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Um den VcrleuNtdungcn die Spitze abzubrechen, wollen wir erneut feststellen, daß einPnm Pfands der Sozial- d e rn o k r a t i e" nicht e x i st i c r t; wohl aber besteht eine Zentralkasse der sozialdemokratischen Partei Deutschlands  . Sic bat zur Aufgabe, neben der Regelung verschiedener ge- schäftlicher Angelegenheiten auch die erfreulichen Fortschritte, die die Parteipresse seit einer Reihe von Jahren macht, zu beachten und zu unterstützen. In den bestehenden Partei- Druckereien mutz nicht nur der Maschinenbestand verbessert und vermehrt werden, die Zahl der eigenen Betriebe nimmt auch ständig zu. Deshalb ist es notwendig, daß in der Partei eine Institution existiert, die hier helfend eingreift. Die gegebenen Tarlehen sind nun durchaus nicht auf Nimmer-- wiedersehenverbucht", wie in der betreffenden Notiz Wider- besseres Wissen behauptet wird. Aus den alljährlichen schrift- lichen und mündlichen Berichten des Parteikassierers an den Parteitag geht hervor, daß die Betröge zurückgezahlt werden: auch wenn es nicht mit einem Male geschieht. Wenn in den letzten Jahren die Summe der Darlehen gestiegen ist, so er- klärt sich das einfach daraus, daß die Berbr.eitung und Aus- dehnung der Vartcipresse mächtig gewachsen, daß daher in verschiedenen Orten neue Gebäude, Maschinen usw. ange- schafft werden mußten, und da die Genossen an den betreffen- den Orten nicht die dazu nötigen Mittel hatten, die Zentral- kasse helfend mit Darlehen einspringen mußte. Von einem Verlorensein dieser Sunimen kann nur reden, wer von diesen ganzen Dingen nichts versteht, denn für das Darlehen haftet das Inventar, dessen Wert durchweg den des Darlehens um �lps Mehrfache übersteigt. Wir hoffen, daß in den nächsten Jahren die Darlehen weiter anwachsen, denn dieses Anwachsen beweist, daß unsere Parteipresse sich weiter und weiter ausdehnt. Vom Hansabuud und seinen Geldgebern. DieKölnische Volkszeitung" veröffentlicht ein der- trauliches Schriftstück, das vom Generalsekretär Dr. Alexander Tille an die Mitglieder der beiden Verbände der In- dustriellen im Saarrevier verschickt wurde. Es wird darin er- sucht, dem Hansabund mit nennenswerten Beiträgen bei- zutreten, und zugleich mitgeteilt, daß verschiedene Syndikate dem Hansabund 60 000 M., der Stahlwerksverband 50 000 M. überwiesen hätten. Die fünf Saarhütten zahlen außerdem noch jede einen Jahresbeitrag von 1000 M., die beiden in- dustriellen Verbände des Saarreviers je 500 M. Anormal und 15 Jahre Zuchthaus i Kürzlich wurde vom Kriegsgericht ein Einjähriger frei- gesprochen. obwohl er im Rausche einen Fähnrich er- schössen hatte. Der Einjährige hatte ja die Tat im Dämmer- zustande begangen. Am 29. November wurde von dem Kriegsgericht des 116. Regiments in Gießen   der Musketier Kreutz zu IS Jahren ZuchchauS verurteilt, weil er ebenfalls im DSmmer« zustande in der Betrunkenheit den Fahnenträger DebuS er» stachen hatte. Der Fall trug sich folgendermaßen zu: Der Angeklagte Kreutz stand vor seiner Entlassung zur Reserve, als er wegen eines Streites mit einem anderen Musketier mit. drei Tagen strengen Arrestes bestraft wurde. Gegen den Unteroffizier Wald- trott. der ihm zu dieser Strafe verholfen hatte, geriet er in heftige Wut, die ihn am 10. September in schwer