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§ 15a. 8weihundert Mark Belohnung werden durch Säulen-| brauch". Der Angeklagte hat nicht in abstracto von sämmt Sämmtliche die Stadtverordnetenwahlen betreffenden anschlag demjenigen zugesichert, der zur Ermittelung jenes Burschen lichen Kirchen gesprochen, sondern nur ein fonkretes Gebäude Aften find unmittelbar nach Ablauf der Einspruchsfrist beiträgt, welcher in der Nacht vom 18. zum 19. März in der und im weiteren die Besucher als Schafe oder thörichte Menschen bezw. sofort nach Eingang des Einspruchs von dem Säulenhalle des alten Museums von den Statuen Windelmann's bezeichnet, die auch nicht unter den Begriff der Einrichtung oder Magistrat der Versammlung zum Zweck der Prüfung der und Schindel's die Finger der rechten Hand und von den Widder des Gebrauchs fallen. Wenn der Angeflagte ein dialektisch ge Giltigkeit zu übersenden. Die Vorprüfung erfolgt thun- föpfen an der Stüße des Standbilds v. Knobelsdorf's die Hörner wandter Mensch wäre, dann könnte man annehmen, daß er die lichst schnell durch den hierfür bestellten Ausschuß. Ist abgeschlagen hat. Die abgeschlagenen Stücke hat der vandalische Kirche als solche habe beschimpfen wollen, das ist jedoch nicht gegen die Giltigkeit der Wahl kein Einspruch erhoben und Uebelthäter mitgenommen. der Fall, er hat in bezug auf das Gebäude, ohne sich etwas dabei hat der Ausschuß ebenfalls feine Bedenken gegen die Giltig­zu denken, irgend einen gehörten Ausdruck nachgeplappert und feit, so werden die Akten in der nächsten Sigung der Der neuerrichtete zwölfte Sivilfenat des Rammergerichts mußte daher freigesprochen werden." Stadtverordneten ausgelegt, nachdem dies in der Tages- bat vorgestern unter dem Vorsiz des Senatspräsidenten Werner seine ordnung angekündigt ist. Erfolgt bis zum Schluß der beerfte Gigung abgehalten. Diesem Senat sollen, wie, wir ver­treffenden Sigung fein Widerspruch, so gilt die Giltigkeit nehmen, unter Anderem namentlich auch die Entscheidungen der der Wahl für anerkannt. Erfolgt ein Widerspruch, so hat auswärtigen Landgerichte im Bereiche des Kammergerichts zur in der folgenden Sigung der Ausschuß durch einen vom Prüfung in der Berufungsinstanz überwiesen werden. Vorsitzenden zu ernennenden Referenten Bericht zu er ftatten. § 15b.

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Ift gegen die Giltigkeit einer Wahl Einspruch erhoben, so bat der Ausschuß, soweit es ihm erforderlich erscheint, Beweisaufnahme zu veranlassen, und zwar tann Berneh: von Zeugen, nach dem Befinden des Aus­schusses, sowohl vor diesem selbst als durch Vermittelung des Magistrats erfolgen. Sobald sich der Ausschuß über die Giltigkeit oder Ungiltigkeit der Wahl schlüssig gemacht hat, ist ein Berichterstatter für den Vortrag an die Ver­fammlung zu wählen. Die Protokolle des Ausschusses sind gedruckt der Versammlung mitzutheilen. § 15c.

Bei der Verhandlung und Abstimmung über die Giltig feit einer Wahl gelten sowohl der bisherige Stadtverordnete als der neugewählte für interesfirt im Sinne des§ 44 der geschlossen.

Städteordnung und sind von der Mitwirkung aus

§ 15d.

Die Einführung der neugewählten Stadtverordneten erfolgt bei Beginn der Wahlperiode, für welche sie gewählt find. Von der Einfübrung ausgeschloffen sind nur diejenigen neugewählten Mitglieder, deren Wahl bereits vor dem Einführungstermin von der Versammlung für ungiltig erklärt ist.

