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Apotheke ohne Genehmigung des Regierungspräsidenten keinen Lehrling beschäftigen durfte. Diese Entscheidung focht W. durch Revision beim Kammergericht an und betonte, er verkaufe auch solche Sachen, welche in Kaufläden und Drogengeschäften zu haben seien. Der junge Mensch sei nicht im eigentlichen Apotheken- betriebe, sondern mit dem Verkauf von solchen Sachen im Handels- gewerbe beschäftigt worden, welche auch in Drogenhandlungen feil- gehalten werden. Das Kammergericht hob die Vorentscheidung auf und wies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Eni- scheidung an die Strafkammer zurück. In den Gründen führte es unter anderem aus: Nach der Apothekenbetriebsordnung könne jeder Apothekenvorstand soviel Lehrlinge, als er Gehilfen habe, zur Ausbildung annehmen; wer keinen Gehilfen halte, könne einen Lehrling ausbilden, bedürfe aber hierzu der Erlaubnis des Re- gierungspräsidenten. Eine Verurteilung des Angeklagten auf Grund des§ 367(B) des Strafgesetzbuches könne nur in dem Falle eintreten, wenn W. dem jungen Menschen erlaubte, Arzneimittel zu verkaufen. Es bleibe mithin zu prüfen, ob Magentropsen zu den Arzneimitteln gehören._ Von der Elektrotechnik. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik hat sich im Vor- jähre auch den Namen:für Elektrotechnik  " noch zugelegt, ein Beweis für das Fortschreiten der Elektrotechnik in Deutschland  . Versichert Ivaren im Jahre l907: B8V3 Betriebe, im Jahre 7908 dagegen 6162. Auch die Zahl der versicherten Arbeiter ist von 222 786 auf 224 497 gestiegen. In der Elektrotechnik sind davon allein 108 472 beschäftigt oder 48 Proz. der Versicherten. Der Jahresdurchschnittslohn eines Versicherten hat sich gegen das Jahr 1907 von 1311 M. nur auf 1315 M., also um kaum 4 M. erhöht. Den niedrigsten Lohn zahlt man in Schlesien   mit 1016 M., den höchsten in Sektion l Berlin   mit 1474 M. pro Jahr. Auch die Zahl der Unfälle ist etwas zurückgegangen, weil, wie der Bericht richtig bemerkt:die Industrie weniger stark beschäftigt war." Es fiel infolgedessen die unheilvolle Ueberarbeit fort, die ' Zahl der ungeschulten Arbeitskräfte war da sicher nicht so groß, als in Zeiten der Hochkonjunktur usw. Gemeldet wurden im Berichts- jähre 9942 Unfälle, gegen 10 336 im Jahre 1907. Ohne weitere Unfallfolgen waren hiervon allein 7528 Fälle laut Bericht imier- halb der ersten 13 Wochen erledigt, so daß zum Schlüsse nur an 1418 Verletzte Rente gezahlt werden mutzte. Von diesen Renten- empfängern waren 1306 männlichen und 112 weiblichen Geschlechts. Als Folgen dieser entschädigten Fälle gibt der Bericht an: 67 Todesfälle. 1097 Fälle mit teilweiser und 254 Fälle mit vorüber- gehender Erwerbsunfähigkeit. Die technischen. Aufsichtsbeamten können es sich nicht entgehen lassen, wieder den Verletzten die Hauptschuld an den Unfällen selbst zuzuschreiben. Den Unternehmern wird dies wieder grotze Freude bereiten, aber eS stimmt mit denFeststellungen" nicht. So wollen die Beamtenkeine schweren Mitzstände durch Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern an gefährlichen Mto schinen" finden! Nachdem die Beamten zur Freude der Unternehmer wieder- holt erklärten haben, datzein grotzer Teil der Unfälle auf die Un- achtsamkeit