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Gewerkschaftliches.

die Unternehmer in Höchst nicht anerkennen wollen. Sie beabsich aus dem Mittelalter anmuten. Als das Bürgerliche Gesetzbuch tigen also, die Lohnverhältnisse einer Anzahl Betriebe erheblich zu geschaffen wurde, forderte die Sozialdemokratie, daß alle jene Aus­Der Dank der fchwedifchen Arbeiterfchaft. verschlechtern. Die übrigen Differenzpunkte waren zum größten nahmegefeße aufgehoben und ein einheitliches Recht auch für die Teile durch die Verhandlungen beseitigt. Die Arbeitszeit in Höchst Dienstboten in Straft trete. Aber der Antrag wurde schon bei den Der Stampf in Schweden   ist beendet. Die schwedische beträgt gegenwärtig 55 Stunden pro Woche. Die Arbeiter ver- Stommissionsberatungen von den Freifinnigen zu Fall ge Arbeiterschaft hat durch ihn drei Pofitionen gewonnen, die langten für den neuen Vertrag Verkürzung auf 54 Stunden, was bracht. Es gelang nur, den erwähnten Passus in das Gesetzbuch die Unternehmer ablehnten. Die Arbeiter haben sich dann damit zu bringen, der jedoch praktisch wenig Wert hat, weil die Sie ist zunächst in den von unschäßbarem Wert sind. einverstanden erklärt, daß über die Arbeitszeit die von den Zentral- meisten Gesindeordnungen etwas anderes besagen. Nach dem Gesetz urſpringlichen Konflikten nicht gebunden worden durch Ver- vorständen zu bildende Staffelkommission entscheiden soll. Der hat das Dienstmädchen wegen jedes Echlagens nicht nur das Recht träge mit reduzierten Löhnen für die kommende Konjunktur Bentralvorstand des Arbeitgeberschutzverbandes ist diesem Vorschlage zu flagen, sondern auch das Recht der Gegenwehr. Aber das hat periode. Sodann ist das Bestreben des Arbeitgebervereins, beigetreten. Die Unternehmer in Höchst haben aber eine Ent wenig zu sagen, weil andererseits die Gesindeordnung dem miß­die ganze Gewerkschaftsaktion durch eine Reihe prinzipieller scheidung der Zentralvorstände, die baut Vereinbarung in jedem handelten Dienstmädchen das Recht nimmt, den Dienst zu verlassen. Bertragsbestimmungen lahmzulegen, auf der ganzen Linie Falle abgewartet werden muß, bevor Streit oder Aussperrung ein. Nach der ja noch jetzt geltenden altpreußischen Gesindeordnung vom zurückgeworfen worden. Und drittens hat die Aussperrungs- tritt, nicht abgewartet, sondern haben die Aussperrung verhängt. Jahre 1810 ist in solchen Fällen das Verlassen des Dienstes nur taktik der schwedischen Unternehmerorganisation ganz zweifel- Da in Höchst zirka 500 Holzarbeiter beschäftigt sind, haben sich die zulässig, wenn durch die Mißhandlung Gefahr für Leben oder meisten Fabrikanten bis jetzt nicht an der Aussperrung beteiligt.| Gesundheit entsteht oder wenn die Büchtigung" mit ausschreitender los einen derartigen Stoß erhalten, daß sie in absehbarer Zeit Es muß abgewartet werden, welche Stellung die Unternehmer im und ungewöhnlicher Härte ausgeübt wird. Was diese Bestimmung nicht die bisherige Bedeutung wieder erlangen fann. Denn dafür weiteren Verlaufe der Bewegung einnehmen. Daß die Holzarbeiter, bedeutet, zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das darin, werden die Unternehmer schwer wieder zu haben sein, einen die gut organisiert sind, den Kampf mit allen Mitteln durchführen daß ein Dienstknecht mit der Peitsche ins Gesicht geschlagen wurde, derartigen Kampf monatelang ergebnislos zu führen. Die werden, ist selbstverständlich. Zuzug von Tischlern und Maschinen- teine ungewöhnliche und ausschreitende Härte Lande organisation der Gewerkschaften hat durch den Kampf arbeitern ist streng fernzuhalten. also das erreicht, was sie in der Massenstreifproklamation als den Zweck des Stumpfes bezeichnete: Den Drohungen mit der Massenaussperrung aus Anlaß jeden fleinsten Konflikts einen Damm zu sehen.