In§ 15b, wie er im Ausschusse beantragt war, war auch die Zeugenvernehmung vor einem Deputirten des Ausschusses zu­gelassen. Die Ausschußmehrheit hat diese Bestimmung, da sie dem Interesse der Unmittelbarkeit und Objektivität der Verhand­Lungen entgegen fei, abgelehnt. Ebenso wurde als überflüssig abgelehnt der Schlußfaz des beantragten§ 15d: An stelle der felben sind bei den regelmäßigen Ergänzungswahlen die aus­fcheidenden Mitglieder so lange einzuberufen, bis über die Giltig­teit oder Ungiltigkeit der Wahlen rechtsfräftig entschieden sein wird."

etwa

Maschte verschleuderte die Waare,

Betrug und schwere Urkundenfälschung wurde dem Baus Unternehmer Heinrich Ante bach zur Last gelegt, der gestern der zweiten Straffammer des Landgerichts I   vorgeführt wurde. Jm Oftober 1891 fam Antebach zu dem Bigarrenfabrikanten Sörke, erzählte ihm, daß er ein Bigarrengeschäft eröffnen wollte Wasserpiraten treiben seit einiger Zeit auf Spree   und und bat um Waare auf Kredit. Als Görte Bedenken geltend Dahme   ihr gefährliches Wesen. Sie pflegen die vor Anker liegen machte, wußte Antebach diese durch die Angaben zu beseitigen, erbrechen. Gelingt dies nicht oder steht die Beute in feinem noch eine Forderung von 15 000 Mart an den Magistrat für den Segelboote aufzusuchen und die verschlossenen Kajüten zu daß er Besizer eines Hauses in der Buttmannstraße sei und Berhältniß zu der angewandten Mühe, so durchschneiden sie aus geleistete Ausschachtungsarbeiten habe. Görke schenkte diesen An­Merger darüber das Takelwerk und zerstören, was sie sonst noch gaben Glauben und dem Angeklagten für gab vorfinden. In der Nacht zum Mittwoch gingen sie an Bord der 1000 Mark Waare auf Kredit. Der Angeklagte richtete auch bei Schmökwig anfernden Segelyacht Ariadne  , die am Sonntage ein Geschäft in der Weberstraße ein, veifaufte daffelbe aber an einer dort stattfindenden Regatta theilnehmen soll. Auch hier schnell wieder an den Kaufmann Maschte für 2240 Mark mit zerschnitten sie die Taue, stahlen eichene Blöcke und Rollen, durch fämmtlichen Vorräthen. die bie Taue laufen und verursachten dem Eigenthümer des wurde flüchtig und ließ seinen Gläubigern das Nachsehen. Görke Fahrzeuges Hirschel, Hasenhaide 13, einen bedeutenden Schaden. hielt sich wegen feiner Forderung an Antebach, erhielt aber auch Auf die Ermittelung der Unholde sezt Hirschel eine Belohnung feine Deckung, da Antebach völlig vermögenslos war und die von fünfzig Mark aus. Auf ähnliche Weise ist binnen furzer von ihm gemachten Angaben in betreff seiner Vermögensverhält niffe auf unwahrheit beruhten. Im Januar 1892 ließ Beit an Bord von zehn solchen Booten gehaust worden. der Kommiffionar Dehmler bei einem Geldmann diskontiren, Der den Akzept­Wechsel über 1000 Mark vermerk eines wohlhabenden Hausbesizers Der Wechsel war gefälscht. trug. Dehmler behauptete, daß der An­geflagte ihm den Wechsel mit dem Auf: rage gegeben habe, den­felben diskontiren zu laffen. Antebach bestritt dies entschieden; vom Untersuchungsrichter vorgelegt wurde. Im gestrigen Termine er wollte das Papier zum ersten Male gesehen haben, als es ihm er wollte das Papier zum ersten Male gefehen haben, als es ihm fei. Während der Staatsanwalt den Angeklagten auf grund der behauptete der Angeklagte, daß der Beuge Dehmier der Fälscher umfangreichen Beweisaufnahme beider Strafthaten für überführt erachtete und gegen ihn eine Zuchthausstrafe von drei Jahren in Antrag brachte, führte der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Haase, aus, daß die Urkundenfälschung nicht genügend erwiesen sei und beantragte dieserhalb die Freisprechung. Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Staatsanwalts an und erfannte auf anderthalb Jahre Zuchthaus und dreijährigen Ehr­verlust.

