Einzelbild herunterladen
 

Nr. 255. 26. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 31. Oktober 1909.

Gerichts- Zeitung.

Der Annoncenschwindel des Amerikaners William Scott beschäftigte am Freitag des Reichsgericht. Scott betrieb früher in London ein Fahrradgeschäft und dann einen Geheimmittelver­fand. Er kam dann nach Berlin und organisierte hier und in verbreitetsten menschlichen Eigenschaft. Die" parteilose" und die anderen Städten einen ungeheuren Schwindel zur Ausnutzung der bürgerliche Presse nahm riesige Anzeigen von ihm auf. Die An­zeigen gingen stets von irgend einem mystischen Professor in Lon­ don aus, der z. B. unter dem Namen Keith- Harwey Schwerhörigkeit " heilte". Ein anderer Professor heilte Asthma, Gicht und Rheuma­ tismus . Auch ein Apparat zur Ergründung der Zukunft wurde für die ganz Dummen ausgeboten. Das Geschäft lohnte sich, denn Scott soll im Jahre 100 000 M. verdient" haben. Als er verhaftet werden sollte, verschwand er dank der Findigkeit der Polizei Ver­brechern gegenüber nach Amerika . Nur sein Privatsekretär, der dänische Ingenieur Francis Alexander Durrlov wurde eingesperrt. Das Landgericht I in Berlin verurteilte ihn, wie erinnerlich, am 3. Februar wegen Begünstigung zu 3 Monaten Gefängnis und er­klärte diese Strafe durch die Untersuchungshaft für verbüßt. D. batte an einen Geschäftsfreund" Scotts in London geschrieben, er möge, wenn er von dem deutschen Gerichte gefragt werde, erklären, Scott sei nur der Annoncenschreiber der eigentlichen, in England wohnenden Unternehmer gewesen. Duurloos Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.

gezahltes Geld los und hatten obendrein das Reisegeld nach Godes-| Mägerin noch im Lindentabarett auftrete. Da sie aber jetzt einem berg vergeblich aufgewendet.

Wir warnen die, die nicht nußlose Ausgaben machen wollen, vor dem Deutschen Stellennachweis" und vor Versuchen, sich durch Eberle eine Stellung zu verschaffen.

Der Stock in der Schule.

Wegen fahrlässiger Körperverlegung im Amte ist am 2. Juli vom Landgericht Stargard i. Pom. der Lehrer Albert Ziemer in konnte nicht rechnen, sollte bestraft werden und verkroch sich unter Wassow zu 30 M. Geldstrafe verurteilt worden. Gin Schüler die Bänke. Der Angeklagte schlug mit dem Stock zwischen die Bänke und traf den Knaben zweimal an den Kopf, auch stieß er ihn mit dem Fuße und trat ihn auf die Hand. Er hat das Züchti­gungsrecht überschritten. Die vom Angeklagten gegen das milde Urteil eingelegte Revision wurde jezt vom Reichsgericht verworfen.

Fin Streit um ein Bild.

