Wie seine Vorgänger, so ist der neue Grütli-Kalenderwieder reich an gutem, schönem Stoffe. Dem Andenken desso früh aus seiner vielseitigen Tätigkeit dahingerafftenGottfried Reimann widmet Hans Wirz einen trefflichen,ehrenden Nachruf. Eine Anzahl kleinerer und gröherer Erzählungenwechseln ab mit belehrenden Abhandlungen von U. Meyer überdie EntWickelung der schweizerischen Konsumvereine, Dr. W e h r l iüber Erdbeben, Dr. Hertz über die Entwickelung der Weltwirtschaft.Die Reiseschilderuug Seidels über die Wisper Täler ist unter-haltend und belehrend zugleich. und in der sozialpolitischen Rund-schau erhält der Leser eine prägnante Zusammenfassung aller er-wähnenswerten Ereignisse. Der Kalender ist mit einer ganzen An-sohl sonstiger nützlicher Angaben aus der schweizerischen Arbeiter-bewegung ausgerüstet. Jeder Käufer des Griitli-Kalenders nimmtÜbrigens noch an ewer Gratisverlosung guter Bücher teil.?iigenclbe\vegiiiig.Die sozialdemokratische Jugendbewegung in Schweben.In der verflossenen Woche hielt der Sozialdemokratische Jugend-verband Schwedens im Volkshaus zu Stockholm semen Ver-bands tag ab. Es waren 200 Jugendklubs durch 180 Delegiertevertreten. Als Gäste nahmen der Vorsitzende des dänischen sozial-demokratischen Jugendverbandes. Genosse Jens Knudsen,sowie Genosse Dr. KarlLiebknechtan den Verhandlungen teil.Die sozialdemokratische Jugendbewegung Schwedens umfaßtjetzt 420 Klubs mit ungefähr 15 000 Mitgliedern. Von diesenJugendklubs stehen jedoch noch 70 außerhalb des Zentralverbandes.Seit dem vorigen Verbandstag, 4007, ist die Zahl der Klubs um67 gewachsen, die Mitgliederzahl jedoch um ungefähr 2000 zurück-gegangen, was offenbar aus die Wirtschaftskrise, die ungeheureArbeitslosigkeit und die fortgesetzten Massenaussperrungen zurück-zuführen ist, wodurch große Scharen, namentlich junger Leuteaus dem Lande getrieben wurden. Die Agitation ist in derverflossenen Geschäftsperiode recht lebhaft gewesen. Allein aufVeranlassung des Zentralvorstandcs wurden 36 Agitationsreiscnveranstaltet, mit denen 4432 Versammlungen verbunden waren,an denen über 466 000 Personen teilnahmen. Von der Ausdehnungder schriftlichen Propaganda zeugt die Tatsache, daß nichtweniger als 544 267 Bücher und Broschüren verbreitet wurden,neben ungefähr 4 Million Flugblättern und abgesehen von demVerbandsorgan„Fram"(„Vorwärts"), das monatlich in 30 bis40 000 Exemplaren erscheint. Der antimilitaristischenPropaganda wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet, ebensoder Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie dem K a m'p f gegendie Schmutzliteratur. Der Verband verfügt zurzeit über30 Wanderbibliotheken, die auf Bestellung von Ort zu Ort ge-schickt werden und namentlich für die schwachbevölkerten Landstrichebestimmt find, wo es den Klubs an den Mitteln fehlt, sich auseigener Kraft eine ausreichende Bibliothek zu verschaffen. Fernerzählt der Verband 60 Studienzirkel, die einem tieferen Bildungs-bedürfnis Rechnung tragen.Auf dem Kongreß wurde über verschiedene wichtige Fragenberaten. In einer der Oeffentlichkeit nicht zugänglichen Sitzungdiskutierte man die Frage des Wehrpflichtstreiks. DasErgebnis war eine Resolution, in der ausgesprochen wird, daßder Kongreß sich nicht der Illusion hingibt, die militaristischeFrage könne durch einen Wehrpflichtsstreik gelöst werden, daßjedoch ein solcher Streit unter gewissen Umständen— z. B. wenndie