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also bei den Stichwahlen tein Sozialbemotrat gewählt Zwei Tage zubor hatten dieselben Agrarier, die für sich das Geld] worden. Indes handelt es sich in drei Wahlfreifen zusammen noch aus der Staatskaffe fcheffelweise in Anspruch nehmen, die Anträge nicht einmal um 100 Stimmen und es würden drei Sozialdemo- der sozialdemokratischen Fraktion auf Befreiung der Einkommen bis zu 900 M. von der Steuer und auf Uebernahme des Volksschulgeldes traten mehr in den Landtag gewählt worden sein. Das Gesamtresultat ändert sich nun so, daß nur vier auf den Staat resp. Gewährung von Zuschüssen aus der Staats­Sozialdemokraten gewählt sind. Die rechtsstehenden Parteien haben taffe in entsprechender Höhe an die Gemeinden, abgelehnt! durch den nationalliberal- tonservativ- antisemitischen Abgeordneten Lehmann- Jena einen ihnen würdigen Zuwachs erhalten.

Die halbschichtigen Neuwahlen zur Hamburger Bürgerschaft

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Ein brauchbarer" Gefreiter!

Der Angeflagte hat in Wahrnehmung berechtigter Intereffen gehandelt. Das Gefeß sieht auch die Wahrnehmung der Inter­essen dritter Personen vor. Der Angeklagte ist Mitglied der fozialdemokratischen Partei und ohne Zweifel überzeugter Sozial­demokrat. Als solcher hat er das Recht, in seinem Blatte den fozialdemokratischen Ideen und Gedanken Verbreitung zu schaffen. Das sei nach Ansicht des Gerichts der Zweck des Artikels und das genüge, um dem Angeklagten den Schutz des§ 193 des Strafgesetz­buches zuzubilligen."

Soziales.

Prämien für Kaffenbetrüger.

Wegen einer Reihe Mißhandlungen und Schifanen stand der Gefreite Hade vom 177. Infanterie- Regiment vor dem Dresdener   Kriegsgericht. Der erst 19jährige( 1) Angeklagte finden am 1. Februar( allgemeine Wahlen), 18. Februar( Grund- war Stubenältefter und Refrutengefreiter. In seiner Eigenschaft Von der Gewohnheit, geradezu als Prämie für Kaffenbetrug eigentümerwahlen) und 28. Februar( Notabelnwahlen) statt. Wie als solcher hat er sich den Refruten gegenüber als Vorgesetzter auf­Einen Refruten ließ wirkende niedrige Geldstrafen den Arbeitgebern aufzuerlegen, die schon vor einiger Zeit berichtet, haben die drei Parteibereine die gespielt und diese gequält, wo es nur ging. Kandidaten bereits nominiert und in einer großen Reihe Ber- er jo lange stillstehen, bis es dieser nicht mehr aus den Arbeitern die Kassenbeiträge vom Lohn abziehen, die Beiträge Ein anderer mußte 8-10 mal nie aber der Stasse nicht abführen, ist dieser Tage die zweite Straf­fammlungen den Wahlkampf eröffnet. Auf einen wesentlichen Ge- halten fonnte. winn von sozialdemokratischen Mandaten ist kaum zu hoffen, da beugen hintereinander machen und dann längere Zeit kammer des Landgerichts II   abgewichen. Die Angeklagten, Bau­auch die zweite Klasse, die Armenede", nicht ganz erobert zu in beugender Stellung berharren. Mehrfach wurden unternehmer, Architekten Gebrüder Karl und Wilhelm Brandt, twerden vermag, weil der Proporz jede Partei zu ihrem Rechte die Refruten abgeschüttelt und mit Schimpfworten schuldeten der Ortsfrankenkasse Friedenau   an von den Arbeitern Belegt. Ein Rekrut wurde bis zur Erschöpfung in der Stube eingezogenen Beiträgen und Eintrittsgeldern 165 M. Sie wen­tommen läßt. umbergejagt. Der Angeklagte, welcher als ein brauchbarer" beten gegen die Anflage ein, sie hätten bei ihren Bauten große Gefreiter geschildert wird, will das alles nur aus Spaß und Verluste erlitten. Dadurch seien sie gegenwärtig außer Stand gesetzt, irgendwelche Zahlungen zu leisten. Auch hätten sie den Ar­Sera" getan haben! beitern die Abzüge nicht oder nur teilweise gemacht. Der Vor­figende hielt den Angeklagten vor, das Krankenversicherungsgesetz sei zu dem Zweck gemacht, den Arbeiter im Falle der Erkrankung vor Not und Elend zu schützen. Der Gesetzgeber habe das Ver= trauen auf die Ehrlichkeit der Arbeitgeber gesetzt, daß diese die den Arbeitern von ihrem sauer verdienten Lohn in Abzug ge­brachten Beiträge auch in Wirklichkeit an die Krankenkassen ab­führten. Wenn das nicht geschähe und Bauten mit dem Gelde an­berer errichtet würden, so seien schließlich nicht nur die Kranken­kaffen, sondern auch viele kleine Handwerker und Arbeiter die Leidtragenden. Das sei durchaus verwerflich.

