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Nr. 291.

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Vorwärts

Berliner   Dolksblatt.

26. Jahrg.

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Telegramm Adreffe: ,, Sozialdemokrat Berlin"

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Quittung.

4

Dienstag, den 14. Dezember 1909.

versprochen wird. Der Rest des Geheimbundparagraphen ist bekanntlich in das Reichsvereinsgefeß übernommen.

bon

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

soll, daß auch solche Fälle getroffen werden sollen, wo die Delikte im einzelnen noch nicht bestimmt sind". Wahrlich, die Elastizität des Kautschuks ist verschwindend klein gegen­über derjenigen des vorgeschlagenen§ 131!

Dafür finden sich aber die gegen den Kampf Jm Monat November gingen bei dem Unterzeichneten der Arbeiterklasse gerichteten Bestimmungen voll­folgende Beiträge ein: zählig wieder, und zwar zum Teil in einer Form, die ihre Eine Reminiszenz an die Umsturz vorlage ist die Altona  , 8. u. 10. schleswv.- holſt. Wahlkreis, 8. Quart. 09 Brauchbarkeit zu dem gewünschten Zwede wesentlich erhöht. in§ 131 noch enthaltene Strafdrohung gegen die er 2128,58. Aalen  , 13. württemb. Wahlkreis, 3. Durt. 09 10,92. Da ist wieder ohne Veränderung des Tatbestandes die Auf- herrlichung bergangener Verbrechen". Groß- Berlin a fontɔ seiner acht Wahltreise 10 000,-( darunter von den Arbeitern der Firma J. C. Pfaff 15,-, von den Demonstranten eizung von Bevölkerungsklassen gegen mit wird jeder ernsthaften historischen Betrachtung der am 17. Dit bei Keller, gesammelt im Lokal Welzer durch R. Dahinter einander zu Gewalttätigkeiten und die verleumderische Lebensnerv abgeschnitten. Es läßt sich schließlich nicht vera 7,20, Monatsbeitrag Raschte 10,-, Bleistegs Biertasse 1,-, Freier 3,-, erächtlich machung Staatseinrich- meiden, bei der Darstellung z. B. der französischen, englischen, Adolf Ridert 3,-, aus der Sechsertasse d. Fa. Schulze, Hafenheide 10,-, tungen unter Strafe gestellt, mit der Maßgabe, daß die deutschen   oder russischen Revolution Handlungen rühmend Stranzüberich. der Arbeiter Bazenhofer Brauerei, Abt. II, Stromstr. 11,15, für die mildesten Fälle angedrohte Geldstrafe um mehr als hervorzuheben, die sich als Verbrechen im Sinne des Straf­Tischlerei Rösler u. Schmidt zur Landtagswahl, 2. Rate 30,02, von das Dreifache erhöht ist. Auch fernerhin wird die Teilnahme gesetzbuches darstellen. Begründend wird von den Verfassern den Konfektionsschneidern der Fa. Peek u. Cloppenburg  , Landtags an einem bewaffneten Haufen als Vergehen bestraft. Der des Entwurfs ausgeführt( S. 481), daß eine derartige Straf­wahl 20,-, Telleriammlung bei Kliem, Haſenheide, 17. 10. 80,50, Tatbestand des Landfriedensbruches ist dahin er- bestimmung gerade den geschulten Agitatoren K.-V. Adlershof   11,85). Berlin  , diverse Beiträge: Uebersch. von weitert worden, daß es für die Strafbarfeit ausreichend gegenüber" notwendig sei, da diese sich aus Klugheit Kranzspende Ritter 1,60. Machetes 5,-. Dr. 2. A. 100,-. ist, wenn von der Menge bloße Sachbeschädigungen verübt an der Tatsache der Verherrlichung, von der sie die Wirkung D. D. 6,30. 2. S. 10,-. Königsb. Spreeathener 2,-. Guten­berg 41,20. Die Kontobucharbeiter v. Wedding 5,-. werden. Während ferner im jezigen§ 129 nur die Teil- von selbst erhoffen, genügen lassen, ohne sonstige Beweise Ueber schuß der Kranzspende für Sponheim 3,-. Sammlung K. B. E. nahme an einer Verbindung, zu deren Zweden für ihren Aufreizungsvorfaß zu liefern.... Das zu diesem 11,50. 3. S. 50,-. A. B. 50,-. 27. 2. 