Apotheke ohne Genehmigung des Regierungspräsidenten keinenLehrling beschäftigen durfte. Diese Entscheidung focht W. durchRevision beim Kammergericht an und betonte, er verkaufe auchsolche Sachen, welche in Kaufläden und Drogengeschäften zu habenseien. Der junge Mensch sei nicht im eigentlichen Apotheken-betriebe, sondern mit dem Verkauf von solchen Sachen im Handels-gewerbe beschäftigt worden, welche auch in Drogenhandlungen feil-gehalten werden. Das Kammergericht hob die Vorentscheidung aufund wies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Eni-scheidung an die Strafkammer zurück. In den Gründen führtees unter anderem aus: Nach der Apothekenbetriebsordnung könnejeder Apothekenvorstand soviel Lehrlinge, als er Gehilfen habe,zur Ausbildung annehmen; wer keinen Gehilfen halte, könne einenLehrling ausbilden, bedürfe aber hierzu der Erlaubnis des Re-gierungspräsidenten. Eine Verurteilung des Angeklagten aufGrund des§ 367(B) des Strafgesetzbuches könne nur in dem Falleeintreten, wenn W. dem jungen Menschen erlaubte, Arzneimittelzu verkaufen. Es bleibe mithin zu prüfen, ob Magentropsen zuden Arzneimitteln gehören._Von der Elektrotechnik.Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik hat sich im Vor-jähre auch den Namen:„für Elektrotechnik" noch zugelegt, einBeweis für das Fortschreiten der Elektrotechnik in Deutschland.Versichert Ivaren im Jahre l907: B8V3 Betriebe, im Jahre 7908dagegen 6162. Auch die Zahl der versicherten Arbeiter ist von222 786 auf 224 497 gestiegen. In der Elektrotechnik sind davonallein 108 472 beschäftigt oder 48 Proz. der Versicherten. DerJahresdurchschnittslohn eines Versicherten hat sich gegen das Jahr1907 von 1311 M. nur auf 1315 M., also um kaum 4 M. erhöht.Den niedrigsten Lohn zahlt man in Schlesien mit 1016 M., denhöchsten in Sektion l Berlin mit 1474 M. pro Jahr.Auch die Zahl der Unfälle ist etwas zurückgegangen, weil, wieder Bericht richtig bemerkt:„die Industrie weniger stark beschäftigtwar." Es fiel infolgedessen die unheilvolle Ueberarbeit fort, die' Zahl der ungeschulten Arbeitskräfte war da sicher nicht so groß, alsin Zeiten der Hochkonjunktur usw. Gemeldet wurden im Berichts-jähre 9942 Unfälle, gegen 10 336 im Jahre 1907. Ohne weitereUnfallfolgen waren hiervon allein 7528 Fälle laut Bericht imier-halb der ersten 13 Wochen erledigt, so daß zum Schlüsse nur an1418 Verletzte Rente gezahlt werden mutzte. Von diesen Renten-empfängern waren 1306 männlichen und 112 weiblichen Geschlechts.Als Folgen dieser entschädigten Fälle gibt der Bericht an: 67Todesfälle. 1097 Fälle mit teilweiser und 254 Fälle mit vorüber-gehender Erwerbsunfähigkeit.Die technischen. Aufsichtsbeamten können es sich nicht entgehenlassen, wieder den Verletzten die Hauptschuld an den Unfällen selbstzuzuschreiben. Den Unternehmern wird dies wieder grotze Freudebereiten, aber eS stimmt mit den„Feststellungen" nicht.So wollen die Beamten„keine schweren Mitzstände durchBeschäftigung von jugendlichen Arbeitern an gefährlichen Mtoschinen" finden!Nachdem die Beamten zur Freude der Unternehmer wieder-holt erklärten haben, datz„ein grotzer Teil der Unfälle auf die Un-achtsamkeit und teilweise sogar groben Leichtsinn" der Arbeiter zu-rückzuführen seien, schildert man später folgende Zustände:„beiVerwendung von offenen Schmiedefeuern haben die Arbeiter in ge-schlossenen Räumen häufig unter Rauch und Oualm zu leiden."