Um den VcrleuNtdungcn die Spitze abzubrechen, wollen wirerneut feststellen, daß ein„Pnm Pfands der Sozial-d e rn o k r a t i e" nicht e x i st i c r t; wohl aber besteht eineZentralkasse der sozialdemokratischen Partei Deutschlands.Sic bat zur Aufgabe, neben der Regelung verschiedener ge-schäftlicher Angelegenheiten auch die erfreulichen Fortschritte,die die Parteipresse seit einer Reihe von Jahren macht, zubeachten und zu unterstützen. In den bestehenden Partei-Druckereien mutz nicht nur der Maschinenbestand verbessertund vermehrt werden, die Zahl der eigenen Betriebe nimmtauch ständig zu. Deshalb ist es notwendig, daß in der Parteieine Institution existiert, die hier helfend eingreift. Diegegebenen Tarlehen sind nun durchaus nicht auf Nimmer--wiedersehen„verbucht", wie in der betreffenden Notiz Wider-besseres Wissen behauptet wird. Aus den alljährlichen schrift-lichen und mündlichen Berichten des Parteikassierers an denParteitag geht hervor, daß die Betröge zurückgezahlt werden:auch wenn es nicht mit einem Male geschieht. Wenn in denletzten Jahren die Summe der Darlehen gestiegen ist, so er-klärt sich das einfach daraus, daß die Berbr.eitung und Aus-dehnung der Vartcipresse mächtig gewachsen, daß daher inverschiedenen Orten neue Gebäude, Maschinen usw. ange-schafft werden mußten, und da die Genossen an den betreffen-den Orten nicht die dazu nötigen Mittel hatten, die Zentral-kasse helfend mit Darlehen einspringen mußte. Von einemVerlorensein dieser Sunimen kann nur reden, wer von diesenganzen Dingen nichts versteht, denn für das Darlehen haftetdas Inventar, dessen Wert durchweg den des Darlehens um�lps Mehrfache übersteigt.Wir hoffen, daß in den nächsten Jahren die Darlehenweiter anwachsen, denn dieses Anwachsen beweist, daß unsereParteipresse sich weiter und weiter ausdehnt.Vom Hansabuud und seinen Geldgebern.Die„Kölnische Volkszeitung" veröffentlicht ein der-trauliches Schriftstück, das vom Generalsekretär Dr. AlexanderTille an die Mitglieder der beiden Verbände der In-dustriellen im Saarrevier verschickt wurde. Es wird darin er-sucht, dem Hansabund mit nennenswerten Beiträgen bei-zutreten, und zugleich mitgeteilt, daß verschiedene Syndikatedem Hansabund 60 000 M., der Stahlwerksverband 50 000 M.überwiesen hätten. Die fünf Saarhütten zahlen außerdemnoch jede einen Jahresbeitrag von 1000 M., die beiden in-dustriellen Verbände des Saarreviers je 500 M.Anormal— und 15 Jahre Zuchthaus iKürzlich wurde vom Kriegsgericht ein Einjähriger frei-gesprochen. obwohl er im Rausche einen Fähnrich er-schössen hatte. Der Einjährige hatte ja die Tat im Dämmer-zustande begangen. Am 29. November wurde von demKriegsgericht des 116. Regiments in Gießen der Musketier Kreutz zuIS Jahren ZuchchauS verurteilt, weil er— ebenfalls im DSmmer«zustande— in der Betrunkenheit den Fahnenträger DebuS er»stachen hatte.Der Fall trug sich folgendermaßen zu: Der Angeklagte Kreutzstand vor seiner Entlassung zur Reserve, als er wegen einesStreites mit einem anderen Musketier mit. drei Tagen strengenArrestes bestraft wurde. Gegen den Unteroffizier Wald-trott. der ihm zu dieser Strafe verholfen hatte, geriet er inheftige Wut, die ihn am 10. September in schwer be-trunkenem Zu stände zu einem