Einzelbild herunterladen
 
  

Gewerkschaftliches.

wenn das schließlich alle Welt erfahre! Wen die Götter verderben nur einen jährlichen Umsatz 6on 20 000 m. erzielen will, be­wollen, den schlagen sie mit Blindheit und wären diese Gruben- hauptete, sein Betrieb falle nicht unter§ 137 der Gewerbe­Ein Streifender erstochen. beamten durch fanatischen Haß nicht mit Blindheit gegen, so ordnung. Die Straffammer verurteilte jedoch J. zu einer Geld­mußten sie von vornherein missen, daß sie mit diesem Mittel ihren strafe wegen Ueberbeschäftigung von Arbeiterinnen am Sonnabend­In der Nähe des Haller Tor in Nürnberg wurde 3wed niemals erreichen fopssten, selbst wenn es ihnen gelungen Sonnabendfrüh der 46 Jahre alte Drechsler Heinrich räre, die wie der Tod gehaßten Streitleiter aus Hettstedt zu ver­nachmittag. Nach der Konfektionsarbeiter- Verordnung vom Wendler, der an dem Streit in der Belluloidfabrik treiben. Dann hätten diese ihr Quartier einfach in das nahe 31. Mai 1897 bezw. 17. Februar 1904 finden auf Werkstätten der Gebr. Wolff beteiligt ist, mit schweren Stichwunden auf- Sandersleben in Anhalt verlegt und so den Streik bom vorliegenden Art die§§ 135 ff. der Gewerbeordnung Anwendung. gefunden, an denen er nach Verbringung ins Krankenhaus Auslande" aus weiter geleitet. Ob die Leitung von Hettstedt oder Diese Entscheidung focht J. durch Revision beim Rammergericht starb. Der Fall ist noch nicht richtig aufgeklärt, nach polizei- auch für den Verlauf des Kampfes vollständig gleichgültig; aber so als unbegründet zurück. In der Gründen wurde erklärt, die Sandersleben geführt wurde, ist für den Ausgang und schließlich an. Dieser Tage wies. dies indessen die Revision des Angeklagten licher Darstellung soll ein Trupp Streifbrecher von Strei- weit denken die gebildeten" Herren der Mansfelder Gewerkschaft Vorentscheidung sei ohne Rechtsirrtum ergangen; von ent fenden angegriffen worden sein, was jedoch ganz unwahr- nicht, und der Reichstagsabgeordnete Dr. Arendt kann stolz sein scheidender Bedeutung sei der Umstand, daß J. für Unternehmer scheinlich ist, da der Getötete eine ganze Anzahl Messerstiche auf die Intelligenz" und die" fittliche Höhe" feiner Getreuesten, tätig war, in deren Betrieben die Anfertigung und Bearbeitung erhielt, also jedenfalls überfallen wurde. Von den Streif- die selbst die saarabischen Hüttenvögte an Tüchtigkeit noch weit brechern ist nur einer leicht verwundet. Ein Streifbrecher übertreffen. von Männer, Frauen- und Kinderkleidung im großen erfolgte. namens Gainer ist bereits als Täter ermittelt und aus der Fabrik heraus verhaftet worden.

Berlin und Umgegend.

Achtung, Kesselschmiede, Stemmer, Nieter!

Die Kollegen der Firma Schwarzkopff, Werk Wildau , befinden fich im Streif. Die Firma sucht in auswärtigen Blättern Ersatz-, fräfte. Wir bitten den Zuzug nach hier fernzuhalten und keinerlei Arbeitsangebot der Firma Schwarzkopff anzunehinen.

Deutscher Metallarbeiterverband, Ortsverwaltung Berlin .

Deutsches Reich . Unnüke Nervosität.

