Nr. 242. 26. Jahrgang.
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Die Affäre des Hauptmanns Scheunemann leib, bag Gie fich soweit haben hinreißen lassen, und ohne erst zu handlung gegen§ 147 Biffer 3 der Gewerbeordnung liegt aber nach
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daß ich den Einflüsterungen eines Lumpen Gehör geschenkt habe. wig die Ermächtigung im Staate Illinois erlangt hatte, im Es tut mir aufrichtig leid. Zeuge Scheunemann: Es tut mir Staate Jllinois die ärztliche Praxis auszuüben. Eine Zuwiderdaß prüfen, derartige Verdächtigungen in die Welt hinausgeschleudert Ansicht der Safkammer vor, weil die Angeklagte sich als Dr. med. vor Gericht. haben. Ich nehme Ihre Erklärung an. Staatsanwalt Borzelt: Herr Hauptmann, Sie haben wohl durch die Sache viel Scherereien bezeichnet habe. Eine Berechtigung zur Führung des Doktorgrades Wegen Beleidigung des Hauptmanns der Schuhtruppe und Unannehmlichkeiten gehabt.- 3euge: Jawohl, mehrere Jahre habe sie nicht gehabt. Die Revision der Angeklagten wurde dieser Scheunemann hatte sich gestern vor der dritten Straffammer hindurch bin ich in der unglaublichsten Weise angegriffen und ge- Tage vom Kammergericht als unbegründet zurückgewiesen. Das der Kaufmann May Müller zu verantworten. Der Anklage jener Reichstagsverhandlungen gerade in Berlin ? schmäht worden. Staatsanwalt Borzelt: Waren Sie während Gericht führte aus: Strafbar macht sich nach der Gewerbeordnung, jener Reichstagsverhandlungen gerade in Berlin ? Zeuge: Als wer, ohne hierzu approbiert zu sein, sich einen arztähnlichen Titel liegt der Inhalt des am 1. Dezember 1906 vom Abgeordneten der Abgeordnete Bebel diese Dinge in gehässiger Form im Reichs beilegt, durch den der Glauben erweckt wird, der Inhaber desselben Bebel dem Kolonialdirektor überreichten Briefs zugrunde. tag zur Sprache brachte, war ich zufällig gerade in Berlin , auch sei eine geprüfte Medizinalperson. Einen solchen Titel hat sich In der Vernehmung über seine Person machte der Angeklagte als dann die Sache durch die Presse ging. folgende Angaben: Er ist im Jahre 1873 in Hamburg geboren Angeklagte, welcher leidend ist und eine starke Neigung zum ohne im Besitz eines rechtsgültigen Doktordiploms zu sein. Verteidiger: Der die Angeklagte beigelegt, indem sie sich als Dr. med. bezeichnete, und befindet sich gegenwärtig im Untersuchungsgefängnis. Nach- Tropenfieber hat, hat unter dieser Sache schon schwer gelitten. Er dem er in Deutschland bei dem Einjährigen- Examen auf einer befindet sich seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Genügt Presse" durchgefallen war, ging er nach Afrika , um hier in Ihnen, Herr Hauptmann, die reuevolle Entschuldigung des AnKamerun eine kaufmännische Stellung anzunehmen. Von 1903 geklagten, und würden Sie unter diesen Umständen vielleicht den ab war er dann in Portugiesisch- Guinea und dann bis zum Mai Strafantrag zurücknehmen? Zeuge: Wenn es in meiner Macht dieses Jahres an der Elfenbeinküste in Stellung. Im Jahre 1901 steht ist er vom Bezirksgericht in Duala wegen gefährlicher Körper- Gefängnis wandert oder nicht; mir lag nur daran, hier in aller ja; mir liegt gar nichts daran, ob hier der Angeklagte ins verlegung und dann später nochmals wegen Jagdbergehens und Oeffentlichkeit Mitteilung machen zu können, daß meine Ehre nicht Beleidigung bestraft. im geringsten lädiert ist, und ich nach jeder Richtung hin rehabilitiert bin. Um dem Zeugen Gelegenheit zu geben, sich wegen der eventuellen Zurücknahme des Strafantrages mit feiner vorgesetzten Behörde in Verbindung zu sehen, wurde die Verhandlung bis zum Nachmittag( 3 Uhr) ausgesetzt.
