Nr. 270. 11
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
26. Jahrg
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Der Vorentwurf zum neuen Strafgesetzbuch.
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II.
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Freitag, den 19. November 1909.
Expedition: SW. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
baren Handlungen. Mildere Bestrafung der Eigentums- Junter schwere Strafen zu stellen. Er gibt in seinen vergehen. Bestrafung der Entwendung von Gebrauchsgegen-§§ 131, 134, 240 und 241 und vielen anderen mehr eine ständen zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse sowie von juristische Möglichkeit zur Snebelung mißliebiger Arbeitsmaterialien gar nicht erheblichen Wertes nur als Ueber- politischer Agitation, gegenüber der alles bisher in tretung. Weitgehende Zulassung der bedingten Verurteilung. Deutschland dagewesene, einschließlich Zuchthaus - und UmsturzZulässigkeit der Geldstrafe für alle strafbaren Handlungen an vorlage, verblaßt. Stelle der kurzzeitigen Freiheitsstrafe. Unzulässigkeit der Umwandlung einer uneinziehbaren Geldstrafe in Freiheitsstrafe. Festsetzung einer mäßigen Magimalhöhe für die Geldstrafe bei Uebertretungen; Bemessung nach der Höhe des Einkommens bei allen anderen strafbaren Handlungen.
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Dennoch wäre es falsch, den Vorentwurf ein offenes In Nr. 265 haben wir gesehen, wie sehr das Strafgeset Ausnahmegesetz gegen Sozialdemokratie und Gewerkschaften buch an Wichtigkeit für die Verbrechensbekämpfung hinter zu nennen. Denn was ihn hauptsächlich kennzeichnet, ist sein einem wirklich sozialpolitischen Gesetzbuche zurücksteht. Aber Mangel jeglicher Offenheit. Für den Leser, dessen Blick nicht auch wenn wir davon absehen, darf die relative Wichtigkeit durch Erfahrung geschärft ist, sind die betreffenden Paragraphen eines Strafgesetzbuches nicht überschätzt werden. Viel wichtiger Beseitigung des Rechts auf Ueberweisung an die Landes eigentlich ganz harmlos. Meist find politisch harmlose Paraals ein Strafgesetz ist die Art seiner Handhabung, polizeibehörde und auf Stellung unter Polizeiaufsicht." graphen des alten Strafgesetzbuchs übernommen, jedoch insbesondere die Tatsache, wer es auszulegen und anzu- Von diesen wohlberechtigten Forderungen, die noch längst mit einer scheinbar unbedeutenden Veränderung des Wortwenden hat. feine vollständige Aufzählung unserer Wünsche sind, ist in dem lauts. Diese erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung Wie wir in dieser Beziehung in Deutschland daran sind, neuen Entwurfe buchstäblich teine einzige verwirk- als ausreichend, die alte Bestimmung in ein Ausnahmegesetz ist allen Parteigenossen bekannt. Nur eine hermetisch ab- licht. Dies darf uns kaum wundernehmen, wenn wir uns zu verwandeln. Statt vieler nur ein Beispiel: Jm jetzigen geschlossene Rafte der Bevölkerung wird hier zum Richteramte die Entstehung des Entwurfes vor Augen halten. Strafgesetzbuch ist im§ 126 als Landzwang unter Strafe berufen, eine Hafte, die aufgewachsen ist in den Anschauungen Seine Väter sind fünf hochbeamtete Bureaukraten, hauptsächlich gestellt, wer durch Androhung eines gemeinder herrschenden Klassen, die mit diesen lebt und strebt und der Ministerialdirektor Lucas, ein ehemaliger Staatsanwalt. gefährlichen Verbrechens den öffentlichen Frieden an allen Ecken und Enden von ihnen abhängig ist. Wir Der einzige von diesen, der noch eines Anfluges moderner stört". Was unter einem gemeingefährlichen Verbrechen zu wissen, daß es unseren Richtern selbst bei bestem Willen un- Gesinnung berdächtig ist, Dr. v. Tischendorf, wurde bald aus verstehen ist, ist im geltenden Strafrecht genau gesagt, und möglich ist, unparteiisch zu sein, sobald irgendwie das Inter - der Kommission eliminiert. Bei der Ausarbeitung des Ent- zwar handelt es sich nur um Delikte, wie Brandstiftung, esse der herrschenden Klasse in Frage steht. wurfes ist sorgsam auf die Stimme jedweder bürgerlichen Herbeiführung einer Ueberschwemmung u. a. m., die auch von Freilich, die Begründung des. Entwurfs weist mit Ent- Kritik geachtet worden; die sozialdemokratische Kritik ist völlig unserem Standpunkte gemeingefährlich sind. In dem Entwurfe schiedenheit jedes Mißtrauen gegen den deutschen Strafrichter unbeachtet geblieben. Von den unzähligen Literaturnachweisen ist dieser Wortlaut scheinbar nur etwas vereinfacht. Hier zurück. In dem lapidaren Stile des preußischen Staats in den beiden Bänden der Begründung weist kein einziger wird im§ 134 unter schwere Gefängnisstrafe gestellt, wer anwalts heißt es dort( S. Xl): Die Bevölkerung hat weder auf eine sozialdemokratische Schrift hin!