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Soziales.

Kautionsschwindel.

Die Praktiken des Generalagenten Gustav Peter   beschäftigten gestern wieder einmal das Gewerbegericht. Peter ist erst fürzlich von einem seiner Angestellten, der in Güte seine gestellte Kaution nicht zurückerhalten fonnte, beim Gewerbegericht verklagt und auch verurteilt worden. Die Kaution war aber trotzdem nicht beizu­treiben. Ebenso die 6 M. Gerichtskosten, die dann als uneinziehbar niedergeschlagen werden mußten. Inzwischen wollte Peter eine Krantenversicherung ins Leben rufen und hatte auch schon den geftrigen Kläger als Kassenboten und Kontrolleur engagiert. Mit einer Raution von 1500 M. sollte Kläger   für abhandenkommende Dokumente und etwaige beim Eintassieren entstehende Fehlbeträge haften. Die Kautionssumme wurde verabredungsgemäß auf der Diskontobant hinterlegt. Da aber die bom Beklagten   beabsichtigte Gründung der Krankenkasse von den Behörden nicht genehmigt wurde, wurde das Arbeitsverhältnis wieder aufgehoben. Der Kläger   hat aber weder Gehalt noch die Kaution erhalten können. Lettere ist inzwischen von der Bank durch den Beklagten abgehoben worden. Die Zahlung der Kaution machte der Beklagte von der Aufstellung einer Abrechnung durch den Kläger abhängig. Dieser erklärte sich außerstande, eine solche zu liefern. Er habe doch allwöchentlich abgerechnet. Die Abrechnungen sind nicht moniert worden. Er habe weder Dokumente noch Geld hinter sich. Die Abrechnung sei auch nur ein vorgeschobener Grund, denn Beklagter habe ihm 500 m. sofort zahlen und die Zahlung des Restbetrages von seiner Aussage in dem gegen Beklagten wegen Urkunden­fälschung schwebenden Strafverfahren abhängig gemacht. Im weiteren Verlaufe der Verhandlung ermäßigte der Kläger feinen Rautionsanspruch auf 1287 M. Diefer wird anerkannt. Daraufhin erging Anerkenntnisurteil gegen den Beklagten. Die Lohnforderung wird Kläger   durch eine besondere Klage geltend machen.

Der Zweck der Fürsorgeerziehung.

Einen Krankenkaffenwahlfieg Ungunsten entschieden. Den den Ausschluß des E. betreffenden General errangen in dem ländlichen Orte Robenkirchen bei Köln   die freien versammlungsbeschluß hob das Gericht jedoch wegen Nichtbeachtung Gewerkschaften. Bei der vorigen Wahl hatten sie mit nur drei des Statuts durch unvollständige Bekanntmachung der General­Stimmen Mehrheit gesiegt. Jebt gedachten die Christlichen  , die versammlung auf. Der Fall R. betraf die Danziger Ausstellung Stasse mit Glanz zu erobern. Sie trieben eine riesige Agitation. und diese bei der Bekanntmachung der Generalversammlung durch Jedoch siegten diesmal die freien Gewerkschaften mit 316 gegen das Vereinsblatt auch genannt war. Der Fall G. hingegen gehört 110 christliche" Stimmen.

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Gerichts- Zeitung.

Die unzüchtige" Göttin.

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zu dem usw.", zu dem auch noch ein anderer Ausschluß gehörte, über den der Vorstand bereits beschlossen hatte. In seinen Ent­scheidungsgründen legt das Oberlandesgericht dar, daß es nicht nötig sei, daß die Namen der Auszuschließenden genannt werden. Jedes Mitglied habe gewußt, was mit Ausstellung Danzig  " ge= meint gewesen sei. Im Fall E. hätten die Mitglieder jedoch an­nehmen können, daß es sich um einen anderen, ebenfalls bekannten Fall, der auch zu usw." gehörte, handle. Das Reichsgericht bestätigte in beiden Fällen das Urteil des Oberlandesgerichts Gelle  . Damit gilt also Al. als endgültig aus­geschlossen, während G. vorläufig noch Mitglied ist.

