Einzelbild herunterladen
 
Die Verjährung wird gehemmt, wenn die Zahlung ge- stundet worden ist oder wenn der Schuldner auö einem anderen Grunde vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt ist, oder wenn der Gläubiger an der Rcchtkverfolgung verhindert ist. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in der Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Die Verjährung wird dadurch unterbrochen, daß der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch auf Ab- schlagszahlung, Zinszahlung. Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Die blosse Zusendung einer Rechnung oder sonstigen Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Die Ver- jährung wird ferner dadurch unterbrochen, daß der Gläubiger gegen den Schuldner beim Gericht Klage erhebt oder den Erlaß eines Zahlungsbefehls beantragt. Unterbrechung rechnet erst mit Zustellung der Klage oder des Zahlungsbefehls. Nach Ablauf der Unterbrechung rechnet die Frist von neuem. Die Forderung eines Schneiders z. B. für einen im Jahre 19ÜS gelieferten Anzug würde Ausgang 1907 verjährt sein. Anerkennt der Schuldner aber die Forderung im Jahre 1997, so verjährt sie erst Ausgang 1999. Uns Induftric und Handel. Jahresbericht der Handelskammer. In ihrem soeben erschienenen I. Teil ihres Jahresberichts pro 1999 sagt die Berliner   Handelslammer in dem Abschnitt über die Gesamttendenz u. a.: Der empfindliche Druck, der im Jahre 1993 auf der gewerb- lichen Tätigkeit gelastet hatte, setzte sich noch in den ersten Monaten des Jahres 1999 in voller Schärfe fort und hielt, nur an einzelnen Stellen gemildert, bis etwa zur Mitte des Jahres an! von da ab war ei» Aufstieg für fast alle Gewerbe festzustellen. ES lassen sich also zwei Perioden unterscheiden: da§ erste Halbjahr, daS noch unter den Rachwehcn des ungünstigen Vorjahres stand und dementsprechend keine oder nur schwache Anzeichen der Geschäftsbelebung aufwies. und daS zweite Halbjahr, in dem auf den Gebieten des Handels und der Industrie sich ein Aufschwung vollzog. Von einer Ueberschätzung der Intensität der gewerblichen Tätig- keit, die sich im Jahre 1999 entfaltete, warnt vor allem die Statistik de? Kohlenv erbranchs. Seit dem Jahre 1993 hatte sich der Verbrauch von Stein- und Brannkohlen im deutschen Wirtschafttsgebiet an­dauernd gehoben, teils infolge des Wachstums der gewerblichen Tätigkeit, teils infolge des durch die Zunahme der Bevölkerung be- dingten Bedarfs des Hausbrandes.... Das Jahr 1999 kam nur sehr wenig über den Verbrauch des Vorjahres hinaus. Was das Berliner   Wirtschaftsgebiet im besonderen betrifft, so war zwar eine kleine Steigerung der Zufuhr zu beobachten, indes stand sie mit der Zunahme der Bevölkerung und der Neu- gründiiug von gewerblichen Betrieben nicht im Verhältnis, so daß man für Gross-Berlin einen Rückgang des Bedarfs feststellen mutz." Die Süddeutsche Spiritus-EiukaufSgesellschaft in Aschaffenburg  hat aufgehört zu existieren. Das neue Brantweinsteuergesetz mit seiner Stärkung des SpirituSringes zwang die Gesellschafter, ihren Betrieb einzustellen. Die der Gesellschaft gehörige Spiritusraffinierie wurde an die Spirituszentrale verpachtet, welche die Fabrik still legt, während die einzelnen Gesellschafter sich für ihren Spritbedarf dem Ringe verpflichten mussten. Was dem Spiritusringe in einem jahrzehnte- langen Kampfe nicht gelungen war, erreichte er nun spielend durch das neue Gesetz._ Amerikanische   Getreideernte. Nach den endgültigen Feststellungen des Ackerbauministeriums ergeben sich für 1999 im Vergleich nül den Vorjahren folgende Ernte- mengen in 1999 Bushels: 1095 1900 1907 1908 1909 �Sommerweizen 692980 735 260 634087 664 603 737189 MaiS.... 2 797 994 2 927 416 2 592 320 2668651 2772376 Hafer.... 