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Nr. 230.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

26. Jahrga

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Telegramm Adresse: ..Sozialdemokrat Berlin "

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Schnapsbrenner

und Parlamentarier.

Sonnabend, den 2. Oktober 1909.

b. Kaphengst, D.-K., Kohlow

b. Dirksen, D. R.-P., Jessen

b. Steinäder, D.-K., Roenfelde

Gans Edler v. Putlik, D.-K., Barskewit

b. Michaelis, D.-K., Quazow

b. Bonin, D.-K., Bahrenbusch

Expedition: SW. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Beamten nur in sehr unzulänglicher Weise entgegenkam, schreckten die Beamten auch nicht davor zurück, durch große Demonstrations bersammlungen energischen Protest gegen die ihnen auteil gewordene Behandlung einzulegen.

Unsere Bourgeoisie war über dies Vorgehen der Beamten

Graf Mathias v. Mielzynski, P., Chobienice, Groißig und höchlichst entrüstet. IIe bürgerlichen Parteien, selbst der Frei­

Lenka

b. Trzcinski, P., Gocanowko Fürst Radziwill

, P., Gorzyce und Przygodzice Graf Carmer- Often, D.-S., Niebe und Borne- Tschirnau v. Heydebrand u. d. Lase, D.-K., Protsch Euen, D.-K., Korschlik

v. Richthofen, D.-K., Damsdorf Graf v. Praschma, 3., Scheppanowiz Fürst Hohenlohe- Dehringen, D.-K., Jarischaw, Kaltwasser, Bizawa, Slavenib, Gr. Lassowitz, l. Lassowitz, Bitschin, Chechlau und Slupsko.

finn, sprachen den Beamten ihre Mißbilligung wegen ihres respektwidrigen Verhaltens aus. Kein Wunder deshalb, daß sich die Regierung nicht damit begnügte, mehrere an der Protest bewegung beteiligte Beamte disziplinarisch zu bestrafen, sondern daß sie auch durch ein Beamtenorganisationsgefeß eine ähnliche oder möglicherweise noch energischere Bewegung der Beamten im voraus zu ersticken versucht. Ueber dies famose Gesetz aur Snebelung und Bevormundung der Beamten= organisation schreibt eine Sorrespondenz:

,, Eine Organisation ist nach dem Entwurf erlaubt, fie wird aber verboten für Zwecke, die auf Aenderung bes stehender Zustände hinauslaufen, also Diensts änderungen, Gehalisänderungen usw. dürfen die Damit Drganisationen öffentlich nicht betreiben.

-

bon

ist ihnen der Lebensnerv unterbunden, denn der Zweck der Organisation ist, bessere Lebens- und Eristenzbedingungen, Wah­rung gewährleisteter Rechte zu erstreben. In nächster Zeit werden Gehaltsfragen nicht akut werden, im allgemeinen ist die Beamtenwelt mit der augenblicklichen Regelung Ausnahmen abgesehen zufrieden. Eine anderweitige Regelung der Ortstlasseneintelung ist aber regierungs­seitig für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt worden. Wird der Entwurf Gesez, so dürften die Organisationen sich öffentlich mit diesen Fragen nicht beschäftigen. Petitionen an die Parlamente, deren Schicksal von vornherein feststeht, blieben das einzige Hilfsmittel, aber auch das Petitions recht der Beamten möchte man regierungsseitig einschränken."

Die übrigen Bestimmungen des Entwurfes verfolgen den 3ived, gefügige Werkzeuge für die Regierung zu ichaffen: Pensionierte Beamte haben in der Organisation nichts zu suchen, Angestellte, d. h. Nicht­staatsbeamte dürfen in führender Stellung nicht ges duldet werden, denn sie unterstehen nicht der Fuchtel der Regierung. Fachblätter, falls sie überhaupt später noch nötig sein werden, werden von aktiven Beamten, die jederzeit gemaßregelt werden können, redigiert, diese Blätter sind also reine Regierungsorgane. Beamtenredakteure erhalten Diensterleichterungen, die Nedaktions­unkosten bezahlt demnach der Steuerzahler, denn da kein Beamter Inhaber einer Sinefure sein soll, so muß für den Beamten­redakteur eine Erfaßtraft eingreifen. Wie groß die Dienst­erleichterung ist, wird der Behörde anheimgegeben, viel Zeit wird den Organisatoren aber nicht gegeben werden zur Erfüllung ihrer Organisationsarbeiten.