Die Wirkung, die dieser große Kampf auf die schwedische Arbeiterschaft zur Erweckung ihres Klassenbewußtseins ausgeübt hat, zeigt sich am deutlichsten dadurch, daß die Auflage des Stockholmer Parteiorgans eine Steigerung von über 20 000 Exemplaren erfahren hat.

Die schwedische Landeszentrale sandte an die General­kommission der deutschen Gewerkschaften unterm 16. d. M. folgendes Telegramm:

Nachdem unser Stampf jetzt in ein neues Stadium getreten ist und im Hinblick auf die großzügige Hilfe, die uns von der deutschen Arbeiterschaft gewährt wurde, teilen wir mit, daß die Sammlung in Deutschland   jetzt geschlossen werden fann. Birfa 15 000 Arbeiter bleiben jedoch auch jetzt noch außer Arbeit. Der deutschen Arbeiferschaft bringen wir für die uns gewährte Hilfe unseren wärmsten Dank..

Für das Landessekretariat: Lindquist.

So

werden Menschenrechte geachtet! Nachdem der Redner noch weiter die Rechtslage erörtert und kritisiert hatte, tam er zu dent Die Differenzen zwischen den Seidenbandindustriellen und den Schluß, daß die Gesetze wohl auch den Dienstboten einigen Schutz Bandwirkergehilfen des bergischen Landes, die am 29. Oktober zur gewähren, daß aber, wie sie ausgelegt werden, ein Schuh nicht mehr Aussperrung von zirka 1000 Arbeitern geführt haben, sind nun- besteht. Schuß fönnen sich die Dienstboten eben nur verschaffen, mehr beigelegt. Die Einigungsverhandlungen wenn sie sich selbständig in ihrem Verein und Verband zusammen­hatten, wie schon in der Dienstagnummer des Vorwärts" mit schließen und ihren Arbeitgebern einen Vertrag vorlegen, der die geteilt, das Ergebnis, daß von beiden Parteien Einigungsvorschläge Nachteile der Gesindeordnung außer Kraft setzt. Der Redner schil­afzeptiert wurden, die den beiderseitigen Generalversammlungen derte die wichtigsten Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages, der unterbreitet werden sollten. Nunmehr haben die Generalversamms den Versammelten übrigens in der verteilten Oftobernummer des lungen der Gehilfen wie der Arbeitgeberorganisation stattgefunden. Zentralorgans der Hausangestellten borlag, und bemerkte weiter, In beiden wurden die unterbreiteten Vorschläge daß die Bertreter der Sozialdemokratie im Reichstag fortdauernd angenommen. Die Arbeit wurde infolgedessen am Donnerstag, bemüht feien, mit der Ausnahmegefeßgebung aufzuräumen und den den 18. November, wieder aufgenommen. Die Einigungsvorschläge Dienstmädchen Menschenrechte zu verschaffen. Der inhaltreiche Vortrag fand lebhaften Beifall. Die Versammlung nahm ein­stimmig folgende Resolution an:

lauten:

1. Beiderseitige Zurüdnahme der Kündigungen in allen Be trieben. 2. Wiederaufnahme der Arbeit zu einem bis zum 27. No­vember zu vereinbarenden Lohntarif. 3. Bis zum Zustandekommen eines solchen ungefähre Abschlagszahlungen auf den verdienten Lohn. Nach Abschluß der zukünftigen Lohnliste erfolgt die Rest zahlung nach Maßgabe der letteren. 4. Bei Nichtverständigung über eine neue Lohnliste erfolgt die endgültige Abrechnung nach der Lohnliste vom 9. Oktober 1909. 5. Wiedereinstellung der Arbeiter nach Bedarf. Bis zum 27. November dürfen Arbeiter, die in Wir freuen uns der anerkennenden Worte, welche die anderen Betrieben tätig waren, nicht eingestellt werden, es sei denn, Vertreter der schwedischen Arbeiterschaft den deutschen Arbeitern daß alle alten Arbeiter wieder im Betrieb sind. 6. In der leber­zollen. Aber so sehr uns diese Worte wohltun, es hätte ihrer gangszeit bis zum 27. November gilt in allen Betrieben eintägige faum mehr bedurft. Den sprechendsten Dank für die Sündigung. Vom 27. November ab tritt die Kündigungszeit der Fabrifordnung in Kraft. Schwarze Listen dürfen nicht geführt bewiesene Solidarität statteten die Kämpfenden uus ja durch werden. ihre Taten ab, durch ihren Kampfesmut und ihre Beharrlich­Husland. keit! Wir wollen den Opfermut, den die deutsche   Arbeiter. Der Achtstundentag in der niederländischen Diamant­schaft in einer Zeit der Strise zeigte, wahrlich nicht unter­schäzen. Höher aber als diese Geldopfer stehen doch die persönlichen Opfer, welche die Tausende der schwedischen Arbeiter in diesem Stampfe brachten. Nie hat deswegen die deutsche   Arbeiterschaft frendiger als diesmal ihre Solidarität über die Landesgrenzen hinans bekunden können!

