Nr. 299. 26. Jahrg.
Beilage des„ Vorwärts". Anzeigen für Offen, Süden, Weften.
Soziales.
Bundesratsverordnung betreffend Thomasschlackenbetriebe.
Der gestrige Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung des Bundesrats, die die Verwendung von Säcken zum Transport von Thomasschlackenmehl, auch wenn sie die Stärke und Dichtigkeit nicht besitzen, die§ 9 Abs. 1 der Verordnung vom 3. Juli 1909 vorschreibt, bis zum 1. Januar 1911 ( statt 1. Januar 1910, wie die Verordnung vom 3. Juli 1909 verlangte) gestattet.
gerichts.
sich nur schwer abschäßen läßt. Der Kläger dagegen beteuert, er fei stets ein pflichttreuer Beamter" gewesen und habe auch hier aach pflichtgemäßem Ermessen" gehandelt.
Das Kaufmannsgericht zeigte aber in seinem den Kläger mit feinem Gehaltsanspruch abweisenden Erkenntnis, daß im Kaufmannsstande nicht bureaukratischer Geist, sondern der gesunde Menschenverstand Richtschnur sein soll. Die Entlassung sei vollauf berechtigt, da W. durch Nichtbefolgung des strikten Auftrags des Chefs paffiven Widerstand geleistet habe.
Zum Strafvollzug.
23. Dezember 1909.
nach einiger Zeit mit schweren Kopfverlegungen aufgefunden. Die Die Attentäter sind nach dem Ueberfall unerkannt entkommen. Aerzte stellten bei dem Mädchen einen Schädelbruch und eine Gehirnerschütterung fest. Bis jetzt war dasselbe noch nicht vernehmungsfähig.
Im Kanal gesunken. Der Flensburger Dampfer Kanal" ist, wie eine Meldung aus Hadersleben besagt, gestern nachmittag vor der Einfahrt zum Aarefund umgeschlagen und gesunken. Ueber den Verbleib der acht Köpfe zählenden Besazung ist, wie die„ Schleswigsche Grenzpost" meldet, nichts bekannt.
Auf der Lokomotive getötet.
Auf der Kleinbahnstrecke Königsdorf- Altfelde entgleiste, nach Marienburger Meldung, infolge Maschinenbruchs bei Altfelde eine Lokomotive. Die Maschine fuhr den Damm hinunter und kippte um, wobei der Kessel explodierte. Der Heizer wurde sofort getötet. Der Maschinenführer ist im Krankenhause seinen Verlegungen gestern früh erlegen.
haben Budapester Meldung zufolge Regengüiffe einen Erdrutsch verBerhängnisvoller Erdrutsch. In Feherpatat bei Zeutschau ursacht, wodurch eine Papierfabrit eingestürzt ist. Sieben Arbeiter find zum Teil schwer, zum Teil tödlich verlegt worden. Der Materialschaden beläuft sich auf eine halbe Million Frank.
Ermordung eines Richters. Aus Bombay wird gemeldet: Im Theater in Rasit wurde gestern abend der Richter Jackson von einem Eingeborenen ermordet, wie es heißt, aus Rache wegen einer erhaltenen Gefängnisstrafe.
warenhausbrand haben, wie bis gestern nachmittag festgestellt ist, Die Opfer des Londoner Warenhausbrandes. Bei dem neun Personen den Tod gefunden. Drei Opfer des Brandes liegen im Krankenhause schwer verwundet danieder; weiter sind 15 bis 20 Personen leichter verlegt worden.
Explosion eines Motorbootes. Nach einer Meldung aus Nizza explodierte gestern abend während einer Fahrt auf offener See ein Motorboot. Die beiden Infaffen, der Befizer des Bootes Baron Pernetty- Hausmann und ein Fahrradhändler Guillet, wurden getötet. Der Massenmord in Cherry.
