Einzelbild herunterladen
 
der 16. Zug einen größeren Kellerbrand in der Schulzendorfer Straße 6 löschen. Das Feuer war in einer Wohnung ausgekommen. Fußboden. Balken usw. brannten in der Königgrätzer Straße 23/36 und Bahnhofstr. 1 Ecke Schöneberger Straße Möbel in einer Keller- Wohnung. Wegen eines Wohnungsbrandes wurde der 17. Zug nach der Hollmannstr. 22 alarmiert. In der Oranienstr. 65, wohin die Feuerwehr am Donnerstagvormittag gerufen wurde, war eine Brandstelle nicht zu ermitteln. Pankstraße am Nettelbeckplatz brannte Fachwerk. Der Bericht über die Tätigkeit der sozialdemokratischen Frak- tion(Abschnitt Schul- und Bildungswesen. Nummer vom 27. Ok- tober) enthält einige Fehler, die wir richtigstellen wollen. So mutz es ziemlich am Schluß der ersten Seite heißen, daß der Neubau einer einfachen Gemeindeschule in den Etat 1369 eingestellt ist, anstatt 1367. Auf der zweiten Seite in der dritten Spalte heißt es, daß dem Verein für-Kindervolksküchen für die Portion 12 Pf. gezahlt würden; es muß heißen 11 Pf. Zu Beginn des dritten Absatzes ist an Stelle des WortesSchulpflege"Schulspeisung" zu setzen. Und lautet das Zitat aus der Rede des freisinnigen Ab- geordneten Ernst in seinem Wortlaut: Die Vorschulen sind ein unschönes Gewächs der Reaktions- Periode; sie verdanken ihr Entstehen, Wachstum und Blühen der Vernachlässigung der Volksschule, der staatsmännischen Kurzsichtig- keit der früheren Unterrichtsverwaltung und dem Standeshochmut der besitzenden und höheren Stände." Vorort- JSacbridrten. CharlottenbM'g. In einer überfüllten Kommunalwählerversammlung referierte am letzten Dienstag imVolkshaus" Genosse August Gebert. In mehr als einstündiger Rede gedachte der Referent der elenden Lage der städtischen Arbeiter, der mangelnden Arbeitslosenfürsorge sowie der Wertzuwachssteuer, deren Schicksal noch dunkel im Schöße eines Ausschusses ruht; auch forderte er eine bei den traurigen Wohnungsverhältnissen äußerst notwendige Wohnungsinspektion, die bei den Hausagrariern, die ja im Stadtparlament dominieren. keinen Beifall findet. Beim Schulwesen betonte Redner die sozial- demokratischen Forderungen, wie freie Beköstigung der Schulkinder und freie Lernmittel. Die reiche Stadt Eharlottenburg sei soweit gekommen, daß sie ihre Kinder nach den Berliner   Gemeindeschulen überführen müsse, weil sie dieselben in Ermangelung von Schul- räumen nicht unterbringen könne. So sei meiner Familie das eine Kind innerhalb drei Jahren fünfmal, das andere in zwei Jahren dreimal und noch ein anderes Kind in einem Jahre zwei- mal umgeschult worden, obwohl die Eltern seit sechs Jahren in dem gleichen Schulbezirk wohnten. Auch auf hygienischem Gebiete sei noch viel zu wünschen. Nach einer Kritik des Verkehrswesens, das in Charlottenburg   das denkbar schlechteste sei, schloß Rodner seine mit großem Beifall aufgenommenen Ausführungen mit dem Wunsche, daß bald wenigstens die 24 Plätze der dritten Abteilung mit Sozialdemokraten besetzt würden. Hierauf nahm der Stadtverordnete Genosse Dr. Borchardt das Wort. Von den durch die Schändlichkeit des Berliner   Freisinns notwendig gewordenen Landtagsersatzwahlen ausgehend, kam Redner auf die