2,-. Knabe 3,- oder Beschäftigungen es gehört, Maßregeln der Verwaltung Gefeßesvorschlag Anlaß gebende Treiben in einem Teil der Bromberger Agitationsbezirk 2. und 3. Quartal 09. Wahlkreise: oder die Vollziehung von Gesezen durch ungefeßliche Mittel Tagespresse und in öffentlichen Versammlungen ist seit Liffa- Fraustadt   5,70; Guesen 3,25; Samter- Obornif 13,03; Krotoschin   zu verhindern oder zu entfräften" unter Strafe gestellt ist, längerer Zeit allbekannt. Es ist auzeiten auf einen hohen 4,10; Birsiz- Schubin   6,30; Adelnau- Schildberg( nur 2. Quart.) 3.95; foll es fünftig ausreichend sein, wenn die Zwecke des Ver- Grad gestiegen und hat namentlich in bezug auf eine An Rawitsch  - Stroben 7,10; Bofen- Stadt 33,80; Stolmar- Filehne   22,30 eins den Strafgefeßen zuwiderlaufen".(§ 136 des Ent- zahl im Auslande verübter Morde an Fürsten   und Staats­Bromberg 28,46; Meserig- Bomst( nur 3. Quart.) 1,75; Sa. 124,74. Bremen  , fozialdemokr. Berein a lonto der Beiträge für 1909/10 urfs.) Daß dies eine erhebliche Erweiterung des Tat- männern in weiten Kreisen der Bevölkerung Anstoß und Ent­2400,- Braunschweig  , 1. braunschw. Wahlkreis( Braunschw.- Blankenb.), bestandes ist, wird in der Begründung selbst zugestanden. rüstung erregt, und zwar um so mehr, je seltener es möglich 3. Quart. 09 563,22. Desgl. 2. Wahltr.( Helmstedt  - Wolfenbüttel   Daß bei scharfem Winde von oben her die sozialdemo- war, ihm auf Grund der gegenwärtigen Gesetze entgegen­102,90. Desgl. 8. Wahikr.( Holzminden Gandersheim) 80,70. fratischen Vereine in Gefahr sind, als solche ange- zutreten. Daß der§ 131 diefe Lücke schließt, entspricht so­Baden- Baden, 8. badischer Wahlkreis, 3. Quartal 09 59,50. fehen zu werden, deren Zwecke" den Strafgefeßen zuwider wohl der juristischen Logik wie einem dringenden Bedürfnis. Backnang  , 11. württemb. Wahltr., 3. Quart. 09 35,84. Beuthen   laufen, dürfte bei der hochentwickelten Interpretationsfunft Denn nirgends tritt die Berachtung der gefeßlichen Ordnung. ( Obericht.), Agitation bez. Oberschlesien  , 3. Quart. 09, Wahlkreise: vieler Richter feine müßige Befürchtung sein. und die grundsägliche Auflehnung gegen sie schärfer zutage, Stattowitz- Zabrze   63,35; Beuthen  - Tarnowig 50,-; Ratibor   15,-; Die schlimmsten Ausnahmebestimmungen, als in der die gesetzliche Ordnung bewußt gefährdenden Gleiwig 10,35; Pleß  - Rybnik   5,10; Sa. 143.80. Bremerhaven  , ja geradezu das Nonplusultra der Ausnahmegesetzgebung, Berherrlichung von begangenen Verbrechen, nirgends ist es 19. hann. Wahlfr. u. Bremerhaven  , 3. Quart. 09 568,12. Bochum   sind jedoch die§§ 131 und 134 des Entwurfs, welche die daher folgerichtiger, wenn der Staat dieser Negation der Gelsenkirchen  , sozialdemokr. Berein, 3. Quart. 09 966,30. Bern  50,-. Butzbach   i. H. X. 9. 3. 5,-, D. G. F. 2,-, Sa. 7,-. Bant, Aufwiegelung" und den Handzwang" betreffen. Grundlagen seiner Ordnung mittels des Strafgesezes ent­3. oldenb. Wahlfr., 2. Duart. 09: Lemtverder 15,50; Gandertesee Dies sind Bestimmungen, deren Gefährlichkeit nicht über- gegenwirft. Nichts aber ist andererseits so verderblich für 19,50; Sa. 35,- Böblingen  , 4. württ. Wahlfr. 8. Quart. 09 89,24. trieben werden kann. Der vorgeschlagene§ 131 lautet: die Gefinnung mancher Streife der Bevölkerung gegenüber Duisburg  , sozialdemokr. Verein f. b. Wahlfr., 3. Duart. 99 593,05. der gesetzlichen Ordnung, als wenn man fie gewöhnt, die­Durlach Pforzheim, 9. bad. Wahltr., 2. Quart. 09 220,67. Dort jenigen als Helden zu preisen, die diese Ordnung mit Füßen mund- Hörde, sozialdemokr. Verein, 8. Quart. 09 984,-. Effen, getreten haben, und diejenigen als Märtyrer anzusehen, die fozialdemokr. Verein d. Wahltr., 3. Quart. 