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Br. 271. 26. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Soundbend, 20. Bovember 1909.

Prozeß der Frau Dr. Bergmann.

Auf seiner Rundreise, durch die verschiedenen Gerichte ist der bekannte Prozeß der Frau Dr. Elise Bergmann bei der ersten Straftammer des Landgerichts III   angelangt. Den Vorsik führte in der gestrigen Verhandlung Landgerichtsdirektor Gockel, die An­flage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Reiner. Als Nebenfläger trat Kammergerichtsrat Dr. Boethke auf, der vom Waisenrat zum Pfleger der Marie Bergmann bestellt worden war.

Die Angeklagte, die jetzt im fünften Monat guter Hoffnung ist, wird bekanntlich beschuldigt, in den Jahren 1906 und 1907 ihre Stieftochter, die damals 14jährige Marie Bergmann körperlich miß­handelt zu haben, und zwar durch eine das Leben gefährdende Be­handlung. Sie ist seinerzeit vom Landgericht II zu einer Geld­strafe von 300 m. verurteilt worden. Das Urteil wurde vom Reichsgericht aufgehoben. Dann kam die Sache vor das Land­gericht I, welches die Angeklagte zu vier Monaten Gefängnis ver­urteilte. Wiederum wurde das Urteil aufgehoben, und nun hat die Straftammer des Landgerichts III sich mit der Angelegenheit zu beschäftigen.

Bernehmung der Angeklagten.

Die Angeklagte ist am 6. Mai 1880 in Verden  , Kreis Saar­brüden, geboren. Sie hat ihren Ehemann, der seine Frau im Jahre 1901 verloren hatte, in Kolberg   tennen gelernt und sich 1902 mit ihm in London   verheiratet. Der Mann brachte die am 3. Ot. tober 1892 geborene Tochter Marie mit in die Ehe. Das Ehepaar wohnte zunächst ein Jahr in Leipzig  , wo die Marie in Pension ge­geben wurde. Die Angeklagte behauptet, daß ihr Verhältnis zu der Stieftochter dort das denkbar beste gewesen sei. Als das Ehe paar nach Berlin   übersiedelte, wurde die Tochter in Berlin   ir. Pension gegeben und dann auf Anordnung des Ehemannes nach der eigenen Wohnung genommen und unterstand dort der Er­ziehung durch die Mutter. Diese behauptet, daß das Mädchen viele Untugenden an sich gehabt hätte, störrisch, verlogen und sehr un­fauber gewesen sei. Die Angeflagte behauptet, daß sie dem Mädchen anfangs niemals Prügel berabfolgt habe, sie habe ihr höchstens einmal, wenn sie zu fügenhaft war, einen Backenstreich gegeben. Als das Mädchen ihre Untugenden nicht ablegte, habe der Vater die energische Büchtigung anempfohlen und zu diesem Zwed drei dünne Rohrstödchen gekauft, die sie auch hin und wieder in An­wendung brachte. Sie bestreitet entschieden die ihr nachgesagten schweren Mißhandlungen der Stieftochter und behauptet, daß es fich um unwahrheiten übelwollender Menschen handele und das Mädchen selbst sehr aufgehest worden sei.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten die belastenden Aus­fagen der Zeugen aus den früheren Berhandlungen vor, die die Angeklagte durchweg bestreitet. Es sei durchaus unwahr, daß sie das Kind barbarisch auf den nachten Körper geschlagen habe. Ebenso erfunden sei es, daß das Kind schlechtes und verfalzenes Effen bekommen habe oder daß es ungenügend bekleidet gewesen sei. Wenn behauptet werde, daß das Mädchen trop der bittersten Januartälte mit einem dünnen Kattunkleibchen auf der Straße gesehen worden sei, so liege dies daran, daß das Mädchen, als es wegen Unwohlseins das Bett hüten sollte, eigenmächtig aufgestanden sei und fich notdürftig bekleidet habe. Wenn das Kind dabei zu Hausbewohnern gesagt habe, daß sie so dünn angezogen gehen müsse, um sich abzuhärten", so habe es eben gelogen, wie es viel­fach den Leuten unwahrheiten gesagt habe. Ganz entschieden be­ftreitet die Angeklagte, daß sie das Kind, welches an Furuntel­ausschlägen litt und dem sein Vater Lichtbäder verordnet hatte, im Bade maltraitiert habe. Sie habe das Kind vorschriftsmäßig in den elektrischen Lichtbadkaiten gebracht und die Glühbirnen borschriftsmäßig aufgedreht. Es sei durchaus uumahr, daß eines Tages das Kind es wegen übergroßer Size nicht habe aushalten können und sie himmelhoch gebeten habe, fie doch nur aus dem Lichtbad herauszulaffen.

