Gerichts- Zeitung.
Schuß gegen Schußleute,
Ingeklagt wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung war der Schankwirt Robert Schubert, der sich gestern vor der 139. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte zu verantworten hatte. Der Vorfall, der ihn auf die Anklagebank führte, war nach den vor Gericht getroffenen Feststellungen folgender. In der Nacht zum 31. Juli glaubte der Schutzmann Bräuning im geschlossenen Schanklokal des Angeklagten Stimmen zu hören. Der Beamte schloß daraus, daß noch nach Eintritt der Polizeistunde- Gäste im Lokal seien. Bräuning holte den Schußmann Kilian hinzu. Beide verlangten von Schubert, der
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der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt aber frets gesprochen.
Wie hoch wäre der Schankwirt bestraft worden, wenn er die Schuhleute so behandelt hätte wie sie ihn. Wäre er hierzu berechtigt
Vermischtes.
Ein Brand auf der Frankfurter Fla.
Einer Meldung aus Frankfurt zufolge, brach gestern nachmittag
gewesen? Und doch erhob der Staat nicht gegen die rechtswidrig awischen 2 und 3 Uhr im Maschinenhaus der Marineschauspiele auf vorgehenden Schußleute, sondern gegen den in seinem Rechte miß- ber Ila ein Brand aus, der auf die benachbarte Kammer übergriff, handelten Bürger Anklage. in der Pulver und Feuerwerkskörper aufbewahrt wurden. Diese er plodierten unter donnerähnlichem Getöse und die Flammen verbreiteten sich nunmehr über das ganze Maschinenhaus. Es gelang der Feuerwehr, den Brand zu löschen. Ein Glettrotechniker wurde getötet.
Katesverfälschung.
Ginen groben Verstoß gegen die Gesundheit seiner Mit. menschen hatte sich der Inhaber einer Statesfabrit, Ernst Klein, auschulden kommen lassen, welcher sich gestern unter der Antlage bes wiffentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz vor der 4. Straffammer des Landgerichts II zu verantworten hatte.
Den Saßnizer Doppelmördern glaubt die Kriminalpolizei jest inzwischen durch die Haustür auf die Straße getreten war, daß Der Angeklagte betrieb in Schöneberg eine Katesfabrik, in welcher auf der Spur zu sein. Man bringt die Täte Greifswald in der Es mit dem Diebstahl eines Segelboots in Wyk bei wurde gestern festgestellt, daß der Angeklagte bei der Herstellung vergangenen Woche, ferner mit einem Diebstahl am Sonnabend in des Rates völlig verdorbene Gier verwendet, welche einen entfeh- Sagnik und einem Segelbootdiebstahl am Mordtage( Mittwoch) in lichen Gestant verbreiteten, so daß den Gesellen häufig schlecht ge- Stralsund . Die Untersuchung hat ergeben, daß wahrscheinlich die worden war. Medizinalrat Dr. Hoffmann erklärte in seinem beiden Mörder zwei Männer müssen wenigstens an der Bluttat Gutachten, daß die Verwendung fauler Gier schon aus dem beteiligt gewesen sein in Greifswald das Boot gestohlen und Grunde höchst gefährlich sei, da hauptsächlich Kinder vom zartesten nach Saßniz gefahren sind. Sie haben dort das Boot verlassen, wo Alter an die Konsumenten des Kates wären und dadurch schwere es herrenlos aufgefunden wurde. Am Sonnabend haben sie einen Gesundheitsschädigungen hervorgerufen werden können. Der Einbruch in Saßnig ausgeführt, bei dem sie aber gestört wurden. Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Die Verbrecher sind nun in den Wald entflohen und haben dann Das Gericht erkannte auf fechs Wochen Gefängnis und ordnete am Mittwoch den Doppelmord an dem Pastor Vermehren und seiner ferner die Publikation des Urteils in einer Berliner Beitung an. Gattin ausgeführt. Nach der Tat find fie wahrscheinlich mit der Bahu nach Stralsund gefahren, haben dort wieder ein Boot gestohlen und sind auf diesem geflüchtet. Aus Stralsund werden jegt Prozeß Kiefelbach. Polizeihunde nach der Wordstelle entsandt werden.
