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Gerichts- Zeitung.

Schuß gegen Schußleute,

Ingeklagt wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung war der Schankwirt Robert Schubert, der sich gestern vor der 139. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte zu verantworten hatte. Der Vorfall, der ihn auf die Anklagebank führte, war nach den vor Gericht getroffenen Feststellungen folgender. In der Nacht zum 31. Juli glaubte der Schutzmann Bräuning im geschlossenen Schanklokal des Angeklagten Stimmen zu hören. Der Beamte schloß daraus, daß noch nach Eintritt der Polizeistunde- Gäste im Lokal seien. Bräuning holte den Schußmann Kilian hinzu. Beide verlangten von Schubert, der

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der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt aber frets gesprochen.

Wie hoch wäre der Schankwirt bestraft worden, wenn er die Schuhleute so behandelt hätte wie sie ihn. Wäre er hierzu berechtigt

Vermischtes.

Ein Brand auf der Frankfurter   Fla.

Einer Meldung aus Frankfurt   zufolge, brach gestern nachmittag

gewesen? Und doch erhob der Staat nicht gegen die rechtswidrig awischen 2 und 3 Uhr im Maschinenhaus der Marineschauspiele auf vorgehenden Schußleute, sondern gegen den in seinem Rechte miß- ber Ila   ein Brand aus, der auf die benachbarte Kammer übergriff, handelten Bürger Anklage.  in der Pulver und Feuerwerkskörper aufbewahrt wurden. Diese er plodierten unter donnerähnlichem Getöse und die Flammen ver­breiteten sich nunmehr über das ganze Maschinenhaus. Es gelang der Feuerwehr, den Brand zu löschen. Ein Glettrotechniker wurde getötet.

Katesverfälschung.

Ginen groben Verstoß gegen die Gesundheit seiner Mit. menschen hatte sich der Inhaber einer Statesfabrit, Ernst Klein, auschulden kommen lassen, welcher sich gestern unter der Antlage bes wiffentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vor der 4. Straffammer des Landgerichts II zu verantworten hatte.

Den Saßnizer Doppelmördern glaubt die Kriminalpolizei jest inzwischen durch die Haustür auf die Straße getreten war, daß Der Angeklagte betrieb in Schöneberg   eine Katesfabrik, in welcher auf der Spur zu sein. Man bringt die Täte Greifswald   in der Es mit dem Diebstahl eines Segelboots in Wyk   bei wurde gestern festgestellt, daß der Angeklagte bei der Herstellung vergangenen Woche, ferner mit einem Diebstahl am Sonnabend in des Rates völlig verdorbene Gier verwendet, welche einen entfeh- Sagnik und einem Segelbootdiebstahl am Mordtage( Mittwoch) in lichen Gestant verbreiteten, so daß den Gesellen häufig schlecht ge- Stralsund  . Die Untersuchung hat ergeben, daß wahrscheinlich die worden war. Medizinalrat Dr. Hoffmann erklärte in seinem beiden Mörder zwei Männer müssen wenigstens an der Bluttat Gutachten, daß die Verwendung fauler Gier schon aus dem beteiligt gewesen sein in Greifswald   das Boot gestohlen und Grunde höchst gefährlich sei, da hauptsächlich Kinder vom zartesten nach Saßniz gefahren sind. Sie haben dort das Boot verlassen, wo Alter an die Konsumenten des Kates wären und dadurch schwere es herrenlos aufgefunden wurde. Am Sonnabend haben sie einen Gesundheitsschädigungen hervorgerufen werden können. Der Einbruch in Saßnig ausgeführt, bei dem sie aber gestört wurden. Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Die Verbrecher sind nun in den Wald entflohen und haben dann Das Gericht erkannte auf fechs Wochen Gefängnis und ordnete am Mittwoch den Doppelmord an dem Pastor Vermehren und seiner ferner die Publikation des Urteils in einer Berliner   Beitung an. Gattin ausgeführt. Nach der Tat find fie wahrscheinlich mit der Bahu nach Stralsund   gefahren, haben dort wieder ein Boot ge­stohlen und sind auf diesem geflüchtet. Aus Stralsund   werden jegt Prozeß Kiefelbach. Polizeihunde nach der Wordstelle entsandt werden.

