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waltung dieser Angelegenheiten in einer dem Statut und Gesek| liche Vereinsmitglieder als Prozeßpartei zu fungieren hätten.| Das Gericht ging jedoch erheblich über den Antrag des Staatsentsprechenden ordnungsmäßigen Weise nicht gewährleistet sein. Am 12. Dezember fand eine Sigung des Ausschusses des Zentral- anwalts hinaus, da der Angeklagte es lediglich einem glücklichen Es sei gerichtsnotorisch, daß das Gewerkschaftshaus nur den berbandes statt. In dieser hatte Dr. Bovenschen unter anderem Bufall zu verdanken habe, daß er nicht unter der Anklage des Zweden der sozialdemokratischen Partei diene, die allein die Inter - auch einen Antrag auf Statutenänderung im Sinne der Um- bollendeten Totschlages stehe und ein Menschenleben auf seinem effen der Arbeitnehmer verfolge; es stehe im Eigentum und unter änderung des Verbandes in einen eingetragenen Verein vertreten. Er führte zur Begründung aus, daß mit Rücksicht auf 84 Gewissen habe. Das Urteil lautete auf die enorme Höhe von Leitung von Personen, welche dieser Partei angehören. Mit dem die Belehrung, die in jenem Zivilprozeß den gegen hohes Gehalt vier Jahren und einem Monat Gefängnis unter Anrechnung von Betreten einer solchen Stätte würde für alle nichtsozialdemo- angestellten Beamten des Verbandes das Gerichtsurteil erteilt einem Monat der erlittenen Untersuchungshaft. kratischen Kaffenmitglieder ein erheblicher psychischer Zwang ver- hatte, dem Vorstande die Möglichkeit gegeben werden müsse, den Das Urteil gegen den jugendlichen Angeklagten ist ein bunden sein! In solchem Lokale würde das Recht der freien Reichsverband in Prozessen zu vertreten. Ohm ist alter Herr drakonisch hartes und ungerechtes. Mag Notwehr nicht vorMeinungsäußerung, das jedem Mitgliede der Generalversammlung des Vereins deutscher Studenten. Ein in jener Ausschußfißung gelegen haben, weil zur Zeit der Abgabe des Schusses eine Verzustehen soll, nicht gewährleistet sein. Aus solchen Zwangs- anwesender alter Herr des Vereins deutscher Studenten, der teidigung nicht mehr nötig war, so lag doch eine straflose Ueber= umständen würde sich ergeben, daß im Gewerkschaftshause nicht- Referendar v. d. Deden, will nun gehört haben, daß Dr. Bovenschen schreitung der Notwehr vor. Das Strafgesetzbuch erklärt mit sozialdemokratische Mitglieder zu der Generalversammlung über- bei der Begründung des Antrages sich dahin ausgelassen habe: Mecht:„ Eine Ueberschreitung der Notwehr ist nicht strafbar, haupt nicht erscheinen würden. Dadurch würde die vom Gejez Verein deutscher Studenten eine böse Erfahrung gemacht, denn wenn der Täter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die und Statut gewollte gemeinsame Arbeit der Arbeitgeber und ein alter Herr dieses Vercins, der Mitglied des Reichsverbandes Grenzen der Verteidigung hinausgegangen ist." Und so lag es Arbeitnehmer in der Kasse unmöglich und eine geordnete Tätigkeit war, sei diesem mit Geldern( oder mit einem Vorschuß) durch hier. Selbst wenn aber das Gericht aus unverständlichen Gründen der Generalversammlung zum gemeinsamen Wohle aller Kaffen - gebrannt." Herr v. d. Decken hielt sich für verpflichtet, diese an der Ansicht war, der jungendliche Mann sei trobß ger doch nicht von mitglieder lahmgelegt. Die sozialdemokratischen Mitglieder würden geblich über einen Bundesbruder gefallene Bemerkung einigen ihm verschuldeten merkwürdigen Familienverhältnisse, trotz seiner dann auch einen gefeß- und statutenwidrigen Einfluß in der anderen alten Herren des Vereins deutscher Studenten mit Seelenstimmung