Wir berichteten dieser Tage über eine öffentliche Gewerk­fchaftsversammlung in New York , in der die Genossen Hermann Müller , Otto Gillier und Karl Mühlberger sprachen. Das Correspondenzblatt" der Generalkommission findet an dem ganzen Bericht nur folgenden Saz interessant:

" In der sich anschließenden Debatte fiel manches Wort gegen Legien , dessen Stellungnahme hier allgemein befremdet hat; da­gegen wurde das energische Auftreten des Oesterreichers Hucber, der Gompers durchschaut und ihn demaemäß behandelt hat, be­lobt."

Das Blatt meint dazu: War der Verlauf der Diskussion, wie sie in diesem einen Satze ausgedrückt, so muß man es mit sozialdemokratischen Abc­schüßen zu tun gehabt haben, die der Meinung sind, daß an lei­tender Stelle stehende einzelne Personen der Arbeiter­bewegung eines Landes den Charakter zu geben vermögen. Diesen der materialistischen Geschichtsauffassung hohnsprechenden .Monarchenglauben" vermögen wir nicht zu teilen." Wir können an dem Lob oder Tadel irgendwelcher im öffent­Tichen Leben stehenden Persönlichkeiten keinen Monarchenglauben" und auch nicht die Meinung herauslesen, daß an leitender Stelle stehende einzelne Personen der Arbeiterbewegung eines Landes den Charakter zu geben vermögen." Wenn man zu einer Frage Stellung nimmt, ist man ja leider da oder dors genötigt, sein Be­fremden über Worte oder Handlungen Anderer öffentlich auszu­drücken. Hoffentlich sicht das Correspondenzblatt" darin keine Majestätsbeleidigung, wenn dabei zufällig einmal eine an leitender Stelle stehende einzelne Person" in die Schußlinie gerät. Soweit wir diese Persönlichkeiten zu kennen das Vergnügen haben, wissen wir, daß sie es verstehen, warum gerade sie in ihrer Stellung Teichter als andere der Kritik ausgesetzt zu sein pflegen, und daß sie weder freundschaftlicher Wundpflästerchen, noch einer Rücken­stütze bedürfen.

Der Streit im Mansfeldischen Revier.

Der Streit im Mansfelder Revier nimmt an Umfang zu. Selbst die bürgerliche Presse und das offiziöse Depeschenbureau müssen das jetzt zugeben.

"

Diener der heiligen Hermandad umsonst.

Aussehen der Arbeit.