Beweisaufnahme.

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Prof. Dr. Oppenheim vernommen, welcher folgendes bekundet: Die Aehnliche Angaben macht die Zeugin Semkat, die bei der An­Marie Bergmann sei ihm eines Tages von den Eltern zur Unter- geklagten als Dienstmädchen in Stellung war. Es sei häufig vor­suchung zugeführt worden, da diese, wie sie ihm erklärten, den Ver- gekommen, so gibt die Zeugin an, daß die Marie B., wenn sie aus dacht hatten, daß das Mädchen nicht normal ist. Ein Gutachten der Schule tam, nichts zu essen bekam. Sie selbst habe einmal aus über den geistigen und seelischen Zustand des Kindes könne er Mitleid dem Mädchen ein paar Semmeln gegeben und hierfür sei nach dieser kurzen Untersuchung in der Sprechstunde nicht abgeben. sie dann noch von der Angeklagten ausgezauft worden. Auf Befehl Bei der körperlichen Untersuchung habe er nur gefunden, daß die der Frau Dr. B. habe sie der Marie wiederholt kein Frühstück zur Marie Bergmann sehr schwach und blaß war. Spuren von Miß- Schule mitgeben dürfen. Geschlafen habe das Mädchen auf eine handlungen habe er nicht wahrgenommen. total verwanzten Feldbettstelle, welche in der Badestube stand. Als fie der Frau Dr. B. mitteilte, daß das Bettstell verwanzt sei, habe diese nur für 10 Pf. Jnsektenpulber holen lassen. Die Marie habe trozdem auf der Chaiselongue schlafen müssen, während ein anderes gutes Bett unbenust im Nebenzimmer gestanden habe. Rechtsanwalt Dr. Schwindt behauptet, daß dies eine Ueber. treibung sei und beantragt die an Gerichtsstelle anwesende Schwester der Angeklagten, eine Frau Heerd, zu vernehmen, welche jene Chaiselongue noch heute im Befit habe und vorher schon längere Zeit darauf geschlafen habe. Die Beugin bestätigt, daß die Chaise­longue noch tadellos und auch ungezieferfrei gewesen sei. Die Beweisaufnahme ergibt im übrigen mit unbedeutenden Abweichungen dasselbe Bild wie in den früheren Verhandlungen.