Messerattentat verleitete.dem der genannte Jahnenträger zum Opfer fiel. Der Angeklagtewar schon um S Uhr angetrunken, weil in der Wirtschaft, in derer einquartiert war. ein Faß aufgelegt war. Er zechte dort mitjungen Burschen zusammen, denen gegenüber er seiner Wut Luftmachte. Bon einem dieser Burschen, einem 16jährigen unansehn-lichen Knirps, ließ er sich eine Arbeitsbluse und einen Schlapphutverschaffen. Damit verlleidet, stellte er sich auf die Lauer, umsich an dem Unteroffizier Waldtrott zu rächen. Als ein Unter-offizier vorbeikam, sprang er aus ihn zu und versetzte ihm mitoffenem Messer einen Hieb gegen die Brust. Als der Angeklagtesah, daß er sich in der Person geirrt hatte, lief er schleunigstdavon, um jedoch wieder zurückzukehren und in der gleichen Weiseden Fahnenträger DebuS anzufallen, den er für den Unter-offizier Waldtrott hielt. Debus wurde durch den gegen seineBrust geführten Stoß derart verletzt, daß er schon nachwenigen Stunden eine Leiche war.Als Täter wurde der Angeklagte mit Leichtigkeit entdeckt, daer in seinem besinnungslosen Zustande gar nicht daran gedachthatte, die Spuren der Tat zu verwischen und sich auch nur der ge-liehenen Kleidungsstücke zu entledigen.Die Zeugenvernehmung ergab, daß Kreutz tatsächlich an-getrunken gewesen war. Sein Hauptmann stellte dem An-geklagten das Zeugnis aus. daß er ein g u t m ü t i g e r. r u h i g e rMann war. wenn er nicht getrunken hatte, in der An-getrunkenhcit jedoch leicht gewalttätig wurde. Der Vaterdes Angeklagten schildert seinen Sohn als gut und fleißig. Arrest-strafen habe er sich derartig zu Herzen genommen, daß er einmaleinen Selbstmordversuch gemacht hgbe, um nicht einepierzehntägige Arreststrafe absitzen zu müssen.Der Sachverständige Professor Dr. S p n ne m a n n, Gießenbezeichnete den Angeklagte» als einen jener abnorm v«r-anlagt-,, Menschen, HI« durch de» Genuß vonAlkohol besonders leicht zu Gew alttaten gebracht werden. Bei solchen Geisteszuständen würden dannaus Bagatellen tragische Geschichten. Aus einemAngstgefühl begingen diese Leute Taten, die sie nicht der-antworten könnten, wie das ja der Selbstmordversuchdes Angeklagten beweise. Der Angeklagte sei eine leicht er-regbare Persönlichkeit. Er habe pathologische Affektzusiändc undauch Tiiinmerzustände. Der Angeklagte habe nach der Meinungdes Sachverständen au) einer Erregtheit heraus gehandelt, die sichim allgemeinen gegen Unteroffiziere richtete. Er Hab- in einemakuten Rausch zu st an de gehandelt. Gegen sein vollesBewußtsein spreche, daß er vor allem Volke sich damitbrüstete. daß er einem etwas antun wolle, und daß er die Spurender Tat nicht zu verwischen suchen würde. Dagegen könne demAngeklagten nicht zugestanden werden, daß sein Zustand ernsolcher war, daß er einen Strafausschließungsgrundbilde. Was die Trunkenheit anlange, so kenne ja daSStrafgesetzbuch beim Militär diese als Milde-rungsgrund überhaupt n i ch t.