Diese

Es ist eine ganz selbstverständliche Forderung der Moral, daß Leute, die ein öffentliches Amt bekleiden, nie und nimmer den Einfluß, den dieses Amt verleiht, geltend machen dürfen, um sich und ihrer Sippe persönliche materielle Vorteile zu verschaffen. Indessen die politische Form, in der die Bourgeoisie ihre Herrschaft ausübt, die Gesetzgebung durch das Parlament, führt in zahlreichen Fällen notwendig zur Verleugnung jenes Prinzips. Die Parlamente waren von jeher Körperschaften mit scharf ausgeprägter Interessen­vertretung, sie sollen den Interessen einzelner Gruppen der herrschenden Klasse dienen und der Zug der Zeit" geht Die Liste macht keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit, dahin, immer mehr die allgemeinen politischen Grundsäbe es ist leicht möglich, daß uns dieser oder jener Name eines hinter die engsten wirtschaftlichen Interessen zurücktreten zu Edlen, der das praktische Gewerbe der Vergiftung des lassen. In Deutschland proklamiert z. B. der Hansabund Volkes mit Fusel und die Gesetzesmacherei in seiner Person den Grundsatz, daß möglichst viele Vertreter der Industrie verbindet, entgangen ist. Wir wollten nur an der Hand von und des Handels" in den Reichstag gewählt werden müssen; Beispielen die Tatsache erhärten, daß unter den Mitgliedern der Bund der Landwirte wiederum fordert von den Kandi- des Schnapsblocktes eine Reihe Leute sich befindet, denen aus daten Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Land der Liebesgabe persönlicher materieller Vorteil erwächst. wirtschaft", und selbstverständlich sind ihm Kandidaten, die wollte man noch in Betracht ziehen, wer von den vieledlen selbst landwirtschaftliche Unternehmer sind, die liebsten. So unfern und Schlachtschizen, die den Reichstag zieren, mit muß aber notwendigerweise die Ausübung eines Reichstags- Schnapsbrennern verfippt und verschwägert ist, so würde mandates dazu führen, daß der Abgeordnete, der zugleich man wahrscheinlich keinen einzigen ausschließen können. Unternehmer ist, indem er für die Interessen seiner Gruppe Wir sehen z. B., daß der edle Graf Mathias Miel­eintritt, auch seine eigensten, persönlichsten materiellen ayns fi, der überaus eifrig für das Schnapssteuergesetz Profitinteressen verficht. Ein Abgeordneter, der Besitzer ins Beug ging, auf dreien seiner Güter Fufelgift produzieren eines Eisenwertes ist, ist persönlich an hohen Eisenzöllen läßt; im Adreßbuch der Güter der Provinz Posen finden interessiert, und wenn die Frage der Eisenzölle zur Ent- wir eine Komtesse Konstantia Mielzynska auf Kotowo, scheidung steht, dann wird dieser Abgeordnete zum Richter eine eine Komtesse Komtesse Severina Mielzynska auf Sanniti, in eigener Sache, er verschafft sich persönliche materielle Vor- eine Frau v. Kurnatowska geborene Gräfin Mielzynska auf teile, wenn er seine Stimme in die Wagschale wirft, um Dombrowo, und alle diese Güter haben Schnapsbrennereien. hohe Eisenzölle einzuführen. Wir sind in der Genealogie derer v. Mielzynski nicht be­Der einzige Ausweg wäre, daß ein Abgeordneter, der wandert, glauben jedoch annehmen zu müssen, daß die derart persönlich an dem Ausgang einer gesetzgeberischen Damen Blutsverwandte des edlen Grafen Mathias find. Maßnahme intereffiert ist, sich der Abstimmung enthält. Somit kommen für das Geschlecht der Grafen Mielzynski Früher galt das auch als eine selbstverständliche Anstands- nicht drei, sondern mindestens sechs Brennereien in Be pflicht. Heute offenbar nicht mehr. So haben z. B. bei der tracht; die Liebesgabe sichert der Sippe einen ansehnlichen Entscheidung über den Zolltarif von 1903 die Großgrund- Bazen Geld. Graf Dohna- Schlobitten hat zufällig keine befizer und die Industriellen ihre Stimme abgegeben, und Schnapsbrennerei auf seinen Gütern, auch der Januschauer da zusammen über 150 solcher Unternehmer im Reichstage Oldenburg nicht, noch Graf zu Stolberg ; aber der Dohnas, sazen, so haben sie die Entscheidung herbeigeführt in einer Oldenburgs und Stolbergs gibt es viele und die meisten von Sache, die unmittelbar ihre materiellen Interessen berührte. ihnen brennen eifrig Schnaps und stecken die Liebesgabe ein, Noch krasser tritt diese Tatsache der Beeinflussung für die die Repräsentanten der edlen Geschlechter im Reichs­einer gesetzgeberischen Maßnahme, die mit persönlichen tage so eifrig wirkten. Borteilen für den Abstimmenden verbunden ist, zutage tage so eifrig wirften. Nun sollte man meinen, die Herren, die persönlich im bei Gesezen, die einer kleinen Gruppe von Interessenten Besitze von Schnapsbrennereien sind oder mit den Schnaps- Konsequenz auf die völlige Knebelung und Lahmlegung der Vorteile verschafft. Das ist zum Beispiel der Fall bei der brennern versippt sind, wahren wenigstens den Schein und