und teilweise sogar groben Leichtsinn" der Arbeiter zu- rückzuführen seien, schildert man später folgende Zustände:bei Verwendung von offenen Schmiedefeuern haben die Arbeiter in ge- schlossenen Räumen häufig unter Rauch und Oualm zu leiden." Gesundheitssckädliche Einflüsse hat man im elektrischen Schweih- betriebe beobachtet." Die Folgen warenchronische Augenentzün- düngen", auchNickelkrätze", die aber heute noch nicht als Betriebs- Unfälle entschädigt werden. Wie sehr die Unfallgefahr von den Unternehmern selbst geschaffen wird, gibt der Bericht selbst zu: Auch für die Aufstellung von Kraftmaschinen in kleinen Betrieben, vornehmlich von Gas- und Petroleummotoren, stehen mitunter nur ungeeignete Betriebsräume zur Verfügung. In niedrigen Keller- räumen ohne Luft und Licht ober auch in dunklen, anderweitig un- benutzbaren Winkeln der Arbeitsräume selbst finden sich Gas- motore, deren sorgsame Bedienung unter solchen Umständen nahezu ausgeschlossen ist." Trotzdem klagt der Bericht darüber, datz die Strafandrohungen gegen die Arbeiter erfolglos bleiben und schlägt vor schärfer vorzugehen! Das Glück der Unfallverletzten im Rentenstreit ergibt sich auS den Zahlen des Berichts. Von den Berufungen der Verletzten wurden von den Schiedsgerichten 594 abgewiesen und nur 231 als begründet anerkannt. Auch das Reichsversichcrungsamt hieb in die- selbe Kerbe, denn es wies 196 Rekurse der Verletzten zurück und nur in 29 Fällen hielt es den Rekurs für begründet. Dagegen hatte die Genossenschaft 62 Erfolge und 43 Mißerfolge mit eigenen Rekursen. Huö der frauenbcwegung. Die englischen Frauenrechtlerinnen. Die Behandlung der Frauenrechtlerinnen in den Gesängnissen gibt zu dielen irrtümlichen Anschauungen Aulab. Die Fälle, datz eine Frauenrechtlerin wegen Verkehrsstörung, Angriffe aus Polizei. Fenstereinschlagen bei Mnistern. Steinwerfen auf Minister- wagen usw. direkt zu Gefängnis verurteilt wird, sind äutzerst selten. Gewöhnlich wird die Uebertretung mit Geld be- straft, erst bei Nichtzahlung tritt Gefängnisstrafe ein. Im Gefängnis widersetzen sich die Frauenrechtlerinnen der Gefängnis- ordnung. Das neueste Protestmittel ist Fasten im Gefängnis, worauf die Gefängnisbehörden zur Zwangsernährung greifen. Die Zwangsernährung führt wieder zu aufregenden Szenen im Ge­fängnis und schlietzlich zu einer Klage der durch Zwang er- nährten Gefangenen gegen den Minister des Innern. Hier ein Beispiel: Der Premierminister Asquith   sprach vor einigen Wochen in einer öffentlichen Versammlung in Birmingham  . Bei seiner Rückfahrt zum Bahnhofe wurde er mit Steinen beworfen. Eine Mitz Ainsworth wurde als Steinwerferin verhaftet und zu zehn Mark Geldstrafe verurteilt. Sie zog Gefängnis vor. Hier angelangt, lehnte sie es ab. sich der Gefängnisordnung zu unterwerfen. Sie vcrioeigerte alle Nahrung, woraus sie zwangs- weise ernährt wurde. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis strengte sie einen Prozeß gegen den Minister des Innern an wegen Beleidigung, Beschädigung ihrer Gesundheit usw. Das Gericht beschlotz, der Anklage vorläufig stattzugeben und den Minister, die Lerzte und die Gcfängnisbehörden vorzuladen. Eine demokratische Fraucnrcchtsliga hat sich jetzt in England gebildet. Im Gegeinatz zu den Stimmrechtsfrauen. die nur die Ausdehnung des' geltenden Wahlrechts auf die Frauen und damit eine Vermehrung der Wählerzahl au-Z den besitzenden Klassen auf Kosten der Arbeiter fordern, verlangt die neue Liga dem soziolistilchen Programm gemätz: eine Stimme für jeden Mann und jede Frau! Dem Verein gehören auch Männer an. Sein taktisches Vorgehen unterscheidet sich in angenehmer Weise von dem jener SuffragistS aus den besitzenden Klassen, die alleS tun, um den gegenwärtigen Kampf um Demolratie im Staat zu stören und so der Frauensache am meisten schaden. Er fordert nach Erledigung der Budget- und Oberhausfrage den Erlatz eine? Gesetzes für ein völlig demokratisches Männer- und Fraueustiiimirccht. Dafür sind bereits 34 Abgeordnete ge« Wonnen. Ebenso wird die Agitation unter den Massen kräftig be- trieben. Schon haben 70 Organisationen, darunter die Frauen- Genossenschaftsgilde mit 26 000 und die Arbeiterinnen-Union in Leek (3000) ihren Beitritt erklärt und Dutzende anderer unterstützen die neue Bewegung. In den Bereinigten Staaten hat sich die nationale Organisation der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen für das unbeschränkte und allgemeine Fraucnwahlrecht rückhaltlos ausgesprochen. Die Präsidentin, Frau Anna Howard Shaw  , erklärte öffentlich, bei Gelegenheit der Eröffnung des neuen Hauptquartiers, daß die Organisation unter Ablehnung eines begrenzten Frauenwahlrechts für das allgemeine Wahlrecht kämpfe. Sie bemerkte:Im vorigen Jahre hat man mich ersucht, einem im Staate Süd» Dakota  eingereichten Gesetzentwurf, der den st e ue r zah l e n d e n Frauen das Wahlrecht geben sollte, meine Unterstützung zuzuwenden. Ich depeschierte sofort:Bekämpft diesen Gesetzentwurf, unsere natio­nale Organisation wird keinen Cent zur Unterstützung dafür aus- geben." Dieselbe Antwort gaben wir, als im Staate Oregon  ähnliche Gesetze durchgedrückt werden sollten. Seitdem hat man in diesen beiden Staaten Gesetzentwürfe eingereicht, die das all- gemeine Stimmrecht für die Frauen fordern und diese haben wir unterstützt. Von den Südstaatcn trat man an uns heran mit dem Ansinnen, das Wahlrecht nur für die weißen Frauen zu fordern. Unsere Erklärung lautete:Wir wünschen das' Wahlrecht nur dann, wenn es allen Frauen, den schwarzen wie den weißen, zuerkannt wird." Das hat man uns im Süden sehr übel genommen und unsere Sekretärin im Staate Louisiana   muhte daraufhin sogar ihr Amt niederlegen." Leseabende. Steglitz  . Freitag, den 22. Oktober. S'/a Uhr, bei Rohmann, Schlotz- stratze 117: Rezitation Henckelscher Gedichte. Kericdts» Leitung. Unterschlagung im Amte. Den Anforderungen ihres Amtes nicht gewachsen war die frühere Fahrkartenverkäuferin Hedwig Kolleis, die sich gestern auf die Anklage des Vergehens im Amte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts I   zu verantworten hatte. Die Angeklagte nahm im Alter von 25 Jahren eine Stellung bei der Königlichen Eisenbahn- direktion in Berlin   an und wurde drei Jahre zunächst als Aus- Hilfe und sodann als Anwärterin beschäftigt. Sie war zunächst auf dem Potsdamer   Fernbahnhof, dann auf dem Bahnhof Wannsee  und zuletzt in Friedenau   als Fahrkartenverläuferin tätig. Ihr wurde zum Vorwurf gemacht, in den Jahren 190? bis 1909 fort- gesetzt Veruntreuungen begangen zu haben. Sie soll