Auf die jeglicher Vernunft widerstreitenden Grundsätze des Strafvollzugs warf eine dieser Tage vor dem OberverwaltungsKlage auf Amtsentsegung gegen einen Beifizer des Kaufmanns- gericht stattgehabte Verhandlung ein bezeichnendes Licht. Der Gemeindebaumeister Wundschild aus Schlesien hatte sich aus Eiferfucht zu einem Totschlagsversuch hinreißen lassen und war deshalb Die erste Strafkammer des Landgerichts I wies gestern eine zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, die er auf Amtsentsegung gerichtete Anklage gegen einen Arbeitnehmer in der Strafanstalt zu Görlitz vom Jahre 1907 bis 1912 zu verbeisitzer zurück. Angeklagt war der Handlungsgehilfe Mag Gro- büßen hat. Wenn er eines Stüdes Papier habhaft werden konnte, nert, Mitglied des Deutsch - nationalen Handlungsgehilfenvereins, benutzte er es, um darauf zum Teil recht derbe kritische Gloffen Arbeitnehmer- Beisitzender des Berliner Kaufmannsgerichts. Im über Anstaltsbeamte, so über den Anstaltsgeistlichen und über den Direktor Lohmann zu schreiben. Der Direktor machte ihm über September 1908 war er in einer das Kaufmannsgericht beschäf- diese schriftlichen Auslassungen, die in der Zelle gefunden wurden, tigenden Streitsache in der Minderheit. Nach der Urteilsverkün- Borhaltungen. Im Januar 1909 fagte er zu ihm, indem er die digung machte er dem Arbeitgeber- Beifißenden Davidsohn deshalb Hand erhob, etwa folgende Worte: Wiffen Sie, was ich möchte? Borhaltungen, die sich dieser verbat. Einige Wochen später kam er am liebsten, wie einem dummen Jungen: rechts und links! Wer im Beratungszimmer, in Gegenwart anderer Beisitzender, die in sich wie ein dummer Junge benimmt, muß so behandelt werden." dem ersten Falle nicht mitgewirkt hatten, auf diesen zu sprechen. Und im Februar sagte Lohmann zu ihm, er sei der Gefährlichste Er sagte zu dem Vorsitzenden, Magistratsassessor Dr. Dépèn:„ Herr im ganzen Hause. Durch diese Aeußerung und durch die AnDoktor, Ihre mündliche Urteilsbegründung entsprach nicht Ihrer drohung von Ohrfeigen fühlte sich der Gefangene beleidigt. Er schriftlichen, insbesondere haben Sie uns auf den betreffenden verklagte den Direktor, gegen den dann auch das Hauptverfahren eröffnet würde, weil er verdächtig erscheine, Wundschild beleidigt Baragraphen des Handelsgesetzbuches, auf den Sie das Urteil auf zu haben. Lohmann führte zu seiner Rechtfertigung an, es sei seine bauten, im Beratungszimmer nicht hingewiesen. Als darauf Kauf- Bflicht, alles zu versuchen, um Leute wie W. zur Einsicht zu mann Davidjohn, dem Gronert wiederholt Vorhaltungen machte, bringen. Er habe W. deshalb mehrmals ernstliche Vorhaltungen sich diese verbat und ihn darauf hinwies, daß die Vorgänge im gemacht. Als Anstaltsdirektor habe er die Disziplinargewalt. Er Beratungszimmer als Amtsgeheimnis zu wahren seien, erwiderte fönne sogar Arrest bis zu sechs Wochen verhängen und PeitschenGronert: Sie stimmen allerdings immer wie der Vorsitzende." hiebe bis zu 30 austeilen lassen. Zu jenen Borhaltungen sei er darum berechtigt. Die Regierung zu Liegnių vertrat denselben Gronert hatte sich außerdem von der unterlegenen Partei das Standpunkt und erhob zugunsten des Direktors den Konflikt, indem schriftliche Urteil erbeten und dies mit Randbemerkungen einer fie Einstellung des Verfahrens heischte, weil Direktor Lohmann sich Fachzeitung eingesandt, in der es auch aufgenommen wurde. Der im Rahmen seiner Amtsbefugnisse gehalten habe. Besonders beOberpräsident, der von diesen Vorgängen Kenntnis er- merkte die Regierung noch: Da die Strafgewalt des Direktors bis hielt, erstattete Anzeige. Infolgedessen hatte sich Gronert vor ein- aur förperlichen Züchtigung gebe, so müsse er auch berechtigt sein, gangs bezeichnetem Gerichtshofe zu verantworten. Der Staats- eine förperliche Züchtigung durch Ohrfeigen anzudrohen. anwalt führte aus: Wenn ein