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Mittwoch,

Nr. 298. 26. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. 2. Tezember 1909.

Das Lourdes Wunder in der Berufungsinitanz.

Meg, 20. Dezember.

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Erpreffung gegen Tante Voß?

Buße an die Hamburger   Firma einbrachte. Die Verurteilten legten Revision ein, hatten damit auch Erfolg. Die Sache wurde an die Duisburger   Straffammer zurüdverwiesen, und gelangte nun am Sonnabend abermals zur Verhandlung. Das Resultat war für bie Angeklagten noch ungünstiger, indem nicht nur auf dieselbe Strafe und Buße erkannt, sondern die Angeklagten auch noch zu weiteren 10 000 M. Buße an die Konkurrenzfirma Wilh. Lesko in Radebeul   bei Dresden   verurteilt wurden. Eine Anzahl wei­terer Konkurrenten wurde auf den Privatflageweg verwiesen. Das Charakteristische des Prozesses ist jedenfalls das Zugeständnis der fachverständigen Gutachter, daß das Kunstprodukt so täuschend nachgeahmt ist, daß es durch Analyse nicht gelingt, den" Fruchtsaft" als Kunstprodukt zu bezeichnen.

Tierhalterhaftung.

ter sich in das Empfinden des Arbeiters nicht hineindenken können. denen es denn auch eines guten Tages gelang, die Angeklagten Unbewußt werden die Richter von dem Klasseninteresse der Unter- in flagranti bei der Fabrikation ihres garantiert reinen Frucht­nehmerklasse beherrscht. Hinzu tritt die moralische Verwirrung, faftes" zu überraschen. Es erfolgte dann die Strafverfolgung, die insbesondere auf geistig genügsame Personen die Segartikel die den angeklagten Chemikern je 1500 M. Strafe und 10 000 W. der Ordnungspresse" gegen die Arbeiter ausüben, ihren Sinn für Moral und Recht untergraben. So find Klassenurteile, wie die Seute begann vor dem hiesigen Landgericht unter Vorsiz des in diesem Prozez gefällten des Schöffen- und Landgerichts er­Landgerichtsrats Dr. Wolf die Berufungsverhandlung in dem flärlich. Eine Aenderung kann lediglich durch Aenderung der Ge­Beleidigungsprozeß des Mezzer Arztes Dr. Ernst gegen Dr. Müller und den Meyer Aerzteberein. Wie der richtsorganisation, durch Einführung von Richtern herbeigeführt Vorwärts" feiner Zeit berichtete, war Stläger mit seiner Klage werden, die vom Volt und aus allen Schichten des Volkes gewählt Anfang Mai vom Schöffengericht abgewiefen. Das Gericht hat für werden. ertiefen erachtet, daß Kläger   die Menge bewußt irreführen wollte. Zu der heutigen Verhandlung ist ein noch mächtigerer Zeugen- und Sachverständigenapparat aufgeboten als zu der ersten Verhandlung. Unter der Anklage der versuchten Erpressung hatte sich vor der Zu Grunde liegt eigentlich der ganzen Sache bekanntlich die ersten Straffammer des Landgerichts II   der Dr. jur. Mag Müller angebliche Heilung einer Frau Rouchel aus Meg vom aus Groß- Lichterfelde   zu verantworten. Der Vater des Ange­Der Vater des Ange­Lupus durch ein, Wunder" in Lourdes  . Die in der Mitte klagten war Inhaber eines Anteils an der Bossischen Zeitung" der achtziger Jahre an Zupus erkrankte Frau Rouchel unternahm G. m. b.., den er auf 330 000 m. berechnete. Da Dr. Müller 1903 eine Wallfahrt nach Lourdes  . Dr. Ernst gab ihr ein Attest fich wider den Willen seines Vaters verheiratet hatte, bestimmte Der Handelsmann Josef S. aus D. war bei seinem Bruder, mit, in dem er ihr den Lupus   bezeugte. Nach der Rückkunft der dieser in seinem Testamente, daß sein Sohn Mar vom Anteil an dem Handelsmann Franz D. als Kutscher   angestellt. Er verun Frau Rouchel fanden sich zwei Perforationen, die sie im der Bossischen Zeitung" ausgeschlossen werden, jedoch dafür eine glüdte am 7. Juni 1905 auf der Landstraße dadurch, daß beide Geficht gehabt, geschlossen. Dr. Ernst bezeugte dann Frau Summe von 55 000 W. in baar ausbezahlt erhalten sollte. In Pferde des schwer beladenen Wagens infolge Vorbeifahrens eines Rouchelin einem neuen Attest, баб sich in ihrem dem Testament war dabei ausdrücklich bemerkt, daß der Sohn Mar Automobile durchgingen, wobei er überfahren und schwer verlegt Bustanbe eine vollständige Umwandlung vollzogen habe. nicht geschädigt oder benachteiligt werden solle, die Bestimmung wurde. Auf Grund des Tierhalterparagraphen( B. G.-B.