Machthaber von der wehrpflichtigen Jugend Schwedens nochgrößere Opfer fordern sollten— eine wirksame gelegentlicheWaffe im Kampfe gegen den Militarismus sein könne und daßdarum die sozialdemokratische Jugend die Frage diskutieren müsse:ob nicht in einer solchen Situation eine neue Taktik mit Musterungs-oder Wehrpflichtstreiks angewandt werden sollte. Ferner wurdebeschlossen, alle Jahr zum 4. Mai eine Antimilitaristen- undFriedcnsmarke herauszugeben, die bei den allgemeinen Mai»demonstrationen im ganzen Lande verkauft werden soll. Sodannwurde über»Königtum oder Republik" diskutiert undbeschlossen, eine kräftige Agitation für republikanische Staats-Verfassung zu entfalten sowie dahin zu streben, daß diese Forderungvom nächsten Parteitag in das aktuelle Parteiprogramm aus-genommen wird. Ein Antrag, wonach der Jugendverband dieunter Redaktion d«S Genossen Höglund erscheinende Zeitung„Stormklocken" übernehmen soll, fand ebenfalls die Zustimmungdes Kongresses.Eine lebhafte Debatte entwickelte sich über da? Thema„A n t i-ncilitaristische R e i ch s t a g s t a k t i k", wobei eine gewisseMißstimmung über die Haltung der sozialdemokratischen Fraktionzur Militärfrage hervortrat. Zu diesem Punkte wurde eine Reso-lution angenommen, in der der sozialdemokratischen Reichstags-fraktion vorgeworfen wird, daß sie infolge ihrer Kompromißpolitikdie Prinzipien der Sozialdemokratie, besonders in der Militär-frage, beiseite gesetzt habe, und verlangt wird, daß die Fraktioneine scharfe prinzipielle Kritik und nicht nur Detailkritikführe, daß sie in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der inter-nationalen Kongresse dem bestehenden Militärwesen alle Mittelverweigere, daß sie bei guter Gelegenheit, ebenso wie es in Nor-wegen und in Dänemark geschehen ist, einen Abrüstungs.Vorschlag vorlege und daß die Initiative zu einer gemeinsamenskandinavischen Aktion für die Verwirklichung der Friedens-idee ergriffen werde.Ferner wurde eine Resolution zur Nüchternheitsfrageangenommen, in der erklärt wird, daß bei den Festen und Ver-anstaltungen des Jugendverbandes keine alkoholischen Getränkeausgeschänkt werden dürfen, daß die Agitatoren des Verbandesin ihren Vorträgen auf den Alkoholismus als eins der größtenHindernisse des Fortschritts hintveften sollen und daß in denPublikationen des Verbandes keine Annoncen über AlkoholgetränkeAufnahme finden!Zur Religionsfrage wurde beschlossen, eine Prokla-mation an die Arbeiter zu richten: sich und ihre Kinder von allenkirchlichen Zereinonien, wie Taufe, Konfirmation, kirchliche Trauungusw., fernzuhalten, sofern sie nicht aus religiöser lieber-ze u gu n g daran teilnehmen. Auch zum Sport nahm derKongreß Stellung; er erkannte den guten Einfluß einer vernünftigbetriebenen Gymnastik an, wandte sich jedoch gegen die einseitigephysische Ausbildung und die Rekordjägerei, wie sie bei den Sports-leuten häufig hervortreten, und betonte, daß die sozialen Miß-Verhältnisse und Ungerechtigkeiten das größte Hindernis der Eni-Wickelung eines gesunden, starken Geschlechts sind. Im übrigenwurde eine Resolution gegen die indirekten Steuern angenommen,und schließlich sprach der Kongreß sich für die Förderung desGedankens einer Weltsprache aus. Außerdem wurden besondereMaßnahmen zur Bekämpfung der Schmutzliteratur beschlossen.Der Sitz des Verbandes wurde von Malmö nach Stockholmverlegt. Der Kongreß beschloß, drei besoldete