be- trunkenem Zu stände zu einem Messerattentat verleitete. dem der genannte Jahnenträger zum Opfer fiel. Der Angeklagte war schon um S Uhr angetrunken, weil in der Wirtschaft, in der er einquartiert war. ein Faß aufgelegt war. Er zechte dort mit jungen Burschen zusammen, denen gegenüber er seiner Wut Luft machte. Bon einem dieser Burschen, einem 16jährigen unansehn- lichen Knirps, ließ er sich eine Arbeitsbluse und einen Schlapphut verschaffen. Damit verlleidet, stellte er sich auf die Lauer, um sich an dem Unteroffizier Waldtrott zu rächen. Als ein Unter- offizier vorbeikam, sprang er aus ihn zu und versetzte ihm mit offenem Messer einen Hieb gegen die Brust. Als der Angeklagte sah, daß er sich in der Person geirrt hatte, lief er schleunigst davon, um jedoch wieder zurückzukehren und in der gleichen Weise den Fahnenträger DebuS anzufallen, den er für den Unter- offizier Waldtrott hielt. Debus wurde durch den gegen seine Brust geführten Stoß derart verletzt, daß er schon nach wenigen Stunden eine Leiche war. Als Täter wurde der Angeklagte mit Leichtigkeit entdeckt, da er in seinem besinnungslosen Zustande gar nicht daran gedacht hatte, die Spuren der Tat zu verwischen und sich auch nur der ge- liehenen Kleidungsstücke zu entledigen. Die Zeugenvernehmung ergab, daß Kreutz tatsächlich an- getrunken gewesen war. Sein Hauptmann stellte dem An- geklagten das Zeugnis aus. daß er ein g u t m ü t i g e r. r u h i g e r Mann war. wenn er nicht getrunken hatte, in der An- getrunkenhcit jedoch leicht gewalttätig wurde. Der Vater des Angeklagten schildert seinen Sohn als gut und fleißig. Arrest- strafen habe er sich derartig zu Herzen genommen, daß er einmal einen Selbstmordversuch gemacht hgbe, um nicht eine pierzehntägige Arreststrafe absitzen zu müssen. Der Sachverständige Professor Dr. S p n ne m a n n, Gießen  bezeichnete den Angeklagte» als einen jener abnorm v«r- anlagt-,, Menschen, HI« durch de» Genuß von Alkohol besonders leicht zu Gew alttaten ge­bracht werden. Bei solchen Geisteszuständen würden dann aus Bagatellen tragische Geschichten. Aus einem Angstgefühl begingen diese Leute Taten, die sie nicht der- antworten könnten, wie das ja der Selbstmordversuch des Angeklagten beweise. Der Angeklagte sei eine leicht er- regbare Persönlichkeit. Er habe pathologische Affektzusiändc und auch Tiiinmerzustände. Der Angeklagte habe nach der Meinung des Sachverständen au) einer Erregtheit heraus gehandelt, die sich im allgemeinen gegen Unteroffiziere richtete. Er Hab- in einem akuten Rausch zu st an de gehandelt. Gegen sein volles Bewußtsein spreche, daß er vor allem Volke sich damit brüstete. daß er einem etwas antun wolle, und daß er die Spuren der Tat nicht zu verwischen suchen würde. Dagegen könne dem Angeklagten nicht zugestanden werden, daß sein Zustand ern solcher war, daß er einen Strafausschließungsgrund bilde. Was die Trunkenheit anlange, so kenne ja daS Strafgesetzbuch beim Militär diese als Milde- rungsgrund überhaupt n i ch t.