Der Sozialistenschreck in Hessen  .

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Bubbach, 20. Dezember. Der hiesige Kreisausschuß hat die Das Gericht nahm minderschwere" Fälle und Wahl des Landtagsabgeordneten Doug zum Bürgermeister der Stadt Buzbach nicht bestätigt. Doug war mit Hilfe mildernde Umstände an und erkannte auf-- 14 Tage mittleren Arrest! der sozialistischen   Stimmen gewählt worden.

Die Schiffahrtsabgaben vor der hessischen Kammer. Mainz  , 20. Dezember. Drei dem Zentrum angehörende Land­tagsabgeordnete haben in der Zweiten Sammer folgende dring liche Anfrage an die Regierung gerichtet: Wie stellt sich die großherzogliche Regierung zu der Frage der Einführung von Schiffahrtsabgaben? Ist sie bereit, durch ihren Vertreter im Bundesrate die Stimme Heffens gegen die Einführung von Schiffahrtsabgaben abgeben zu lassen?

Kandidaturen

im Reichstagswahlkreise Mülheim- Wipperfürth. Der Führer der Kölner   Jungliberalen, Rechtsanwalt Falk in Köln   ist am Sonntag definitiv als Kandidat der Liberalen für die bevorstehende Ersagwahl zum Reichstage aufgestellt worden. Die Christlich   sozialen stellen gemeinsam mit dem Bunde der Landwirte den Pastor öhmann auf. Das ist für die Sozialdemokratie günstig, da die beiden Parteigruppen früher für die Nationalliberalen eintraten.

Wer ist gemeint?

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Unter der Stiahmarte: Aus der Firma christlich- sozial bringt bas nationalliberale, Siegener Voltsblatt nachstehende viel­agende Notiz: Es war einmal im schönen Orte Friedensdorf  . Da paffierte eine ganz wunderliche, aber höchft liebliche Geschichte, die selbst einem Reichstagsabgeordneten Stopfschmerzen bereiten fönnte. Wir aber werden sie uns merken für passende Gelegenheiten. Denn wenn wir heute indiskret wären, so würde wahrscheinlich der Er­folg höchstens der sein, daß Herr Schad einen Kollegen in der Nervenheilanstalt" befame. Wir aber wiffen jest, weshalb Herrn Schack an gewisser Stelle so energische Verteidigung erwuchs. Ja, Hoch die Triole! Weshalb hier nur die sittliche Entrüstung des Bolt" sprach­Los ist?" Die christlich- sozialen Blätter und die Fraktion der Wirtschaft­ichen Vereinigung, zu welcher die christlich fozialen Abgeordneten Behrens und Dr. Burchardt gehören, fönnen zu diesem An­riff unmöglich schweigen, denn indirekt behauptet das national liberale Blatt, daß seine Enthüllungen einen Abgeordneten der ge­nannten Fraftion fchwer fompromittieren und als Parlamentarier

tperden.

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Fürstliche Portofreiheit.

frankreich  .

Für die Sonntagsruhe.

Belgien  .

Sozialdemokratische Schöffen.

