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Br. 286. 26. Jahrgang 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt

Soziales.

Do wohl nach diesen neuen Skandalfällen die Barmer Stadt­verwaltung für Nemedur sorgen wird? Die neugewählten sozial­demokratischen Stadtverordneten werden sie mit aller Entschiedenheit fordern!

Gerichts- Zeitung.

Eine glänzende Freisprechung

Mittwoch, 8. Dezember 1909.

Darf ein Polizeihund in berechtigter Ausübung eines Amtes" beißen?

Das Reichsgericht hat am Montag diese Frage, so ungeheuer­Zur kommunalen Doppelbesteuerung der Wanderarbeiter. Die lich ca fcheint, im Gegensah zu einem Urteil des Magdeburger Tippischen Ziegler weilen bekanntlich den größten Teil des Jahres Landgerichts bejaht. Von diesem Gericht mar der Polizeisergeant außerhalb ihres Wohnortes; sic werden von den Gemeinden, in Ernst Schuckert in Kalbe a. S. am 4. September wegen fahrlässiger denen fie als Ziegelei- Wanderarbeiter beschäftigt find, auch zur Körperverlegung zu 100 W. Geldstrafe verurteilt worden. In Steuerleistung herangezogen. Aber neben diesen Steuern müssen Kalbe dürfen die Polizeibeamten Polizeihunde benuben, die fie sie gleichwohl in der lippischen Heimatgemeinde Steuern bezahlen. selbst abzurichten und zu füttern haben. Besondere Vorschriften Alle Bestrebungen zur Beseitigung dieser Doppelbesteuerung hatten bisher keinen Erfolg. wurde gestern dem wegen angeblichen Verstoßes gegen§ 153 über die Verwendung der Tiere bestehen nicht. Eines Abends nach Jebt hat nun endlich die lippische Regierung dem lippischen Gewerbeordnung zuunrecht angeklagten Fensterpuger 10 Uhr fuhr der frühere Polizeisergeant T. auf dem Stade ohne Landtage eine Vorlage gemacht, durch die das Uebel gemildert wird, Paul Giert vor dem hiesigen Amtsgericht Berlin- Mitte Laterne. Der Angeklagte rief ihn zweimal vergeblich Salt zu und indem die Ziegler, die auswärts Gemeindeſtenern bezahlt haben, zu teil. Der Angeklagte wurde am 30. November d. J. in Tier padte T. zunächst em lleberzieher und bih ihm zweimal ins veranlaßte dann feinen Polizeihund, den Rabler zu stellen. Das ihrer Wohnfisgemeinde gegenüber Anspruch auf Vergütung eines Biebenwerda verhaftet und nach Berlin übergeführt, um Bein, wodurch er zum Sturze kam. Nach der Ansicht des Land­Drittels des Jahresbetrages ihrer lippischen Gemeindeſtener haben sich hier wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbeordnung, gerichtes hat der Angeklagte vielleicht nicht die Abficht gehabt, deur sollen. Die Vorlage wurde am 4. Dezember in dritter Lesung an­wegen gefährlicher Störperverlegung, ber. Verlegungen beizubringen, aber fobiel sei, so hieß es weiter, genommen. Das Gesetz tritt schon für das laufende Steuerjahr in Kraft. fuchter Nötigung und wegen Beleidigung zu ver- ohne Bedenten festzustellen, daß er fahrlässig gehandelt habe. antworten. Es wurde ihm vorgeworfen, während des lehten Dahingestellt fönne bleiben, ob es angebracht und zulässig fei, tegen Eine Muster"-Erziehungsanstalt. Fensterputerstreits am 1. Oftober 1908 einen reiner geringfügigen Uebertretung einen