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Gerichts- Zeitung.
dazu sei von der Bogenhardt selbständig gefaßt, der Angeklagte habe Der Kläger würde die Achtung seiner Kollegen verlieren, wenn er nur die Mittel zur Bezahlung der Masseuse hergegeben. Das den Schuft", als den ihn ein Arbeitgeber bezeichnete, auf sich Gericht verurteilte die noch nicht 18 Jahre alte Begenhardt zu fizen ließe.
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Nette Zustände, unter den ein Pastor- nicht auch Waisenrat? ein Kind von 15 Jahren verführt und zur Abtreibung Beihilfe leistet, sich dann aber unter Ausschluß der Deffentlichkeit trieben und das seiner Obhut anvertraut war, sei- darauf beruft, das Kind, mit dem er sittliche Verfehlungen genicht unbescholten gewesen. bescholten gewesen.
Ein aufgeregter Unternehmer.
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Der Bildhauer Eugen Caspary, Inhaber eines Studgeschäfts und Borsigender der Unternehmerorganisation dieses Berufs, hatte am 20. September eine Auseinandersetzung mit dem damals bei ihm beschäftigten Stuffateur Hermann Schulze. Da es sich um Tarifdifferenzen handelte, nahm auch der Stukkateur Wengels als Vertreter der Arbeiterorganisation an der Besprechung teil. Unter anderem brachte Wengels zwei Fälle von Tarifverletzung zur Sprache, die Caspary daurch begangen haben soll, daß er den Stuftateuren keinen Hilfearbeiter stellte, wie es im Tarif bestimmt ift. Caspary, ein leicht erregbarer Manu, bezeichnete die von Wengels gemachten Angaben als Lügen. Zum Beweise, daß seine Angaben wahr seien, berief sich Wengels auf den anwesenden Schulze als Zeugen. Darauf rief Caspary dem Stuffateur Schulze zu:" Dann sind Sie der Schuft." Als Schulze versicherte, er habe seiner Organisation nicht Mitteilung gemacht von dem Nichtvorhandensein des Hilfsarbeiters, fagte Caspary:" Dann sind Sie also nicht der Schuft."
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Wegen Kindesausfehung
verhandelte gestern die 1. Strafkammer des Landgerichts II gegen das Dienstmädchen Henriette Lerps. Die Angeklagte wurde beschuldigt, ihr erst 14 Tage altes Kind in hilfloser Lage auf einer Wiese ausgesetzt zu haben. Die Angeklagte war bei einem Landwirt Schulz in Mariendorf als Dienstmädchen beschäftigt gewesen. Am 10. April gab die 2. einem Kinder das Leben, als dessen Vater sie den Sohn ihres Dienstherrn bezeichnete. Dieser bestritt ganz entschieden die Vaterschaft. Die Angeklagte, welche. inzwischen den Dienst bei Schulz verlassen hatte, war aller Mittel entblößt und wußte mit ihrem Kinde nicht wohin. Nach ihrer Behauptung habe sie deshalb den Entschluß gefaßt, sich des Kindes zu entledigen und dem Vater die weitere Sorge zu überlassen. Sie habe deshalb das Kind auf die Treppe des Schulzschen Hauses gelegt, wo es ihrer Meinung nach hätte bald gefunden werden müssen. Diese Angabe der Angeklagten wurde jedoch durch das Ergebnis der Beweisaufnahme widerlegt, denn es wurde fest gestellt, daß die 2. das Kind nicht auf der Treppe, sondern auf einer Wiese ausgesetzt hatte, wo es dann auch von einem Wertmeister Gliesch aufgefunden worden war. beantragte eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten. Das Gericht erkannte auf die niedrigste gesetzlich zulässige Strafe von 6 Monaten Gefängnis.