und trotz der Berprügelung durch Klein nicht Generalversammlung erhalten. zuteilen. Dieser hielt es für geboten, die Sache in einem chren in Bestürzung, Furcht oder Schrecken gewesen, so lagen hier doch So hahnebüchene Befangenheit, parteiterroristische Erwägungen gerichtlichen Verfahren aufzuklären. Auf diese Weise erhielt die Verhältnisse so, daß ein ganz besonders mildes Strafmaß, das und krasse Verlegungen der über die Verwaltung der Kaffen ge- age entstanden, die in erster Instans mit der Freisprechung des nach Wochen, nicht nach Jahren zu berechnen war, am Playe ge Herr Ohm Kenntnis von dem Vorgange und daraus ist die Privatgebenen gesetzlichen Bestimmungen, wie sich in diesen Gründen widerspiegeln, sind auch in preußischen Urteilen schwerlich wieder gestellt, daß die Aeußerung in der behaupteten oder in einer ähn Angeklagten er bete. Das Schöffengericht hielt nicht für fest. wesen wäre, zumal die Straftat niemand geschädigt hatte anzutreffen. Die für den Parteifanatismus und die Klassen lich beleidigenden Form gefallen fei, es billigte dem Angeklagten das Leben des jungen Arbeiters zu vernichten, mit dem milden Man vergleiche mit dem entsehlichen Urteil, das geeignet ist, anschauungen des Bezirksausschusses so überaus charakteristische eventuell aber auch den Schutz des§ 198 zu. Obgleich von der Urteil, das gegen den gereifteren Referendar v. Igel ergangen ist, Entscheidung focht Methner durch Revision beim Oberverwaltungs- beklagten Partei mehrfach deutlich erklärt wurde, daß Herrn Ohm dessen Tat den Tod eines völlig Schuldlosen zur Folge hatte. gericht an. Gr machte u. a. durch seinen Anwalt geltend, von irgendeine ehrenrührige Handlung nicht vorgeworfen werden einem psychischen Zwange tönne nicht die Rede sein, wenn sich solle, legte dieser doch Berufung ein, und so kam es in der gestrigen Dort vier ganze Monate, hier vier Jahre und einen Monat. nichtsozialdemokratische Kassenmitglieder im Gewerkschaftshause Berhandlung in zweiter Instanz zu einer längeren Beweis. Hoffentlich gelingt es dem Opfer irriger Justiz, Revision eineinfinden; andernfalls fönnten sich auch Juden und Protestanten aufnahme. Es wurden mehrere Teilnehmer an der Ausschuß zulegen und die Abwendung des gegen ihn verhängten Unrechts weigern, katholische Vereinshäuser zu besuchen. Irgendwelche Be- fizung, darunter Generalleutnant 3. D. Liebert, Graf Karl zu zu erzielen. Dohna und Direktor Neuk, vernommen, die übereinstimmend bea lästigung der nichtsozialdemokratischen Kassenmitglieder im Ge- fundeten, daß sie die inkriminierten Worte nicht gehört haben, werkschaftshause sei keineswegs zu befürchten. sie ihnen aber wohl aufgefallen sein würden, wenn sie gefallen wären. Ebenso hat der kommissarisch vernommene General Milenz- Rostock ausgesagt. Referendar v. b. Decken verblieb seiner feits bei der Ueberzeugung, die qu. Worte aus dem Munde des Angeklagten gehört zu haben. Das Gericht tam aus denselben Gründen, wie feinerzeit das Schöffengericht, mit Recht zu einer Berwerfung der Berufung.
Das Oberverwaltungsgericht hob die Vorentscheidung auf und erklärte die Beanstandung des betreffenden Beschlusses für ungerechtfertigt. In den Gründen wurde dargelegt: Zweckmäßigkeitsrüdsichten scheiden vorliegend aus. Entscheidend tomme lediglich in Betracht, ob es Organen der Krankenkasse unmöglich gemacht würde, ihre Funktionen auszuüben. Davon Könne vorliegend nicht die Rede sein. Es sei nicht anzunehmen, daß objektiv psychische oder ethische Momente vorhanden seien, welche es unmöglich machen, der Generalversammlung im Gewerkschaftshause beizu
wohnen.