- Einem Zivilrichter wurde er den Rat geben, die S t r a f a r t milder zu wählen, nicht die Strafdauer. Der Angeklagte wurde zur höchsten zulässigen Strafe von IS Jahren verurteilt. Daß er anormal tvar und die Tat offenbar »n einem D ä m m c r u n g s z u st a n d verübt hatte, wurde von den Richtern völlig außer Betracht gelassen. Der Einjährige, der im gleichen Zustand einen Menschen tötete, wurde vom Kriegsgericht freigesprochen der gewesene Musketier Kreutz erhielt 15 Jahre Zuchthaus! Wieder eine skandalöse Ausweisung. . DerKulturstaat" Preußen hat wieder einmal eine große Tat vollbracht. Soeben hat der Klavicrarbeiter I e p s o n zu Lichtenberg   die Order erhalten, inner- halb 11 Tagen die preußischen Lande zu verlassen. Jepson hat zirka 38 Jahre in Berlin   gewohnt und ist kürzlich nach Lichtenberg übergesiedelt. Er ist gebürtig aus Schweden  . Wodurch er sichlästig" gemacht hat, ist wohl der Polizei selber nicht bekannt. Jepson ist unter seinen Kollegen als ein sehr rechtschaffener und braver Mensch be- kannt. An der Schwelle des 7. Jahrzehnts wird er nun ausgewiesen, wird seine Existenz zerstört! Was aus dem fast lOjährigeu wird, der mehr als ein Menschenalter lang niemals und niemandem Grund gegeben hat. ihn alslästigen Ausländer" zu betrachten, das ist der Behörde anscheinend ganz gleich! Diese Ausweisungspraxis muß jedem Deutschen  . der etwas auf das Ansehen seines Volkes in der Welt gibt, die Röte der Scham ins Gesicht treiben! Wahlrechtsdemonstration in Hessen  . Der Protest der hessischen Sozialdemokratie gegen die Weise, wie Regierung und bürgerliche Mehrheit im Landtage.Wahlreform- unter Preisgabe der Rechte der Zweiten Kammer machen wollen, hat am Sonntag in zwei großen Versammlungen im Wahlkreise D a r m st a d t seinen Ausdruck gesunden. Die eine tagte in Darmstadt   selbst, die andere in Bischofsheim  . In der Residenzstadt schloß sich an die Versammlung eine imposante Straßende in on st ratio». Ein vieltausendköpfiger Dcmonstrationszug bewegte sich durch die Straßen der Stadt, dem Schlosse zu. Vor dem Neuen P n l a i S, in dem gegenwärtig der Großherzog Ern st Ludwig wohnt, wurden brausende Hochrufe auf das freie Wahlrecht ausgebracht. Dann zog die Menge vor das Staatsministerium, wo die Demonstranten gleichfalls das freie Wahlrecht verlangten und den dritten Vers der Marseillaise  : .Das freie Wahlrecht ist das Zeichen" sangen. Nach dem Passieren einiger Hauptstraßen löste sich der gewaltige Zug vor dem GewerlschaftShause auf.. Die Polizei verhielt sich musterhast: man sah fast keinen Schutzmann._ Kommunalwahle». Bei den Stadtverordneten wählen in Eisenberg sSachsen-Altenburg) erzielte die Sozialdemokratie einen glänzen- den Sieg. Zwei Genossen wurden mit großer Mehrheit gewählt. Die Gegner, Reichsverein, Liberaler Verein und Haus- besitzerverein, verloren rund so Proz. ihrer bisherigen Stimmen. Die Wahlbeteiligung war eine sehr starke. Bei der Gemeinderatswahl in U n t e r m h a u s j. L.) er- o b e r t e die Sozialdemokratie zwei Mandate. Nur wenige Stimmen fehlten noch, und alle acht sozialdemokratische Kandidaten waren gewählt. In Coswig  (Anhalt  ) hat die Sozialdemokratie, wie wir dieser Tage meldeten, bei der letzten Gemeindewahl die große Mehr- heit im Gemeinderat erlangt. Wie dasBerliner Tageblatt" erfährt, wollen nun die bürgerlichen Vertreter ihre Mandate niederlegen, weil sie im Gemeinderat nichts mehr auszurichten vermögen. In G ö r l i tz ist gegen die Stadtverordneten wählen der dritten Abteilung, in der sämtliche Sozial« demokraten gewählt wurden. Einspruch erhoben worden._ Schiffahrtsabgaben