Berufsrichter wie der AngeDer Gefangene ließ dazu erklären, daß der Direktor aus per: sönlichen Gründen gehandelt habe, weil er seine Meinung über klagte gehandelt hätte, dann würde zweifellos ein Disziplinar: ihn niedergeschrieben hatte. Uebrigens feien die Zettel nicht für verfahren gegen ihn eingeleitet werden. Auch der Angeklagte fei den Direktor bestimmt gewesen, und im übrigen müsse ihm das Richter, wenn auch nur Laienrichter. Er habe das Amtsgeheimnis Recht zustehen, in seinen freien Stunden Aufzeichnungen zu machen berlegt, einem Beifißenden in unpassender Weise Borhaltungen und für sich zu schreiben, was er wolle. wegen seiner Abstimmung gemacht, vermöge seiner Amtseigenschaft sich von der unterlegenen Partei das schriftliche Erkenntnis geben Taffen und letteres zum Gegenstande einer Polemik in einem öffentlichen Preßorgan gemacht. Der Angeklagte habe mithin seine Pflichten als Richter verlegt, er beantrage deshalb die Amtsentsehung des Angeklagten. Der Angeklagte erwiderte: Er sei über seine Pflichten als Richter nicht so genau orientiert gewesen und habe im guten Glauben gehandelt. Nach langer Beratung des Gerichtshofes verkündet der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Blandmeister folgendes Urteil:„ Der Gerichtshof Das Oberverwaltungsgericht erklärte den Konflikt der Regiehat die vom Herrn Staatsanwalt angeführten vier Verfehlungen rung für begründet, so daß das Verfahren gegen den Direktor end- Hohn auf die Bestimmungen des Gefeßes den Schacht durch eine dea Angeklagten für festgestellt erachtet. Der Angeklagte fann gültig einzustellen ist. Die Aeußerungen des Direttors seien aus aber mit Amtsentsegung nur bestraft werden, wenn er sich einer Anlaß der Ausübung seiner Amtsbefugnisse erfolgt. groben Pflichtverletzung schuldig gemacht hat. Geschworene und Privatkläger gegen die Hausordnung verstoßen habe, so habe L. von groben Pflichtverleßung schuldig gemacht hat. Geschworene und feiner Disziplinargewalt Gebrauch machen können. In dieser liege Schöffen sollen über Vorgänge im Beratungszimmer schweigen, auch die Befugnis, bei Berstößen gegen die Hausordnung Vorhal es gelangt aber dennoch so manches in die Oeffentlichkeit. In tungen zu machen. Ueber das zulässige Maß sei Lohmann nicht dem vorliegenden Falle war zu erwägen, daß der Angeklagte das hinausgegangen. Amtsgeheimnis im Beratungszimmer, vielleicht aus Anlaß eines ähnlichen Falles, verletzt hat. Es war auch zu erwägen, daß der Angeklagte Handlungsgehilfe und nur im Nebenamte Richter ist. Eine schwere Pflichtverletzung konnte daher der Gerichtshof in der Handlungsweise des Angeklagten nicht erblicken; er war daher freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatstaffe auf zuerlegen.
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Von den vorliegenden Gutachten ging das des Oberstaatsanwalts in Breslau dahin, daß der Konflikt begründet sei. Der Vertreter des Privatflägers machte noch geltend, daß hier von einer Anwendung der Disziplinargewalt nicht die Rede sein fönne. Allerdings könne der Direktor unter bestimmten Vorausfehungen förperliche Züchtigungen anordnen. Darum handele es fich hier aber nicht. Hier liege vor die Androhung einer gewissen förperlichen Züchtigung des als Privatperson beleidigten Direktors gegenüber demjenigen, der ihn beleidigt habe( durch die Schriftstücke).
Da der
Aus New York wird uns geschrieben:
Durch die vom Coroner eingeleitete Untersuchung über die
fürzliche furchtbare Katastrophe in der St. Pauls- Grube in Cherry im Staate Illinois , die 300 Menschenleben gefordert hat, wurden Tatsachen ans Licht gebracht, die eine schwere Anflage gegen die Grubenverwaltung und gegen die staatlichen Grubenaufsichtsbehörden enthalten. In der flagrantesten Weise wurden die Vorschriften des Berggejeges verlegt und dadurch der Massenmord in Cherry herbei
geführt.