cr ihnen das Lokal öffne. Schubert weigerte sich dessen und gab zu verstehen, er würde den Beamten den Einblick nur gestatten, wenn der Reviervorstand dabei wäre. Ea tam nun zwischen Schubert und den beiden Schuhleuten zu einem erregten Wort­vechsel, wobei Schubert die Beamten beleidigt haben soll. Die Schuhleute packten Schubert. fesselten ihn am Handgelenk mit einer Stette, die sie so fest anzogen, daß ein Arzt am folgenden Tage die hierdurch verursachten Abdrücke und sonstige Berlegungen fest stellen konnte. So gefesselt wurde Schubert von den beiden Schuß­leuten, denen sich noch ein dritter hinzugesellte, nach der Polizei­wache gebracht. Auf dem Wege dahin soll er durch Stöße gegen die Beamten Widerstand geleistet haben. Auf der Wache ange fommen, verlangten die Schuhleute, Schubert solle den Inhalt seiner Taschen aushändigen. Nun trat aber der Wachtmeister da­zwischen, der wohl erkannt haben mag, daß die Schuhleute Bräu­ning und Kilian ihre Befugnisse weit überschritten hatten, und

crdnete die Entlassung Schuberts an.

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Das geschilderte Vorgehen der Schuhleute veranlaßte den Vorsitzenden des Gerichts zu der Bemerkung, bei einer so gering fügigen Sache, wie die Feststellung einer Uebertretung der Polizei­stunde sei doch das Aufgebot eines solchen Apparates nicht erforder­lich gewesen. Als der Schußmann Bräuning mit wichtiger Mienė fagte, er habe eine Leiter angelegt, um durch das Fenster zu sehen, ob Gäste im Lokal seien, warf der Vorsitzende lächelnd ein: Wie in einem Detektivroman," und der Verteidiger, Rechtsanwalt Karl Liebknecht   richtete an die Schußleufe die Frage, ob sie denn bei derartigen Feststellungen die Leiter immer mit sich führen.

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Sichtliche Schwierigkeiten. machte es den beiden Schuhleuten, anzugeben, aus welchem Grunde sie eigentlich den Angeklagten sistiert hatten, um eine Feststellung der Persönlichkeit. konnte es sich doch nicht handeln, denn Schubert war ja den Beamten be­fannt. Es mußte also ein anderer Grund gesucht werden. Im Borverfahren gaben die Beamten als Grund der Siftierung an, Schubert habe sie in ihrer Amtshandlung gestört. Als aber der Verteidiger vor Gericht auf die Sinfälligkeit dieses Grundes hin­wies, meinten die Schuhleute, Schubert habe ruhestörenden Rärm verursacht, und um diese Straftat zu verhindern, sei er sistiert worden. Dieser Angabe gegenüber verwies Rechtsanwalt Lieb­Inecht darauf, daß weder in der Anzeige der Schußleute, noch in der Anklage von ruhestörendem Lärm die Rede ist. Man könne deshalb wohl annehmen, daß die Schuhleute, nachdem ihnen von Dritter Seite die Ungesezmäßigkeit ihres Vorgehens flar gemacht worden sei, sich die von ihnen angeführten Gründe nachträglich zu­rechtgelegt hätten.

Bearys Ankunft in New York  .