auf den gemeinsame» Strömen in Deutschland  . Unter diesem Titel veröffentlicht derReichSanzeiger" vom 29. November eine kleine Denkschrift über die Einsührnng von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein  , der Weser   und der Elbe  . Begründet werden die Abgaben damit, daß an den drei Strömen neue große, zum Teil sehr kostspielige Hasen- anlagen gebaut werden müssen. Die Einnahmen aus den Schiffahrtsabaaben sollen lediglich zum Zwecke der Berbesse- rung der Ströme dienen._ Ostelbische Polizeisitten. Diemoderne Errungenschaft" des.liberalen" Vereinegesetzes hat angeblich auch mit der Polizeiwirtschast in Osielbien gründlich aufgeräumt. Wie Bethmann-Hollweg   im Reichstage versicherte. sollte das Gesetz nicht schikanös angewendet und die Aus- Übung des verfassungSinäßig garantierten Versammlungsrechtes endlich selbst im preußischen Wildwesten zur Wahrbeil werden. Bei der bald im Reichslage folgenden Abrechnung mit dem ungeniert nach der alten Schablone weiter wurstelnden PolizeidespottsmuS, fand man am RegierungStisch die vorgebrachten Klagen wenig belangreich. Einige.Irrtümer" feien der Polizei bei dem Uebergange in den neuen Rechtszustand zwar passiert, aber zu verzeihen. Nun ist ja leider nur zu seilen möglich, ge- wisse polizeiliche.Schwächen" ganz einwandfrei nachzuweisen. Deshalb erwarb sich die Polizeiverwaltung in Hammer- stein in Wesipreuße» ein besonderes Bardienst, als si» den dokumentarischen Beweis dafür lieferte, wie leicht die ostelbische Polizeipraxis.irrt". Eine öffentliche Versammlung, in der unser Parteisekretär Horn- Stettin am 14- November in Hammerstei» sprechen sollte, wurde gesetzlich bei der Polizei angemeldet und unter ausdrücklicher Berufung auf den§ 5 de) Vereiusgesotzes die Be- scheiniguug der Anmeldung gefordert. Die veicheiingung erfolgte jedoch nicht. Die Hochwohllöblich« schickte vielmehr einfach die An- zeige mit der sicher sehr intm-stanten Anfrage:.WaS für eine Versammlung findet statt?" zurück. Sie wurde ihr sofort durch die Mitteilung, baß eS sich um eine öffentliche Versammlung handele, ergänzt, zurückgesandt. Aber jetzt war die gesetzliche Bescheinigung erst recht nicht zu erlangen. Wieder schick-e die Polizeiverwaltung die Anmeldung und zwar mit folgender höchst wunderdaren.Bersiignng" zurück: Hammersteln. den 13. 11. 1909. 1. Gesehen. 2, Urschriftlich inrück mit den, Erwidern, daß nach Miiteilnng de? Inhabers des w'eiS  «Zum Kronprinzen" er derartige Bersommlungen in seinem Lokale nicht stattfinden läßt.. (Unterschrift unlesnluf.) Gleichzeitig erschien am 18. November in derHammersteiner Zeitung" ein ebenso geheimnisvolles Inserat ohne Unterschrift mit der Erklärung, daß die Versammlung nicht stattfinden werde, iveil es eine sozialdemokratische sei! Als dann die Genossen zur Versammlung erschienen, verweigerte der Wirt daS Lokal und ließ die Einlaßfordernden trotz der entgegenstehenden Vereinbarung nicht tagen! Zu der darauf nicht mehr auf städtischem Polizeigebiet gehaltenen Mitgliederversammlung des sozialdemolratischen Vereins hatte der zuständige Amtsvorsteher einen Gendarmen mit mit einem schriftlich auf Vorrat ausgefertigten AuflösungSbefehl zur Ueberwachung kommandiert. Zu dieser StaatSretwng kam es aber nicht, weil der unbefugt anwesende Gendann ohne viel