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Gerichts- Zeitung.
Der Zugzusammenstoß auf dem Bahnhof Alexanderplat gelangte gestern vor der 4. Straflammer des Landgerichts I zur Verhandlung. Angeflagt wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransportes ist der Lokomotivführer Karl Martin.
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Mittwoch,
Walden wider Nissen.
Vor Eintritt in die Verhandlung gibt Rechtsanwalt Dr. stimmend in einem für den Angeklagten ungünstigen Sinne Puppe die Erklärung ab, daß er den als Sachverständigen aus. Das Gericht fällte in später Nachmittagsstunde das geladenen Regierungsbaumeister Stödel wegen der Besorgnis Urteil, welches auf eine Geldstrafe von 200 Mart lautete. Ser Befangenheit als Sachverständigen ablehnen müsse, da dieser nicht nur der direkte sorgesezte des Angetlagten sei, sondern auch als Beuge die Behauptung aufgestellt habe, daß Martin an jenem Tage nach Altohol gerochen Der Konflikt, in welchen der ehemalige Nedakteur des Organs Den habe. Der Ablehnungsgrund erledigte sich dadurch, daß mehrere der Bühnengenossenschaft Herwarth Walden mit dem Präsidenten Vorsitz im Gerichtshofe führt Landgerichtsdirektor Dr. Jaenisch. Beugen, insbesondere der Regierungsbaurat Stiller ihn wider der Bühnengenossenschaft Hermann Riffen geraten. hatte einen die Anklage vertritt Staatsanwaltsaffessor Dr. Wafcow. Der legen. Das Gericht lehnte den Antrag a b. In seiner Vernehmung Beleidigungsprozeß gezeitigt. Die im Februar plößlich erfolgte EntAngeklagte Martin wird vom Rechtsanwalt Dr. Puppe verteidigt. machte der Angeklagte folgende Angaben: Er bestreite ganz entlassung des Herrn Walden aus feiner Stellung wurde von diesem Der Anffage liegt folgendes zugrunde: Am 16. Juni dieses schieden, sich nach irgend einer Richtung hin einer Fahrlässigkeit schuldig als völlig ungerechtfertigt bezeichnet und erregte in den Kreisen der Jahres furz nach 7 Uhr abends mußte der Vorortzug 2640 gemacht zu haben. Das Vorsignal, welches auf" halt" gestanden Bühnenfünstler großes Aufiehen. In einer Geheimversammlung der kurz vor der Einfahrt zum Bahnhof Alexanderplatz halten, da habe, habe er allerdings überfahren. Dies fei allgemein Delegierten der Genossenschaft wünschten die Delegierten die Gründe das Einfahrtsfignal auf" halt" stand. Infolge des 2 Minuten üblich geworden, da ein Lokomotivführer, der an dem Borsignal zu erfahren, die zu der Entlassung geführt hatten. Herm. Nissen setzte diese berkehrs folgte dicht. hinter diesem Zuge der von dem Bahnhof" halt" machen würde, unter feinen Umständen seine Fahrzeit ein- Gründe des längeren auseinander, erklärte die Kassenführung als Jannowizbrücke kommende von dem Angeklagten Martin geführte halten könne. Es tomme auf der Stadtbahn auf jede Sekunde an. eine inforrefte und führte einzelne Spezialfälle in einer Weise vor, Südringzug 2621. Wie die Anklage behauptet, soll M. das an der Das Hauptsignal habe er nicht sehen können, da dieses durch den von der mehrere Zuhörer den Eindruck hatten, daß Herrn Herwarth Magazinstraße stehende Vorsignal, welches auf" halt" stand, über- Rauch eines anderen Zuges völlig verdeckt gewesen sei. Erst im Walden der Vorwurf der Unterschlagung gemacht werden fahren haben. Da sich furz vor dem Bahnhof Alexanderplatz eine letzten Augenblid habe er gesehen, daß diefes Signal auf sollte. Daraufhin strengte der lettere die Beleidigungsflage gegen starke Surve befindet, fo fonnte Martin ben bor ihm Salt" stand. Es sei da aber schon zu spät gewesen. Der den Präsidenten Nissen an. Das Schöffengericht billigte, wie haltenden Vorortzug erst im letzten Augenblid, als es bereits Vorsitzende macht den Angeklagten darauf aufmerksam, daß von unseren Lesern erinnerlich, dem Angeklagten aber den Schutz des zu spät war, sehen. Er setzte zwar sofort die Bremsen