VUSscheidet— kann den ganzen Menschen nicht erfassen, ihm keine tröstende Weltanschauung verleihen, die ihn innerlich er- hebt, ihn die Quelle des Leids vergessen und ihn mit der Stirne in den Himmel ragen läht. Diesseitigkeit, bei der vielleicht der Multi-Millionar ein echisch-ästhetisch zugestutztes Dasein ver- bringen kann, das für die Masse aber im letzten Grunde nüchtern, schal, trostlos ist." So spiegelt sich in diesem konservativen Blatte das Bild der Sozialdemokratie und der bürgerlichen Demokratie. Daß das Bild teilweise verzerrt und falsch ist, haben wir bereits betont; aber gegenüber den Hauhmannschen Expektorationen zeugt es doch wenigstens von dem ernsthaften Versuch, in das Wesen der Sozial- demokratie einzudringen. Und für uns Sozialdemokraten ist das Urteil des denkenden Gegners über die Sozialdemokratie und ihre EntwtckelungSmöglichkciten immerhin interessanter als die naive Schwätzerei des demokratischen Parteiführers, für den das Gebiet der Wirtschafts,, und Sozialgcschichte ein unentdecktes Land ist. � � August Bebel an Haustmann. In dem gestern veröffentlichte« Brief des Genossen Bebel an den Abg. Haustmann sind aus Versehen eine Anzahl Worte aus- gefallen. So mutz im Absatz 4 Zeile 9 von unten hinter den Worten „den sie bei der Fortschrittspartei fanden", hinzugefügt werden: „Und doch waren die Führer der Partei, im Vergleich zu ihren Epigonen, Niesen." Ferner mutz es im 6. Absatz Zeile 5 von oben statt„unentwegt die Forderungen verteidigten", heißen:„unentwegt die Forderungen der Demokratie verteidigten". Zum AahIKarnps. Freisinn und Gemeindewahlrecht. Wie wenig ernst eS dem Freisinn mit seiner Programm- fordernng„Gleiches Recht für alle" ist, das beweist seine Haltung zum Gemeindewahlrecht. Bekanntlich haben wir in den, grötzten Teile des preußischen Staates zu den Gemeindevertretungen ein Dreiklas sen Wahlsystem, das zwar nicht ganz so schlecht ist wie das Dreillassenwahlsystem zum Landtag, aber doch immerhin auf derselben Grundlage aufgebaut ist und die Entrechtung des grötzten Teils der Wähler bedeutet. Das Dreiklasse»- Wahlrecht zu den Gemeindevertretungen ist eine Errungenschaft der Zeiten finsterster Reaktion, und alle Versuche, es zu beseitigen und durch daS allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht zu ersetzen, sind bisher gescheitert. Nicht zum geringsten trägt daran die Schuld das Verhalten der Freisinnigen, deren Macht in den Gemeinden auf dem Dreiklassenwahlsystem begründet ist und die genau so wie die Junker im preußischen Abgeordneten- Hause alles tun, um die Herrschaft, die ihnen nicht gebührt, zu be- haupten. DaS Eifenacher Programm der Freisinnigen Bolkspartei begnügt sich mit der ganz allgemein gehaltenen Forderung der Reform des Wahlrechts in den Gemeinden nach den Bedürfnissen der Einzelstaaten, und als spezielle Forderungen fügt es hinzu: Keine Klassenwahlen, keine öffentliche Abstimmung Hiernach würde also selbst im Falle der Verwirklichung des frei- sinnigen Programms immer noch die Möglichkeit der Einführung eines plut akratischen Gemeindewahlrechts übrig bleiben, und tatsächlich geht das Streben der Freifinnige» denn auch dahin ein Gemeindewahlrecht zu schaffen, das zwar demokratisch aus». sieht, aber in Wahrheit genau so u n d e m o k r a t i s ch ist wie das heutige Dreiklassenwahlsystem. In den verschiedensten Stadtvertretungen haben sich die Frei- sinnigen wiederholt als Gegner eines wirklich freien Gemeindewahl- rechts bekannt, und auch im Landtage, wo sie, nebenbei be- merkt, bisher nichts getan haben, um wenigstens ihren bescheidenen Forderungen zum Siege zu verhelfen, haben sie noch in der letzten Session eine» sozialdemokratischen Antrag auf Ein- sührung des allgemeinen, gleichen, direkte» und geheimen Wahl- rechts zu den Gemeinden für alle über zlvanzig Jahre alten Ein- wohner ohne Unterschied des Geschlechts nicderstimmen Helsen . In der Sitzung vom 