Federlesen aus der Versammlung hinauskomplimentiert wurde. Die Bescheinigung für die öffentliche Versammlung haben unsere Genossen vo» der Polizei trotz ihrer gesetzlichen Pflicht noch immer nicht erhalten. Natürlich werden alle gesetzlichen Schritte unter- nommen werden, um dieIrrtümer" der Hammerstei»« Polizei zu korrigieren._ Die Unterstjjtzuug der arbeitslosen Tabakarbeiter. Die Ausführungsbestimmungen für die Entschädigungen an Tabakarbeiter sind vom Bundesrat verabschiedet worden. Wie die Tägliche Rundschau" meldet, sollen die Unterstützungen nicht nur den Tabakarbeitern, sondern allen Arbeitern, die in verwandten Be- rufen beschäftigt sind, gewährt werden. Darunter fallen»«nirnch auch die Kistenmacher und Kistenkleber. Unterstützungsberechtigt sind alle Arbeiter, die in der Zeit zwischen IS. August 1999 und 14. August 1919 infolge deS neuen Tabaksteuergesetzes entlassen oder geschädigt worden sind. Voraussetzung ist, daß der Gesuchsteller vor dem IS. August 1999 ununterbrochen mehr als 399 Tage be- schäftigt gewesen ist. Bei Beschwerden über die Ablehnung eines Gesuches können die Arbeiter-VertraucnSmänner gehört werden. Der Berechnung der Unterstützung wird der Tagelohn zugrunde gelegt. Die Unterstützung beträgt bei Verdienstschädigung die Differenz. hinter der der Gewinn hinter Dreiviertel deS vorjährigen Arbeits- lohnes zurückbleibt, bei Arbeitslosigkeit Dreiviertel des durchschnitt­liche» Lohnes, im Falle besonderer Dürftigkeit ausnahmsweise der volle Betrag des früheren Durchschnittslohnes. Die besondere Offiziersehre spielte in einer Verhandlung des Landgerichts Fürth   als Berufungsinstanz eine große Rolle. Der Redakteur Erwin Barth  von derFränkischen T a g e S p o st" in Nürnberg   war von dem Artilleriehauptmaun v. Ranke in Erlangen   wegen Be- l e i d i g u n g verklagt. Sie wurde in einem Artikel derTageS- Post  " erblickt, in dem das Verhalten des adeligen Offiziers gegen ein armes Dienstmädchen besprochen wurde, v. Ranke hatte das Mädchen engagiert, diese« wollte aber nachträglich vor Dienst- antritt die Abmachung wieder rückgängig machen und glaubte aus dem Verhalten deS Hauptmannes annehmen zu dürfen, daß er damit einverstanden sei. Als daS Mädchen jedoch den Dienst nicht antrat, ging der Herr gegen eS vor. Er ließ es vor daS Sübneami zitieren, wo eS veranlaßt wurde, eine Erklärung zu unterschreiben, daß sie verpflichtet gewesen sei, den Dienst anzutreten oder für den enfftehenden Schaden Ersatz zu leisten. Sie unterichrieb erst dann, als der Sühnebeamte ihr erllärte, der Hauptmann habe gesagt, das solle nur- einSchreckschuß  " sein. Der Offizier war nicht persönlich beim Termin erschienen, doch ist erwiese», daß er dem Beamten eine derartige Er- klärung abgegeben hat. Als er die Unterschrift in Händen hatte, ging er gegen das Mädchen vor, indem er einen Schüben von 43 Mark nebst 4 Prozent Zinsen gegen das Mädchen ein- klagte. Die Art. wie die Unterschrift erlangt wurde, hatte dieFrank. Tagespost  " als gegen die guten Sitten der- stoßend bezeichnet mit der Bemerkung, daß sie die sonstige Handlungsweise des Hauptmanns, der einem armen Dienstmädchen entgegen seinem Verspreche» die armseligen Sparpfennige pfänden ließ, neben die OssizierSehre hänge. Das Schöffengericht Erlangen   hatte eine formale Beleidigung