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Vor Eintritt in die Verhandlung stellte Staatsanwaltschaftsrat Porzelt den Antrag auf Ausschluß Ser Deffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit.
Das Gericht beschloß, die Oeffentlichkeit vorläufig noch nicht auszuschließen.
bitten.
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Acht Pfund Käse zum alsbaldigen Gebrauch. Der Arbeiter Zawistak hatte sich am 2. April vor dem Lands gericht Lübeck wegen Diebstahls zu verantworten, der Korbmacher schweres Stück Käse im Werte von 2,20 M. entwendet und dem Meyer wegen Hehlerei. 3. hatte in einem Laden ein 8 Pfund braußen wartenden M. zum Tragen übergeben. Beide gingen dann in die Armenanstalt, um sich für 10 Pf. Essen geben zu lassen. Hier wurde der Käse bemerkt und ihnen wieder abgenommen. Der Gigentümer hat Strafantrag nicht gestellt. Das Landgericht nahm Mundraub an und stellte das Verfahren gegen 3. ein, während es M. von der Anklage der Hehlerei freisprach. Die Staatsanwalts schaft legte gegen das verständige Urteil Revision ein und be hauptete, es sei zu Unrecht Mundraub angenommen worden; acht werden könne, auch wenn zwei Personen sich daran beteiligen. Das Pfund Käse seien kein Nahrungsmittel, das„ alsbald" verzehrt Reichsgericht verwarf am Donnerstag die Revision. Daß 3. auf Vorrat babe stehlen wollen, tönne nicht angenommen werden, denn nach den Feststellungen ging feine Absicht auf Befriedigung eines augenblicklichen Gelüstes. Von unbedeutendem Werte war der Käse des Beweises verwenden, daß unbedeutende Gßwaren und der Wenn die Anklagebehörden die Zeit, die sie auf den Versuch gleichen gestohlen und nicht nur entwendet seien, ökonomischen und sozialen Studien widmen würden, so würde manche weltfremde Anklage in Forifall kommen.
auch.
Der Gerichtshof im„ Kientopp"
Eine eigenartige Gerichtssigung spielte sich gestern ab. Die 7. Straftammer des Landgerichts I , unter Vorsiz des Landgerichts. direktors Splettstößer, verhandelte gegen den Buchhändler Ariel Sch. wegen Berbreitung unzüchtiger Abbildungen. Das„ Delift" des Angeklagten sollte darin bestehen, daß er zwei Kinematographen films, betitelt„ Der Flohfang" und" Die Beichte", hergestellt und vertrieben hatte, welche nach Ansicht der Anklagebehörde unzüchtigen Charakters sein sollten. Der Angeklagte bestritt dies ganz ent schieden und behauptete, daß die Aufnahmen allerdings derb- komischen Inhalts wären und nur derjenige etwas Anstößiges darin entdecken könne, der etwas Unzüchtiges suche und mit solchen Gedanken die Bilder betrachte. Um sich selbst ad oculos von dem Inhalt der Bilder zu überzeugen, beschloß das Gericht eine Art Lokaltermin abzuhalten, und zwar in dem finematographischen Vors führungsraum im Berliner Polizeipräsidium, in welchem alle neuen Kinematographenbilder erst das gestrenge Auge des Zensors passieren müssen, ehe sie in der Oeffentlichkeit belichtet werden dürfen. Diese Kientopp"-Borstellung vor den sämtlichen Mit gliedern des Gerichtshofes schien in einem für den Angeklagten günstigen Sinne gewirkt zu haben. Denn das Gericht verneinte das Moment der Nuzüchtigkeit, und sprach den Angeklagten auf Kosten der Staatstaffe frei. Der Staatsanwalt hatte eine Geld. strafe von 50 M. beantragt.