1. März dieses Jahres erklärte ihr Fraktionsredner F i s ch b e ck, daß der sozialdemokratische Antrag zwar manche Punkte enthalte, denen seine Freunde durchaus zustimmen könnten, daß er ihnen aber in anderer Beziehung doch weit über das Ziel hinaus- zugehen scheine. Ganz besonders wandte sich Herr Fischbeck gegen die Forderung des gleichen, allgemeinen, geheimen und direkten Wahl- rechts für alle Personen über 2V Jahre ohne Unterschied des Ge- schlechtS. Die Dinge in den Gemeinden, meinte er, liegen anders als in der politischen Organisation'des Staates. Die Gemeinde sei in der Hauptsache ein wirtschaftlicher Körper, und dem müsse bei der Bemessung der Rechte, die die einzelnen haben, Rechnung getragen, es müsse auf die wirtschaftliche Leistung Rücksicht genommen werden. Es lohnt nicht, auf diese schon oft widerlegte Behauptung, aus der nur allzu deutlich die Furcht vor einer Belastung des Besitzes spricht, näher einzugehen. Es ist ein grundlegender Irrtum, daß die Gemeinde heute noch in der Hauptsache eine wirtschaftliche Organisation ist und daß man deshalb dieses Verhältnis bei dem Gemeindewahlrecht berücksichtigen mutz. Die Gemeinde ist vielmehr eine soziale Gemeinschaft, deren Aufgabe in erster Linie die Sorge für die wirtschaftlich Schwachen ist, und wenn die Freisinnigen ver- langen, daß„gemäß dem wirtschaftlichen Charakter auch eine wirt- schaftliche Leistung" besteht, daß also das Wahlrecht von einer Steuerlei st ung abhängig gemacht wird, so bekennen sie sich damit in der Theorie offen als Gegner des allgemeinen Wahlrechts. Noch weit schlimmer aber als in der Theorie sieht es in der Praxis auS, wo die Freisinnigen ihr eigenes Programm mit Fühen treten und in der bru- talsten Weise die Arbeiter und den Mittel- st and selb st seiner winzigen Rechte berauben. Der Wahlrechtsraub in Rixdorf, der noch in frischer Erinnerung ist und der trotz allen Ableugnungsversuchen der Fisch- beck und Konsorten mit auf deS Konto des Freisinns zu setzen ist, ist durchaus keine vereinzelte Erscheinung. Nicht anders haben sie es in K i e l, in Halle, in Steglitz und in einer ganzen Reihe weiterer Gemeinden getrieben. Ueberall, wo der Frei- sinn sich in seiner Herrschaft bedroht sieht, versuchte er eS mit Gewaltmaßnahmen. Insofern ist der Frei- sinn noch weit verkommener als die preußischen Junker. Die preußischen Junker widersetzen sich jeder Erweiterung deS Wahlrechts, aber sie wollen den Arbeitern wenigstens den be- scheidenen Rest eines Wahlrechts lassen, den sie besitzen, die Frei- sinnigen dagegen scheuen sich nicht, wo es ihr Fraktionsinteresse erfordert, daS Recht zu beugen und mit Gewalt ihr Ziel zu er- reichen. Einer so schäbigen Gesellschaft kann kein denkender Arbeiter, kein Gewerbetreibender, ja auch kein Beamter oder Lehrer mehr Heeresfolge leisten, denn die Interessen aller dieser Schichten tritt der Freisinn niit Fützen, lediglich um das freisinnige Cliquenwesen w verewigen 1 Freisinniger Terror. Auf Misere erneute Festnagelung des freisinnigen Terrors, der bei der letzten Berliner Landtagswahl von dem frei- sinnigen Landtagskandidaten Schüler verübt wurde, und der deshalb doppelt belastend für den Freisinn ist, weil dieser freisinnige Terrorist Schüler auch diesmal wieder als Landtagskandidat fungiert, hat die„Freif. Ztg." ein paar Tage lang nichts zu antworten gewußt. Dafür bringt sie in ihrer letzten Nummer einen verzweifelten Neinwaschungsversuch in Gestalt einer spaltenlangen Erklärung des famosen Herrn Schüler selbst. Aber so lang diese Erklärung Schülers ist, so gequält ist sie, so völlig mißglückt als Gegenbeweis gegen unsere Fest- stellung, daß Schöler mit genauester Angabe des Berufs und der Adresse diejenigen Wahlmänner öffentlich an den Pranger gestellt hat, die sich nicht dazu hergeben wollten, den freisinnigen Kandidaten zu wählen. Herr Schöler sucht sich aus dieser für ihn verzweifelten, weil seinen Terrorismus unanfechtbar beweisenden Lage dadurch herauszu— winden, daß er des langen und breiten die Gründe darlegt, die ihn zu seiner Publikation bewogen hätten. Hätten, so sagt er, die vierzig öffentlich denunzierten Wahlmänner freisinnig gewählt, so wäre der freisinnige Kandidat Runze gewählt worden und der Sozialdemokrat Hoffmann durchgefallen. Die vierzig Wahlmänner hätten sich also eine gröbliche Pflichtverletzung zu schulden kommen lassen.