—„Gesundheitssckädliche Einflüsse hat man im elektrischen Schweih-betriebe beobachtet." Die Folgen waren„chronische Augenentzün-düngen", auch„Nickelkrätze", die aber heute noch nicht als Betriebs-Unfälle entschädigt werden. Wie sehr die Unfallgefahr von denUnternehmern selbst geschaffen wird, gibt der Bericht selbst zu:„Auch für die Aufstellung von Kraftmaschinen in kleinen Betrieben,vornehmlich von Gas- und Petroleummotoren, stehen mitunter nurungeeignete Betriebsräume zur Verfügung. In niedrigen Keller-räumen ohne Luft und Licht ober auch in dunklen, anderweitig un-benutzbaren Winkeln der Arbeitsräume selbst finden sich Gas-motore, deren sorgsame Bedienung unter solchen Umständen nahezuausgeschlossen ist." Trotzdem klagt der Bericht darüber, datz dieStrafandrohungen gegen die Arbeiter erfolglos bleiben und schlägtvor schärfer vorzugehen!Das Glück der Unfallverletzten im Rentenstreit ergibt sich auSden Zahlen des Berichts. Von den Berufungen der Verletztenwurden von den Schiedsgerichten 594 abgewiesen und nur 231 alsbegründet anerkannt. Auch das Reichsversichcrungsamt hieb in die-selbe Kerbe, denn es wies 196 Rekurse der Verletzten zurück undnur in 29 Fällen hielt es den Rekurs für begründet. Dagegenhatte die Genossenschaft 62 Erfolge und 43 Mißerfolge mit eigenenRekursen.Huö der frauenbcwegung.Die englischen Frauenrechtlerinnen.Die Behandlung der Frauenrechtlerinnen in den Gesängnissengibt zu dielen irrtümlichen Anschauungen Aulab. Die Fälle,datz eine Frauenrechtlerin wegen Verkehrsstörung, Angriffe ausPolizei. Fenstereinschlagen bei Mnistern. Steinwerfen auf Minister-wagen usw. direkt zu Gefängnis verurteilt wird, sind äutzerstselten. Gewöhnlich wird die Uebertretung mit Geld be-straft, erst bei Nichtzahlung tritt Gefängnisstrafe ein. ImGefängnis widersetzen sich die Frauenrechtlerinnen der Gefängnis-ordnung. Das neueste Protestmittel ist Fasten im Gefängnis, woraufdie Gefängnisbehörden zur Zwangsernährung greifen. DieZwangsernährung führt wieder zu aufregenden Szenen im Gefängnis und schlietzlich zu einer Klage der durch Zwang er-nährten Gefangenen gegen den Minister des Innern.Hier ein Beispiel: Der Premierminister Asquith sprach vor einigenWochen in einer öffentlichen Versammlung in Birmingham. Beiseiner Rückfahrt zum Bahnhofe wurde er mit Steinen beworfen.Eine Mitz Ainsworth wurde als Steinwerferin verhaftet und zuzehn Mark Geldstrafe verurteilt. Sie zog Gefängnisvor. Hier angelangt, lehnte sie es ab. sich der Gefängnisordnungzu unterwerfen. Sie vcrioeigerte alle Nahrung, woraus sie zwangs-weise ernährt wurde. Nach der Entlassung aus dem Gefängnisstrengte sie einen Prozeß gegen den Minister des Innern an wegenBeleidigung, Beschädigung ihrer Gesundheit usw. Das Gerichtbeschlotz, der Anklage vorläufig stattzugeben und den Minister, dieLerzte und die Gcfängnisbehörden vorzuladen.Eine demokratische Fraucnrcchtsliga hat sich jetzt in Englandgebildet. Im Gegeinatz zu den Stimmrechtsfrauen. die nur dieAusdehnung des' geltenden Wahlrechts auf