fation au vernichten, ehe sie in der alten treuen" Grafschaft noch Herr Dr. Vogelsang hatte sich den Plan, die verhaßte Organi zur Macht gelangt ist, sehr hübsch ausgedacht, nur hatte er ver- Der Fliesenleger H., welcher bei der Firma Gebr. Vogel u. Co. geffen, daß ihm diese Arbeiterschaft einen Strich durch die Rech- im Affordverhältnis stand, machte vor dem Charlottenburger Ge­nung machen fönnte. Die Mansfelder Gewerkschaft hat, wie der werbegericht eine Forderung von 57,60 M. als Schadenersatz dafür Fiskus im Saarrevier, die Bergarbeiter ansässig gemacht, indem geltend, daß er wegen Mangel an Material 8 Tage aussehen sie einen großen Teil der Belegschaft zu einem Häuschen verholfen mußte. Der Kläger berief sich auf den Akkordtarif, Ziffer 20, hat, wodurch die Bergleute an ihre Heimat und an das Werk ge- welcher in Uebereinstimmung mit den§§ 293, 615, 616 B. G. B. fesselt sind. Die Mansfelder Bergmannsdörfer, die sehr ausge- besagt:" Muß ein Fliesenleger bei rechtzeitiger vorheriger Ansage dehnt sind, bestehen aus lauter fleinen, einstöckigen Hütten mit je dennoch unverschuldet auf Material warten, so ist ihm die Warte­zwei Wohnungen und machen den Eindruck einer ärmlichen An- zeit im Lohn zu bezahlen, jedoch muß er sich alsbald mit dent siedelung. Aber die Hüttenbefizer haben darin immerhin den Bureau betreffs des Fehlenden telephonisch in Verbindung setzen." Schweiß einer langen Arbeitszeit sizen. Die Gewerkschaft schießt Der Vertreter der beklagten Firma wendete ein, daß sie von der ihnen einige hundert Mark zum Bauen vor, die sie später raten- Fabrik hingehalten wurde und das Material ohne eigenes Ver­teise vom Lohn abzieht, was ausdrücklich in der Arbeitsordnung schulden daher nicht früher hatte heranschaffen können. Das Gericht bermerkt ist und sollen monatlich 6 M. abgezogen werden. Um nun vertrat die Ansicht, daß nach den allgemeinen oben zitierten Vor­einen weiteren Einschüchterungsversuch zu machen, hat die Ge- schriften und nach der Tarifvorschrift für die Wartezeit, die ent­werkschaft am letzten Lohntag, am 15. Oktober, denjenigen Leuten, steht, weil der Arbeitgeber Arbeitsmaterial nicht beschafft hat, Lohn die noch Darlehen abzutragen haben, den ganzen Lohn einbehalten! zu zahlen ist, und verurteilte den Beklagten dem Klageantrag ent­Dieser kapitalistische Willtürakt, der nach der Mansfelder Arbeits- sprechend. Dem Arbeitgeber steht frei, gegen den lässigen Liefe ordnung" sogar rechtlich" zulässig ist, hat die Betroffenen noch ranten seinerseits auf Entschädigung wegen verspäteter Lieferung mehr empört und die Erbitterung bis zur Siedehize angefacht. zu klagen. Herr Dr. Vogelsang rechnete jedoch so: Werfe ich eine große Anzahl Leute heraus, so bekommen sie in der ganzen Gegend keine Arbeit mehr und verlieren damit ihr Häuschen und ihre Erspar­nisse! Genau wie in Saarabien! Derjenige, der arbeitslos wird, ist gleichzeitig heimatlos und somit verliert er mit einem Schlage alles, was seine Eltern und er selbst erübrigt haben. Durch solche barbarischen Exempel follen die anderen eingeschüchtert und zur alten treuen Anhänglichkeit" zurückgeführt werden. Man findet im Mansfelder Berggebiet das saarbische System in der höchsten Potenz; und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch die schranken­lose Willkürherrschaft der Beamten über das Privatleben ihrer Etlaben. Geradezu haarsträubende Dinge erzählen diese ärmsten der Armen, denen jetzt die Zunge gelöst worden ist, über das Pascha­leben der Beamten. Und nun kommt die Organisation, will die Beamten in dieser Paschaherrschaft stören und die Aktionäre dazu noch in ihren Einkünften schanälern, will diese armen modernen Sklaven zur Menschenwürde emporheben, was wunder, wenn die Bedrohten sich mit allen Mitteln, selbst denen der Brutalität, da­gegen wehren.

Die Lohnverhältnisse dieser Grubenproleten entsprechen den elenden Zuständen der sonstigen Verhältnisse und zeigen, was eine Arbeiterschaft erhält, wenn sie zufrieden ist und sich dem Wohl­wollen" des Brotgebers überläßt. Nach dem Bericht der Mansfelder Gewerkschaft für 1908 betrug der Durchschnittslohn 1907 3,57 M. 1908 nur noch 3,26 M., ist mithin um 31 Pf. zurückgegangen, ob­gleich die Gewerkschaft über 3000000 M. Reimgewinner zielte. Die Belegschaft stieg von über 20 000 auf 21 000 Berg­Teute, dennoch wurde an Gesamtlohn 1908 weniger gezahlt: 906 298,36 gegen 1907! In demselben Jahre, in dem die Bergarbeiterlöhne um fast eine Million zurückgegangen sind, stiegen die Gehälter der Herren Beamten der allgemeinen Teuerung wegen, um 12 191,99.! Gehaltsaufbesserungen für die Beamten, Lohnabzüge für die Arbeiterschaft, das ist die Signatur dieser " Wohlfahrtsfirma".