Baris, 19. Dezember. Heute nachmittag wurde vor einem an der Place de l'Hotel de Ville gelegenen Warenhause, das trop des Sonntags geöffnet war, eine Kundgebung veranstaltet, um die Schließung des Gefchäftes zu erzwingen. Es tam zu Zusammen stößen mit der Polizei, wobei ungefähr 30 Verhaftungen Der Staatsanwalt beantragte dennoch eine unter dem Betrage vorgenommen wurden. Am Abend veranstalteten Handlung der unterschlagenen Gelder zurückbleibende Strafe, nämlich 100 M. gehilfen wegen Nichtanitvendung des Gesetzes über die Sonntags- Geldstrafe. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu je 200 M. ruhe an mehreren Stellen und gebungen, wobei in Material: Geldstrafe. Das ist eine im Verhältnis zu der gesetzlichen Straf­warengeschäften, die geöffnet waren, Berwüstungen angerichtet androhung noch immerhin geringe Strafe. Aber sie gewährt doch wurden. Als die Polizei einschritt, fam es zu Tätlichkeiten, bem Kassenbeiträge Unterschlagenden wenigstens teine Prämie. wobei einige Bolizeibeamte verlegt wurden. Mehrere Personen§ 82b des Strantenversicherungsgesetzes bedroht Arbeitgeber, welche den von ihnen beschäftigten Personen Lohnbeträge bei der Lohn­wurden verhaftet, zahlung in Abzug bringen, die Beträge aber in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, oder die berechtigte Gemeinde- Krankenversicherung oder Brüssel, 18. Dezember.( Eig. Ber.) Gestern wurde im Brüffeler Strantentasse zu schädigen, den letteren vorenthalten, mit Ges Gemeinderat an Stelle des zum Bürgermeister gewählten Schöffen fängnis, neben welchem auf Geldstrafe bis zu 3000 M. sowie auf Mag der Sozialist Vandendorpe gewählt. Das Mandat, Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann. Nur bisher Befitz der Liberalen, wurde den Sozialisten vom Bürger- bei Annahme mildernder Umstände kann ausschließlich auf Geld­me ister mit der Motivierung angeboten, daß ihnen ent- strafe erkannt werden. Würde sich die Praxis endlich einbürgern, sprechend der Stärke ihrer Fraktion dieser Siß gebühre. Der daß regelmäßig auf Gefängnisstrafe und bei Annahme mildernder Bürgermeister hob in seiner Antrittsrede hervor, daß ihn der Ein- Umstände auf vierziffrige Geldstrafe erkannt wird, so würde diese tritt eines zweiten Sozialisten das Amt des Finanzschöffen be- Art von Unterschlagung von Arbeitergroschen wohl bald aufhören. findet sich im Besitz des Genossen Grimard die Zeiten, da eine solche Auffassung existiert habe, Auf dem Dominium Gallwit( Schlesien  ) arbeitete eine Witwe, fchrede", Er nahm dabei Gelegenheit, die umsichtige und die zwei fleine Kinder zu ernähren hatte. Ihr Tagelohn betrug feien vorbei. praktische Arbeit Grimards der übrigens die Geschäfte der 80 Pf. Da fie öfter darben mußte, weil der färgliche Lohn für Hauptstadt oft in Abwesenheit des verstorbenen Bürgermeisters drei Personen nur sehr fümmerlich ausreichte, nahm sie eines Tages, als gerade Kartoffeln für das Vich gefocht wurden, aus Demot geführt hat mit allem Nachdruck zu betonen. dem Kartoffeldämpfer eine Handvoll zerstampfter Kartoffeln, um damit ihren Hunger zu stillen. Für diese verzweifelte Tat belegte ber Inspektor Hahn die Frau mit 30 Pf. Gelbftrafe und fündigte der Frau für den Wiederholungsfall 1 M. Strafe an. Die Frau äußerte sich später zu einer Mitarbeiterin, daß sie bei solcher Be­handlung am liebsten vom Gute weggehen möchte. Das erfuhr der Inspektor, der die Frau zu sich kommen ließ und sie mit Faust­schlägen auf Kopf und Rücken traktierte. Als die Frau Sonnabends ihren Lohn in Empfang nehmen wollte, erhielt sie ihn nicht. Sie mußte also über den Sonntag mit ihren Kindern hungern. Erst Montag erhielt sie den sauer verdienten Lohn, wovon ihr nun noch eine Mark Strafe abgezogen wurden. Der Abzug ist durchaus rechtswidrig.

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nicht wer

In der der Trauerkundgebung für König Leopold gewidmeten heutigen Sigung des Gemeinderats gab Camille Guysmans bom sozialdemokratischen Standpunkt eine Charakteriſtik des ver storbenen Herrschers, die sich natürlich nicht mit der loyalen deckte. Italien  .

