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Wie seine Vorgänger, so ist der neue Grütli-Kalender wieder reich an gutem, schönem Stoffe. Dem Andenken des so früh aus seiner vielseitigen Tätigkeit dahingerafften Gottfried Reimann widmet Hans Wirz einen trefflichen, ehrenden Nachruf. Eine Anzahl kleinerer und gröherer Erzählungen wechseln ab mit belehrenden Abhandlungen von U. Meyer über die EntWickelung der schweizerischen Konsumvereine, Dr. W e h r l i über Erdbeben, Dr. Hertz über die Entwickelung der Weltwirtschaft. Die Reiseschilderuug Seidels über die Wisper Täler ist unter- haltend und belehrend zugleich. und in der sozialpolitischen Rund- schau erhält der Leser eine prägnante Zusammenfassung aller er- wähnenswerten Ereignisse. Der Kalender ist mit einer ganzen An- sohl sonstiger nützlicher Angaben aus der schweizerischen Arbeiter- bewegung ausgerüstet. Jeder Käufer des Griitli-Kalenders nimmt Übrigens noch an ewer Gratisverlosung guter Bücher teil. ?iigenclbe\vegiiiig. Die sozialdemokratische Jugendbewegung in Schweben. In der verflossenen Woche hielt der Sozialdemokratische Jugend- verband Schwedens   im Volkshaus zu Stockholm   semen Ver- bands tag ab. Es waren 200 Jugendklubs durch 180 Delegierte vertreten. Als Gäste nahmen der Vorsitzende des dänischen sozial- demokratischen Jugendverbandes. Genosse Jens Knudsen, sowie Genosse Dr. KarlLiebknechtan den Verhandlungen teil. Die sozialdemokratische Jugendbewegung Schwedens   umfaßt jetzt 420 Klubs mit ungefähr 15 000 Mitgliedern. Von diesen Jugendklubs stehen jedoch noch 70 außerhalb des Zentralverbandes. Seit dem vorigen Verbandstag, 4007, ist die Zahl der Klubs um 67 gewachsen, die Mitgliederzahl jedoch um ungefähr 2000 zurück- gegangen, was offenbar aus die Wirtschaftskrise, die ungeheure Arbeitslosigkeit und die fortgesetzten Massenaussperrungen zurück- zuführen ist, wodurch große Scharen, namentlich junger Leute aus dem Lande getrieben wurden. Die Agitation ist in der verflossenen Geschäftsperiode recht lebhaft gewesen. Allein auf Veranlassung des Zentralvorstandcs wurden 36 Agitationsreiscn veranstaltet, mit denen 4432 Versammlungen verbunden waren, an denen über 466 000 Personen teilnahmen. Von der Ausdehnung der schriftlichen Propaganda zeugt die Tatsache, daß nicht weniger als 544 267 Bücher und Broschüren verbreitet wurden, neben ungefähr 4 Million Flugblättern und abgesehen von dem VerbandsorganFram"(Vorwärts"), das monatlich in 30 bis 40 000 Exemplaren erscheint. Der antimilitaristischen Propaganda wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet, ebenso der Aufklärungs- und Bildungsarbeit sowie dem K a m'p f gegen die Schmutzliteratur. Der Verband verfügt zurzeit über 30 Wanderbibliotheken, die auf Bestellung von Ort zu Ort ge- schickt werden und namentlich für die schwachbevölkerten Landstriche bestimmt find, wo es den Klubs an den Mitteln fehlt, sich aus eigener Kraft eine ausreichende Bibliothek zu verschaffen. Ferner zählt der Verband 60 Studienzirkel, die einem tieferen Bildungs- bedürfnis Rechnung tragen. Auf dem Kongreß wurde über verschiedene wichtige Fragen beraten. In einer der Oeffentlichkeit nicht zugänglichen Sitzung diskutierte man die Frage des Wehrpflichtstreiks. Das Ergebnis war eine Resolution, in der ausgesprochen wird, daß der Kongreß sich nicht der Illusion hingibt, die militaristische Frage könne durch einen Wehrpflichtsstreik gelöst werden, daß jedoch ein solcher Streit unter gewissen Umständen