Bezüglich der Auffindung einer Kindesleiche in Nen Ruppin, welche zu dem Gerüchte von der Ermittelung der kleinen Hedwig Weber Veranlassung gab, erfahren wir, daß es sich um Die Leiche der zwölfjährigen Pflegetochter eines Arbeiters in Neu­ Ruppin   handelt. Die Kleine, welche schon seit drei Wochen ver­mißt worden, sollte sich, wie ein in dieser Stadt verbreitetes Gerücht befagt, wegen fortgefeßter Mißhandlungen durch ihre Angehörigen das Leben genommen haben. Es ist infolge dessen Es ist infolge dessen schon in der vorigen Woche in Neu- Ruppin   zu Exzessen gegen bie Pflegeeltern des todten Mädchens gekommen, welche das Ein­schreiten der Polizei nöthig machten.

Wieder Einer! Im Hause Sobrechtstraße 7 zu Rigdorf wohnte bis vor turzem ein Kaufmann Schmidt, der durch ge­druckte Bestellbriefe und sein sicheres Auftreten zahlreiche Ge­schäftsleute zu veranlassen wußte, ihm Waaren aller Art zu übersenden, die er indeß sämmtlich zu bezahlen vergaß. Als sich herausstellte, daß Schmidt überhaupt keinen Heller besaß und nur auf Schädigung der Geschäftsleute, die er mit seinen Auf­trägen beehrt" hatte, ausgegangen war, liefen gegen ihn zahl­reiche Anzeigen wegen Betruges ein, weshalb der Schwindler vor einigen Tagen verhaftet werden sollte. Schmidt hatte aber bereits Gefahr gewittert und war rechtzeitig verduftet.

Das im Ausschusse von einer Seite vertretene Berlangen, daß nach der feststehenden Praxis aller Parlamente die auf grund der Wahlen zusammengetretene Berfammlung über die Legi­timation ihrer Mitglieder entscheide, mit der Prüfung der Wahlen also nicht vorgegangen werde, bevor die neugewählten Mitglieder Angefchwemmte Mumie. Gestern trieb am Infelspeicher die eingeführt find, hat eine Berücksichtigung nicht gefunden. An Leiche eines Wtannes an, die mit einer Ralfkrufte an dem größten Theile fich, so fährt Referent Stadtv. Meyer I aus, fei ja das bes Körpers überzogen und mumifizirt war, während Beine und Richtigite, wenn die neue Versammlung die Mandate prüfe; Arme der völligen Auflösung bereits anheimgefallen wbren. Die aber eine Vorschrift bestehe in dieser Hinsicht nicht, und Papiere in den Taschen des Todten waren noch völlig leferlich. der Charakter der Stadtverordneten  - Versammlung sei doch ein Gin mit Bleistift geschriebener Brief an meine Braut in Erfurt  ", ganz anderer als der von Volksvertretungen, ba fie auch wesent- der die Unterschrift Karl Träger, aber fein Datum trägt, spricht lich Verwaltungsgeschäfte zu führen habe. Die Versammlung dafür, daß der Aufgefundene wegen einer unheilbaren Kranfheit habe ein großes Juteresse daran, bei Beginn des Geschäftsjahres Selbstmord begangen hat. Eine ähnlich aussehende Leiche ist in möglichst ganz und vollständig konstituirt zu sein. Berlin   noch nicht gefunden worden.

Stadtv. Neumann spricht sich gegen den§ 15c aus, der das Stimmrecht zweier Stadtverordneten in einem speziellen Punkte direkt beseitigt. Man solle es dem Taft der Herren über laffen, ob sie sich in einer sie persönlich betreffenden Angelegen: heit an der Abstimmung betheiligen wollen oder nicht.§ 15c sei also als schädlich zu streichen.

Einen schrecklichen Anblick gewährte vorgestern Abend ein Mann, der in der Rosenstraße den Fahrdamm überschreiten wollte, dabei zu Falle tam und unter die Räder eines Pferde­bahnwagens gerieth. Obgleich der Kutscher die Bremse sofort anzog, war nicht mehr zu verhindern, daß der Wagen über das linte Bein des Gefallenen fuhr und dieses vollständig zermalte. Ohne weitere Distusfion wird der Ausschußantrag unDas Polizei- Revier ließ den Mann nach der Charitee fahren, verändert angenommen und der Magistrat ersucht, dem Beschluß betr. die Abänderung der Geschäftsordnung bei- o ihm das Bein alsbald abgenommen werden mußte. In dem Unglücklichen ist der Schneidermeister Ostar Linser( Eberswalder autreten. straße 29) festgestellt worden.