-

Ein interessanter Streit um ein Karikaturbild, in dessen Mittelpunkt die Schauspielerin Josefine Dora steht, beschäftigte fürzlich die 16. Bibiltammer des Landgerichts I. Josefine Dora flagte gegen die Direktion des Passagetheaters auf Grund des folgenden Sachverhalts: Die Schauspielerin war in der Saison 1906/07 am Passagetheater engagiert gewesen und mehrere Mo­nate hindurch in dessen Bierkabarett aufgetreten. Am 22. Januar 1909 ließ die Klägerin die Direktion durch den Rechtsanwalt Dr. Hugo Marcuse auffordern, ein am Eingange des Theaters ſicht­bares Brustbild mit der Unterschrift Josefine Dora ", welches un­mittelbar in der Nähe einer Ankündigung der Kabarettvor­In dem Streit um die Kinder der Gräfin Pfeil stellungen und Beifügung von Namen mehrerer noch im Kabarett auftretender Mitglieder hing, zu entfernen. Da hierauf keine bersendet die Gräfin Pfeil eine längere Erklärung. Derselben Antwort erfolgte, beschritt Rechtsanwalt Dr. Marcuse den Klage­entnehmen wir, daß die Freiinnen von Richthofen, so wie wir be- weg und beantragte, die Direktion des Passagetheaters fosten­reits berichtet haben, für die Erziehung der Kinder aus dem Ver- pflichtig zu verurteilen, die Ausstellung eines die Abbildung der mögen der Mutter reichliche Bezahlung erhalten haben. Unwahr Frau Dora und die Ankündigung derselben als Mitglied des Kabas ist also die vom Lokalanzeiger" verbreitete, von uns nicht wieder- retts enthaltenden Platats am Züreingang des Passagetheaters zu gegebene Behauptung, die Freiinnen hätten sich der von Pfeilschen unterlassen. Die Klägerin werde durch dieses Plakat benachteiligt, Kinder aus Barmherzigkeit angenoumen. Gegen den Hauptmann denn da sie jetzt Mitglied des Berliner Theaters sei, könnten ihre Grafen Pfeil schwebt beim Kriegsgericht ein strafrechtliches Ver- Direktion, insbesondere aber das Publikum annehmen, daß sie fahren wegen im Ehescheidungsverfahren abgegebener, angeblich mur nebenbei im Berliner Theater auftrete, nachts aber im unwahrer eidesstattlichen Versicherungen und angeblicher Verleitung Passage- Sabarett tätig sei. Demgegenüber machte Rechtsanwalt zu Meineiden. Die Gräfin von Pfeil hat gegen den Abgeordneten Dr. Frankfurter geltend, daß sich ein solches Platat, wie es Frau Ernst Freiherrn von Richthofen auf Mertschüß bei Groß- Rosen, die Dora beschreibe, niemals am Eingange des Passagetheaters be­Freiinnen Karoline und Hedwig von Richthofen auf Groß- Rosen, funden habe. In der Zeit, als Frau Dora im Biertabarett auf­den Amtsvorsteher Gotthard von Richthofen auf Groß- Rosen, den getreten, habe der Zeichner Josef Steuer ein Bild für die Lustigen Reichstagsabgeordneten Freiherrn von Richthofen- Kohlhöhe, den Blätter" gezeichnet, welches neben den Karikaturen anderer Landrat Freiherrn von Richthofen, Striegau , den Gutsvorsteher Künstler auch eine Karikatur der Klägerin mit dargestellt habe. von Richthofen auf Kuhnern bei Gäbersdorf und den Assessor von Dieses Bild sei ein künstlerisches Erzeugnis, welches nicht den Gregor, Groß- Rosen Strafantrag wegen Kindesentziehung bezw. Bwed der Reklame verfolge; es befinde sich seit 2 Jahren unter Verbrechen im Amte erstattet. Das Delikt der Kindesentziehung Glas und Rahmen im Bestibül. Die beklagte Direktion nehme das ist durch den von uns mitgeteilten landesgerichtlichen Beschluß nicht Recht für sich in Anspruch, Bildnisse der Künstler, wenn sie einem aufgehoben. Die Klärung der Angelegenheit in breitester Oeffent- höheren Seunstinteresse dienen, in Form eines Anfündigungsplatats lichkeit durch eine strafgerichtliche Verhandlung ist dringend er- auszustellen, auch wenn der betreffende Künstler nicht mehr in wünscht, mag die letzte Instanz über die Art der Kindesentziehung dem Etablissement auftrete. Dies sei auch bei anderen Berliner wie immer urteilen. Theatern gang und gäbe. Das Gericht entschied nach umfang­reicher Beweisaufnahme den Rechtsstreit dahin, daß der Direktion des Passagetheaters untersagt wurde, bei Vermeidung einer Geld­Adam Eberle, früher in Hannover , jezt hier in Berlin wohn- strafe für jeden Zuwiderhandlungsfall, das Bild, auf dem die haft, wurde vom Schöffengericht in Hannover zu 1 Monat Ge- Klägerin als Karikatur dargestellt ist, im Eingange des Passages fängnis megen Betruges in 3 Fällen verurteilt. Eberle ist Her- theaters oder an anderer Stelle öffentlich auszustellen, sowie in ausgeber des sogenannten Stellennachweis" und hat stellung- Reklameankündigungen auf die frühere Tätigkeit der Klägerin im fuchenden Arbeitern die Verschaffung einer Stelle in Godesberg Kabarett Bezug zu nehmen, Nach Ansicht des Gerichts mußte durch a. Rh. vorgeschwindelt. Die armen Geprellten waren ihr an Eberle das Bild mit Inschrift der Anschein erivedt werden, daß die

=

Stellenvermittelungsschwindel.

Krankenkasse

-CIGARETTE

Orts tranfentane KLEINE KIDS23

Weber und verwandten

Gewerbe.

Die Herren Delegierten, Arbeit geber und Arbeitnehmer, werden hier­durch zu einer

Ordentlichen

General- Versammlung

am Sonntag, den 7. November, bormittags 10 Uhr pünktlich,

in Schmidts Lokal( Freischük") Fruchtstr. 36a

eingeladen.

Tagesordnung:

279/4

a) Jn getrennter Versammlung: Ergänzungswahl des Borstandes

bon den Arbeitgebern nach§§ 37 und

38 des Statuts für 1910 und 1911. b) In getrennter Versammlung:

& PT.