Charlottenburger   sogenannten Freisinnigen zu sprechen, schilderte dieseentschieden Liberalen", die in Charlottenburg   die unumschränkte Herrschaft haben, in ihrer ganzenGröße" und legte in wirklich vortrefflicher, klarer und überzeugender Weise die Klassengegensätze dar, die zwischen der Sozialdemokratie und dem liberalen Bürgertum bestehen. Wenn das gegenwärtige Klassen- Wahlrecht den Liberalen nicht ganz behagt, dann nur deshalb, weil die Junker unter diesem immer noch bessere Geschäft« machen als sie. Redner verwies wieder auf die Ripdorfer Vorgänge und ver- spottet den heuchlerischen Entrüstungsstürm der hiesigen Liberalen, die sich vorläufig ja leicht an die demokratische Brust schlagen können, solange die Sozialdemokraten noch nicht mal die dritte Ab- teilung erobern können. Mit eindringlichen Worten legte Redner zum Schluß es jedem als heiligste Pflicht ans Herz, überall, auch in unsicheren Bezirken, alle Kräfte anzuspannen, um eine Ver» mehrung unserer Stimmenzahl zu erreichen und damit unseren Forderungen größere Beachmng zu verschaffen. Einige unserer Kandidaten, nämlich die Genossen Lehmann, Vogel und Rosenfeld  , unterstrickjen noch kräftig die Ausführungen der beiden Referenten. Genosse Rechtsanwalt Rosenfeld hob ins- besondere noch einmal die Wichtigkeit unserer Stimmenvermehrung auch in aussichtslosen Bezirken hervor und bezeichnete die Stadt- gemeinde als ein Institut zum Wohle derjenigen, die zur ersten und zweiten Steuerklasse gehören. Von Gegnern meldete sich nie- mand zum Wort. Nach Verkündigung der mit großem Jubel aufgenommenen Re- sultate der Berliner   Landtagswahlen und nach einem kernigen Schlußworte des Genossen Will nahm die imposante Versammlung einstimmig folgende Resolution an: Die heute versammelten Kommunalwähl«r sind mit den AuS- führungen der Referenten vollständig einverstanden und erklären. am 3. November einzig und allein den Kandidaten der Sozial- demokratie ihre Stimme zu geben." Zehlendorf  (Teltow  -Beeskow  ). Die reiche Gemeinde Zehlendorf   hat schon oft ihr mildtätiges Herz bewiesen, wenn es sich darum handelte, Forderungen auf Unterstützungen der Villenbesitzer für ihre Gymnasialzöglinge zu bewilligen. Sie kann aber auch sofort anders, wenn es sich um einen Arbeiter handelt. Unser Genosse P., ein vom Schicksal be. sonders schwer verfolgter Mann, mußte seine 8 Jahre alte taub- stumme Tochter einer Anstalt überweisen. P. ist bemüht, sich mit seiner starken Familie, bestehend aus einer kranken Frau, vier Kindern, die sich noch zu Hause befinden, und einer alten SckMieger- mutier, so gut es geht, durchzuschlagen. Von diesem Arbeiter nun fordert Zchlendorf 4 Ml pro Monat Beisteuer für die Anstalts- pflege seiner Tochter. In der Verhandlung vor dem Kreisausschuß vertrat der Vertreter des Ortsarmenvcrbandes Zehlendorf die Auffassung, daß P. sehr wohl noch imstande sei, die 4 M. pro Monat abzustoßen, um so mehr, da er sich seinerzeit dazu ver- pflichtet habe. Nach einer Schilderung seiner Lage mußte aller- dings der Kreisausschuß einsehen, daß ein Arbeiter in solch drückenden Verhältnissen nicht in der Lage sei, ohne Gefährdung seiner übrigen Familie den geforderten Beitrag