09 561,28. Erstein­dafür Strafe erleiden". Es wird also fünftighin nicht mög Molsheim  , Wahlkreisbeitrag für 3. Quart. 09 24,32. Elberfeld­lich sein, über die Racheakte an Sergius und Blehwe anders Barmen, fozialdemokr. Verein, 3. Quart. 09 950,- Faltenberg als in den Tönen höchfter Entrüstung zu sprechen. Es ist ( Oberschl.) 3,-. Freiburg   i. B., 5. bad. Wahlfr., 3. Quart. 09 59,30. Göppingen  , 10. württemb. Wahlkr., 3. Quart. 09 177,20. aber anzuerkennen, daß auf S. 482 der Begründung" Hannover  , 8. hannov. Wahlkr., a fonto der Beiträge für Schillers Wilhelm Tell" auch für die Zukunft ausdrücklich Juli bis Ditober 09 2000,-. Hamm   Soest  , sozialdemo freigegeben wird, allerdings nur aus dem Grunde, weil er fratischer Verein. 3. Quart. 09 274,38. Hanau  - Gelnhausen  - Drb, ,, unhistorisch" ist. Wäre er historisch, so unterläge auch er 3. Quart. 09 790,-. yehoe, 5. fchlesw.- holstein. Wahlkreis, Die Verschärfungen gegenüber dem geltenden Recht sind, dem§ 131 des Entwurfs! 3. Quart. 09 339,20. Köln   a. Rh., Reg.. 20,-. Karlsruhe  . abgesehen von der Erhöhung der angedrohten Geldstrafe von 10. bad. Wahlkreis, 1. Quart. 09 186,42. Desal, 2. Quart. 09 600 auf 2000 Mart, dreifacher Art. Erstens wird das Er­180,70. Limbach, sozialdemokr. Verein des 15. fächf. Wahlkreises, 3. Quart. 09 425,-. Luckenwalde  , fozialdemokr. Zentralwahlverein fordernis beseitigt, daß die öffentliche Aufforderung vor des Wahlkreises, 3. Duart. 09 193,80. Leisnig  , ein paar gute einer Menschenmenge" zu erfolgen hat, um strafbar zu sein. Freunde 45,-. Ravensburg  , sozialdemokratischer Kreisverein des Die Bedeutung dieser Aenderung ist bereits gelegentlich des 15. württemberg  . Wahlkreises, 2. und 3. Quart. 09 22,46. Rons Hochberratsparagraphen 102, in dem die gleiche Auslaffung dorf, Wablireis Lennep   Remscheid  - Mettmann  , 3. Quart. 09 erfolgt ist, erörtert. Ferner wird auch hier, wie beim Hoch­500,-. Nosiod, 5. mecklenburg  . Kreis, 3. Quart. 09 206,20. verrat, die Aufreizung" der Aufforderung" gleichgestellt, Stuttgart  , 1. württembergischer Streis, 3. Quart. 09 718,76. und schließlich wird noch die Berherrlichung begangener Schwedt  , Wahlfr. Brenzlau- Angermünde, 3. Quartal 09 58, Berbrechen" unter schwere Strafe gestellt. Als Zweck des so Schwiebus   Züllichau- Crossen, Wahlkreisbeitrag für 3. Quart. 09 39,65. Siegen- Wittgenstein  , fozialdemokr. Verein, 3. Quart. 09 19,98. umgestalteten§ 131 wird in der Begründung"( S. 478) an­Schleswig, gegeben, daß es nicht genügt, nur dem Staate wirklich ge­Stockelsdorf, Fürstentum Lübeck  , 3. Quart. 09 91,84. 3. schlesw- holst. Wahltr., 3. Quart. 09 151,02. Stettin  , Beitrag der leisteten Widerstand zu strafen, sondern es gilt auch Vor­Provinz Pommern für 3. Quart. 09, Wahlkreise: Stettin   280,50; fehrung zu treffen gegen diejenigen, welche durch Ver­Randow- Greifenhagen 418,32; ledermünde- Usedom  - Wollin 46,52; he hung und Aufreizung Widerstand oder doch Greifswald  - Grimmen   76,40; Stralfund- Rügen 99,18; Antiam- Demmin wenigstens eine dazu geneigte Stimmung( 1) hervor 13,96; Kolberg  - Röslin( 2. Quartal 09) 60,92; Stolp  - Lauenburg   7.40; rufen und wegen der in ihrer Tragweite oft unberechenbaren Naugard- Regenwalde 6,-; Byriz Saagig 7,86; Greifenberg   Wirkung ihrer Handlung der öffentlichen Ordnung nicht Rammin 10,98; Neuftettin 8,80; Dramburg   Schivelbein   3,76; felten gefährlicher werden, als die Widerstandleistungen selbst". Bütow- Rummelsburg   6.40; Summa 1047,-. Trier  , Wahlkreis­beitrag für 3. Quartal 09 15,-. Wirges  , 3. nass. Kreis, Jahres- In sehr charakteristischer Weise heißt es dann weiter: beitrag für 1908/09 74,94.