Die nächste Zeugin ist die Schulvorsteherin und Pensionats­inhaberin Fräulein Dörftling, bei welcher sich die Marie Bergmann mehrere Monate in Pension befunden hatte. Das Mädchen sei sehr blaß und schwach gewefen und habe allgemein den Eindruck eines Kindes gemacht, welches nicht genügend gepflegt und erheblich ver­nachlässigt worden war. Die Kleidung wäre fehr mangelhaft ge­wefen und sie( 3eugin) habe erst nach mehrmaligem Schreiben von den Eltern andere Kleidung erhalten. Bei der Uebergabe der Marie habe Dr. Bergmann eine recht sonderbare Aeußerung gemacht, in welcher die Worte vortamen: ich kann es nicht mehr verant­worten". Weihnachten 1906 fei das Mädchen noch mit großer Freude nach Hause gefahren. Es sei dann ganz verschüchtert wieder zurückgekommen, sei ständig müde gewesen und habe ganz ver= Es kommt wieder zur Sprache, daß in der Bergmannschen hungert ausgesehen. Die Zeugin schildert dann einen Vorfall, der Wohnung auch spiritistische Sigungen unter Teilnahme des jetzt jich kurz nach Weihnachten   abgespielt hatte. Die Marie B. sei verstorbenen Dr. Egbert Müller stattgefunden haben, an denen die Die als Zeugin eines Morgens mit stark geschwollenen Augen in die Schule ge- Marie Bergmann aber nicht teilgenommen hat. tommen. Auf Fragen habe das Mädchen gesagt, daß diese Ver- aufgerufene Marie Bergmann, die jetzt in der Präparandenanstalt legungen von Schlägen der Mutter herrühren. Einmal habe das in Löwenberg i. Schl. fich befindet, berteigert ebenso wie in den Mädchen erzählt, daß ihr etwas Entfeßliches in der Nacht passiert früheren Verhandlungen ihr Zeugnis. Sie erklärt sich auch nicht Geister auf einem Sessel auf sie zugekommen seien. Dies hat wohl der sich ein Brandfled befinden foll, zu zeigen. Vor ihrer Ent. sei: fie sei aus dem Schlafe ermacht und habe gesehen, wie die bereit, dem anwesenden Gerichtsarzt Dr. Strauch ihre Hand, an Bezug auf die Behauptung des einen Dienstmädchens, daß die An- laffung bittet Rechtsanwalt Dr. Schwindt die medizinischen Sach geklagte sich ein Laken umgebunden und eine Larve vorgesteckt und verständigen, von der eigenartigen Gefichtsbildung der Zeugin Notiz Einen sehr großer. Raum in der Beweisaufnahme die Marie erschreckt habe. Frau Dr. B. bestreitet, daß fie jemals zu nehmen. solchen Unfug getrieben habe. Tatsächlich habe das Dienstmädchen nahm die Vernehmung des früheren Dienstmädchens der Frau eine Larve besessen und damit vielleicht Scherze gemacht. Die Dr. B., der jetzigen Frau Mielte, ein. Diese war bald nach dem 3eugin hat bei einer Unterredung mit der Angeklagten dieser ges ersten Prozeß von Dr. Bergmann wegen Meineids angezeigt raten, das Kind nicht zu schlagen. Sie hat mehrfach Spuren von worden. Wie berichtet, wurde die M. jedoch dieser Tage von deut Mißhandlungen an dem Mädchen entdeckt, einmal, als das Mädchen Schwurgericht des Landgerichts I   freigesprochen. Die Zeugin be nicht mehr in der Pension war, ist es wieder zu der Zeugin Zu- kundete, daß sie wiederholt gesehen habe, wie die Frau Dr. B. flucht fuchend gekommen und sie hat festgestellt, daß der Körper ihre Stieftochter mit einem Rohrstock schlug, wo sie hintraf, fie an an einzelnen Stellen grün, blau, rot gefärbt war und wie marmo- den Haaren zog und zu allen schweren Hausarbeiten heranzog. Die riert" aussah. Das Mädchen habe eine Art Ohnmachtsanfall be- Zeugin hat auch einmal gehört, wie die Marie B., als sie wieder fommen, wobei sicher keine Verstellung mitspielte. Das Mädchen von der Angeklagten in das Lichttad gesperrt worden war, fort. Die während gerufen hatte: Liebe gute Mama, laß mich doch bloß ist dann ins Bett gebracht worden und hat geschlafen. Beugin hat auch gehört, daß einigen Mädchen wiederholt Frühstück raus!" Marie habe dann in der Küche Erbrechen gehabt und sei gefehlt hat, und in einem Falle hat Marie Bergmann, die oft er darauf bewußtlos zusammengebrochen. Die Speisen wären ständig zählt habe, daß sie hungern müsse, zugegeben, daß sie das fehlende start verfalzen worden, so daß Marie fie oft um ihr Abendbrot ge­bettelt habe. Butterbrot gegessen habe.

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Nach Vernehmung mehrerer Sausbewohner, die nichts Wefent liches befundeten, wurde die Verhandlung nach 8 Uhr abends ab­gebrochen und auf heute 9 Uhr vertagt.

BTAB Gerichts- Zeitung.