Die falsche Schublade.

Husland.

Streifgeset in Spanien .

"

Warnung für Waldarbeiter!

Bekanntlich wütet seit einigen Jahren in den Wäldern Oft­und Westpreußens die Nonnenraupe derartig, daß tausende Quadratmorgen Wald total vernichtet worden sind. Ganz be­sonders in den Waldbeständen Ostpreußens , sowohl in könig­lichen als in Privatforsten, müssen nun die kahlgefressenen Tannen­und Fichtenstämme gefällt und kleingeschlagen werden. Dazu find tausende Arbeitskräfte notwendig.

Diese willkommene Arbeitsgelegenheit sollte in dem industrie­armen Ostpreußen , wo schon seit Jahren große Arbeitslosigkeit herrscht, doch wohl auch von Behörden und Unternehmern freudig begrüßt werden, um dem hier in jedem Winter wiederkehrenden Notstand unter der Arbeiterbevölkerung vorzubeugen. Dem ist aber nicht so. Agenten sind vielmehr beauftragt, unter falschen Vorspiegelungen Waldarbeiter aus Mitteldeutschland her= zuschleppen. Wollte man hier in Ostpreußen auch nur einiger­maßen anständige Löhne zahlen, dann bekäme man aus Ost- und Westpreußen tausende tüchtiger Waldarbeiter. Jetzt sind in den Landkreisen Wehlau und Labiau bereits Arbeiterbaracken auf­gebaut zum Unterbringen von Arbeitern, die man aus Mittel­und Süddeutschland heranzuholen gedenkt, während in dortiger Gegend Arbeiter genügend zu haben sind für auch nur einiger­maßen auskömmliche Löhne.

Waldarbeiter können daher nur dringend gewarnt werden, nach Ostpreußen zu kommen, ehe sie sich vorher eingehend über Lohn- und Arbeitsverhältnisse sowie über die hier gegenwärtig sehr teuren Lebensmittelpreise informiert haben.

Ziegeleiarbeiterschuh.