Anfang Mai d. J. verübte, wie noch erinnerlich sein wird, Ein Schwemmfandbruch in der Grube. der Maurer Kieselbach vor dem Kriminalgerichtsgebäude in beamte, die als Zeugen vor Gericht gegen ihn ausgesagt hatten, schweigschen Kohlenbergwerk gehörig, ist, wie aus Helmstedt   gemeldet Auf der Grube Prinz Wilhelm", Hauptschacht, dem Braun­Moabit eine aufsehenerregende Bluttat, indem er zwei Eisenbahn­mit einem Revolver niederschoß und zwei andere lebensgefährlich wird, gestern vormittag 11 Uhr ein Schwemmsanddurch. verlegte. Bald nach der Ueberführung des Beschuldigten in bas bruch erfolgt. An der Stelle waren fünf Arbeiter beschäftigt, von Untersuchungsgefängnis   regten sich zweifel an feiner Bu denen zwei si retten konnten, während die drei anderen vom rechnungsfähigkeit. Die Ehefrau des Kieselbach unterbreitete Material aus dem Vorleben ihres Mannes, wonach er in seinem Sande verschüttet wurden. Die Rettungsarbeiten sind sofort energisch Reben verschiedene Unfälle erlitten hat, die geeignet erschienen, in Angriff genommen worden. die zurechnungsfähigkeit des K. böllig herabzumindern. So steht fest, daß er als junger Mann einmal aus der Gondel eines Karussels gestürzt ist und schwere Kopfberlegungen, die noch heute sichtbar sind, erlitten hat. Ginen ferneren Unfall erlitt er in der Ausübung seines Berufes als Maurer, wobei er eine schwere Ge­2 hirnerschütterung davontrug. Das Gericht vernahm die einzelnen Beugen dieser Unfälle und der Beschuldigte wurde dem Gefängnis­arzt Medizinalrat Dr. Hoffmann überwiesen. Auf Grund des von diesem erstatteten Gutachtens wurde der Angeschuldigte auf die Dauer von sechs Wochen der Jrrenanstalt Dalldorf zur Be­obachtung feines Geisteszustandes überwiesen. In einem sehr umfangreichen Gutachten der Frrenanstalt hat sich Professor Dr. Liepmann dahin ausgesprochen, daß der Angeklagte geistes­frant sei. Auf Grund dieses Gutachtens wird voraussichtlich die Ginstellung des Verfahrens gegen den Anaeschuldigten verfügt

werden.

Haftpflicht der Automobilgesellschaft.

Pearh und seine Frau sind von Portland Maine   in New York  angekommen und von einer großen Zuschauermenge begrüßt worden.

Todesurteile. Das oberbayerische Schwurgericht verurteilte, wie aus München   gemeldet wird, die Tagelöhner Huber und Hauser, welche die Gütlerswitwe Obermater in Grafing   ermordet und be­in raubt hatten, zum Tobe. UC..

Eingegangene Druckfchriften.

Der Zürmer. Monatsschrift für Gemüt und Geist. Herausgebec Greiner u. Pfeiffer, Stuttgart  .

Freiherr v. Grottguß. Einzelheft 1,50 M. E. Freiherr v. Grötthuk. Einzelheft 1,50 M.

