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4. Errichtung von Säuglingsashlen, Säuglingsfürsorgestellen, Gewährung bon Unterstübungen an hilfsbedürftige Schwangere und Wöchnerinnen, insbesondere auch zur Förderung des Selbststillens.

5. Unentgeltlichkeit der Desinfektion.

6. Uebernahme der Apotheken in den Gemeindebetrieb,

c) Bestattungswesen:

Uebernahme des gesamten Bestattungswesens in Gemeinde­betrieb. Obligatorische Einrichtung und Benutzung von Leichen­häusern. Unentgeltlichkeit des Bestattungswesens. Errichtung von Krematorien.

eines rechtlich geordneten Beschwerbezuges Der bistreflondren Verfügung der Arbeitgebernachweiszentrale überliefert werden follen."

beiter gegen Krankheit, Invalidität, Unfall und Alter unter Gewährung flagbarer Rechte an die dieser Versicherung dienenden Kassen. Errichtung von Pensions, Witwen- und Waisenunterstützungstassen mit Rechtsanspruch für sämtliche Daß sich die Bergarbeiter die von den Bergverksherren ge Gemeindearbeiter. Gewährleistung voller Koalitionsfreiheit plante Bergewaltigung nicht gefallen lassen, haben sie bereits ge­an die Beamten und Arbeiter der Gemeinde. Gewährung zeigt. Die Bergarbeiter- Zeitung" des freien Verbandes ruft den bon Unfallrenten an alle Verlegten oder deren Hinterbliebene, Bergarbeitern zu: Das Fauftrecht in Sicht! Bergarbeiter, auf die im Kommunaldienst oder in Anstalten oder bei Veran- zur Wehr!" Und selbst der Stöderzögling Franz Behrens schreibt staltungen zu religiösen, wohltätigen oder gemeinnüßigen im Reich": Zweden, zu Zwecken der Kunst, der Wissenschaft, der Gesund­heitspflege und Leibesübung verunglückt sind.

X.( Armen- und Waisenpflege.)

VI.( Wirtschaftspflege.) Weltlichkeit der Armen- und Waifenpflege, weitgehende Heran­Alle für die Gemeinde notwendigen Betriebe, insbesondere Beziehung ehrenamtlicher Elemente, insbesondere der Frauen; Ge­leuchtungs-, Verkehrs-, Wärme- und Krafterzeugungsanstalten, währung ausreichender Unterstützungsfäße; Individualisierung der Hafenanlagen, Lagerhäuser, Publikationseinrichtungen, sind der offenen Armenpflege, Errichtung von Waisenhäusern sowie von Privatausbeutung zu entziehen und auf eigene Rechnung der Ge­meinden zu errichten und zu betreiben.

VII.( Regiebetrieb.)

Errichtung von Gemeindebetriebsämtern und Ausführung der Gemeindearbeiten möglichst durch diese Aemter in eigener Regie.

VIII.( Submissionswesen.)

Vergebung der Gemeindearbeiten und Lieferungen nur unter bertragsmäßiger Verpflichtung der Unternehmer, die Lohn- und Arbeitsbedingungen der von ihnen beschäftigten Arbeiter in Ge­meinschaft mit den Arbeiterorganisationen festzusetzen und das Koalitionsrecht der Arbeiter zu wahren. Strifte Ablehnung der von den Unternehmern verlangten Aufnahme einer Streifflaufel in die Werks- oder Lieferungsverträge.

Berbot der Uebertragung von Arbeiten oder Lieferungen für die Gemeinde an Mitglieder der Gemeindevertretung sowie Verbot der Beteiligung von Gemeindevertretern an gewerblichen Unter­

Gemeinde stehen.

Versorgungsanstalten für die förperlich hilfsbedürftigen Armen. Errichtung von Obdachlosenashlen und Wärmehallen ohne polizei­liche Stontrolle. Waisen, Kosttinder- und Fürsorgezöglingspflege nach hygienischen und pädagogischen Grundsäßen, insbesondere ärzt­liche Ueberwachung der Rostfinder durch besondere Aerzte und be. foldete Pflegerinnen mit entsprechender Vorbildung. Anstellung von Spezialärzten im Armendienst. Einführung der Generalvor mundschaft.

XI.( Zweckverbände.)

Schaffung von 8wedverbänden zur Durchführung gemein­nüßiger Unternehmungen, für welche die Mittel der einzelnen Ge­meinden nicht ausreichen.