die Frauen und damiteine Vermehrung der Wählerzahl au-Z den besitzenden Klassen aufKosten der Arbeiter fordern, verlangt die neue Liga dem soziolistilchenProgramm gemätz: eine Stimme für jeden Mann undjede Frau! Dem Verein gehören auch Männer an. Seintaktisches Vorgehen unterscheidet sich in angenehmer Weise vondem jener SuffragistS aus den besitzenden Klassen, die alleStun, um den gegenwärtigen Kampf um Demolratie imStaat zu stören und so der Frauensache am meisten schaden. Erfordert nach Erledigung der Budget- und Oberhausfrage denErlatz eine? Gesetzes für ein völlig demokratisches Männer-und Fraueustiiimirccht. Dafür sind bereits 34 Abgeordnete ge«Wonnen. Ebenso wird die Agitation unter den Massen kräftig be-trieben. Schon haben 70 Organisationen, darunter die Frauen-Genossenschaftsgilde mit 26 000 und die Arbeiterinnen-Union in Leek(3000) ihren Beitritt erklärt und Dutzende anderer unterstützen dieneue Bewegung.In den Bereinigten Staaten hat sich die nationale Organisationder bürgerlichen Frauenrechtlerinnen für das unbeschränkteund allgemeine Fraucnwahlrecht rückhaltlos ausgesprochen.Die Präsidentin, Frau Anna Howard Shaw, erklärte öffentlich,bei Gelegenheit der Eröffnung des neuen Hauptquartiers, daß dieOrganisation unter Ablehnung eines begrenzten Frauenwahlrechtsfür das allgemeine Wahlrecht kämpfe. Sie bemerkte:„Im vorigenJahre hat man mich ersucht, einem im Staate Süd» Dakotaeingereichten Gesetzentwurf, der den st e ue r zah l e n d e n Frauendas Wahlrecht geben sollte, meine Unterstützung zuzuwenden. Ichdepeschierte sofort:„Bekämpft diesen Gesetzentwurf, unsere nationale Organisation wird keinen Cent zur Unterstützung dafür aus-geben." Dieselbe Antwort gaben wir, als im Staate Oregonähnliche Gesetze durchgedrückt werden sollten. Seitdem hat man indiesen beiden Staaten Gesetzentwürfe eingereicht, die das all-gemeine Stimmrecht für die Frauen fordern und diese habenwir unterstützt. Von den Südstaatcn trat man an uns heran mitdem Ansinnen, das Wahlrecht nur für die weißen Frauen zufordern. Unsere Erklärung lautete:„Wir wünschen das' Wahlrechtnur dann, wenn es allen Frauen, den schwarzen wie denweißen, zuerkannt wird." Das hat man uns im Süden sehrübel genommen und unsere Sekretärin im Staate Louisiana muhtedaraufhin sogar ihr Amt niederlegen."Leseabende.Steglitz. Freitag, den 22. Oktober. S'/a Uhr, bei Rohmann, Schlotz-stratze 117: Rezitation Henckelscher Gedichte.Kericdts» Leitung.Unterschlagung im Amte.Den Anforderungen ihres Amtes nicht gewachsen war diefrühere Fahrkartenverkäuferin Hedwig Kolleis, die sich gestern aufdie Anklage des Vergehens im Amte vor der 1. Strafkammer desLandgerichts I zu verantworten hatte. Die Angeklagte nahm imAlter von 25 Jahren eine Stellung bei der Königlichen Eisenbahn-direktion in Berlin an und wurde drei Jahre zunächst als Aus-Hilfe und sodann als Anwärterin beschäftigt. Sie war zunächstauf dem Potsdamer Fernbahnhof, dann auf dem Bahnhof Wannseeund zuletzt in Friedenau als Fahrkartenverläuferin tätig. Ihrwurde zum Vorwurf gemacht, in den Jahren 190? bis 1909 fort-gesetzt Veruntreuungen begangen zu haben. Sie soll in den Jahren1908— 1909 1115 M., die sie in amtlicher Eigenschaft empfangen,ferner