959 216 961 994 754 443 897 156 1 997353 Roggen... 27 616 33 374 31566 31 857 32 239 Gerste.... 136 651 178 916 153 317 166 756 179 234 Die diesjährige Weizenernte ist die zweitgrößte, die von der amerikanischen Landwirtschaft je verzeichnet werden konnte. Eine etwas größere Menge als diesmal, nämlich rund 748'/z Millionen Bushels erbrachte das Jahr 1991. Wie die Tabelle ausweist, ist das Jahr 1999 überhaupt das einer Rekordernte. Da auch die Welt- ernte über Erwarten gute Resultate brachte, so wäre die Vorbedingung für kräftigen industriellen Ausschwung gegeben. Soziales. Gehalt über den Tod hinaus. In der letzten Sitzung der 4. Kaminer des Berliner   Kauf- mannSgerichts klagten die Erben des Kontoristen Albert P. auf Zahlung einer Art Gnadengehalt. Der Kontorist erkrankte am 21, März während seiner Tätigkeit bei dem Fuhrunternehmer Wil- Helm F. und starb am 15. April. Nach seinem Tode traten nun seine Schwägerin und deren Ehemann mit der Behauptung als an- geblich auf dem Totenbette von F. eingesetzte Erben auf und klagten auf Gehaltzahlung für 0 Wochen vom Tage der Erkrankung ab. Sie gingen'dabei von dem Standpunkt ans. daß der Handlungs- gehilse auf Grund des Z 63 des Handelsgesetzbuches nicht nur An- spruch auf 6 Wochen Gehalt bei Erkrankung habe, sondern datz, falls er von seiner Krankheit durch den Tod abgelöst werde, den Erben der Betrag ftir die bis zu 6 Wochen noch laufenden Tag« zustehe. Die in der Karenzzeit liegenden Todestage seien gewissermassen als..Krankheitstage" anzusehen. Das Kaufmannsgericht konnte sich nicht zu dieser Auffassung bekennen. Es erklärte vielmehr die Forderung auf Gehaltszahlung nach dem Tode des verflossenen Handlungsgehilfen für vollkommen »»berechtigt. Der Sinn des 8 Ü3 gehe dahin, den erkrankten Ge. Hilfen selbst bor Not durch Sicherung des Gehalts für 6 Wochen zu schützen. Mit Eintritt deö Todes endet naturgemäß auch die Krankheit. Bis zum Tode des P. hätten aber die rechtmäßigen Erben Anspruch auf Gehalt. Indessen seien weder die Klägerin noch deren Ehemann als gesetzliche Erben anzusehen, da sie nicht zu den Leibeserben des Verstorbenen gehören. Die Behauptung der Kläger  , daß P. sie vor seinem Tode zu Erben eingesetzt, genüge nicht, um ihnen den Betrag zuzusprechen, nur wenn eine ent- sprechende schriftliche letztwillige Verfügung vorhanden gewesen wäre, wäre ihr Anspruch begründet. Die Auffassung des Kauf- mannsgerichts entspricht durchaus dem Gesetz. Ei» ostpreußischer Leiter der sozialen Rechtsprechung. Borsitzender dcS Schiedsgerichts für Arbciterversicherung in Königsberg   ist ein Herr Regierungsrat von Krogh. In welcher Weise der Mann soziales Verständnis zeigt und soziale Gerechtig- keit übt, zeigen die folgenden Beispiele, die die«Kömgsberger Aolkszeitung" aus der letzten Zeit anführt: Einem kleinen Besitze i, den die 19 Proz. Rente entzogen werden sollten, sagte er in der