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Br. 264. 26. Jahrgang 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 11. November 1909.

Schüzet die Kinder!

Lange hat es gedauert, bis der Staat sich auf seine Bei Bearbeitung der einzelnen Fälle hat die Kontrolleurin[ lautende, abgestempelte Legitimationskarte auszustellen. Es Bflicht besaun, die kommende Generation vor den ver- zu versuchen, zunächst auf gütlichem Wege Abhilfe zu schaffen, wird ihnen eine genügende Anzahl Fragebogen sowie zur nichtenden Folgen der allzufrühen Ausbeutung zu schüßen. indem Arbeitgeber und Eltern auf das Ungesetzliche ihres Tuns eigenen Information ein Exemplar der Broschüre Die Kinder­Diese Folgeerscheinung des kapitalistischen   Zeitalters mußte hingewiesen, den Eltern auch noch die schlimmen Folgen der arbeit und ihre Bekämpfung" von Käte Dunder geliefert. sich erst in ihrer ganzen Scheußlichkeit offenbaren, das Beweis- Erwerbsarbeit der Kinder vor Augen geführt werden. Es muß Alle Unkosten, Porto usw. sind mit der Kinderschutzkommission material für die Degenerierung der Massen erst geradezu er- unter allen Umständen vermieden werden, unnötige Beschwerden abzurechnen. Die Organisationen verpflichten sich, diese Un­drückend werden, bis man in den dreißiger Jahren des an die Behörden weiterzugeben, um nicht Mißstimmung gegen die kosten zu gleichen Zeilen zu tragen. borigen Jahrhunderts die ersten schüchternen Schritte auf dem Kommission und gegen ihre Tätigkeit hervorzurufen. Denn Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind: Gebiete des Kinderschutzes wagte. Dann kamen die ganz un- diese Fälle würden von allen Gegnern des Kinderschutzes zureichenden Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung über die schamlos und gewiffenlos zur Diskreditierung der Bestrebungen vorschulpflichtiger Sinder ist gänzlich ver­Die Beschäftigung schulpflichtiger und fabritarbeitenden Kinder. Erst im Jahre 1903 wurde ein Kinder- und zur Gegenagitation ausgebeutet werden. Erst wenn alles boten: in Fabrifen, auf Bauten aller Art, in Betrieben schutzgesetz geschaffen, das wenigstens die schlimmsten Auswüchse versucht und ruhige Vorstellungen nicht zum Ziele führen, ist von Ziegeleien, Brüchen, Gruben, beim Steineklopfen, im der Kinderausbeutung in den gewerblichen Betrieben beseitigen Anzeige bei der Polizeibehörde, bezw. bei der Gewerbe- Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft foll. Sofort erhob sich natürlich ein Sturm des Widerspruchs: inspektion zu machen. Bei festgestellten Mißhandlungen an Bei festgestellten Mißhandlungen an verbundenen Fuhrwertsbetriebe, beim Mischen und Mahlen Das Gesetz fäet Haß zwischen Kinder und Eltern", es ber- Stindern ist ebenso zu verfahren, eventuell ist im legten Falle von Farben, bei Arbeiten in Stellereien und ferner in einer nichtet die Heiligkeit der Familie", alle diese alten Ladenhüter die vorhandene Waisenkommission anzurufen. Die Kontrolleurin des feligen Manchestertums und der bewußten Heuchelei behält den Fragebogen zur Aufbewahrung. Sie hat der Polizeit Gesetz näher bezeichnet sind, so z. B. auch bei der Tabat­ganzen Reihe von gesundheitsschädlichen Betrieben, die im wurden wieder vorgeführt. behörde resp. den Gewerbeaufsichtsbeamten Anzeige zu erstatten Aber es half nichts, der Staat mußte, wollte er seine und als Zeugin ihre Helferin, und die von dieser angegebenen fabrikation fowie auch in der Kleider- und Wäschekonfektion. Für die Beschäftigung von schulpflichtigen Zukunft nicht selbst vernichten. Trat die Schädlichkeit dieser Zeugen( genaue Wohnung angeben) zu benennen. Zustände doch in der körperlichen und geistigen Zurückgeblieben- In Berlin   sind die Polizeibehörden mit der Aufsicht über Betrieb von Werkstätten, im Handels- und Verkehrsgewerbe, Kindern in der Hausindustrie( Heimarbeit), im heit der von der Ausbeutung betroffenen Stinder klar zutage. die Speditionsgeschäfte, das Handels- und Verkehrsgewerbe, in Gast- und Schankwirtschaften sowie als Botengänger gelten Den furchtbaren Ergebnissen der Erhebungen über die Kinder- die theatralischen und sonstigen Vorstellungen, die Gast- und arbeit im Jahre 1898 fonnte sich die Regierung nicht wider- Schankwirtschaften sowie das Warenaustragen betraut, während setzen. Aus diesem Grunde durfte das Gefeß auch vor der die Ueberwachung der übrigen Betriebe von den Polizei­Beschränkung der Kinderarbeit in der Familie nicht zurück behörden und den Gewerbeaufsichtsbeamten gemeinsam aus­schrecken. Burden doch vor der Einführung des Kinderschutz- geübt wird. gefetes 532 283 gewerblich tätige Kinder ermittelt, die ent­weder noch gar nicht schulpflichtig waren oder das schuhpflichtige Alter noch nicht überschritten hatten. Und dabei mußte die Regierung zugeben, daß die ermittelte Zahl noch hinter der Wirklichkeit zurückbleibt, da bei der Untersuchung nicht alle Gebiete des Reiches und nicht alle Zweige der gewerblichen Für Berlin   C.: Sumann, NO. 43, Elifabethstr. 50/51. Polizei­Tätigkeit berücksichtigt sind". für Berlin   N.: Dr. Rubnau, N. 20, Brinzenallee 88. Polizei­

