r. 231. 26. Jahrgang.
Vom Bierkrieg.
Sonntag, 3. Oktober 1909.
Beleidigungsprozeß Dr. Mugban und Dr. Kopsch gegen Dr. Mehring.
Automatenrestaurant in Antwerpen herbeizuführen, von wo aus die Schwindler nach Kanada flüchten wollten. Vorher hatte er auf telegraphischem Wege einen Haftbefehl von der hiesigen Staats- Die Beleidigungsklage der freifinnigen Abgeordneten anwaltschaft erwirkt. Die beiden Gauner gingen auch in die Falle Dr. Mugdan und Kopsch gegen unseren Genossen Dr. Mehring Die Bierpreiserhöhungen haben in Bochum dazu geführt, daß und konnten verhaftet werden. Sie entpuppten sich als die aus wurde gestern in der Berufungsinstanz vor der 9. Strafkammer des diejenigen Wirte, die die alten Maße noch ausschenten, eine Ber - Berlin stammenden jezigen Angeklagten Schneider und Junge. Vor Landgerichts I verhandelt. Bekanntlich war in erster Instanz einigung aweds gemeinschaftlichen Eintaufs von Gericht wollten die Angeklagten Glauben machen, daß sie nur im Dr. Mehring zu 200 Mt. Geldstrafe verurteilt und seine Widerallen in Frage tommenden Bedürfnissen gebildet haben. Eine Reihe Auftrage einer tatsächlid, existierenden Firma Rooker u. Co. gebon Wirten anderer westfälischer Städte haben ihren Beitritt erklärt. handelt hätten. Justizrat Hermanowski machte für Junge geltend, Die Vereinigung hat mit einer ringfreien Brauerei in Barmen einen daß dieser der anscheinend von Schneider Verführte sei und des Bierlieferungsvertrag abgeschlossen. Bemerkt sei noch, daß die halb eine erheblich mildere Strafe als dieser verdiene. Das Lokale derjenigen Wirte, die die alten Maße ausschenken, überfüllt Gericht erkannte gegen Schneider auf 1 Jahr und gegen Junge auf 4 Monate Gefängnis unter Anrechnung von einem Monat der er find, während alle übrigen ausnahmslos an Berödung leiden. littenen Untersuchungshaft.
Gerichts- Zeitung.ele
Engagements- Schwindel.
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Ein äußerst raffinierter Schwindel, der durch seine etwas tragikomischen Begleitumstände seinerzeit großes Aufsehen erregt hatte, beschäftigte gestern unter Borsiz des Landgerichtsdirektors Neichhelm die 4. Strafkammer des Landgerichts III. Wegen gemeinschaftlichen Betruges waren der 26jährige Kaufmann Eugen Schneider und der 23jährige Kaufmann Robert Junge angeklagt. Das in Charlottenburg , Windscheidstraße 20, gelegene Adressenausfunfts- und Inkassabureau Gristenz", dessen Inhaber der Kaufmann Sondermann ist, erhielt im April d. J. aus Holland einen Brief, deffen Absender eine Firma„ Stooker u. Co." in Rotterdam und Amsterdam war. Die Firma bezeichnete sich laut Aufdruck auf dem Briefbogen als Bureau egchange, lizensierter Reiseagent und Auskunftei". Der Brief enthielt die Aufforderung, in Deutsch land 300 männliche und weibliche Angestellte zu engagieren, die in den Nordseebädern und ferner in Ostende , Scheveningen , Band. voort ust. gute bezahlte Stellungen einnehmen sollten. Der Jn. haber des Bureaus Gristenz" erklärte sich zur Annahme dieses Auftrages bereit, nachdem ihm von der Firma Kooker u. Co. ein Schreiben der Eisenbahndirektion Berlin überfandt worden war, in welchem diese der holländischen Firma die Kosten eines Extrazuges von der Station Charlottenburg nach der