zu leisten. Die Ansprüche Zehlendorfs wurden zurückgewiesen. Als Gegenstück er- innern wir an den hohen Beitrag, den Zehlendorf   an die Rüde» Vereinigung der Gymnasien für die westlichen Vororte zahlt. Der FLrstenhofboykott vor dem Kammergericht. In dem seit fast drei Jahren schwebenden Boykottprozeß, den der Pächter des der Gemeinde gehörigen RestauranlsFürstenhof" gegen eine Anzahl hiesiger Genossen angestrengt hatte, hat in der Verhandlung vom 21. Oktober das Kammergericht anerkannt, daß die Beklagten zur Zahlung der Schadenersatzsumme von 1 67 6 M. verpflichtet seien. Inzwischen hat sich aber Herr Schwedhelm darauf besonnen, daß sein Schaden für die vergangenen zwei Jahre 4766 M. betrage. Dieses Zugeständnis über die Wirkung des Boykotts ist immerhin beachtenswert. Das Kammergericht hat auch diese Forderung für berechtigt anerkannt. Nur soll Herr Schwedhelm erst den Nachweis des Schadens erbringen. Auf die Begründung dieses seltsamen Teilurteils sind wir gespannt. Soll etwa der Sozialdemokrat durch Gerichtsurteil ge- zwungen werden können, bei dem Wirt zu verkehren, der sein Lokal den Sozialdemokraten verweigert? Oder hat das Kammergericht angenommen, nicht der Wirt, sondern die Gemeindeverwaltung sei der eigentlich Schuldige an der Entziehung des Lokals den Ar- heitern? Dann hätte es diese, nicht die Beklagten verurteilen sollen. Die Gemeindeverwaltung hat in ihrem Pachtvertrag fest- gelegt, der Pächter müsse das Lokal den klassenbewußten Arbeitern. der Sozialdemokratie, für Versammlungen verschließen. Bald steht Zehlendorf   vor der Gemeindewahl. Dabei wird diese gegen die guten Sitten verstoßende Pachtvertragsklausel die ihr gebührende Rolle spielen. Lichtenberg  . Eisenbahnerlos. Zwischen den Cisenbahnpuffern erdrückt wurde der 26 Jahre alte Rangierer Karl Schorat aus der Gudrun. straße 1. Sch. hatte auf dem hiesigen Güterbahnhof die einzu- rangierenden Waggons zusammenzukoppeln. Als nun einer der Wagen auf den anderen anfuhr, geriet der junge Mann Unglück- licherweise zwischen die Puffer. Der Brustkasten wurde ihm voll- ständig eingedrückt, so daß der Tod auf der Stelle eintrat. Kol- legen fanden später den Leichnam des Getöteten auf und schafften ihn nach der Leichenhalle. Boxhagen- Rummelsburg  . Am Sonntag, den 31. Oktober, abends 6 Uhr, veranstaktet der Jiigendausschuß im Cafs Bellevue, Hauplstraße 2. einen Familien­abend. Vortrag des Herrn Redakteurs&  . Davidsohn über:Heinrich Heine   und die Jugend". Nach dem Vortrage: Gesang und deklama- torische Vorträge. Alle Jugendlichen, wie die Parleigenosten sind zu dieser Veranstaltung freundlichst eingeladen. Eintritt frei! Ober-S ch önew eide. Am Sonntag, den 31. Oktober, veranstaltet der Jngendausschuß für die Jugend eine unentgeltliche Besichtigung des Aquariums. Die Teilnehmer treffen sich nachmittags l�h Uhr im«Jugendheim  " bei Raabe, Wilhelminenhofftr. 