtrichtung zu kommen, steuerte er rechts, aber zu früh, so an einer Automobilgesellschaft beteiligt und hielt sich dazu be­daß er gerade auf die Deichfel des Müllwagens losfuhr. Die rechtigt. Er flagte, wurde erst abgewiesen, focht das Urteil an und Deichsel traf den Schlosser K. in den Leib und zerriß ihm Herz erzielte 1908 bei dem Stammergericht ein objiegendes Erkenntnis, und Lunge. A. starb, als er in das Krankenhaus gebracht worden wogegen die Linoleumfirma Revision beim Reichsgericht einlegte. war. As Angeklagter auf die Polizeiwache gebracht wurde, fiel Es ward dargelegt, daß es sich weder um ein Konkurrenzunter­cs auf, daß er angetrunken war, feine strafrechtliche zurechnungs- nchmen, noch um irgendwelche tatsächliche Nebenbeschäftigung ge­fähigkeit war jedoch vorhanden. Die Revision des Angeklagten handelt hatte. Kläger hat nach der Beweisaufnahme seine ganze wurde am Dienstag vom Reichsgericht verworfen.

Verband und Lustbarkeitssteuer.

Der Magistrat von Finsterwalde hatte den Holzarbeiterverband, welcher eine Vereinslustbarkeit veranstaltet hatte, mit 20 M. zur Lustbarkeitssteuer herangezogen. Nach den Vorschriften der Steuer­ordnung sollen die öffentlichen Luftbarkeiten den Lustbarkeiten von geschlossenen Vereinen und Gesellschaften gleichgestellt werden, welche zu dem Behufe gebildet werden, Lustbarkeiten zu ver­anstalten. Auf die Klage des Verbandes erkannte der Bezirks­ausschuß auf Freistellung von der geforderten Steuer, da der frag liche Verband hauptsächlich sozialpolitische Zwede verfolge, die Ver

den Großhandel in den Zentral- Markthallen, Zufuhr schwach, Geschäft still, Breiſe unverändert. nügend, Geschäft rege, Preise befriedigend. Geflügel: Bufuhr genügend, Geschäft nicht lebhaft genug. Breise nicht befriedigend.& ife: Zufuhr mäßig, in Seefischen reichlich, Geschäft ziemlich lebhaft, Breije, außer für geringere Seefische, befriedigend. Butter und sease: Geschäft ſtill, Breise unverändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: Zufuhr genügend, Geschäft sehr ruhig, Preise wenig verändert.

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Marktlage: Fleisch: Wild: Zufuhr ge

Witterungsübersicht vom 29. September 1909, morgens 8 thr.

Stationen

Berlin

Barometer

stand mm

Wind­richtung

Windstärke

Better

Lemp. n. 6.

5° C.= 4° R.

Stationen

Barometer

Stanb mm

Wind

2 bedeckt 13 Haparanda 758 S28

763 Still

2 Nebel -wolfig 1 bedeckt

Kraft" der Fabrik zur Verfügung gestellt, er war nur finanziell am anderen Unternehmen beteiligt und ist Gegenteiliges nicht er­wiesen. Die beklagte Firma hatte daraus, daß der Kläger mit im Vorstand der Automobilgesellschaft sei, die Folgerung gezogen, der Kläger sei, respektive werde nun auch für die betreffende Gesell- Swinembe. 762 NND Hamburg 763D schaft hervorragend tätig, während der Kläger dies bestritt, eventuell fönne es sich nur um eine sehr geringfügige Tätigkeit handeln und Frank.a. M. 762 NO eine Dienstvernachlässigung müsse überall verneint werden. Nach München Treu und Glauben kann man eine Tätigkeit, wie sie der Kläger Bien teine Nebenbeschäftigung nennen, die nach dem Vertrage untersagt außerhalb seines Arbeitsfeldes als technischer Fabrikleiter bekundet, war. Die Revision wurde kostenpflichtig verworfen.

764G

11 Betersburg 11 Scilly 10 berdeen

6 Paris 12

Bumppa

Windsläcke

Better

4 heiter

Temp. n. E.

16° C= 6°.

756 SSD 2 bebedt 14 763D 1wollig 11 -bededt 11

760 Still

1 halb bb. 762 N 1 bedeckt Wetterprognose für Donnerstag, den 30. September 1909. Biemlich fühl, zeitweise aufflarend, vorwiegend trübe und etwas nebelig mit Regenfällen und meist schwachen wechselnden Winden. Berliner Wetterbureau.

Wer hat den Nordpol entdeckt?

Cook oder Peary ?

Hulells Das ist die Frage

wer hat die besten und billigsten Liköre? Hierauf gibt es nur eine

Antwort: Hugo Beling

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