„Oder wer hat den Mut", fragt Herr Schöler pathetisch,„mit Wahlmännern in einen Kampf zu ziehen, in einen Kampf, in dem es auf die hingebende Treue jedes einzelnen ankommt, wenn auf die Wahlmänner kein Verlaß ist, wenn sie schwanken und wanken wie Rohre im Winde!" Sehen wir einmal ganz davon ab. daß ja freisinnige und nationalliberale Wahlmänner mit solchem Wanken und Schwanken im Winde nur dasselbe Recht für sich in Anspruch nähmen, das erst recht die wackeren Abgeordneten dieser Parteien für sich beanspruchen. Geben wir zu. daß der Freisinnsmann Schöler ein Recht dazu hatte, entrüstet zu sein über den Mangel an Pflichteifer freisinniger Wahl- männer. Aber mit welchem Recht glaubte sich denn Herr Schöler, der FreisinnSmann, zum Vormund der k o n- servativen und nationalliberalen Wahlmänner austverfen zu können I? Und von den vierzig Wahl- männern, die Herr Schöler öffentlich denunzierte, gehörten nicht weniger als 31 diesen Parteien an l Im übrigen wollen wir Herrn Schöler und die„Freis. Ztg." doch auch daran erinnern, daß die freisinnigen Ab- geordneten im Landtags den Terror unter allen Um- ständen verwarfen und verdammten. Die Berufung der Sozialdemokratie auf das Recht der Notwehr gegenüber dem Terrorismus der Behörden und der anderen Parteien, sowie dem ganzen infamen Wahlrecht, das doch auf den Terror durch die Besitzenden be- rechnet und zugeschnitten sei, fand in den Augen der un- bestechlichen freisinnigen Tugcndwächter absolut keine G n a d e I Und da wagen sich jetzt Herr Schöler und die „Freis. Ztg." hinter die Ausrede zu verschanzen, die terroristische Denunziation der Wahlmänner durch Herrn Schöler sei notwendig gewesen, weil der„Geist der Pflichttreue" den„Schuldigen" habe„in ein- dringlich erWeite zuGemüte geführt werden" müssen?! Aber freilich. Herr Schöler besitzt schließlich gar die Stirn, das Terroristische seiner Tat überhaupt zu leugnen! Es sei ihm gar nicht eingefallen, die vierzig gebrandmarkten Wahlmänner dem Boykott oder sonstiger Benachteiligung empfehlen zu wollen. Habe doch von solcher Bohkottempfehlung in seinem Artikel gar nichts ge- st a n d e n I Ach nein, Herr Schöler wußte ganz genau, daß das nicht nötig war l Er malte das Verbrechen des der Oeffent- lichkeit Denunzierten mit den schwärzesten Farben— trotz sieben- und achtmaliger Aufforderung hätten die Treulosen ihr Wahlrecht nicht ausgeübt I— und fügte dann bedeutungsvoll hinzu:„Von weiterein glaube ich einst- weilen absehe» zu sollen." Herr Schöler war eben überzeugt, daß er deutlich genug geworden war, daß die Ab- sichten seiner terroristischen Tat gut genug verstanden wurden I Daß ein Akt ärgsten Terrors faktisch vorlag, mußte sogar die doch damals mit dem Freisinn verblockte„Deutsche Tagesztg." zugeben, die dem„Vorwärts" bestätigte, daß er„nicht ganz unrecht" habe,„wenn er eine solche Beröffentlichnng mit einer Boykottauffordernug in Parallele setzt". Es bleibt also beim freisinnigen Terror! Ummer wieder die„loyale" Hu$fül)rung des Kelchsvereinsgefetzes. Für den 29. August hatten unsere Genossen in Baak (Wahlkreis Bochum ) eine Versammlung unter freiem Himmel angemeldet, in der der Millionensteuerraub behandelt werden sollte. Indes von der Amtspolizei kam prompt ein Schreiben, das die Genehmigung verweigert: Da bei der Art der geplanten Versammlung und bei der vorherrschenden gegenteiligen politischen An- schauung vieler hiesiger Bewohner die Abhaltung genannter Versammlung leicht zu Tumulten und Tätlich- leiten