Zur Frage des Bürgerrechtsgeldes

Am 15. Oftober fanden in Helbra zwei Belegschaftsver fammlungen des Hohutalfchachtes, der stärksten Belegschaft im ganzen Revier, statt, die beide überfüllt waren und einstimmig beschlossen, sich sofort und zwar am 16. Oktober dem Kampf anzu­Das Kammergericht hatte sich dieser Tage mit der Frage zu schließen. In Selbra ist der Hauptsitz der Reichstreuen und der beschäftigen, ob der Regierungspräsident befugt ist, Vorschriften Sohntalschacht schien so fest zu stehen, wie eine Mauer und doch fiel Die letzte Jahresabrechnung des Gewerkvereins christlicher über die Unterkunftsräume der Ziegeleiarbeiter zu erlassen. Der er fofort, als die Streifleitung an die Kameraden die Frage, richtete, Bergarbeiter wird demnächst eine gerichtliche Beleuchtung erfahren. Ziegeleibefizer H. war auf Grund einer Regierungspolizeiverord­ob sie gewillt feien, mit ihren anderen Kameraden den Kampf für Die Abrechnung war seinerzeit von der Bergarbeiterzeitung" als nung vom 27. März 1897 angeklagt worden, weil seine Ziegelei Menschenrechte aufzunehmen. Die Reichstreuen, mit denen man in wesentlichen Buntten falsch nachgewiesen worden. Später ver- arbeiter in Schuppen geschlafen hätten, welche Fußböden aus ge­in Helbra glaubte rechnen zu müssen, trochen feige ins Mauseloch öffentlichte das Organ des christlichen Verbandes eine neue berich- stampftem Lehm besaßen, ferner befanden sich in den Schuppen und obschon der Vorsitzende der Morgenversammlung beiwohnte, tigte Abrechnung mit dem Bemerken, die Veröffentlichung der feine Beitstellen, die Arbeiter schliefen vielmehr auf Strohsäden, in der Genosse Leimpeters- Saarbrücken die reichstreue ersten sei auf ein Versehen eines Lehrlings zurückzuführen. Dieser die auf Pritschen lagen. H. behauptete, für die Beherbergung der Einigkeit mit Hohn und Spott geißelte, wagte keiner das Wort zu habe, während der Kassierer verreist gewesen, in die falsche Schub- Arbeiter sei der Ziegeleimeister R. verantwortlich, welcher Arbeiter ergreifen und bei der Abstimmung stimmten auch sie mit für den lade gegriffen" und somit einen nicht zur Veröffentlichung be- anzunehmen und zu entlassen pflegte. Sowohl das Schöffen­Streit. Der reichstreue Vorsitzende soll sich sogar in allen Punkten stimmten Entwurf in Sah gebracht. Als nun dieser Tage ein gericht als auch die Straffammer verurteilten H. zu einer Geld­mit den Ausführungen des Referenten einverstanden erklärt haben. Chriftlicher einem Mitgliede des Bergarbeiterverbandes vorwarf, strafe, weil er für die vorschriftsmäßige Unterbringung der Ziegelei Das sichere" Bollwerk dieser Gewerkschaft ist am Zusammen, daß es beim Deutschen Bergarbeiterverband nicht richtig zugehe, arbeiter verantwortlich sei, insbesondere habe er die Pflicht ge= stürzen. Behörden und Werksleitung hatten in Selbra alles versucht, wie die Spaniolaffäre bewiesen" habe, gab der Verbändler diesen habt, sich um die Verhältnisse seiner Ziegeleiarbeiter zu bekümmern. Behörden und Werksleitung hatten in Helbra alles versucht, Vorwurf mit dem Hinweis auf die falsche Abrechnung des christ- Diese Entscheidung focht H. durch Revision beim Kammergericht den Wirt zum Absagen der Versammlung zu veranlassen. Ein Steiger drohte ihm, falls er es wage, seinen Saal herzugeben, lichen Gewerkvereins zurück. Davauf ist er nun vom Vorstand des an und bestritt, sich strafbar gemacht zu haben. Er bestritt die würde für die Zukunft der Helbraer Arbeiter- christlichen Verbandes verklagt worden. Der Verklagte wird den Rechtsgültigkeit der Regierungspolizeiverordnung. Das Kammer­gericht wies jedoch die Revision der Staatsanwaltschaft als un schaft der Besuch seiner Wirtschaft verboten! Von Wahrheitsbeweis antreten. begründet zurück. Es führte unter anderem aus, die Vorentschei­der Behörde erhielt er Drohungen, und als die nicht fruchteten, dung sei ohne Rechtsirrtum ergangen. Die rechtliche Stüße einer gütige Ermahnungen, seinen Saal doch ja nicht den Sozialdemo solchen Polizeiverordnung sei im§ 6f des Polizeiverwaltungs­fraten zu öffnen. Nachdem auch dieses nicht zog, der Wirt stand­Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Kämpfe, die gesetzes zu suchen, hiernach gehöre es zu den Aufgaben der Polizeis haft blieb und erklärte, daß er als Wirt verpflichtet jei, seinen gegenwärtig in Spanien ausgetragen werden, dürfte auch ein Ge- behörde, für Leben und Gesundheit Sorge zu tragen. Teil zur Beseitigung der standalösen Zustände beizutragen, indem feß, das die spanische Regierung über die Stellungnahme bei Streits er den Arbeitern sein Lokal öffne, zogen die 20 dort statio erlassen hat, die Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße beanspruchen. nierten Gendarmen aus. Auch dieses Opfer brachten die Das neue Gesetz, das vom spanischen Barlament angenommen nahm das preußische Oberverwaltungsgericht dieser Tage Stellung. Am Sonntag wird die Entscheidung in Eisleben , dem Residenz- Arbeiter das Recht an, die Arbeit zu unterbrechen, d. h. sowohl Wahlen, sowie in der Befähigung zur Uebernahme unbesoldeter worden