§ 823: Man mußte nach der Fassung dieses neuen, ziemlich ausführlichen über den Ausschluß des Sohnes von dem Zeitungsanteil fei nur wird durch ein Tier der Körper oder die Gefundheit eines Men­Atteftes der Meinung sein, daß der Lupus geheilt sei. Diese Auf- wegen seiner Ehefrau erfolgt. Nach dem Tode des Vater ließ der schen verlegt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, faffung benugte denn auch die katholische Presse in weitestem Maße. Angeklagte den väterlichen Anteil durch einen Bücherrevisor feft- dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen) ver­Der Mezer Aerzteverein stellte daraufhin nach eingehender Unter- stellen und hierbei wurde dann ermittelt, daß dieser Anteil min- flagte nun Josef S. seinen Bruder auf Schadenersatz. Das Land­fuchung fest, daß eine Heilung nicht vorliege und die beobachtete Besse- bestens dreimal soviel wert war, als Müller sen. ihn eingeschäßt gericht Paderborn   und das Oberlandesgericht Hamm verurteilten rung auf natürlichem Wege erklärbar sei. Es erwies sich nämlich, daß die hatte. Tatsächlich haben denn auch die 5 Geschwister des Angeklag- den Beklagten zur Zahlung. Seine Revision wurde am 22. No­Perforationen auf eine Quesinfektion zurückzuführen gewesen seien. ten ihre Anteile für 150 bis 200 000 m. an die übrigen Gesell- vember vom 4. Zivilsenat des Reichsgerichts als unbegründet zu Hauptsächlich die heftigen Angriffe der flerifalen Preise veranlaßten nun schafter der Vossischen Zeitung" verkauft. Der Angeklagte fühlte rüdgewiesen. Die Feststellungen des Berufungsgerichtes, heißt es den Aerzteverein für den 10. April 1905 eine erneute Sigung sich nun im Hinblick auf die Bestimmung des Testaments, er solle in dem jezt zugestellten Urteil, daß die Pferde durchgegangen sind zusammenzuberufen. In diefer gab der an ihr teilnehmende Chef nicht benachteiligt werden, geschädigt und richtete deshalb an die und den Kläger   ein eigenes Verschulden nicht trifft, sowie daß der arzt bom konstatierungsbureau in Lourdes  , Dr. Boiffarie, der die Geschäftsleitung der Boffischen Zeitung" Briefe, in denen er volle Kläger als Knecht gegen Wochenlohn im Gewerbebetriebe des Be­Lupusheilung vorher in allen Tönen in die Welt hinauspofaunt hatte, Entschädigung verlangte. Im Weigerungsfalle drohte er, eine flagten angestellt sei und daß von einer stillschweigenden Aus­ben Standpunkt, eine Lupusheilung liege vor, auf. Dr. Ernst behauptete Anzeige wegen Steuerdefraudation und Urkundenfälschung zu erschließung der Tierhalterhaftung nicht die Rede sein könne, find in dieser Sigung, längst schon die Diagnose Lues   gestellt zu haben. ftatten. Dem legten Briefe fügte er noch einen Schriftsah bei, in rechtlich bedenkenfrei getroffen. Die dagegen gerichteten Revisions­Darauf erwiderte Dr. Müller nach einem Bujaz zu dem Protokoll, dem er der Staatsanwaltschaft anzeigte, daß der Staat schon seit angriffe sind unbegründet. der zur Festlegung der wörtlichen Genauigkeit auf seinen Antrag Jahrzehnten von der Geschäftsleitung der Bossischen Zeitung" nachträglich mit Genehmigung des Aerztevereins angeschlossen wurde in der Steuerleistung benachteiligt werde. Die Zeitung versteuere Wenn das wahr ist, dann müßte man ja annehmen, daß Herr nur 3 290 800 M., während ihr wirklicher Wert 15 bis 20 Millionen Dr. Ernst in feinem bekannten Atteste die Diagnose Lues absichtlich Mark betrage. Diese Briefe wurden von dem Mitinhaber der und wissentlich verschwiegen habe." Das ist der Hauptpunkt, Voffischen Zeitung", Regierungsaffeffor Rothe, der Staatsanwalt­auf den sich die Klage wegen Beleidigung stüßt. Dazu kommt noch schaft übergeben. Diese erhob darauf gegen Dr. Müller Anklage. eine spätere vom Kläger weniger schwerwiegend aufgefaßte Be- Bor Gericht behauptete der Angeklagte, er habe sich für berechtigt merkung des Dr. Müller in einem Schriftstück, das diefer fertigte, gehalten, von der" Boffischen Zeitung" eine Entschädigung zu ver. um sich gegen die verschiedenen Beschuldigungen des Dr. Ernst aus- langen, da er tatsächlich um rund 150 000 M. geschädigt worden zulaffen. Nicht das beste Zeichen für Dr. Ernst ist es, daß er fei. Es sei ihm auch nicht darauf angekommen, von der Gesell­wider besseres Wissen das Zeugnis des Dr. Müller für die schaft Geld zu erpressen, er habe vielmehr nur die Feststellung des Heilung der Frau Rouchel anführte, was die fierikale Seite Wertes der Anteile erwirten wollen. Nach eingehender Beweisauf­natürlich in jeder Weise ausgenutzt hat und noch ausnut, trotzdem nahme gelangte das Gericht zu der Auffassung, daß dem Ange­Dr. Ernst dem Dr. Müller seinerzeit eine schriftliche Erklärung ab flagten zwar ein Anspruch an die Bossische Zeitung" nicht zustehe, gab, daß er bedauere, diefe Angabe wider befferes wissen gemacht daß er aber wohl im Glauben gewesen sein möge, er habe einen zu haben. Ueber den Ausgang der Berufungsverhandlung werden wir befolchen. Die Straftammer erachtete daher nicht versuchte Er­Ueber den Ausgang der Berufungsverhandlung werden wir be- preffung, sondern versuchte Nötigung für erwiesen und erkannte richten. gegen den Angeklagten auf eine Geldstrafe von 300 m.