Funktionäre an-zustellen; für diese Posten wurden gewählt: als„Stormklockens"Redakteur Z. Höglund..Frams" Redakteur FrederikStröm und als Geschäftsführer des Verbandes E m u W a l l, n,her dies« Stellung schon bisher bekleidete.Genosse Liebknecht, der schon auf dem Kongreß eine An-Sprache gehalten, die Notwendigkeit der antimilitaristischen Agitationbetont und seine Freude über die radikale sozialdemokratischeJugendbewegung Schwedens ausgesprochen hatte, hielt vor einergroßen Versammlung im Volkshaus zu Stockholm über»Opportunismus in der Politik" einen Vortrag, der lebhastenBeifall fand,_Hus Induftm und Kandel.Krisen-Gewinne.Das Gejammer über hohe Löhne, niedrige Preise, enorme Be«i lastung durch die Sozialpolitik usw., das besonders aus der Groß-industrie ertönte, erscheint als Ausfluß schrankenloser Begehrlichkeitangesichts der Abschlüsse der meisten Unternehmen. Daß manchevon ihnen unter der Krise gar nichl gelitten haben, sie es trefflichverstanden, die Folgen des Konjunkturumschwunges auf die Arbeiterabzuwälzen, dafür ein paar Beispiele: Die Dillinger Hüttenwerkebrachten für das letzte Jahr 2 667 456 M. Reingewinn heraus,gegen nur 2 476 797 M. im Jahre vorher; der Deutsch-LuxemburgischeBergwerks- und Hüttenverein, der für 4907/08 mit einem Betriebs-Überschuß von 8 900 622 M. abschloß, erzielte im letzten Jahre10574 699 Mark. Die MaiineSmann-Röhrenwerke schließen für dasletzte Jahr mit 4 676 931 M. Reingewinn ab gegen 4 004 639 M. imVorjahre. Die Aktionäre brauchen sich keine Sorge um das täglicheBröl zu machen. Für das neue GesMftsjahr werden ebenfalls.be-friedigende" Ergebnisse in Aussicht gestellt.Deutscher Außenhandel im September 1909.Nach dem Septemberheft der vom Kaiserlichen StatistischenAmt herausgegebenen monatlichen Nachweise gestaltete sich der aus-wärtige Handel Deutschlands im September d. I. wie folgt:Einfuhr 5 487 409 Tonnen verschiedene Waren, ferner 164 493Stück, worunter 44 693 Pferde usw. gegen 6 009 980 und 6 688 439Tonnen im Vormonat und im September v. I. und 116 492 und166 440 Stück in diesen beiden Monalen.Ausfuhr 4 196 431 Tonnen, ferner 32 407 Stück, worunter403 Pferde usw., gegen 4360 866 und 4 267 343 Tonnen im Vor-monat und im September vorigen Jahres und 43 430 und 29 487Stück in diesen beiden Monaten.Die Gesamteinfuhr in den ersten neun Monaten dieses Jahres46 663 612 Tonnen gegen 44 649 291 im Vorjahre, ferner 1 038 267gegen 1 127 680 Stück im Vorjahre.Die gleichzeitige Gesamtanssuhr 34 869 768 gegen 83 858171Tonneu im Vorjahre, ferner 264 769 gegen 283 840 Stück im Vor-jähre.Die Gesamteinfuhr hatte ohne Edelmetalle einen Wert von6040,2 Millionen Mark gegen 6620,2 Millionen Mark, die Gesamt«ausfuhr einen solchen von 4796,6 Millionen Mark gegen4732 Millionen Mark im Vorjahre. Der Edelmerallverkehr erreichteim laufenden Jahre einen Wert von 219,6 Millionen Mark in derEinfuhr und 222,0 Millionen Mark in der Ausfuhr. Die Vorjahrs-werte waren 303,6 Millionen Mark in Einfuhr und 66 MillionenMark in Ausfuhr._Gemeindewaldungeu der Provinz Brandenburg.Nachfolgend geben wir eine Zusammenstellung der finanziellenErgebnisse einer großen Anzahl von Gemeindewaldungender Provinz Brandenburg, soweit vergleichende Angaben vorliegen.ES bleibt bei der Wertung der Zahlen zu berücksichtigen, daß sie dieabsolute Güte der jetzigen Waldbehandlung und der daraus resultierendenRentabilität nicht angeben