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von dem Herrn gegen die dortige Ortsgruppe des sozialdemokra-| Ein Fehlspruch, der noch ungeheuerlicher erscheint, wenn man Flugblättern unter allen Umständen eine Arbeit im Sinne der tischen Kreiswahlvereins inszeniert war. Genosse Gogowsky als einzige Erklärung für ihn den Umstand betrachtet, Berordnung sei. Das sei rechtsirrig. Die Tätigkeit müsse mit hatte gegen zwei Strafmandate richterliche Entscheidung beantragt. daß Professor Weber die Frage, ob der Angeflagte gemein einer gewissen Anstrengung verbunden sein und öffentlich in Einmal follte die Mitgliederversammlung vom 6. November eine gefährlich" fei, noch nicht mit einem unbedingten Ja beantworten die Erscheinung ireten. Wegen jenes Mangels müsse sich die öffentliche Versammlung gewesen sein, die nicht angemeldet war, zu fönnen glaubte. Es scheint, daß die Geschworenen sich durch die Vorinstanz noch einmal mit der Sache befassen. Unendlich häufig dann sollte eine Bestrafung mit 15 M. eintreten, weil der Leiter Erwägungen leiten ließen: ist der Mann nicht gemeingefährlich frant, hat das Kammergericht solch verkehrte Urteile aufgehoben und sofort der Mitgliederversammlung von seinem Hausrecht Gebrauch ge- so besteht die Möglichkeit, daß er nicht in einem Irrenhaus, nicht freigesprochen. Es hätte das auch in diesem Falle tun follen, macht hatte und den zur Ueberwachung der Versammlung ent- in einer Strantenanstalt untergebracht wird und dann von weil Flugblattverbreitung sowie eine Bibel tragen eine öffentlich sandten Wachtmeifter Stöppe zweimal energisch aufgefordert hatte, neuem entsegliche Taten begeht. Solche Erwägungen sind bemerkbare Arbeit im Sinne der Polizeiverordnung sein fann das Versammlungslokal zu verlassen. In beiden Fällen kani das menschlich begreiflich, aber irrig. Was eine Tat ohne Bewußts und überdies das Verbreiten von Flugblättern durch die Reichs­Gericht zu einem Freispruch, da es zu der Ueberzeugung tam, fein, als tranfer oder im Zustande momentaner oder geistiger postgefeßnovelle zu der Zeit, zu der Briefe von der Poft aus daß es sich nur um eine Mitgliederversammlung handele. Die Burechnungsunfähigkeit begeht, ist nicht strafbar, wird in feinem getragen werden, ausdrücklich reichsgefeßlich gestattet ist. Kosten muß die Staatstaffe tragen. Den weiteren Antrag des Kulturlande als strafbar erachtet, darf daher nicht für schuldig erklärt Genossen G., ihm auch die Unkosten für den Termin zu ersehen, werden. Die Frage, bb der Kranke gemeingefährlich ist und welche Ein königlicher" Logisschwindler. lehnte das Gericht ab. Maßnahmen gegen gie Gemeingefährlichkeit zu ergreifen sind, Vor dem Schöffengericht in Köln   stand der Sohn des früheren zu beantworten, ist nicht Aufgabe des Schwurgerichts. Die Königs von Kamerun  , Manga Bell  , ein schneidig gekleideter, bom Vorsitzenden über die Gemeingefährlichkeit gestellte hochgewachsener Negerjüngling. Er gibt an: Ich heiße Hans Bell, bin Artist und mit dem Gouverneur von Butkammer als dessen Diener nach Deutschland   gekommen. Meine beiden Brüder sind Zur Konzeffionspflicht der Privat- Krankenanstalten. Das Urteil des Gerichts, das troz der Bejabung der mildern in Berlin   und studieren Medizin und Jura, der lettere, um in Der Naturheilkundige Riesewetter hatte vergeblich die Ge- den Umstände zu 10 Jahren Gefängnis verurteilte, ist auch deshalb Kamerun   Richter zu werden. Der Angeklagte hatte in Köln  nehmigung zum Betriebe einer Privat- Strantenanstalt nachgesucht. verfehlt, weil die einheitlich vorgenommene unsinnige Zat des Kranten fich als beim Reichshallentheater angestellt ausgegeben, und stets Der Bezirksausschuß in Liegnik wies seine Klage ebenfalls ab. in mehrere Handlungen in eine vollendete und mehrere ver- nach mehreren Tagen ohne Bezahlung der Logisschulden die Das Oberverwaltungsgericht gab aber seiner Revision statt und suchte Totschlagshandlungen aufgelöst ist. Die gesamte Tat, Wohnung gewechselt; verschiedentlich nahm er Kleidungsstücke und verwies die Sache an den Bezirksausschuß zurück. Begründend gleichviel wieviele bedauernswerte Opfer durch fie getroffen waren, Wertgegenstände mit. Der Prinz" wurde unter Zubilligung wurde ausgeführt: Es sei ein Rechtsirrtum, wenn der Bezirks- war einem einheitlichen Willen entsprungen. Es durfte daher nur mildernder Umstände zu drei Wochen Gefängnis ber­ausschuß davon ausgehe, daß mit Bezug auf Verwaltung und eine Handlung angenommen werden: als höchste Strafe hierfür urteilt. Bezüglich mehrerer anderer Diebstähle wurde die Ber Leitung einer Privat- Krantenanstalt jemand dann schon unzuver- fennt§ 213 des Strafgesetzbuchs fünf Jahre Gefängnis. Troß- handlung vertagt. Prinz Bell erkannte die Strafe an. lässig sei, wenn er die für eine ärztliche Behandlung nötigen dem erkannten die gelehrten Richter auf das Doppelte. Kenntnisse nicht befize. Die Gewerbeordnung gehe davon aus, daß