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen gab dann der AnDer Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Memel: Vor Eintritt in geklagte Müller folgende Erklärung ab:„ Ich bekenne, daß ich den die Verhandlung habe ich folgende Erklärung im Namen des An- an den Reichstagsabgeordneten Bebel gerichteten Brief aus Bliéron geklagten abzugeben: Der Angeklagte will die Beschuldigungen, vom 14. Mai 1904 geschrieben habe, in welchem ich die seinerzeit die er in dem Briefe an den Abgeordneten Bebel gegen den Haupt- im Reichstag erörterten schweren Beschuldigungen gegen die Herren mann Scheunemann erhoben hat, nicht mehr aufrechterhalten. Hauptmann Scheunemann, Dominik und den Oberstleutnant von Durch das eingehende Ermittelungsverfahren gegen den Haupt- Stamp erhoben habe. Ich erkläre, daß ich selbst keinerlei Wahrmann Scheunemann, welches mit der Einstellung des Verfahrens nehmungen gemacht habe, welche den Inhalt des Briefes in irgend geendet hat und durch das Hauptmann Scheunemann glänzend einem Buntte rechtfertigen könnten, daß ich vielmehr ohne jede gerechtfertigt ist, hat der Angeklagte die Ueberzeugung gewonnen, Prüfung einen Süstentlatsch von unzuverlässiger Seite aufdaß die Beschuldigungen völlig haltlos find. Der Angeklagte legt genommen und möglicherweise selbst erst in Beziehung zu den in deshalb kein Gewicht darauf, daß ein Wahrheitsbeweis angetreten dem Briefe genannten Personen gebracht habe. Nachdem in dem wird. Der Angeklagte wird vielmehr Gelegenheit nehmen, den gegen die Offiziere eingeleiteten Verfahren sich die vollständige Hauptmann Scheunemann zu gegebener Zeit um Verzeihung zu unrichtigkeit meiner Behauptungen ergeben, und nachdem in der heutigen Verhandlung Herr Hauptmann Scheunemann unter Landgerichtsdirektor Lieber: Es handelt sich hier um die be- feinem Eide die erhobenen Beschuldigungen in Abrede gestellt, stehe fannten folonialen Reichstagsdebatten vom Dezember 1906, die ich nicht an, zu erklären, daß ich vollständig davon überzeugt bin, zur Auflösung des Reichstags führten. In diesen Debatten richtete daß meine Beschuldigungen jeder Grundlage entbehren, daß ich der Abgeordnete Bebel heftige Angriffe gegen Offiziere der Schutz- auch diese nur aufgestellt habe, um mich an den Beamten der truppe, darunter auch gegen den Hauptmann Scheunemann*). Kolonie zu rächen, und daß ich es aufs tiefste bereue, die genannten Diese Angriffe stützte Bebel auf einen Brief, den er aus der Herren so schwer angegriffen zu haben. Ich bitte mit Rüdficht Stolonie erhalten hatte. Angeklagter, haben Sie einen solchen auf diese reumütige Erklärung und meinen leidenden Zustand, die Brief geschrieben:- Angell.: Jawohl. Vorf.: Haben Sie den gegen mich gestellten Strafanträge zurüdzunehmen. Ich verpflichte Brief auch abgesandt?- Angekl.: Nein. Als ich den Brief schrieb, mich, für den Fall der Zurücknahme die Kosten des Verfahrens zu lag ich im Fieber. Ein schwarzer Angestellter hat ihn ohne mein übernehmen und diese Erklärung in den vom Kommando der Wissen zur Post gegeben. Bors.: Wenn Sie den Brief nicht ab- Schußtruppen zu bestimmenden Zeitungen zu veröffentlichen." senden wollten, weshalb haben Sie ihn denn zur Versendung Nachdem diese Erklärung öffentlich zur Verlesung gebracht fertig gemacht und frankiert? Angekl.: Wenn ich Fieber habe, worden war, verlas Landgerichtsdirektor Lieber eine von dem dann habe ich immer ein gewisses Vorstadium, in welchem ich sehr Unterstaatssekretär des Reichskolonialamtes unterzeichnete Ererregt bin. In einem solchen Zustande tam mir etwas von den flärung, in welcher dieser namens des kaiserlichen Gouverneurs Verhältnissen des Gouverneus v. Puttkamer in das Gedächtnis, von Kamerun die gestellten Strafanträge mit Rücksicht auf die und als ich dann so ganz allein in der Faktorei saß, schrieb ich die Erklärung des Angeklagten und seinen leidenden Zustand zurückBriefe nieder. Ich wollte den Brief aber nicht absenden, denn ich nahm. Hauptmann Scheunemann zog darauf ebenfalls den von dachte sehr wohl an die vier Wochen Gefängnis, die ich bereits ihm gestellten Strafantrag zurüd. einmal wegen Beleidigung verbüßt habe. Vorf.: Sie sind bei Ihrer Verhaftung in Altona ausführlich vernommen worden und haben zugegeben, daß Sie den Brief abgesandt haben. Angekl.: Ich war seinerzeit soeben aus einer Klinik entlassen worden, in der ich wer am Fieber erkrankt lange Zeit habe zubringen müssen. Vorf.: Sie haben zwei Briefe geschrieben. Zuerst haben Sie sich mit einem Brief an den Rechtsanwalt Dr. Haßin Hamburg gewandt. Dieser hat Ihnen aber geantwortet, Sie sollten ihn mit solchen„ Hunnenbriefen" in Ruhe lassen.