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Ein Schredensurteil.
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Ein Revolverattentat eines Jugendlichen, welches als eine Folge recht eigenartiger Familienverhältnisse bezeichnet werden fann, beschäftigte gestern unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung will be- Seligmann die 4. Straffammer des Landgerichts II. Wegen fanntlich, wiewohl fortdauernd flare. Gefeßesvorschriften der versuchten Totschlages und Bedrohung in zwei Fällen war der sogenannten Aufsichtsbehörden vom obersten Gericht fonstatiert 17jährige Hausdiener Otto Futh aus Rigdorf angeklagt. Die worden sind, nicht die Befugnisse der Aufsichtsbehörden ein- Mutter des Angeklagten betreibt in der Schinkestraße 12 in schränken und die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit Rigdorf eine Schankwirtschaft, in welcher ein gewisser Klein beder als Aufsichtsbehörde fungierenden Beamten erhöhen, schäftigt ist und beinahe die Rolle des Hausherrn spielte. Der sondern im Gegenteil das Selbstverwaltungsrecht der Kranken- Angeflagte selbst war als Hausbiener in der Schankwirtschaft kassen einengen, das Verwaltungsstreitverfahren gegen gefeß- beschäftigt. Es kränkte ihn, daß er Tag für Tag schwer arbeiten widrige Uebergriffe der Aufsichtsbehörden ihnen nehmen und mußte, während Klein sich seiner Meinung nach schon völlig als in letter Instanz der Allmacht eines auf Arbeiterfeindlichkeit Hausherr fühlte und ihm als Sohn der Inhaberin noch tomamtlich geeichten Bureaukraten die Entscheidung anvertrauen. mandieren wollte. Dies hatte zur Folge, daß sich zwischen beiden Und diesen Appell vom Teufel an Beelzebubs Großmutter eine gewisse Rivalität entwidelte, die häufig zu recht unerquid tagt man als Verbesserung des bestehenden Rechts auszu- lichen Szenen führte. Hierzu tam noch, daß der Angeklagte schreien. Wenn Prämiierung beamteter Gesetzesverlegter ein wiederholt sich sehr abfällig über das Verhältnis seiner Mutter Fortschritt des Rechts ist, dann ist freilich die in dem Ent- au Alein äußerte. Er ließ sich schließlich seine Ersparnisse in wurf der Reichsversicherungsordnung geschaffene Neuorgani- Höhe von 500 M. auszahlen und fuhr nach Hamburg , wo er sich fation eine Verbesserung". zwei Wochen mit dem Gelde amüsierte. Als er dann nach Berlin zurüdtam, forderte er von seiner Mutter Aufnahme. Diese wurde ihm verweigert. Der Angeklagte äußerte dabei, daß hieran auch nur Klein schuld habe. Es tam wieder zu einem Streit zwischen ihm und seiner Mutter, bei welchem er einen Revolver hervorzog und drohte, wenn Klein ihn anfasse, so würde er ihn über den Haufen schießen. Die Frau F. teilte diese Drohung dem Klein mit, der nun sofort über den Angeklagten herfiel und ihn windelweich prügelte. Der Angeklagte riß sich schließlich los und lief auf den Korridor hinaus, nachdem er vorher die Tür hinter sich abgeschlossen hatte. Auf dem Korridor gab er dann auf Klein einen Schuß ab, der diesem dicht am Kopf vorbeiging und in eine Wand einschlug. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß er lediglich aus Furcht vor weiteren Mißhandlungen den Schuß abgegeben und deshalb in Notwehr gehandelt habe. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß der Angeklagte sich in dem kritischen Moment ungehindert habe entfernen können. Der Staatsanwalt nahm deshalb an, Notwehr liege nicht vor und beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat.
Gerichts- Zeitung.
Reichsverbändler unter sich.