füh ren kö n n t e und somit eine e r h e b li ch e G e- fahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten steht. Gegen dieses Verbot wurde selbstverständlich Be- s ch w e r d e erhoben. Mit dem Erfolg, daß das Landrats- amt sich nicht nur dem Verbot anschloß, sondern noch eine merkwürdige Begründung fand. In dem landrätlichen Be- scheide heißt es: Die Bevölkerung von Winz und Baak ist zum großen Teile Ihren Bestrebungen abgeneigt. Es ist daher zumal mit Rückficht auf die Tagcsordnniig und denTag— einen Sonntag— zu befürchten, daß die Versammlung unter fteiem Himmel zu Reibungen und Ausschreitungen unter den einander gegenüberstehenden Parteien Anlaß gibt. Hieraus rechtfertigt sich die Versagung der Genehmigung. Diese Begründung wirkt nicht nur komisch, sondern sie zeigt auch, wie wenig man die politische Stimmung im Kreise aus dem Landratsamte kennt. Bei der letzten Reichstagswahl war nämlich im be- sagten Gebiet die Verteilung der Stimmen unter den Parteien die folgende. Es erhielten in: Soziald. Nationall. Zentrum Winz.... 73 125 34 Baak.... 275_ 119_ 24_ Zusammen., 3S3 244 S8 In den beiden Orten des Amtes Winz hat also die Sozialdemokratie allein mehr Stimmen als Nationalliberale und Zentrum zusammen- genommen. In Baak allein, wo die Versanimlung ab- gehalten werden sollte, chat sie doppelt soviel als die beiden anderen Parteien zusammen, und da bringt ein amtlicher Bescheid des Laudrats die Behauptung auf, daß die Bevölkerung unseren Bestrebungen„zun: großen Teile", das heißt doch in der Mehrheit abgeneigt sei! Bedenkt man noch, daß auch die Nationalliberalen gegen die beschlossene Reichsfinanzreform sind— und um eine Versammlung mit diesem Thema handelte es sich ja— so bleibt nur ein geringer Bruchteil der Bevölkerung übrig, der viel- leicht mit den beschlossenen Steuern einverstanden ist. Nicht einmal alle Zentrumsleute in diesen Gemeinden gehören zu den Befürwortern. Genosse Runge, der Parteisekretär des Bochumer Kreises, ging nun eine Instanz weiter. Er erhob Beschwerde beim Regierungspräsidenten in Arnsberg . In dem Schreiben wurde ausdrücklich auf das Ab- stimmungsverhältnis bei der Reichstags- wähl hingewiesen. Ebenso wurde die Vermutung, daß es zu Tumulten usw. kommen könnte, als gegenstandslos bezeichnet, da keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Annahme vorliegen und bloße Vermutungen nicht genügten. Umsonst. Der Vertreter des Regierungspräsidenten zu Arnsberg hat den Beweis, den Genosse Runge für die politische Stellung der Einwohner von Vaake anführte, gar nicht geprüft, gar nicht beachtet. Ruhig, als ob das Schreiben und der schlagende Beweis des sozialdemokratischen Parteisekretärs, als ob die amtlichen Zahlen der Reichstagswahlstatistik für ihn Luft sind, wiederholt er die falschen Behauptungen des Amts- Vorstehers und des Landrats und fügt noch einige hinzu. Sein Bescheid lautete: Der Regierungspräsident. Arnsberg , 27. 9. 99. Nach den von mir angestellten Ermittelungen hat die Polizei- Verwaltung des Amtes Hattingen die für den 29. August d. I. nachgesuchte Genehmigung zur Abhaltung einer öffentlichen Ver- sammlung unter freiem Himmel versagt m Erwägung, daß 1. die Versammlung an einem Sonntagnachnnttag abgehalten werden sollte, an dem die Gemüter eines grotzen Teiles der dortigen Bevölkerung erfahrungs- gemäß infolge zuvorigen Alkoholgensses leicht erregbar sind, 2. daß das Thema der Reichsfinanzreform zur Erörterung stand, das in den letzten Wochen seitens der fozialdemo- k r a t i s ch e n Partei in der Presse und in Versammlungen i» verhetzender Weise zum Gegenstand von Erörterungen gemacht worden ist, um den Haß gegen die besitzenden Klassen zu schüren, und das unter den obwaltenden Umständen deswegen an sich schon geeignet war, eine erhitzte Diskussion herbeizuführen, 3.. daß der vorherrschende Teil der für den Besuch der Versammlung in Frage kommenden Ortschaften anderen