- Einem Zivilrichterwurde er den Rat geben, die S t r a f a r t milder zu wählen,nicht die Strafdauer.Der Angeklagte wurde zur höchsten zulässigen Strafe vonIS Jahren verurteilt. Daß er anormal tvar und die Tat offenbar»n einem D ä m m c r u n g s z u st a n d verübt hatte, wurde von denRichtern völlig außer Betracht gelassen.Der Einjährige, der im gleichen Zustand einen Menschentötete, wurde vom Kriegsgericht freigesprochen— der geweseneMusketier Kreutz erhielt 15 Jahre Zuchthaus!Wieder eine skandalöse Ausweisung.. Der„Kulturstaat" Preußen hat wieder einmal einegroße Tat vollbracht. Soeben hat der KlavicrarbeiterI e p s o n zu Lichtenberg die Order erhalten, inner-halb 11 Tagen die preußischen Lande zu verlassen.Jepson hat zirka 38 Jahre in Berlin gewohnt und istkürzlich nach Lichtenberg übergesiedelt. Er ist gebürtig ausSchweden. Wodurch er sich„lästig" gemacht hat, ist wohlder Polizei selber nicht bekannt. Jepson ist unter seinenKollegen als ein sehr rechtschaffener und braver Mensch be-kannt. An der Schwelle des 7. Jahrzehnts wird er nunausgewiesen, wird seine Existenz zerstört! Was aus demfast lOjährigeu wird, der mehr als ein Menschenalter langniemals und niemandem Grund gegeben hat. ihn als„lästigenAusländer" zu betrachten, das ist der Behörde anscheinendganz gleich! Diese Ausweisungspraxis muß jedem Deutschen.der etwas auf das Ansehen seines Volkes in der Welt gibt,die Röte der Scham ins Gesicht treiben!Wahlrechtsdemonstration in Hessen.Der Protest der hessischen Sozialdemokratie gegen die Weise,wie Regierung und bürgerliche Mehrheit im Landtage.Wahlreform-unter Preisgabe der Rechte der Zweiten Kammer machen wollen,hat am Sonntag in zwei großen Versammlungen im WahlkreiseD a r m st a d t seinen Ausdruck gesunden. Die eine tagte inDarmstadt selbst, die andere in Bischofsheim. In derResidenzstadt schloß sich an die Versammlung eine imposanteStraßende in on st ratio».Ein vieltausendköpfiger Dcmonstrationszug bewegte sich durch dieStraßen der Stadt, dem Schlosse zu. Vor dem NeuenP n l a i S, in dem gegenwärtig der Großherzog Ern stLudwig wohnt, wurden brausende Hochrufe auf dasfreie Wahlrecht ausgebracht. Dann zog die Menge vor dasStaatsministerium, wo die Demonstranten gleichfalls dasfreie Wahlrecht verlangten und den dritten Vers der Marseillaise:.Das freie Wahlrecht ist das Zeichen" sangen. Nach demPassieren einiger Hauptstraßen löste sich der gewaltige Zug vor demGewerlschaftShause auf..Die Polizei verhielt sich musterhast: man sah fast keinenSchutzmann._Kommunalwahle».Bei den Stadtverordneten wählen in EisenbergsSachsen-Altenburg) erzielte die Sozialdemokratie einen glänzen-den Sieg. Zwei Genossen wurden mit großer Mehrheitgewählt. Die Gegner, Reichsverein, Liberaler Verein und Haus-besitzerverein, verloren rund so Proz. ihrer bisherigen Stimmen.Die Wahlbeteiligung war eine sehr starke.Bei der Gemeinderatswahl in U n t e r m h a u s j. L.) er-o b e r t e die Sozialdemokratie zwei Mandate. Nur wenigeStimmen fehlten noch, und alle acht sozialdemokratische Kandidatenwaren gewählt.In Coswig(Anhalt) hat die Sozialdemokratie, wie wir dieserTage meldeten, bei der letzten Gemeindewahl die große Mehr-heit im Gemeinderat erlangt. Wie das„Berliner Tageblatt"erfährt, wollen nun die bürgerlichen Vertreter ihreMandate niederlegen, weil sie im Gemeinderat nichts mehrauszurichten vermögen.In G ö r l i tz ist gegen die Stadtverordneten wählender dritten Abteilung, in der sämtliche Sozial«demokraten gewählt wurden. Einspruch erhobenworden._Schiffahrtsabgaben auf den