Zur Frage des Arbeitsnachweises.

nehmungen, die in einem Vertrags- oder Lieferungsverhältnis zur Grundsah, der Staat habe sich in die Verhältnisse der Betriebe", Die kartellierten Großkapitalisten betonen immer stärker den d. h. in das Verhältnis der Unternehmer zu den Arbeitern, nicht hineinzumischen. Das ist ja auch der Rat, den der Zentralverband deutscher Industrieller durch seinen Ausschuß fürzlich den Verbün deten Regierungen gegeben hat.

IX.( Sozialpolitik.)

a) Allgemeine Sozialpolitik

1. Ausbau des den Gemeinden zur ortsstatutarischen Regelung übertragenen Arbeiterschutzes. 2. Einrichtung von Arbeitsämtern als Zentralstellen fommu­naler Arbeiterpolitik mit den Aufgaben der Arbeiterstatistit, des Arbeitsnachweises, der Arbeitslosenfürsorge, der Aus­funftserteilung und der Ueberwachung der sozialpolitischen Gebarung der Gemeindeverwaltung.

Diesen Grundsatz vertreten die kartellierten Großkapitalisten, weil sie überzeugt sind, daß sie aus eigener Kraft durch ihre Ver­bände ohne direkte Hilfe der Staatsgetvalt die Arbeiter bergewalti­gen können. Sie beeilen sich denn auch, ihre Macht gründlich aus zunuzen, um die Arbeiter ganz unter ihre Faust zu bekommen. Das ist der Grund für den Gifer, mit dem sie gegenwärtig 8. Fürsorge für Notstandsarbeiten durch zweckmäßige Verteilung durch ihre Verbände Maßregelungsbureaus als sogenannte Ar­der Gemeindearbeiten auf die Jahreszeiten und durch Bereit beitsnachweise einrichten. Dieses Verfahren hat sich in den letzten haltung geeigneter Gemeindearbeiten für die Zeit der Ar- Jahren so" gut" bewährt, daß immer mehr Unternehmerverbände beitslosigkeit. Einrichtung von Arbeitslosenunterstützungs- dazu übergehen. Hiernach ist es begreiflich, daß auch die Berg­faffen zur Förderung und Ergänzung der gewerkschaftlichen herren im Ruhrbezirk den Arbeitsnachtveis nach ihrer Methode Arbeitslosenfürsorge. " zentralisieren" wollen.

b) Spezielle Sozialpolitit.

Bemessung der Löhne für die im Gemeindeauftrag be­schäftigten Arbeiter und Beamten nach gewerkschaftlichen Säßen. Bildung von Lohntlassen und Lohnstalen nach der Dienstdauer, Einführung einer Arbeitszeit von nicht länger als acht Stunden täglich. Ginseßung von Arbeiter- und Be­amtenausschüssen zur Vertretung der Interessen der Ge­meindearbeiter; Bildung dieser Ausschüsse auf Grund allge­meiner, diretter und geheimer Wahlen. Aufstellung von Ar­beitsordnungen und Arbeitsbedingungen unter Heranziehung dieser Arbeiterausschüsse und der gewerkschaftlichen Organi­sation der Arbeiter. Gewährung eines Ferienurlaubs an die Gemeindearbeiter unter Fortbezug des Lohnes. Zahlung der Differenz zwischen Lohn und Krankengeld in Krankheits­fällen. Weiterzahlung des Lohnes bei militärischen Uebungen. Versicherung sämtlicher von der Gemeinde beschäftigten Ar­

Jedoch zeigt sich hier von neuem, daß bei derartigen Maß­nahmen schließlich die Quantität in die Qualität umschlägt: Was vereinzelt nur ein Schönheitsfehler an der Harmonie der Interessen war, wächst sich mit der Zeit zu einer geradezu unerträglichen Ver­getvaltigung der Arbeiter aus, so daß sogar den bürgerlichen Sozialpolitikern Angst und Bange wird. In der soeben erschienenen Nummer der Sozialen Praxis" wird in einem längeren Artikel über:" Die Monopolisierung des Arbeitsnachweises durch den Bechenverband im Ruhrrevier" die Frage aufgeworfen:

"

Läßt sich aber solche Kontrolle und Vermittelung der stellungsuchenden Arbeiterschaft( wie die Bergherren durchführen wollen) in den Händen einer privaten einseitigen Interessen­organisation denten, ohne daß eine Verlegung des Brandmarten berbotes zu befürchten ist? Es handelt sich schließlich", heißt es dann in dem Artifel weiter, um das Wohl und Wehe, um die Freizügigkeit und die Arbeitsvertragsfreiheit von ½ Million Ar­beitern, die ohne Mitverwaltungsrechte, ohne die Möglichkeit