Aus der Frauenbewegung.

Segen der Heimarbeit.

Ein Sittlichkeitsprozeß beschäftigte gestern unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Liebenow die 3. Straffammer des Land­gerichts III. Wegen Bergehens gegen den§ 184 St.-G.-B. war der Schriftsteller Dr. phil  . Alexis Schleimer angeklagt. In der Märznummer der von dem Angeklagten herausgegebenen Zeitschrift Unsere Zeit" war ein von Alexis" berfaßtes Gedicht mit dem Titel Die Göttin" erschienen. In diesem Gedicht wird in derb satirischer Weise die Unterhaltung einer jungen Frau mit ihrem Hausfreund wiedergegeben, die sich in dem Badezimmer abspielt. Verschiedene Wendungen in diesem Gedicht sollen nach Ansicht der Auf dem im September in Zürich   abgehaltenen Kongresse des Anklagebehörde unzüchtigen Charakters sein. Vor Gericht bestritt Deutschen Vereins für öffentliche Gefundheitspflege" wurde u. a. der Angeklagte, daß ein normal empfindender Mensch irgendwie auch die Hygiene der Heimarbeit erörtert. Eingehend schilderte an dem Gedicht Anstoß nehmen könnte. Darin, daß sich das Gedicht Dozent Dr. Kaup- Berlin   das namenlose Elend der Heimarbeit mit einem ehebrecherischen Verhältnis befasse, könne man, wie es in der Berliner   Konfettionsindustrie. Nach den Gr= die Anklage annehme, doch nicht ohne weiteres den Begriff einer mittelungen der Handelskammer zu Berlin   wurden 1906 125 000 Unzüchtigkeit sehen. Es hieße dies päpstlicher sein, als der Papst, Personen festgestellt, von denen drei Fünftel in der eigentlichen Kon­da selbst der preußische Zensor ohne weiteres Theaterstücke, die sich fektion und zwei Fünftel in der Wäschekonfektion tätig waren. lediglich mit einem oder mehreren Ghebrüchen beschäftigen, an- Die gesundheitzerstörende Arbeit an der Nähmaschine, das Aus­stands los passieren laffe. Der Vertreter der Anklage hielt die strömen schädlicher Dünste aus den Bügeleisen, die überlange Tatbestandsmerkmale des§ 184 für erfüllt und beantragte eine Arbeitszeit bereiten der Tuberkulose den Boden, die besonders unter Geldstrafe von 100 M. Das Gericht kam zu der Ansicht, daß das den jugendlichen Arbeiterinnen verheerend wütet. Die Erhebungen tiver Hinsicht keinerlei Anhalt dafür vorliege, daß der Angeklagte der Heimarbeit, daß selbst der Beitrag der Frau zum Einkommen Der Landeshauptmann der Rheinproving und mit ihm in mit seinem Gedicht unzüchtige 8wede beabsichtigt oder verfolgt des Mannes nur eine unzureichende Ernährung zuließ. Noch viel Uebereinstimmung der Provinzialausschuß hatten sich dahin schlüffig hat. Das Urteil lautete deshalb auf Freisprechung. trauriger aber steht es bei den verwitweten Heimarbeiterinnen, gemacht, den Minderjährigen W. aus der Fürsorgeerziehung zu die auf ihre Arbeitskraft allein angewiesen find. Selten fommi entlassen, nachdem W. in eine Jdiotenanstalt aufgenommen worden ein Stüd Fleisch auf den Tisch; die Hauptnahrung bilden Kaffee, war. Diese Behörden nahmen an, daß die Voraussetzungen für Suppe und Kartoffeln, die Kinder dieser Kreise bleiben stets die Fürsorgeerziehung nicht mehr vorlägen. Der Oberpräsident be­schwächlich und blutarm, tommen in der Schule schlecht fort und anstandete jedoch den Beschluß, indem er von folgenden Erwägungen gelangen nie zur vollen Leistungsfähigkeit. In diesen Familien ausging. Der Zweck der Fürsorgeerziehung sei noch nicht erreicht, graffiert doppelt so häufig als bei anderen Arbeitergruppen die wenn nicht mehr zu besorgen sei, daß der Zögling der sittlichen Luberkulose. Verwahrlosung anheimfällt. Vielmehr sei der Zwed erst dann erreicht, wenn der Bögling zugleich auch soweit gefördert sei, daß er einen Beruf ergreifen und sich ernähren könne. Das sei hier nicht der Fall. Auf die Klage des Provinzialausschusses setzte jedoch das Ober- Verwaltungsgericht die Beanstandungsverfügung des Oberpräsidenten dieser Tage außer Kraft. Es führte aus: Nach den Bestimmungen des Gefeßes sei der besondere Zweck der Fürsorgeerziehung, eine vorhandene fittliche Verwahrlosung zu be­seitigen oder der Gefahr einer weiteren Verwahrlosung vorzu­beugen. Nur, wenn dies erzielt werden solle, könne die Fürsorge erziehung eingeleitet werden. Allerdings möge sich daneben noch das Bestreben geltend machen, während der Fürsorgeerziehung auch in der Richtung einzuwirken, daß der Fürsorgepflegling befähigt werde, einen Beruf zu ergreifen und sich zu ernähren. Indessen dürfe die Fürsorgeerziehung niemals eingeleitet werden, weil dem Minderjährigen die Fähigkeit fehle, sich selbst zu erhalten. Deshalb habe der Provinzialausschuß mit Recht angenommen, daß die Vor­aussetzungen der Fürsorgeerziehung bei W. nicht mehr vorlägen.