Eine neue Erklärung Sonninos.

Laubarbeiterfreuden.

Gin

öglich machen würden. Der Einwand, daß den eventuell zum Rom  , 20. Dezember. Rammer. In der Debatte über die greifen verpflichteten Personen von den hier angedeuteten Bor  - ministerielle Erklärung führte Ministerpräsident Sonnino in fangen nichts bekannt sei, kann nicht gemacht werden, denn man Beantwortung verschiedener Reden über die Lösung der Krise aus, braucht ja nur das nationalliberale Blatt aufzufordern, deutlicher zu er habe geglaubt, sich an die bedeutendsten Mitglieder der ver­schiedenen Gruppen der großen tonstitutionellen liberalen Partei Also Geldstrafe, Prügel und Schikane, weil die arme Frau wenden zu sollen, um ihre Mitwirkung bei dem Reformwerke zu erbitten. Er versicherte, daß er bei dem Studium der Reformen ihren Hunger mit einer Handvoll Vichfutter stillen wollte. niemals die Leistungsfähigkeit und die solide Grundlage des Anrufen des Gerichts würde der Frau zu ihrem Rechte verhelfen. Budgets aus den Augen verlieren werde. Parlament und Land Leider gehört sie aber dem Landarbeiterverband nicht an, der ihre tönnten in einigen Wochen die Vorlegung fonfreter Gefeßentwürfe Rechte gern durchführen würde. Dringend not tut der Zusammen­erwarten. Auf die Frage, ob das Ministerium eine Majorität schluß der Landarbeiter in dem Verband( Michaelkirchplatz 1). befize, erwiderte der Minister, er habe Vertrauen zu der Weis- Genoffen, die während der Feiertage nach Hause reisen, sollten heit und dem Patriotismus der Kammer. Wenn die Regierungs  - es nicht unterlassen, auf dem Lande zum Anschluß an den Verband entwürfe dem Lande Gewinn brächten, so würden sie auch zweifel- zu. werben. los die Billigung des Parlaments finden. Für den Augenblick Ist ein Unfall auf dem Wege aur oder von der Arbeit bitte die Regierung nur um furges, wohlwollendes Abwarten. ( Lebhafter Beifall.) Hierauf wurde die Debatte geschloffen und bas provisorische Budget mit 224 gegen 65 Stim men angenommen.

Die deutschen Landesfürsten und außer ihnen auch die Familie Thurn und Taris haben das Privileg der Portofreiheit. Von diesem Brivileg machen sie den ausgiebigsten Gebrauch; ist doch jüngst fest gestellt worden, daß eine fürstliche Molkerei ihre Produkte, mit denen fie Handel treibt, portofrei versendet. Einen besonders markanten Fall teilt jezt das Berliner Tageblatt" mit. Nach der Darstellung welche bes genannten Blattes hat eine herzogliche Hofverwaltung wird leider nicht gefagt bei einem Handelshause für die herzog liche Forstadministration Waren im Gewicht von 300 Kilogramm ge­kauft und dabei vorgeschrieben, daß die Sachen in Postpaketen mit dem Aufdruck Herzogliche Angelegenheit" zu senden sind. Mit diesem Aufdruck versehen hatte die Post die Sachen gratis zu befördern. Das Postporto, das ein gewöhnlicher Sterblicher hätte bezahlen müssen, würde sich auf 56,50 m. belaufen haben. Natürlich würde dieser gewöhnliche Sterbliche solche Quantitäten nicht der Post, sondern der Bahn zur Beförderung übergeben haben. Dort hätte er an Fracht 5,40 m. bezahlen müffen.

Die Beseitigung dieses durch nichts begründeten Brivilegs ist im Reichstage von sozialdemokratischer Seite mehrfach verlangt, vom Staatssekretär Straette jedoch immer verteidigt worden. Die deutschen Fürsten müffen vom Bolle für ihre Arbeit so horrend be­zahlt werden, daß sicherlich kein Anlaß besteht, ihnen auch noch be­fondere Zuwendungen zu machen.

Die unerfättlichen Agrarier.

Aus der Partei.

Der französische   Parteitag.