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Der Staatsanwalt
2 Wochen Gefängnis, die auf die Untersuchungshaft als verbüßt Das Gericht billigte dem Beklagten in bezug auf die be Verführung einer Waife durch einen Pastor. angerechnet wurden, die Massute zu 9 Monaten Gefängnis unter leidigende Aeußerung nicht den Schutz des§ 193 zu, hielt ihm Die Straffache, in welcher der Pastor a. D. Friedrich Jacobs Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft. auf 10 M. fest. Die Straffache, in welcher der Pastor a. D. Friedrich Jacobs Anrechnung von 6 Wochen, den Angeklagten Jacobs zu 6 Monaten aber seine Erregung zugute und setzte die Strafe deshalb nur aus Louisa bei Landsberg a. W. die Hauptrolle spielt, beschäftigte Jacobs wurde nur der Beihilfe zum Verbrechen gegen keimendes gestern die 2. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsiz des Leben für schuldig befunden, von der Anklage der Auftiftung und Landgerichtsdirektors Westermann. Aus der Untersuchungs- der Verführung aber freigesprochen. Die Angeklagten wurden haft wurden vorgeführt: das jetzt 18 jährige Dienstmädchen Frieda aus der Haft entlassen. Bogenhardt, die vor kurzem durch Strafmandat zu 14 Tagen Haft wegen Unzucht bestraft ist, die bisher unbestrafte Masseurin Frau Amanda Maßute und der frühere Pastor Friedrich Jacobs . Die keimendes Leben, die Maßute der Beihilfe zu diesem Verbrechen Anklage beschuldigt die Bogenhardt des versuchten Berbrechens gegen und den früheren Pastor Jacobs der Anstiftung der Bogenhardt zu diesem Verbrechen und gleichzeitig der Beihilfe, außerdem der Verführung eines unbescholtenen 15 Jahre alten Mädchens Agnes J. Die Anklage vertrat Staatsant.- Rat Bannig, die erste Angeklagte wird vom Referendar Geißel, die zweite vom Rechtsanwalt Dr. Schlesinger, der Angeklagte Jacobs vom Rechtsanw. Dr. Alsberg verteidigt. Als medizinische Sachverständige sind Medizinalrat Dr. Hoffmann und Gerichtsarzt Dr. Mart vor geladen. Der Angeklagte Jacobs war, als er die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen haben soll, Pastor in Louisa und einigen umliegenden Dorfgemeinden. Er hat erst vom Untersuchungsgefängnis aus sein Amt niedergelegt. Er ist am WeihnachtsHeiligabend des Jahres 1861 geboren, also bald 48 Jahre alt, perheiratet und Bater dreier Kinder, von denen der älteste Sohn 19 Jahre alt sein soll. Seine Frau war kränklich. zu ihrer Unterstüßung hielt sich der Angeklagte Dienstmädchen, die er zu meist aus Waisen- und Erziehungsanstalten zugewiesen erhielt. Das war auch bei der Angeklagten Bogenhardt der Fall, mit der er in sträflichen Berkehr trat. Der Herr Pastor soll in erotischer Beziehung überhaupt sehr wenig die Würde des geistlichen Standes gewahrt, Liebesverhältnisse mit verschiedenen jungen Mädchen an- Schulze ist der Meinung, daß er, weil Caspach annahm, er geknüpft und vielfach Ertursionen nach Berlin unternommen haben,( Schulze) habe seiner Organisation Mitteilung von Tarifverstößen wo er auf Liebesabenteuer ausging. Er war einige Beit aus im Casparyschen Geschäft gemacht, auf die schwarze Liste gesezt feiner Gemeinde verschwunden und ist hier am 16. September worden sei. Um dies festzustellen und den Sachverhalt aufzuklären, in der Friedrichstraße verhaftet worden. Auf Antrag des Staats- hat Schulze wegen der Bezeichnung Schuft" die Beleidigungsklage anwalts wurde leider die Oeffentlichkeit während der ganzen Dauer gegen Caspary erhoben, die vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte der Verhandlung