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Mogelei oftfriesischer Stammviehzüchter.

Der Verein ostfriesischer Stammviehzüchter bezweckt raffen­reine Viehzucht und hat in seinen Sabungen die Bestimmung auf­genommen, daß falsche Angaben, die ein Mitglied macht, den Aus­schluß aus dem Verein zur Folge haben. Die Viehzüchter Klugkist und Ellerbrock wurden im Dezember 1905 aus diesem Verein aus­geschloffen, weil ersterer auf der in Danzig stattgehabten Aus- Diese nüchternen Feststellungen sagen dem Kenner der Ver­stellung den ersten Preis für feinen Stammbullen Juwel" da hältnisse gewiß nichts neues. Und doch gab es" Sozialpolitiker" auf durch erlangt hatte, daß ein kleiner schwarzer Haarfleck an dem dem Kongresse, die den Mut hatten, demgegenüber von Ueber­linten Hinterbein des Bullen künstlich durch Ueberstreichen und treibungen" zu sprechen und auf den Segen der Heimarbeit hin­Ankleben von Schmutz beseitigt worden war, während E. eine Ope- zuweisen. Welche Bewandnis es mit diesem Segen" hat, erhellt ration zwecks Entfernung eines Haarflecks bei anderer Gelegenheit bündig aus einer Notiz des Fachblattes" Die Damenkonfektion", vorgenommen hatte. Der Vorstand des Vereins beschloß deshalb worin von dem lebectritt eines Konfektionärs von einer Firma auf Grund der Statuten den Ausschluß der Genannten. Er machte zur anderen berichtet wird. Man erfährt dabei, daß der Herr ein in dem Vereinsblatt des landwirtschaftlichen Hauptvereins für das Jahresgehalt von 35 000 m. erhält. Das ist der 113fache Betrag des Fürstentum Ostfriesland  , dem Organ des Vereins ostfriesischer Durchschnittsverdienstes einer Heimarbeiterin in der Konfektion. Gin Stammbiehzüchter, den Borstandsbeschluß betr. Ausschließung von solcher Mann hat in der Tat alle Ursache, den Segen der Heim­Mitgliedern( Ausstellung Danzig   usw.)" bekannt. Gleichzeitig arbeit au preisen. wurde in dieser Bekanntmachung zur Generalversammlung ein­geladen. Diese etwa von 500 Personen besuchte Versammlung bestätigte dann den Vorstandsbeschluß über die Ausschließung. Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Der Ein­Beide Mitglieder hatten den Generalversammlungsbeschluß durchführungsvortrag in die drei Konzerte findet nicht, wie in der Vor­Klage angefochten. wärts" Annonce stand, um Uhr abends statt, sondern um 3 Uhr Im Falle Klugkist wurde vom Oberlandesgericht Celle zu deffen nachmittags. Dieser Vortrag ist für jedermann frei.