holländischen Grenz station Emmerich mitteilte. Mit diesem Extrazug sollten nämlich die von Sondermann engagierten Personen vom Bahnhof Charlottenburg aus zu dem billigen Fahrpreis von 18 M. pro Person nach Holland befördert werden. Der Fahrpreis sollte vorher bon den sich Meldenden bei dem Bureau Existenz" eingezahlt werden. Nachdem diese Vorverhandlungen beendet waren, erließ Sondermann mehrere Inserate, in denen er Personen, die in Holland gut bezahlte Stellungen anzunehmen gewillt wären, fich melden sollten. Es meldeten fich auch eine große Anzahl von Personen, die bereit willigst die 18 M. Fahrgeld im voraus erlegten und engagiert wurden. Mitte Mai erschien dann auch in dem Bureau des Herrn Sondermann ein junger Mann, der sich als Vertreter der Firma Kooker u. Co. aus Amsterdam legitimierte und die von S. eingezogenen 864 M. Fahrgeld in Empfang nahm und in Gegenwart des Schwiegersohnes des S. auf dem Postamt 5 in Charlottenburg an die Firma Kooker u. Co. per Postanweisung einsandte. Am 13. Mai dieses Jahres tam es dann auf dem Bahnhof Charlottenburg zu ciner recht eigenartigen Szene. Mit Stiften und Kasten, mit Koffern und Reiseförben rückten etwa 200 Personen an, die sämtlich von der Firma Rooter u. Co. engagiert waren und die Reife nach Holland antreten wollten. Man wartete und wartete, der Ertrazug tam aber nicht. Schließlich wurde man stukig. Eine Anfrage bei der Eisenbahndirektion ergab, daß überhaupt kein Extrazug bestellt war. Es entstand ein großes Halloh und in wildem Laufe stürzten die Leute in das Bureau des Herrn Sondermann und machten einen Mordsskandal. Sondermann erkannte schließlich, daß er selbst raffinierten Schwindlern zum Opfer gefallen war. Da er fürchtete, daß die bis aufs höchste erregten Leute sein ganzes Bureau demolieren würden, mußte er schweren Herzens in feine eigene Tasche greifen und den Leuten je 18 M. aurüd. zahlen. An demselben Lage noch fuhr der Schwiegerfohn des S., ein Herr Preuße, nach Amsterdam , wo er eine richtige SherlodHolmesrolle spielte. Er erfuhr in Amsterdam in der Sintjans straat 22, wo sich das Bureau der Firma Roofer u. Co. befinden follte, daß dort zwei Leute sich ein möbliertes Zimmer gemietet hatten. Mit Hilfe eines falschen Bartes und recht gewagter Kunst ftückchen, gelang es dem jungen Manne ein Rendezvous in einem
Kleines feuilleton.
Mißglückter Feldzug gegen das Vereinsrecht.
flage abgewiesen. Gegen das Urteil hatten beide Parteien Be rufung eingelegt. Der Sachverhalt ist noch im Gedächtnis unserer Leser. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Neuenfeld, bemühte sich, auf Grund feiner genauen Kenntnis der Aften einen Vergleich auf der Grundlage zustande zu bringen, daß der Abgeordnete kopsch die von ihm in der Reichstagsfizung vom 23. Februar 1908 aufgestellte Behauptung als unrichtig und daß auch Dr. Mehring die Behauptungen, die zur Erhebung der Beleidigungsklage ge führt haben und demgemäß auch die an die irrigen Voraussetzungen gefnüpften Schlußfolgerungen unter Uebernahme der Kosten zurüc nehme. Nach längeren Verhandlungen kam ein Vergleich in diesem Sinne zustande und wurde darauf unter Aufhebung des angefochtenen Urteils das Verfahren eingestellt.
Berbot von Hornsignalen für Radfahrer.