z. B. wenn die Machthaber von der wehrpflichtigen Jugend Schwedens   noch größere Opfer fordern sollten eine wirksame gelegentliche Waffe im Kampfe gegen den Militarismus sein könne und daß darum die sozialdemokratische Jugend die Frage diskutieren müsse: ob nicht in einer solchen Situation eine neue Taktik mit Musterungs- oder Wehrpflichtstreiks angewandt werden sollte. Ferner wurde beschlossen, alle Jahr zum 4. Mai eine Antimilitaristen- und Friedcnsmarke herauszugeben, die bei den allgemeinen Mai» demonstrationen im ganzen Lande verkauft werden soll. Sodann wurde über»Königtum oder Republik" diskutiert und beschlossen, eine kräftige Agitation für republikanische Staats- Verfassung zu entfalten sowie dahin zu streben, daß diese Forderung vom nächsten Parteitag in das aktuelle Parteiprogramm aus- genommen wird. Ein Antrag, wonach der Jugendverband die unter Redaktion d«S Genossen Höglund erscheinende Zeitung Stormklocken" übernehmen soll, fand ebenfalls die Zustimmung des Kongresses. Eine lebhafte Debatte entwickelte sich über da? ThemaA n t i- ncilitaristische R e i ch s t a g s t a k t i k", wobei eine gewisse Mißstimmung über die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion zur Militärfrage hervortrat. Zu diesem Punkte wurde eine Reso- lution angenommen, in der der sozialdemokratischen Reichstags- fraktion vorgeworfen wird, daß sie infolge ihrer Kompromißpolitik die Prinzipien der Sozialdemokratie, besonders in der Militär- frage, beiseite gesetzt habe, und verlangt wird, daß die Fraktion eine scharfe prinzipielle Kritik und nicht nur Detailkritik führe, daß sie in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der inter  - nationalen Kongresse dem bestehenden Militärwesen alle Mittel verweigere, daß sie bei guter Gelegenheit, ebenso wie es in Nor  - wegen und in Dänemark   geschehen ist, einen Abrüstungs. Vorschlag vorlege und daß die Initiative zu einer gemeinsamen skandinavischen Aktion für die Verwirklichung der Friedens- idee ergriffen werde. Ferner wurde eine Resolution zur Nüchternheitsfrage angenommen, in der erklärt wird, daß bei den Festen und Ver- anstaltungen des Jugendverbandes keine alkoholischen Getränke ausgeschänkt werden dürfen, daß die Agitatoren des Verbandes in ihren Vorträgen auf den Alkoholismus   als eins der größten Hindernisse des Fortschritts hintveften sollen und daß in den Publikationen des Verbandes keine Annoncen über Alkoholgetränke Aufnahme finden! Zur Religionsfrage wurde beschlossen, eine Prokla- mation an die Arbeiter zu richten: sich und ihre Kinder von allen kirchlichen Zereinonien, wie Taufe, Konfirmation, kirchliche Trauung usw., fernzuhalten, sofern sie nicht aus religiöser lieber- ze u gu n g daran teilnehmen. Auch zum Sport nahm der Kongreß Stellung; er erkannte den guten Einfluß einer vernünftig betriebenen Gymnastik an, wandte sich jedoch gegen die einseitige physische Ausbildung und die Rekordjägerei, wie sie bei den Sports- leuten häufig hervortreten, und betonte, daß die sozialen Miß- Verhältnisse und Ungerechtigkeiten das größte Hindernis der Eni- Wickelung eines gesunden, starken Geschlechts sind. Im übrigen wurde eine Resolution gegen die indirekten Steuern angenommen, und schließlich sprach der Kongreß sich für die Förderung des Gedankens einer Weltsprache aus. Außerdem wurden besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schmutzliteratur beschlossen. Der Sitz des Verbandes wurde von Malmö   nach Stockholm  verlegt. Der