Wegen der im Mai stattfindenden Stammerwahlen tritt der Barteitag ber geeinigten Sozialisten schon am 6. Februar zusammen. Als Stongreßort ist von der Mehrheit der Föderationen Nimes  Die Tagesordnung weist zunächst die vom Kon bestimmt worden. greß in St. Etienne überwiesenen Punkte: 1. andpropaganda ( Bericht der Spezialkommission); 2. Wahltampagne( Taktik und materielle Organisation); 3. Steform des Parteistatuts auf, woran sich die sieben vom Internationalen Bureau auf die Tagesordnung des Kopenhagener Kongresses gefeßten Gegenstände anschließen. Indes wird die zur Verfügung stehende Zeit von vier Tagen eine gründliche Diskussion dieser Fragen nicht gestatten, da namentlich die durch den Kampf um den Propora ganz berwirrte Wahlfituation alveifellos den Anlaß zu langen Debatten geben wird. Mandatsverzicht Jules Guesdes?

Die Unerfättlichkeit der Agrarier ist im Altenburger Landtage wieber einmal in traffester Weise zu tage getreten bei Beratung einer Betition der Landwirtschaftstammer des Herzogtums, bie untündbare Tilgungsbarlehne Baris, 18. Dezember.  ( Eig. Ber.) Jules Guesde   trägt sich bon der Altenburgischen Landesbank forderte. Bezwedt wird damit eine Entschuldung der mittleren und größeren mit dem Gedanken, in ben tommenden Wahlen nicht mehr zu Bauern. Die ganz leinen Bauern sollen nicht fandidieren. Der Grund ist sein trop des einjährigen Urlaubes, ben berüdjichtigt werden. Nur Bauern, die zum allermindesten er vor givei Jahren genommen hat, nicht gebessertes Befinden. An zwei Hektar Land befizen, sollen auf Staatstoften entschuldet werden. den parlamentarischen Arbeiten der Fraktion teilzunehmen war Die agrarischen Vertreter im Landtage, die dank einer verschimmelten unserem Genoffen versagt und für ihn ist wie er einem Redakteur Gefeßgebung die Majorität im Landtage haben, troßdem sie am bes Temps" gesagt hat ein Leben neben ber Aftion eine wenigsten Steuern bezahlen, ftimmten im Chorus das Dual, die Dante in seiner Hölle vergeffen hat. Guesdes Merate Lied bon der Notlage ber Landwirtschaft an, trogbem wollen es indes mit einer neuen Stur versuchen, von der sie sich Bauern die Altenburger mit anerkanntenmaßen au den Erfolg versprechen, und in diesem Falle wird Guesde wiederum wohlhabensten Bauern im Deutschen Reiche gehören. Ihr Gejammer kandidieren. Die Wahlkampagne selbst ist nicht anstrengend, da er wurde selbst dem mit ihnen an einem Strange ziehenden Staats- nur in awei Versammlungen, in, Roubair uno der Borstadt minister Borries zu dumm, sodaß er mit dürren Worten er Batrelos zu sprechen brauchte. Dag die Straft des Gründers flärte, die Betition gehe zu weit, die Lage der Landwirtschaft sei der französischen   Arbeiterpartei der Sache des Sozialismus er nicht so schlecht, wie fie von der Landwirtschaftskammer gefchildert halten bleibe, wünscht mit den französischen   Sozialisten die ganze

Zum preußischen Parteitag.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Wahrnehmung berechtigter Intereffen.

versicherungspflichtig?