- durch gemeingefährliche Drohung, insbesondere einen triftigen Grund zu einem solchen Mißtrauen, noch hegt Das erste, was man von einem Strafgesetzbuch zu fordern mit Mord, Raub oder Brand, den öffentlichen Frieden stört". fie es." Damit basta! Zur Beschwichtigung wird dann noch berechtigt ist, dürfte sein, daß es wirklich eine Kodifikation Wird der Entwurf Gesetz, dann wehe jedem Agitator, der hinzugefügt:„ Und wo es unberechtigterweise vorhanden wäre, des geltenden Strafrechts ist. Von dem Ehrgeiz, noch mit dem Sturze der Klassenherrschaft oder ähnlichen müßte ihm durch die im Gebiet der Gerichtsverfassung bereits den eine solche Kodifikation zu schaffen, hat sich die Kommission gemeingefährlichen" Dingen zu drohen wagt. Auf ähnliche Reichstag vorgeschlagene erweiterte Zuziehung des Laienelements gründlich frei gewußt. Auch nicht einmal der Versuch einer verstohlene Weise sind auch die anderen Ausnahmebestimmungen jeder Boden entzogen werden." Nun ist es allerdings richtig. folchen ist gemacht, vielmehr bleibt grundsäßlich alles beim in den Gesetzentwurf gekommen. Natürlich fehlen auch unsere daß der erwähnte Entwurf einer Strafprozeßordnung und alten. Aus hunderten von Gesezbüchern mag alten Freunde nicht: der grobe Unfugsparagraph Gerichtsperfassung der übrigens insofern eine frappante fich der vorsichtige Staatsbürger auch fernerhin zusammensuchen, in veränderter Formulierung, der Erpressungspara. Aehnlichkeit mit dem Vorentwurf zum Strafgesetzbuch hat, was erlaubt ist und was verboten. Nicht einmal an das graph mit seiner Anwendbarkeit auf gewerkschaftliche Stämpfe, als beide Entwürfe sich überall bemühen, ihre reaftionären Landesstrafrecht hat die Kommission gerührt. Sie mögen uns die Majestätsbeleidigungsbestimmungen Blößen durch ein möglichst modern schillerndes Gewand zu weiterhin erfreuen, alle die muffigen einzelstaatlichen Straf ihrer jezigen ausnahmegesetzlichen Fassung, jedoch unter Erbedecken eine Ausdehnung des Laienrichtertums vorsieht. Aber bestimmungen aus Gesindeordnungen, Feld- und Forstpolizei weiterung des Streises der geschützten Personen. zunächst. ist bei uns Laienrichtertum noch lange fein Bolts- gefeßen und wie alle die sonstigen Ausgeburten Kleinstaatlichen In den folgenden Aufsätzen sollen die den politisch und richtertum. Auch unsere Laienrichter sind siebenfach gesiebt, Polizeigeistes heißen. Der neue Strafgeseßentwurf eigent- gewerffchaftlich organisierten Arbeiter besonders interessierenden auf daß ja tein Unberufener die Kreise der bürgerlichen Rechts- lich ist es ja nur ein unverbindlicher Vorentwurf- bleibt Bestimmungen des Entwurfs einer etwas eingehenderen Darpflege störe. Und dann: wenn wirklich mal ein Laienrichter- mithin schon rein äußerlich allen zu stellenden Anforderungen stellung und Kritik unterzogen werden. spruch den Machthabern nicht gefällt, so bleibt ihnen ja noch Berücksichtigung schuldig. der Appell an die zweite Instanz, die sich auch nach dem Ent- Was seinen Inhalt anbetrifft, so weist er in seinen wurf der neuen Strafprozeßordnung und Gerichtsverfassung unpolitischen Zeilen hier und da eine fleine meist ausschließlich aus Berufsrichtern zusammensetzt. unzulängliche Verbesserung auf, z. B. die Einführung der Wie verſtändnislos und feindselig unsere bürgerlichen Rehabilitation( gleich: Wiedereinſegung), der bedingten Straf als antifozialdemokratischer Wahlmacher. Richter dem Emanzipationskampfe der Arbeiterflaffe gegen- aussetzung, die Herauffeßung der Strafmündigkeitsgrenze auf das überstehen, dafür bringt die Gerichtschronik täglich Beispiele, vollendete vierzehnte Lebensjahr und die mildere Bestrafung Das deutsche Bürgertum schuf sich, wenn man den beBeispiele die uns flar machen, wie sehr unser Programmpunkt: der Gebrauchsmittelentwendung. Im übrigen ist er auch auf geisterten Worten der liberalen Bresse glauben durfte, in den Rechtsprechung durch vom Volt gewählte Richter" alle unsere unpolitischem Gebiete durchaus reaktionär und be- Tagen des Kampfes um die Reichsfinanzreform eine mächtige übrigen strafrechtlichen Forderungen überragt. Bis zur Ver- fämpfenswert. Forderungen und Erkenntnisse, die