43. .Am Bußtag, den 17. November, nachmittags 5 Uhr, ist die Be- sichtigung der Sternwarte in Treptow   arrangiert. Jugendlich« zahlen für Vortrag und Besichtigung des Fernrohrs 36 Pf., deren Eltern und sonstige Erwachsene 86 Pf. Damit rechtzeitig die genügende Anzahl Eintrittskarten be- schafft werden kann, wollen sich die Teilnehmer an der Besichtigung in die vom Jugendausschuß ausgelegten Listen einzeichnen. Zossen  . Der Stadtverordnetensitzung am Dienstag lag ein Vertrag der Stadt mit der Elektrizitäts-Gesellschaft, die Energie außerhalb der Gemarkung Zossens abgeben will, vor. Nach dem Antrage darf der Preis für Strom an hiesige Abnehmer nicht teurer als an aus- wältige berechnet werden. Die Stadt erhält vom Bruttogewinn für auswärtige Anschlüsse im Umkreis bis 4 Kilometer 3 Proz., inner- halb 4 Kilometer bei Abgabe von Licht 16 Proz., bei Kraft 5 Proz. Die Stadt ist berechtigt, alle Anlagen zum Torwerte übernehmen- zu können, jedoch nur im ganzen. In dem Vertrage ist gleich­zeitig der Mindestfteuersatz, den die Gesellschaft zu zahlen hat, auf 346 M. festgelegt. Betreffs der Beleuchtung der Straßen mit Gas, die die Stadt wegen mangelnder elektrischer Beleuchtung vornehmen will und deshalb schon eine Anzahl Gaslaternen aufgestellt hat, ist es noch zu keinem Resultat gekommen. Das Elektrizitätswerk will nur an neuen Straßen, die noch keine elektrische Beleuchtung haben, die Gasbeleuchtung zur Hälfte zulassen. Ein Prozeß wird in diese Angelegenheit Aufklärung bringen. Bekanntlich beansprucht das Elektrizitätswerk eine Art Monopol auf Grund eines früheren Ver- träges.- Der jetzt vorgelegte Vertrag wurde vom Kollegium ein- stimmig angenommen. Die Art der Tilgung einer Anleihe in Höhe von 35 666 M.. die in einer früheren Versammlung beschlossen wurde, fand beim Regierungspräsidenten keine Genehmigung. Es wurde verlangt, die Tilgung mit 1% Proz. unter Zuwachs der er» sparten Zinsen vorzunehmen. Man einigte sich auf Is-h Proz. Sericbts- �eirung. Folgen zu zeitiger Zahlung. Das Handlungshaus Bornstein u. Bütow in Berlin   sandte am 15. Januar 1363 einen Boten zur Firma Pick u. Co. zwecks Ein- kassierung einer Rechnung von 766 M. Letztere Firma händigte dem Boten einen auf die Deutsche Bank bezogenen, vom 17. Januar 1366 datierten Scheck über 766 M. aus. Der Bote begab sich so- gleich nach der Deutschen Bank, dort wurde ihm der Scheck ohne weiteres bezahlt. Der Bote unterschlug die 766 M., machte sich einige lustige Tage und wurde nach Verlauf einer Woche verhaftet. Er ist jedoch mittellos. Die Firma Bornstein u. Bütow verlangte daraufhin die 766 M. nochmals von der Deutschen Bank, da der Scheck rechtswidrig bezahlt worden sei. Die Deutsche Bank weigerte sich, nochmals zu zahlen, mit dem Einwand: Der Scheck sei ord- nungsmäßig ausgestellt gewesen, daß er zwei Tage früher bezahlt worden, sei eine Liebenswürdigkeit der Bank getvesen. Bornstein u. Bütow verklagten die Deutsche Bank. Das Landgericht Berlin I  kam auch zur Verurteilung der Beklagten  . Die Deutsche Bank legte Berufung ein. Aus diesem Anlaß hatte sich der 13. Zivilsenat des Kammergerichts mit der Angelegenheit zu befassen. Der Senat wies nach längerer Verhandlung die Berufung zurück und legte die Kosten des Verfahrens der Klägerin auf. Es heißt in den Urteilsgründen: Der Scheck wird auf Grund eines Scheckvertrages gegeben. Ter Scheckvertrag stellt sich als Auftrag, gemäß Z 662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   dar. Durch