Eher, wie man es wohl erwartet hat, ist die Frage ber Koalitionsfreiheit brennend geworden. Die neueste Maßnahme des Zechenverbandes im Ruhrrevier, einen Zwangsarbeitsnach weis für die Zechen- und Bergarbeiter einzuführen, hat die Frage in ihrer ganzen Tragweite aufgerollt. Die Arbeiter fönnen sich diese Maßnahme nicht gefallen lassen. Die Stimmung im Revier ist tatsächlich recht ernst. Erschütterungen des Wirtschafts­lebens liegen leider nicht außerhalb der Möglichkeit, wenn nicht bald der Gesetzgeber eingreift."

Und wie Herr Behrens, hofft auch der Mitarbeiter der Sozialen Braris" auf die Hilfe des Staates: von Reichs und Staats wegen müsse hier gründlich im Wege des Gesetzes durch gegriffen werden.

nicht geneigt sind, diesen Aufforderungen nachzukommen. Wie Inzwischen hat sich bereits gezeigt, daß die Regierungen gar auch immer die Eingaben der Bergarbeiterorganisationen beant wortet werden, daran ist im Ernste nicht zu denken, daß zurzeit der Gesetzgeber" den Bergarbeitern als der Retter in der Not erscheinen werde. In den Gesetzgebungen bilden noch immer die bürgerlichen Parteien die Mehrheit. Und alle bürgerlichen Bar­teien stehen mehr oder weniger im Dienste des barbellierten Groß­tapitals. Gilt es den Schuh der Arbeiter gegen die lebermacht des kartellierten Großkapitals, dann sind die bürgerlichen Parteien im besten Falle nur für halbe Maßnahmen zu bekommen, die den eigentlichen Kampf gegen die drohende Vergewaltigung doch in Augenblid bemühen sich die Großkapitalisten, noch mehr als bis. letter Linie den Arbeitern selbst überlassen. Im gegenwärtigen her, die bürgerlichen Parteien und die Regierungen zu beein fluffen.

Demgegenüber sind die Mahnungen und guten Ratschläge der bürgerlichen Sozialpolitiker ohne Bedeutung. Im besonderen aber tommt ein Mann wie Herr Behrens, der sich bei der letzten Finanz­reform zum Helfershelfer des Schnapsblods hergegeben hat, gar nicht in Betracht. Die Frage des Arbeitsnachtveises ist gegenwärtig eine reine Machtfrage. Deshalb können die Arbeiter nur dann auf eine für sie günstigere Lösung dieser Frage rechnen, wenn fie eine immer größere Macht der Macht des tartellierten Groß­fapitals entgegenseßen können. Das erreichen sie nur in der felben Weise, wie sie sich bisher einen immer größeren Einfluß auf unser wirtschaftliches und politisches Leben erzwungen haben: durch unermüdliche Aufklärungsarbeit unter ihren Alaffengenoffen, durch weitere Ausbreitung und Erstarfung ihrer gewerkschaftlichen und politischen Organisationen. Je größere Fortschritte sie hierin machen, desto stärker wird auch ihr Drud auf die bürgerlichen Bar­teien und die Regierungen.

Die erfreuliche Zunahme der sozialdemokratischen Stimmen bei den Wahlen in der letzten Zeit ist von praktischer Bedeutung auch für die Lösung der Frage des Arbeitsnachweises. Die bürger lichen Parteien und die Regierungen sehen daraus, wie die Stimmung unter den Arbeitern ist. Jedoch müssen wir die Agita­tion auch fernerhin mit allen Kräften betreiben, damit unsere Gegner einsehen, daß sie die Arbeiter auch in Zukunft nicht mehr mit schönen Nedensarten täuschen können. Und wir müssen unsere gewerkschaftlichen und politischen Organisationen so ausbauen, daß sie den Kampf auch gegen alle Gewaltmaßnahmen der kartellierten Großkapitalisten mit dem nötigen Nachdruck führen können. Damit allein bringen die Arbeiter den bürgerlichen Parteien und den Regierungen das Verständnis dafür bei, daß dem Treiben der Unternehmer mit ihren Arbeitsnachweisen endlich ein Ende ge= macht werden muß.

HERMANN TIETZ

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