Daß das Gefeß nur halbe Arbeit ist und daß namentlich der Ausbeutung der Kinder in der Landwirtschaft keine Schranken gesezt werden, fann bei der Macht der Junker und Schlotbarone in Deutschland   nicht wundernehmen.

Die organisierte Arbeiterschaft aber hat die Pflicht, dafür zu forgen, daß die so mangelhaften Bestimmungen wenigstens streng durchgeführt werden, in ihrem Interesse, im Interesse der Menschlichkeit. Und würden durch die Kinder­arbeit auch Millionen Werte geschaffen, man muß doch dabei Bedenken: sie werden erkauft mit dem Verzicht der Kinder auf Jugendfreude und Jugendglück und mit der Gesundheit der Kinder, des kommenden Geschlechts. Kleben an diesen Werten häufig doch die bittersten Kinderzähren.

Freilich heißt es oft: Die Familie braucht die Verdienste der Kinder zur notwendigen Lebenshaltung. Eine so furchtbare Antlage diefe Worte gegen Zustände find, die es bedingen, daß auf solches Verdienst gerechnet wird, so wissen wir doch, daß der Wert der Arbeitskraft bestimmt wird nicht nur durch die zur Erhaltung des individuellen erwachsenen Ar­beiters, sondern durch die zur Erhaltung der Arbeiterfamilie nötige Arbeitszeit. Indem die Maschinerie alle Glieder der Arbeiterfamilie auf den Arbeitsmarft wirft, verteilt sie den Wert der Arbeitskraft des Mannes über seine ganze Familie. Sie entwertet daher seine Arbeits­traft." Und namentlich bei der Heimarbeit zeigt es sich ja ganz handgreiflich, daß seitens der Unternehmer mit der Hilfe der Kinder gerechnet und der Lohn der Erwachsenen auch dem­entsprechend herabgedrückt wird,

Die organisierte, aufgeflärte Arbeiterschaft widersetzt sich infolgedessen der gesetzlichen Regelung resp. Beschränkung der Kinderarbeit nicht, sondern fördert sie, hilft ihre Bestimmungen durchführen und schüßt dadurch die Kinder vor förperlicher, geistiger und intellektueller Degenerierung.

So wurde auf Parteitagen, auf den Gewerkschafts­fongressen, wie auf den Frauenkonferenzen in Bremen   und Mannheim   die Notwendigkeit der Beteiligung an den Ueber wachungsarbeiten des Kinderschutzgesetzes durch die organisierte Arbeiterschaft ausgesprochen und in Konsequenz dieser Er­fenntnis beschlossen, daß wir die öffentliche Meinung auf rütteln müssen gegen die Gier nach billiger findlicher Arbeits­traft, indem wir die entsetzlichen Folgen der Kinderausbeutung schildern und so erzieherisch wirken auf unsere Mitbürger wie auch auf unsere Behörden.

Vereinbarungen

Die

Adressen der Gewerbeinspektorate von Berlin   und Vororte sowie die zu den einzelnen Bezirken gehörigen Polizeireviere find die folgenden:

rebiere 1, 2, 12-16, 19-21, 27, 38 und 40.

reviere 9, 10, und 114.