Türk. Tabak-& Cigaretten- Fabrik ,, Kios" o E. Robert Böhme, Dresden

Vornehm

wirkt ein zartes, reines Gesicht, rosiges, jugendfrisches Aussehen, weiße, sammetwelche Haut und ein blendend schöner Teint. Alles dies erzeugt die allein echte

Steckenpferd- Lilienmilch- Seife

bon Bergmann& Co., Radebeul . à St. 50 ẞfg. Überall zu haben.

Möbelfabrik and Speicher Jerusalemerstr. 56

1. Nachwahl eines ausgeschiedenen Möbelfabrik und

Vorstandsmitgliedes der Mitglieder

für 1909 und Nachwahl eines aus Wohnungseinrichtungen, verliehen gewesene und im Lombard verfallene, geschiedenen Vorstandsmitgliedes der Mitglieder für 1909 und 1910. 2. Er- 150, 200, 300, 400, bochelegante 500-4000 M. Durch große Masseneinfäufe

gänzungswahl des Vorstandes von den

wirklich billige und gute Einkaufsgelegenheit.

25882*

Mitgliedern nach§§ 37 und 38 des Einzelmöbel, wie Bettstellen, Kleiderspind, Wäschespind, tomplette moderne Küchen. Größte Auswahl, spottbillige Preise. Teilzahlung gestattet.

Statuts für 1910 und 1911. 3. Er gänzungswahl des Vorstandes von den Mitgliedern nach§ 39 des Statuts für 1910.

c) In gemeinschaftlicher Versamm­Lung:

Auch Kindern bekömmlich.

Mit Ihrem coffeïnfreien Kaffee Hag" bin ich sehr zu­1. Wahl von 3 Revisoren zur Bor- frieden, er bringt meinem tranten Sohn, welchem Kaffee ver­

prüfung der Jahresrechnung für 1909. 2. Beschlußfassung über Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Stassen­angestellten. 3. Abänderung des Statuts§ 51, Biffer 2. 4. Ber­schiedenes.

Sollte die Tagesordnung nicht er­ledigt werden können, so findet am Sonntag, den 14. November 1909 vor­mittags 10%, Uhr in demselben Lokale die Fortsetzung der Versammlung statt. Delegiertenkarte legitimiert. Berlin , den 31. Dttober 1909. Der Vorstand. Karl Reigmann, Paul Liepelt Borfizender. Schriftführer.

Sonntag, den 5. Dezember, bormittags 11 Uhr in demselben Lokal: Aufstellung von 106 Kandidaten der Mitglieder zur Delegiertenwahl für das Jahr 1910. Nur Mitglieder über 21 Jahre sind eingeladen. Mitgliedsbuch legitimiert. Der Vorstand.

Bekanntmachung. Hierdurch zur geft. Nach­richt, daß ich von Berlin nach Treptow , Baumschulenſtr. 89, verzogen bin.

Um regen Zuspruch in vor­tommenden Fällen bittet Frau Wallmann, Hebamme.

boten war, ohne schädliche Folgen große Erfrischung. Berlin S. A. S.

Wir tragen kein Bedenken, unserem zehnjährigen Knaben den coffeïnfreien Staffee Hag" mit nur wenig Milch zu geben, was wir bei anderem Kaffee nicht wagen konnten. Braunschweig . G. D.

Möbel- Fabrik

5 Reichenberger Straße 5

liefert Einrichtungen von

200, 300, 400, 500, 600, 800 bis 10 000 Mark. Anerkannt gediegene Arbeit!

Auch Teilzahlung!

In

Aeußerst billige

Preise!

2518L*

Auch Teilzahlung!

Charlottenburg

S. Hoffmann,

Ecke Schulstraße,

bei

Wilmersdorfer Straße 12,

kaufen Sie in reicher Auswahl selbstfabrizierte gute

Herren- und Knaben- Bekleidung

fertig und nach Maß zu sehr billigen Preisen. Maßanfertigung in eigener Werkstatt. 2915L Große Auswahl von in- und ausländischen Stoffen.

angesehenen Berliner Theater als Schauspielerin angehöre, so leide ihr Ruf darunter. Wenn auch ein Kabarettdirektor berechtigt sei, das Bild eines früheren Mitgliedes in seinem Etablissement aus zustellen, so sei dies Recht doch nur anzuerkennen, sofern das Mit­glied überhaupt noch in Kabaretts auftrete und durch die Aus­stellung Schaden nicht erleide. Das Recht verfalle aber, sobald das ausgeschiedene Mitglied die Tätigkeit als Kabarettkünstler aufgibt, zum mindeſten aber dann, wenn der Betreffende sich einem höheren seinem Fortkommn hat. Kunstzweige zuwendet und durch die Ausstellung Nachteile- in

Ein Dorfidyll" recht eigener Art lag einer Anklage wegen vorfäßlicher Sach beschädigung zugrunde, mit welcher sich die 4. Strafkammer des Landgerichts III unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Gockel zu beschäftigen hatte. Angeklagt war der Schmied Wilhelm Mittel­städt.