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Gerichts- Zeitung.

Berrufserklärung.

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faffen.

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Gegen die Warenhausdiebinnen

Frech, großschnauzig und doch feige.

Der Geschäftsführer des Bundes der Landwirte, Landwirt Wilhelm Weber, soll den Geschäftsführer des Deutschen Bauern­bundes, Johann Moll, mit den in der Ueberschrift angegebenen Worten in einem Flugblatt gekennzeichnet haben. Anhängern des Bauernbundes war wiederum vorher von Anhängern des Bundes der Landwirte gelegentlich einer Versammlung in Groß­grundlach in Bayern   arg mitgespielt, das Licht wurde ausgedreht, dann wurden die Deutsch  - Bauernbündler, unter ihnen Moll, in der Dunkelheit mit Bier begossen und auf sie losgedroschen. Gestern klagte vor dem Amtsgericht in Nürnberg   aus Anlaß dieser Vorkommnisse Moll gegen Weber wegen Beleidigung. Weber erhob Widerklage. Schließlich bescheinigten sich beide Parteien, daß sie nicht die Absicht gehabt haben, den anderen zu beleidigen, und teilten sich in die Kosten. Wer nun frech, großschnauzig und doch feige" ist, ergibt der Vergleich nicht.

Briefkaften der Redaktion.

Die Juristische Sprechstunde findet 2tubenstraße 6, swelter Qol  , wochentäglich britter Eingang, vier Treppen, chrkaht abends von 7 bis 9% Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Bis zur man in der Sprechstunde vor.

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2. W.