seit langem Organisation, einen Schutz- und Truzbund wider Adel und wirklichung dieses Programmpunktes haben wir an jedes Gemeingut aller wirklich Gebildeten sind, finden in ihm kein Selerisei: den Hansabund. Seitdem ist einige Zeit verflossen Strafgesetz mit äußerstem Mißtrauen heranzutreten. Wir haben Echo. Dafür ein paar Beispiele: Anderthalb Jahrhunderte und es geht, wie es allemal geht, wenn das deutsche uns bei der Prüfung der Annehmbarkeit eines solchen nicht nach Voltaire und Rousseau , Beccaria und Hommel hält der Bürgertum einen Anlauf nimmt zum Sturm wider zu fragen: wie ist es auszulegen? sondern: wie fann und Entwurf an der barbarischen Todesstrafe feft. In die Burgen der ostelbischen Junter. Von Taten wird es von den Feinden der Arbeiterklasse gegen dieselbe dem Entwurfe findet das längst überwundene Dogma von der des Hansabundes gegen die Großgrundherren, gegen ausgelegt werden? Daraus geht schon hervor, daß von unserem Willensfreiheit des Menschen seine Stätte( z. B.§ 63). Der die Schnapsblöckler berlautet nichts. Dafür aber Standpunkte aus ein Strafgesetzbuch feinen größeren Fehler Eventualborsatz- bisher nur die Ausgeburt einer entpuppt sich der trukige Hansabund als ein Gegenstüd haben kann als den der Dehnbarkeit seiner Be- irregeleiteten Praxis ist bermutlich zum Lohne zum Reichsverband gegen die Sozialdemo politische Verwendbarkeit stimmungen. Wie da unser Urteil lauten muß über den für im fratie! Er läßt den Feind rechts ungeschoren und wendet neuen Entwurf, der, wie noch zu zeigen sein wird, nichts ist§ 59 des Entwurfs zur Gesetzesbestimmung Gesetzesbestimmung erhoben. feine Tatkraft nach links gegen die Arbeiterschaft! als in Paragraphenform gegossener Raut- Rein Versuch wird gemacht, der Rechtsprechung des In Halle a./S. ist unseren Genossen ein Zirkular schuk, und dem seine Väter selbst die Elastizität" seiner Reichsgerichts über untauglichen Versuch zugekommen, das von der Ortsgruppe alle a./S. Bestimmungen nachrühmen( S. X der Begründung), ist nicht entgegenzutreten, nach der es z. B. strafbar ist, wenn ein bes Hansabundes ausgeht und zur Reichstagsschwer zu ergründen. junges Mädchen ein Glas harmlosen Tees trinkt, voraus ersaw a hI verbreitet werden soll. Es lautet: Die deutsche Sozialdemokratie hat bereits zu den Fragen gesetzt, daß es sich irrtümlich für schwanger und den Tee für der Strafrechtsreform Stellung genommen. Auf dem Mann- ein Abortivmittel hält. Der I tebe Gott tann sich weiter, heimer Parteitage hat sie sich nach dem trefflichen Referate trotz des Protestes, selbst von orthodor- firchlicher Seite, des des Genossen Haase dessen Thesen zu eigen gemacht. Es Schutzes durch Strafbestimmungen gegen seine Leugner erdürfte angebracht sein, che im einzelnen zu den Bestimmungen freuen, wobei ihm freilich die bittere Erkenntnis nicht erspart des neuen Entwurfes Stellung genommen wird, die dort bleibt, daß seine Schugwürdigkeit, nach den angedrohten formulierten nächsten Forderungen der Partei auf dem Strafen zu urteilen, für geringer erachtet wird, als die der Gebiete des Strafrechtes ins Gedächtnis zurückzurufen. Als solche Forderungen werden in der genannten Resolution auf gestellt:
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feine gute
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den
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irdischen Majestäten. Die von allen Kulturmenschen geforderte Beseitigung der Strafbestimmung gegen die Vernichtung feimenden Lebens und gegen die 1. Eintritt der Strafmündigkeit frühestens mit dem bollendeten er uelle Perversität des bisherigen§ 175 ist unter16. Lebensjahre. blieben. Auch weiterhin sollen Bettler und Landstreicher 2. Beseitigung aller dehnbaren Bestimmungen aus dem Straf- ins Arbeitshaus gesperrt und nach dem neuen gesetzbuch und scharfe Präzisierung der Strafvorschriften. Entwurf sogar mit Gefängnis statt der bisherigen Haft3. Beseitigung aller Strafbestimmungen gegen die freie strafe bestraft werden, weil sie es nicht vorgezogen haben, Meinungsäußerung und das freie künstlerische Schaffen sowie von ihren Revenüen zu leben und in ihren Villen sich aufDas wären so ein paar Beispiele aus ungegen die Bestrebungen auf Verbesserung der Lebenslage der zuhalten. Arbeiterklasse. Dagegen Schutz der Arbeiterklasse gegen Aus- politischem Gebiete, Sie die Kulturhöhe des Entwurfes beutung und Erweiterung des Notstandsrechts. beleuchten.