den Scheckvertrag ver- pflichtet sich die Bank als Beauftragte, das ihr vom Scheckkunden an den Auftraggeber übertragene Geschäft, nämlich für ihn Zahlung zu leisten, zu besorgen. Als Beaufragte hat sich die Bank an die Weisungen des Auftraggebers zu halten. Der Auftrag selbst ist in dem Scheck schriftlich zum Ausdruck gebracht. Wenn nun in dem Scheck ein Ausstellungstag vermerkt ist, der noch nicht heran- gekommen ist, so kann dies im Zweifel nur bedeuten, daß der Auf- trag frühestens an diesem Tage von dem Beauftragten ausgeführt. also erst an jenem Tage Zahlung geleistet werden sollte. Von dieser Weisung des Auftraggebers darf der Beauftragte, gemäß § 656 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur abweichen, wenn er den Umstünden nach annehmen darf, daß der Auftrageber bei Kenntnis der Sachlage die Abweisung billigen würde. Zuvor hat er aber dem Auftraggeber Anzeige zu erstatten und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufzuge Gefahr verbunden ist. Die Beklagte hätte also, als ihr der fragliche Scheck am 15. Januar 1363 zur Zahlung präsentiert wurde, erst bei der Firma Pick u. Co. anfragen müssen, ob sie damit einverstanden sei, daß der Scheck bereits vor dem Ausstellungstage bezahlt wurde. Wenn sie dies nicht getan, sondern den Scheck ohne weiteres eingelöst, der Bote der Klägerin aber den erhaltenen Betrag unterschlagen hat, so ist diese Zahlung weil auftragwidrig erfolgt der Firma Pick u. Co. gegenüber wirkungslos. Erscheint bereits auf Grund dieser Erwägung der Klageanspruch als begründet, so findet er ferner seine Rechtfertigung darin, daß die Beklagte durch ein Zirkular vom April 1363 ausdrücklich ihren Kunden gegenüber die Ver- pflichtung eingegangen ist, in Zukunft vordatierte Schecks auf sie selbst nicht einzulösen. Dieses Zirkular hatte nicht den Charakter elner unverbindlichen Mitteilung. Seine Versendung, die an alle Kunden, auch an Pick u. Co. geschehen ist, konnte nur die Bedeutung haben, daß die Bank die in dem Zirkular enthaltenen Bedingungen für den Scheckverkehr als maßgebend bestimmen wollte. Die Be- klagte behauptet, unter Berufung auf die Auskunft des Aeltesten- kollegiums der Berliner   Kaufmannschaft, daß es handelsüblich sei, der Bank vorher Mitteilung zu machen, wenn ein vordatierter Scheck ausgestellt werde. Daß ein solcher verbindlicher Handelsbrauch nicht bestehen kann, ergeben aber die eigenen Geschäftsbedingungen der Beklagten  . Der Berufung mußte daher der Erfolg versagt werden._ Streiflichter. Zu dem unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelten Be- leidigungsprozetz des Schriftstellers Franz Pfemfert   gegen den ver- antwortlichen Redakteur derWahrheit", bittet uns Herr Pfemfert  folgende notwewdige Ergänzung zu geben: Die Verhandlung habe ergeben, daß derOffene Brief des Bundes der Perversen" seiner- zeit ohne Wissen und unter mißbräuchlicher Benutzung des Namens des Privatklägers von dem Schriftsteller Rudolf Kurz-Riederschon- hausen verfaßt und von dem ehemaligen Herausgeber derKritik der Kritik", Lco Horwitz, derStaatsb.