Verhandlung:Zufrieden ist jetzt keiner. Halten Sie mal den Schnabel! Die kleinen Besitzer sind die schlimmsten!" Als der arme Mann etwas erwiderte, sagte der Herr Regierungsrat:Halten Sie keine BolkSreden hier!" Und als nun der Besitzer meinte, er zahle keine Beiträge mehr, hiess eS: Scheren Sie sich rans! Den Kerl sollte man in Ordnungsstrafe nehmen." Einer Besitzcrstochtcr, die Rente für ihren gebrochenen Arm weiterverlangte, sagte Herr von Krogh:Was wollen Sie denn, dos ist alles gut geheilt;" Und als das Mädchen mit Hilfe ihrer Schwester doch zu ihrem Recht kommen wollte, machte der Herr RcgierungSrat die Bemerkung:Ein unverschämtes Publikums" Einem vom Leiterwagen überfahrenen Rentner bemerkte er: .Ja, arbeiten, das kann heute keiner mehr. Da lügen sie einem die Hucke voll, um Rente zu bekommen!" Und schließlich sagte er zu dem armen Opfer:Auf das, was Sie sagen, gebe ich gar nichts!" Ucber einen blinden alten Mann urteilte der gefühlvolle Herr folgendermaßen:Immer die alte Sache! Auf dem linken Auge ist der Mann von einem Kuhschwanzschlag fast blind, und nun tut ihm die Kuh den Gefallen, und schlägt ihm auch ins rechte!" Dieser Mann wurde ebenfalls abgewiesen, weil kein Betriebsunfall vor- liege. Einem anderen Verletzten erklärte er:Für solche Kleinig- keilen gibts hier nichts, und Schmerzensgeld gibts hier auch nicht!" Einer Frau sollten nach dem Gutachten des Arztes 29 Proz. Rente zugesprochen werden, da sie an traumatischer Neurose leidet. Der Herr Regierungsvat sagte:Ter Arzt hat ja nun einmal fest- gestellt, datz Rente zu zahlen ist. Aber traumatische Neurose ist ein solcher Unsinn; ich brauche mich nur anzustellen» dann habe ich sie auch!" Einem Kätner und Maurer waren von der Berufsgenossen- schaft seine 19 Proz. Unfallrente entzogen worden, weil der Ver- trauensarzt der Berufsgenossenschast keine Trübung des linken Auges als Unfallfolge mehr vorfand. Infolge eingelegter Berufung wurde nun ein Gutachten der Universitätsaugenklinik eingefordert. das erklärte, daß der Verunglückte durch die Unfallfolgen im linken Auge noch 29 Proz. erwerbsbeschränkt sei. Der Herr Regierungsral sagte:Mit dem Gutachten ist doch gar nichts anzufangen. Ich werde auch nie mehr Patienten in die Universitätsklinik schicken. Der junge Arzt, der jetzt dort ist, hat noch keine Erfahrung!" Diese paar Beispiele genügen, um zu zeigen, wie die Rechte der Arbeiter im Königsberger Schiedsgericht für Arbeiterversiche- rung gewahrt sind. Herr von Krogh dürfte als Scharfrichter weit besser am Platze sein, als auf seinem jetzigen Posten. Gerichts-Leitung. Die Zauberkünste einer Zigeunerin. Eine Zauberkünstlerin, die es verstanden hat, in Verhältnis- mäßig kurzer Zeit aus den Taschen einer armen abergläubischen Wirtsfrau 1399 M. herauszuzaubern, stand am Donnerstag in der Person der vielfach vorbestraften 27jährigenZigeunerin" Luise Pfisterer vor der Stuttgarter Strafkammer. Die Angeklagte redete der Wirtin ein, in ihrem Keller liege ein Schatz vergraben. Als die Frau dann beim Nachgraben wirklich ein Geldstück fand, war jeder Zweifel an der Wahrheit der Prophezeiungen der Zigeunerin ver- schwnndcn. Sie gab willig größere Beträge her, die angeblich nötig waren, um das Glück zu fangen. Dazwischen revanchierte sich die Angeklagte mit allerlei Taschenspielerstückchen, die die gläubige