Soziales.

Hans von Ribbed.

Frage gehörte nicht zur Sache, hatte mit der Frage, ob fchuldig nichts zu tun.

In der Verhandlung wurde auf einige Zeit die Deffent.

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Vermischtes.

Ein Raubanfall im Eilzuge.

als Unternehmer einer Privat- Krantenanstalt jeder, auch wenn er lichkeit ausgeschlossen, weil die mit Beleidigungen gegen nicht Arzt sei, konzessioniert werden könne, vorausgesetzt natürlich, Institutionen und einzelne verbrämten Klagen des Angeklagten daß er bezüglich der Leitung oder Verwaltung nicht unzuverlässig über das ihm vermeintlich zugefügte Unrecht die öffentliche fei. Allerdings würde eine Unzuverlässigkeit dann anzunehmen Ordnung gefährden sollten! Das ist eine in den Annalen der fein, wenn der Unternehmer einer Privat- Krantenanstalt nicht deutschen   Rechtsprechung noch nicht dagewesene schwere Verlegung dafür sorgen würde, daß ärztliche Hilfe da sei, wenn sie gebraucht des Begriffes der öffentlichen Ordnung. Gegen fie muß aufs Am Sonnabend 9 Uhr wurde, wie eine amtliche Meldung aus werde. Andererseits würde nur aus dem Umstande, daß der entschiedenste protestiert werden, weil die Befolgung dieses neuen Beuthen   befagt, im Eilzug Nr. 9 kurz vor Bahnhof Beuthen O./S. Unternehmer nicht dauernd ärztliche Hilfe in der Anstalt habe, Prinzips die im Interesse der Gerechtigkeit so dringend erforder- bei Stellwerk 1 im Eisenbahnabteil 2. Klasse eine alleinreifende nicht auf Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung ge- liche Oeffentlichkeit des Verfahrens aufs schwerste gefährdet. Eine Dame von einem Mann schwächlicher Figur, der eine Eisenbahn­folgert werden fönnen. solche Ausschließungsmöglichkeit gefährdet weit mehr die öffentliche müze und Maste trug, überfallen, mit einem Revolver bedroht und Ordnung als die larmoyantesten Klagen eines Kranken. Wie beraubt. Anscheinend ist der Mann, der sich im Zuge befand, aus fann denn, selbst wenn die Beschwerden und Vorwürfe des Ange- der Toilette in das Abteil 2. Klasse eingedrungen. Durch Ziehen Artikel 95 des Einführungsgesetzes zum Bürgernchen Geje- flagten vollständig zutreffend wären, durch sie öffentliche Ordnung buch hebt ausdrücklich jedes Züchtigungsrecht, das einzelne Landes- gefährdet werden? Der Gerichtsbeschluß, der sich auf diesen der Notleine hat er den Eilzug zum Stehen gebracht und ist gesetze den Dienstboten gegenüber direkt oder indirekt einräumten, Standpunkt stellt, ist unbewußt von einer Furcht vor abfälliger dann im Dunkel der Nacht verschwunden. Die Spur wurde auf. Zu diesen Gefindeordnungen gehört auch die ostpreußische Stritit beeinflußt. Die öffentliche Ordnung erheischt das helle fofort mit Bolizeihunden aufgenommen. vom November 1810. Trogdem das Bürgerliche Gesetzbuch und Licht der Deffentlichkeit bis in die dunkelsten Tiefen hinein. Der schwarze Damentasche mit 300 M. in amerikanischem Gelde sowie damit die Beseitigung dieser Prügelparagraphen feit dem Gerichtsbeschluß erschüttert die öffentliche Ordnung, nicht das Ge- eine sehr wertvolle Damenbrosche mit