Kriechtiere und Lurche Deutschlands  . Von Dr. K. Floeride. Geb. 1 M., geb. 1,80. Kosmos, Handweiser für Naturfreunde. Heft 30 Pf. Kosmos", Gesellschaft für Naturfreunde, Geschäftsstelle: Die Motorwagengesellschaft in Donaueschingen   hat sich mit Frandhsche Verlagshandlung, Stuttgart  . zur Aufgabe gemacht, Wagenführer auszubilden. Es wird dies Die Brandschatzung des Bottes durch indirekte Steuern in folgendermaßen gehandhabt: Hat ein Chauffeur" fein Gramen Deutschland  . Von J. Karsti. 50 Pi. Leipziger Buchdruckerei 2-6, Leipzig  . bestanden, so bekommt er einen Neuankommenden auf einen Lern­Nichtwissen. Von Marie Baerting. Dresden  , G. Piersons Verlag. magen, den er in der Kunst des Fahrens unterrichten muß. Bei Preis 1 M. dieser Anlernung tutde nun vor längerer Zeit auf der Landstraße Die Welt des Kaufmanns. Heft 9. Monatsschrift von J. Busch­M. G. D. W. Callwey  , München  . Troß des für das Vorgehen der Schuhleute feineswegs gün- zwischen Türkheim   und Donaueschingen   ein Fleischermeister tot- mann. Pro Jahr gefahren. Derselbe wollte dem Auto ausweichen, stieg ab von Karl Georg Winkelblech  ( Karl Marlo  ). Sein Leben und sein Bert. stigen Ergebnisses der Beweisaufnahme, fühlte sich der Amtsan- feinem mit einem Pferd bespannten Wagen, bremste start, um Bd. II. Von Dr. W. E. Biermann. 10 M. A. Deichert( G. Böhme), walt body betalt, at age mag wohl zur rechten Zeit das auto berahjauſte. Doch das Auto warf den Mekgetwagen um das Verhalten der Beamten zu rechtfertigen. allen Eventualitäten vorzubeugen, und stand beim Pferd, als das Leipzig  . Reclams   Universal- Bibliothet. 5121-23. Der Roman eines Dem Vertreter Romans. Von E. Monteil. 5124. Erläuterungen zu Meisters Goethesche Wort eingefallen sein:" Ein guter Mensch in seinem werfen der Tonkunst. 2. v. Beethovens Fidelio". 5125. Die dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewußt". Go Steckenreiterei. Das Naive und anderes. Von K. J. Weber. variierte er dies Wort in bezug auf die Schuhleute Bräuning und 5126. Kameraden. Komödie von A. Strindberg  . Kilian, indem er darlegte: Die Beamten können zwar den Grund Bredenkemps Glück. St. Jürgen. Bon Luise Westlivch.5129. Hohe der Siftierung nicht angeben, fie feien ja teine Juristen, aber sie Gäfte. Schwant von G. Belly und P. Henrion. Hrammur. Novelle von Einar Hjörleifsson. Einzelnummer geb. 20 Pf. hätten als Brattifer in einem dunklen und unflaren Empfinden doch das Richtige getroffen, denn sie hätten erkannt, daß Schubert Sonnenhöhen. 128 Seiten. Beide Bücher von Cornel. Vinzenz Hoppe. Ph. Reclam, Leipzig  . Das Heiratsproblem im Jahre 5000. 73 Seiten. Sinan zu zum Wieberstande gegen die Amtshandlung bereit gewesen sei Berlag J. Singer, Straßburg   i. Els. und den Widerstand hätten sie durch die Sistierung hindern wollen! Der Amtsanwalt beantragte wegen Widerstandes gegen die Staats­gewalt 14 Tage und wegen Beamtenbeleidigung drei Tage Ge­

fängnis.

Rechtsanwalt Liebknecht   legte in längeren Ausführungen dar, daß die Beamten kein Recht hatten, in die Wohnung des Ange­flagten einzubringen. Wollten fie eine Durchsuchung zum Zwved der Feststellung vornehmen, so mußten sie die hierauf bezüglichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung erfüllen, was aber nicht geschehen sei. Offenbar hätten die Beamten gar nicht gewußt, unter welchen Voraussetzungen sie in die Wohnung des Ange flagten eindringen durften. Der Staat lege ein großes Maß dis fretionärer Gewalt in die Hände der unteren Beamten. Deshalb hätten die Bürger das Recht, zu verlangen, daß die Beamten über ihre Befugnisse unterrichtet und die Staatsbürger vor Belästi gungen durch Beamte, die die Grenzen ihrer Befugnisse nicht fennen, geschützt werden. Der Angeklagte habe das gute Recht ge habt, den Beamten das Eindringen in seine Wohnung zu ber weigern. Aus einem unklaren, aber nicht aus einem richtigen Empfinden seien die Beamten zur Siftierung geschritten, die sie offenbar nur deshalb vorgenommen hätten, weil sie der Angeklagte nicht in seine Wohnung lassen wollte. Bei der Sistierung hätten fich die Beamten nicht in rechtmäßiger Ausübung ihres Amtes be­funden. Wenn sich der Angeklagte der Sistierung widersetzt haben sollte, so sei das in diesem Falle kein Widerstand gegen die Staats­gewalt. Höchstens könnte der Angeklagte wegen Beleidigung be­straft werden, nach Lage der Sache jedoch nur mit einer geringen Geldstrafe.

Nach kurzer Beratung fällte das Gericht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Beleidigung mit 20 M. bestraft, von

und der Besitzer, Meister Holwegler, ist bald darauf gestorben. Die Hinterbliebenen verklagten die Gesellschaft. Die Gerichts­instanzen erkannten die Schadenansprüche an, indem das Vera schulden der Gesellschaft insofern festgestellt wurde, daß sie auf der Verkehrsstraße nicht den ausgebildeten Chauffeur das Auto fahren ließ, sondern gerade den das Fahren Lernenden. fahren wegen fahrlässiger Tötung zu je zwei Monaten Gefängnis Diese beiden Fahrer wurden auch in einem besonderen Ver­

berurteilt.