Die St. Pauls- Grube hat drei übereinander gelagerte Sohlen. Das Gesetz schreibt vor, daß eine solche Grube mindestens zivei Schächte( einen Förderschacht und einen Ventilationsschacht) haben muß und daß diese Schächte mindestens 300 Fuß voneinander entfernt sein müssen. Wie wurde nun in Cherry dem Gesetz Rechnung getragen? Man hatte nur einen Schacht angelegt und förmlich zum eingöllige Bretterwand getrennt. Wiederholt haben die staatlichen Bergbauinspektoren den Schacht revidiert, aber merkwürdigerweise niemals Ausstellungen gemacht. Auch die Tatsache, daß die Notleitern nicht aus dem vorgeschriebenen feuersicheren Material waren, sondern aus Holz, war der Aufmerksamkeit der zweifellos bestochenen Revisionsbeamten entgangen.
In Jalinois ist die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren in Bergwerken verboten. Auch an dieses Verbot lehrte sich die Be triebsleitung der St. Pauls- Grube nicht. Es wurden Knaben im Alter von 15 Jahren beschäftigt, und einer diefer Jungen verursachte den Brand, indem er einen mit Heu beladenen Wagen in der zweiten Sohle gegen eine unverdeckte brennende Fackel fuhr. Das Heu begann zu brennen. Die Flammen waren unbedeutend und hätten nach den Angaben von Zeugen mit einem Eimer Wasser erstickt werden können. Aber Wassereimer waren, entgegen dem Berggesetz, werden können. Aber Waffereimer waren, entgegen dem Berggefet, nicht vorhanden, und obendrein hatte der Förderbok Rosenjac dem Grubenarbeiter, der ihn auf das Feuer in der Grube aufmerksam machte, kurzerhand erklärt, der Brand sei ungefährlich. Der Wagen mit dem brennenden Heu wurde zur Seite geschoben. Etiva un 11%, Uhr nachmittags wurde die Entdeckung gemacht, daß das Grubenballenwerk in der Nähe des brennenden Heus ebenfalls Feuer gefangen, und daß die Flammen sich nach dem Förderschacht hin ausbreiteten. Um diese Stunde ſetzte der Grubenarbeiter Bastelli den Obersteiger von dem Ausbruch des Feuers in Kenntnis und bat ihn, die Bergleute zu tvarnen. Statt seinem Verlangen stattzugeben, wollte ihn der Obersteiger nach seiner Arbeitsstätte zurückschicken. Bastelli weigerte sich dessen und verlangte nach oben befördert zu Auf eine Anfrage des Freiherrn Heyl zu Herrnsheim in werden. Oben angekommen, eilte er in das Bureau des Betriebsder Ersten hessischen Kammer über die Stellung der Regierung zur leiters, machte dieſem erregt von dem Ausbruch des Brandes MitFrage der Arbeitslosenfürsorge antwortete der Minister Braun, teilung und stellte erneut das Verlangen, die Leute aus der Grube dag eine reichsgefegliche, obligatorische Arbeitslosenbersicherung als zu schaffen. Daß die Grube brennt, weiß ich; im übrigen fümmern die beste Lösung zu betrachten sei. Daß diese gefezgeberische Auf- Sie sich um Ihre eigenen Angelegenheiten", lautete die Antwort des gabe aber bereits in nächster Zeit in Angriff genommen werde, verneinte der Minister, weil das vorhandene Material noch nicht hinreiche, um eine Vorlage ausarbeiten zu können.