fünf großen Steinen und ein 1. Januar 1900 in Straft ist, gibt es noch preußische Gerichte, die baren des Angeklagten. Möglich, daß dieser Gerichtsbeschluß zur Gepäcichein Hamburg  - Kattowig. Es wird vermutet, daß der Täter das mittelalterliche Prügelrecht lustig weiterleben lassen. Zu diesen Aufhebung des Urteils führt. dieselbe Person ist, die am 4. d. M. im gleichen Eilzuge bei furzem gehört, wie nachstehender Bericht über eine Verhandlung beweist, Aufenthalt in Königshütte ebenfalls eine Damenhandtasche entwendet das Amtsgericht Nauen  . hat. Der Revolver, der gefunden wurde, enthielt noch eine Patrone, während drei abgeschossen waren.

Entwendet wurde eine

Das neunzehnte Opfer der Hamburger Katastrophe.

Eigenartig ist der von der Verteidigung mit anerkennenswertem Mut abgewendete Versuch der Staatsanwaltschaft, aus der Zeugen­Der Rittergutsbesitzer Hans v. Nibbed auf Ribbed( West- aussage des völlig objektiven Fabrikanten Rodstroh das Gegenteil habelland) hatte seine Köchin, die vierzigjährige Witwe Alma dessen herauszulesen, was dieser Zeuge meinte. Ludwig beleidigt, bedroht und mishandelt. Nach den Bekundungen Noch auffallender und für den Wert von Zeugenaussagen und des Angeklagten soll sich die L. sehr renitent benommen haben. für die Auffassungsgabe gedienter Unteroffiziere charakteristisch ist Das Schöffengericht in Nauen   sprach den Angeklagten frei, da er der Widerspruch der Aussage der Gerichtsboten mit der Darstellung In der Nacht zum Sonntag ist, wie aus Hamburg   gemeldet durch das Gebaren der 2. schwer gereizt worden sei und das ihm des Vorfalls durch den Fabrikanten Rockstroh und durch den wird, der Kupferschmied Jankowski im Hafenkrankenhause gestorben. nach der Gesindeordnung zustehende Maß der zurechtweisung 79jährigen Reichsgerichtsrat Männer, eines der bedauernswerten Die Zahl der Opfer der Brandkatastrophe steigt damit auf neun­nirgends überschritten habe. Opfer der Tat eines Geistesgestörten. Um so auffallender und Es um so worden. es Sürfte am Blake ſein, daß das Reichsjustizamt endlich psychologisch interessanter dieser Widerspruch, als es jich um ein i zehn. Gestern find hier wieder drei Opfer des Brandes veerdigt energisch die Richter auf die Notwendigkeit, die Reichsgesehe zu be- ungeheuerliches Ereignis handelte, daß man annehmen sollte, jeder achten, hinweist. Hoffentlich legt die arg mißhandelte Köchin Be- Beuge hätte aufs genaueste den Hergang jich eingeprägt, Blériot   mit seinem Apparat verunglückt. Aus Konstantinopel  rufung gegen das falsche Urteil ein. In Goethes" Faust" wird in und als der nach bestem Gewissen, aber falsch bekundete wird unterm 12. Dezember gemeldet: Als Blériot   heute nach der Auerbach- Keller- Szene von Frosch auf die Grobheit des Herrn Gerichtsbote feinerlei Motive für feine falsche Darstellung mittag eben vor einer großen Zuschauermenge aufgestiegen war, Hans von Rippach hingewiesen.( Thr seid wohl spät von Rippach   hatte. Dieser Widerspruch der Aussagen lehrt aufs neue: wurde der Weroplan vom Wind erfaßt und gegen ein Haus ge­ge- Mensch, an