Polizeihund auf einen Die Stadt Barmen hat seit langen Jahren schon eine Erbeitswilligen beleidigt, geschlagen und durch Anwendung vorsichtig gehandelt, indem er dem Hunde die Möglichkeit gewährte, Menschen loszulassen; auf jeden Fall aber habe der Angeklagte uns ziehungsanstalt ihrer Verwaltung unterstehen, in der Waisen, Halb- törperlichen Zwanges und Ehrverlegung ihn zu bestimmen den Nadler zu beißen und umzuwerfen, Die Revision des An­waisen und solche Kinder untergebracht sind, deren Eltern für die versucht zu haben, an Verabredungen zum Behufe der Er- geklagten wurde vom Reichsanwalt file begründet erklärt. Dem felben nicht hinreichend sorgen fönnen oder wollen. Es ist also langung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen teilzunehmen. Angeklagten, so führte er aus, war es gestattet, einen Sund im nicht ein sittlich und moralisch angefaultes Menichenmaterial, das Giert hatte von vornherein bestritten, an dem be- Dienste zu verwenden. Besondere Vorschriften hierüber bestanden in dieser Anstalt erzogen werden soll. Im Gegenteil; die dort treffenden Tage überhaupt auf der Straße gewefen zu fein nicht. Der Angeklagte hatte die Pflicht, strafbare Handlungen fest­tätigen Pädagogen versichern übereinstimmend, daß sie sich ein und behauptet, infolge Strankheit das Haus nicht verlassen zu austellen und etwaiges Unglüd zu verhüten. Fluchtverdacht lag vor. befferes Unterrichtsmaterial nicht wünschen können. Dennoch fonnte haben. Trogdem blieb er in Haft. Zu dem gestrigen auf Erfüllung seiner Dienstpflichten mußte der Angeklagte vers vor einigen Monaten unser Elberfelder Parteiorgan aus dieser Termin wurde er aus der Untersuchungshaft vorgeführt. zichten, wenn man dem Urteile folgen will; er mußte dann ber Radler davonfahren lassen. Mit Mecht sagt die Revision, daß einem Anstalt Erziehungspraktiken melden, die sich den in der Der Belastungszeuge Krampit, der geschlagen und be- Beamten, der sich in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes Blohmeichen Wildnis" und in Mielczhu" gebräuchlichen leidigt sein sollte, erklärte, daß der auf der Anklagebank befindet. Die Mittel zur Verfügung stehen müffen, feine Pflichten Methoden würdig anreihen. Wegen fleiner Kindermängel gab es Stehende ihn nicht beleidigt oder geschlagen habe. Im zu erfüllen. Wie hätte es der Angeklagte anders machen sollen? Beitschenhiebe und Kostabzug, der dadurch verschärft Kontor der Firma Arnheimt fei ihm der Name Der Hund fonnte den Radler nicht anders anhalten, indem er ihn wurde, daß die zum Hungern verurteilten Kinder zusehen mußten, Giers genannt worden. Da habe er geglaubt, daß er faßte, was zur Folge haben mußte, daß der Radler stürzte. Das wie ihre Kameraden speisten. Und wenn die legteren, einer edlen von Gier geschlagen worden sei. Infolgedessen erübrigte Urteil läßt nicht erkennen, ob die Straftammer fich darüber flar Herzensregung folgend, ihren hungernden Gespielen ein Stückchen sich die Erhebung des vom Angeklagten angetretenen Alibi- war, daß der angeklagte fich in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes befand. Das