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts mag dem Gesetz entsprechen. Dann spricht aber das Gefeß jedem gefunden Empfinden Sohn. Traurig genug, daß nach Zuchihausordnungen Prügelstrafe zulässig ist. Sie darf doch aber lediglich zu bestimmten Zweden, nicht aber, weil es dem Direktor gerade so gefällt, zur Anwendung gelangen. Wer sie zur Anwendung bringt, tut das feinige, um einer völligen Verrohung des Sträflings Vorschub zu leisten, ganz von dem verrohenden Einfluß zu schweigen, den die Anwendung der Der durch die Anklage gemachte Versuch der Amtsenthebung Prügel auf den zu solch niedriger Handlungsweise fich Hergebenden eines Beisitzenden aus den angeführten Gründen ist ein unge- haben muß. Keine Zuchthausordnung gestattet aber dem Direktor, heuerlicher, der zeigt, wie recht die Sozialdemokraten hatten, als die ihm Anverirauten zu beleidigen. Gine Buchthausordnung, die das tut, verstößt gegen das Gefeß. Und dieser Verstoß wird dadurch fie fich gegen das Disziplinarverfahren gegen Gewerbe- und Kauf- nicht geheilt, daß die Regierung und das Oberverwaltungsgericht mannsgerichtsbeisigenden wendeten. Bedauerlich ist, daß der Ange- der Strafjustiz gegen den Direktor hemmend in den Arm fallen. flagte, statt den grundsäßlichen Standpunkt zu wahren, gewisser- Eine Zuchthausordnung, die in dieser Weise den Rest des Ehrmaßen lediglich um gut Wetter bat. Wenn der Angeklagte einem gefühls aus dem Sträfling hinauszutreiben gestattet, ist schlimmer Beisiger in einer späteren Sigung Vorhaltungen machte, so war als die schlimmsten Zuchthausverbrechen. Denn sie ebnet, unter das tattlos. Es gehört aber ein starkes Stück Schnüffellogik dazu, dem Vorwand zu bessern oder zu fühnen, dem Verbrechen und der daraus eine Verlegung des Amtsgeheimnisses und eine grobe Begehung neuer Verbrechen die Wege. Wer das Ehrgefühl aus dem Pflichtverlegung zu konstruieren. Auf das energischste muß da- Menschen tilgt, ist Urheber der Taten, die das zum Tiere degradierte Wesen später begeht. gegen Verwahrung eingelegt werden, daß dem Beisitzenden eines Gerichts verwehrt sein sollte, ein Urteil, mit dem er nicht einverstanden ist, öffentlich zu kritisieren. Das ist sein gutes Recht und unter Umständen seine Pflicht. Würde gegen Berufsrichter, die ähnliches tun, vorgegangen werden, so ginge man gegen die besten Richter vor. Der Versuch, ein Urteil der öffentlichen Kritik zu entziehen oder diese Kritik einzuschränken, ist die herbste Verurteilung des Urteils und der richterlichen Institution selbst. Freieste, ungehinderte Kritik ist ein Lebenselement der Gerechtigteit und des Fortschritts.
Bureaukratismus bei Handlungsgehilfen.
Vermischtes.
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Betriebsleiters.
Bis nahezu 3 Uhr, das ist fast anderthalb Stunden später, wurden Kohlen aus dem Schachte nach oben befördert, aber noch nicht ein einziger Bergmann . Ja, man hatte die Leute um diese Stunde immer noch nicht von dem Grubenbrand in Kenntnis gefett. Hätte man statt aus purer Profitgier Sohlen zu fördern, Menschen nach oben gebracht, so hätten alle gerettet werden können.
Mit der gleichen Rüdsichtslosigkeit wurde nachträglich verfahren.