cr ihnen das Lokal öffne. Schubert weigerte sich dessen und gab zu verstehen, er würde den Beamten den Einblick nur gestatten, wenn der Reviervorstand dabei wäre. Ea tam nun zwischen Schubert und den beiden Schuhleuten zu einem erregten Wortvechsel, wobei Schubert die Beamten beleidigt haben soll. Die Schuhleute packten Schubert. fesselten ihn am Handgelenk mit einer Stette, die sie so fest anzogen, daß ein Arzt am folgenden Tage die hierdurch verursachten Abdrücke und sonstige Berlegungen fest stellen konnte. So gefesselt wurde Schubert von den beiden Schußleuten, denen sich noch ein dritter hinzugesellte, nach der Polizeiwache gebracht. Auf dem Wege dahin soll er durch Stöße gegen die Beamten Widerstand geleistet haben. Auf der Wache ange fommen, verlangten die Schuhleute, Schubert solle den Inhalt seiner Taschen aushändigen. Nun trat aber der Wachtmeister dazwischen, der wohl erkannt haben mag, daß die Schuhleute Bräuning und Kilian ihre Befugnisse weit überschritten hatten, und
crdnete die Entlassung Schuberts an.
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Das geschilderte Vorgehen der Schuhleute veranlaßte den Vorsitzenden des Gerichts zu der Bemerkung, bei einer so gering fügigen Sache, wie die Feststellung einer Uebertretung der Polizeistunde sei doch das Aufgebot eines solchen Apparates nicht erforderlich gewesen. Als der Schußmann Bräuning mit wichtiger Mienė fagte, er habe eine Leiter angelegt, um durch das Fenster zu sehen, ob Gäste im Lokal seien, warf der Vorsitzende lächelnd ein: Wie in einem Detektivroman," und der Verteidiger, Rechtsanwalt Karl Liebknecht richtete an die Schußleufe die Frage, ob sie denn bei derartigen Feststellungen die Leiter immer mit sich führen.
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Sichtliche Schwierigkeiten. machte es den beiden Schuhleuten, anzugeben, aus welchem Grunde sie eigentlich den Angeklagten sistiert hatten, um eine Feststellung der Persönlichkeit. konnte es sich doch nicht handeln, denn Schubert war ja den Beamten befannt. Es mußte also ein anderer Grund gesucht werden. Im Borverfahren gaben die Beamten als Grund der Siftierung an, Schubert habe sie in ihrer Amtshandlung gestört. Als aber der Verteidiger vor Gericht auf die Sinfälligkeit dieses Grundes hinwies, meinten die Schuhleute, Schubert habe ruhestörenden Rärm verursacht, und um diese Straftat zu verhindern, sei er sistiert worden. Dieser Angabe gegenüber verwies Rechtsanwalt LiebInecht darauf, daß weder in der Anzeige der Schußleute, noch in der Anklage von ruhestörendem Lärm die Rede ist. Man könne deshalb wohl annehmen, daß die Schuhleute, nachdem ihnen von Dritter Seite die Ungesezmäßigkeit ihres Vorgehens flar gemacht worden sei, sich die von ihnen angeführten Gründe nachträglich zurechtgelegt hätten.