- Angekl.: Bom Landgericht Stargard i. Pom. ist am 6. Mai der bisherige Das Zentrum macht Ich habe in einem Zustande von Unzurechnungsfähigkeit gehandelt. aus ersichtlichen Gründen Pfarrer und Ortsschulinspektor Paul Herrmann in Schönwalde Hierauf gelangte der inkriminierte Brief an den Abgeordneten einmal in Patriotismus, in Schuß der teutschen Arbeit". In der wegen fahrlässiger Körperverlegung zu einer Geldstrafe von 30 M. Bebel vom 10. April 1904 zur Verlesung. In dem Briefe wird Nummer vom 10. Oktober veröffentlicht die„ Kölnische Volkszeitung" verurteilt worden. In jenem Dorfe bestand die Gewohnheit, in dem Hauptmann Scheunemann der Vorwurf gemacht, daß er sich einen Artikel, in dem auf die 3entrale zur Belebung gewissen Zeitläuften außerhalb der üblichen Zeit die Gloden zu eine schwarze Frau in Kamerun gehalten habe und daß er, weil des deutschen Arbeitsmarktes durch die Inlands- läuten. Dieses Vergnügen machten sich die jungen Burschen des fie mit einem anderen, nicht festgestellten Schwarzen verkehrt habe, industrie" aufmerksam gemacht wird. Dieses Institut foll dafür Ortes. Dieses Bimmeln verbot der Angeklagte von der Kanzel einen schwarzen Sergeanten beauftragt habe, drei verdächtige sorgen, daß der Deutsche nur deutsche Werkzeuge, deutsche Unter- herab. Der 13jährige Schüler K. bimmelte trozdem eines Tages Schwarze derart zu bestrafen, daß ihnen derartige Gelüfte ein für hosen, deutschen Cates und deutsche Bisquits kauft Man will bis wieder. Der Pfarrer nahm ihn in der Schule vor und gab ihm alle Mal vergingen. Der Sergeant sei aber in ein falsches Dorf an die höchsten deutschen Stellen,„ furchtlos" herantreten und sie eine Anzahl Stockschläge auf das Gesäß. Die Oberschenkel bis zum geraten und habe drei ganz unschuldige Schwarze verstümmelt. auf ihre vaterländischen Pflichten aufmerksam machen. Tief be- nie waren geschwollen und zeigten blutunterlaufene Streifen. Der Rechtsanwalt Dr. Memel: Der Angeklagte ist ein Mensch von dauert wird, daß zum vaterländischsten aller Vaterlandsdenkmäler, Knabe mußte 12 Tage lang die Schule versäumen, ehe er wiederösterreichischer Zement fehr niedriger geistiger Begabung, und dies mag wohl hauptsächlich dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig , den Anstoß zu der ganzen Angelegenheit gegeben haben. Bors.: Verwendung findet. Bei Privatunternehmungen könne das noch entVorf.: Verwendung findet. Bei Privatunternehmungen könne das noch ent- hergestellt war. Das Gericht hat anerkannt, daß der Angeklagte beWie kam der Angeklagte dazu, den Brief gerade an den Ab- schuldbar sein, das muß aber den deutschen Cakes hersteller mit rechtigt war, den Knaben zu züchtigen, aber es hat angenommen, geordneten Bebel zu richten?- Angefl.: Es war dies der einzige besonderem Bedauern erfüllen, daß sogar bei der kaiserlich deutschen daß er aus Fahrlässigkeit die gezogenen Grenzen überschriften hat. Abgeordnete, den ich den Namen nach kannte. Vorf.: Haben Sie Marine, für welche die Deutschen solch große Opfer bringen, in der Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsgericht am Donnerstag verworfen. die Reichstagsdebatten, die doch damals großes Aufsehen allent- Hauptsache englische Cates und Bisquits verzehrt werden". Noch halben erregt haben, verfolgt? Angekl.: Nein. Ich gehöre auch trauriger ist aber, daß am deutschen Hofe und in prinzlichen teinesfalls der sozialdemokratischen Partei an; ich wollte mit Haushaltungen englische Cakes und Bisquits den Vorzug haben". meinem Briefe nur eine Untersuchung der Angelegenheit herbei- Hipp, hipp, hurral führen.