Reichsgericht folgte diesen Darlegungen, hob Brot gaben, das sie sich selbst vom Munde abgespart hatten, dann beweises. Muf die Vernehmung der Chefrau des An- das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd. mußten sie wegen ihrer Wildtätigkeit dreimal hintereinander auf ihr geklagten, die aus Dresden gekommen war, um für ihren Sind die Ausführungen des Neidsanwalts autreffend, so miẞ­Mittagsbrot verzichten. Mit Bettnässen behaftete Kinder wurden Mann Zeugnis abzulegen, sowie des Gewerkschaftsbeamten achtet das Gesetz die Unverleßlichkeit des Menschen aufs tiefste und nachts aus den Betten geholt und selbst im Winter mit eis Lambrecht wurde allseitig verzichtet. ist abgrundtief respektvoll vor einem Hund. Ist der vom Reichs­faltem Baffer tilchtig abgespritzt. Der Amtsanwalt beantragte Freisprechung. anivalt vorgetragene, vom Reichsgericht gebilligte Rechtsfas bein Der Sohn des Hausvaters wurde von mehreren weiblichen Der Verteidiger Dr. Kurt Rosenfeld ber Gefeß entsprechend, so wäre ja gar der Polizeibeamte auch straflos Zöglingen der Anstalt beschuldigt, sich an ihnen sittlich verlangte den Angeklagten nicht nur freizusprechen, sondern gewesen, wenn er den Radler angeschossen oder wenn sein Hunde­gangen zu haben. Es wurde auch deshalb von dem Sturatorium auch die notwendigen Auslagen der Ver- vich den Radler zerrissen hätte. Das Reichsgericht übertrumpft das Kammergericht. Dies hat befanntlich in Streifprozessen die Majestät der Anstalt dem Vater verboten, feinen Sohn fernerhin in der teidigung auf die Staatstaffe zu überbes Schußmanns als obersten Staatsrechtssag für Preußen ans Anstalt, die der Familie zur Wohnung dient, zu beherbergen. Sonst nehmen, ferner den Angeklagten für die unschuldig er erkannt. Das in Leipzig thronende Gericht plädiert für die geschah aber nichts. Die Angaben der Freien Presse" wurden im littene Untersuchungshaft eine Entschädigung Majestät des Hundes. Möchte doch folch Bolizeiviech den Herren Gegenteil von der Stadtverwaltung als maßlos übertrieben" erflärt u gewähren und der Ehefrau, die aus Dresden in Ausübung eines polizeilichen Amts" awischen die Beine fahren, und fein Finger rührte sich, um die Mißstände abzustellen. Man nach Berlin gekommen war, Reisegeld und Zeugen- bielleicht befehren sie sich dann zu einer besseren Ansicht, oder sollten schwieg fich tonsequent auch aus, als die Freie Preffe" zu drei ver- gebühren anzuweisen. Die Erfüllung dieses Ver- fie gerade dann auf den Hund kommen? fchiedenen Malen, die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihren Tangens fet berechtigt, weil sich die völlige unschuld verantwortlichen Redakteur Herausforderte. Auch als während des des Angeklagten herausgestellt habe und er wenigstens in­Stadtverordnetenwahlkampfes von unseren Parteigenoffen in Flug foweit entschädigt werden müsse, als dies nach dem Gesetz blättern und Bersammlungen die Zustände in der Anstalt für ver- möglich sei. laffene Kinder scharf gerügt wurden, nahmen die verantwortlichen Instanzen alle diese Vorwürfe stillschweigend hin und beließen die Schuldigen weiter im Amte.