"

Zwischen dem Angeklagten, welcher in dem Dertchen Lieben. that wohnhaft ist, und seinem Nachbar, dem Büdner Rosenberg, war es aus irgendeinem geringfügigen Anlasse zu Differenzen ge kommen, welche eine grimmige Feindschaft zwischen den beiden Nachbarn zur Folge hatte. Gegenseitige kleine Reibereien waren an der Tagesordnung und jeder suchte dem anderen einen Schaber­nad zu spielen. Eines Tages machte Rosenberg die Wahrnehmung, daß sich in einer seiner Fensterscheiben ein winziges Loch befand, welches anscheinend von einer Kugel herrührte. Er legte dieser Entdeckung anfänglich keine große Bedeutung bei. Kaum war der Echaden jedoch repariert, als die neue Scheibe wie von Geisterhand zertrümmert wieder in Scherben ging. Auf der Straße und auf dem Nachbargrundstück war niemand zu sehen, einen Schuß hatte man auch nicht gehört. Am nächsten Tage faß die Frau R. in ihrer " guten Stube", als plöblich mit großem Geklirr eine neue Fenster­scheibe in Scherben ging. Die aufs höchste Erschreckte holte den zu fällig vorbeigehenden Postboten Zander herein; um von diesem eine Aufklärung dieser Erscheinung" zu verlangen. Während die beiden ratlos in dem Zimmer standen, gab es plöblich einen zweiten Krach und die Trümmer einer zweiten Fensterscheibe sauſten dem nun ebenfalls erschreckten Stephansjünger um den Kopf herum. Raum hatte er sich von seinem Schrecken erholt, als mit großem Getöse die dritte und letzte Scheibe in Trümmer ging. Beide hielten es für ratsam, sich schleunigst aus dem Schußbereich des unsichtbaren Schüßen zu entfernen. Rosenberg lenkte sofort den Verdacht auf den ihm feindlichen Nachbarn. Eine Haussuchung in seiner Wohnung förderte auch bald das corpus delicti in Gestalt eines Luftgewehrs zutage, zu welchem die in der R.schen Wohnung aufgefundenen Kugeln genau paßten. Die auffällige Erscheinung, daß der Schüße selbst stets unsichtbar war, klärte sich ebenfalls auf, denn es wurde festgestellt, daß sich auf dem Boden eine Art Schieß­stand befand und ein Dachziegel soweit hochgehoben werden konnte, um den Flintenlauf hindurchzustecken. Das Schöffengericht ver­urteilte den Angeklagten zu 50 M. Geldstrafe. Hiergegen legte M. Berufung ein, und da er entschieden in Abrede stellte, der Schüße gewesen zu sein, mußte sogar ein Lokaltermin an Ort und Stelle abgehalten werden, bei welchem Schießversuche angestellt wurden. Vor der Straffammer bekundete der als Sachverständiger geladene tgl. Hofbüchsenmacher Barella, daß es als ein großer Zufall an­zusehen wäre, wenn selbst ein geübter Schüße mit der bei dem Angeklagten beschlagnahmten Luftbüchse überhaupt treffen würde. Während der Verteidiger und auch der Staatsanwalt auf Grund eines non liquet die Freisprechung beantragten, hielt das Gericht es für nachgewiesen, daß der Angeklagte der Täter sei. Die Be rufung wurde deshalb verworfen.

-

ZUM WINTER

Billige Preise!

Paletots und Ulster

Tausendfältige Auswahl

60.- 50.- 45.- 40.- 36.- 30.- M. 27.- 24.- 21.- 18.- 15.- 8.50 M.

Warme Loden- Joppen

Gefüttert. Breiter doppelter Bruftüberschlag 30.- 27.- 24.- 21.- 18.- 15.- M. 13.50 12.- 9.- 7.50 6.- 4.50 M.

Herren- Hosen

Schöne Mufter.

Praktische Stoffe 20.- 18.- 16.- 15.- 14.- 12.- 10.-M. 9.- 8.- 7.- 6.- 5.- 4.- 3.20 M.

1

Baer Sohn

Spezial- Haus größten Maßstabes für gute Herren- und Knaben- Kleidung

Chausseestraße 29-30

Gr. Frankfurterstraße 20

11 Brückenstraße 11 Schöneberg, Hauptstraße 10

Der Winter- Katalog Nr. 38, Moden 1909, auf Wunsch kostenlos und portofrei.