Am 17. Juli sollte in Fichtenau eine öffentliche Wolfs bersammlung stattfinden, mit dem Referat des Genossen Bühler über die Ausbeutung des deutschen Volkes durch die neuen Steuern. Die Versammlung wurde berboten, weil die Anmeldung zirka 24 Stunden gebrauchte, um von dem Briefkasten in Schön eiche nach dem Gemeindeamt ebendaselbst zu gelangen; die An- Das Kammergericht hat dieser Tage eine für Radfahrer wich. meldefrist war verstrichen. Die Parteigenossen arrangierten nun- tige Entscheidung gefällt. In vielen Radfahrervereinen iſt es mehr eine Wahlvereinsversammlung; die im Saale Anwesenden üblich und durch eine Fahrordnung vorgeschrieben, daß bei Auswurden 20 Minuten vor Beginn derselben aufmerksam gemacht, flügen der Radfahrwart auf einem Horn Signale gibt, wenn auf. daß die öffentliche Versammlung nicht stattfindet und zur Teil- oder abgestiegen werden soll oder wenn sich Hindernisse zeigen. nahme an der Vereinsversammlung eingeladen. Diese fand pro- Andererseits bestehen fast in allen Provinzen Polizeiverordnungen, grammgemäß statt. Darauf erhielt aber Genosse Rühl als Leiter wonach es Radfahrern verboten ist, solche Signale abzugeben. Mit ein Strafmandat von 30 m. wegen Bergehens gegen§ 8 des Ver- Polizeiverordnung angeklagt und vom Landgericht verurteilt glieder eines Arbeiterradfahrbundes waren auf Grund einer einsgefezes. Gegen dieses hatte Rühl gerichtliche Entscheidung worden, weil sie auf der Rückkehr von einem Ausfluge Signale auf beantragt. Am 9. September fand der erste Verhandlungstermin einem Horn abgegeben hatten. Gegen ihre Verurteilung legten die statt. In diesem behauptete der Polizeidiener Albrecht, die Ver- Angeklagten nunmehr Revision beim Kammergericht ein und sammlung sei eine öffentliche, zu der jedermann Zutritt hatte, suchten nachzuweisen, daß sie nicht unbefugt, sondern zweckmäßig gewesen. Als Beweis dafür, daß einzelne Teilnehmer nicht ge- und verständig gehandelt hatten, als sie die betreffenden Signale abwußt hätten, daß die Versammlung eine geschlossene des sozial- gaben. Das Kammergericht wies jedoch die Revision der Angeflagten als unbegründet zurück, da die Vorentscheidung ohne demokratischen Wahlvereins war, benannte er drei Zeugen. Rühl Rechtsirrtum ergangen sei. Die Grundlage einer solchen Polizeibeantragte die Vernehmung des Parteisekretärs Bühler, die er- verordnung sei in§ 6b des Polizeiverwaltungsgesetzes zu suchen, geben werde, daß die Aussage Albrechts nicht den Tatsachen ent- wonach die Polizei für die Ordnung und Sicherheit des öffentlichen spreche. In der jetzt erfolgten neuen Verhandlung fand die Ver- Verkehrs auf der Straße Sorge zu tragen habe. Mögen die Nad nehmung dieser Zeugen statt. Mit Schmerzen wird Herr Albrecht fahrer durch ihre Hornsignale auch bestimmte Zwede verfolgen, bernommen haben, wie sämtliche von ihm vorgeschlagenen Beugen so sei hieraus noch nicht der Schluß zu ziehen, daß sie befugt erklären mußten, daß ihnen bekannt war, daß eine Mitglieder- handeln. versammlung stattfinden sollte, sie seien teilweise persönlich zur Die Entscheidung dürfte den Verkehrsziveden wenig dienlich Teilnahme eingeladen worden. Die Versammlung habe auch den Eindrud einer solchen gemacht. Parteisekretär Bühler gab ein Bild von dem Verlauf derselben. Eine Tellersammlung fand nicht statt; den Anwesenden war mitgeteilt worden, daß um 9½ Uhr eine Wahlvereinsversammlung stattfindet. Eingangs derselben sei das Protokoll berlesen worden. Er habe über ein anderes Thema referiert; am Schlusse habe eine Delegiertenwahl stattgefunden. Genosse Rühl, der sich in geschickter Weise selbst verteidigte, hielt das Ergebnis der Beweisaufnahme den Aussagen des Polizeidieners Albrecht entgegen. In allen Punkten sei diese widerlegt. Unbegreiflich sei, wie dieser aussagen fonnte, es habe feine Protokollverlesung stattgefunden. Die Zeugen haben das Gegenteil bekundet und überdies hat Albrecht mit dem Schrift führer zusammen an einem Tische gesessen; ihre Unterhaltung haben beide abgebrochen weil der Schriftführer das Protokoll berlesen mußte. Bezeichnend für die Mittel, mit denen Albrecht arbeitet, sei auch die Aussage des Zeugen Roller, den dieser zum Besuch der Versammlung aufgefordert habe, mit der Bitte, ihm von den Ausführungen Rühls Mitteilung zu machen. Dem Antrage Rühls gemäß erkannte das Schöffengericht Kalkberge auf Freisprechung. Der Nachweis der Oeffentlichkeit oder Umgehung des Vereinsgesetzes sei nicht erbracht. Die Kosten trägt die Staatskasse.