11, 17, 46, 50, 59-62, 88-90, 97, 99, 109

Für Berlin   NO.: Blatter  , Elbinger Str. 19. Polizeirebiere 18, 51, 68, 80, 81, 92, 98, 105, 106 und 113.

Für Berlin   O.: Dr. Welzel, O. 34. Warschauer Str. 70. Polizei­rebiere 22-24, 44, 45, 52, 65, 66, 93-96, 102, 103, 108, 110 und 111, sowie Lichtenberg   und Boxhagen- Rummelsburg  . Für Berlin   SO.: Dr. Lohmann, SO. 26, Dranienftr. 14. Polizei. rebiere 25, 26, 29, 48, 49, 53-55, 70, 79, 86 und 87. für Berlin   S.: no II, Gewerberat, S. 53, Gneisenauftr. 55 I. Polizeireviere 28, 30, 41, 42, 47, 48, 67, 72, 78 und 85. Für Berlin   SW.: Heise, Gewerberat, Schöneberg  , Eisenacher Straße 87/88. Polizeirebiere 3, 31-37, 39, 56, 63, 71, 78, 77 fowie Schöneberg   und Wilmersdorf  .

Für Berlin   W.: Dr. Bender, Charlottenburg  , Sybelstr. 64. Bolizeirebiere 4, 64, 74-76, 83, 84, 100 und 104 und Stadtkreis Charlottenburg.

Für Berlin   NW.: Belgry, N. 39, Müllerstr. 159a. Polizeirebiere

5-8, 57, 58, 69, 82, 91, 101, 107 und 112.

Zur Auskunfterteilung über alle die Gewerbeaufficht betreffenden Angelegenheiten sind in den Dienstlokalen der Berliner   Gewerbe­infpeftion täglich von 1-3 Uhr Gewerbeaufsichtsbeamte anwesend. Gewerbeinspektion Teltow- Dft in Berlin   NW.   52, Werftstraße 2 III, umfassend den Kreis Teltow östlich der Militärbahn( Gewerbe­infpeftor Dr. Jungfer). Sprechstunden: Jeden Dienstag von 5-7 Uhr nachmittags.

Gewerbeinspektion Teltow- West in Groß- Lichterfelde- Ost, Bahnhof­straße 10, umfassend den Kreis Teltow westlich der Militärbahn ( Gewerberat Dr. Serda). Sprechstunden: Jeden Dienstag von 3-7 Uhr nachmittags.

Gewerbeinspektion Niederbarnim- Nordwest in Berlin   N. 58, Dänen

straße 11, umfassend den Kreis Niederbarnim   nordwestlich der Stettiner Bahn( Gewerberat Georg Laurisch). Sprechstunden: wochentäglich von 9-1 Uhr.

Gewerbeinspektion Niederbarnim- Südoft in Berlin   NW. 52, Thomaftus­straße 22, umfassend den Kreis Niederbarnim   südöstlich der Stettiner Bahn( Gewerberat Arens). Sprechstunden: jeden Montag und Donnerstag von 10-2 Uhr nachmittags und jeden Gewerbeinspektion Beeskow- Oberbarnim in Berlin   NW 28, Leffing­zweiten Sonntag im Monat von 11-1 Uhr. straße 4, umfassend die Kreise Beeskow  - Storkow und Oberbarnim ( Gewerberat Mag Fischer). Gewerbeinspektion Spandau   in Spandau  , Wilhelmstraße, umfassend den Stadtkreis Spandau   und die Kreise Osthavelland und Ruppin  ( Gewerbeinspektor Dr. Hermann Helwig).

Ein zweites Exemplar der Anzeige ist von der Kon­trolleurin zweds Agitation und Materialsammlung der Kinder­schutzkommission einzureichen.

Die Kinderschutzkommission von Groß- Berlin fetzt sich folgendermaßen zusammen:

folgende Vorschriften:

Fremde Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Eigene Kinder unter 12 Jahren dürfen in der Wohnung oder Werkstätte einer Person für dritte nicht beschäftigt werden.

Fremde oder eigene Kinder dürfen nicht vor 8 Ühr früh und nicht nach 8 Uhr abends beschäftigt werden.

Vor dem Vormittagsunterricht dürfen Kinder überhaupt nicht beschäftigt werden.

Nachmittags darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach Beendigung des Unterrichts beginnen.

Die Beschäftigung darf nicht länger als drei Stunden, in den Ferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern.

Den Kindern muß eine zweistündige Mittagspause gewährt werden. An Sonn- und Festtagen dürfen eigene wie fremde Kinder nicht beschäftigt werden in Werkstätten sowie im Handels­und Verkehrsgewerbe  .