Berlin  , den 8. Dezember 1909.

3

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Für den Parteivorstand: A. Gerisch, Lindenstr. 69.

Der Vorentwurf zum neuen Strafgesetzbuch.

VII.*)

Wer die gesetzliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Ab­bildungen oder Darstellungen zur Begehung von Ver­brechen oder Vergehen oder zur Auflehnung gegen Geseze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen An­ordnungen auffordert oder aufreizt oder be gangene Verbrechen berherrlicht, wird mit Gefängnis oder Haft bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 2000 Mart bestraft."

"

Soweit es überhaupt möglich ist, wird§ 131 noch über­trumpft durch den vorgeschlagenen§ 134. Dieser lautet:

Wer durch gemeingefährliche Drohung, insbesondere mit Naub, Mord oder Brand den öffent­lichen Frieden stört, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft."

Ueber seine Bedeutung ist bereits im zweiten Aufsatze gesprochen worden. Dort ist auch dargestellt, wie durch eine scheinbar unbedeutende Aenderung des Wortlautes die Milch der frommen Denkungsart des bisherigen§ 126 in gärendes Drachengift verwandelt ist. Diese Abänderung wird damit begründet( S. 490), daß sich auch Drohungen denken lassen, die nicht den Tatbestand eines bestimmten Verbrechens, selbst nicht denjenigen eines bestimmten Vergehens, in Aus­sicht stellen und doch für die Allgemeinheit höchst be­unruhigend sein können. Da so ziemlich jede sozialdemo fratische Drohung" geeignet ist, den fetten Bourgeois in seinem Frieden zu stören, würde das Anwendungsgebiet des § 134 ein sehr weites sein.

Nach diesen Proben aus dem reaktionären Inhalt des Entwurfes läßt sich das Urteil über ihn schon sprechent. Jedoch auch die anderen Bücher bieten, wie im folgenden Aufsatz gezeigt werden soll, reiche reaftionäre Ausbeute.