Berichtigung.

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Erster Wahlkreis. Allgemeine Ortskrankenkasse für Rixdorf Verein für frauen u. Mädchen

Freitag, den 19. November, abends 8%, Uhr, in Lammers geft: fälen, Kommandantenstr. 72:

Oeffentliche politische

Frauenversammlung

Tagesordnung:

Die Ausbeutung und Entrechtung der Frau in der heutigen Gesellschaft. Referentin: Frau Wurm. Distusfion.

Um zahlreiches Erscheinen ersucht

Die Einberuferin.

208/9

2. 2.: Ketty Guttmann  , Brüden- Allee 32.

Deutscher Metallarbeiter- Verband.

Arbeitsnachweis: Verwaltungsstelle Berlin  . Sauptbureau: Qof 1. Amt 3, 1239.

Charitéstraße 3.

nadu Einladung

zu der am

1992

der Arbeiterklasse.

2

Heute Mittwoch, 17. November, nachmittags 3, 1hr, im ,, Nenen Klubhause", Kommandantenstr. 72:

" Von Johann Sebastian Bach   bis Nichard Strank", eine Einführung

Freitag, den 26. November d. J., in Hoppes Festfälen, in die brei Stonzerte, deren erftes am 21. November, nachm. 3, Uhr, im hierselbst, Hermannstraße 49,

tute stattfindenden 08

ordentlichen Generalversammlung.

I. Abends 8-8

Uhr:

Wahl von 2 Vorstandsmitgliedern aus den Reihen der Kassenmitglieder. a) an Stelle des Herrn Lusch bis zum 31. Dezember 1912, b) an Stelle des Herrn Stieler bis zum 31. Dezember 1912. II. Abends 8-9 Uhr:

Wahl von 2 Vorstandsmitgliedern aus den Reihen der Arbeitgeber. a) an Stelle des Herrn Hoffmeister bis zum 31. Dezember 1910, b) an Stelle des Herrn Schuch bis zum 31. Dezember 1912. III. Abends 9 Uhr:

Choralion Saal, Bellevueftr. 4. stattfindet. Vortragender: Dr. Richard Guttmann. Billetts a 50 Bf. sind zu haben im Berein, bei Frau Jordan, Lübeckerstr. 43, Frau Kloßsch, Fichtestr. 1, Frau Stulide, Prinzenstr. 102. 55/71 Gäste willkommen. Der Vorstand.

Adtung! Isolierer. Adtang!

Heute Mittwoch( Buktag), nachmittags 3 Uhr, bei Freiheit, Dragonerstraße 15:

Mitglieder- Versammlung.

Tages- Ordnung:

291/13

1. Bericht über die Lage des Streiks. 2. Verbandsangelegenheiten. Erscheinen eines jeden Kollegen ist dringend notwendig. Der Vorstand: R. Beckmann.

ature Gemeinfchaftliche Generalversammlung  . Restaurant Zur Mühle" Miersdorf  ,

Hof III. Amt 3. 1987.

Donnerstag, den 18. November 1909,

abends 8 Uhr:

Mitglieder- Versammlung der Klempner

in den Andreas- Festfälen, Andreasstraße 21.