wird in letzter Zeit seitens der Gerichte mit großer Schärfe vor­gegangen. Mit mehreren derartigen Fällen hatten sich gestern Vor dem Kammergericht wurde dieser Tage über eine An- bie Moabiter Strafgerichte zu beschäftigen. Zwei gewerbsmäßige Warenhausdiebinnen, die ledige Alara Ilage wegen Berfehlung gegen§ 153 G.-O. verhandelt, die ein Herrmann und die Frau Marie Stod mußten sich wegen wieder- Beantwortung im Brieffaften können 14 Tage vergehen. Ellige Fragen trage Schulbeispiel dafür darbot, wie Anklagebehörden und Gerichte auch holten Diebstahls und Mundraubs vor dem Schöffengericht Berlin  - M. P. 500. Ersuchen Sie unter Darlegung des Sachverhaltes das in den Fällen, wo der Arbeitgeber der Vertragsbrüchige ist, unter Mitte verantworten. Die beiden Angeklagten wurden schon im Vormundschaftsgericht, die Summe zur Begleichung der Unterhaltskosten völliger Berkennung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse März d. J. in dem Warenhaus Wertheim in der Leipziger Straße   zu verwenden. Sollte dies abgelehnt werden, steht Ihnen das Recht der A. B. Ist über die Kündigungs­fuchen den Arbeiter an den Galgen des ausnahmegeseßlichen§ 153 bon einem Aufsichtsbeamten bei der Verübung von Diebstählen Beschwerde an das Landgericht zu. der Gewerbeordnung zu bringen. abgefaßt. Sie wurden damals mit Rücksicht auf ihre bisherige frist nichts vereinbart, auch im Tarif nichts darüber gesagt, so steht dem Die Klempnergesellen des Klempnermeisters Beglin hatten sich unbescholtenheit und ihr Bitten und Flehen mit einer, Warnung gewerblichen Arbeiter, Gesellen, Gehilfen, eine vierzehntägige Kündigungs­verabredet, auf die von diesem beabsichtigte Lohnherabfehung nicht hatte. Diese Warnung wurde jedoch von den beiden nicht beachtet. x. 9. 8. Ein Anspruch steht der Betreffenden leider nicht zu. entlassen, nachdem man ihnen die gestohlenen Sachen abgenommen frist zu. Die Kündigung tann täglich ausgesprochen werden und ist mangels einer anderen Vereinbarung feineswegs an den Schluß der Woche gebunden. einzugehen. Die Folge war die Entlassung derjenigen, die fich Sie unternahmen auch fernerhin ihre Raubzüge durch die Waren- 100. Die Leistung des Offenbarungseides hindert den, der den Eid geleistet an die Verabredung hielten, worunter sich Hoffmann befand. Einer häuser. Am 6. November statteten sie dem Warenhause Ties am bat, teineswegs an irgend welchen Erwerb. Der Gläubiger ist aber auch nach der Gesellen hatte die Verabredung nicht inne gehalten und ar- Alleranderplaß einen Besuch ab. Von hier aus zogen fie nach Leistung des Offenbarungseides jederzeit zum Versuch einer Pfändung berechtigt. beitete auf einem Neubau von Benner in Treptow   für Zeglin. den Wertheimschen Warenhäusern in der Rosenthaler und der Auerbach. Können Sie beweisen, daß der Fall so liegt, wie Sie ihn Hoffmann begab sich dorthin und nannte den Wortbrüchigen ehrlos Leipziger Straße  . Die beiden Diebinnen deckten sich in sehr vorgetragen haben, so lehnen Sie die Annahme und Zahlung ab. R. 11. Gegen das Herkommen Ihrer Mutter werden voraussichtlich und bezeichnete ihn weiter als Streifbredjer. Darauf wurde H., raffinierter Weise gegenseitig, so daß es dem fie beobachtenden Schwierigkeiten nicht erhoben werden. Einen Unterſtügungswohnsiz er der doch im vorliegenden Falle wahrlich allen Grund hatte, auf- Kriminalschußmann nur sehr schwer gelang, fie in flagranti abzu wirbt sie erst in Berlin  , nachdem sie ein Jahr lang hier ohne öffentliche Vor dem Schöffengericht beantragte der Amtsanwalt Unterstüßung gelebt hat. P. 10. M. Wird bewiesen, daß