gemeinsame» Strömenin Deutschland.Unter diesem Titel veröffentlicht der„ReichSanzeiger"vom 29. November eine kleine Denkschrift über die Einsührnngvon Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein, der Weser und derElbe. Begründet werden die Abgaben damit, daß an dendrei Strömen neue große, zum Teil sehr kostspielige Hasen-anlagen gebaut werden müssen. Die Einnahmen aus denSchiffahrtsabaaben sollen lediglich zum Zwecke der Berbesse-rung der Ströme dienen._Ostelbische Polizeisitten.Die„moderne Errungenschaft" des.liberalen" Vereinegesetzeshat angeblich auch mit der Polizeiwirtschast in Osielbien gründlichaufgeräumt. Wie Bethmann-Hollweg im Reichstage versicherte.sollte das Gesetz nicht schikanös angewendet und die Aus-Übung des verfassungSinäßig garantierten Versammlungsrechtesendlich selbst im preußischen Wildwesten zur Wahrbeilwerden. Bei der bald im Reichslage folgenden Abrechnungmit dem ungeniert nach der alten Schablone weiter wurstelndenPolizeidespottsmuS, fand man am RegierungStisch die vorgebrachtenKlagen wenig belangreich. Einige.Irrtümer" feien der Polizei beidem Uebergange in den neuen Rechtszustand zwar passiert, aber zuverzeihen. Nun ist ja leider nur zu seilen möglich, ge-wisse polizeiliche.Schwächen" ganz einwandfrei nachzuweisen.Deshalb erwarb sich die Polizeiverwaltung in Hammer-stein in Wesipreuße» ein besonderes Bardienst, als si» dendokumentarischen Beweis dafür lieferte, wie leicht die ostelbischePolizeipraxis.irrt". Eine öffentliche Versammlung, in der unserParteisekretär Horn- Stettin am 14- November in Hammerstei»sprechen sollte, wurde gesetzlich bei der Polizei angemeldet und unterausdrücklicher Berufung auf den§ 5 de) Vereiusgesotzes die Be-scheiniguug der Anmeldung gefordert. Die veicheiingung erfolgtejedoch nicht. Die Hochwohllöblich« schickte vielmehr einfach die An-zeige mit der sicher sehr intm-stanten Anfrage:.WaSfür eine Versammlung findet statt?" zurück. Sie wurdeihr sofort durch die Mitteilung, baß eS sich um eine öffentlicheVersammlung handele, ergänzt, zurückgesandt. Aber jetzt wardie gesetzliche Bescheinigung erst recht nicht zu erlangen. Wiederschick-e die Polizeiverwaltung die Anmeldung und zwar mit folgenderhöchst wunderdaren.Bersiignng" zurück:Hammersteln. den 13. 11. 1909.1. Gesehen.2, Urschriftlichinrück mit den, Erwidern, daß nach Miiteilnng de? Inhabers desw'eiS«Zum Kronprinzen" er derartige Bersommlungen in seinemLokale nicht stattfinden läßt..(Unterschrift unlesnluf.)Gleichzeitig erschien am 18. November in der„HammersteinerZeitung" ein ebenso geheimnisvolles Inserat ohne Unterschriftmit der Erklärung, daß die Versammlung nicht stattfinden werde,iveil es eine sozialdemokratische sei! Als dann die Genossen zurVersammlung erschienen, verweigerte der Wirt daS Lokal und ließdie Einlaßfordernden trotz der entgegenstehenden Vereinbarungnicht tagen! Zu der darauf nicht mehr auf städtischem Polizeigebietgehaltenen Mitgliederversammlung des sozialdemolratischen Vereinshatte der zuständige Amtsvorsteher einen Gendarmen mitmit einem schriftlich auf Vorrat ausgefertigten AuflösungSbefehl zurUeberwachung kommandiert. Zu dieser StaatSretwng kam es abernicht, weil der unbefugt anwesende Gendann ohne viel Federlesenaus