anderen Beugen bekundet worden sei, daß das Hauptfignal völlig§ 193 des Reichsstrafgesetzbuches( Wahrung berechtigter Jntereffen) in Tätigkeit und gab Gegendampf, fonnte es aber trotzdem frei sichtbar gewesen war. Außerdem habe der dort postierte Block zu und erkannte auf Freisprechung. Siergegen legte der nicht mehr verhindern, daß er feinem Buge mit wärter Hornsignale gegeben, auf welche der Angeflagte hätte auf Brivatkläger Berufung ein, die gestern die 3. Straflammer des Landeinem weithin tönenden Strach auf den Vorortzug auffubr. Die merriam werden müssen. Der Angeklagte behauptet dagegen, daß gerichts II beschäftigte. Nach Bernehmung einiger Zeugen, die zum Buffer der Lokomotive und des Wagens zerbrachen wie Glas, das es bei dem Lärm auf der Lokomotive unmöglich sei, ein Hornsignal, Wahrheitsbeweise geladen waren, erkannte das Gericht auf Ver Bodengestell der Lokomotive schob sich unter den Wagen und bob vor allen Dingen bei dem Straßenlärm in der Nähe des Alexander werfung der Berufung. Das Gericht hielt durch die Ausihn in die Höhe. Der Fahrgäste der beiden Büge bemächtigte sich plazes zu hören. sagen der vernommenen Zeugen für dargetan, daß sich herr eine ungeheuere Berwirrung, und in der ersten Aufregung Die Beweisaufnahme verlief sich zumeist in der Erörterung Walden einer Unterschlagung nicht schuldig gemacht liefen mehrere Personen auf auf die Gleise hinaus. Troy bahntechnischer Fragen, die allgemeines Interesse nicht befaßen. Der habe. Diefer Vorwurf fei geradezu widerlegt. Dagegen lasse sich nicht der Schwere des Unglücksfalles und der kolossalen Bucht Bahnwärter Lange bekundete u. a., daß nach seiner Beobachtung leugnen, daß das Kaffabuch durchaus inforreft geführt sei und daß es des Zusammenpralles erlitten glüdlicherweise nur acht Ber- das Hauptfignal nicht vom Rauch verdeckt gewesen war. Auf einem nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Angeklagten in feiner fouen leichtere Kontusionen, die ärztliche Hilfe an Ort anderen Gleise sei allerdings gerade ein anderer Bug vorübergefahren. Eigenschaft als Präsident der Bühnengenossenschaft gewesen sei, den und Stelle nicht notwendig machten. Da sich der Zusammenstoß Der Heizer, welcher sich auf der Lokomotive des Angeklagten als Delegierten darüber Bericht zu erstatten. Es sei ihm auch zuzugerade um die Zeit des Geschäftsschluffes ereignet hatte, war die Heizer befunden hatte, befundete, daß er Horn- Warnungssignale geben, daß er zu der Zeit, als er referierte, der irrigen Meinung durch ihn hervorgerufene Verkehrsstörung eine befonders große. nicht gehört habe. Mehrere Zeugen werden fiber die bei dem habe fein tönnen, baß es sich um eine Unterschlagung handelte. Infolge der Materialtrümmer mußten beide Stadtbahngleife außer Angeklagten feinerzeit angeblich vorhanden gewesene Angetrunkenheit Dem Angeklagten fei deshalb der Schutz des§ 193 in vollſtem UmVerkehr gesezt werden und fonnten erst gegen 10 Uhr wieder in vernommen. Der Beuge Geheimrat ambsgans belundete, daß fange zuzubilligen. Die Soften des Verfahrens wurden dem PrivatBetrieb genommen werden. er in einem Gespräch nach dem Unfall einen deutlichen Alkoholgeruch fläger auferlegt. Die Anflage erblickt eine Fahrläffigkeit des Angeklagten darin, wahrgenommen habe. Den Eindruck eines Angetrunkenen habe daß diefer entgegen der Dienstinstruktion nicht an dem auf Martin jedoch nicht gemacht. Geheimrat Stiller erklärte dagegen, " halt" stehenden Voriignal den 8ug zum Stehen daß ihm ein Alfobolgeruch trop forgfältiger Kontrolle nicht aufgebracht, sondern dieses in vollem Tempo überfahren hatte. gefallen fei. Die Sachverständigen sprachen sich fast überein
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Der Arzt Mittwoch, 1. Dezember, Anfang 8 Uhr: Der Bibliothekar.
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