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Die Bellagle machte Brobeengagement geltend. Das Gericht ver- Das Opfer feines Berufs, ärztlicher Anmaßung und Hand in In der ersten Gruppe- Bergbau erfcheint als besonders urteilte die Beklagte dem Alageantrage entsprechend. Da Kläger Hand mit ihr gehender Verständnislosigkeit sowie der Bereitschaft beachtenswert die Bergwerksgesellschaft Trier , G. m. b. S. Sie ist ganz einfache Schwachstromartikel zu verfertigen hatte, konnte der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, troh der Klarheit der Besizerin der unrühmlich bekannt gewordenen Grube Radbod. Sie Beklagte schon nach einigen Tagen sehen, ob der Kläger für Unschuld des arg Berlegten, Anklage zu erheben, war der Dach- Diefes für die Einnahmen der Gewerkschaften recht kritische Jahr ihren Betrieb brauchbar war. Aus der so langen Fortjehung deder Leopold Schmidt. brachte den neun Aufsichtsräten nur 12 000 M. Tantieme. des Arbeitsverhältnisses muß auf ein dauerndes geschlossen werden. Der Angeklagte, der augenscheinlich an In der zweiten Gruppe springt besonders die Deutsche Gold­Der Kläger fonnte mit Recht die gesetzliche Frist zur Kündigung einem starken nervösen Körperzittern leidet, ist seit einem am und Silberscheideanstalt in die Augen. Sie ist eng mit den Der Kläger fonnte mit Recht die gefeßliche Frift zur Kündigung 24. Oftober 1907 im Betriebe des Maurermeisters Coers erlittenen führenden Kreisen der Banken und ersten Induſtrien verbunden. beanspruchen. 3. Der Monteur S. war für den Fabrikanten Schmidthals Unfall mit diesem Leiden behaftet. Seinen Rentenansprüchen ist Bei ihr sind sämtliche Tantiemen und Gratifitationen fichtbar, fie mit der Anfertigung zweier elektrischer Pianos beschäftigt. Er Er man mit der Einrede der Simulation begegnet und hat ihn dann betragen zusammen 1 225 244 Mart! Das ist der achte Teil wurde aber vor Fertigstellung derselben entlassen und beansprucht unter Anklage des Betrugsversuchs gestellt, nachdem der Assistenz- des attien tapitals!! den restlichen Affordlohn von 36 M. Die Beklagte wendete ein, arzt Dr. Kirchhoff vom Krankenhaus I auf Grund einer brei- Die dritte Gruppe bringt eine Zusammenstellung von Tantiemen daß Kläger auf eigene Rechnung Arbeiten angefertigt und des= halb auch die Arbeitszeit versäumt habe. Das Gericht verurteilte tägigen Beobachtung begutachtet hatte, daß er den Angeklagten einzelner Kaligewerkschaften. In den Abrechnungen der meisten die Beklagte zur Zahlung der 36 M. Denn Kläger habe die Ar- für einen Simulanten halte, der keinen Anspruch auf eine Nente derartigen Betriebe finden sich überhaupt keine Ziffern über die eine 13. Gewinne; diese verschwinden meist unter Generaluntoften. beiten auf eigene Rechnung nicht in der Zeit ausgeführt, die ihm rechtfertigen fönne. In der ersten Verhandlung, die am Insgesamt ergeben sich für die 22 angeführten Gesellschaften vom Beklagten bezahlt wurde. Wenn er da auch einmal die Ar- tober stattfand, mußte Dr. Kirchhoff sein Gutachten dahin ein- bei rund 180 Millionen Kapitalien 2742 641 Mart an sichtbaren beitszeit versäumt hätte, so berechtigt das nach dem Gefeß den Be- schränken, daß er auf Grund der stattgehabten Beweisaufnahme Tantiemen und Gratifikationen! flagten nicht so ohne weiteres, den Kläger vor Fertigstellung der der Ueberzeugung Ausdrud gab, daß der Angeklagte allerdings mit Arbeiten zu entlassen. einem nervösen Bittern behaftet sei. Im übrigen wurde in der Dividenden. 32 Broz. follen, wie für das Vorjahr, diesmal jetzigen Beweisaufnahme durch Arbeitgeber, Arbeitskollegen und wieder an die Aktionäre der Chemischen Werke von H. u. E. Albert Bekannte des Angeklagten klar bewiesen, daß der Angeklagte verteilt werden. Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft Held u. immer feit dem Unfall gezittert hat, auch da, wo er nicht die ge- France bat beschlossen, die Berteilung einer Dividende von 18 Proz. ringste Veranlassung hatte, irgendein Zittern zu markieren. Auf in Vorschlag zu bringen. Für das vorige Jahr wurden 12 Proz Grund dieser Bekundungen erklärte der Obergutachter, Bro- ausgeschüttet. Glückliche Altionäre! feffor Dr. Bruns, er habe nicht den Eindrud gewonnen, daß der Angeklagte ein Simulant fei, er erachte es für unwahrscheinlich, berichtet, eine Steigerung durchgemacht. Dabei war das Angebot Die Schweinefleischpreise haben im Monat November, wie bereits daß das Zittern nicht echt sei. Andererseits müsse er auch betonen, von Schweinen erheblich höher als im Vorjahre. Der Auftrieb von daß eine breitägige Beobachtung im Krankenhaus nicht genügend Schweinen gestaltete sich nämlich im November dieses und der drei fei zum Abschluß eines bestimmten Urteils, er habe seinerzeit auch Vorjahre an 40 deutschen Schlachtviehmärffen in Stid wie folgt: eine längere Beobachtung für nötig erachtet. Auf Grund dieses 1908 Gutachtens beantragte der Staatsanwalt bereits die Freisprechung 868 717 507 902 426 745 des Angeklagten und das Gericht erkannte diesem Antrage gemäß. Er war also nicht nur umfangreicher als im Vorjahre, sondern Mit der Freisprechung ist dem Recht noch nicht Genüge ge­schehen. Wäre Dr. Kirchhoff kein praktischer Arzt, sondern ein geht auch bedeutend über den des November 1906 hinaus. Sogar Kurpfuscher- wer zweifelt daran, daß eine Anklage gegen den getreten, während 1908 und 1906 der Aufirieb abgenommen hatte. im Vergleich zum Oftober ist eine Zunahme des Angebotes ein­Kurpfuscher erhoben wäre, weil er fahrlässigerweise durch falsche So wäre als Resultat der Preisschwankungen im Monat November Diagnose die Heilung oder Linderung des Leidens des Ange- angesichts dieser Entwickelung des Angebotes eher ein Preisrückgang flagten verzögert und durch die auf seinem falschen Gutachten als eine erneute Steigerung zu erwarten gewefen. Statt dessen aufgebaute Anklage verursacht hat? Weshalb sind nicht dem schul- stellte sich der Preis für 1 Kilogramm Schweinefleisch im November digen Beamten wenigstens die Kosten des Prozeffes auferlegt? durchschnittlich auf 1,70 m. gegen 1,68 m. im Oftober. digen Beamten wenigstens die Kosten des Prozesses aufrlgt? Gewiß tragen weniger sie allein als die gemeingefährliche, leider Ein hübsches Trinkgeld. auch vom Reichsversicherungsamt begünstigte, von gewissen oder Weil er den Konflikt mit der Schmidtmanngruppe zu einem fülr tenntnislosen Aerzten genährte Simulantenschnüffelei die Haupt- das Kalisyndikat akzeptablen Ende geführt hat, ist dem Vorfizenden schuld. Wäre die Untersuchung durch den Arzt eine minder fahr- Kemper eine Ehrendotation von 150 000 M. bewilligt worden. Ein lässige gewesen, wären vor Erhebung der Anklage die in der Haupt- hübsches Weihnachtsgeschent! An diesem Geschenk gemessen, muß berhandlung vernommenen Beugen und Sachverständigen gehört, der neu abgefchloffene Vertrag so erhebliche Vorteile für die fo wäre der Justiz die Schande erspart worden, daß auch ihre Syndikatsmitglieder bieten, daß man wohl auch auf eine Weihnachts­Organe ein bedauernswertes Opfer der Arbeit mit einer Anklage gabe für die Arbeiter in Gestalt einer Lohnerhöhung hoffen darf. verfolgt haben, statt den Unglücklichen gegen die Berufsgenossen­Keine Verminderung der Einschränkung. Obwohl der Verfand schaft und deren Vertrauensarzt in Schuß zu nehmen. Ein all im November sich merklich gehoben hat und nach Berichten aus dem gemeiner Sturm der Entrüftung bräche los, wenn gegen einen Ruhrgebiet der stärkere Begehr zurzeit noch anhält, beschloß das bei einer Privatversicherung berficherten Fabrikanten, Kaufmann, Koblensyndikat, die bisherige Einschränkung auch für Januar 1910 Baron oder Gutsbesitzer so vorgegangen würde wie hier gegen bestehen zu laffen. Db man den etwas lebhafteren Abruf nur für einen Arbeiter. Aber da es sich nur um einen Arbeiter handelt, eine vorübergehende Erscheinung hält, oder die Rücksicht auf die registriert bestenfalls die bürgerliche Presse den Fall. Sie kann enormen Lagerbestände den Beschluß veranlaßt hat, wird nicht mit­