der Versammlung hinauskomplimentiert wurde.Die Bescheinigung für die öffentliche Versammlung haben unsereGenossen vo» der Polizei trotz ihrer gesetzlichen Pflicht noch immernicht erhalten. Natürlich werden alle gesetzlichen Schritte unter-nommen werden, um die„Irrtümer" der Hammerstei»« Polizei zukorrigieren._Die Unterstjjtzuug der arbeitslosen Tabakarbeiter.Die Ausführungsbestimmungen für die Entschädigungen anTabakarbeiter sind vom Bundesrat verabschiedet worden. Wie die„Tägliche Rundschau" meldet, sollen die Unterstützungen nicht nurden Tabakarbeitern, sondern allen Arbeitern, die in verwandten Be-rufen beschäftigt sind, gewährt werden. Darunter fallen»«nirnchauch die Kistenmacher und Kistenkleber. Unterstützungsberechtigtsind alle Arbeiter, die in der Zeit zwischen IS. August 1999 und14. August 1919 infolge deS neuen Tabaksteuergesetzes entlassen odergeschädigt worden sind. Voraussetzung ist, daß der Gesuchstellervor dem IS. August 1999 ununterbrochen mehr als 399 Tage be-schäftigt gewesen ist. Bei Beschwerden über die Ablehnung einesGesuches können die Arbeiter-VertraucnSmänner gehört werden. DerBerechnung der Unterstützung wird der Tagelohn zugrunde gelegt.Die Unterstützung beträgt bei Verdienstschädigung die Differenz.hinter der der Gewinn hinter Dreiviertel deS vorjährigen Arbeits-lohnes zurückbleibt, bei Arbeitslosigkeit Dreiviertel des durchschnittliche» Lohnes, im Falle besonderer Dürftigkeit ausnahmsweise dervolle Betrag des früheren Durchschnittslohnes.Die besondere Offiziersehrespielte in einer Verhandlung des Landgerichts Fürth alsBerufungsinstanz eine große Rolle. Der Redakteur Erwin Barthvon der„Fränkischen T a g e S p o st" in Nürnberg warvon dem Artilleriehauptmaun v. Ranke in Erlangen wegen Be-l e i d i g u n g verklagt. Sie wurde in einem Artikel der„TageS-Post" erblickt, in dem das Verhalten des adeligen Offiziers gegenein armes Dienstmädchen besprochen wurde, v. Ranke hatte dasMädchen engagiert, diese« wollte aber nachträglich vor Dienst-antritt die Abmachung wieder rückgängig machen und glaubte ausdem Verhalten deS Hauptmannes annehmen zu dürfen, daß erdamit einverstanden sei. Als daS Mädchen jedoch den Dienstnicht antrat, ging der Herr gegen eS vor. Er ließ esvor daS Sübneami zitieren, wo eS veranlaßt wurde, eineErklärung zu unterschreiben, daß sie verpflichtet gewesen sei, denDienst anzutreten oder für den enfftehenden Schaden Ersatz zu leisten.Sie unterichrieb erst dann, als der Sühnebeamte ihr erllärte, derHauptmann habe gesagt, das solle nur- ein„Schreckschuß"sein. Der Offizier war nicht persönlich beim Termin erschienen, dochist erwiese», daß er dem Beamten eine derartige Er-klärung abgegeben hat. Als er die Unterschrift in Händenhatte, ging er gegen das Mädchen vor, indem er einen Schübenvon 43 Mark nebst 4 Prozent Zinsen gegen das Mädchen ein-klagte. Die Art. wie die Unterschrift erlangt wurde, hattedie„Frank. Tagespost" als gegen die guten Sitten der-stoßend bezeichnet mit der Bemerkung, daß sie die sonstigeHandlungsweise des Hauptmanns, der einem armen Dienstmädchenentgegen seinem Verspreche» die armseligen Sparpfennige pfändenließ, neben die OssizierSehre hänge. Das SchöffengerichtErlangen hatte eine formale