Gine Privatflage aus dem Kreise derer vom Reichsverbande zur Bekämpfung der Sozialdemokratie beschäftigte gestern die 2. Straflammer des Landgerichts Berlin II. Privatkläger war der Journalist und Schriftsteller Ohm, der als Redner und Agitator früher angestellter Beamter des Reichsverbandes war. Die Klage richtete sich gegen den ersten Geschäftsführer des Verbandes und das Mitglied des Hauptvorstandes Dr. phil . Bovenschen. Der Privatkläger schied auf Grund eingetretener Mißhelligkeiten aus seinem Amte. Es kam dann wegen einer Summe von 500 m., die der Privatkläger angeblich als Vorschuß erhalten hatte, zu einer Zivilflage. Die Klage wurde wegen mangelnder Attivlegitimation des Reichsverbandes" abgewiesen. Nach dem Gesetz fonnte, da der„ Reichsverband" teine moralische Person darstellt, der Verband als solcher weber als Kläger noch als Be#lagter auftreten; vermeintliche Rechte des Verbandes hätten durch eine Klage geltend gemacht werden müssen, in der sämt
Für den Inhalt der Jujerate abernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.
Theater.
Sonnabend, den 23. Dttober. Anfang 7%, Uhr.
Königl. Opernhaus. Bajazzi. Versiegelt. Königl. Schauspielhaus. Göz von Berlichingen.[ luf 7 Uhr.] Deutsches. Hamlet.
Rammerspiele. Die Zuflucht. ( Anfang 8 Uhr.)
Neues Overetten.
Jonathan.
Anjang 8 Uhr.
Der arme
Neues fönigl. Opern Theater.
Jägerblut.
Leffing. Tantris der Narr.
Neues Schauspielhaus.
Das
Exempel.
feind.
Nachm. 3 Uhr: Der Traum ein Leben.
Nenes.
Roie. Der Hüttenbesizer.
Nachm. 3 Uhr: Michael Kohlhaas. Metrovol. Halloh!! Die große Revue.
Folies Caprice. Mobilisierung. Der gewiffe Augenblid. Anf. 84 Uhr. Apollo. Spezialitäten. Wintergarten. Spezialitäten. Gebr. Herrnfeld- Theater.
Frau
Ellams Friseur. Meine Deine Tochter.
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Karl Haverland- Theater. Spezialitäten, Casino. Onkel Cohn. Walhalla . Svezialitäten. Gastspiel. Die gute Bartle. Roads Theater. Durch Nacht zum Licht.
Balait. Der Blumenstrauß, Speziali. täten. Vange. Spezialitäten. Reichshallen. Stettiner Sänger. Ilvania. Taubenuraize 48 49. Abends 8 Uhr: In den Dolomiten. Nachm. 4 Uhr: Rom und die
Campagna. Hörsaal 8 Uhr: Prof. Dr. Donath: Strahlende Wärme. Sternwarte, Juvalidenftr. 57/62.
Lessing- Theater.
8 Uhr: Tantris der Narr.
Sonntag, 3 Uhr: Die eber. 8 Uhr: Tantris der Narr. Montag, 8 Uhr: Die Gefährtin.
Das Urbild des Tartüffe. Hierauf: Hanneles Himmelfahrt. Berliner Theater.
Weften. Die geschiedene Frau. Voltsoper. Der Freischüß.
Nachm. 32 Uhr: Der Waffen
schmied.
Thalia. Prinz Bussi.
Residenz. Gretchen.
Trianon. Pariser Witwen.
Lustspielhaus. Man soll feine Briefe schreiben.
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Schiller 0.( Wallner Theater.) Gespenster.
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Die
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spielhaus. Das große Licht.
Luisen. Inspektor Bräfig.
Nachmittugs 4 Uhr: Der Kleine Beppelin.
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Schiller- Theater.
Schauspiel in 4 Atien von Hermann
Schiller- Theater 0.( Wallner- Theater.) Schiller- Theater Charlottenburg . Sonnabend, abends 8 Uhr: Sonnabend, abends 8 Uhr: Zum erstenmal: Gespenster . Die Ehre. Ein Familiendrama in 3 Aufzügen von Henrik Ibsen . Ende 10%, Uhr. Sonntag, nad m. 3 Ugr: Macbeth.