innerhalb gebracht zu sein, vom Schöffengericht wegen der paar Worte zu je 2 Monate Gefängnis gegen die Angeklagten. Das Gericht ging der kritischen Zeit mehrere mit der Mutter verkehrt haben, so steht gegen der ungeheuerlich hohen Strafe von 3 Monaten Gefängnis verur- jedoch noch über diesen Antrag hinaus, da gegen die Warenhaus keinen derselben der Mutter oder dem Kind ein Anspruch zu. G. K. 13. teilt, und zwar wegen Beleidigung in Lateinheit mit Verrufs räuberinnen mit aller Strenge des Gefeßes vorgegangen werden da. Das ist möglich., G. 100. 1. Seit dem 1. Juli nicht mehr; die erklärung(§ 153 der Gewerbeordnung). Das Landgericht in Berlin   müsse. Das Urteil lautete deshalb auf je 3 Monate Gefängnis. untere Grenze für die Erhebung von Mietsstempel ist durch das Stempel­hielt die Feststellungen aufrecht, ermäßigte aber die Strafe auf Ms Taschendiebin, welche sich die Warenhäuser als Feld ihrer steuergesetz seit diesem Datum von 300 auf 360 M. heraufgesetzt. 2. Für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit der Behinderung die noch immer hohe Strafe von 2 Wochen Gefängnis. Die Worte einnehmenden Tätigkeit" ausersehen hatte, war vor demselben wäre nach§ 616 B. G.-B. Lohn zu zahlen. Wie lang diese ift bon unter Fall zu Fall ehrlos und Streitbrecher seien beleidigend. Sie hätten, heißt es im Gericht das frühere Dienstmädchen Klara Seinsch angeklagt. Sie Beit ist, Berücksichtigung aller Urteil, zugleich den Zweck verfolgt, den Arbeitswilligen zu veran- wurde schon wiederholt von Kriminalbeamten in den Waren- Umstände, insbesondere auch der Dauer des Vertrages, zu entscheiden häusern beobachtet, wie sie sich an andere Käuferinnen heran- 2. T. 581. 1. Der Finder kann einen Finderloin verlangen. Der lassen, sein Versprechen den Kollegen gegenüber zu halten und sich drängte. Es gelang jedoch nie, sie bei einem Diebstahl zu er- Finderlohn beträgt von dem Bert der Sache bis zu 300 M. 5 Proz., von einer Vereinbarung zur Erlangung günstiger Lohnbedingungen an- wischen. Am 6. November dieses Jahres beobachtete der Kriminal- dem Mehrwert 1 Broz, ebenso bei Lieren 1 Proz. Der Anspruch auf zuschließen. Eine solche Vereinbarung habe vorgelegen, da die schußmann Kuhlmann die Angeklagte, wie sie sich an einer Kaffe Leute Zeglin( den Meister) zwingen wollten, die alten höheren des Warenhauses Tiek am Alexanderplaß an verschiedene Frauen Lohnfäße wieder herzustellen. Bei der Strafzumessung müsse be- herandrängte. Der Beamte sah, wie die S. blitzschnell in die rüdsichtigt werden, daß dem Terrorismus entgegengetreten werden Manteltasche einer vor ihr stehenden Frau hineinfaßte und dann, müffe. als ob nichts geschehen sei, weiterging. Die Taschendiebin wurde Der Angeklagte legte Revision ein. Sein Vertreter, Rechts- sofort festgenommen, nachdem festgestellt war, daß sie der Frau das Portemonnaie gestohlen hatte. Der Staatsanwalt bean­anwalt Biktor, machte folgendes geltend:§ 153 der Gewerbeord- tragte eine Gefängnisstrafe von 1 Monat und einer Woche. Das nung sei verletzt. Eine Vereinbarung im Sinne des§ 153 müffe Gericht ging mit Rücksicht auf die hohe Gemeingefährlichkeit der darauf abzielen, günstige Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erartiger Diebstähle und mit Rücksicht auf Vorstrafen der Angeklagten Tangen. Nun sei aber der Fall hier so, daß der Unternehmer be- über diesen Antrag hinaus und erkannte auf 6 Monate Gefängnis stehende höhere Löhne herabsehen wollte. Unter diesen Umständen bei sofortiger Verhaftung. hätte unter anderem geprüft werden müffen, ob die Herabsehung