Zages- Ordnung:

1. Ersakwahl der Branchenkommission.

2. Verbands- und Branchenangelegenheiten. Mitgliedsbuch legitimiert..

Da unter Branchenangelegenheiten wichtige Mitteilungen gemacht werden sollen, ist das Erscheinen eines jeden Kollegen notwendig. 125/16

Metallarbeiter- Notiskalender von 1910

1. Berwaltungsbericht.

Tages Drdnung:

2. Renntnisnahme von der Kündigung des Vertrauensarztes.

3. Desgl. von der Errichtung eines mit den Stassenärzten abgeschloffenen Bertrages.

4. Desgl. von dem Dienstvertrage des Geschäftsführers und definitive Genehmigung seines Gehaltes.

5. Wahl eines Ausschusses von sechs Delegierten zur Vorprüfung der Jahresrechnung pro 1909.

6. Bericht der Statutenberatungstommiffion. 7. Verschiedenes.

Rigdorf, den 15. November 1909.

Ideal Baffage 12.

Der Kassenvorstand.

( gez.) Neumeier. Vorsitzender.( gez.) Egner, Schriftführer. NB. Die den Delegierten zugesandte Einladung dient als Legitimation und ist beim Eintritt in die Versammlung zur Gin: tragung in die Präsenztiste vorzuzeigen. 295/19 Wohnungsveränderungen sind der Kasse sofort mitzuteilen.

a 60 Pf. find erschienen und im Bureau und bei den Zentralverband der freien Händler, Hausierer

Raffierern zu haben.

Die Ortsverwaltung.

Allen lieben Freunden und Bekannten zur geft. Nachricht, daß ich mein

über

a. verw. Berufsgenossen Dentschlands.( Sitz Essen.) Verwaltungsstelle Berlin  .

Birtshaus Schloß Woltersdorfs pieber seute Mittwoch( Bukstag), nachmittags 5 Uhr, bet Dräsel, nommen, und empfehle Ihnen zum Buhtag dieses zum geft. Besuch.

Großes Schlachtefeft.

24366

Amt 6, 2418.

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General- Versammlung.

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15 Minuten vom Bahnhof Zeuthen  . Halte mich allen Freunden, Parteigenossen und Ausflüglern bestens empfohlen. Speisen und Getränke in bekannter Güte.

Ernst Lier. Telephon: Amt Zeuthen   Nr. 44. Schultheiß- Restaurant, Alt- Moabit 15. Gutes Effen.. Kleine Preise. Freikonzert. aen Freunden und Bekannten bestens empfohlen.

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( Eingetragene Genossenschaft mit be­fchränkter Haftpflicht.) Am 4. Dezember, abends 8 Uhr, Gerichtstr. 23: Ordentliche

General- Versammlung.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes und Auf­sichtsrates, Vorlegung der Bilanz und Beschlußfassung über dieselbe.

Wilhelm Schäfer.

Verleih- Institut: Friedrichst.115/ 1, a.Orabg. " Tor. Eleg. Frack, Gebrock 1,50, ose 1,00, Weite 50ẞf.

Soeben erschienen:

Goethes Werke

in sechs Bänden.

Im Austrage der Goethe- Gesell­fchaft ausgewählt und herausgegeben

2. Entlastung des Borstandes und von Erich Schmidt  . Aufsichtsrates.

3. Neuwahlen.

4. Statutenänderungen.

5. Anträge und Verschiedenes.

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Die Bilanz liegt den Mitgliedern Expedition des ,, Vorwärts"

im Kontor, Neue Hochstraße 18, zur

Tagesordnung: 1. Jehresbericht des Vorstandes. 2. Neuwahl Einsicht aus. der Ortsverwaltung. 3. Verbandsangelegenheiten. 4. Verschiedenes. Bflicht aller Kollegen ist, pünktlich zu erscheinen. Die Ortsverwaltung.

Der Vorstand. A. Michaelis.

Paul Lenz.

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sehr nahrhaft und wohlschmeckend.

Berantwortlicher Redakteur Richard Barth  , Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.