Kongreß beschloß, drei besoldete Funktionäre an- zustellen; für diese Posten wurden gewählt: alsStormklockens" Redakteur Z. Höglund..Frams" Redakteur Frederik Ström und als Geschäftsführer des Verbandes E m u W a l l, n, her dies« Stellung schon bisher bekleidete. Genosse Liebknecht, der schon auf dem Kongreß eine An- Sprache gehalten, die Notwendigkeit der antimilitaristischen Agitation betont und seine Freude über die radikale sozialdemokratische Jugendbewegung Schwedens   ausgesprochen hatte, hielt vor einer großen Versammlung im Volkshaus zu Stockholm   über »Opportunismus in der Politik" einen Vortrag, der lebhasten Beifall fand,_ Hus Induftm und Kandel  . Krisen-Gewinne. Das Gejammer über hohe Löhne, niedrige Preise, enorme Be« i lastung durch die Sozialpolitik usw., das besonders aus der Groß- industrie ertönte, erscheint als Ausfluß schrankenloser Begehrlichkeit angesichts der Abschlüsse der meisten Unternehmen. Daß manche von ihnen unter der Krise gar nichl gelitten haben, sie es trefflich verstanden, die Folgen des Konjunkturumschwunges auf die Arbeiter abzuwälzen, dafür ein paar Beispiele: Die Dillinger Hüttenwerke  brachten für das letzte Jahr 2 667 456 M. Reingewinn heraus, gegen nur 2 476 797 M. im Jahre vorher; der Deutsch  -Luxemburgische Bergwerks- und Hüttenverein, der für 4907/08 mit einem Betriebs- Überschuß von 8 900 622 M. abschloß, erzielte im letzten Jahre 10574 699 Mark. Die MaiineSmann-Röhrenwerke schließen für das letzte Jahr mit 4 676 931 M. Reingewinn ab gegen 4 004 639 M. im Vorjahre. Die Aktionäre brauchen sich keine Sorge um das tägliche Bröl zu machen. Für das neue GesMftsjahr werden ebenfalls.be- friedigende" Ergebnisse in Aussicht gestellt. Deutscher   Außenhandel im September 1909. Nach dem Septemberheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen monatlichen Nachweise gestaltete sich der aus- wärtige Handel Deutschlands   im September d. I. wie folgt: Einfuhr 5 487 409 Tonnen verschiedene Waren, ferner 164 493 Stück, worunter 44 693 Pferde usw. gegen 6 009 980 und 6 688 439 Tonnen im Vormonat und im September v. I. und 116 492 und 166 440 Stück in diesen beiden Monalen. Ausfuhr 4 196 431 Tonnen, ferner 32 407 Stück, worunter 403 Pferde usw., gegen 4360 866 und 4 267 343 Tonnen im Vor- monat und im September vorigen Jahres und 43 430 und 29 487 Stück in diesen beiden Monaten. Die Gesamteinfuhr in den ersten neun Monaten dieses Jahres 46 663 612 Tonnen gegen 44 649 291 im Vorjahre, ferner 1 038 267 gegen 1 127 680 Stück im Vorjahre. Die gleichzeitige Gesamtanssuhr 34 869 768 gegen 83 858171 Tonneu im Vorjahre, ferner 264 769 gegen 283 840 Stück im Vor- jähre. Die Gesamteinfuhr hatte ohne Edelmetalle einen Wert von 6040,2 Millionen Mark gegen 6620,2 Millionen Mark, die Gesamt« ausfuhr einen solchen von 4796,6 Millionen Mark gegen 4732 Millionen Mark im Vorjahre. Der Edelmerallverkehr erreichte im laufenden Jahre einen Wert von 219,6 Millionen Mark in der Einfuhr und 222,0 Millionen Mark in der Ausfuhr. Die Vorjahrs- werte waren 303,6 Millionen Mark in Einfuhr und 66 Millionen Mark in Ausfuhr.  _ Gemeindewaldungeu der Provinz Brandenburg  . Nachfolgend geben wir eine Zusammenstellung der finanziellen Ergebnisse einer großen Anzahl von Gemeindewaldungen der Provinz Brandenburg  , soweit vergleichende Angaben vorliegen. ES bleibt bei der Wertung der Zahlen zu berücksichtigen, daß sie die absolute Güte der jetzigen Waldbehandlung und der daraus resultierenden Rentabilität nicht angeben können. Diese ist mit abhängig von der Qualität des BodenS usw. und nicht zum wenigsten von der Sorgfalt und der forsttechnischen Geschicklichkeit, mit welcher die Baumbestände in den letzten fünf und mehr Jahrzehnten gepflegt worden sind. Da sämtliche in Betracht kommende Forsten räumlich eng verbunden sind was ziemlich gleiche Wärme« und Feuchtigkeitsbedingungen schafft und auch bei ähnlichen Bodenverhältnissen in nicht allzu verschiedener Höhenlage existieren, können dir sich aus den Ver- schiedenheiten ergebenden Differenzen allerdings nicht sehr groß sein. Lübben   steht somit an erster Stelle der Gemcindewaldungen, deren Ausgaben sich vermindert resp. deren Einnahmen sich ge- steigert haben. Bei den Mehrausgaben steht an erster Stelle mit 23 Prozent der gesamten Einnahmen die Gemeindewaldung Müll- rose. Leider ist zu befürchten, daß bei der allgemeinen Finanznot die Gcmeindewaldungen allzusehr als Milchkuh betrachtet werden, wobei die Gefahr des Raubbaues nahe liegt. StaatSaustrSge für Waggonfabriken. Wie die»Magd. Ztg." be- richtet, wird die preußische Regierung vom Landtage 460 Millionen Mark für Beschaffung neuer Güterwogen fordern. Diese Forderung sei hervorgerufen durch zahlreiche Klagen, die seit Einführung der Güterwagengemeinschaft auS anderen Bundesstaaten, insbesondere auS Sachsen  , über die Verwendung der diesen gehörenden Güter» wagen in Preußen laut geworden smd. Im Sinne des Güterwagen- gemeiiischastSvertrageS müssen auch die anderen Bundesstaaten Preußen mit der Vermehrung ihres GüterwagenparkS folgen. So niuß z. B., wenn der preußische Landtag die geforderten 460 Millionen bewilligt, Sachsen   für die Vermehrung der Zahl seiner Güterwagen eine Summe von annähernd 14 Millionen Mark aufwenden. Soziales. Haftung Dritter im Sinne des 8 151 des Unfallversicherung»- gcsetzes für Land- und Forstwirtschaft. Vor dem Reichsgericht wurde dieser Tage eine Klage des Oekonom S. in Neuhof gegen 22 Oekonomen dieser Gegend ver- handelt, die eine sogenannte Drrschgenossenschaft bilden und ihre Dampfdrcschmaschine nebst Personal nebenbei auch anderen Bauern zur Verfügung stellen. Als diese Maschine am 6. August 1904 bei einem Bauern in Neuhof arbeitete und der Kläger   diesem Hilfe leistete, bestieg er in seinem Diensteifer die Maschine, um für den Einleger einzutreten, der sie für einen Moment verlassen hatte. Hierbei geriet er in die Dreschtrommcl, die ihm den linken Fuß zermalmte. Er mußte sich das Bein abnehmen lassen, und nimmt nun für alle Schäden die zu der erwähnten Genossenschast ver- einigten beklagten Oekonomen in Anspruch, da die Maschine mehr- fach Mängel gehabt habe und auch bei der Aufstellung gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen worden sei. Voraussetzung für den Anspruch ist, daß die beklagte Genossenschast alsDritter* im Sinne des§ 161 in Betracht kommt. Dies bedingt wieder, daß der Kläger   nicht im Betriebe der Genossenschaft, woselbst er für einen Moment aushalf, sondern im Betriebe des Landwirts, dem er dreschen half, beschäftigt gewesen sein mutz. Das Landgericht Fürth erkannte auf- Abweisung des Klägers. Auf die Berufung des Klägers erkannte das Lberlandesgericht Nürnberg   soweit zugunsten des Klägers, als Schmerzensgeld und dessen weitere Ansprüche für die ersten 13 Wochen in Betracht kommen. Im übrigen wies es die Klage ab. Die dann vom Kläger beim Reichsgericht eingelegte Revision hatte den Erfolg, daß das Urteil des