Beamtenorganisationen ab. Eine Beeinflussung des Barlaments foll Liebesgabe für die Schnapsbrenner. Die Liebesgabe besteht darin, daß der Besitzer einer Brennerei enthalten sich der Abstimmung bei der Entscheidung über fünftig ausgeschloffen sein, sogar das Petitionsrecht soll beschnitten ein bestimmtes Quantum Spiritus zu einem Preise ver- ein Gesez, daß ihnen und ihrer Sippe die Schnaps- Liebes- werden! Und damit die Regierung die Verbände völlig am Draht kaufen kann, der um 20 M. pro Sektoliter über dem gabe zuschanzt. Weit gefehlt! Alle diese hochedlen Herren, hat, sollen die pensionierten Beamten, also die un­normalen Preise ist. Diese 20 m. Extraprofit entstehen die peinlich bedacht sind, die Formen des Anstandes und der abhängigeren Beamten, aus den Organisationen hinaus­einzig und allein infolge der Art und Weise der Steuer- Courtoisie im privaten Leben zu wahren, sie finden es mit geworfen oder zum mindesten von leitenden Stellen ausgeschlossen erhebung. Weil das Steuergesetz die Kontingentierung" dem politischen Anstand und der politischen Moral wohl ver- werden. Die Verbandsleitung, ebenso wie die Redaktion von der Produktion vorzieht und den kontingentierten Spiritus einbar, ihre Stimme in die Wagschale zu werfen, wo es Beitungen, Flugblättern usw. soll ausschließlich aktiven Beamten mit einer geringeren Steuer belegt, als den nichtkontingen- gilt, durch ein Gesetz ihnen und den Ihren auf Kosten der vorbehalten bleiben, die ja ohne weiteres gem a ßregelt werden tierten, entsteht dieser Extraprofit. Für den einzelnen Schnapstrinker, also zumeist der Elenden und Enterbten, tönnen. Damit aber die Gemaßregelten nicht im Verbande eine Stüße finden und ihm selbst durch organisatorische Tätigkeit Dienste Brennereibesitzer ist dieser Extraprofit unter Umständen sehr Extraprofite zu verschaffen. bedeutend. Ein Rittergutsbefizer, der eine Brennerei besigt, des Schnapssteuergesetzes, wurde in namentlicher Ab- Verbandszugehörigkeit selbst ausgeschlossen sein! Der entscheidende, die Liebesgabe betreffende Paragraph leisten können, sollen sie von jedem führenden Bosten, ja von der der ein Kontingent von 500 Hektoliter zugesprochen wird, stimmung mit 205 gegen 142 Stimmen angenommen. Bon Es ist begreiflich, daß die Beamten von einem solchen Knebel­erzielt 10 000 m. Liebesgabe im Jahre. Um diesen profit steigt sein Einkommen und auch sein Vermögen wird den aufgezählten Schnapsbrennern waren ein paar nicht an- gefeß nichts wissen wollen. Ob aber auch nur der Freisinn die künstlich erhöht. Denn, da das Gut 10 000 m. mehr Rente wesend, die übrigen stimmten mit Ja. Hätten sich Anschläge der Regierung, die er durch seine schlappe Haltung hat abwirft, wird es beim Verkauf nach der allgemeinen Regel alle Abgeordneten, die persönlich an der provozieren helfen, energisch bekämpfen wird? Sache interessiert sind, der Abstimmung Die Beamten sollten jedenfalls das Wort beherzigen, das in der Preisbildung um etwa 150 000 bis 200 000 m. höher enthalten, wie es die einfache Anst and 3- ben verschiedensten Variationen auf der Wiener Tagung der Sozial Der berüchtigte Schnapsblock hat alle Register gezogen, pflicht gebietet, die Liebesgabe wäre ge- politiker ertönte: daß gegen die Bureaukratie, das heißt die reaktionäre Einschnürung des Menschen um die Liebesgabe unverändert bestehen zu lassen, ja, er hat Vielleicht wäre es angebracht, wenn unsere Fraktion Staatsbürgers im Beamten, nur die Demokratie Bestimmungen in das neue Steuergesetz gebracht, die den einen Antrag zur Geschäftsordnung des Reichstages stellen ein sicheres Schutzmittel darstellt! Extraprofit noch erhöhen. Das sollten die Beamten namentlich auch für die vier Berliner Nun gehören eine ganze Reihe bon würde, der lautet: Abgeordnete, die ein unmittelbares bon Brennereibesizern Ein Beamter, der bei diesen materielles Interesse an einem Geseze haben, dürfen an der Landtagserfatwahlen beherzigen! dem Reichstage an, und zwar sind sie Mitglieder jener Parteien, die mit ganz und zwar sind sie Mitglieder jener Parteien, die mit ganz Abstimmung über ein solches Gefeß nicht teilnehmen." Es Landtagswahlen direkt oder indirekt die Sozialdemokratie benach­besonderem Eifer daran waren, das Schnapssteuergesetz ist freilich nicht üblich, selbstverständliche Dinge in Gefeßes- teiligt, hilft damit selbst den Strick drehen, mit dem die Beamten durchzudrücken und alle Bestrebungen auf Minderung form zu fleiden, aber da das Selbstverständliche nicht be- gelnebelt werden sollen! oder Beseitigung der Liebesgabe abzuwehren, nämlich mit folgt wird, ist es zur Wahrung der Würde und des Ansehens glieder der Deutsch konservativen Partei, des des Reichstages notwendig, dem Standal einen Riegel vor­Zentrums und der Polenfraktion. Außerhalb zuschieben.