Die Post" und der Staatssekretär gegen Sozialpolitik. Der neue Staatssekretär des Innern hat den Beifall der scharfmacherischen Bost" gefunden, weil er sich so überaus vor­teilhaft" von dem Grafen Posadowskh unterscheidet und weil er ferner das Bestreben hat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder in ein besseres Verhältnis zueinander zu bringen. Diesem Staatssekretär meint die" Post" so ziemlich alles zumuten zu dürfen und so sagt sie: Mehr als fraglich aber scheint es, ob das nunmehr doch wieder in Aussicht stehende Arbeitskammergeses ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Bieles ist. Der unternommene Versuch, von außen die Annäherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen, die doch in Wirklichkeit nur von innen heraus aus der freien Ueberzeugung sich vollziehen kann, ist ein bei der Studierlampe ausgeheckter, die tatsächlichen Momente nicht ausreichend berücksichtigender Plan, der sich boraussichtlich nicht nur als ein Versuch mit untauglichen Mitteln herausstellen, sondern das Gegenteil der erhofften Wirkung er­gielen wird." Nach dem bisherigen Berhalten des Staatssekretärs Delbrüd hat er volles Anrecht auf das Lob der Scharfmacher.

aus:

Ist der Verpflichtungsschein des Leipziger Aerzteverbandes rechtswirksam?

Mit dieser Frage beschäftigt sich Dr. Fulda in dem neuesten Seft des Zentralblatts der Reichsversicherungsordnung". Er ge­Yangt zu einer glatten Berneinung. In dem Artikel führt er u. a. Bunächst muß bemerkt werden, daß bei der nachstehenden Gr. örterung der Frage sowohl die moralische Seite als auch die Be­rüdsichtigung unter dem Gesichtspunkte der Standesfrage voll ständig ausscheidet. Es kommt also lediglich die rechtliche Seite in Betracht.

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Die Verpflichtung, welche das Mitglied des Leipziger Ver­bandes diesem gegenüber schriftlich übernimmt, besteht darin, daß es sich auf Ehrenwort verbindlich macht, in den nächsten zehn Jahren keine von dem Berband gesperrte Kaffenarztstelle anzu nehmen. Anscheinend ging die Verpflichtung früher noch weiter, indem die Befristung auf die Dauer von zehn Jahren fehlte; man stand also auf dem Standpunkte, daß man den Urat lebenslänglich verpflichten könne, die von dem Verband gesperrten Stellen