War die Anklage wirklich erforderlich oder hätte eine bessere Information des Polizeidieners und eine eingehendere Untersuchung vor Erlaß des Strafmandates sie nicht hindern können?
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J. S.
fein.
Aus der Frauenbewegung.
Müssen Damenschneiderinnen der Zwangsinnung angehören?
Ueber diese Frage hat der Liegniter Regierungspräsident als obere Verwaltungsbehörde eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Liegnißer Schneiderzwangsinnung forderte die Damen schneiderinnen unter Androhung von Strafe auf, der Zwang innung beizutreten. Eine Anzahl Schneiderinnen erhoben hiergegen awang nicht berechtigt sei. Auch vom Regierungpräsidenten wurde Beschwerde beim Magistrat. Dieser entschied, daß der Beitrittsdiese Entscheidung bestätigt und die Innung angewiesen, etwa erhobene Beiträge an die Schneiderinnen zurückzuzahlen. Der Tenor der Entscheidung lautet:
Wenn auch die Damenschneiderei an sich einen Zweig des Schneiderhandwerks unzweifelhaft darstellt, insoweit fie nicht, wie bei größeren Konfektionsgeschäften, fabrikmäßig betrieben wird, so ist es doch erforderlich, ihre Einbeziehung in dem Statut der Schneiderzwangsinnung ausdrücklich hervorzuheben. Dies ist aber bei der Bildung der hiesigen Schneiderzwvangsinnung nicht geschehen. Auch sind die Damenschneiderinnen bei dem Abstimmungsverfahren weder gehört, noch überhaupt irgendwie benachrichtigt und zur Abstimmung aufgefordert worden. Die ortsübliche Bekanntmachung der Absicht, eine Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk hiesiger Stadt zu bilden, genügt allein nicht, um auch die Damenschneiderinnen dem Zwange zu unterwerfen, da der Erlaß des Herrn Handelsministers vom
Es ging ja der Wotta- Bestand aus! Verschnapsen wir das Geschüß nicht zuvor, So tut es morgen gewiß der Major!
Herbetet, immer wieder und wieder ohne bemerkenswerte Variationen. Die bornierte Dummheit der einen erscheint uns ebenso gleichgültig und unwahrscheinlich, wie die wilde Zerstörungswut der anderen. Gin Gemisch von Fufeldunst und Weihrauch erfüllt Nordpol und Nilquellen. Der Streit zwischen Bearh und die Szene, in das platte Geschwäß frömmelnder Weiber und hysteCool um die Priorität der Entdeckung des Bols, der seit Wochen rischer Mannsbilder tönt das Lallen des Blödsinns, Deliranten Rauchfupee des Wien - Berliner Zuges gestiegen und rauchte. In die ganze Welt in Spannung hält, ist durch mancherlei Begleit- und Halbberrüdte Heilige phantasieren; auf endlose Dialog und Oberberg befestigte ein Schaffner an der Außenseite des Rupees das umstände zu einem recht unerfreulichen Sensationsstück geworden. Stimmungsszenen, die mit der eigentlichen Handlung nichts au plakat Nichtraucher" und untersagte das Nauchen. Da der Reisende Er steht aber in seinem bisherigen Verlauf in der Geschichte der tun haben, folgen plöblich einige theatralische Snalleffekte aber geographischen Entdeckungen nicht einzig da. Einen ganz ähnlichen der ganze wüste Herenfabbat wirbelt eindrudelos an uns vorüber. trotzdem weiter rauchte, wurde er von der Liegnizer Eisenbahns behörde in eine Polizeistrafe von drei Mark genommen, die nach Fall bot die Entdeckung der Nilquellen durch die Expedition von wegen feines nach polizeilichen Begriffen anstößigen Inhalts ist dem Widerspruch des hartnäckigen