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4. Aufhebung des Landesstrafrechts( der landesgefeßlichen Forst Auf politischem Gebiete würde der Entwurf, und Felddiebstahlsgefeße, der Ausnahmegesetze gegen Land- wenn er Gesetz würde, verheerender wirken als ein Ausarbeiter und Gesinde). Reichsgesetzliche Regelung des Polizei- na h megeset. Er tnebelt die freie Meinungsftrafrechts unter genauer Begrenzung det Bolizeibefugnisse äußerung durch eine unglaubliche Erhöhung der Beund Eindämmung der Polizeiwillkür . Abschaffung der Strafen leidigungsstrafen und eine Einschränkung des Wahrheitswegen Bettelns, Landstreichens, Nichtbeschaffung eines Obdachs. beweises, wobei man noch an die einschlägigen Bestimmungen Anerkennung und Sicherung des Retea, auf Streitposten- des Strafprozeßentwurfes zu denken hat. Er erfüllt in seinen fteben. §§ 184, 185 einen Lieblingswunsch der Reaktionäre, das Streiten der Eisenbahn- und Postbeamten, der Wasser-, Gas- und Elektrizitätsarbeiter
5. Abschaffung der Todesstrafe. Beseitigung aller Mindest ftrafmaße. Bulassung mildernder Umstände bei allen straf.
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Der Hansabund
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Sehr geehrter Herr!
Der Hansabund ist feine politische Partei, er hat aber bestimmte, durch sein wirtschaftliches Programm gegebene politische Ziele. Daher hat er unter feine Aufgaben auch die mit aufgenommen, bei den Wahlen die politischen Parteien zur Durchsetzung solcher Kandidaten zu unterstüßen, welche die Gewähr dafür bieten, daß fie in ihrer parlamentarischen Tätigkeit von den Grundgedanken des Bundes nicht abweichen werden.
Insbesondere stellt aber der Hansabund die nationalen Inter effen allen anderen Interessen ohne weiteres und bedingungslos
boran.
Wir bitten die geehrten Mitglieder, bei der bevorstehenden Reichstagswahl dieser Fundamentaliäge aus dem Programm des Hansabundes eingebent zu bleiben. Der hier als Reichstagskandidat aufgeftelte Herr Reimann ist als Fabrikant und Kauf mann Angehöriger der Berufsstände, deren Interessen der Hansabund im politischen Stampfe wahrnehmen will. Herr Reimann ist auch selbst Mitglied des Hansabundes. Wie wir nicht zweifeln, werden daher auch Sie es als Ihre Pflicht betrachten, als Mitglied der Drtsgruppe Halle a. S. des Hansabundes Ihre Stimme bei der Reichstagswahl Herrn Reimann zu geben, außerdem aber auch in allen Streifen, auf die Sie Einfluß haben, für eine zahl reiche Wahlbeteiligung und für die Wahl des Herrn Reimann zu wirken.
Der Wahlkampf ist heiß, und unser Wahlkreis kann dem fozialdemokratischen Ansturm gegenüber nur dann gehalten werden, wenn es gelingt, die bürgerlichen Wähler bis zum legten Mann an die Urne zu bringen-in diesem Fall ist aber der Sieg des bürgerlichen Kandidaten sicher. Es lohnt sich daher durchaus der Mühe, daß die Mitglieder des Hansabundes in der durch ihren
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