Beleidigung angenommen und Barthzu 89 Mark Geld st rase verurteilt, aber in der Begründungbemerkt, am gravierendsten für den Hauptmannseien die Vorgänge bei Erlangung der Unter-schrift deS Mädchens, da er entgegen seinem Ver-sprechen die vollen Auslagen eingeklagt habe.In diesem Punkte sei d e m Beklagten der Wahr-heit s beweis gelungen. Der Hauptmann ergriff gxgendieses Urteil Berufung mit dem Erfolg, daß da« Landgericht daserstinstanzliche Urteil aushob und auf sechs Wochen Gefängniserkannte. In der Begründung wird bemerkt, die Strafe rechtfertigesich dadurch, daß es sich um einen Offizier Hand l e,dessen Stellung durch die Angriffe erschüttertwerden könnte!Also durch die Angriffe könnte die Stellung deS Offiziers erschüttert werden— nicht durch seine unschöne Handlungsweise gegendas arme Dienstmädchen. Eine saubere Ehreiiauffassnng, Und durchdie höhere Bestrafimg deS Redakteurs, der dem Hauptmann denBruch seines Wortes und a. m. nachgewiesen hat, werden die Fest-stellungen der Beweisausnahme aufgehoben? Auch eine Auffassung.Soll man die Offiziere um diese Ehrenauffassnng beneiden oder dwRichter, die dafür Verständnis haben?Italien.Freigesprochene ArSeitermörder und angeklagte Arbeiter.Rom, LS. November.(Sig. Bcr.) Der löblichen Gewohnheitder italienischen Gerichte entsprechend, sind in der Voruntersuchungvor dem Gericht von Lucerq die Karabinieri freigesprochen worden.die während der letzten Wahlen in Manfredonia auf vierMeter Distanz auf eine demonstrierende Menge geschossen hahe»,wobei mehrere verletzt wurden. Die Ar-heiser, die gegen eine un-gerechtfertigte Verhaftung protestierten und dabei nach den Aus-sagen eines Grundbesitzers und früheren Unteroffiziers 39 bis49 Stein« warfen, sind unter Anklage gestellt worden, Die Un-glücklichen befinden sich setj neun Monaten in Unter»s u ch u n g s b a f t und haben auf alle Fälle schon eine längereFreiheitsstrafe erlitten, als sie im Falle der Verurteilung zumhöchsten Strafmaß verbüßen wüßten, Und gegenüber solchen Tat-fachen wagen ez pösr Renschen, pon Klassenjustiz zu spreche»!ßNAlastck.Zur Krise.Lyndon, Z9. November.„Daily Telegraph" berichtet, haßdie Auflösung des Parlaments wahrscheinlich am3. Januar erfolgen werde: die Neuwahlen durften dannam 15, Februar stattfinden.RußUticl.Pom Bersgmmlnngsrrcht,Petersburg, 29. November. In der vergangenen Nacht nahmdie Polizei bei der Auflösung einer unangemeldeten Per-s a m m l u n g ettva hundert Verhaftungen vor. Unter den Ver-hafteten befindet sich auch ein Dum«abgeordneter.Die Vergelvaltignng Finnlands.� Petersburg, 29. November. Der finnländisch« Senaterhielt den kaiserlichen Befehl, Maßnahmen zurAufhebung des finnländischen Äbermilitär-g e r i ch t s zu treffen.Marokko.Beendigung des FeldzugeS.Madrid, 28. November. Infolge der Besetzung deS BergcZAtlater beschloß der M i n i st« r r a t, unverzüglich eine Kommissionvo» Technikern nach Melilla zu entsenden, die für vorläufigeBefestigungen der neuen Stellung Sorge tragen soll. Fernerwurde beschlossen, die Truppen in dem Verhältnis und zu derZeit, wie General Marina cS für richtig befindet, nach der Heimatzu rückzube fördern und, sobald die Truppen wieder inSpanien eingetroffen sind, die Reservisten zu entlassen.