Die Schulvorsteherin Prog, in deren Institut Marie Bergmann einige Zeit war, erklärt, daß diese in der Schule sehr gut war, aber manchmal Gelegenheit gab, daß man ihr mit einer gewiffen Autorität entgegentreten mußte. Als der Zeugin das Kind aus dem Kloster der Barromäerinnen zugeführt wurde, war es ein Standal, wie jämmerlich die Marie mit Kleidung ausgestattet war. Sie hatte bloß ein paar Fummelchen, die verwaschen und ver­Haftpflicht bei Gefahren des Winters. Kleidung vollkommen fomplettiert und gefagt, daß sie dem Mädchen wachsen waren. Später hat die Mutter von Hause noch die Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate bürfte e die unzureichende Kleidung aus Strafe mitgegeben habe. Die von Intereſſe ſein, an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Ordnungsliebe und die Reinlichkeit des Mädchens ließen zu Unfällen durch Glatteis zu erinnern. Jeder Hauswirt wie auch wünschen übrig. Marie war damals, als sie in das Institut kam, derjenige, der irgendwo einen Verkehr eröffnet, fann nach§ 823 etwas über 14 Jahre alt, fie machte aber einen etwas zurüd- des Bürgerlichen Gefeßbuches auf Schadenersatz in Anspruch ge­gebliebenen Eindruck. Es sei ein schwieriges Kind gewesen, und nommen werden, wenn er auf den vom Publikum benutzten wenn man ihr mit Strenge entgegentrat, habe jie Trok gezeigt. Wegen es fahrlässigerweise unterläßt, bei Eisbildungen in ent­An Beilegungen hat Sie geugin aur bie Sput einer angeblichen forechender Weise für Beseitigung der gefährlichen Glätte gu zu verbrennung an der Sand des Mädchens wahrgenommen. Marie forgen. Die Anforderungen, bie unsere Rechtsprechung an den habe auch einen recht häßlichen Blick gehabt, der auf Widerspenstig- einzelnen stellt, erklären sich natürlicherweise nach dem Umfang des Verkehrs und sind in verkehrsretchen Orten straffere als in länd lichen, berkehrsarmen Gegenden. So hat das Reichsgericht schon Hauswirt oder Anlieger die Verpflichtung hat, des Morgens wie mehrfach ausgesprochen, daß in verkehrsreichen Straßen der auch nach Bedürfnis am Tage mit abstumpfendem Material zu streuen, frisch gefallenen Schnee zu entfernen und bei neuen Glatteisbildungen wiederum zu streuen, wie auch eventuell für eine hinreichende Beleuchtung der ihm gehörigen Verkehrsstätten und deren Zugängen zu sorgen. Von einer Verantwortlichkeit wird er in diesem Fall auch nicht durch die Bestellung einer be­auftragten zuverlässigen Person entlastet, falls er nicht hin und wieder Kontrolle übt. Bei ländlichen Verhältnissen tritt die Ab­messung eines beiderseitigen Verschuldens mehr in den Vorder­grund, besonders dann, wenn es sich um Stellen und Bläße handelt, die der Eingeweihte tannte und zu umgehen oder nur mit be­fonderer Vorsicht zu betreten pflegte.

teit hindeutete.

Frau Elfriede Liebig, die mit dem Bergmannschen Ehepaar lei Gerüchte, die im Hause über die Behandlung der Marie durch in demselben Hause, Bülowstraße 18, gewohnt, berichtet über aller­ihre Stiefmutter umherliefen.