im Jahre 1907 350 Fahrkarten ll. Klasse nach Potsdam,im Jahre 1909 40 Monatskarten II. Klasse von Friedenau nachBerlin unterschlagen haben. Sie war im großen und ganzengeständig, die höchst komplizierten Manöver ausgeführt zu haben,die dazu gehören, um die Entnahme so grotzer Posten von Fahr-karten aus den zeder Fahrkartenausgabestelle zugewiesenen Fahr»kartenbeständen zu bewerkstelligen, ohne datz das Fehlen der Kartengemerkt wurde. Sie bestritt aber lebhaft, auch nur einen Pfennigfür sich verbraucht zu haben. Sie will Fehlbeträge an Geld undMankos an Billetts schon in den ersten Wochen ihrer Schalter-tätigkeit bemerkt haben. Sie versichert, datz sie die veruntreutenGelder nicht für sich, sondern nur zur Deckung der immer wieder»kehrenden Fehlbeträge verwendet habe, die ihr auf unerklärlicheWeise entstanden seien. Sie ist auch der Ansicht, datz sie für dieSünden anderer vielleicht niitbützen müsse, denn auch andere Per-sonen hätten Zutritt zu den Fahrkartenbeständen und es sei nichtunmöglich, datz diese das Defizit, welches sie zu decken getrachtethabe, vergrößert haben. Der Eisenbahnfiskus ist nicht zu Schadengekommen, da der Vater der Angeklagten den fehlenden Betragersetzt hat. Die Angeklagte selbst ist aus dem Eisenbahndienst ent-lassen worden. Sic hat sich dies so zu Herzen genommen, daß sieeinen Selbstmordversuch gemacht hat; zurzeit sucht sie sich alsSchneiderin durch die Welt zu bringen. Da es sich um Amts-vergehen handelt, beträgt das geringste Strafmatz 3 Monate. DerStaatsanwalt empfahl die Einsetzung dieses geringsten Strafmaßesund da drei Fälle unter Anklage standen, eine Gesamtstrafe von6 Monaten Gefängnis.— Das Urteil des Gerichts lautete-ruf4 Monate Gefängnis. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechts»anmalt Schwindt, hatte einen Beweis für die Einwände der An-geklagten nicht angetreten._Analysenfälschung.Wegen Beleidigung des Kaiserlichen. AdmiralitätSratS Pro-fessor Dr. StShr, Vorstandes des Torped'olaboratoriumS zu Kiel,hatte sich der Chemiker und Verleger Dr. Werner Esch auS Hamburgvor der 6. Strafkammer des Landgerichts Berlin l zu verant-Worten. Dr. E. war Assistent in dem Torpedolaboratorium unterProfessor Stöhr gewesen und hatte diese Stellung gekündigt, daer in einem gegen Stöhr seinerzeit anhängig gewesenen Diszipli-narverfahren als Zeuge gegen diesen vernommen werden sollte.Er behauptet nun, seit dieser Zeit von Prof. Stöhr ungünstig be-auskunftet zu sein und wurde auch seinerseits in seiner Eigen-schaft als Reserveoffizier in ein ehrengerichtliches Verfahren ver-wickelt, weil er gegen Stöhr den Vorwurf der Analhfenfälschungerhoben haben sollte. Er soll nämlich— und darum dreht sichauch der Beleidigungsprozetz— gegenüber dem GroßindustriellenDr. Majert und dessen Sohn behauptet haben, Professor Stöhrhabe Analysen gefälscht und sich nicht gescheut, dieses Vergehen ihm(Esch) in die Schuhe zu schieben. Hiervon erhielt Professor StöhrKenntnis und stellte Strafantrag. Der Angeklagte wandte ein,es sei seinerzeit von Herrn Professor Stöhr«in Bericht an denvorgesetzten Admiral entworfen und in eine Analhsentabelle einegeschätzte Zahl statt einer genau berechneten zwecks Täuschung ein-gesetzt worden. In dem Falle der Unterredung mit Dr. Majertjunior habe er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt»da er diesen in seinem ehrengerichtlichen Verfahren juristisch kon-snltiert habe. Dem Vater Dr. M. gegenüber habe der Angeklagteüberhaupt nichts gesagt.