Die Generalkommission schließt mit Bezugnahme auf die Mitteilung der schwedischen Landeszentrale die Sammlung für die Schweden   und ersucht die Organisationen und Kartelle, die noch eingehenden Gelder gemäß den Bestimmungen der die noch eingehenden Gelder gemäß den Bestimmungen der Kölner   Resolution, betreffend Streitunterstützung, an den Staffierer der Generalfommission, H. Kube, Berlin   SO. 16, Engelufer 14/15, einzusenden.

Der Kaffierer quittiert über bisher in Summa bon 1 283 161,60 Mark eingegangene Gelder für die schwedischen Kämpfer.

Berlin   und Umgegend. Weihnachtsgratifikation oder Neberstundenbezahlung im Photogravhengewerbe.

Eine öffentliche Versammlung der Photographengehilfen, Printer und Printenmaler, die am Donnerstag in den Armin­hallen" tagte, beschäftigte sich mit obiger Frage. Einleitend teilte der Vorsitzende Landa mit, daß man eine Anfrage an die Berliner  Arbeitgeber gerichtet habe, ob sie für Ueberstundenbezahlung oder für Gratifikationen feien. Die Zirkulare feien an 370 Betriebs­inhaber gegangen und jedem habe eine frantierte Postkarte zur Beantwortung der Frage beigelegen. Es seien nur 49 Antwort farten eingelaufen. Für Ueberstundenbezahlung erklärten sich 37. Mit Mein" antworteten 3, wovon 2 nicht den Mut hatten, ihren Namen darunter zu setzen. Fünf Arbeitgeber erklärten, fein Interesse an der Frage zu haben, weil sie keine Gehilfen beschäf= tigten. Vier tamen ohne Antwort zurück.

industrie.

Der Niederländische Diamantarbeiterverband kündigte in

-

" Die heutige, von Hausangestellten und Arbeitern zahlreich besuchte Versammlung spricht ihre schärfste Mißbilligung aus gegen alle diejenigen Haushaltungsvorstände, die sich in der ge schilderten Art gegen ihre Dienstboten vergehen. Die Versamm­lung ist mit dem Referenten der Ueberzeugung, daß die über­handnehmenden Selbstmorde, Selbstmordversuche und durch Fluchtversuche entstehenden Unglüdsfälle, die die Dienstboten treffen, zurüdzuführen sind auf das noch immer bestehende schmach volle Gesinde recht, nach wel­chem der Herrschaft volle Gewalt auch über die Person det Dienstboten gegeben ist, dagegen mit polizeilicher Zurückführung in den Dienst, mit Geld und Haftstrafen die Dienstboten be. straft werden, wenn sie ein Haus verlassen, in welchem ihnen das weitere Leben und Arbeiten unerträglich wird.

Die Rechtlosigkeit, die in der Gesindeordnung den Dienft. bolen gegenüber zum Ausdrud kommt, bedroht daher in hohem Maße Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Dienst­boten.

Die Versammlung fordert, daß die persönliche Freiheit auch den Dienstboten gesichert werde und stellt an Reichstag   und Land­tag die Forderung, die Abschaffung der Gesindeord­nungen und der gegen das Gesinde bestehenden Ausnahmegesebe, sowie die rechtliche Gleich stellung der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern als dringenden Antrag zu behandeln.