speist?) Rippach   ist ein Dorf in der Provinz Sachsen  , Ribbed liegt fann nicht einen Vorfall so schildern, wie er sich augetragen hat 1chleudert. Der Apparat ist zerstört, Blériot   blieb unverlegt.

im Brandenburgischen. Dem Sinn der Goetheschen Stelle würde es wenig Abbruch fun, an Stelle Nippach Ribbed zu sehen.

Gerichts- Zeitung.

sondern nur so, wie die Photographie des Vorfalls in seinem Gehirn allmählig geändert ist. Eine dringende Mahnung zur Vorsicht gegenüber Zeugenaussagen von Beamten und eine ein dringliche Mahnung zur größten Vorsicht bei Bejahung einer Schuldfrage wegen Falscheides an alle Richter und Geschworenen.

Flugblattverbreitung eine Arbeit?

Der fünffache Mord bei Jully.

Die beiden Kuhhirten, die den fünffachen Mord bei Jullt verüibt hatten, sind, wie eine Meldung aus Paris   besagt, in einem in der Nähe gelegenen Gehölz, das feit Sonnabend umstellt war, Sonntag früh ergriffen worden.

Zaucherunglüd in Neapel  . Bei Graneli, wo gegenwärtig fünf­Hundert Meter vom Strande   entfernt auf dem Meeresboden Arbeiten ausgeführt werden, und zwar in Preßluft- Caissons, riß die Kette eines Caissons, was einen schweren Unglücksfall verursachte. Die Leichen zweier Arbeiter wurden bereits geborgen. Bier Leute konnten

Zum Attentat im Reichsgerichtsgebäude. Kopfschüttelnd werden unsere Leser das in der Nacht zum Gine öffentlich bemerkbare Arbeit sollte der Sonntag gefällte Urteil in dem Prozeß gegen Groffer gelesen haben. Arbeiter Becker durch Verteilen von Flugblättern am Sonn­Ein Mann, dessen Bewußtseinsstörung schon aus der Art der tag verrichtet haben. Er wurde deshalb von der Straffammer Ausführung seiner Tat zur Evidenz hervorging, ein halb in Nordhausen   auf Grund der Oberpräsidialverordnung vom berhungerter, geist verkümmerter Mensch, dessen zurechnungs- 27. Oktober 1905 zu einer Geldstrafe verurteilt. Das gerettet werden, sie sind schwer verlegt. unfähigkeit im Moment der Tat bon givei bedeutenden Kammergericht als Revisionsinstanz hob das Später haben Taucher festgestellt, daß die fieben Arbeiter, die Bsychiatern nach genauer Untersuchung begutachtet ist, für schuldig Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. nach dem Unglück bei Graneli vermißt wurden, von dem Caisson er­befunden! Ein Kranker auf zehn Jahre ins Gefängnis gefendet! Die Straffammer scheine anzunehmen, daß das Austragen von schlagen worden sind.

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