— Das Gericht sprach den Angeklagtenin dem Falle mit Dr. Majert junior frei, indem es ihm denSchutz des§ 193 zubilligte und beschloß, die Verhandlung über denanderen Fall zu vertagen und neue Beweise zu erheben, insbe-sondere Professor Dr. Stöhr zu laden.Mundraub.Abermals, am Dienstag, hatte sich das Reichsgericht gegen einezu enge Auslegung des 8 370 Ziffer 5 des Strafgesetzbuches zuwenden. Das Landgericht M.-Gladbach hat am 22. April die un-verehelichte Wallraff wegen Rückfalldiebstahls zu g Monaten, ihreSchwester, die verehelichte Barbara Spix, wegen einfachen Dieb-stahls zu einer Woche Gefängnis verurteilt. Sie haben ihremDienstherrn 9 Flaschen Wein und eine Flasche Sekt entwendet.Das Landgericht meinte, schon wegen des nicht unbedeutendenWertes könne Mundraub nicht in Frage' kommen. Das Reichs-geeicht hob auf die Revision der Angeklagten das Urteil auf, danickt geprüft ist, ob es sich nicht um eine geringe Menge zum als-baldigen Verbrauch handelte. Wird diese Frage bejaht, so kannnur Bestrafung auf Grund des 8 370 Ziffer 5 erfolgen, der mitGeldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen die Ent-Wendung von NahrungS. oder Genutzmitteln von unbedeutendemWert oder in geringer Menge zum alsbaldigen Gebrauch bedroht.8 175.Vom Landgericht III in Berlin ist, wie unseren Lesern er-innerlich, am 4. Mai der Rechtsanwalt Dr. Magnus Haase zuBerlin wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit nach 8 175 zu dreiMonaten Gefängnis und Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicherAemter auf drei Jahre verurteilt worden. Mit verurteilt ist derSteinsetzergehilfe Schmidt. Gegen Haase, dessen Ehe geschiedenist, schwebt ein Entmündigungsverfahren und ein Disziplinar-verfahren.— Seine Revision gegen das erwähnte Strafurteil wurdeam Dienstag vom Reichsgericht verworfen.Wegen 5 Pfennig— 3 Monate Gefängnis.Der Fabrikarbeiter Müller in Würzburg war arbeits- undmittellos. Er bettelte und schützte, um das Mitleid zu erwecken,ein körperliches Gebrechen vor. Ein Architekt gab ihm 5 Pfennig.Darauf wurde er wegen Betruges angeklagt. Da er wegen Be-truges rückfällig ist, wurde er zu der gesetzlichen Mindeststrafe von3 Monaten Gefängnis verurteilt!'Betrug begeht nach dem Strafgesetzbuch, wer in der Absicht.sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zuverschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, datzer durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unter-drückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.Das Gericht mutz demnach angenommen haben, der Architekt hättedie 5 Pf. nicht hingegeben, wenn er nur gewußt hätte, derBettelnde sei arbeits- und vermögenslos; vielmehr fei er zur Hin-gäbe der Pfennige durch den Glauben an das vorgeschützte Ge-brechen veranlaßt._Vermischtes.Verhaftung wegen Abtreibung.Magdeburg, Verhaftet wurde hierfelbst die fröhere HebammePauline Wolf, welche durch Hilfe, die nach§ 218 des