Es gibt nicht nur gesperrte Stellen, sondern auch gefperrte Orte, und wenn auch formell in dem Verpflichtungsschein nur von gesperrten Stellen die Rede ist, so unterliegt es doch keinem Be Senten, zu ben gesperrten Stellen auch die gesperrten Orte zu rechnen. Es entsteht nun zunächst die Frage, ob eine Bestimmung, durch welche der Arzt sich bezüglich der ihm gefeßlich gewährleisteten Niederlaffungsfreiheit in so überaus weitgehendem Maße be­schränkt, als gefeßlich wirksam zu erachten ist? Unter dem Ge­fichtspunkte unferer heutigen Rechtsüberzeugung muß diefelbe ver­

neint werden.

Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat in überaus dankens werter Weise seit Jahren daran festgehalten, daß das öffentliche Intereffe unmittelbar verlegt wird, wenn für die Ausübung des ärztlichen Berufs private Monopole irgendwelcher Art geschaffen und diese der Allgemeinheit gewidmete Funktionen in privatem Intereffe und zu privatem Nußen irgendwie gehemmt und ge­bunden werden.( Entscheidungen in Bivilsachen Band 66, S. 145.) Der Gerichtshof ist aber noch weiter gegangen und hat in der Band 68 Seite 186 und folgende abgedruckten Entscheidung es als unfittlich bezeichnet, daß ein Arzt in der Freiheit der Niederlassung von der Genehmigung des landwirtschaftlichen Verbandes abhängig fein sollte, und zwar zehn Jahre lang für das ganze Gebiet des Deutschen Reiches.

Schlesische Zeitung" boran, die gemeingefährliche Simulanten riecherei begünstigt, in ein System gebracht und mit ihr Aerzte, Behörden und das Publikum infiziert haben.

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1906

1907

1909

442 775

Zollhinterziehungen. Die große Zuckerfirma Gebr. Arbuckles in New- Yort ist, wie New- York Herald " meldet, wegen Boll­defraudationen zu einer Strafe bon 700.000 Dollars verurteilt worden. Gegen die Firma schwebt noch ein ähnliches Verfahren.

Briefkaften der Redaktion.

Die furistische Sprechstunde findet inbenstraße 8, swelter Sof, britter Eingang, vier Treppen,& ahrstuhl wochentäglich abends von bis 9% or statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die

Die Nebernahme der Bürgschaft seitens des Angestellten. Es kommt nicht selten bor, daß, wenn ein Prinzipal den Auftrag eines Reifenden wegen 8weifels an der Kreditfähigkeit des Kunden nicht ausführen will, der Reisende zur Bekräftigung feines Vertrauens die Redewendung gebraucht: Daß. bezahlt, dafür gebe ich meinen Kopf zum Pfande", oder:" Daß wir an bem Kunden nichts verlieren, dafür stehe ich ein." Meist wird diese Bekräftigung des guten Glaubens beiderseits nicht ernst Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Aufcage ist ein Buchstabe und eine Zahl als genommen. In einem vor der 2. Kammer des Berliner Kaufmerkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur mannsgerichts gestern zur Entscheidung gekommenen Fall hatte Beantwortung im Brieffaften tönnen 14 Tage vergehen. Eilige Fragen trage der Prinzipal, der Transportunternehmer U., seinen Atquisiteur man in der Sprechstunde vor. D. beim Wort genommen. Ueber einen bom Kläger zugeführten Stunden entstanden bezüglich seiner finanziellen Lage Zweifel beim Chef, und auf Vorschlag des Akquisiteurs tam man überein, daß letzterer für etwaige Ausfälle voll und ganz einstehe. Als die Schuld später nicht einzutreiben war, zog der Transportunternehmer dem Angestellten den Betrag vom Gehalt ab. Das Kaufmanus gericht entschied, daß dieser Abzug unberechtigt sei und verurteilte den Beklagten zur Herauszahlung der einbehaltenen Summe. Die Bürgschaft eines Handlungsgehilfen gegenüber dem Prinzipal müsse schriftlich erfolgen, mündlich habe sie feine Gültigkeit.