Jm Unfallgesetz ist der von sozialdemokratischer Seite ge= stellte Antrag, die Versicherungspflicht auf alle Unfälle auf dem Wege vom Hause nach der Arbeit und von der Arbeit nach Hause auszudehnen, abgelehnt. Unfallversicherungspflichtig ist aber dennoch ein Unfall auf dem Wege nach oder von der Arbeitsstätte, wenn der Unfall mit dem Betriebe im Zusammenhang steht. Es ist vom Reichsversicherungsamt wiederholt anerkannt, daß das Tragen von Arbeitsgeräten als eine Betriebstätigkeit aufzufassen und demgemäß Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeits­stätte unter besonderen Umständen versicherungspflichtig sind. Gin jetzt veröffentlichtes Urteil des Reichsversicherungsamtes be­stätigt diese zutreffende Bragis. Der Sachverhalt war folgender: Die Witwe M. wohnt bei ihrer Tochter B. in M. Beide be­arbeiteten miteinander das Feld des B. Am 3. August 1908 kam die Witwe M. auf dem Rüdwege vom Felbe su Falle und erlitt einen Bruch des rechten Unterschenkels. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für die Provinz Sachsen  , Sektion Erfurt­Land( Kreisausschuß), lehnte die Gewährung einer Rente ab. Die Ablehnung begründete die Berufsgenossenschaft in folgender Weise: Wege von und zu der Arbeitsstätte gelten nicht als zum Be triebe gehörig. Unfälle, welche auf ihnen sich ereignen, gelten nur dann als versichert, wenn sie mit der Arbeit im ursächlichen Zu­fammenhange stehen. Da dies vorliegend nicht der Fall ist, kann der Verletzten ein Schadenersah nicht gewährt werden. Die von der Berlebten gemachte Ginwendung, daß sie Arbeitsgeräte von der Arbeitsstelle habe zurückbringen müssen, ist nicht stichhaltig, da das Tragen des Rechens sie in ihrer Bewegungsfreiheit nicht hinderte und somit nicht Ursache des Unfalles war. Die gegen den vorstehenden Entscheid eingelegte Berufung wurde vom Schiedsgericht mit folgender kurzen Begründung au rückgewiefen:

Auf die rechtzeitig eingelegte Berufung mußte, wie geschehen, erkannt werden, da Unglücksfälle landwirtschaftlicher Arbeiter außerhalb der Betriebsstätte auf dem Heimwege einen Renten­anspruch in der Regel nicht begründen, ein Ausnahmefall hier aber nicht vorliegt."

versicherungsamt hob die Vorentscheidungen auf und erkannte den

Der hiergegen eingelegte Rekurs hatte Erfolg. Das Reichs­Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt an. Begründend führte das Reichsversicherungsamt folgendes an:

werde. Der Kern der Petition ist die Forderung, von der Landes- Internationale. bant, für die jetzt 4 prozentigen Sypothekendarlehen 31, prozentige zu bekommen. Aber nur für die Agrarier. Die anderen Als Delegierter für den Wahlkreis Merseburg  - Querfurt  " Die Klägerin hatte am Unfalltage mit ihrer Tochter auf Berufsstände mögen sehen, wo sie bleiben. Brutal erklärten die deren von ihnen gemeinschaftlich bewirtschafteten Grundstüd Mee agrarischen Vertreter, fie hätten feine Verpflichtung, für wurde Genosse Konrad Müller Schfeudis gewählt. gewendet und trug den zur Wirtschaft gehörigen Rechen nach Haus, andere einzutreten. Vorläufig handelt es sich um als fie durch Hinfallen verunglückte. Dieser bei dem Transport 82 Millionen, für die der einprozentige Binsnachlaß begehrt wird, eines Betriebsgerätes geschehene Unfall war also ein Betriebs­was für die Landesbank einen Verlust von 160 000 m. jährlich ausmachen wird. Diese Summe entgeht der Staatstasse, wofür 8u 50 Mart Geldstrafe verurteilte das Schöffengericht in unfall, für den die Beklagte einzutreten hat. Deshalb war dem dann ein Steuertermin im Jahre von den Steuerzahlern ranfenhausen den Genossen Zorn vom Saalfelder   Returse stattzugeben und der Auspruch dem Grunde nach für ge= mehr erhoben wird. Mit Recht erklärte der Abg. Genoffe Rappler, Boltsblatt", weil er in einer Polemit gegen die Frankenhäuser rechtfertigt zu erklären. Die ziffernmäßige Feststellung der Rente die Betition fei nicht wert, unterstützt zu werden. Aber der von ihm gestellte Beitung" von Tratsch- und Klatschpresse" gesprochen hatte. Das ist der Beklagten   überlassen worden, da die Unterlagen hierfür Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wurde abgelehnt und auf Gericht billigte dem Angeklagten die Wahrnehmung berechtigter nicht genügen." Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben ist es also Antrag des Junkers von Thummel, des Führers des Bundes der Interessen zu, tam jedoch toegen formaler Beleidigung zu obiger Landwirte im Herzogtum, befchloffen, folde Darlehen zur Strafe. Interessant ist, was der Vorsitzende über den§ 193 hin und wieder möglich, Entschädigungsansprüche für Unfälle auf dem Gang zur Betriebsstätte oder auf dem Heimwege durchzusetzen. Entschuldung des Großgrundbesizes einzuführen. I ausführte:

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