Partoirichtungen wie der sozialdenr akratischen angehört, und deswegen eine Opposition gegen die Vor- tragenden der sozialdemokratischen Partei zu erwarten stand. AuS den angeführten Tatsachen hat die Polizeiverlvaltung daS Vorkommen von Ausschreitungen und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit befürchtet. für deren etwa notwendig werdende Unterdrückung eine nicht ausreichende Zahl von Sicherheitsbeamten zur Verfügung stand. Bei dieser Sachlage ist die erfolgte Ver- sagung der Genehntigun� auö ß 7 des Reichsvereins- gesetzeS gerechtfertigt, und rch weise deshalb die gegen den Bescheid des Landrats von Hattingen vom 29. August d. I. er- hobene Beschwerde als unbegründet zurück. Dabei weise ich besonders darauf hin, daß Ihnen nach dem Berichte der Polizeiverwaltung auch genügend große Säle zur Abhaltung der geplanten Versammlung in einem geschlossenen Räume zur Verfügung st a n d e n. In Vertretung: GiseviuS . Dieser amtliche Bescheid liest sich ungefähr wie ein Flugblatt des Reichsverbandes gegen die Sozialdemokratie. Er ist auch nach der Methode dieses Verbandes abgefaßt. Sticht einmal der Versuch einer Widerlegung der Beschwerdeschrift wird gemacht. Aber zum Ersatz für die fehlenden gesetzlichen Gründe wird ein großer Teil der Einwohner von Winz-Baak als Menschen bezeichnet, die den Suff in so starkem Maße ergeben sind, daß man sie nicht mit Andersdenkenden zu- samnienkommen lassen darf, weil sie in ihrer Besoffenheit sich nicht beherrschen können, sondern Schlägereien beginnen. Die Agitation der Sozialdemokratie, zu der sie gesetzlich bc- rechtigt ist, bezeichnet der Vertreter der Behörde, ait dessen Unparteilichkeit niemand öffentlich zweifeln darf, der nicht eine Beleidigungsklage haben will, gemüts- ruhig als„Hetze" und über die Gesinnung der Ein- wohner von Baak und Winz gibt er ebenso ruhig die falschen Urteile der unteren Instanzen wieder, ohne sich die Mühe zu nehmen, sich selbst aus den Zahlen der für ihn leicht zu er- reichenden amtlichen Reichstagswahlstatistik zu informieren, auf die ihn die Beschwerde ausdrücklich hinwies. So werden in Preußen Beschwerden der Bürger„gründlich" erledigt! Ein tolles Stücklein ist auch, daß die Polizeiverwaltung nach Arnsberg berichtet hat, daß der Sozialdemokratie im Be- zirke genügend große Säle zur Abhaltung von Versammlungen zur Verfügung stehen. Das ist die direkte Unwahrheit: Bisher war es der Partei unmöglich, einen Saal für eine Ver- sammlung zu bekommen, deshalb gerade sollte die geplante Versammlung unter freiem Himmel stattfinden. Die Saal- inhaber haben bisher immer die Polizei als die treibende Kraft angegeben, wenn sie uns ihre Säle verweigerten! Natürlich gibt sich Genosse Runge mit diesem Bescheid nicht zufrieden. Die Sache wird weitergeführt und man darf gespannt darauf sein, ob es noch eine Instanz in Preußen gibt, die wenigstens die Wahrheit über die politische Stellung der Einwohner von Winz-Baak anzuerkennen vermag. Und die außerdem anerkennt, daß die hier beliebte Auslegung des Vereinsgesetzes weder die„loyale Ausführung" ist, die der jetzige Reichskanzler, damalige Staatssekretär des Innern v. Bethmann Hollweg seinerzeit im Reichstag versprochen hat, noch dem Sinne des Gesetzes und dem Willen der Gesetz- geber entspricht!_ poUtifcbc Ocberlicbt. Berlin , den 7. Oktober 1999. Der Hansabund und die Sozialpolitik. Das von dem Präsidium und Direktorium des Hansa» bundes ausgebrütete„vorläufige" Aktionsprogramm. dem seine Väter in ihrer Bescheidenheit die schöne Benennung „Richtlinien für die nach st e Tätigkeit des Bundes" beigelegt haben, findet, wie zu erwarten war, in der liberalen Presse, vornehmlich in jenem Teil, der gute Beziehungen zur Börse unterhält, entschiedene Zustimmung. Abfälliger urteilen die mittelständlerischen Blätter, die die Versicherung, daß der Hansabund für alle positiven Maß-
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