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Aufgehobenes Tobesurteil.

Vom Schwurgericht Erfurt ist am 19. Oktober der Glasbläser August Lut wegen Mordes und schweren Diebstahls zum Tode und zu Buchthausstrafe verurteilt worden. Er soll in der Gehrener Flur am 5. September den Forstaufseher Walter ermordet haben. Die Nevifion des Angeklagten tam am Montag vor dem Reichs­gericht zur Verhandlung. Sie wurde vom Reichsanwalt für be­gründet erklärt. Infolge eines Versehens ist bei der Fragestellung bas Wort borfählich" weggeblieben und die Geschworenen haben demnach den Angeflagten weder des Mordes noch des Totschlages für schuldig befunden. Eine Berurteilung megen Mordes ist vom Gericht, das die fehlerhafte Fragestellung übersehen hat, trotzdem erfolgt. Das Reichsgericht hob das Todesurteil auf und ver wies die Sache an das Schwurgericht zurück.

Das Gericht folgte dem Antrage des Verteidigers, legte jedoch die Kosten des Verfahrens, der Verteidigung sowie der Entschädigung für erlittene Unter Inzwischen haben sich Dinge ereignet, die darauf hindeuten, daß fuchungshaft in erster Linie dem Zeugen Strampit, für den die Korruption in dieser von einem Bädagogen geleiteten Richtbeitreibungsfall der Staatskasse auf, da Krampig grob städtischen Muster"- Erziehungsanstalt schlimmer sind, als oben an- fahrlässig die Anzeige erstattet habe. Wie der Vorsitzende gedeutet wurde. Wurde doch vor wenigen Wochen ein langjähriger Amtsrichter Ahlsdorff bei der Urteilsbegründung aus Angestellter der Anstalt wegen Sittliteitsverbrechens an führte, hatte Krampit bei seiner polizeilichen Bernehmung er­Anstalt szöglingen von der Elberfelder Straffammer auflärt, er fönne beschwören, daß Giert ihn mißhandelt habe. einem Jahre Gefängnis verurteilt, Jezt hatte sich vor Handelte nicht auch die Behörde grob fahrlässig, die die dem dortigen Schöffengericht ein anderer Erziehungs". Verhaftung des Unschuldigen anordnete und sie dann Erziehungs- Verhaftung gehilfe dieser Anstalt wegen Diebsta bis zu verantworten. Er bestätigte, ohne die Beweismittel des Angeklagten, der Das Schöffengericht Unna i. 2. verurteilte den Leutnant hatte ein auf 120 M. Tautendes Sparkassenbuch eines Anstalts- das ihm Angedichtete bestritt und Alibibeweis antrat. zu zöglings gestohlen und erhielt dafür drei Monate Ge- erheben und ohne den Belastungszeugen mit dem Beschuldigten a. D. Graf Otto v. Schlippenbach wegen Betruges in vier Fällen 300 M. Geldstrafe. Er hatte eine Reihe von Personen, denen fängnis. Bezeichnend ist, daß dieser Erzieher schon zu konfontrieren? Würden einige Dußend Male ebenso er durch seinen Titel und seine Stellung als Neferveoffizier im­mehrfach wegen Diebstahls und Bettelei vor unschuldige Polizeipräsidenten und Staatsanwälte verhaftet, ponierte, um Darlehen unter Schwindeleien über eine zu er bestraft war; aber er war ein frommer Mann", der fich in in Haft behalten und angeklagt bald würde der Ruf nach wartende Erbschaft mit Erfolg geprellt. In Wahrheit lag die gefeßlichem Schuß gegen ungerechte Verhaftungen allgemein. Erbschaft im Monde. chriftlichen Hofpigen gut herumzubrüden wußte.

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Kleines feuilleton.

Die Einmaligkeit der Kinderkrankheiten. Der Glaube daran, daß der Mensch gewisse anstedende Krankheiten nur einmal in seinem Leben befommen tann, ist so weit berbreitet und ein­gewurzelt, daß man vielfach die Aeußerung hören tann, es sei gut, wenn ein Kind eine solche Krankheit einmal bekommen und über­standen habe, weil es dann wenigstens vor einer Wiederholung ge= fichert sei. Diese Anschauung gilt namentlich von den gewöhnlichen Sinderkrankheiten, wie Masern, Scharlach, teuchhusten und Diph­therie, die immer gefährlicher zu werden pflegen, je höher das Lebensalter der Erkrankten ist. Die außerordentlichen Fortschritte der Heilkunde und Gesundheitspflege haben nun zunächst die An nahme zerstört, daß etwa jedes Kind Masern oder Steuchhusten be­Tommen müsse, obgleich in der Tat leider immer noch nur wenige ganz davon verschont bleiben. Dann aber hat die Frage der so­genannten Jmmunität, des Gefeitseins durch eine einmalige Er­frantung gegen spätere, genauer untersucht werden müssen, weil die allgemeine Beobachtung, die fich zu jenem Boltsglauben ver­dichtet hat, nicht ohne weiteres als zuverlässig betrachtet werden fonnte. Diefer überaus wichtigen Frage hat sich Dr. Widowitz aus Grab zugewardt und das Ergebnis seiner Forschungen in der Wiener Klinischen Wochenschrift veröffentlicht. Danach werden folgende Regeln aufgestellt: Diphtheritis, die Anstedung mit Streptofoffen oder Staphyloffen( dazu gehörig der Gelenkrheuma­tismus), Rose und Influenza geben keine dauernde Sicherung gegen eine wiederholte Erkrankung. Scharlach verschafft meist, aber nicht immer, eine dauernde Immunität, ebenso Keuchhusten. Bei diesem scheint aber der Schuh nur bis zu einem gewissen Alter, elma bis zum dreißigsten Lebensjahr, zu währen. Masern und Biegenpeter verleihen dauernde Immunität. Der lebte Sas wider spricht den bisherigen Erfahrungen, da Fälle von wiederholter und fogar häufiger Erkrankung an Masern bei Kindern als Ausnahme ficher vorkommen. Musik.