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Der Borsitzende hält ihr vor, daß eine Zeugin bekundet habe: die Angeklagte habe das Kind in den Lichtbadkasten eingesperrt und alle Lampen eingeschaltet. Als das gepeinigte Mädchen immer wieder geschrien habe:" Liebe gute Mama, laß mich doch bloß Die Zeugin Frau Liebig bekundet u. a., daß das Mädchen des :. heraus!" habe sie, die Angeklagte, mit einem Stock auf die Marie Morgens fchwere Kohleneimer heraufschleppen mußte, die Mülleimer eingeschlagen, bis sie ohnmächtig geworden sei. Bei diesen Vor- habe sie auch heruntertragen und auch sonstige häusliche Dienste haltungen wird die Angeklagte sehr aufgeregt und erwidert dem verrichten müssen. Sie mußte auch übermäßig oft die recht steile Vorsitzenden sehr schnippisch:" Sie waren doch nicht dabei, Sie Treppe hinunter- und heraufjagen, um allerlei fleine Besorgungen fönnen es doch nicht wissen! Ich war doch ganz allein mit dem zu machen. Das Kind habe ganz verschmutzt ausgesehen, wie ein Mädchen, wenn es im Lichtbade war." Der Vorsitzende verbittet Zigeunerkind", das Haar war ungepflegt; nach Weihnachten   habe sich ganz entschieden derartige Worte, worauf die Angeklagte um das Kind nichts weiter angehabt, als ein Hemd und ein Nattun­Entschuldigung bittet. Sie bestreitet entschieden, daß die Marie in rödchen. Sie habe, obgleich sie schon über 14 Jahre alt war, den bezug auf Kleidung, Nahrung, Nachtlager irgendwie vernachlässigt Eindruck einer Zwölfjährigen gemacht und es sei von Tag zu Tag oder daß sie, wie behauptet worden, mitten im Schlafe gewedt und immer elender geworden. Sie habe auch oft gehungert, so daß sie Hierzu interessiert eine neuerdings ergangene Entscheidung noch zu allerlei häuslichen Diensten angehalten worden sei. Das von der Zeugin und anderen Frauen Speise erhielt. Die Zeugin Mädchen sei sehr lesewütig gewesen, habe viel noch im Bette hat an dem Körper des Mädchens viele blutige Striemen und Flecke des Reichsgerichts. Der Schullehrer 2. in Oberjettingen hatte gelesen, viel geträumt und sei sehr phantastisch und lügnerisch ge- gesehen, die nicht auf Furunkulose, sondern auf Schläge zurüd- gegen den Hirschwirt R. in Kuppingen Schadenersatzansprüche er Marie habe auch gesagt, daß dies alles von hoben. Der Kläger   ist am 6. Januar 1907, abends gegen 9 Uhr, auf wesen. Die Angeklagte bleibt dabei, daß man auch die harm- uführen waren. losesten Aeußerungen, die sie zu dem Mädchen und über das Schlägen herrührte. Ginmal habe sie auch eine Wunde am Knie einer aus vier Stufen bestehenden Hausftaffel infolge Glatteises es war ein ausgeglitten, als er die Wirtschaft des Beklagten verlassen wollte. Mädchen gemacht, gehässig auslege und an Verhebungen das gehabt und darüber folgendes erzählt: Sie habe Menschenmöglichste geleistet habe. Das Mädchen habe selbst viel falter Februarabend sich im bloßen Semb am offenen Fenster Die von ihm gegen den N. erhobenen Schadenersatzansprüche sind geklatscht und die beiden Dienstmädchen, die in den früheren Ver- hießen und einen Strumpf striden müssen. Die Mutter sei vom Oberlandesgericht Stuttgart wie auch vom Reichsgericht ab. handlungen so schwere Anschuldigungen gegen sie erhoben, seien weggegangen. Als der Vater nach Hause kam, habe er das Mädchen gewiefen worden, weil ein Verschulden des Beklagten nicht an. nicht glaubwürdig. sofort vom Fenster weggenommen, ins Bett gesteckt und Wärme genommen werden konnte. Es herrschte nämlich an diesem Tage flaschen hineingelegt. Dann sei aber die Mutter wieder nach bom Nachmittag