Verbrechers vom Schöffengericht Burton und Spete. Speke hatte den Abfluß des Nils aus dem das Drama in Rußland verboten worden; seine künstlerische in Liegniß auf fünfzehn Mark erhöht wurde. Der Reisende hätte Victoria- See im Laufe seiner die Jahre 1857 bis 1859 umfassenden Minderwertigkeit macht es auf deutschen Bühnen unmöglich. dem Schaffner, als einem Bahnpolizeibeamten, zunächst Gehorsam Reise festgestellt. Er war damals allein zu den Ufern des Sees leisten müssen; nachdem hätte er sich ja beschweren können. borgedrungen, während Burton frank zurüdgeblieben war. Neues Schauspielhaus. Am Nollendorf- Plaß ist Hansi Gott sei Dant, in Preußen herrscht Ordnung!- Als die Polizei Spete fand feinen Glauben mit seinem Bericht, und der erste, der Niese mit ihrem Ensemble eingezogen. Ueber das Geschent, das einmal zwei Befehle verwechselte und einem zwanzigjährigen HeeresZweifel äußerte, war gerade Burton. Die beiden follten sich in die Niese vom Strand der blauen Donau mitgebracht hat, nämlich pflichtigen eine Impforder, einem zweijährigen Kindlein dagegen die einer öffentlichen Disputation, die von der Britischen Vereinigung die für Berlin funkelnagelneue Operette:" Das wäscher Gestellungsorder sandte, mußte das Kind zunächst als Rekrut bei zur Förderung der Wissenschaft in Bath im Jahre 1864 veranstaltet mädel" von Bernhard Buchbinder , dem Librettisten, und der Fußartillerie eintreten; sein Vater erhob ordnungsgemäß Be wurde, auseinandersetzen. Am Morgen des Tages, an dem dies Rudolf Raimann, dem Kompositeur, wird man gut tun, schwerde, und erst als diese geprüft und für begründet erachtet wissenschaftliche Duell ausgefochten werden sollte, fand man Spete so wenig als möglich zu reden; denn es ist der schockmal worden war, wurde das Kindlein entlassen und der Heerespflichtige, tot in einem Straßengraben. Eine Schußwaffe lag neben ihm. abgedroschene Kram. Auch das Ensemble bringt teine spezielle Note der inzwischen geimpft worden war, eingezogen.( Jugend.") Man hat niemals erfahren, ob er einem Unglüdsfall zum Opfer mit. Aber Hansi Niese ja das ist füperbe Rost. Das Wiener 1911 Notizen. fiel oder selbst Hand an sich legte. Daß sein Reisebericht auf Wahr. Wäschermädel" ward ihr auf den Leib geschrieben; und dies Naturheit beruhte, gilt heute als unzweifelhaft. Aber es ist sehr wohl produktt, obwohl ziemlich korpulent, wird nun allabendlich beGerhart Hauptmann wird diesen Winter Wander möglich, daß die Angst vor Burton, der ihn um seine wissenschaft- weisen, daß wienerischer Charme doch kein Märchen ist und alles vorlesungen aus eigenen Werken halten und dabei auch Bruchstücke liche Glaubwürdigkeit bringen wollte, ihm die Waffe in die Hand weibliche Hanswuristiadentum dazu. Soll noch extra gesagt werden, aus neuen Dichtungen vortragen. Als solche werden genannt die bag Hansi Niese in ihrer Hofenrolle" als Leutnant Kugelrund Dramen: Die Biebertäufer" und Telemach" sowie Theater. den Gipfel ihrer grotesttomischen Leistung bietet? Dieser„ Sensation" ber Roman Emanuel Quint". Wenn nämlich im aber fügt sie rasch eine andere hinzu.
drückte.
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Butt'n am Budel
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Humor und Satire. Russisches Reiterlied.
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e. k.