Anfang Mai d. J. verübte, wie noch erinnerlich sein wird, Ein Schwemmfandbruch in der Grube. der Maurer Kieselbach vor dem Kriminalgerichtsgebäude in beamte, die als Zeugen vor Gericht gegen ihn ausgesagt hatten, schweigschen Kohlenbergwerk gehörig, ist, wie aus Helmstedt gemeldet Auf der Grube„ Prinz Wilhelm", Hauptschacht, dem BraunMoabit eine aufsehenerregende Bluttat, indem er zwei Eisenbahnmit einem Revolver niederschoß und zwei andere lebensgefährlich wird, gestern vormittag 11 Uhr ein Schwemmsanddurch. verlegte. Bald nach der Ueberführung des Beschuldigten in bas bruch erfolgt. An der Stelle waren fünf Arbeiter beschäftigt, von Untersuchungsgefängnis regten sich zweifel an feiner Bu denen zwei si retten konnten, während die drei anderen vom rechnungsfähigkeit. Die Ehefrau des Kieselbach unterbreitete Material aus dem Vorleben ihres Mannes, wonach er in seinem Sande verschüttet wurden. Die Rettungsarbeiten sind sofort energisch Reben verschiedene Unfälle erlitten hat, die geeignet erschienen, in Angriff genommen worden. die zurechnungsfähigkeit des K. böllig herabzumindern. So steht fest, daß er als junger Mann einmal aus der Gondel eines Karussels gestürzt ist und schwere Kopfberlegungen, die noch heute sichtbar sind, erlitten hat. Ginen ferneren Unfall erlitt er in der Ausübung seines Berufes als Maurer, wobei er eine schwere Ge2 hirnerschütterung davontrug. Das Gericht vernahm die einzelnen Beugen dieser Unfälle und der Beschuldigte wurde dem Gefängnisarzt Medizinalrat Dr. Hoffmann überwiesen. Auf Grund des von diesem erstatteten Gutachtens wurde der Angeschuldigte auf die Dauer von sechs Wochen der Jrrenanstalt Dalldorf zur Beobachtung feines Geisteszustandes überwiesen. In einem sehr umfangreichen Gutachten der Frrenanstalt hat sich Professor Dr. Liepmann dahin ausgesprochen, daß der Angeklagte geistesfrant sei. Auf Grund dieses Gutachtens wird voraussichtlich die Ginstellung des Verfahrens gegen den Anaeschuldigten verfügt
werden.
Haftpflicht der Automobilgesellschaft.
Pearh und seine Frau sind von Portland Maine in New York angekommen und von einer großen Zuschauermenge begrüßt worden.
Todesurteile. Das oberbayerische Schwurgericht verurteilte, wie aus München gemeldet wird, die Tagelöhner Huber und Hauser, welche die Gütlerswitwe Obermater in Grafing ermordet und bein raubt hatten, zum Tobe. UC..
Eingegangene Druckfchriften.
Der Zürmer. Monatsschrift für Gemüt und Geist. Herausgebec Greiner u. Pfeiffer, Stuttgart .
Freiherr v. Grottguß. Einzelheft 1,50 M. E. Freiherr v. Grötthuk. Einzelheft 1,50 M.
Kriechtiere und Lurche Deutschlands . Von Dr. K. Floeride. Geb. 1 M., geb. 1,80. Kosmos, Handweiser für Naturfreunde. Heft 30 Pf. Kosmos", Gesellschaft für Naturfreunde, Geschäftsstelle: Die Motorwagengesellschaft in Donaueschingen hat sich mit Frandhsche Verlagshandlung, Stuttgart . zur Aufgabe gemacht, Wagenführer auszubilden. Es wird dies Die Brandschatzung des Bottes durch indirekte Steuern in folgendermaßen gehandhabt: Hat ein„ Chauffeur" fein Gramen Deutschland . Von J. Karsti. 50 Pi. Leipziger Buchdruckerei 2-6, Leipzig . bestanden, so bekommt er einen Neuankommenden auf einen LernNichtwissen. Von Marie Baerting. Dresden , G. Piersons Verlag. magen, den er in der Kunst des Fahrens unterrichten muß. Bei Preis 1 M. dieser Anlernung tutde nun vor längerer Zeit auf der Landstraße Die Welt des Kaufmanns. Heft 9. Monatsschrift von J. BuschM. G. D. W. Callwey , München . Troß des für das Vorgehen der Schuhleute feineswegs gün- zwischen Türkheim und Donaueschingen ein Fleischermeister tot- mann. Pro Jahr gefahren. Derselbe wollte dem Auto ausweichen, stieg ab von Karl Georg Winkelblech ( Karl Marlo ). Sein Leben und sein Bert. stigen Ergebnisses der Beweisaufnahme, fühlte sich der Amtsan- feinem mit einem Pferd bespannten Wagen, bremste start, um Bd. II. Von Dr. W. E. Biermann. 