-Zeitung" zwecks Düpierung in die Hände gespielt worden sei. Er, Pfemfert, habe erst durch die Presse von der Existenz des Briefes erfahren; er habe auch nicht die Sache als einen schlechten Witz darzustellen gesucht, vielmehr habe die Verhandlung und besonders das Gutachten des Kriminalkommissars Dr. Kopp daran keinen Zweifel gelassen, daß die Sache nur als schlechter Witz aufgefaßt werden konnte. Herr Pfemfert   bittet auch, festzustellen, daß er lediglich imKampf" vor Jahren zwei lyrische Gedichte veröffentlicht habe, die sehr harmloser Natur ge« Wesen seien. Gegen das durch seine Begründung auffallende Urteil hat Kläger   Berufung eingelegt. Vermilcktes. Zur Kölner   Flugwoche. Köln  , 23. Ottober.(B. H.  ) Köln   steht heute im Zeichen der Lenkballons. Schon um 3 Uhr vormittags wurde bei der Bicken  - dorfer Ballonhalle ein Pilotenballon hochgelassen, der gegen 11 Uhr ziemlich unbeweglich im Winde stand. Um 11 Uhr 16 Minuten öffneten sich die Tore der Halle und derParseval III". der die Nacht darin verbracht hatte, wurde herausgezogen. Um 11 Uhr 26 Minuten stieg das Luftschiff in die Höhe, wandte sich zunächst nach Müngersdorf   und schlug dann die Richtung nach Köln   ein. Hier erschien das Luftschiff noch vor V2I2 Uhr, führte mehrere Lenkmanöver aus, umkreiste den Dom und wandte sich nach einer Schleifenfahrt nach Leichlingen  . Um 12 Uhr 15 Min. passierte derParseval III" Bergisch-Gladbach  . Kaum war der Parseval III" den Blicken der zahlreichen Zuschauer, die sich auf den Dächern und Straßen angesammelt hatten, entschwunden, so erschien derParseval I". Ein Aufftieg desGroß II" unter- blieb, obwohl das Luftschiff bereits aus der Halle gebracht worden war. Auch derParseval I" machte eine Schleifenfahrt über Köln  , und gegen �2 Uhr überflog auch derZeppelin II" die Stadt Köln.  _ Die Klage eines verunglückten Mechanikers gegen Zeppelin. Vor der zweiten Zivilkammer des Stuttgarter   Landgerichte? kam die Katastrophe des LuftschiffesZeppelin I" bei Echierdingen am 5. August v. I. anläßlich der Klage des dabei verunglückten Mechanikers Böhler gegen den Grafen Zeppelin zur Erörterung. Böhler ist durch die bei dem Unfall des Luftschiffes seinerzeit erlittenen Verletzungen noch immer arbeitsunfähig und mußte dreimal operiert und der linke Fuß abgenommen werden. Böhler verlangte von dem Grafen ein Schmerzensgeld von 16 666 M. und Zahlung sämtlicher Kosten. Graf Zeppelin bot ihm 3666 M. unter der Voraussetzung, daß Böhler anerkennt, iiatz dies aus Liberalität geschähe. Der Kläger   hat das Angebot abgelehnt. Die Verhand- lungen wurden auf 14 Tage vertagt, um Zeit zu Vergleichs- Vorschlägen zu gewinnen. Nach Lage der Sache halten wir die Forderungen des Klägers für berechtigt und können nicht verstehen, daß Graf Zeppelin sich weigert, die Ansprüche des Verunglückten zu erfüllen. Attentat auf einen Posten. Einer amtlichen Meldung aus Mainz   zufolge wurden gestern abend auf der Hochheimer Chaussee in der Gemarkung Kostheim   von�einem Fuhrwerk aus drei scharfe Schüsse auf den Posten vor dem militärischen Pulvermagazin ab- gegeben. Der Täter entfloh in der Richtung nach Mainz  . Er- Mittelungen sind eingeleitet. Folgenschwere Gasexplosion. Aus Boryslaw   wird gemeldet: In der Wohnung des Bergwerkdirektors Leon Reiter