ist, erkennt sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Das Bürgerrecht besteht in dem Rechte zur Teilnahme an den fitz des Herrn Vogelsang, Beherrscher der Grafschaft fallen. auszusperren als zu streifen. Die Ausführung dieses Rechtes zum ember in der Gemeindeverwaltung und zur Gemeindevertretung. Streiten ist jedoch folgenden Bedingungen unterworfen. Erstens Durch Gemeindebeschluß, welcher der Genehmigung des Bezirks Durch den infamen Streich des Vorstandes des Mansfelder muß die Absicht, einen Streit anzufangen, mindestens acht Tage ausschusses bedarf, kann nach der Städteordnung vom 30. Mai Grubenbeamtenverein, durch den unsere Genossen aus dem Kaiser - vor Beginn des Kampfes der vorgesetzten Behörde mitgeteilt 1853 die Entrichtung von Bürgerrechtsgeld bei Erwerb des Bürger­hof" in Hettstedt herausgeworfen wurden und in keinem Gast werden, wenn durch die Arbeitsruhe die Licht- und Wasserversor- rechts angeordnet werden. Nach einem Regulativ vom Jahre 1900 hof wieder aufgenommen werden sollten, ist eine gewaltige Em­pörung hervorgerufen und das nicht nur unter den Streifenden, gung, der Eisenbahnverkehr, die Sorge für die Kranken und städti haben alle Einwohner der Stadt St., sobald sie die Eigenschaft als sondern auch unter der ganzen Bürgerschaft, die einen solchen Ge- Tage nach erfolgter Meldung begonnen werden, wenn er den Redakteur 2. wurde mit 18 M. Bürgerrechtsgeld in St. heran­schen Armen betroffen wird. Weiter tann ein Streit erst fünf Bürger erworben haben, 18 M. Bürgerrechtsgeld zu zahlen. Der waltstreich nicht begreifen kann. In den Wirtschaften unterhielten Straßenbahnverkehr unterbrechen oder alle Einwohner einer Stadt fich die Bürger lebhaft und manche erklärten offen, daß man sich einiger für den allgemeinen Konsum unentbehrlicher Artikel be- gezogen. Gr erhob dagegen nach fruchtlosem Einspruch Klage. Zur schämen müßte, ein Mansfelder Bürger zu sein, rauben" will. In allen angeführten Fällen muß das Motiv zum in St. aufgehalten, um den Verlauf eines Prozesses abzuwarten. Begründung derselben betonte er, er habe sich nur vorübergehend denn das Gastrecht habe mit dem Streit und mit der politischen Streifen refp. zur Aussperrung unbedingt vorher angezeigt werden. Er habe sich in St. eine kleine Wohnung gemietet, während seine Gesinnung der Gäste nichts zu tun. Es sei einfach unerhört, daß Arbeitgeber- und Arbeiterorganisationen können gegründet werden Frau in B. Wohnung genommen habe. Von St. aus habe er sich sich die Vertreter der Gewerkschaft das Recht herausnehmen, einem und können Aussperrungen und Streits inszenieren, wenn sie sich um eine andere Stellung bemüht, sein Verleger habe ihm auch er­Geschäftsmann zu kommandieren, wen er in seinem Hause dulden den Bestimmungen des Gesezes anpassen. Es darf aber fein Härt, daß er seine Stellung ohne Innehaltung einer Kündigungs­dürfe und wen er hinausweisen müßte. Mehrere Kleine Geschäfts- Außenstehender gezwungen werden, den Organisationen beizu frist verlassen fönne. Er habe in St. also keinen Wohnsitz gehabt. leute boten sich an, je einem der Ausgewiesenen ein Zimmer un treten oder sich an dem Arbeitskampf zu beteiligen. Das Gesetz Der Bezirksausschus wies jedoch die Klage kostenpflichtig ab. 2. entgeltlich zur Verfügung zu stellen, so lange sie im Streit führt sodann die auf Nichtbeachtung der Vorschriften stehenden legte gegen diese Entscheidung Revision beim Oberverwaltungs­gebiet zu bleiben gedächten. Die Schmach, daß die Streitleiter Strafen auf. In der Hauptsache hat die Nichtanmeldung von Das wolle, die folle Hettstedt erspart bleiben und sie wird Hettstedt teiligten, namentlich die sogenannten Anstifter, Gefängnisstrafe Der kommunalsteuerrechtliche Wohnsis feht, wie das Oberverival aus Hettstadt ausziehen müßten, weil die Mansfelder Gewerkschaft Arbeitskämpfen, deren Meldung vorgeschrieben ist, für die Be- gericht ein. Das Oberverwaltungsgericht hob die Vorentscheidung auf und stellte 2. von der Zahlung des Bürgerrechtsgeldes frei erspart bleiben, da sich tieine Wirte gefunden haben, die unseren zur Folge. Genossen Unterkunft gewährt haben. In den massenhaft besuchten tungsgericht in der Entscheidung darlegte, voraus, daß jemand eine Bergarbeiterversammlungen, wo die Ausweisung von den Referenten Wohnung unter Umständen inne habe, welche auf eine dauernde besprochen wurde, ertönte jedesmal ein hundertfaches Pfui! Und Beibehaltung schließen lasse. Diesen Wohnsitz hatte der Kläger die Kameraden, so arm sie auch sind und so beschränkt sie wohnen, aber in B., nicht auch in St. genommen, da seine Absicht nicht auf erboten sich ebenfalls bereit, ihr fümmerliches Heim mit einem dauernde Beibehaltung seines Aufenthalts in St. ging. Einem Unternehmer J. aus Berlin war zur Last gelegt der Ausgewiesenen" zu teilen. Dieser Streich, den man unter dem Sozialistengeset und höchstens in Saarabien zur Zeit worden, unvorschriftsmäßig Sonnabends Arbeiterinnen zu lange Stumm- Hilger für möglich halten konnte, hat den Troß der beschäftigt zu haben. J., welcher für ein Warenhaus und andere