bewertet.

fallen.

dieser Parteien finden wir ganz vereinzelt Brennereibefizer Bu befürchten ist, daß ein solcher Antrag von den Liebes­im Reichstage, z. B. Julius Sieg und Prinz Schönaich - gabenempfängern niedergestimmt wird, doch wäre die Probe aufs Exempel von einiger Bedeutung.

Carolath bei der Nationalliberalen.

Nachstehende Liste führt eine Anzahl Schnapsbrenner auf, die Sitz im Reichstage haben, unter Beifügung des Namens des Gutes mit Schnapsbrennereien, die sich in ihrem Besize befinden( D.-K. Deutsch- Konservativ, 3.= 3en­trum, P. Pole, D. R.- P.: Pole, D. R. -P.= Deutsche Reichspartei):

Graf Find zu Findenstein, D.-S., Zakrzewko Nehbel, D.-K., Salusken

Friz Wildens, D.-K., Shpniewo und Dobrin Stubbendorf, D. R.-P., Zape!

Löscher, D. R.-P., Neuhof

Dietrich, D.-K., Mebelthin

Geplante Beamtenknebelung.

Auch die Beamten haben ja in der letzten Zeit begonnen, sich Organisationen zu schaffen und durch diese Drganisationen eine Verbesserung ihrer Lebenshaltung zu erstreben. Namentlich die letzte Beamtenbesoldungsreform hatte eine äußerst rege Tätigkeit dieser Drganisationen veranlaßt. In zahlreichen Betitionen und Denk­schriften wandten sie sich an die Parlamente, und als die bürgerliche Mehrheit der gefeßgebenden Körperschaften den Forderungen der

Die Bestimmungen über Festsetzung von Disziplinar strafen durch eine Kommission von Beamten sollen den Totschlag der Organisation berzudern." Man sieht, der Entwurf zielt mit diabolischer Schlauheit und

Die bayrischen Finanzen.

München , 80. September.

Der Finanzminister zeichnet in seiner Budgetrede ein Bild der bayrischen Finanzen, das nach seinen eigenen Worten zwar nicht , erfreulich", aber doch in keiner Weise besorgniserregend" ist. Nicht besorgniserregend! Für den Minister freilich nicht, aber für das Bolt, das die für Bayern geradezu ungeheure Mehr belastung tragen niuß. Nur das Einziehen neuer starker Träger und Stüßen vermag den Finanzbau vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Das Defizit soll beseitigt werden durch eine Erhöhung der Gebühren, eine Verteuerung des Bieres, eine Erhöhung der direkten Steuern und durch Aufnahme eines Anlehens von mehr als 50 Millionen Mark.

Was hat nun die bayerischen Finanzen so auf den Hund ge­bracht? Verminderte Einnahmen und vermehrte Ausgaben. Die wirtschaftliche Depression hatte wie überall so auch in Bayern einen.