können. Diese ist mit abhängig von derQualität des BodenS usw. und nicht zum wenigsten von der Sorgfaltund der forsttechnischen Geschicklichkeit, mit welcher die Baumbeständein den letzten fünf und mehr Jahrzehnten gepflegt worden sind. Dasämtliche in Betracht kommende Forsten räumlich eng verbundensind— was ziemlich gleiche Wärme« und Feuchtigkeitsbedingungenschafft— und auch bei ähnlichen Bodenverhältnissen in nicht allzuverschiedener Höhenlage existieren, können dir sich aus den Ver-schiedenheiten ergebenden Differenzen allerdings nicht sehr groß sein.Lübben steht somit an erster Stelle der Gemcindewaldungen,deren Ausgaben sich vermindert resp. deren Einnahmen sich ge-steigert haben. Bei den Mehrausgaben steht an erster Stelle mit23 Prozent der gesamten Einnahmen die Gemeindewaldung Müll-rose. Leider ist zu befürchten, daß bei der allgemeinen Finanznotdie Gcmeindewaldungen allzusehr als Milchkuh betrachtet werden,wobei die Gefahr des Raubbaues nahe liegt.StaatSaustrSge für Waggonfabriken. Wie die»Magd. Ztg." be-richtet, wird die preußische Regierung vom Landtage 460 MillionenMark für Beschaffung neuer Güterwogen fordern. Diese Forderungsei hervorgerufen durch zahlreiche Klagen, die seit Einführung derGüterwagengemeinschaft auS anderen Bundesstaaten, insbesondereauS Sachsen, über die Verwendung der diesen gehörenden Güter»wagen in Preußen laut geworden smd. Im Sinne des Güterwagen-gemeiiischastSvertrageS müssen auch die anderen BundesstaatenPreußen mit der Vermehrung ihres GüterwagenparkS folgen. Soniuß z. B., wenn der preußische Landtag die geforderten 460 Millionenbewilligt, Sachsen für die Vermehrung der Zahl seiner Güterwageneine Summe von annähernd 14 Millionen Mark aufwenden.Soziales.Haftung Dritter im Sinne des 8 151 des Unfallversicherung»-gcsetzes für Land- und Forstwirtschaft.Vor dem Reichsgericht wurde dieser Tage eine Klage desOekonom S. in Neuhof gegen 22 Oekonomen dieser Gegend ver-handelt, die eine sogenannte Drrschgenossenschaft bilden und ihreDampfdrcschmaschine nebst Personal nebenbei auch anderen Bauernzur Verfügung stellen. Als diese Maschine am 6. August 1904bei einem Bauern in Neuhof arbeitete und der Kläger diesem Hilfeleistete, bestieg er in seinem Diensteifer die Maschine, um für denEinleger einzutreten, der sie für einen Moment verlassen hatte.Hierbei geriet er in die Dreschtrommcl, die ihm den linken Fußzermalmte. Er mußte sich das Bein abnehmen lassen, und nimmtnun für alle Schäden die zu der erwähnten Genossenschast ver-einigten beklagten Oekonomen in Anspruch, da die Maschine mehr-fach Mängel gehabt habe und auch bei der Aufstellung gegen dieUnfallverhütungsvorschriften verstoßen worden sei. Voraussetzungfür den Anspruch ist, daß die beklagte Genossenschast als„Dritter*im Sinne des§ 161 in Betracht kommt. Dies bedingt wieder,daß der Kläger nicht im Betriebe der Genossenschaft, woselbst erfür einen Moment aushalf, sondern im Betriebe des Landwirts,dem er dreschen half, beschäftigt gewesen sein mutz.Das Landgericht Fürth erkannte auf- Abweisung des Klägers.Auf die Berufung des Klägers erkannte das LberlandesgerichtNürnberg soweit zugunsten des Klägers, als Schmerzensgeld unddessen weitere Ansprüche für die ersten 13 Wochen in Betrachtkommen. Im übrigen wies es die Klage ab.Die dann vom Kläger beim Reichsgericht eingelegte Revisionhatte den Erfolg, daß das Urteil des OberlandeSgerichts Nürnberginsoweit