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Gin gräflicher Betrüger.

Notizen.

hat. Das Dperchen Susannens Geheimnis "( fie raucht nämlich hinter dem Rücken des Gatten) ist ein Weisterstück im Hinblick auf Borträge. Oberleutnant Gräz wird feinen Vortrag über Harmonie von Inhalt und Form; es beherrscht den Konversations feine Durdiquerung Afrifas im Automobil am Mittwoch im Wissens stil des feinfomifen musikalischen Lustspiels vollkommen und entschaftlichen Theater der rllania zum letzten Male wiederholen. üdt durch vier lyrische Cantilenen, die zu dem Schönsten gehören, das Montag kommender Woche wird Dr. A. Berger einen einmaligen feit langer Zeit auf dem Theater gehört wurde. Die Aufführung Vortrag" In Afrikas Wildkammern als Forscher und Jäger", ilu­hätte besser sein können. firiert burch farbige Lichtbilder, halten.

Humor und Satire. Zur Steuer der Wissenschaft. Die neue Steuer, die man plant für Bibliothekbenüger,

fie wird im preuß'ichen Vaterland der Wissenschaft Beschüger. Die Wissenschaft ist frei, daher bedarf sie der Umzäunung, daß sie kein Bösewicht versehr' mit einer andern Meinung. So galt's im großen, und so sei's hinfort auch im geringen:

Was Können! Was Talent! Was Fleiß! Fünf Mart mußt du erschwingen! Jm preuß'schen Stalle find verwehrt dem Haufen alle Raufen,

und auch die Wissenschaft gehört nur dem, der sie fann taufen.

Franz

m.

Der Anwalt mit den zwei Geelen. Vor einem Bezirksgericht in Nieder- Oesterreich ist es vorgekommen, daß ein Anwalt in zivei hintereinander folgenden Prozessen erst für und dann gegen die gleiche Dame eintrat, deren prinzipielle Glaub­würdigkeit er im ersten Prozeß energisch verfocht, im zweiten ebenso energisch und grob bestritt.

Am

Seunst chronit. In der Akademie der Stünfte am Bariser Blaß findet vom 12. d. Mts. bis 6. Januar eine Sonderausstellung von Wielchior Bechters großem Glasgemälde- Triptychon für das neu erbaute Landesmuseum in Münster i.. statt. Der Originalfarton, die Farbenstizzen und Studien zu dem Werke gelangen ebenfalls zur Ausstellung.

Von Hädets 28eIträtsel erschienen foeben im Verlag von Alfred Kröner in Leipzig das 241. bis 250. Taufend.

Herr Bode an der Arbeit. Herr Vode hat sehr viel Arbeit mit der Flora; bald muß er Artikel schreiben, bald Interviews geben, bald Informationen ausstreuen. Und doch ist die ganze Breßmache umsonst. Kein Fachmann von Namen, fein Stünstler, auf die er sich doch neuerdings besonders gern beruft, tritt für ihn ein. Niemand will mit ihm die Ehre teilen, für diesen Leonardo sich zu blamieren. Aber tätig ist der Generaldirektor. Jetzt hat er gar Radierungen des alten Lucas ausgestellt. Self' was helfen mag: dies Argument, daß die Florabiste unmöglia) von dent Manne stammen kann, der diese Madierungen gemacht hat, ist so gut wie die übrigen Beweise" des Herrn Bode.