Der Verlagsbuchhändler Rudolf Mosse   hatte aus Anlaß des 90. Geburtstages Raiser Wilhelms I. eine historische Preisaufgabe mit einem Honorar von 10 000 m. ausgeschrieben. Da die Aufgabe nach dem Urtheil der Preisrichter, Professoren Bulle, Hänel, Mommisen und Frhrn. Schend von Stauffenberg nicht genügend gelöst ist, will Herr Moffe die 10.000 Mart als Rudolf Mosse Stiftung" zur Vermehrung der städti schen Bibliothet namentlich nach der Seite der Ergänzung des Materials der deutschen  , preußischen und Berliner   Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts der Stadt Berlin   überweisen. Der Magiftrat befürwortet die Annahme der Stiftung und ersucht die Versammlung um thre Zustimmung.

Gegen den durchgegangenen Kaufmann Konrad Wachs. mann in die Untersuchungshaft wegen betrügerischen Banterotts verhängt worden. Der Untersuchungsrichter beim Landgericht I hat hinter Wachsmann, der bekanntlich hier ein Abzahlungs­geschäft betrieb, den Steckbrief erlassen.

einen

Anklagen wegen Vergehend gegen das Nahrungs­mittelgefes mehren sich in legterer Zeit wieder in auffälliger Weise. Gestern hatte der Gerichtschemiter Dr. Bischoff in vier aufeinanderfolgenden Terminen vor der 128. Abtheilung des Schöffengerichts als Sachverständiger aufzutreten. Es handelte sich darin um Verfälschung von Butter, Wein, Gurfen und Bitronenöl. Der letzte Fall verdient wegen der Gigenartigkeit der Verfälschung Erwähnung. Die Droguenhändlerin Bahr hatte Bitronenöl als echt" verfauft, welches sie geständlich aus gleichen Theilen Bitronenöl, Altohol und Ricinusöl hergestellt hatte. Dr. Bischoff begutachtete, daß Ricinusöl sich besonders des­balb zur Verfälschung eigne, weil es sich in Alkohol flar löft, im übrigen seien dessen Wirkungen ja hinreichend bekannt, und es habe feinen Anspruch darauf, zu den Delikatessen" ge­rechnet zu werden. Der Gerichtshof verurtheilte die Angeschul­digte zu einer Geldstrafe von 15 n.

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Soziale Lebericht:

schuhfabriken von Silberstein jr., Keibelstr. 21, und G. Buchholz, Achtung, Filzschuharbeiter! Der Streit in den Filzs Cottumftr. 12, dauert unverändert fort. Zuzug ist streng fern­zuhalten.

Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten. Die Agitationstommission der Filzschuh=

Arbeiter Berlins   und Umgegend.

u. Graf, Luisen- Ufer 44, dauert unverändert fort. Die Kollegen Achtung, Mechaniker! Der Streit bei der Firma Groos werden ersucht, die Werkstatt auch fernerhin streng zu meiden. Gestern versuchte sich auf dem israelitischen   Friedhof in Mittwoch, den 10. Mai, Abends 8/2 Uhr, findet Annenftr. 16, Weißenfee an dem Grabe eines vor zwei Monaten beerdigten eine öffentliche Versammlung in dieser Angelegenheit statt; möge Kaufmanns Ifidor Friedländer ein etwa 22 Jahre altes ein jeder dort erscheinen. Der Vertrauensmann. Mädchen mittels Schwefelsäure au vergiften. Achtung, Schneider und Schneiderinnen! Die Hof trug das Madchen eine Visitenkarte mit dem Namen des gelieferantenfirma Herrmann Hoffmann macht einigen nannten Kaufmanns. In nicht vernehmungsfähigem Zustand Arbeitern Abzüge. Eine am Montag, den 8. Mai, in den Nach Erledigung einiger fleinerer Vorlagen schließt bie wurde die Unglückliche in das Krankenhaus am Friedrichshain Arminhallen tagende Versammlung wird sich mit den Geschäfts­Sigung um 74 Uhr. prattiken dieser Firma befassen; es ist daher dringend nöthig,

Ohne Debatte wird die Zustimmung ertheilt.

Tokales.

überführt.