OberlandeSgerichts Nürnberg insoweit aufgehoben wurde, als Kläger mehr als zu einem Fünftel abgewiesen worden war und wurden die Ansprüche des Klägers auf Ersatz der Kur- und Pslegekostcn, auf Ersatz des entgangenen Arbeitsverdienstes, auf Schmerzensgeld und auf Entschädigung für dauernde Entstellung zu vier Fünfteilen dem Grunde nach als gerechtfertigt anerkannt. Der erkennende 6. Zivilsenat legt in seinen EntscheibungS« gründen dar, daß es keinem Zweifel unterliege, daß der Kläger  in dem Betriebe des Bauern tätig war, dem er beim Dreschen Hilfe leistete. Seine Tätigkeit habe darin bestanden, daß er dem Einleger die Garben zureichte. Die Dreschgenossenschafi stelle zu ihrer Maschine nur zwei Personen, den Maschinisten und den Einleger, während für alle übrigen Arbeitskräfte der Landwirt, der dreschen lasse, zu sorgen habe. Bei Dampfdreschmaschinen werde aber nicht einmal der Einleger zu dem Maschinenpersonal gerechnet, sondern mehrfach unter die landwirtschaftlichen Ar- beiter. Im vorliegenden Falle habe der Einleger zwar zu der Gesellschaft gehört, trotzdem bleibe aber die Folgerung gerecht» fertigt, daß, wenn ein Arbeiter des dreschenden Landwirts zeit- weise die Funktionen des Einlegers übernimmt, er immer noch in dem landwirtschaftlichen Betriebe des Getreidebesitzers tätig sei. Bei vorübergehenden Hilfeleistungen zu einem stemden Betrieb finde ein Uebertritt des Arbeiters in diesen Betrieb nicht notwendig statt, insbesondere nicht, wenn die fragliche Arbeit zu- gleich dem Interesse dcS eigenen Betriebes diene.(Amtl. Nachr, des R. V. A. 1891, S. 244k Nr. 10271030.) Dieses berechtige aber zu der Annahme, daß nicht die beklagte Genossenschaft, sondern der Bauer, dem der Kläger dreschen half, Unternehmer des Be- triebes gewesen ist, in welchem der Kläger   den Unfall erlitten hat; somit sei die beklagte Genossenschaft als Dritter im Sinne des angenommenen§ 161 anzusehen. Als Dritter haste sie aber, so- weit die Ansprüche des Klägers nicht auf die Berufsgenossenschaft übergehen, gemäß den§Z 823, 830, 707S, 714 des Büraerlichcn Gesetzbuches. HanvlungZgrhilfin oder Gewcrbegehilfin? Gegen den Fleischermeister Paul Merker   klagte bor   dem JnnungsschiedSgericht die Verkäuferin R. Sie war seit dem 1. August beim Beklagten beschäftigt. Am 1. September wurde ihr zum 46. gekündigt und schon am 2. September eine weitere Ver- käuferin eingestellt. Am gleichen Tage wurde die Klägerin von der Ehefrau des Beklagten zum Arzt geschickt, der ihr die Warzen von den Händen entfernen sollte. Die Klägerin wurde dadurch erwerbsunfähig und deshalb sofort entlassen. Sie fordert 23,64 M. Entschädigung für 44 Tage. Der Beklagte wendet ein, daß er zur sofortigen Entlassung berechtigt gewesen sei; eflie Ver- käuferin mit Warzen auf den Händen könne er nicht beschäftigen. Da Klägerin bereits einen vollen Monat beschäftigt gewesen ist, bestreitet sie die Berechtigung dieser Einrede. Das JnnungS- schiedsgericht wies die Klage ab, weil die Klägerin die Krankheit schon vorher gehabt hat und sich dieselbe nicht im Betriebe des Be- klagten zugezogen hat. Die Entscheidung geht aus zwei Gründen fehl. Formell ist nicht das JnnungsschiedSgericht, sondern das Kaufmannsgericht zu- ständig. Die Fleischermamsell, ebenso die Bäckermamsell, verrichtet keine technischen Dienste, sondern hat mit dem Umsatz der Waren zu tun. Sie ist mithin Handlungsgehilfin. Die entgegenstehende Spruchpraxis des Jnnungsschiedsgerichts und einiger Kaufmanns- gerichte