Ein Autor, der gegen feine Aufführung protestiert. Thomas Mann und der Verlag S. Fifcher protestieren gegen die von der Akademischen Bühne angekündigte Borstellung von Fiorenza " und wollen die Aufführung verbieten laffen. Sie erklären: Nachdem die Vertreter der Akademischen Bühne länger als ein Jahr über die Angelegenheit, die seinerzeit lediglich den Gegenstand vorbereitender Verhandlungen gebildet hatte, ges fchwiegen hatten, traten sie vor etwa zehn Tagen ganz überraschend mit der Ankündigung der Aufführung hervor, zu einer Zeit, als der Autor sich nach anderer Seite längst gebunden fühlte. Der Richter hielt bas für eine unzulässige" Doppelvertretung. Die fademische Bühne scheint daher vom Pech heimgesucht zu Mit Unrecht! Hier ist der Weg gewiefen zu einer wohltätigen sein. Uebrigens ist sie gänglich überflüssig. Revolutions Kurtositäten. Eine Sammlung von Münchener Oper. Innerhalb eines romantischen Einalter Vereinfachung unseres Gerichtswesens. In Zukunft abends brachte die Hofoper sehr verdienstvoll Ermanno Wolf wird vielleicht auch beide Parteien eines und desselben Prozesses Gegenständen aus der Zeit der Französischen Revolution ist in der Ferraris Intermezzo Sufannens Geheimnis"( nach der gleiche Anwalt vertreten, was die Kosten bedeutend verringert. vergangenen Woche in Paris versteigert worden. 8n ihr gehörte dem Französischen von Golisciani) zur Uraufführung. Der Erfolg Und wenn sich die Sache weiter entwidelt, so fanu einmal in auch die von uns schon erwähnte Guillotine. des entzückenden Berfchens war fünstlerisch so start, daß, ginge es Kriminalfällen ein Rechtsgelehrter als Staatsanwalt, Verteidiger, 921 Fr. verkauft. Den höchsten Preis, 21 000 Fr., erzielte eine mit rechten Dingen zu, der geniale Deutsch- Italiener wieder an allen Gerichtspräsident, Sachverständiger, Zeuge, Obmann der Ge- Pendeluhr aus dem Besit der Marie Antoinette . Eine nach der deutschen Bühnen erscheinen müßte, die seine beiden schönen Opern schworenen und im Notfalle vielleicht auch noch als Angeklagter Natur geformte Maske Mirabeaus wurde mit 1000 Fr. Bezahlt, ebenso ein Ning mit einer Stapfel, die angeblich einige Saare Reugierige Frauen" und" Bier Grobiane" ebenso schnell fallen fungieren! ließen, wie sie danach griffen. Wolf- Ferrari ist der Reformator Bonner Borussen. Bonner Boruffe: Na, wir werden Ludwigs XVI. enthält. Ein geschnitztes Fauteuil, das Rousseau be= der tomischen Oper, er bringt uns wieder die Melodie Mozarts uns für die Suspendierung unseres Korps schon rächen, wenn wir nupt hat, wurde für 410 Fr. erworben, ein Schlüssel der Bastille mit Mozart- Sängern durch ein Mozart- Orchester. Kein Wunder, in einiger Zeit Minister sein werden!" für 35, eine Quader aus diefer Feftung für 27 Fr., eine Deputierten ( Jugend.") daß dieser unzeitgemäße Mufifer im Deutschland der Nach- Wagnerichen fchärpe für 100 Fr., Patriotenpifen file 72, cine phrygische Müge für 140 Fr. usw. Epigonenepoche und im Italien bes Verismus einen schweren Stand

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