5127-28. imm

5130. Klein:

Berliner   Wegweiser mit Pharus- Plan von Berlin   und Umgebung. 25 B. Pharus- Verlag, Berlin   SW. 68. Verbandes 1909. 296 Seiten." Courier", Berlin   SO. 16. Protokoll des Verbandstages des Deutschen Transportarbeiter.

Die Majestätsbeleidigung im geltenden deutschen   Strafgeset. Bon J. Bleed. 86 Seiten. F. Guttentag, Berlin  .

Der Sport ums Dasein. Entwurf einer neuen biologischen Welt­

Die Eigentümerin wollte jedoch für nichts aufkommen, da fie mit der Sache überhaupt nichts zu tun habe! Sie ging bis ans Reichsgericht. Am Donnerstag wurde die Angelegenheit vor dem sechsten Zivilsenat verhandelt. Es kam zur Sprache, daß ein Die Agrarverfassung und das Grundentlastungsproblem in erhebliches. Berschulden der Chauffeure borlag. Obwohl die Bosnien   und der Herzegowina. Von K. Grünberg. B. Braumüller, Straßenbreite an der Unfallstelle mehr als 5 Meter breit ist, der Wien  . Wagen des Schlächters nur schmal, hat das Auto durch die übrige Breite nicht hindurchkommen fönnen, was allein daran lag, daß der lernende Chauffeur das Steuer hatte und nicht lenten konnte. Der Verteidiger der Klägerin kritisierte eine solche Lehrlings. ausbildung, die die Straßen wie die Rotte Korah   beherrsche, auf das schärfste. Ebenso der Vorsitzende in feiner kurzen Be­gründung: Der Schutz des Publikums liege darin, daß nur des Automobils kundige und geeignete Personen damit auf die offene Straße gelassen werden. Natürlich wurde die Revision kosten­pflichtig verworfen, und die Firma eignet sich hoffentlich eine andere Automobilführerausbildung an.

Leipzig  , 1. Oftober. Vor dem Reichsgericht kam heute die Revision-im Prozeß des Rennfahrers Breuer zur Verhandlung, der am 10. Juli d. J. vom Schwurgericht Trier   wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war. Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache an das Schwurgericht Trier   zurückverwiſen. Trier  befunden und zum Tode verurteilt.

Bromberg  , 1. Oktober. Das Schwurgericht hat den Besitzer Nyta aus Komsdorf bei Znin  , der angeklagt war, feine Schwieger mutter erwürgt und im Walde aufgehängt zu haben, für schuldig

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 3. Oftober, bormittags 9 Uht, in der Salle Pappel- Allee 15/17: Freireligiöse Vorlesung. 11 Uhr in der Schule, Kleine Frankfurter   Str. 6: Vortrag des Herrn Dr. Bruno mille: Was ist Leben, was ist Tod?" Damen und Herren als Gäfte sehr willkommen.

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anschauung von S. J. Magner. 2 M. 5. Dege, Leipzig  . warschauer, Professor der Staatswissenschaften in Berlin  . Verlag von Zur Entwickelungsgeschichte des Sozialismus. Von Dr. Dtto Franz Bahlen. Geh. 4 M., geb. 5 M.

Wasserstands.Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner   Wetterbureau.

Wafferstand

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30. 9. 29, 9.

Basserstand

30. 9. 29. 9.

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cm

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Saale  , Grochlik 146-12 Havel  , Spandau  ) 43 Rathenow³) 36 Spree, Spremberg³) 66 Beeskow 60

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Beser, Münden

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Memel  , Tilfit Bregel, Insterburg  -38 Weichsel  , Thorn  Dder, Ratibor  Strossen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg nege, Bordamm Elbe, Leitmerik Dresden Barby Magdeburg

+ bedeutet Buchs.

174

163

48

Minden  

Rhein  , Marimiliansau 390

Kaub Köln

Nedar, Heilbronn  

Main  , Wertheim  Mofel, Trier  

Fall.) Unterpegel.

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Verantwortlicher Redakteur: Emil Unger, Grunewald  , Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drudu. Verlag: Borwärts Buchdruckerei u, Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.