in den Jahren 1908 1909 1115 M., die sie in amtlicher Eigenschaft empfangen, ferner im Jahre 1907 350 Fahrkarten ll. Klasse nach Potsdam  , im Jahre 1909 40 Monatskarten II. Klasse von Friedenau   nach Berlin   unterschlagen haben. Sie war im großen und ganzen geständig, die höchst komplizierten Manöver ausgeführt zu haben, die dazu gehören, um die Entnahme so grotzer Posten von Fahr- karten aus den zeder Fahrkartenausgabestelle zugewiesenen Fahr» kartenbeständen zu bewerkstelligen, ohne datz das Fehlen der Karten gemerkt wurde. Sie bestritt aber lebhaft, auch nur einen Pfennig für sich verbraucht zu haben. Sie will Fehlbeträge an Geld und Mankos an Billetts schon in den ersten Wochen ihrer Schalter- tätigkeit bemerkt haben. Sie versichert, datz sie die veruntreuten Gelder nicht für sich, sondern nur zur Deckung der immer wieder» kehrenden Fehlbeträge verwendet habe, die ihr auf unerklärliche Weise entstanden seien. Sie ist auch der Ansicht, datz sie für die Sünden anderer vielleicht niitbützen müsse, denn auch andere Per- sonen hätten Zutritt zu den Fahrkartenbeständen und es sei nicht unmöglich, datz diese das Defizit, welches sie zu decken getrachtet habe, vergrößert haben. Der Eisenbahnfiskus ist nicht zu Schaden gekommen, da der Vater der Angeklagten den fehlenden Betrag ersetzt hat. Die Angeklagte selbst ist aus dem Eisenbahndienst ent- lassen worden. Sic hat sich dies so zu Herzen genommen, daß sie einen Selbstmordversuch gemacht hat; zurzeit sucht sie sich als Schneiderin durch die Welt zu bringen. Da es sich um Amts- vergehen handelt, beträgt das geringste Strafmatz 3 Monate. Der Staatsanwalt empfahl die Einsetzung dieses geringsten Strafmaßes und da drei Fälle unter Anklage standen, eine Gesamtstrafe von 6 Monaten Gefängnis.   Das Urteil des Gerichts lautete-ruf 4 Monate Gefängnis. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechts» anmalt Schwindt, hatte einen Beweis für die Einwände der An- geklagten nicht angetreten._ Analysenfälschung. Wegen Beleidigung des Kaiserlichen. AdmiralitätSratS Pro- fessor Dr. StShr, Vorstandes des Torped  'olaboratoriumS zu Kiel  , hatte sich der Chemiker und Verleger Dr. Werner Esch auS Hamburg  vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Berlin   l zu verant- Worten. Dr. E. war Assistent in dem Torpedolaboratorium unter Professor Stöhr gewesen und hatte diese Stellung gekündigt, da er in einem gegen Stöhr seinerzeit anhängig gewesenen Diszipli- narverfahren als Zeuge gegen diesen vernommen werden sollte. Er behauptet nun, seit dieser Zeit von Prof. Stöhr ungünstig be- auskunftet zu sein und wurde auch seinerseits in seiner Eigen- schaft als Reserveoffizier in ein ehrengerichtliches Verfahren ver- wickelt, weil er gegen Stöhr den Vorwurf der Analhfenfälschung erhoben haben sollte. Er soll nämlich und darum dreht sich auch der Beleidigungsprozetz gegenüber dem Großindustriellen Dr. Majert und dessen Sohn behauptet haben, Professor Stöhr habe Analysen gefälscht und sich nicht gescheut, dieses Vergehen ihm (Esch) in die Schuhe zu schieben. Hiervon erhielt Professor Stöhr Kenntnis und stellte Strafantrag. Der Angeklagte wandte ein, es sei seinerzeit von Herrn Professor Stöhr«in Bericht an den vorgesetzten Admiral entworfen und in eine Analhsentabelle