Sonntag, abends 8 Ub r: Das Käthchen v. Heilbronn Montag, abends 8 Uhr: Gespenster.
Neues Theater.
Abends 8 Uhr:
Das Urbild des Tartuffe
Morgen und folgende Tage:
Das Urbild des Tartuffe.
Nenes Operetten- Theater, Schiffbauerdamm 25, a. b. Luisenstr. Abends 8 Uhr: Der arme Jonathan. Friedrich- Wilhelmstädtisches
Sonnabend, 23. Dtober, Anf. 8 thr: Schauspielhaus . Das große Licht.
Alpenkönig und Menschenfeind. Abends 8 Uhr: Das große Licht. Heute 8 Uhr: Sonntag nachm. 8 Uhr: Dthello. Nachm. 3 Uhr: Der Traum ein Leben. Montag: Das große Licht.
Sudermann.
Ende 10% Uhr.
Sonntag, nam. 8 Ubr:
Ein Bruderzwist zwischen den Inhabern des bekannten Ber= liner Warenhauses A. Wertheim beschäftigte kürzlich das Landgericht I und das Kammergericht. Der Sachverhalt ist folgender:
Bekanntlich trat die Firma A. Wertheim am 1. Januar d. J. in Liquidation. Am 16. Januar fand die Veröffentlichung der Liquidation im Reichsanzeiger" statt, am 14. Januar bereits war aber die Firma A. Wertheim auf Veranlassung der Liquidatoren vor einem Notar versteigert und einer G. m. b. H. zu gesprochen, deren Gesellschafter die drei Brüder Georg, Franz und Wilhelm Wertheim waren.
sein Protest gegen diese überſtürzte Art der Liquidation nicht beDer vierte Bruder, Wolf Wertheim, hatte es abgelehnt, da achtet wurde, sich an dem Verkauf zu beteiligen. Er hat gegen die Liquidation Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil er behauptet und nachweisen will, daß er durch diese Art der Beendigung der Liquidation auf das empfindlichste geschädigt sei. Gr geht davon aus, daß die Art und Weise der Liquidation lediglich zugunsten seiner Brüder geschah, und daß ihm die Bedingungen, welche die Liquidatoren gestellt hatten, es überhaupt unmöglich machten, mitzubieten; ferner aber vor allemt, daß bei dem schleuüberhaupt nicht in Frage kommen fonnten. nigen Verkauf und der mangelnden Publizierung andere Bieter Wertheims richtet sich auf Ersatz des Schabens, von dem er vorDie Klage Wolf läufig einen Teilbetrag von 500 000 m. eingeklagt hat. Die drei Liquidatoren stüßen sich in ihrer Klagebeantwortung insbesondere darauf, daß sie die Liquidation nicht länger hinziehen fonnten, weil die Diskontogesellschaft, welche noch Gläubigerin in Höhe von etwa Millionen Mark war, das Darlehen gekündigt hatte. Das Gericht von der Diskontogesellschaft vernommen. Derselbe jagte jedoch hat hierüber Beweis beschlossen. Es wurde Direktor Salomonsohn aus, daß nach den Vereinbarungen mit der Firma A. Wertheim die Diskontogesellschaft gar nicht berechtigt war, das Kapital zu tündigen! Darauf beschloß das Landgericht, über die Höhe des Schadens Beweis zu erheben.
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Ein zweiter Prozeß, der juristisch von prinzipiell entscheiden. der Bedeutung ist, wurde zwei Tage später vor dem Kammergericht ebenfalls zugunsten Wolf Wertheims, des Besizers des PaffageKaufhauses", entschieden. Die Liquidatoren hatten die Firma A. 23ertheim an die drei Brüder Georg, Wilhelm und Franz Wertheim gegen den Willen Wolf Wertheims verkauft.
Die drei Jnhaber der Firma A. Wertheim hatten außerdem fich als Warenhaus Wertheim" ins Handelsregister eintragen lassen. Die drei Brüder Georg, Wilhelm und Franz Wertheim flagten nun gegen Wolf Wertheim auf die Anerkennung ihrer Berechtigung, die Firma" A. Wertheim" führen zu dürfen. Das Kammergericht hat die Kläger mit dieser Klage kostenpflichtig abgewiesen. Die Firma A. Wertheim, G. m. b.$." soll danach nicht mehr das Recht haben, in der bisherigen Weise, wohl aber als Warenhaus Wertheim" zu firmieren. Beide Prozesse werden voraussichtlich noch das Reichsgericht Beschäftigen."