10 M. A. Deichert( G. Böhme), walt body betalt, at age mag wohl zur rechten Zeit das auto berahjauſte. Doch das Auto warf den Mekgetwagen um das Verhalten der Beamten zu rechtfertigen. allen Eventualitäten vorzubeugen, und stand beim Pferd, als das Leipzig . Reclams Universal- Bibliothet. 5121-23. Der Roman eines Dem Vertreter Romans. Von E. Monteil. 5124. Erläuterungen zu Meisters Goethesche Wort eingefallen sein:" Ein guter Mensch in seinem werfen der Tonkunst. 2. v. Beethovens Fidelio". 5125. Die dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewußt". Go Steckenreiterei. Das Naive und anderes. Von K. J. Weber. variierte er dies Wort in bezug auf die Schuhleute Bräuning und 5126. Kameraden. Komödie von A. Strindberg . Kilian, indem er darlegte: Die Beamten können zwar den Grund Bredenkemps Glück. St. Jürgen. Bon Luise Westlivch.5129. Hohe der Siftierung nicht angeben, fie feien ja teine Juristen, aber sie Gäfte. Schwant von G. Belly und P. Henrion. Hrammur. Novelle von Einar Hjörleifsson. Einzelnummer geb. 20 Pf. hätten als Brattifer in einem dunklen und unflaren Empfinden doch das Richtige getroffen, denn sie hätten erkannt, daß Schubert Sonnenhöhen. 128 Seiten. Beide Bücher von Cornel. Vinzenz Hoppe. Ph. Reclam, Leipzig . Das Heiratsproblem im Jahre 5000. 73 Seiten. Sinan zu zum Wieberstande gegen die Amtshandlung bereit gewesen sei Berlag J. Singer, Straßburg i. Els. und den Widerstand hätten sie durch die Sistierung hindern wollen! Der Amtsanwalt beantragte wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt 14 Tage und wegen Beamtenbeleidigung drei Tage Ge
fängnis.
Rechtsanwalt Liebknecht legte in längeren Ausführungen dar, daß die Beamten kein Recht hatten, in die Wohnung des Angeflagten einzubringen. Wollten fie eine Durchsuchung zum Zwved der Feststellung vornehmen, so mußten sie die hierauf bezüglichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung erfüllen, was aber nicht geschehen sei. Offenbar hätten die Beamten gar nicht gewußt, unter welchen Voraussetzungen sie in die Wohnung des Ange flagten eindringen durften. Der Staat lege ein großes Maß dis fretionärer Gewalt in die Hände der unteren Beamten. Deshalb hätten die Bürger das Recht, zu verlangen, daß die Beamten über ihre Befugnisse unterrichtet und die Staatsbürger vor Belästi gungen durch Beamte, die die Grenzen ihrer Befugnisse nicht fennen, geschützt werden. Der Angeklagte habe das gute Recht ge habt, den Beamten das Eindringen in seine Wohnung zu ber weigern. Aus einem unklaren, aber nicht aus einem richtigen Empfinden seien die Beamten zur Siftierung geschritten, die sie offenbar nur deshalb vorgenommen hätten, weil sie der Angeklagte nicht in seine Wohnung lassen wollte. Bei der Sistierung hätten fich die Beamten nicht in rechtmäßiger Ausübung ihres Amtes befunden. Wenn sich der Angeklagte der Sistierung widersetzt haben sollte, so sei das in diesem Falle kein Widerstand gegen die Staatsgewalt. Höchstens könnte der Angeklagte wegen Beleidigung bestraft werden, nach Lage der Sache jedoch nur mit einer geringen Geldstrafe.