Soziales.

Ueberbeschäftigung von Arbeiterinnen.

Arbeiterschaft noch mehr aufgepeitſcht, als es die heftigſte Rede ver- Geschäfte Arbeiten ausführt, befizt einen Stontor, und einen Are Letzte Nachrichten und Depeschen.

mag und so haben Herr, Vogelsang und seine Trabanten mit beitsraum. In lekterem werden gegen 8 Arbeiterinnen, ein Aus dem Agramer Hochverratsprozeß. ihrem Terror das gerade Gegenteil von dem erreicht, was sie be- Zeichner und eine Direttrice beschäftigt. J. läßt für seine Auf­zwecken wollten. Wie unangenehm die Ausweisung dem Hotel­Wien, 16. Oftober.( W. T. B.) Sämtliche 11 im Agramer befizer vom Kaiserhof" selbst ist, geht am deutlichsten daraus her- traggeber Sturbelstickereien und Besäße an Blusen anfertigen. Hochverratsprozeß zu Sterkerstrafen von 1-9 Jahren Verurteilte vor, daß er den Genossen Sachse bitten ließ, die Angelegenheit Die Maschinen in dem Arbeitsraum werden durch Arbeiterinnen sind, wie die Neue Freie Presse" meldet, nunmehr begnadigt doch nicht der Presse mitzuteilen, denn es sei doch zu blamabel, und nicht durch elektrische Kraft in Bewegung gesetzt. J., welcher worden.

Verantw. Rebatt.: Emil Unger, Grunewald . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanftals Baul Singer& Co., Berlin SW.

Hierzu 5 Beilagen.