in Tustanowice fand nachts eine fürchterliche Gasexplosion statt. Dem schlafenden Direktor Reiter wurde die rechte Hand weggerissen, die Frau Reiter sowie ihr drei Monate altes Kind wurden sofort getötet, die Amme des Kindes lebensgefährlich verletzt, das Haus zer» trümu'.ert. Sechs Bewohnerinnen eines Armenhauses verbrannt. In Vexjö(Schweden  ) brannte, wie eine Meldung von dort besagt, gestern vormittag das Armenhaus nieder. Sechs Bewohnerinnen sind in den Flammen umgekommen. Im Ballon über die Nordsee  . Aus Southwold in Suffolk   an'der englischen Novdseeküjte wird gemeldet: Ein Ballon, der während des Sturmes über die Nordsee  getrieben worden war, verwickelte sich gestern in früher Morgen- stunde in den Telegraphendrähten. In dem Korb befanden sich zwei französische   Lufischiffer, ein Fräulein Marvin und ein Herr Garnier. Die Dame sprang aus dem Ballon, der sich in demselben Augenblick aus den Drähten entwirrte und pfeilschnell mit Garnier in die Höhe schoß. Fräulein Marvin, die sich ein Fußgelenk ver» staucht hatte, schleppte sich nach dem nächsten Bauernhaus, wo ihr Pflege zuteil wurde. Der Ballon war inzwischen zwei Meilen weiter ins Land getiieben worden und verwickelte sich schließlich in den Zweigen eines Baumes. Garnier sprang ebenfalls, ohne eine ernste Verletzung zu erleiden, aus dem Ballon. Aus einem Pachthof kam Hilfe, und der Ballon konnte geborgen werden. Fräulein Marvin ist eine Championathletin. Sie erzählte, daß die Fahrt über die Nordsee   furchtbar aufregend gewesen sei. Ver- schiedentlich habe der Korb das Wasser berührt. Als sie in Nancy  aufstiegen, hätten sie gar nicht beabsichtigt, so weit zu gehen. Sie wurden durch den starken Sturm übers Meer getrieben. Ein Waggondach vom Sturm abgehoben. Innsbruck  , 28. Oktober.  (B. H.  ) Seit gestern wütet hier und in der Umgebung ein orkanartiger Sturm, der großen Schaden an Kulturen und Gebäuden anrichtete. Bei Hall wurde das Dach eines Waggons eines fahrenden Güterzuges auf die Schienen geworfen, und der nachfolgende Schnellzug konnte nur mit größter Mühe vor einer Katastrophe bewahrt werden. von Die Pest. Konstantinopel  , 28. Oktober. An der Küste Adalia, Vilajet Konia, sind zwei Pestfälle vorgekommen. Deutscher   Nrbeiter-Nbstiiicnten-Biind. Ortsgruppe Berlin  . Heute abend 8'/, Uhr im Saat 1 deS GelverkschaslsbauscS, Engel- ustr tS: Dortrag des Genossen S. Katzcnstein: Der Kamps gegen den Alkohol- Eintritt 10 Ps. Allgemetne Kranken, und Sterbekasie der Metallarbeiter (E- H- 29 zu Hamburg  -) Filiale Baumschulenweg  . Sonnabend, den 36. Oktober, abends 3'/, Uhr, bei Kädlng, Baumschulenstr- 87. Wasierftando-Stachrichten der LandeSanltalt für Gewässerkunde, mitgetelll vom Berliner   Wetterbureau. Wasserltand M e m e l. TUstt Vre g el. Jnsterburg Weichsel, Tboru Oder. Rattbor , Kroffen , Franksurt La r t h e, Schrimm  , Landsberg  Netze, Vordamm Elbe, Leitmeritz  , Dresden  , Bardo , Magdeburg  st 4- bedeutet Wuchs. Fall. st Unterveqel. Verantwortlichcr Redakteur: Emil Unger, Grunewald  . Für den Inseratenteil verantw.' Th. Glocke. Berlin  . Druck u. Verlag:Borwürtl Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co.. Berlin   SW.