bis zum Abend Tauwetter. Die Richter führten Hause gekommen, sei sehr empört darüber gewesen, daß ihre An- deshalb aus, daß der Beklagte von dem vorhandenen Glatteis Ms erste Zeugin wird die Schulvorsteherin und Pensions- ordnung nicht befolgt worden sei und habe sie heftig aus dem Bett keine Kenntnis gehabt habe und daß er ohne Verschulden habe inhaberin Fräul. Reinhold aus Leipzig   vernommen. Bei ihr war gezogen. Davon rührte die Wunde am Knie her. Die Beugin hat annehmen können, daß bei dem herrschenden Tauwetter und bei die Marie Bergmann früher in Pension. Die Zeugin befundet, auch eine recht merkwürdige Wahrnehmung mit dem in der B.schen dem gegen Abend einsehenden schwachen Regen Glätte sich nicht daß das Mädchen, als es in die Pension fam ce war noch vor Wohnung aufgestellten Lichtbad gemacht. Sie bekundet darüber fol- mehr bilden werde. Während der Kläger   noch das Fehlen eines der Verheiratung des Dr. Bergmann sich als Produkt einer gendes: Eines Abends leuchtete es in dem Zimmer rot auf; dieses Geländers und einer Beleuchtung gerügt hatte, spricht das Reichs­falschen Erziehung darstellte. Es sei träge, unordentlich, unver- Beuchten rührte von dem Lichtbade her. Bald darauf habe ihr gericht unter Zurüdweisung der Revision des Klägers aus, daß träglich, phantastisch gewesen und habe auch viele Schullügen pro-( Zeugin) das Dienstmädchen der Frau Dr. B. erzählt, daß die kleine unter den gegebenen ländlichen Verhältnissen bei derartigen duziert. Von der Stiefmutter habe sie niemals schlecht gesprochen. Marie in das Lichtbad gesperrt worden sei, und daß bald darauf Staffeln mit nur vier Stufen Geländer und Beleuchtung nicht Das Mädchen habe im geheimen alles Mögliche, für sie unverdau- klatschende Schläge vernehmbar gewesen wären. Bald darauf habe üblich sei, und daß das Oberlandesgericht daraus ein Verschulden liche gelesen: Als 12jähriges Mädchen habe es Faust, Tolstoi   sowie die kleine Marie dann in einem leichten Kattunfittel auf die Straße des Beklagten nicht herzuleiten brauchte. alle möglichen medizinischen Bücher kraus durcheinander gelesen gehen müssen. Die Zeugin hat, dann, als sich die Mißhandlungen midlo und in ihrem Kopf war eine Berwirrung fondergleichen. Als ihr nach ihrer Ansicht immer mehr häuften, sich an den Dr. Bergmann vorgehalten wurde, daß sie doch ein schlechtes Kind sei, anwortete selbst gewendet und mit diesem eine längere Unterredung gehabt. Wegen fahrläffiger Tötung ist am 15. Mai der Kapitän Ser­sie: Ich weiß, daß ich schlecht bin, aber ich muß schlecht sein, das Sie hat Dr. Bergmann ihre Wahrnehmungen mitgeteilt und ihm mann Heldhaus in Duisburg- Ruhrort   zu drei Monaten Gefängnis steht in meinem Schicfalsbuch geschrieben!" Als das Mädchen in die Striemen an dem Kinde gezeigt. Dr. Bergmann äußerte verurteilt worden. Dieser Strafprozeß ist von allgemeinem die Pension fam, war es noch nicht getauft. Ihr Vater, der darauf: Das wäre ja ein Verbrechen. Das kann ich nicht glauben. Intereffe, weil er einen Mißbrauch aufgedeckt hat, der sehr gc­jüdischer Abstammung ist, war damals Diffident. Eine Frau Guth- Aber glauben Sie mir, ich stehe nicht unter dem Einfluß meiner fährlich ist. Im vorliegenden Falle find ihm zwei Menschen zum nau, die damals die Wirtschaft bei Dr. Bergmann führte, hatte Frau, wie Sie zu denken scheinen." Der Sachverständige, Ge- Opfer gefallen. Der Angeklagte ist bei der Schleppschiffahrts­das Mädchen Jahre in der jüdischen Religionslehre unterrichtet; richtsarzt Dr. Strauch, richtet an die Zeugin die Frage, ob