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Aus Induftrie und Handel.

Tantiemen.

Das Reichsgericht anerkennt in diesem Urteile, daß der wirt schaftliche Verband den idealen 3wed verfolge, den ärztlichen Stand ethisch und gesellschaftlich zu heben. Allein es betont, daß gerade um deswillen jedem Arzt die Wahl des Niederlaffungsortes völlig frei bleiben müsse. Von dem Boden dieser Entscheidung aus kann nicht fraglich sein, daß die Unterzeichnung eines Verpflichtungs­fcheins mit dem obigen Inhalt ben guten Sitten nicht entspricht, daß vielmehr die hierdurch von dem Arzt übernommene Ver­Bei den nachstehend aufgeführten Gruppen ist überall das pflichtung das im öffentlichen Interesse demselben gewährleistete freie Niederlassungsrecht in unzulässiger Weise beschränkt und be- Aktienkapital mit Anleihen usw. zusammengestellt. Bei den Gewerk einträchtigt. Wenn der Inhalt des Verpflichtungsscheins den schaften, wo ausdrücklich Anleihe angegeben ist, fehlt der Gesamt­Gegenstand eines Vertrags zwischen dem wirtschaftlichen Verband betrag der Einzahlungen der Gewerken. und dem einzelnen Arzt bildete, so würde, gleichviel ob der Arzt fich für den Fall der Uebertretung der Vereinbarung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet hat oder nicht, die bezügliche Ver- Bergwerksgesellsch. Dahlbusch 9 Aufsichtsräte tragsbestimmung ungültig sein, die ungültigkeit dieser einzelnen Vertragsbestimmung würde aber des weiteren die ungültigkeit des Siegen- Weißenfelser Braun­ganzen Vertrages zur Folge haben, da anzunehmen ist, daß gerade tohlen A.-G. diese Bestimmung das Wesentlichste des ganzen Vertrages bildet, und nach den Intentionen der Parteien der Vertrag nicht aufrecht­erhalten werden soll, sofern die betreffende Bestimmung nicht gültig ist.( Bürgerliches Gesetzbuch§ 139.)

Hierüber läßt das zitierte Urteil des Reichsgerichts in Band 68 auch feinen Zweifel. Wenn nunmehr inhaltlich des oben ange­führten Wortlautes des Verpflichtungsscheins der Arzt zwar keine Bertragsstrafe für den Fall der Uebertretung verspricht, wohl aber sich auf Ehrenwort verpflichtet, die Beschränkung während der zehn Jahre zu beachten, so ist dieses Moment für die juristi­fche Beurteilung gleichgültig. Denn nicht die Vereinbarung einer Vertragsstrate macht den Vertrag zu einem ungültigen, sondern die Vereinbarung der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, und diese Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ist die gleiche, wenn fich der Arzt auf Ehrenwort verpflichtet, wie in dem Falle, wenn er für die Uebertretung eine Vertragsstrafe vereinbart."

Die Auffassung des bekannten Sozialpolitikers, daß der be­rüchtigte Schein eine fittenwidrige Einschränrung der persönlichen Freiheit des Arztes darstellt, deckt sich mit den von uns früher gemachten Auslassungen. Nur meinen wir darüber hinaus, daß Das Ausstellenlaffen des Scheins der Rechtsprechung des Reichs­gerichts entsprechend auch als ein strafrechtlicher Erpressungsver such sich darstellt. Diese Seite der Frage behandelt der Ber fasser nicht.