für eine Zeit beabsichtigt war, wo die Leute einen Anspruch darauf Künstlich hergestellte Genußmittel, die nicht als Kunstprodukte zu hatten, zu den alten Bedingungen weiter beschäftigt zu werden.

erkennen find.

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Binderlohn ist ausgeschloffen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verlegt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht. 2. Nein. Martha 100. 1. Ja. 2. Bird in einem Ehescheidungsprozeß der Vater für schuldig er. lärt, so geht die Fürsorge für die Person der Kinder auf die Mutter über. Sie hat das Erziehungsrecht, thr steht aber weder die Befugnis zur Ber tretung des Kindes noch die zur Vermögensverwaltung oder elterlichen B. S. 25. 1. Der alte Rugnießung zu. 3. Solch Buch gibt es nicht. Bertrag behält seine Gültigkeit. 2. Eine Wirtschafterin ist invalidenversiche Veteran. Nein. A. P. 43. 1. Wenden Sie sich an den Reftor. 2. Liegt fein Testament bor, und haben die Eheleute teine Seinder miteinander, so erbt der Ueber­lebende die Hälfte des Nachlaffes, jedoch gehören ihm im Voraus die Hoch­zeitsgeschenke und die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände. 3. Ihre Frau, auch Sie selbst können zum Vormund ernannt werden. Stellen Sie einen dahingehenden Antrag beim Amtsgericht P. S. 126. 1. Ja. 2. Wenn eine gitliche Einigung nicht erfolgt, fann Erbauseinander sehung beim Amtsgericht beantragt nnd Klage auf Zahlung des Erbteils Die Statuten sind zu stempeln. Die erhoben werden. R. 113.

rungspflichtig, nicht aber frankenversicherungspflichtig.

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Bereinsmitglieder haften für richtige Stempelung. M. m. 43. Nein.

Wafferstands.Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt bom Berliner   Wetterbureau.

Bafferftand

memel  , Silft Bregel, Sniterburg eichiel, Thörn Oder. Ratibor  

am feit 20.12. 19.12.

Basserstand

Saale, Grotchlis Havel  , Spandau  )

am feit

20 12. 19.1 2

cm cm.