eine geschätzte Zahl statt einer genau berechneten zwecks Täuschung ein- gesetzt worden. In dem Falle der Unterredung mit Dr. Majert junior habe er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt» da er diesen in seinem ehrengerichtlichen Verfahren juristisch kon- snltiert habe. Dem Vater Dr. M. gegenüber habe der Angeklagte überhaupt nichts gesagt. Das Gericht sprach den Angeklagten in dem Falle mit Dr. Majert junior frei, indem es ihm den Schutz des§ 193 zubilligte und beschloß, die Verhandlung über den anderen Fall zu vertagen und neue Beweise zu erheben, insbe- sondere Professor Dr. Stöhr zu laden. Mundraub. Abermals, am Dienstag, hatte sich das Reichsgericht gegen eine zu enge Auslegung des 8 370 Ziffer 5 des Strafgesetzbuches zu wenden. Das Landgericht M.-Gladbach hat am 22. April die un- verehelichte Wallraff wegen Rückfalldiebstahls zu g Monaten, ihre Schwester, die verehelichte Barbara Spix, wegen einfachen Dieb- stahls zu einer Woche Gefängnis verurteilt. Sie haben ihrem Dienstherrn 9 Flaschen Wein und eine Flasche Sekt entwendet. Das Landgericht meinte, schon wegen des nicht unbedeutenden Wertes könne Mundraub nicht in Frage' kommen. Das Reichs- geeicht hob auf die Revision der Angeklagten das Urteil auf, da nickt geprüft ist, ob es sich nicht um eine geringe Menge zum als- baldigen Verbrauch handelte. Wird diese Frage bejaht, so kann nur Bestrafung auf Grund des 8 370 Ziffer 5 erfolgen, der mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochen die Ent- Wendung von NahrungS  . oder Genutzmitteln von unbedeutendem Wert oder in geringer Menge zum alsbaldigen Gebrauch bedroht. 8 175. Vom Landgericht III in Berlin   ist, wie unseren Lesern er- innerlich, am 4. Mai der Rechtsanwalt Dr. Magnus Haase zu Berlin   wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit nach 8 175 zu drei Monaten Gefängnis und Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf drei Jahre verurteilt worden. Mit verurteilt ist der Steinsetzergehilfe Schmidt. Gegen Haase, dessen Ehe geschieden ist, schwebt ein Entmündigungsverfahren und ein Disziplinar- verfahren. Seine Revision gegen das erwähnte Strafurteil wurde am Dienstag vom Reichsgericht verworfen. Wegen 5 Pfennig 3 Monate Gefängnis. Der Fabrikarbeiter Müller in Würzburg   war arbeits- und mittellos. Er bettelte und schützte, um das Mitleid zu erwecken, ein körperliches Gebrechen vor. Ein Architekt gab ihm 5 Pfennig. Darauf wurde er wegen Betruges angeklagt. Da er wegen Be- truges rückfällig ist, wurde er zu der gesetzlichen Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis verurteilt!' Betrug begeht nach dem Strafgesetzbuch, wer in der Absicht. sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, datz er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unter- drückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Das Gericht mutz demnach angenommen haben, der Architekt hätte die 5 Pf. nicht hingegeben, wenn er nur gewußt hätte, der Bettelnde sei arbeits- und vermögenslos; vielmehr fei er zur Hin- gäbe der Pfennige durch den Glauben an das vorgeschützte Ge- brechen veranlaßt._ Vermischtes. Verhaftung wegen Abtreibung. Magdeburg  , Verhaftet wurde hierfelbst die fröhere Hebamme Pauline Wolf, welche durch Hilfe, die nach§ 218 