aufgehoben wurde, als Kläger mehr als zu einem Fünftelabgewiesen worden war und wurden die Ansprüche des Klägersauf Ersatz der Kur- und Pslegekostcn, auf Ersatz des entgangenenArbeitsverdienstes, auf Schmerzensgeld und auf Entschädigung fürdauernde Entstellung zu vier Fünfteilen dem Grunde nach alsgerechtfertigt anerkannt.Der erkennende 6. Zivilsenat legt in seinen EntscheibungS«gründen dar, daß es keinem Zweifel unterliege, daß der Klägerin dem Betriebe des Bauern tätig war, dem er beim DreschenHilfe leistete. Seine Tätigkeit habe darin bestanden, daß er demEinleger die Garben zureichte. Die Dreschgenossenschafi stelle zuihrer Maschine nur zwei Personen, den Maschinisten und denEinleger, während für alle übrigen Arbeitskräfte der Landwirt,der dreschen lasse, zu sorgen habe. Bei Dampfdreschmaschinenwerde aber nicht einmal der Einleger zu dem Maschinenpersonalgerechnet, sondern mehrfach unter die landwirtschaftlichen Ar-beiter. Im vorliegenden Falle habe der Einleger zwar zu derGesellschaft gehört, trotzdem bleibe aber die Folgerung gerecht»fertigt, daß, wenn ein Arbeiter des dreschenden Landwirts zeit-weise die Funktionen des Einlegers übernimmt, er immer nochin dem landwirtschaftlichen Betriebe des Getreidebesitzers tätigsei. Bei vorübergehenden Hilfeleistungen zu einem stemdenBetrieb finde ein Uebertritt des Arbeiters in diesen Betrieb nichtnotwendig statt, insbesondere nicht, wenn die fragliche Arbeit zu-gleich dem Interesse dcS eigenen Betriebes diene.(Amtl. Nachr,des R. V. A. 1891, S. 244k Nr. 1027—1030.) Dieses berechtigeaber zu der Annahme, daß nicht die beklagte Genossenschaft, sondernder Bauer, dem der Kläger dreschen half, Unternehmer des Be-triebes gewesen ist, in welchem der Kläger den Unfall erlitten hat;somit sei die beklagte Genossenschaft als Dritter im Sinne desangenommenen§ 161 anzusehen. Als Dritter haste sie aber, so-weit die Ansprüche des Klägers nicht auf die Berufsgenossenschaftübergehen, gemäß den§Z 823, 830, 707S, 714 des BüraerlichcnGesetzbuches.HanvlungZgrhilfin oder Gewcrbegehilfin?Gegen den Fleischermeister Paul Merker klagte bor demJnnungsschiedSgericht die Verkäuferin R. Sie war seit dem1. August beim Beklagten beschäftigt. Am 1. September wurde ihrzum 46. gekündigt und schon am 2. September eine weitere Ver-käuferin eingestellt. Am gleichen Tage wurde die Klägerin vonder Ehefrau des Beklagten zum Arzt geschickt, der ihr die Warzenvon den Händen entfernen sollte. Die Klägerin wurde dadurcherwerbsunfähig und deshalb sofort entlassen. Sie fordert 23,64 M.Entschädigung für 44 Tage. Der Beklagte wendet ein, daßer zur sofortigen Entlassung berechtigt gewesen sei; eflie Ver-käuferin mit Warzen auf den Händen könne er nicht beschäftigen.Da Klägerin bereits einen vollen Monat beschäftigt gewesen ist,bestreitet sie die Berechtigung dieser Einrede. Das JnnungS-schiedsgericht wies die Klage ab, weil die Klägerin die Krankheitschon vorher gehabt hat und sich dieselbe nicht im Betriebe des Be-klagten zugezogen hat.Die Entscheidung geht aus zwei Gründen fehl. Formell istnicht das JnnungsschiedSgericht, sondern das Kaufmannsgericht zu-ständig. Die Fleischermamsell, ebenso die Bäckermamsell, verrichtetkeine technischen Dienste, sondern hat mit dem Umsatz der Warenzu tun. Sie ist mithin Handlungsgehilfin. Die entgegenstehendeSpruchpraxis des Jnnungsschiedsgerichts und einiger Kaufmanns-gerichte verstößt