Abends 8 Uhr: Die geschiedene Fran. Sonntag nachm. 3% Uhr: Die lustige Witwe.
Lustspielhaus.
Abends 8 Uhr:
Die Welt, in der man sich langweilt. Man soll keine Briefe schreiben.
Sonntag, abenda 8 Uhr:
Die erste Geige. Montag, abends 8 Uhr: Die erste Geige.
Urania.
Wissenschaftliches Theater. Nachmittags 4 Uhr: Rom und die Campagna. Abends 8 Uhr:
In den Dolomiten. Hörsaal 8 Uhr:
Prof. Dr. Donath: Strahlende Wärme
LAISEN THEATER
REICHENBERGER STRASSE 39,
( 3.CO1TBUSER- THOR)
Nachmittags 4 Uhr: Große Kinder Vorstellung. Der kleine Zeppelin.
Abends 8 Uhr:
Inspektor Bräsig. W. Noacks Theater
Brunnenitr. 16, am Rosenthaler Tor. Große Extra- Vorstellung!
Direktion: Richard Alexander.
Abends 8 Uhr:
Gretchen.
Groteste in 3 Atten von Davis und Lipschütz.
Morgen und folgende Tage: Diefelbe Vorstellung. Sonntag, 24. Dft., nachm. 3 Uhr: Der Floh im Ohr.
posE
Große Frantjurter Str. 132. Anj. 8 Uhr. Ende 11 Uhr.
Der Hüttenbesiker.
Anfang 29 Ubr. Tanz. Sonntag 3 Uhr: Jüdin v. Toledo . Sonntag 18 Uhr: Das Waren. hausfräulein.
Montag: Alfr, Benders humoristi. scher Abend.
Bei aufgehobenem Abonnement. Nachm. 3 Uhr Schülervorstellung zu Trianon- Theater.
Kleinen Br.: Michael Kohlhaas.
Sonntag nachm. 3 Uhr: Die Jägermeisterin. 25. 8 Uhr: Der güttenbefizer.
Abends 8 Uhr:
Pariser Witwen.
Volks- Oper.
SW., Belle- Alliance- Straße Nr. 7/8.
Nachm. 3 Uhr: Schülervorstellung. Der Waffenschmied.
Abends 4,9 Uhr: Der Freischütz.
Gastspiel- Theater
Köpenider Straße 67/68. Täglich abends 8 Uhr: Gastspiel von Fritz Beckmann .
Die gute Partie.
othringer Straße 37. Täglich 8 Uhr: Casino- Theater
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Sonntag 4 Uhr: Familie Klinkert
Folies Caprice.
Mobilisierung.
Bunter Teil.
Der gewisse Augenblick,
Vorverk. 11-2. Anfang 8, Uhr.
Königstadt- Kasino. Holzmarktstraße 72. Täglich Franz Sobanski. Fifi Morro, Gustav Eulenburg, Geschw. Arras , F. W. Hardt, The Hartle u. Miß Eltrah usw.
Dr. Schwips.
Posse mit Gesang in einem Akt.
Alt- Moabit 47/48. Sonntag, den 24. Oftober 1909:
Glück bei Frauen. uftpiel in 4 Aften v. G. v. Moser.
Kaffenöffnung 6 Uhr. Borstellung.7 Uhr. Borverkauf Sonntag von 10-1 Uhr im Theater- Restaurant.
Karl Haverland
Theater 77/79 Kommandantenstraße 77/79. Anfang präzise 8 Uhr. Schlager auf Schlager bringt das Oktober- Programm.
Felix Scheuer
Ulk- Trio.
Stralsunderstr.1.
Reichshallen- Theater. Stettiner Sänger
Anfang: Bochent.
8 Uhr. Sonntags 7 Uhr.