Fremde Kinder unter zwölf Jahren dürfen als Botengänger, beim Brots, Beitungs-, Milchaustragen usw. nicht beschäftigt werden, und über zwölf Jahre alte fremde Kinder dürfen Sonntags in ber Zeit von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags nur ztvei Stunden arbeiten, wobei die Zeit des Gottesdienstes frei bleiben muß.

In Gast- und Schankwirtschaften darf kein Kind unter zwölf. Jahren beschäftigt werden, schulpflichtige Mädchen über zwölf Jahre, fremde wie eigene, dürfen keine Gäste bedienen.

An Orten unter 20 000 Einwohnern ist für fleinere Wirt­schaften Dispensation von allen diesen Vorschriften zulässig, soweit es sich um eigene Kinder handelt.

Werkstätten im Sinne dieses Gefeßes find auch Schlaf und Wohnräume, sowie Küchen, wenn darin gewerbliche Arbeit ber richtet wird.

Die Beschäftigung fremder Kinder ist nur gestattet, wenn der Arbeitgeber für jedes Kind eine von der Drtspolizeibehörde aus gestellte Arbeitsfarte befigt."

Die Adressen der Kontrolleurinnen sind: 1. Kreis: Frau Alice Geifer, NW. 23, Altonaer Str. 13. 2. Kreis: Frau Beil, Hagelberger Str. 47. Frau Wurm, W. 80, Gleditschstr. 30. 8. Kreis: Frau Mittag, Mürassierstr. 10a. 4. Kreis. Frau Guhn, Zorndorfer Straße 89. Frau Bougarts, Andreasplaz 1. Frau Brüdner, Rüdersdorfer Straße 64. Frau Döhls, Forsterstr. 44. Frl. Kl. Bien, Proskauer Straße 80. 5. Kreis. Frau Holzapfel, Greifswalder Str. 45, IV. 6. Kreis. Frau Minna 2obfe, Oberberger Str. 20, III Frau Berta Timm, Ruppiner Str. 46. Frau Marie Rudolph, Müllerstr. 7. Frau Ottilie Bohl, Rostocker Str. 27. Frau Helene Rofitta, Schöningstr. 19, Sof III. Frau Ernestine Bahn, Hochstr. 84, IV. Nieder- Barnim  :

Frau Martha Arendsee  , Tegel  , Schloßftr. 22. Frau Bernhard, Karlshorst  , Roedelstr. 16. Frau Henriette Mirus, O. 112, Müggelstr. 27. Teltow- Beeskow  :

Frau Horlig, Adlershof  , Bismarckstr. 11. Frau Toni Sußmann, Charlottenburg  , Berliner   Str. 180. Frau Had barth, Köpenid, Adlershofer Str. 4. Frau Moebe st, Grünau  , Dahmeftr. 23. Frau Hedwig Gobin, Johannisthal  , Roonftr. 2. Frau Martha Rosenhahn, Lankwig, Kaulbachstr. 61. Frau Schwarz, Mariendorf  , Bergstr. 7. Frau Luise Soltmann, Marienfelde  , Lankwizftr. 10. Frau Anna Drescher, Nowawes  , Großbeerenstr. 15. Frau Bohm Schuch, Nigdorf, Weichselstr. 83. Frau M. Schuschent, Samargendorf, Sulzaer Straße 12. Frau Flöter, Stegliß, Sachsenwaldstr. 1.