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das Kolonialamt ermittelt worden war.
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Der Vorsitzende verkündete daraufhin den auf Einstellung des Verfahrens lautenden Beschluß des Gerichts. Der Angeklagte wurde sofort aus der Untersuchungshaft entlassen.
Aus Induftrie und Handel. Pfäffischer Patriotismus.
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wieder
Züchtigungsrecht des Ortsschulinspektors.
Verfammlungen.
Redner
Ein norwegisches Wassergesetz hat vor kurzem durch die Sanktion Schweizer- Bersammlung. Am Mittwoch fand in den OranienEs wird sodann der Einstellungsbeschluß in dem Verfahren des norwegischen Parlaments das Licht der Welt erblickt. Es be- burger Festfälen eine Versammlung der im Landarbeiterverband gegen Hauptmann Scheunemann zur Verlesung gebracht, aus zweckt die Ausnutzung norwegischer Wasserkräfte durch ausländische organisierten Schweizer statt, zu welcher Rechtsanwalt Genosse welchem hervorgeht, daß die eidlich vernommenen Zeugen die sämt- Geſellſchaften zu erschweren. Zu dem Zwecke sollen alle Wasser- Dr. Oskar Cohn das Referat übernommen hatte. lichen Behauptungen des Briefes als„ Küstenklatsch" und platt erfunden bezeichnet haben. Es wird hierbei auch mitgeteilt, daß fräfte über 1000 Pferdestärken, die in Zukunft einer Aktien- oder schilderte die so überaus traurigen Rechtsverhältnisse, unter denen ähnlichen Industriegesellschaft übereignet werden, nach Ablauf der die Schweizer zu leiden haben. Die Gefindeordnung, die noch der Briefschreiber mit Hilfe der Handschriftenvergleichung durch Konzeffion an den Staat zurückfallen, ganz gleich, ob ausländische oder in den weitaus meisten Fällen für die Schweizer in Frage kommt, Hauptmann der Schuttruppe Scheunemann befundet als heinische Gesellschaften sie befizen. Alle Ausländer, die norwegische sei für den heutigen Schweizer nicht mehr angebracht. Die Recht. Zeuge folgendes: Ich kann die sämtlichen in dem Briefe ent- Wasserkräfte ausnutzen wollen, müssen stets eine Stonzession erwerben, die sprechung, ob die Schweizer der Gewerbeordnung oder der Gehaltenen Beschuldigungen und Angaben nur als elende Verleum- auf mindestens 60, höchstens 80 Jahre erteilt wird. Nach Ablauf findeordnung unterstellt seien, sei so schwankend, daß diese Rechtsbungen bezeichnen. Die Verdächtigungen sind vollkommen aus der der Konzessionsdauer gehen nicht nur die Wasserkräfte, sondern auch unsicherheit geradezu ein Hemmnis für den Zusammenschluß bilde. Luft gegriffen. Ich habe nie eine schwarze Frau in Afrika gehabt. die Maschinenanlagen in den Besitz des Staates über. Teile der Die Schweizer müßten deshalb empfinden, daß diese Zustände Anlage, die nicht zum Wasserkraftwerk gehören, können vom Staate ihrer unwürdig sind. Redner warnt die Schweizer vor den falschen Ich würde dies auch eines Stationsleiters für unwürdig halten. Angekl.: Herr Hauptmann, ich habe die Absicht, Sie für das, was ihrem Werte nach erworben oder müssen in einer bestimmten Frist Freunden. Denn ein Mitglied des Bundes der Landwirte kann ich angerichtet habe, um Verzeihung zu bitten. Es tut mir leid, beseitigt werden. Nach Schäzungen beizt Norwegen mit 7,5 Millionen nicht sogleich Leiter einer Organisation der Arbeitnehmer sein, Pferdestärken Wasserfräften von allen europäischen Ländern die wie es in dem einen gegnerischen Verband Tatsache sei. Aus meisten Ausbeutungsmöglichkeiten dieser Kraft. diesem Grunde hat jeder Schweizer die Wahrung seiner Inter*) Anmerkung. Gegenüber der unrichtigen Behauptung essen der Organisation anzuvertrauen, die mit ihm