" Während das bisherige Gefeß nur die Aufforderung zu be­stimmten Handlungen für strafbar erklärt, erweitert der Baragraph jekt den Tatbestand dadurch, daß er dem Auf­fordern" das Aufreizen" gleichstellt. Die Gründe hierfür sind Dieselben, wie sie bereits zu§ 102 auseinandergesezt sind. Diese Erweiterung ist durchaus notwendig, weil die Wahrnehmung, bazu bemerken, daß bei Beleidigungen im Rückfall auch nach daß Berichtigung. Zum Artikel in Nr. 280 ist berichtigend gerade die geschicktest en und gefährlich sten Boltsaufwiegler die Form der Auffordrung zu vermeiden dem Entwurf Geldstrafe zulässig bleiben soll. und dafür die der bisher straflosen Anreizung zu wählen ber­ftehen, hier erfahrungsmäßig ganz besonders zutrifft und weil daher die Beschränkung des Tatbestandes auf das Auffordern" die beiden für den Staat so wichtigen Paragraphen bisher in ihrem Werte zur Abwehr von Angriffen gegen die innere Sicherheit erheblich beeinträchtigt hat."

"

Abrechnung mit dem Zentrum.

Aus dem Reichstag  , 13. Dezember 1909. Am vierten Tage tam die Etatsdebatte zum Schluß. Sie flang aus in eine scharfe Auseinandersetzung der Parteien untereinander, wobei die Regierung so ziemlich ganz aus dem Spiel gelassen wurde. Was blieb den Vertretern der Parteien auch anderes übrig, nachdem die Unzulänglichkeit der reichskanalerischen Bemühungen hinreichend attestiert worden war? Der Reichstanzler selbst nahm zwar stellung der Gebrechen des Klassenstaates andere in eine Ge- noch einmal das Wort. Aber nicht, um sich über irgendeine der finung und Stimmung verjeßt, mithin aufgereizt werden, großen ftrittigen Fragen zu verbreiten, er benutzte vielmehr die alle möglichen politischen Vergehen zu begehen. Daߧ 131 völlig belanglofe Streiterei awischen deutschen   und französischen eine Gefährdung der gefeßlichen Ordnung" verlangt, will Chauvinisten über die Weißenburger Feier zu Ehren der dagegen wenig besagen. Die Begründung"( S. 479) französischen Gefallenen, um sich in einigen wohlpräparierten Säßen motiviert diesen Zusab unter anderem damit, daß Hand- als vorurteilslosen Patrioten vorzustellen. Der ganze übrige Verlauf lungen ohne böse Absicht" straffrei bleiben sollen. Und der Debatte war ein Speerkampf zwischen Rechts und daß ein Sozialdemokrat stets mit böser Absicht handelt, also ints. Den Anfang machte der konservative Abgeordnete Gans die gesetzliche Ordnung stets gefährdet, gehört zu den gerichts- Edler err au Butlis mit einem von junterlichen Groll notorischen Tatsachen. An der erwähnten Stelle der Be stroßenden Angriff auf unseren Genossen Scheidemann wegen gründung" wird ferner ausdrücklich hervorgehoben, daß durch der historischen Wahrheiten, die Scheidemann die Mehrzahl" Berbrechen und Bergehen" angedeutet sein über einige frühere preußische Könige vorgebracht

Der lezte Abschnitt des ersten Buches schließlich, der von Alles das, was gelegentlich der Besprechung des Hoch­den Verbrechen und Vergehen gegen die berratsparagraphen über den Kautschukbegriff der Auf­öffentliche Ordnung" handelt, ist schlimm ste reizung" gesagt ist, trifft hier in noch verstärktem Maße zu, Ausnahmegesetzgebung in Reinfultur. Frei- da hier der Tatbestand ein viel weiterer ist. Wie leicht läßt lich zwei von den bisher schon unter diesem Titel zusammen- es sich deduzieren, daß durch eine wahrheitsgemäße Dar­gestellten Ausnahmebestimmungen sind gefallen, nämlich die beiden, die sich gegen die katholische Kirche   richten. Das Zentrum ist eben nicht umsonst Regierungspartei! Es ist nämlich der im Kulturkampf geschaffene sogenannte Kanzel­paragraph gestrichen, der den Mißbrauch der Kanzel zur politischen Agitation gegen den Staat unter Strafe stellte; ferner der Geheimbundparagrawh, soweit er gegen die geift. lichen Orden gerichtet ist, indem er die Teilnahme an Ber­bindungen bestraft, in welchen gegen unbekannte Obere Ge­horsam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam

*) Vergl. Nr. 265, 270, 272, 280, 282, 287 des Bortvärts".

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