Vermanern der Grube, eine Reihe von Schändlichkeiten verübt
Daß das Berliner Kaufmannsgericht nicht gewillt ist, dem Bureaukratismus im Geschäftsleben die Wege zu ebnen, zeigte ein in der letzten Sigung der 5. Kammer ergangenes Urteil. Der Kläger , der Expedient Reinhold W., war von der beklagten Kontoruten- Ein deutscher Dampfer gescheitert. In der Nähe vom Kap filienfirme Zeiß u. Co. aus folgendem Grunde sofort seiner Stel- Dungeneß ist gestern ein Dampfer der Hamburger„ Kosmos"-Linie Die Ventilatoren wurden vorzeitig abgestellt und die Grubeneingänge lung enthoben worden: Eine sehr angesehene Korporation hatte zu gescheitert. Eine Meldung aus Dover beiagt: Der deutsche Dampfer augemauert, um die Flammen zu ersticken und den Schacht zu einem bestimmten Tage ein größeres Quantum Kontorutensilien Mit Recht sagte bestellt. Wenige Stunden vor Beginn der Situng, in der die" Salatis" der„ Kosmos"-Linie in Hamburg , mit Ladung und Passa- erhalten. Mochten dabei auch etliche hundert Proletarier, ohnedies Schreibwaren gebraucht wurden, führte ein Herr vom Vorstand sieren von Hamburg kommend, ist in der Nähe von Dungene Präsident Lewis des Bergarbeiterverbandes, daß von dem Augenbeim Kommerzienrat 3. telaphonisch bittere Klage darüber, daß die während heftigen Sturmes gefcheitert. Schlepper und Rettungsboote blide an, als das Heu in der Grube in Brand geriet, bis zum Utensilien noch nicht geliefert seien. Durch das Fehlen von Papier, find an die Strandungsstelle abgegangen. Die„ Salatis" hat zinte, Federr uſiv. fönne eventuell die ganze Sibung unterbunden 4764 Registertonnen Raumgehalt( brutto) und legt 10 Knoten in der werden. Der Prinzipal stellte den Kläger wegen der Nachlässigkeit Stunde zurück. energisch zur Rede und trug ihm auf, unter allen Umständen für Grubenbrand in Westfalen . Auf der Zeche Glückauf bei Barop fofortige Erledigung des Auftrages Sorge zu tragen. Inzwischen brach vorgestern abend auf der siebenten Sohle, vermutlich infolge von hatte der gewissenhafte Expedient aber bereits Ermittelungen angestellt und war zu dem Resultat gekommen, daß die ganze Liefe- Sturzschluß, Feuer aus, dessen Umfang fich nicht übersehen ließ, so rung bis auf einen Löscher beisammen war. Als nun das Vereins- daß sämtliche Bergleute die Grube verlassen mußten. Der Feuerbureau wiederum durch das Telephon anfragte, wo die Sendung wehr gelang es bald, den Brand zu löschen. Die Fördermaschine bleibt, ließ der Kläger antworten, sie könnten die Sachen noch nicht und die Förderkammer haben starke Beschädigungen erlitten. Gestern bekommen. Sie möchten eventuell ihre Sihung vertagen. Dann früh konnten die Bergleute wieder einfahren. stellte er das fertige Paket auf den Plas des ressortmäßigen", La- Ueberfall auf ein Dienstmädchen. Aus Köln wird gemeldet: den Großhandel in den Zentral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: geristen und fügte ein Bettelchen hinzu mit der Aufschrift:" Gin Ars gestern mittag in einem Hause der Stammheimer Straße ein Zufuhr reichlich, Geschäft rege, Preise unverändert. Bild: Zufuhr Löscher fehlt". Die Vereinigung war an jenem Abend dank der Handhabung des Klägers tatsächlich nicht in den Besitz der ihr so 20jähriges Dienstmädchen in den Keller der Herrschaft gehen wollte, fnapp, Geschäft rege, Breise fest. Geflügel: Bujur genügend, Geschäft notwendigen Utensilien gekommen. Der Beklagte behauptet, durch um Kohlen zu holen, wurde es von drei Männern, die fich vermut schleppend, Breile schwankend. Fische Zufuhr reichlicher, Geschäft lebhaft, Preise im allgemeinen befriedigend, für Starpfen sehr hoch. Butter und die Schädigung seines Renommees bei den Vereinsmitgliedern, die lich zum Stehlen im Keller versteckt hatten, überfallen und schwer se ase: Geschäft ruhig, Breije unverändert. Gemüse, Obst und seine Hauptkundschaft bilden, einen Schaden erlitten zu haben, der mißhandelt, fodaß es bewußtlos liegen blieb. Das Mädchen wurde Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft sehr still, Preise behauptet.
worden sind. Die Rücksichten auf den Profit überwogen eben jene auf das Leben der Bergleute. Und das Resultat war der Massenmord in Cherry, der, dessen sind wir bei der vortrefflichen(?) amerikanischen Justiz überzeugt, ebenso wenig eine Sühne finden wird, wie die tagtäglichen Morde, die der Kapitalismus in anderen Industrien verübt.
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über