174)+2

86+2 Rathenow³) 124)+4 0 158+4

Spree, Spremberg  ) 92

Das heißt, ob die Herabsehung für eine Zeit angekündigt wurde, Vor der Straffammer des Landgerichts Duisburg   gelangte wo ein vertragsmäßiges Recht auf die alten Löhne bestand. Eain Sonnabend ein Nahrungsmittelfälschungsprozeß zur Berhand­lung, in deffem Verlaufe die als Gutachter vernommenen Sach­hätte dann nicht eine Vereinbarung zur Erlangung günstiger verständigen übereinstimmend erklärten, daß es nicht möglich sei, Lohnbedingungen vorgelegen, sondern eine Vereinbarung zur Er- durch chemische Analyse den Nachweis zu führen, daß das Kunst­haltung der bisherigen bereits durch Vertrag festgelegten Lohn- produkt auch wirklich ein Kunstprodukt ist. Lediglich dem Um­bedingungen. stande, daß man die Fabrikanten eines garantiert reinen Zitronen­Das Kammergericht schloß sich dem an, hob die Vorentscheidung faftes aus frischen Früchten" bei ihrer Fabrikation überrascht hat, anf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd. Worin ist es zuzuschreiben, daß der Schwindel entdeckt wurde. Angeklagt die Berabredung bestand, müsse klargelegt werden. Zum Beispiel waren der Dr. chem. v. Gimborn und Dr. chem. Galle, welche in Emmerich   am Niederrhein   eine Fruchtsaft- und Cognacfabrik be­könnte sie ja auch darin bestanden haben, den Arbeitgeber zu ver- fizen. Mit großer Reklame wurde ihr garantiert reiner Bitronen­flagen. Von einer Anwendung des§ 153 könnte dann ebensowenig saft aus frischen Früchten" als in Italien   gepreßt und in Deutsch­Sie Rede sein, wie in dem vom Anwalt angeführten Fall. land gereinigt und als Heil- und Gesundheit förderndes Mittel angepriesen. Dreist wurde in der Reklame behauptet, daß ähn liche Produkte von Konkurrenzfirmen Kunstprodukte seien und diese deshalb nicht die Heilwirkung haben könnten wie der reine Fruchtsaft aus frischen Früchten" der obigen Firma. Insbeson dere betraf dies eine Hamburger   Firma Voß n. Lehmann, die sich geschädigt fühlte und Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbes stellte, da diese Firma die Ueberzeugung hatte, daß es sich bei dem 9+ bedeutet Buchs. Fall. Fabritat der Angeklagten ebenfalls um ein Stunstprodukt handelte. treiben.) eisfrei. fchwacher Eisgang. Eisgang. schwaches Eis. Da dies aber chemisch nicht nachzuweisen war, so ließ man die An- treiben geklagten bei ihrer Fabrikation durch drei Detektivs überwachen, Auf der Oder bei Schwedt   Eisgang.

Die verurteilenden Erkenntnisse, insbesondere die zur Recht fertigung der barbarischen Strafen gebrauchten Redewendungen von Terrorismus" und dergleichen sind für jeden, der die Verhält nisse kennt, durchschlagende Beweise für die Unmöglichkeit der heu­tigen Richter, in den Prozessen, in denen es sich um Streitig feiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern handelt, das Recht su finden. Die Richter haben sicherlich aus bester Ueberzeugung geurteilt. Diese Ueberzeugung mußte aber eine irrige, das auf ihr aufgebaute Urteil deshalb ein ungerechtes fein, weil die Rich

om cm!) 5003)-16 13) 4 116-22 1665)+8 Kronen 2085)-20 Frankfurt 225)-8 Barthe, Schrimm   1045)-14 Landsberg 1057)+13 nege, Bordami 15-4 9+7 Ibe, Reitmeriz Dresden-132)+11 Barby 193-15 166 Magdeburg

Beestow

Beser, Münden

Minden

38-+ 30 95

Rhein  , Marimiliansau 374

187 217

Staub

Stöln

Nedar, Heilbronn   115+25 Main  , Wertheim Mojel, Trier  

137-15

*) Unterpegel.) Eisstand.) Eis­