Bergbau

Direttoren

8 Aufsichtsräte u. Vorstand Bechau- Keibitscher Kohlenw. Glückauf 9 Aufsichtsräte Oberbayerische A.-G. f. Kohlen­bergbau 6 Aufsichtsräte Bergwerksgef. Trier G. m. 5. H. 9 Aufsichtsräte Delöniger Bergbau- Gewerkich. 6 Aufsichtsräte Waldauer Braunk. Ind . A.-G. 5 Aufsichtsräte

Eifert u. Metallindustrie Fr. Krupp A.-G. Eisenwerk Maximilianshütte Metallurgische Gesellschaft Flieder Hütte

Deutsche Gold- und Silber­scheideanstalt

Düsseldorfer Nöhren- u. Eisen­walzwerke Beizer Paraffinfabrik

Kaligruben

Hildburg Aschersleben

Jagd nach einem Simulanten. sie gemeingefährlich die von einigen Berufsgenossenschaften efterengeln und Aerzten geleitete Hebe gegen die unglücklichen Opfer der Salzdetfurth Arbeit wirkt, zeigte eine am Mittwoch vor der Straffammer in Burbach . Hannover geführte Gerichtsverhandlung gegen einen Unfallreniner. Carlsfund Seine vollauf berechtigten Ansprüche wurden abgelehnt, er selbst Lenthe auf die Anklagebant wegen angeblichen Betrugs gezerrt, der llegandershall in dem Versuch der Erschwindelung einer Rente liegen sollte!

00

5 Aufsichtsräte 7 Aufsichtsräte Vorstand

8 Aufsichtsräte

Zantiemen Kapital in in Mart Mill. Mark 81 000 59 940 12,0

48 687 6,5 42 108 6,6 54 814 4,8 12 000 2,0 Anleihe 46 567 1,7 Anleihe 29 503 1,7 374 064 35,3

210 000 274,0 40 000

40 000 18,0 187 564 15,2 7 Aufsichtsräte 215 758 10,3

rate 1 105 944

9 Aufsichtsräte 1 105 244 Gratifikationen 120 000 10,0

7 Aufsichtsräte 5 Aufsichtsräte

9 Aufsichtsräte 7 Aufsichtsräte 5 Aufsichtsräte Gratifikat. usw. 8 Aufsichtsräte 7 Aufsichtsräte 6 Aufsichtsräte 6 Aufsichtsräte 7 Aufsichtsräte