B. Str. G. B.verboten ist, glänzende Geschäfte machte. Sie betrieb ihr Geschäftzuletzt in einer der frcquentiertesten Straßen Magdeburgs.Tod auf den Schienen.Mainz. Auf der Strecke Mainz— Worms wurde gestern abendein Unbekannter von einem Eiscnbahnzug totgefahren. Die Leichewar völlig verstümmelt. Das Herz des Getöteten wurde auf demhiesigen Hauptbahnhofe auf einem Trittbrett des Zuges gefunden-Der Mord auf Rüge» harrt immer noch der Aufklärung. InMiddelfast auf Firnen find vorgestern zwei Personen im Seegelbootangekommen, auf die das Signalement der Rügener Mörder patzte.Sie wurden verhaftet, mutzten jedoch, wie eine Meldung aus Kopen-Hagen besagt, wieder freigelassen werden, nachdem sich ihre Unschuldherausgestellt hatte.Neue Cholerafälle. Nach amtlicher Meldung aus Königsberg i. Pr.sind der Arbeiter August Schulz und die Arbeiterfrau Marie Naujokin Andreischken, Kreis Niederung, an Cholera gestorben.Königsberg i. Pr., 20. Oktober.(W. T. B.) Die heutige amt»liche Meldung über die Choleraerkrankungen in Andreischken wirddahin berichtigt, datz autzer dem Oberleiter Schulz der ArbeiterNaujok an Cholera verstorben ist. Bei der Ehefrau des letzteren sindzwar Cholerabazillen festgestellt worden, jedoch liegt bisher eine Er-krankung nicht vor.Ei» Taifun in Hongkong. AuS Hongkong wird vom gestrigenTage gemeldet: Hier wütete gestern ein heftiger Taifun, der unterden Schiffen großen Schaden anrichtete und viele Schiffsverlusteherbeiführte. Mehrere Häuser sind eingestürzt, viele Dschunken ge-funken. In Macas wurde ein französisches und ein portugiesischesKanonenboot durch den Orkan auf ein Reisfeld geworfen.Wie aus Manila gemeldet wird, hat der Taifun, der inHongkong und Macao wütete, auch im nördlichen Teile sowie imInnern der Insel Luzon große Verheerungen angerichtet und vieleMenschenleven gefordert._eingegangene Druchfcbriften.» Die taktische» Differenzen in der Arbeiterbewegung. VonPaimekoek. 50 Pf. Auer u. Co., Hamburg.Uebcr die Indikationen der HochgcbirgSkurrn für Rerden-krank». Von Geh. S.-Zt. Pros. Dr. A. Nolda. 50 Pf.— Kinder-aussagen. Von Dr. H. Hahmann. 1 M. C. Marhold, Halle a. S.Ty. H. Morgan. Experimentelle Zoologie. Von Dr. L. Rhumbler.Beb. 11 M., geb. 12 M. B. G. Teubner, Leipzig.Der Zigarcttenkasten. Komödie von I. Galsworthh. vs Selten.B. Eassirer, Berlin IV. 35._,_Die Abendburg. Von Bruno Wille. Broich, b M., geb. 6,50 M.E. Diederichs Verlag, Jena._„.,„.Sonnentage. Reisebilder Otts Andalusien von M. Andersen Nexo.Brosch. 3 M., geb. 4 M. G. Merseburger, Leipzig.Drei Novellen von adeliger Lust, von St. Martens. 2 Sil.—Quellen im Sande. Noman von C. G. Reuliiig. 3,50 M.— Glückslasten. Roman von H. v. Zobeltitz. 4M.— Eine Peri. Roman vonAnselm« Heine. 3 M. E. Fleischet u. Co., Berlin, LInkstr. IS.Gant Pous. Roman von B. Catala. Geh. 4 M., geb. 5 M.— DaSewige Rätsel. Roman von Gustaf as Geijerstam. Geh. 2,50 M., geb.3.50 M.— Hans auS einer anderen Welt. Roman von G. Hirschseld.Geh. 5 M., geb. 6 M. S. Fischer, Berlin. Bülowstr. 00.Ein eigentümlicher Mensch. Von F. Kuschnitzky. Brosch. 3 M.,geb. 4 M. Verlag für Literatur, Kunst und Musik in Leipzig.Unterin Rad. Roman von H. Hesse. 1 M., geb. 1,25 M. S. Fischer,Berlin, Bülowstr. 