des B. Str. G. B. verboten ist, glänzende Geschäfte machte. Sie betrieb ihr Geschäft zuletzt in einer der frcquentiertesten Straßen Magdeburgs. Tod auf den Schienen. Mainz  . Auf der Strecke Mainz   Worms   wurde gestern abend ein Unbekannter von einem Eiscnbahnzug totgefahren. Die Leiche war völlig verstümmelt. Das Herz des Getöteten wurde auf dem hiesigen Hauptbahnhofe auf einem Trittbrett des Zuges gefunden- Der Mord auf Rüge» harrt immer noch der Aufklärung. In Middelfast auf Firnen find vorgestern zwei Personen im Seegelboot angekommen, auf die das Signalement der Rügener Mörder patzte. Sie wurden verhaftet, mutzten jedoch, wie eine Meldung aus Kopen- Hagen besagt, wieder freigelassen werden, nachdem sich ihre Unschuld herausgestellt hatte. Neue Cholerafälle. Nach amtlicher Meldung aus Königsberg   i. Pr. sind der Arbeiter August Schulz und die Arbeiterfrau Marie Naujok in Andreischken, Kreis Niederung, an Cholera gestorben. Königsberg   i. Pr., 20. Oktober.  (W. T. B.) Die heutige amt» liche Meldung über die Choleraerkrankungen in Andreischken wird dahin berichtigt, datz autzer dem Oberleiter Schulz der Arbeiter Naujok an Cholera verstorben ist. Bei der Ehefrau des letzteren sind zwar Cholerabazillen festgestellt worden, jedoch liegt bisher eine Er- krankung nicht vor. Ei» Taifun in Hongkong  . AuS Hongkong   wird vom gestrigen Tage gemeldet: Hier wütete gestern ein heftiger Taifun, der unter den Schiffen großen Schaden anrichtete und viele Schiffsverluste herbeiführte. Mehrere Häuser sind eingestürzt, viele Dschunken ge- funken. In Macas wurde ein französisches und ein portugiesisches Kanonenboot durch den Orkan auf ein Reisfeld geworfen. Wie aus Manila   gemeldet wird, hat der Taifun, der in Hongkong   und Macao   wütete, auch im nördlichen Teile sowie im Innern der Insel Luzon   große Verheerungen angerichtet und viele Menschenleven gefordert._ eingegangene Druchfcbriften. » Die taktische» Differenzen in der Arbeiterbewegung. Von Paimekoek. 50 Pf. Auer u. Co., Hamburg  . Uebcr die Indikationen der HochgcbirgSkurrn für Rerden- krank». Von Geh. S.-Zt. Pros. Dr. A. Nolda. 50 Pf. Kinder- aussagen. Von Dr. H. Hahmann. 1 M. C. Marhold, Halle   a. S. Ty. H. Morgan. Experimentelle Zoologie. Von Dr. L. Rhumbler. Beb. 11 M., geb. 12 M. B. G. Teubner, Leipzig  . Der Zigarcttenkasten. Komödie von I. Galsworthh. vs Selten. B. Eassirer, Berlin   IV. 35._,_ Die Abendburg. Von Bruno Wille  . Broich, b M., geb. 6,50 M. E. Diederichs Verlag  , Jena._.,. Sonnentage. Reisebilder Otts Andalusien von M. Andersen Nexo. Brosch. 3 M., geb. 4 M. G. Merseburger, Leipzig  . Drei Novellen von adeliger Lust, von St. Martens  . 2 Sil. Quellen im Sande. Noman von C. G. Reuliiig. 3,50 M. Glücks­lasten. Roman von H. v. Zobeltitz. 4M. Eine Peri. Roman von Anselm« Heine. 3 M. E. Fleischet u. Co., Berlin  , LInkstr. IS. Gant Pous. Roman von B. Catala. Geh. 4 M., geb. 5 M. DaS ewige Rätsel. Roman von Gustaf as Geijerstam. Geh. 2,50 M., geb. 3.50 M. Hans auS einer anderen Welt. Roman von G. Hirschseld. Geh. 5 M., geb. 6 M. S. Fischer, Berlin  . Bülowstr. 00. Ein eigentümlicher Mensch. Von F. Kuschnitzky. Brosch. 3 M., geb. 4 M. Verlag für Literatur, Kunst und Musik in Leipzig  . Unterin Rad. Roman von H. Hesse. 1 M., geb. 1,25 M. S.   