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Ein schwerer Unglücksfall hat sich gestern Morgen im baß alle hierbei in Betracht kommenden Arbeiter erscheinen. Reichstags- Gebäude zugetragen. Der dort seit einigen Zagen be- Auch wird in dieser Versammlung der Delegirte zur Streif 1chäftigte 64 Jahre alte Arbeiter Peter Schmidt hatte den Auf- Kontrollkommission über seine Thätigkeit Bericht erstatten. Ferner trag, von dem Uhrthurm Schutt in einem Sack herabzutragen. steht der Aufruf des Sekretärs des schweizerischen Schneider- und Hierbei trat er aus Berfehen auf ein Glasdach), brach durch und Schneiderinnen Verbandes, betreffend eine internationale leber den ersten diesjährigen Korfo melden bürgerliche stürzte auf einen asphaltirten Flur. In dem Falle hielt er den Schneiderkonferenz anläßlich des in Zürich   tagenden internatio­Blätter, daß die Aristokratie eine derartige Progenschau ist Sack trampshaft fest, und so geschah es, daß er mit dem Kopfe nalen Arbeiterfongresses zur Diskussion. In anbetracht der nämlich ursprünglich ein aristokratisches Bergnügen sich ge- zuerst unten anfam. Er erlitt einen Benicfbruch, so daß der Tod Wichtigkeit dieser Punkte ist es Pflicht der Kollegen und Kol­gezuerst fliffentlich von dem Odeur" dieser ihr zu gemischt erscheinenden auf der Stelle eintrat. leginnen, zahlreich zu erscheinen. Gesellschaft ferngehalten habe. Gevatter Schneidermeister und

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Knackwursthändler seien daher zu ihrem großen Schmerz ganz Ein gewaltiger Dachstuhlbrand wüthete in der legten unter sich gewesen, selbst die Börsenwelt habe es verschmäht, sich Nacht auf dem Grundstück Falfensteinstraße 21. Zerstört wurde bei dieser Gelegenheit der Deffentlichkeit preiszugeben. Aber der ganze Dachstuhl des Quergebäudes und der halbe Dachstuhl was ihm an Rang abgebe, habe der brave Bürgersmann durch des Seitenflügels mit vielen Verschlägen nnd Gerümpel. Wier äußere Eleganz zu erfezen gewußt. Unter anderm wird unter Sprißen gaben Wasser. den hervorragenden Erscheinungen des Korso auch der Schneider meister M. genannt. Leider hat dieser Herr, so vornehm er sich Polizeibericht. Am 8. b. Mts. Morgens wurde ein Rauf auch im Thiergarten machte, an feinen Arbeitern in der letzten mann in seinem Geschäft in der Schönhauser Allee   erhängt vor­Beif nicht besonders nobel gehandelt. Als diese ihm gelegentlich gefunden. Abends versuchte ein Lithograph in seiner Wohnung, der Schneiderbewegung mit einer Lohnforderung famen, hat er in der Invalidenstraße, fich mittels Revolvers zu erschießen. Er die ihm während des jüngsten Schneiderstreits unterbreiteten verlegte sich bedeutend an der Brust und mußte nach dem Lazarus: Tarife anstatt fie zu unterschreiben, mit elegantem Rorfogefährt Krantenhause gebracht werden. Vor dem Hause Rosenstr. 23 einfach moralisch übergefahren. Ob's ihm zur nächsten Korso- fiel ein Schneidermeister beim Besteigen des Vorderraums eines fahrt ein noch eleganteres Doppelgespann einbringen foll? Doch in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagens zur Erde, gerieth - übergefahren ist sehr oft nicht gleich todtgejahren! unter die Räder und erlitt eine schwere Verlegung des Unter­schenfels, so daß seine Ueberführung nach der Charitee erforder. lich wurde. Im Laufe des Tages und in der darauf folgenden Nacht fanden sechs Brände statt.

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Die Agitationstommission der Schneider und Schneiderinnen Berlins  , 8n ungunsten der Arbeiter verlief der Streit der Mieter der Fabrit von Möller u. Solberg in Stettin  . Die Arbeiter gehörten feiner Organisation an.