andere

diesem Sommer das im Jahre 1904 nach viermonatigem Kampf mit haben langwierige Verhandlungen stattgefunden, die nun endlich der Juveliersvereinigung getroffene Uebereinkommen. Inzwischen bor einigen Tagen zum Abschluß eines neuen Uebereinkommens führten. Der Hauptpunkt bildet, wie schon im Jahre 1904, die Regelung des Lehrlingswesens. In dem jest getroffenen Ueber­In der regen Diskussion erläuterte Frau Fahrenwald, einkommen ist es so geregelt, daß fofort 600 Lehrlinge und im Monat Januar der Jahre 1911 bis 1914 je 400 eingestellt werden wie ein Dienstmädchen, das Mißhandlungen ausgefeßt sei, zur 2200 neue Arbeitskräfte dem Beruf zugeführt werden dürfen. Gegen daß der Verein der Hausangestellten sowohl den Dienſt können, also im ganzen während der fünfjährigen Vertragsdauer Gegenwehr greifen sollte, und machte ferner aufmerksam darauf. die geheime Lehrlingszüchterei, die trotz der Regelung von 1904 noch boten wie auch den Scheuerfrauen, Waschfrauen, Aufwarte immer in Blüte stand, find jetzt sehr strenge Bestimmungen ge- frauen usw. Sdjuk und Hilfe gewähre. Fräulein Arndt führte troffen, die es denen, die dergleichen betreiben, unmöglich machen noch mehrere Fälle seelischer und förperlicher Mißhandlung an sollen, irgendwie Arbeit oder Rohmaterial zu erhalten. Das und zeigte, wie die Dienstmädchen bei Stellenangeboten oft eine Wichtigste ist jedoch an dem neuen Uebereinkommen, daß es die allzu große Bescheidenheit an den Tag legen. Fräulein Götte! Einführung des Arbeitstages erzählte, achtstündigen wie sie und zwei Dienstmädchen bei fichert. Die Arbeitszeit, die jest 54 Stunden die Woche beträgt, einer Herrschaft in Stellung traten, wo das Schlagen etwas all­foll am 1. Oftober 1910 auf 51 und am 1. Oktober 1911 auf tägliches war. Das Hausmädchen wurde denn auch bald miß­48 Stunden verkürzt werden. Die Tariflöhne der Affordarbeiter handelt, und als die Rednerin für sie einzutreten suchte, wurden werden bei der ersten wie bei der zweiten Arbeitszeitverkürzung auch ihr Backpfeifen angeboten. Beim Amtsvorsteher fand das jedesmal um 5 Proz. erhöht, während den im Beitlohn tätigen mißhandelte Mädchen feinen Schuh; der wies auf die Gesinde ordnung hin. Fräulein Baar bemerkte, daß im Bureau der Haus­Arbeitern die Löhne nicht gekürzt werden dürfen. angestellten täglich Briefe einlaufen, in denen Dienstmädchen sich über elende Behandlung beklagen und erklären, sie hielten es nicht mehr aus. Um so notwendiger set es, daß sich alle Mädchen usw. ihrem Verbande anschlössen, wo ihnen Rechtsschutz gewährt werde, und sie sich von vornherein durch den freien Arbeitsvertrag schützen müßten. Fräulein Lupe teilte mit, Fräulein Fuhs habe ihr ver sichert, daß sie genau wußte, was sie tat, als sie sich mit dem Stric aus dem Fenster zu lassen suchte. Das müsse festgestellt werden, weil man jedenfalls von anderer Seite versuchen werde, das Mäd. chen als nicht ganz normal zu bezeichnen. Es sei übrigens zu beachten, daß Stellungen, in denen Dienstboten zur Verzweiflung getrieben werden, von der christlichen Diafonissenanstalt Salem vermittelt werden. Im übrigen wurde von allen Seiten betont, taß die Fälle von Mißhandlungen, die der Oeffentlichkeit bekannt werden, nur einen fleinen Bruchteil von dem bilden, was die Dienstboten alles zu erdulden hätten. Die Aufforderung zum Ein­tritt in die Organisation war von gutem Erfolg begleitet.

Als im Jahre 1894 der Niederländische Diamantarbeiterverband gegründet wurde, wurde im Berufe noch 12 Stunden täglich ge­arbeitet. 1896 wurde die Arbeitszeit, soweit der Einfluß des Ver­bandes reichte, auf 10 Stunden verkürzt. Im Jahre 1904 erreichte man nach langem und schwerem Stampfe den Neunstundentag samt einer als bringend notwendig erkannten Regelung des Lehrlings­wesens und Einschränkung der Lehrlingszüchterei. Nun ist es dieser stärksten aller niederländischen Gewerkschaften also gelungen, den Achtstundentag vertraglich festzulegen.

Verfammlungen.

Festgestellt wurde noch, daß die meisten der Arbeitgeber, die ein solches Thema, ob Dienstboten Weißhandlungen gegenüber schub Letzte Nachrichten und Depefchen.

die Frage nach Ueberstundenbezahlung mit" Ja" beantwortet haben, fich für folgende Zuschläge aussprachen: 25 Proz. bis 10 Uhr abends, 50 Broz. nach 10 Uhr abends, 25 Broz. für die vier Sonntage vor Weihnachten  .