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Sebbel Theater: Das Wunder", Drama in -Thoma Feier. Anläßlich des 70. Geburtstages von vier Aufzügen von Leonid Andrejew . Die Handlung" Hofe der Huberin" ihr Korporal mit seiner pubigen Jugendwehr Hans Thoma veranstaltet die Freie Lehrervereinigung für Kunst- Schar allerliebster Wäscherinnen en miniature, jebes Mäbelchen die des Dramas- b. h. soweit in diesem Dialog- und Milieustück von aur Gratulations cour aufmarschiert, übertrumpft fie ihn mit einer pflege" am 5. November im Mozart- Saale eine Thomafeier. Die einer Handlung die Rede sein kann spielt in einer russischen Klosterfiedlung, die durch ein wundertätiges Heiligenbild berühmt wie im Zuschauerraume. Und so wird's nun wohl alle Abend sein schnüffler, dem Professor Ch. 2. Wallace von der Universität und jetzt braust der Jubel hoch, auf der Bühne, Festrede hält Professor Henry Thode aus Heidelberg . Neues von Shakespeare . Einem eifrigen Archiv ist. Ein junger Terrorist, der Attentate gegen die lebendigen Außi Träger der bestehenden Ordnung aus praktischen Gründen ber- Dertveil mag die Stuart grollend am Pfosten stehen. Bi Nebraska , ist es gelungen, einige bisher unbekannte Brozeßakten aufwirft, macht den Versuch, das Heiligenbild, das die Geister verwirrt muß il" zufinden, die Shakespeares Einkommensverhältnisse sowie die Abund berdummt, mit Dynamit in die Luft zu sprengen. Die Pfaffen fassungszeit gewisser Stücke und die Lage des Globetheaters be erfahren von dem Plan und bringen das bedrohte Heiligtum bor leuchten. Die Philologen sind ob dieser Ankündigung die ein der Explosion in Sicherheit, um es nachher unversehrt wieder an gehende Veröffentlichung durch die„ Times" steht noch aus- in feinen Blab zu stellen. Die Gläubigen staunen diesen sehr natürlichen Vorgang als ein neues Wunder an und erschlagen den weiblicher Unruhe. Attentäter. Der Verfasser des Stückes hat als Novellist seine unbestreitbaren Verdienste, zum Dramatiker aber fehlt ihm fo ziemlich alles. Das stodrussische Milieu und die Vorgänge, die unserm Verständnis von vornherein sehr fern liegen, werden uns durch seine Kunst in feiner Weise näher geführt. Wir blicken teilnahmslos in eine wildfremde Welt, deren Leiden und Freuden, deren Aengste und Sehnsüchte uns nicht berühren. Denn die Bühnengestalten, die vier Akte hindurch vor uns seufzen, klagen, meinen, fluchen, philosophieren, debattieren und delirieren, sind feine lebendigen Menschen von Fleisch und Blut, sondern einseitig Construierte Typen, deren jede ihr charakteristisches Leibsprüchlein
Aus einer Petersburger Artillerlekaserne wurde bon einem Unteroffizier und mehreren Soldaten ein schweres Geschütz gestohlen und an einen Altwarenhändler verkauft.
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Frisch auf, Kameraden, aufs Pferd, auf Pferd Und damit zum Schlächter gezogen! Geschlachtet ist der Gaul noch was wert: Da kommen die Rubel geflogen! Bersaufen wir die Märe nicht jetzt, So wird sie vom Obersten selber- bersetzt! Frisch auf, Kameraden, die Rappen gezäumt, Und schleppt die Geschütze in's- Pfandhaus. Wir brauchen Moneten ungesäumt:
-Das Brüsselr Boltshaus( maison du peuple) tvird auf der Weltausstellung in Brüssel , die 1910 eröffnet wird, mit einem eigenen großen Pavillon vertreten sein. Es wird seinen Play in sehr günstiger Lage, in der Hauptavenue haben. Ein Teil der Herstellungsarbeiten wird von Arbeitern der sozialistischen Cooperative besorgt. Der Pavillon der Arbeitergenossenschaft wird drei Abteilungen umfassen: die Bäckerei, die damit auf der Auss stellung ein Stück moderne Sozialpolitik borführen und dem all. gemeinen Bublikum Einblick in seinen modernen technischen Betrieb bieten wird; ferner ein Café- Restaurant und eine Abteilung, wo die zum Berkauf gebotenen Bäckereien vor den Augen des Publikums hergestellt werden.