ausgeschlossen. Es sind dreizehn Zeugen geladen, verhandelt wurde. Der Beklagte Gafpary wollte zwar von einer darunter auch der Pastor Dr. Niethat aus Kriescht, der wohl über schwarzen Liste nichts wissen, doch mußte er zugeben, daß den Unterden Leumund des Angeklagten Jacobs Bekundungen machen nehmern Mitteilungen über gewisse Arbeiter gemacht wurden. Es soll. Durch den Ausschluß der Oeffentlichkeit wird die aus dem bestand also das, was man im allgemeinen als schwarze Liste beVom Landgericht Dortmund ist am 13. August der Chauffeur Tatbestand für Kinder und Mädchen sich ergebende dringende zeichnet. Nach Casparys Angabe soll die schwarze Liste nicht mehr August Schlichting wegen fahrlässiger Tötung unter Verlegung Warnung sehr erschwert, den Lockungen von Pastoren und anderen existieren. Daß er den Kläger einen Schuft genannt, erklärt einer Berufspflicht zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Herrschaften zu folgen. Darunter leidet die öffentliche Gittlich- Caspary so: Jeder, der über das, was in seinem Geschäft vor- Er ist bei einer Automobilfabrik angestellt und fuhr am Sonntag, feit weit mehr, als die öffentliche Bloßstellung der schamlosen komme, der Arbeiterorganisation Mitteilung mache, sei ein den 6. Juni, ein großes Automobil zur Probe. In der Nähe von Budringlichkeiten sie gefährden könnte. Denunziant, also ein Schuft. Nur das Denunzieren, nicht aber Hörde begegnete er vielen Ausflüglern, die heimkehrten. An einer Die Verhandlung zog sich bis in die späten Nachmittagsstunden den Kläger habe er treffen wollen. Uebrigens, sagt Caspary, habe Biegung der Straße überfuhr er ein achtjähriges Mädchen, das hin. Die Beweisaufnahme foll grelle Schlaglichter auf die Moral er die Aeußerung in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht. den Tod erlitt, obwohl deffen Bater bemüht war, es zu retten. dieses gewesenen Geistlichen geworfen haben. Staatsanwaltschafts- In seiner schriftlichen Klagebeantwortung 30g Caspary alle Der Angeklagte ist zu schnell gefahren. Seine Revision wurde rai Bannig beantragte gegen das Dienstmädchen Frida Bogenhardt Register der Stimmungsmache gegen die Arbeiterorganisation. Er am Freitag vom Reichsgericht verworfen. 2 Monate, gegen die Masseurin Maffute, die für ihre Dienst- behauptete, nur auf Betreiben seiner Organisation habe der Kläger leistungen 200 m. erhalten hat, 9 Monate, gegen den Pastor a. D. gegen seine Abficht Klage erhoben. Das bestärke die ArbeitgeberJacobs 6 Monate Gefängnis. Referendar Geißler beantragte für organisation in der Auffassung, daß mit dieser Klage nur einer die erste Angeklagte, Rechtsanwalt Dr. Schlesinger für die zweite der Führer der Arbeitgeberbereinigung getroffen werden solle und Angeklagte mildere Strafen. Für Jacobs machte Rechtsanwalt| daß ein eventueller Erfolg des Klägers als Siegestrophäe dienen Dr. Alsberg geltend, daß dieser von der Anklage der Verführung und Arbeitnehmern erneuten Mut bei ihren andauernden Kämpfen freizusprechen sei, da er unter Berufung auf eine Anzahl Beugen gegen die Arbeitgeber einflößen solle. nachgewiesen habe, daß das betreffende Mädchen nicht mehr un Demgegenüber betonten der Kläger und fein Verteidiger, bescholten gewesen. Auch eine Anstiftung zu dem versuchten Ver- Rechtsanwalt Dr. Hersfeld, es sei ihnen nicht um die Bestrafung brechen gegen teimendes Leben liege nicht vor; der Entschluß des Beklagten, sondern um Feststellung des Tatbestandes zu tun.
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