fühlt und des Vorsitzenden, Landgerichtsdirektors Lieber, und der un- Das Weltpennyporto. Der englische Generalpostmeister wurde gänzlich unabhängig von den Arbeitgebern ist. Mit einem warmen zutreffenden Ansicht des Zeugen Scheunemann, Bebel sei in jüngst im Unterhaus um Einführung des Penny( 81/2 Pf.) Portos, Appell an die Anwesenden, recht zahlreich dem Verbande der gehässiger Weise" borgegangen, erinnern wir an den wirk- bas im ganzen Reichsverkehr gilt, auch für den Verkehr mit Ston- Landarbeiter beizutreten, schloß Redner seinen mit vielem Beifall lichen Sachverhalt. Ausweislich der stenographischen Berichte stantinopel gebeten, da es keinen Sinn habe, daß Briefe dorthin aufgenomenen Vortrag. 212mal so viel kosteten als nach den englischen Vesizungen in der des Reichstags hat der Abgeordnete Genosse Bebel den Inhalt Südsee. Er lehnte das ab, sprach aber die Hoffnung aus, daß das Eisermann, Engelmann, Rühle und Gnichwitz. Gnichwiz geißelte An der Diskussion beteiligten sich die Schweizer Schmidt, des Briefes in der Sigung des Reichstags vom 1. Dezember Bennyporto, das heute innerhalb des britischen Reiches und für den in furzen Worten namentlich das Treiben des Stellenbermittlers 1906 lediglich referiert. Vorher hatte er in seiner Rede erklärt, Verkehr mit den Vereinigten Staaten gilt, bald für den ganzen Leithold, der zugleich Geschäftsführer des Bundes Deutscher daß er den Brief dem Kolonialdirektor zur Verfügung stelle Weltpostverein gelten werde. Gennen" ist. Dieser verlangt von den Schweizern, die bei ihm und hierbei ausdrücklich bemerkt: Wie weit die Angaben eine Stelle suchen, nicht nur die Vermittelungsgebühr von 5 bis mit der Wahrheit übereinstimmen, wird eine sachgemäße 10 M., sondern er zwingt die Leute, in seinen Bund" einzutreten. strenge Untersuchung ergeben, die unbedingt notwendig ist." Hier verlangt er 1 M. Eintrittsgeld und gleich mehrere Monate Beitrag, der nun aber nicht für die kommende Zeit angerechnet Objektiver fann ein Abgeordneter ihm zur Verfügung gewird, sondern für die vergangenen Monate Wenn also ein stelltes Material nicht verwenden. Unaufgeklärt ist geblieben, weshalb die Kolonialverwal- Frau Emma Hellwig hatte in der Bresse folgende Annonce Schweizer von diesem Geschäftsführer" eine Stelle haben will, fung dem, wie aus der Untersuchung gegen den Hauptmann veröffentlicht: Amert. prakt. Aerztin Frau Hellwig, staatl. approb., so werden ihm zirka 10 M. abgenommen. Verschiedene andere herborgeht, als Rüstenklatsch in weiteren Kreisen bekannten als Dr. med. daselbst in 10jähriger Praris". Die Straffammer Redner bestätigten diese Angaben. Inhalt des Briefes nicht vor dem Jahre 1906 nachgegangen erkannte gegen Frau Hellwig wegen Vergehens gegen§ 147 8iffer 3 ist. Hätte sie das getan, fo hätte fie fofort am 1. Dezember der Reichsgewerbeordnung auf eine Geldstrafe. Frau Hellwig vertrat 1906 die von Bebel verlangte Aufklärung geben und den den Standpunkt, daß sie vor der Prüfungsbehörde des Staates Hauptmann vor der Weiterverbreitung des Küstenklatschs" Illinois das Staatsexamen bestanden habe und ihr der Doktortitel behüten können. zustehe. Durch Urkunden wurde auch nachgewiesen, daß Frau Sell
bar Gerichts- Zeitung.m
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Der Vorsitzende Georg Schmidt schloß die fehr gut besuchte Bersammlung mit der Aufforderung, daß auch die Schweizer recht regen Anteil an dem Schnapsboykott nehmen möchten, damit auch sie ihrerseits ihr Teil dazu beitragen, daß den Junkern nicht die Taschen gefüllt werden. Eine große Anzahl der Erschienenen ließ sich in den Verband aufnehmen.