In Berlin   unterzogen sich dieser mühevollen und doch so dankbaren Aufgabe bisher die politisch tätigen Frauen. Aber trotz aufopferndster Tätigkeit und selbstlosester Hingabe ber­mochten diese Frauen allein nicht, das gesteckte Ziel zu er­reichen und die Proletarierkinder vor der schlimmsten Aus- treterinnen, dazu kommen zwei Dezernenten des Aftions­Die Kontrolleurinnen wählen aus ihrer Mitte Ver­beutung und den gröblichsten Mißhandlungen genügend zu schüßen. Das lag daran, daß die Arbeiterorganisationen nicht ausschusses und zwei der Gewerkschaftskommission. Diese so zusammengesette Kinderschutzkommission hat thre mit ihrer ganzen Macht dahinter standen. In einer gemeinsamen Sigung des Aktions- Aus. Sigungen je nach Bedarf abzuhalten. Sie hat die Tätigkeit schusses und des Ausschusses der Gewerkschafts  - der Stontrolleurinnen genau zu verfolgen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Besonders trasse Fälle der tommission sind dann folgende Kinderausbeutung oder Mißhandlung sind in geeigneter Weise der Deffentlichkeit bekannt zu machen, um so die öffentliche getroffen: Zum Zwecke der Durchführung der gesetzlichen Meinung zugunsten des Kinderschutzes zu gewinnen. Auch Kinderschutzbestimmungen, sowie zur Bekämpfung der Miß- sind die einzelnen Fälle in ihrem ganzen Verlauf geschildert Frau Marie Thiel, Tempelhof  , Friedrich- Wilhelm- Str. 20. handlungen und Verhinderung der Verwahrlosung der Kinder unseren Berliner   Reichstagsabgeordneten( resp. einem von Frau E. Ryned, Treptow  - Baumschulenweg  , Kiefholzstr, 180. werden in jedem Kreise respektive Orte Groß- Berlins Kon- diesen bestimmten) zu unterbreiten. Frau Emma Hirche, Wannsee  , Chausseestr. 15. trolleurinnen eingesetzt, und zwar delegieren: der 1. Streis In der Regel wird einmal im Monat eine Sigung mit Frau Tölle, Wilmersdorf  , Gieselerstr. 26. eine, der 2. Streis zwei, der 3. Kreis eine, der 4. Streis fünf, den Kontrolleurinnen einberufen, in welcher eine Aussprache Parteigenossen! Eine schwierige Aufgabe gilt es der 5. Kreis eine, der 6. Kreis sechs Vertreterinnen und die über deren Tätigkeit stattfinden und ein fachkundiger Vortrag zu bewältigen, aber eine Aufgabe, die erfüllt werden muß Vorortkreise in dementsprechender Zahl. über die einzelnen Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes ge- und vor deren Lösung der Idealismus unserer Anhänger Diese so ernannten Stontrolleurinnen ziehen zur Mitarbeit halten werden soll. nicht zurückschrickt. Hier gilt es in weiten Kreisen verbreitete einige ihnen bekannte Genossinnen hinzu. Diesen Helferinnen Die Kontrolleurinnen halten ebenfalls durchschnittlich Vorurteile zu bekämpfen und Aufklärung zu fällt die Aufgabe zu, die erwerbstätigen Kinder bei ihrer einmal in jedem Monat mit ihren Helferinnen eine Zusammen- fchaffen über die Schädlichkeit der Kinderarbeit. Da wäre Arbeit aufzusuchen. Die kleinen Zeitungsträger, Brot- und funft ab, die zur Information und gegenseitigen Verständigung es verfehlt, diese Aufgabe den Kontrolleurinnen und ihren Milchausträger zu beobachten, festzustellen, ob sie das er- dient. Diese Zusammenfünfte fönnen auch orts- oder freis- Helferinnen allein zu überlassen. forderliche Alter haben, daß sie nicht über die vorgeschriebene weise erfolgen.

Diefe große fittliche Aufgabe bedarf der Mitarbeit Zeit hinaus arbeiten, daß sie nicht vor dem Vormittags- Die Kontrolleurin wählt thre Helferinnen selbst und er aller! In erster Linie der Mitglieder der Arbeiter­unterricht Gänge laufen, und daß sie eine von der Polizei- ledigt mit diesen in kameradschaftlicher Weise die ihnen organisationen. Deshalb appellieren wir an unsere Genossen behörde ausgestellte Starte besitzen. zufallenden Aufgaben. und Genossinnen: Gebt der Jugend ihr Jugend.

Allen Fällen gesezwidriger Beschäftigung haben die Helfe- Bei der Schwierigkeit dieser Aufgaben empfiehlt es sich recht, gebt ihr die Kinderlust und Kinder­rinnen genau nachzuforschen und der Kontrolleurin einen ein- felbstverständlich, zu allen Posten nur Genossinnen zu wählen, freude wieder! Laßt ihre zarten Seelen nicht schon gehenden wahrheitsgetreuen Bericht darüber zu geben. Sie die neben dem nötigen Verständnis und einem lebhaften Interesse im frühesten Alter durch Fronarbeit berkümmern und ver­erhalten zum Zwecke der sofortigen Aufnahme des Tat- für diese überaus schwierige Arbeit auch noch über recht viel dorren. Verhindert, daß diese jungen Menschenblumen schon bestandes einen Fragebogen, der recht gewissenhaft aus freie Beit verfügen. Den Helferinnen und Kontrolleurinnen allzu früh vom Sturm des Lebens zerzauft und geknickt zufüllen ist. ist durch die Kinderschutzkommission eine auf ihren Namen werden, ehe sie überhaupt zur Entfaltung gelangen können.