verstößt gegen das Gesetz. Materiell war der Anspruch der Klägerin aber berechtigt, weil der vom JnnungsschiedSgericht an- geführte Grund im Gesetz keine Stütze findet. Hoffentlich geht die Klägerin an daZ Amtsgericht, um hier die Unzuständigkeit des Jnnungsschiedsgerichts ausspreck�n zu lassen, und klagt dann beim KaufmannSgericht ihr Gehalt für die Dauer eines Quartals eiu. Haftpflicht deS Arbeitgebers für entwendete Sachen. Der Maurer A. klagte gestern beim Gewerbegericht gegen den Architekten Berkefeld auf Zahlung von 14,60 M. als Schadenersatz für eine Hose, die ihm auf der Arbeitsstelle abhanden gekommen ist. Der dem Kläger zur Aufbewahrung der Kleidung zur Ver- fügung stehende Kellerraum wurde vom Polier nicht abgeschlossen. Das Gcwcrbcgericht hielt den Beklagten mit Recht für ersah- pflichtig, weil es zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, einen verschließbaren Raum zur Aufbewahrung ihrer Sachen den von ihm Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Der gerichtLseitige Vergleichsvorschlag auf 8 M. wurde von beiden Teilen an- genommen._ Die»Blutegel" de» Herrn Antelmann beschäftigten die letzte Sitzung der 1. Kammer des Berliner   Kauf. mannsgcrichts. Der Kläger S. war mit drei anderen Handlungs- gehilfen in gleicher Stellung bei dem Bclagten Brun- Antelmann, Inhaber des»Deutschen Kolonialhauses", als Reisender tätig. Nach der Behauptung des Klägers soll nun A. eines Tages zu allen vier Reisenden zugleich geäußert haben:»Sie sind Blutegel an meinem Körper! Sie saugen mich aus!" Der Kläger   fühlte sich durch diese Worte in seiner Ehre schwer gekränkt und verließ sofort die Stellung. Er nahm auch seine Tätigkeit nicht wieder auf, nachdem der Beklagte ihn durch Boten hatte bitten lassen, wieder ins Geschäft zu kommen. Der Beklagte wendet demgegenüber ein. daß er nur eine ähnliche Redewendung in Form eines Gleichnisses gebraucht habe. Weil die Herren so lange in der Kneipe saßen. habe er gesagt, daß Leute, die es so wenig gewissenhaft mit ihrer Tätigkeit nehmen, Blutegeln gleichkommen, die ihn aussaugen wollen. Zudem bezog sich die Redewendung nur auf die drei anderen Reisenden. Gerade der Kläger   war nicht gemeint, da er nur in das von seinen Kollegen geschmiedete Komplott mit hineiri- gezogen worden sei. Vollends hätte der Kläger   seine Tätigkeit wieder aufnehmen müssen, wenn der Chef extra zu ihm hinschicke. Er könne doch nicht verlangen, daß der Prinzipal selber ihn demütigst zurückhole. Das KaufmannSgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung des Restgehaltes von 413 M. Auch in der vom Beklagten zu- gestandenen Form durfte dieser den Ausdruck nicht gebrauchen. Kläger   konnte als Teil der beleidigten Gesamtheit seine Tätigkeit sofort einstellen und hatte auch nicht nötig, mnem späteren wie immer auch gearteten Ersuchen um Wiederaufnahme der Arbeit Folge zu leisten. Seinen Gehaltsanspruch behalte er bis Ablauf der Kündigungsfrist._ DaS Halten eine» Ap-thekerlehrlingS. Der Apotheker W. aus Posen hatte einen jungen Menschen in seinem Geschäft angestellt, welcher Benzin, Magentropfen usw. verkaufte. Eine höhere Schule hatte der junge Mensch nicht be- sucht. Ein Gehilse war in der Apotheke nicht tätig. Von dem Regierungspräsidenten hatte W. keine Erlaubnis Malten, einen Lehrling zu halten. Die Strafkammer erkannte �zegen W. auf Grund der Apothekenbetriebsordnung und de»§ 367(6) des Straf. gesetzbuches   auf eine Geldstrafe, weil er im Betriebe feiner