Nach kurzer Beratung fällte das Gericht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Beleidigung mit 20 M. bestraft, von
und der Besitzer, Meister Holwegler, ist bald darauf gestorben. Die Hinterbliebenen verklagten die Gesellschaft. Die Gerichtsinstanzen erkannten die Schadenansprüche an, indem das Vera schulden der Gesellschaft insofern festgestellt wurde, daß sie auf der Verkehrsstraße nicht den ausgebildeten Chauffeur das Auto fahren ließ, sondern gerade den das Fahren Lernenden. fahren wegen fahrlässiger Tötung zu je zwei Monaten Gefängnis Diese beiden Fahrer wurden auch in einem besonderen Ver
berurteilt.
5127-28. imm
5130. Klein:
Berliner Wegweiser mit Pharus- Plan von Berlin und Umgebung. 25 B. Pharus- Verlag, Berlin SW. 68. Verbandes 1909. 296 Seiten." Courier", Berlin SO. 16. Protokoll des Verbandstages des Deutschen Transportarbeiter.
Die Majestätsbeleidigung im geltenden deutschen Strafgeset. Bon J. Bleed. 86 Seiten. F. Guttentag, Berlin .
Der Sport ums Dasein. Entwurf einer neuen biologischen Welt
Die Eigentümerin wollte jedoch für nichts aufkommen, da fie mit der Sache überhaupt nichts zu tun habe! Sie ging bis ans Reichsgericht. Am Donnerstag wurde die Angelegenheit vor dem sechsten Zivilsenat verhandelt. Es kam zur Sprache, daß ein Die Agrarverfassung und das Grundentlastungsproblem in erhebliches. Berschulden der Chauffeure borlag. Obwohl die Bosnien und der Herzegowina. Von K. Grünberg. B. Braumüller, Straßenbreite an der Unfallstelle mehr als 5 Meter breit ist, der Wien . Wagen des Schlächters nur schmal, hat das Auto durch die übrige Breite nicht hindurchkommen fönnen, was allein daran lag, daß der lernende Chauffeur das Steuer hatte und nicht lenten konnte. Der Verteidiger der Klägerin kritisierte eine solche Lehrlings. ausbildung, die die Straßen wie die Rotte Korah beherrsche, auf das schärfste. Ebenso der Vorsitzende in feiner kurzen Begründung: Der Schutz des Publikums liege darin, daß nur des Automobils kundige und geeignete Personen damit auf die offene Straße gelassen werden. Natürlich wurde die Revision kostenpflichtig verworfen, und die Firma eignet sich hoffentlich eine andere Automobilführerausbildung an.
Leipzig , 1. Oftober. Vor dem Reichsgericht kam heute die Revision-im Prozeß des Rennfahrers Breuer zur Verhandlung, der am 10. Juli d. J. vom Schwurgericht Trier wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war. Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache an das Schwurgericht Trier zurückverwiſen. Trier befunden und zum Tode verurteilt.
Bromberg , 1. Oktober. Das Schwurgericht hat den Besitzer Nyta aus Komsdorf bei Znin , der angeklagt war, feine Schwieger mutter erwürgt und im Walde aufgehängt zu haben, für schuldig
Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 3. Oftober, bormittags 9 Uht, in der Salle Pappel- Allee 15/17: Freireligiöse Vorlesung. 11 Uhr in der Schule, Kleine Frankfurter Str. 6: Vortrag des Herrn Dr. Bruno mille: Was ist Leben, was ist Tod?" Damen und Herren als Gäfte sehr willkommen.
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anschauung von S. J. Magner. 2 M. 5. Dege, Leipzig . warschauer, Professor der Staatswissenschaften in Berlin . Verlag von Zur Entwickelungsgeschichte des Sozialismus. Von Dr. Dtto Franz Bahlen. Geh. 4 M., geb. 5 M.
Wafferstand
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30. 9. 29, 9.
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163
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Sunlicht Seife
lernt man bei der grossen Wäsche schätzen.Sie ermöglicht Zeit sparende Arbeit! Ohne scharfe Zutaten reinigt sie schnell und gründlich, schont die Gewebe und Hände der Wäscherinnen. Da sie sehr ausgiebig, ist Sunlicht Seife ein ökonomisches Waschmittel, das sich bei kleiner und grosser Wäsche bewährt