angenommen und Barth zu 89 Mark Geld st rase verurteilt, aber in der Begründung bemerkt, am gravierendsten für den Hauptmann seien die Vorgänge bei Erlangung der Unter- schrift deS Mädchens, da er entgegen seinem Ver- sprechen die vollen Auslagen eingeklagt habe. In diesem Punkte sei d e m Beklagten der Wahr- heit s beweis gelungen. Der Hauptmann ergriff gxgen dieses Urteil Berufung mit dem Erfolg, daß da« Landgericht das erstinstanzliche Urteil aushob und auf sechs Wochen Gefängnis erkannte. In der Begründung wird bemerkt, die Strafe rechtfertige sich dadurch, daß es sich um einen Offizier Hand l e, dessen Stellung durch die Angriffe erschüttert werden könnte! Also durch die Angriffe könnte die Stellung deS Offiziers er­schüttert werden nicht durch seine unschöne Handlungsweise gegen das arme Dienstmädchen. Eine saubere Ehreiiauffassnng, Und durch die höhere Bestrafimg deS Redakteurs, der dem Hauptmann den Bruch seines Wortes und a. m. nachgewiesen hat, werden die Fest- stellungen der Beweisausnahme aufgehoben? Auch eine Auffassung. Soll man die Offiziere um diese Ehrenauffassnng beneiden oder dw Richter, die dafür Verständnis haben? Italien  . Freigesprochene ArSeitermörder und angeklagte Arbeiter. Rom  , LS. November.(Sig. Bcr.) Der löblichen Gewohnheit der italienischen Gerichte entsprechend, sind in der Voruntersuchung vor dem Gericht von Lucerq die Karabinieri freigesprochen worden. die während der letzten Wahlen in Manfredonia   auf vier Meter Distanz auf eine demonstrierende Menge geschossen hahe», wobei mehrere verletzt wurden. Die Ar-heiser, die gegen eine un- gerechtfertigte Verhaftung protestierten und dabei nach den Aus- sagen eines Grundbesitzers und früheren Unteroffiziers 39 bis 49 Stein« warfen, sind unter Anklage gestellt worden, Die Un- glücklichen befinden sich setj neun Monaten in Unter» s u ch u n g s b a f t und haben auf alle Fälle schon eine längere Freiheitsstrafe erlitten, als sie im Falle der Verurteilung zum höchsten Strafmaß verbüßen wüßten, Und gegenüber solchen Tat- fachen wagen ez pösr Renschen, pon Klassenjustiz zu spreche»! ßNAlastck. Zur Krise. Lyndon, Z9. November.Daily Telegraph  " berichtet, haß die Auflösung des Parlaments wahrscheinlich am 3. Januar erfolgen werde: die Neuwahlen durften dann am 15, Februar stattfinden. RußUticl. Pom Bersgmmlnngsrrcht, Petersburg, 29. November. In der vergangenen Nacht nahm die Polizei bei der Auflösung einer unangemeldeten Per- s a m m l u n g ettva hundert Verhaftungen vor. Unter den Ver- hafteten befindet sich auch ein Dum«abgeordneter. Die Vergelvaltignng Finnlands  . Petersburg, 29. November. Der finnländisch« Senat erhielt den kaiserlichen Befehl, Maßnahmen zur Aufhebung des finnländischen Äbermilitär- g e r i ch t s zu treffen. Marokko. Beendigung des FeldzugeS  . Madrid  , 28. November. Infolge der Besetzung deS BergcZ Atlater beschloß der M i n i st« r r a t, unverzüglich eine Kommission vo» Technikern nach Melilla   zu entsenden, die für vorläufige Befestigungen der neuen Stellung Sorge tragen soll. Ferner wurde beschlossen, die Truppen in dem Verhältnis und zu der Zeit, wie General   Marina cS für richtig befindet, nach der Heimat zu rückzube fördern und, sobald die Truppen wieder in Spanien   eingetroffen sind, die Reservisten zu entlassen.