In Bozen   ftreiten die Tischler und Drechsler um den Behnstundentag. In Lens streiten die Biegelarbeiter um Erhöhung ihres Lohnes. In Wien   haben gegen 300 Arbeiter der Donau- Dampfschiff­ fahrts- Gesellschaft   megen verweigerter Lohnerhöhung die Arbeit In einer Bleicherei   streiten 350 Arbeiterinnen. eingestellt. Die streikenden Zimmerer Wiens erlassen folgenden Aufruf an die Arbeiter und Arbeiterinnen aller Länder: 3um ersten Male stehen die organisirten Zimmerleute Wiens im Lohntampje. Wir schämen uns nicht, gestehen zu müssen, daß bei schwerer elsstündiger Arbeitszeit ein Lohn von 1,40 fl. gezahlt wird, trog der gefährlichen Arbeit, die wir zu verrichten haben. Auf der höchsten Thurmspige müssen wir racern, ausgesezt den fengenden Strahlen der glühenden Sonne. Wenn aber einer noch einen Fehltritt am Gerüste macht, Eine intereffante Entscheidung fällte heute die erfte fo liegt er zerschmettert am Boden. Genossen! Wir stehen in Straftammer am Landgericht 11 in einer Auflagefache wider den einem Rampje um bessere Lebensbedingungen. Dieser Kampf Arbeiter Otto Reckzeh aus Köpenick  , welcher sich wegen öffent- beginnt bereits ein anderes Gesicht zu zeigen; er hat schon den licher Beschimpfung von Einrichtungen der christlichen Kirche zu Charakter des Klassenkampfes. Unsere Arbeitgeber" haben sich verantworten hatte. Redzeb ging am 22. Januar, einem Sonn- verbunden, um feinen Preis von den Hungerlöhnen abzulassen. tage, an der Röpenicker Stadtkirche vorüber, als eine Arbeiter Hungernde Kinder, Elend und Noth ist unseren Arbeitgebern gleich­tolonne den Schnee vom Fahrdamm beseitigte. Er rief dem giltig. Wir Zimmerer haben hier in Wien   einen schlechten Potsdam   tann in diesem Jabre fein gefchichtlich beglaubigtes einen Arbeiter zu: Ist das Sonntagsruhe? Was arbeitet Ihr Stand. Der Indifferentismus ist noch sehr vorherrschend. Des­900 jähriges Bestehen feiern. Die Nachrichten über den Ursprung hier am Sonntag Nachmittag und noch dazu vor dem Schafstalle halb dürfen wir feinen Streit verlieren, sonst ist die ganze mit Botsbams find zwar unsicher, doch weiß man, daß der Ort schon bort?" Auf die deshalb erhobene Antlage fällt der Gerichtshof schweren Opfern ins Leben gerufene Organisation beim Teufel. im 10. Jahrhundert als ein wendisches Dorf vorhanden gewefen folgende Entscheidung: Ein einzelnes firchliches Gebäude fann Siegen wir, dann ist ein Schritt nach vorwärts gethan, dann ist; in einer Urfunde aus dem Jahre 993 wird er( bei Ueber- im allgemeinen nicht als firchliche Einrichtung oder firch sind die Indifferenten theilweise zu denkenden Menschen ge­laffung an das Stift Quedlinburg) mit dem Namen Potsdupimi licher Gebrauch angesehen werden; es wird zwar für firchliche worden und die Organisation wird sich kräftigen. Eine unserer Buerft erwähnt. Zwecke gebraucht, ist aber selbst weder Einrichtung" noch Ge- Hauptforderungen ist die Berfürzung der Arbeitszeit. Helft uns

Die Gemeindevertretung Pankowa hat mit der Firma Siemens u. Halste wegen Herstellung und Inbetriebseßung einer elektrischen Straßenbahn mit oberirdischer Leitung von der Breite­ftraße in Pantom ab, die Wollantstraße entlang bis zur Weich­bildgrenze von Berlin   getroffen. Die genannte Firma hat die Infrafttretung des Abkommens davon abhängig gemacht, daß die Stadtgemeinde Berlin   ihr die zweigeleisige Fortsetzung der elektrischen Bahn auf Berliner   Gebiet in einer Länge von girfa 1000 Meter, und zwar in der Prinzen- Allee bis zur Badstraße, genehmigt. Die Gemeindebehörden Pantows haben bereits einen bahinzielenden Antrag dem Magiftrat von Berlin   unterbreitet. E3 liegt in der Abficht der Unternehmer, den Bau der Bahn so zu beschleunigen, daß dieselbe noch in diesem Jahre in Betrieb gesetzt werden kann.

Gerichts- Beitung.