00.Streifzüge durch die Welt der Grostftadtkinder. Ei« Lesebuchfür Schule und Haus. Von F. Gansberg. Geb. 3,20 M.— Der Fabrik»Lehrvcrtrag. Mustersormular. Mit einem Anhange: Die rechtlichenGrundlagen des Fabrik-LehrverhäitnisseS. Bon Dr. C. Faulhaber. Geh.0,30 M.— Naturstudirn. Ei» Buch für die Jugend von Proseffor Dr.K. Kraepelin. Kart. 1 M. L. G. Teubner, Leipzig.KriekKasten der Redahtion.Sit wrlstlsche«vrechsmnde findet Linden st raste 3, zweiter Hos,dritter Eiugang, vier Treppen, MF" S a h r ft» h l toochrntögltchabends»»» 7>4 bis Wj Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends deginnt dirSprechstnnbr»m V Uhr. Jeder Anfrage ist«in Buchstabe und eine Zahl alsMcrljitchcu»eiznfUgrn. Briefliche Antwort wird nicht erteil«. Bis zu«Beantwortung im Briefkasten können 1t rage vergehen. Eilig« Kragen trageman in dir Sprrchstundc vor.P. H. 63. 1. Ihr eigenes Vermögen bleibt Ihnen, außerdem würdenSie ein Viertel des Nachlasses Ihre« Mannes erben, drei Viertel fällt anseine Kinder. 2. Ja. 3. Nein,«S kann aber em Testament gemacht werden,durch daS die Kinder auf das PfUchtteil(die Hälfte der gesetzlichen Portion)gesetzt würden. Wird solch' Testament gemacht und Sie im übrigen alseinzige Erbin eingesetzt, so würden Sie süns Achtel erben.— O. W. 101.Das ist unmöglich. Ein während- der Ehe geborenes Kind trägt den Namendes Ehemannes und gilt als eheliches Kind, auch wenn es durch Ehebrucherzeugt ist. Nur der Ehemann ist berechtigt, gegen da« Kind aus 11n-ehelichkeitserklärung uild Atndeftmg des Namens zu klagen.— B. G. 10.Der junge Mann gehört der evangelischen Kirche an undmühte aus dieser austreten.—. N. F. 84. Da ein schriftlicherVertrag nicht vorliegt, ist die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Si«hätte noch bis am 3. Oktober ausgesprochen werden können.— W. E. 4. Zwecks Wioderverheiratung müssen Sie sich an daS Vor-mnndschastsgerlcht mit dem Antrag wenden, Ihnen einen Auseinander»sctzungsschein bchuss Wiederverheiratung zu erteilen. Zweckmäßig ist es,dem Antrage die Sterbcurkunde Ihrer Frau, die Geburtsurkunden IhrerKinder beiznsügen und einen TellnngSpfleger vorzuschlagen. Die Teilungbezieht sich aus den Nachlag Ihrer Frau. Das Aufgebot müssen Sie dam«bei dem Standesamt vornehmen, vor dem die Ehe vollzogen werden soll.— B. P. 136. Haben Sie sich geeinigt, so können Sic gegen den Ver-gleich nichts mehr machen. Sonst würden Sie ständig Psändnngsversuchevornehmen können.— Wanderschein 300. Wenden Sie sich schleunigstan da» Polizeipräsidium mit einem ans Ausstellung deS Scheins gcrichtcrenAntrage.— R. G. 100. Die vorübergehende Jnvalidenreiite tritt ein,wenn mindesten» 25 Wochen hintereinander Erlverbsunfühigkeit vor»gelegen hat, also bei Krankheit für den Rest der Krankheit— F. K. 777. 1. Ein rechtlich oerfolgbarer Anspruch steht der Fra»nicht zu. 2. Nur soweit die Betreffenden ohne Beeinträchtigung desUnterhalts ihrer Familie hierzu imstande sind.— M. M. Nein.WitternnaSüberffcht voi» SO. Oktober ISM»». morgen« 8 llftr.Wetterprognose für Donnerstag.be» LI. Oktober 1000.Mild und vielfach heiter, zeitweise nebelig oder wolkig bei mägiamsüdwestlichen Winden i keine erheblichen Niederschläge.Berliner«etterbnrea».