r. 296. 26. Jahrgang.
Jr.
Gerichts- Zeitung.
Sind Recht und Gerechtigkeit eins?
Vor dem Schöffengericht in Bütow ( Pommern ) spielten fich furz hintereinander folgende Fälle ab:
lose in schmählicher Weise ausbeuten. Nachdem das Reichsgericht in der von uns wiedergegebenen Entscheidung entgegen der Annahme der Reichsanwaltschaft erklärt hat, daß in solchen Fällen auch in strafrechtlichem Sinne Betrug vorliegt, liegt fein Grund für Staatsanwaltschaften vor, die Arbeit zur Verfolgung solcher Betrüger aufzuschieben.
Der Schlußakt eines Liebesromans
hänel, 2öz und Lehmann wegen Betrugs verurteilt. Sie durch ähnliche Inserate Getäuschten ist solchem gemeingefährlichen wollten, führte das Gericht aus, nicht die Arbeit direkt vergeben, da Treiben Arbeitslosen gegenüber zu raten, Strafantrag bei der fie keine zu vergeben hatten, sondern nur Arbeits gelegenheit Staatsanwaltschaft zu stellen. Würde die Polizei und die Staatsvermitteln. Darin liegt der Betrug, da die sich Meldenden an- anwaltschaft nur die Hälfte der Zeit, die sie auf die Möglichkeit nahmen und annehmen sollten, daß der Juferent die Arbeit zu ver- von Drangsalierungen und Anklagen gegen Streifposten, ver geben habe. Wer sich meldete, befam ein Schreiben, daß er ständige Jugendliche und andere politische Verbrecher" verwendet, für 1,50 M. oder 1,85 M. Nachnahme eine Liste von Arbeitgebern zur Verfolgung solcher Schwindelinferataufgeber verwenden, so 1. Eine Körperverlegung, begangen an dem 13 Jahre erhalten fönne. In 180 Zeitungen inferierten die Angeklagten, jedoch würde die Zahl der Schwindelinserate bald abnehmen, die Arbeits alten Hütejungen Otto Henning , brachte den Be- nicht in den altenburgischen, da sie fürchteten, daß der Schwindel sizerssohn Otto Schwarz aus Klößen auf die Anklagebant. bann herankommen werde. Nur wenige Leute bezahlten die Nach Der Junge hatte ihn gereizt und er hatte ihn mit einem nahme und sahen dann zu ihrer Enttäuschung, daß darin keine Arbeit Stode verprügelt. Wie das ärztliche Attest angab, vergeben wurde, sondern erst gesucht werden mußte. Die Angeklagten hatte der Junge auf einem Störperteil sieben blutunterlaufene haben feine großen Einnahmen dadurch gehabt, dagegen große AusStriemen, die ihn zwangen bier Lage zu Bett zu liegen. gaben für Inferate. Die Angeklagten beschlossen nun, sich dem VerDas Urteil lautete auf- sechs Mark- für jeden triebe von Adressen zuzuwenden und inferierten: Hoher Gewinn durch Adressenfchreiben". Ueber 600 Personen meldeten sich Mißhandlung Meier aus Cremerbruch, hatte sich der Arbeiter Emil fchreiben von 1000 Adressen sollte der Besteller 8 m. verdienen fönnen. Reischte zu verantworten. Die Mißhandlung bestand Jeder von ihnen erhielt aber dann nur eine Liste von Firmen, denen darin, daß er durch Beleidigungen gereizt, dem Arbeitgeber er die abgeschriebenen Adressen anbieten könnte. Die Angeklagten er ein paar Ohrfeigen gab, die weiter feine bösen Folgen hielten viele Drobbriefe von den Getäuschten und zahlten an 16 hatten. Dafür muß er nun einen Monat Gefängnis die eingesandten Beträge zurüd. Die Revision der Angeklagten wurde vom Reichsanwalt auffälligerweise für begründet er Der milde Verurteilte ist ein Besiterssohn, der tlärt, da von den Geschädigten im ganzen Urteile eigentlich gar mit harter Strafe belegte ein Arbeiter. In dem milde nicht die Rede sei und immer nur vom Bublifum gesprochen werde. beurteilten Fall war der Mißhandelte ein Stind, gegen das Auch fei nicht genügend aufgeflärt, ob die betreffenden Bersonen die ein gefährliches Werkzeug mißbraucht wurde, in dem anderen Beträge nicht auch gegeben hätten, wenn sie über die Sachlage auf Falle ein Erwachsener, deffen Beleidigung auf der Stelle er- geklärt worden wären. Das Reichsgericht verwarf jedoch am widert wurde. Aber es gibt keine Klassenjustiz, fagen Freitag( mit Recht) die Revision, da der Tatbestand des Betruges unsere Klassenrichter. einwandfrei festgestellt sei. Daß über die Personen der Geschädigten ein gewisses Dunkel walte, fönne als Mangel des Urteils nicht anerkannt werden, da der Kreis der Geschädigten mit genügender Beſtimmtheit gezeichnet ſei.
Hieb noch nicht eine Mart. seines Arbeitgebers, des Besitzers und erhielten für 2,50. M das Material" zugesandt. Durch Ab- zwischen einer armen Näherin und einem Doktor spielte sich gestern
abbrummen.
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Hohen Verdienst für leichte Arbeit
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ſicherte ein Inferat zu, welches von Gößniz aus in Zeitungen erlassen wurde. Das Landgericht Altenburg hat am 10. Sep- Häufig haben wir vor ähnlichen Inferaten, durch die Arbeitstember die Aufgeber dieses Inserats, die Handlungsgehilfen Jung- lofen das Geld aus der Tasche gezogen wird, gewarnt. Jedem
vor dem Amtsgericht Charlottenburg ab. Auf der Antlagebant hatte die Näherin Meta G. aus Charlottenburg Plaz genommen, während ihr ehemaliger Geliebter, Dr. Herzberg, Ansbacher Straße 6, als Belastungszeuge auftrat. Der Anklage, die auf vorfäßliche Sachbeschädigung lautete, lag folgender Tatbestand zugrunde. Dr. Herzberg hatte mit Meta G. bis zum April d. J. ein Liebesverhältnis unterhalten. Als er dies gelöst wissen wollte, erschien die Angeklagte am 9. September in seiner Wohnung, um eine Versöhnung herbeizuführen. Sie fand kein Entgegenkommen. Der ehemals Verliebte erklärte, daß fie für ihn erledigt sei und wies ihr die Tür. Hierüber geriet die Angeklagte in Aufregung und schlug, während der Geliebte sie hinausdrängte, die Glasscheiben einer Flügeltür vorfäßlich ein. So hatte wenigstens der Doktor in seiner Anzeige den Auftritt geschildert. Im gestrigen Termin schwächte er diese Behauptung dahin ab, daß er die Abficht der vorfäßlichen Sachbeschädigung seitens der Angeklagten nicht auf seinen Eid nehmen könne, es sei vielmehr möglich, daß ein unglüdlicher Zufall das Zerschlagen der Scheiben veranlaßt habe. Das Mädchen wurde daraufhin freigesprochen. ( Siehe auch 5. Beilage.)
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