In einer einstimmig angenommenen Resolution sprach sich die Versammlung für gänzliche Abschaffung der nicht mehr geit gemäßen Weihnachtsgratififation aus und erhob die Forderung nach einer prozentual erhöhten Bezahlung der geleisteten Ueberstunden. Schalt und Hänlein besprachen dann noch die Verhält­nisse der Printer und Printenmaler.( Herstellung der Printen: Bergrößerung von Photographien.) Die Printer und Printenmaler ordnung des Arztes ins Krankenhaus mußte, nicht freigeben wollte. haben nach den gemachten Ausführungen allen Anlaß, sich zu organisieren, um geregelte und bessere Verhältnisse zu schaffen.

Achtstundentag für städtische Arbeiter.

Gemaßregelte Studenten,

Bonn  , 19. November.  ( W. T. B.) Das Korps Borussia ist vom Senat und der Universität wegen verschiedener Auf reizungen, die fich Mitglieder des Korps hier und im Dorfe Mehlem zuschulden kommen ließen, für ein Semester suspendiert worden. Durch die Maßregelung ist dem Storps untersagt, Couleur zu tragen.

Des Ministers Antwort.

Hänlein behandelte dann die Frage der Ueberstunden­Sind Dienstboten gegen Mihhandlungen schutzlos? bezahlung in einem eingehenden Referat. Er kennzeichnete die Diese Frage beschäftigte am Donnerstag eine öffentliche Ber­Unfitte, die in der Weihnachtszeit zu leistenden vielen Ueberstunden sammlung, die den großen Saal des Dresdener Kasino" in der mit einem Trinkgeld abzufinden, das man Gratififation nenne. Dresdener Straße füllte. Es waren hauptsächlich Dienstmädchen Daß das auch in Berlin   noch vorkomme, sei unerhört. Zum Schluß sowie Frauen aus der Arbeiterklasse, die hier zusammengekommen ermahnte Redner die Versammelten, zu Weihnachten feine Ueber- waren. Aber auch Männer wahmen zahlreich an der Versammlung stunden ohne besondere Bezahlung zu machen. Seine Ausführungen teil. Der Referent Reichstagsabgeordneter Stadthagen  , be­merkte einleitend, es sei ein trauriges Zeichen der Zeit, daß man los feien, noch erörtern müsse. In Kulturländern muß dem Dienst­boten selbstverständlich derselbe Schuß gewährt werden, wie allen anderen Menschen. Hier zu Lande ist das nicht der Fall, das haben ja in letter Zeit wiederum verschiedene Ereignisse deutlich gezeigt. Das Dienstmädchen Fuhs beim Hofjuwelier Godet z. B. hat sich an einem Strid aus dem Fenster herabgelassen; der Strid riß, das Mädchen verunglückte so schwer, daß es noch jezt im Stranten Haus darniederliegt. Der Grund ihres verhängnisvollen Unter­nehmens war, daß sie in ihrer Stellung aller persönlichen Frei­heit beraubt war und die Herrschaft" sie, die frank und auf An­Beim Schlächtermeister Balzer suchte sich ein Dienstmädchen, in folge von Mißhandlungen zur Verzweiflung getrieben, durch Sal­miak zu vergiften, und ein Mädchen, beim Postsekretär Birnbaum in Stellung, fuchte durch Gasvergiftung ihrem traurigen Dasein ein Ende zu machen. Die mißhandelten Dienstmädchen haben die Empfindung, daß sie nirgendwo Schutz finden können. Tatsache ist ja auch, daß, wenn wirklich einmal zugunsten mißhandelter Dienstboten eingeschritten wird, die Herrschaften mit sehr gelinder Strafe davonkommen. So wurde in Hamburg- Altona   die reiche Witwe Thier, schon vorbestraft wegen Mißhandlung, erst zu vier Monaten Gefängnis berurteilt, fam aber dann beim Berufungs­gericht mit 300 M. Geldstrafe davon. Manchmal fommt es sogar Bei der Weltfirma Schneider u. Hanau   in Frank bor, daß nicht der Schuldige, sondern derjenige bestraft wird, der furt a. M. fonnte, nachdem das Gewerbegericht als Schiedsgericht fein eigenes Kind pflichtgemäß vor Mißhandlungen zu schüßen ausgesprochen hatte, daß bei Wiederaufnahme der Arbeit Maß- sucht, wie der Vater jenes Dienstmädchens in Schmargendorf  , der London  , 19. November.  ( W. T. B.) In der durch die vom regelungen nicht stattfinden dürfen und nachdem die Firma sich zu einem Monat Gefängnis verurteilt wurde, weil er sein Kind dem Schiedsspruch fügte, die Arbeit in vollem Umfange aufge- aus einer Stellung herausholen wollte, wo es mehr Schläge als Oberhause angedrohten Ablehnung des Budgets geschaffenen Lage nommen werden. Einige weitere Firmen haben sich ebenfalls dem au effen bekam. Der Mann soll dadurch Hausfriedensbruch ver- ist feine Aenderung eingetreten. Obwohl das Unterhaus am Schiedsspruch gefügt, so daß die Differenzen erledigt sind. Immer übt haben. Wirft man nun die Frage auf: Sind die Dienstboten 23 November zusammentreten wird, ist doch nicht zu erwarten, bin sind auch jetzt noch eine größere Anzahl Arbeiter nicht wieder den Mizhandlungen gegenüber schuhloe? so muß, führte der Redner daß es von dem Vorgehen der Peers irgendwie Kenntnis nehmen eingestellt. Dasselbe trifft auch auf Mannheim  , Ludwigs weiter aus, die Antwort doch lauten: Nein, nach dem Gesch nicht! werde, bevor Lord Lansdownes Resolution tatsächlich angenommen hafen und Heidelberg   zu, so daß gebeten wird, Buzug nach Schon nach dem Strafgesetzbuch müssen sie denselben Schuß wie ist. Für die Nacht, in der das Budget abgelehnt werden soll, sind diesen Orten auch weiter fernzuhalten. alle anderen Berfonen genießen, und das direkte Züchtigungsrecht in der Nachbarschaft der Parlamentsgebäude große Kundgebungen Die Möbelfabrikanten in Höchst haben bisher rund 200 Holz ist schon dadurch aufgehoben. Dann aber heißt es im§ 95 des geplant. Auch soll eine Versammlung der liberalen Partei statt. arbeiter ausgesperrt. Dieses Vorgehen ist insofern höchst befremd- Cinführungsgefeßes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich: finden, in der die Partei aufgefordert werden soll, die politische lich, als in fast allen Verträgen des Holzgewerbes ein Passus ent- Ein Züchtigungsrecht steht dem Dienstberechtigten dem Gesinde Lage ernstlich in Erwägung zu ziehen. Ueber die finanziellen balten ist, nach dem in den Werfstellen, in denen bessere Bedin gegenüber nicht zu." Aber neben diesem Geseze gibt es in den Folgen des Vorgehens der Lords über die von der Regierung nach gungen vorhanden sind, diese nicht verschlechtert werden dürfen, was verschiedenen Landesteilen 19 Gesindeordnungen, die wie ein Stüd Ablehnung geplanten Schritte ist nichts Endgültiges bekannt. Verantw. Redakt.: Richard Barth  , Berlin  . Inseratenteil verantiv.: b. Glode. Berlin  . Drud u. Verlag: Vorträrts Puchbr. u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl

Die Berliner   Straßenreinigung hat mit Beginn der Winterarbeit am 15. November dieses Jahres für den Betrieb Sollte ( zirka 1500 Arbeiter) den A cht stundentag eingeführt. das nicht auch in den übrigen städtischen Betrieben möglich sein?

Deutfches Reich.

Lohnbewegungen im Holzgewerbe.

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M

Baris, 19. November.  ( 28. T. B.) In der heutigen Sibung der Deputiertenkammer erwiderte der Minister auf die Rede Jaurès  ', die Regierung werde vielleicht demnächst veranlaßt sein, fich mit dem Alkohol- und mit dem Versicherungsmonopol zu be­faffen. Da sie die notwendigen Mittel durch ein so ausgezeichnetes Instrument, wie es die Einkommensteuer sein werde, sich nicht bes schaffen konnte, mußte fie fich an den Lurus halten. Die Be­wegung gegen die neuen Steuern sei nicht prinzipiellen Charakters, sondern durch bestimmte Sonderinteressen veranlaßt. Seine( des Ministers) Vorschläge seien übrigens nicht unantastbar. Die Re­gierung ftimme mit der Budgetkommission überein und habe vor allem getrachtet, ein ehrliches Budget aufzustellen, das die Mittel für die sozialen Reformen liefere.

Gegen die englischen Peers.