Fischer, Berlin  , Bülowstr. 00. Streifzüge durch die Welt der Grostftadtkinder. Ei« Lesebuch für Schule und Haus. Von F. Gansberg. Geb. 3,20 M. Der Fabrik» Lehrvcrtrag. Mustersormular. Mit einem Anhange: Die rechtlichen Grundlagen des Fabrik-LehrverhäitnisseS. Bon Dr. C. Faulhaber. Geh. 0,30 M. Naturstudirn. Ei» Buch für die Jugend von Proseffor Dr. K. Kraepelin. Kart. 1 M. L. G. Teubner, Leipzig  . KriekKasten der Redahtion. Sit wrlstlsche«vrechsmnde findet Linden st raste 3, zweiter Hos, dritter Eiugang, vier Treppen, MF" S a h r ft» h l toochrntögltch abends»»» 7>4 bis Wj Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends deginnt dir Sprechstnnbr»m V Uhr. Jeder Anfrage ist«in Buchstabe und eine Zahl als Mcrljitchcu»eiznfUgrn. Briefliche Antwort wird nicht erteil«. Bis zu« Beantwortung im Briefkasten können 1t rage vergehen. Eilig« Kragen trage man in dir Sprrchstundc vor. P. H.   63. 1. Ihr eigenes Vermögen bleibt Ihnen, außerdem würden Sie ein Viertel des Nachlasses Ihre« Mannes erben, drei Viertel fällt an seine Kinder. 2. Ja. 3. Nein,«S kann aber em Testament gemacht werden, durch daS die Kinder auf das PfUchtteil(die Hälfte der gesetzlichen Portion) gesetzt würden. Wird solch' Testament gemacht und Sie im übrigen als einzige Erbin eingesetzt, so würden Sie süns Achtel erben. O. W. 101. Das ist unmöglich. Ein während- der Ehe geborenes Kind trägt den Namen des Ehemannes und gilt als eheliches Kind, auch wenn es durch Ehebruch erzeugt ist. Nur der Ehemann ist berechtigt, gegen da« Kind aus 11n- ehelichkeitserklärung uild Atndeftmg des Namens zu klagen. B. G. 10. Der junge Mann gehört der evangelischen Kirche an und mühte aus dieser austreten.. N. F. 84. Da ein schriftlicher Vertrag nicht vorliegt, ist die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Si« hätte noch bis am 3. Oktober ausgesprochen werden können. W. E. 4. Zwecks Wioderverheiratung müssen Sie sich an daS Vor- mnndschastsgerlcht mit dem Antrag wenden, Ihnen einen Auseinander» sctzungsschein bchuss Wiederverheiratung zu erteilen. Zweckmäßig ist es, dem Antrage die Sterbcurkunde Ihrer Frau, die Geburtsurkunden Ihrer Kinder beiznsügen und einen TellnngSpfleger vorzuschlagen. Die Teilung bezieht sich aus den Nachlag Ihrer Frau. Das Aufgebot müssen Sie dam« bei dem Standesamt vornehmen, vor dem die Ehe vollzogen werden soll. B. P. 136. Haben Sie sich geeinigt, so können Sic gegen den Ver- gleich nichts mehr machen. Sonst würden Sie ständig Psändnngsversuche vornehmen können. Wanderschein 300. Wenden Sie sich schleunigst an da» Polizeipräsidium mit einem ans Ausstellung deS Scheins gcrichtcren Antrage. R. G. 100. Die vorübergehende Jnvalidenreiite tritt ein, wenn mindesten» 25 Wochen hintereinander Erlverbsunfühigkeit vor» gelegen hat, also bei Krankheit für den Rest der Krankheit F. K. 777. 1. Ein rechtlich oerfolgbarer Anspruch steht der Fra» nicht zu. 2. Nur soweit die Betreffenden ohne Beeinträchtigung des Unterhalts ihrer Familie hierzu imstande sind. M. M. Nein. WitternnaSüberffcht voi» SO. Oktober ISM»». morgen« 8 llftr. Wetterprognose für Donnerstag.be» LI. Oktober 1000. Mild und vielfach heiter, zeitweise nebelig oder wolkig bei mägiam südwestlichen Winden i keine erheblichen Niederschläge. Berliner  «etterbnrea».