gegen das Gesetz. Materiell war der Anspruch derKlägerin aber berechtigt, weil der vom JnnungsschiedSgericht an-geführte Grund im Gesetz keine Stütze findet. Hoffentlich geht dieKlägerin an daZ Amtsgericht, um hier die Unzuständigkeit desJnnungsschiedsgerichts ausspreck�n zu lassen, und klagt dann beimKaufmannSgericht ihr Gehalt für die Dauer eines Quartals eiu.Haftpflicht deS Arbeitgebers für entwendete Sachen.Der Maurer A. klagte gestern beim Gewerbegericht gegen denArchitekten Berkefeld auf Zahlung von 14,60 M. als Schadenersatzfür eine Hose, die ihm auf der Arbeitsstelle abhanden gekommenist. Der dem Kläger zur Aufbewahrung der Kleidung zur Ver-fügung stehende Kellerraum wurde vom Polier nicht abgeschlossen.Das Gcwcrbcgericht hielt den Beklagten mit Recht für ersah-pflichtig, weil es zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, einenverschließbaren Raum zur Aufbewahrung ihrer Sachen den vonihm Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Der gerichtLseitigeVergleichsvorschlag auf 8 M. wurde von beiden Teilen an-genommen._Die»Blutegel" de» Herrn Antelmannbeschäftigten die letzte Sitzung der 1. Kammer des Berliner Kauf.mannsgcrichts. Der Kläger S. war mit drei anderen Handlungs-gehilfen in gleicher Stellung bei dem Bclagten Brun- Antelmann,Inhaber des»Deutschen Kolonialhauses", als Reisender tätig.Nach der Behauptung des Klägers soll nun A. eines Tages zu allenvier Reisenden zugleich geäußert haben:»Sie sind Blutegel anmeinem Körper! Sie saugen mich aus!" Der Kläger fühlte sichdurch diese Worte in seiner Ehre schwer gekränkt und verließ sofortdie Stellung. Er nahm auch seine Tätigkeit nicht wieder auf,nachdem der Beklagte ihn durch Boten hatte bitten lassen, wiederins Geschäft zu kommen. Der Beklagte wendet demgegenüber ein.daß er nur eine ähnliche Redewendung in Form eines Gleichnissesgebraucht habe. Weil die Herren so lange in der Kneipe saßen.habe er gesagt, daß Leute, die es so wenig gewissenhaft mit ihrerTätigkeit nehmen, Blutegeln gleichkommen, die ihn aussaugenwollen. Zudem bezog sich die Redewendung nur auf die dreianderen Reisenden. Gerade der Kläger war nicht gemeint, da ernur in das von seinen Kollegen geschmiedete Komplott mit hineiri-gezogen worden sei. Vollends hätte der Kläger seine Tätigkeitwieder aufnehmen müssen, wenn der Chef extra zu ihm hinschicke.Er könne doch nicht verlangen, daß der Prinzipal selber ihndemütigst zurückhole.Das KaufmannSgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlungdes Restgehaltes von 413 M. Auch in der vom Beklagten zu-gestandenen Form durfte dieser den Ausdruck nicht gebrauchen.Kläger konnte als Teil der beleidigten Gesamtheit seine Tätigkeitsofort einstellen und hatte auch nicht nötig, mnem späteren wieimmer auch gearteten Ersuchen um Wiederaufnahme der ArbeitFolge zu leisten. Seinen Gehaltsanspruch behalte er bis Ablaufder Kündigungsfrist._DaS Halten eine» Ap-thekerlehrlingS.Der Apotheker W. aus Posen hatte einen jungen Menschen inseinem Geschäft angestellt, welcher Benzin, Magentropfen usw.verkaufte. Eine höhere Schule hatte der junge Mensch nicht be-sucht. Ein Gehilse war in der Apotheke nicht tätig. Von demRegierungspräsidenten hatte W. keine Erlaubnis Malten, einenLehrling zu halten. Die Strafkammer erkannte �zegen W. aufGrund der Apothekenbetriebsordnung und de»§ 367(6) des Straf.gesetzbuches auf eine Geldstrafe, weil er im Betriebe feiner