nicht gesellschaft angestellt. Der von ihm geführte Schleppdampfer kann in der Pension ist das Mädchen auf ihren dringenden Wunsch die von ihr wahrgenommenen Striemen etwa aufgefragte Geschwüre höchstens 28 000 Zentner schleppen. Der Angeklagte ermöglichte es evangelisch getauft worden. Dr. Bergmann selbst ist zunächst zum gewesen seien; dies sei sehr naheliegend, da die Marie Bergmann aber, daß 32 000 Zentner geschleppt wurden, und zwar dadurch, evangelischen und dann auf Wunsch der Angeklagten zum tatho- seinerzeit an Furunkulose litt. Die Zeugin erflärt, daß ein Jrr. daß die Dampfspannung von der zulässigen Höhe( 134) auf lischen Glauben übergetreten. Dr. Bergmann hat mit der Zeugin fum unmöglich sei, es habe sich bestimmt um Striemen gehandelt, 17% Atmosphären erhöht wurde. Die Heizer erreichten dies da mehrfach Rüdsprache über die Erziehungsmethode genommen und welche anscheinend von Stodichlägen berzurühren schienen. durch, daß fie die Bentile verteilten, so daß der überflüssige die Anwendung von Prügeln anempfohlen, was die Zeugin aber, Die nächste Zengin Fedder war Dienstmädchen bei der Frau Dampf nicht entweichen konnte. Am 30. Juli 1907 fuhr der An­ablehnte. Das Mädchen hat der Zeugin wiederholt gefagt, daß Liebig. Sie macht die gleichen Angaben wie diese und schildert geklagte mit zwei Kähnen im Anhang vom Hafen in Ruhrort  sie ihre Mutter von Herzen liebe und daß diese sie wohl auch lieb auch die Szene mit dem Lichtbad wie die Vorzeugin. Einmal hat rheinaufwärts, und zivar mit 4000 Zentner Uebergewicht. In= haben würde, wenn sie nicht so häßlich wäre. Die Mutter habe die Zeugin gesehen, wie die Angeklagte mit einem Buch auf die folge der Verteilung der Ventile explodierte der Reifel. Der aber gesagt, daß sie geradezu abstoßend häßlich sei. Aus der weite- Marie einschlug. Ein anderesmal habe die Angeklagte das Mädchen Seizer und der Maschinist wurden durch das ausströmende heiße ren Bernehmung der Zeugin geht hervor, daß das Mädchen geheim an den Haaren die Treppe hinaufgezogen. Sehr häufig habe die Wasser getötet und der Angeklagte selbst wurde verbrüht. Das cin Tagebuch führte, das von falschen Darstellungen und nieder- Marie ihr gesagt, daß sie so furchtbaren Hunger habe und ihre Gericht hat angenommen, daß der Angeklagte die Ventile verteilt trächtigen Bemerkungen über die Pension und ihre Mitschülerinnen Stiefmutter ihr nichts zu essen geben wolle. Sie( Beugin) habe oder mindestens die Verteilung geduldet hat. Er hat damit die mimmelte. Die Zeugin hat es als Erlösung betrachtet, als das deshalb mit Erlaubnis ihrer Dienstherrin öfter des Morgens eine Vorschriften über den Betrieb der Dampftesselanlagen verlegt Mädchen aus der Bension ging. In brieflichen Auseinandersetzungen Suppe getocht, die dann die Marie auf dem Flur mit großem und die Vorsicht außer acht gelaffen, zu der er vermöge seines mit dem Vater hat die Zeugin das Mädchen als widerspenstig". Appetit verzehrte. Häufig habe das Mädchen auch übriggebliebene Berufes verpflichtet war. Seiner Fahrlässigkeit ist es nach der unwahr durch und drh" geschildert, das sich einbilde, die" Heldin Semmeln aufgegeffen. Die Marie Bergmann habe auch einmal zu Ansicht des Gerichtes zuzuschreiben, daß die beiden Männer ihr eines Martyriums" zu sein. der Zeugin geäußert, daß sie sich das Leben nehmen wolle, da sie Leben verloren haben. Das Reichsgericht verwarf am Dienstag Als Zeuge und Sachverständiger wird hierauf der Nervenarzt es nicht mehr aushalten fonnte die Revision des Angeklagten.

Die verkeilten Ventile.