64 824 7,8 40 960 6,7 1764 345 68,0

35 000 24,0 80 000 18,0 61 256

124 764 12,4 44 646 7,0 56 500 8,0 Anleihe 36.066 2,5 Anleihe 12 000 2,0

54 000 2,0 Anleihe 604 232 70,9

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Sohn solle nicht in der latholischen, sondern in der evangelischen Religion Tempelhof , Sch. Teilen Sie dem Rektor mit, daß Sie wünschen, Ihr Unterricht erhalten und legen Sie bei dem Landrat gegen das durchaus gefezwidrige Vorgehen der Polizei Beschwerde ein. Von dem Erfolg feßen Sie uns wohl in Kenntnis. W. M. 46. Nachträgliche Erefution ist zulässig. Schließen Sie mit Ihrer Braut einen notariellen oder gerichtlichen Bertrag, in dem Sie das in einem Inventarverzeichnis aufzuschreibende Eigentum Ihrer Frau anerkennen und auf Ihr Nießbrauchs- und Ver der Mark geheiratet, fo leben Sie beute bereits außer Gütergemeinschaft. waltungsrecht verzichten. W. W. 673. 1. Qaben Sie in Berlin oder Eine etwa bestehende Gütergemeinschaft tönnen Sie durch gerichtlichen oder notariellen Bertrag aufheben. 2. Der Vertrag ändert an der etwaigen Haftung Ihrer Frau für frühere Schulden nichts. G. R. 77. 1. Ja. 2. Ja. Sie müssen fich an das Gerichtsvollzieher amt wenden. Von dort wird Ihnen der zuständige Gerichtsvollzieher zu gewiesen. 8. Ja.$. J. 100 Wegen Gerichtstoften darf Lohnbeschlag­nahme nicht erfolgen. F. K. 19. Nur durch Zufall: Amtliche Mitteilung erhält die Steuerbehörde nicht. die Mitteilung, daß man der betreffenden Kirchengemeinschaft angehört. In Helene 29. 1. Nach dem Gesetz genügt der Praxis wird aber ein Legitimationspapier verlangt, aus dem die Religionszugehörigkeit erfichtlich ist. Die Geburtsurfunde genügt in der Regel. 2. Für jedes der Stinder sind die Gebühren besonders zu bezahlen. -V. P. 21. Die Sündigung ist rechtsgültig. Die Forderung müßte bei dem Gericht des Bezirks, in dem das Grundstück liegt, eingeklagt werden. Der unterliegende Teil hat die Stoften zu tragen. wt. H. Beymestrake. Dem Bater steht ein Recht auf Erziehung gegenüber seinem außerehelich erzeugtem Kinde nicht zu. H. E. Ja. 3. C. 100. a) Auf Anfrage muß der volle Sachverbalt mitgeteilt werden. b) Wenn alle Erben einverstanden sind, würde der Aushändigung nichts im Wege stehen. o) Ueber die Rechte und Pflichten des Testaments vollstreders gibt nur das Bürgerliche Gesetzbuch Auskunft . 3. 2. 25. 1. Das Gesez spricht nur davon, daß der notdürftige Unterhalt dem zur Alimentenzahlung Berurteilten belaffen werden muß. Wie hoch der Betrag ist, ist von Fall zu Fall vom Richter zu entscheiden. 2. Ist der Erzeuger berbeiratet, so muß auch der Mutter und den Kindern ein zur Bea streitung ihres standesmäßigen Unterhalts hinreichender Betrag belaffen werden. 3. Das ist nicht möglich, weil das Urteil rechtsträftig ift. Straßburger 14. 1. Sie find zur Kostenzahlung nicht verpflichtet. 2. Nein. Entlagen Sie im Falle des Todes der Erbschaft, um nicht für die Schulden haften zu müssen. 3. Derartige leberweisungen finden oft statt und sind nur zugunsten der Kranken. Die Aufsicht der Stadt bleibt auch in diesem Falle bestehen. G. 23. 3, O. Mi., Nigdorf. Nein.

W. 13. Ihre Braut tönnte ein Testament errichten und die Eltern dabei aufs Pflichtteil sehen. Das Testament ist gültig, wenn es eigenhändig ge- und unterschrieben, auch mit Ort und Datum der Errichtung versehen ist. Es genügt also 8. B. die Form: Berlin , den 13. Dezember 1909. Su meinem alleinigen Erben sebe ich ein pp. Meine Eltern sehe ich aufs Pflichta teil. Darunter( nicht daneben) muß dann der Name des Erblassers stehen. Ist Ihre Braut minderjährig, so fann fie das Teftament nur vor enem Stichter oder einem Notar erklären. Haynau . Stadtverordneter. 1. Der veranlagte Saz tommt in Frage. Indessen scheitert die Anfechtung der Wahl, wenn es sich um zu Unrecht in die Wählerliste aufgenommene Bersonen handelt, dann, wenn die Wählerliste die Namen enthält. Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts schafft die Wählerliste formelles Recht, so daß auch, wer zu Unrecht darin aufgenommen ist, das Wahlrecht hat. 2. Nichtpreußen haben in den Landgemeinden, nicht aber in den Städten ein Wahlrecht in Preußen. J. H. Nein.

...... yer Marktbericht der städtischen Marktballen- Direktion über den Großhandel in den Zentral- Marktballen. Marktlage: Fleisch: Zufuhr start, Geschäft rege, Preise für Kalbfleisch anziehend, für Schweines fleisch nachgebend. Bild: Bufuhr knapp, Geschäft lebhaft, Bretje feft. Geflügel: Zufuhr gegenügenb, Gefchäft etwas lebhafter, Breise nicht befriedigend. Fische: Bufuhr etwas reichlicher, Geschäft schleppend, Breise wenig berändert. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Preise un berändert. Gemüte, Dbh und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft in Gemüse lebhaft, sonst still, Preise wenig verändert