und abergläubische Frau für bare Münze nahm. So holte sie aus einem Ei einmal eine Haarlocke, ein andermal sogar einen Toten- köpf. Diese Experimente mußten mit schwerem Gelde bezahlt werden. Als Hauptkoup ersann die Angeklagte eine für das Glück der Frau durchaus notwendige Wallfahrt, wofür sie 599 M. ver- langte. Da die Frau nicht soviel Geld hatte, lieh sie es sich zu- sammen. Am nächsten Tage kam ein Genosse der Angeklagten, der sich aber auf Befehl der Geister nur eine Minute im Hause auf- halten durfte, und holte das Geld ab. Damit war der Zauber der Zigeunerin beendet und zugleich das Geld der Leichtgläubigen alle geworden. Die Angeklagte gab vor Gericht zu, daß sie einen alten Schwindel angewandt habe, der ihr schon oft Erfolg gebracht hätte. Das Gericht verurteilte sie in Anbetracht ihrer Vielen Vorstrafen zu einem Jahre vier Monaten Zuchthaus  . Offiziersleichtsinn beleuchtete eine Anklage, die gestern die 4. Strafkammer des Land- gerichts l unter Vorsitz des Geh. Justizrats Peltasohn beschäftigte. Wegen Wuchers bezw. Beihilfe dazu mutzten sich der Agent Karl Tomarus, der Gastwirt Gustav Greifenberg und der Kaufmann Wilhelm Böller vor dem Strafrichter verantworten. Die VerHand- lung zeigte wieder einmal, mit welchem unglaublichen Leichtsinn junge und völkig unerfahrene Offiziere sich in Geldgeschäfte ein- lassen, gleichzeitig aber auch, wie gefährlich es für durchaus reelle Geldderleiher ist, init derartig jungen Offizieren Geldgeschäfte zu machen. Der Angeklagte Völker, welcher der Sohn eines Gym- nasialprofessors ist. war von derPresse" her mit dem jetzigen E ähnlich in einem feudalen Husarenregiment, Jreiherrn von G., �freundet. Als sich beide eines Tages auf der Straße zufällig begegneten, erklärte von G. dem Angeklagten, daß er sich äugen- blicklich in einer großenKlemme" befinde. Diese bestand darin. daß von G.. wie er selbst angab,bummeln" gehen und mit einer Freundin einen Ball besuchen wollte, wozu ihm die nötigenMo- ueten" fehlte. Völker war mit dem Angeklagten Domarus, der Geldgeschäfte machte, näher bekannt und dieser wies den jungen Offizier gegen eine entsprechende Provision an den Angellagten Greifenberg  , der als Geldgeber fungierte. Der junge Freiherr stellte einen nur vier Tage laufenden Wechsel über 1999 M. aus, wofür et etwa 800 M. nach Abzug der üblichenProvisionen" er- hielt. Als die vier Tage vorüber waren, konnte von G. den Wechsel natürlich nicht einlösen. Er erschien in Begleitung des Domarus in dem Lokal des Grcifenberg, bestellte erst einmal fünf Flaschen Sekt und rückte dann mit seinem Anliegen heraus, welches darin bestand, ihm gegen einen Wechsel über 6999 M. ein neues Darlehn zn geben. Greifenberg   erklärte sich auch damit einverstanden und gab vorläufig eine Anzahlung von 2599 M. Von diesem Gelde erhielt Domarus, der den ersten Wechsel über 1999 M. eingelöst hatte, sofort 1299 M. und serner für die Vermittelung dieses zweiten Geschäftes eine Provision von 399 M. Die Eltern Des leichtsinnige» jungen Offiziers erhielten Kenntnis von diesen Geld- geschäften ihres Sohnes und schoben beizeiten«inen Riegel vor. Vor Gericht erklärte von G., daß er sich selbst nicht bewuchert fühle und er auch nie eine Anzeige erstattet hätte. Der Staatsanwalt hielt alle drei Angeklagte des Wuchers für überführt und bean. tragte gegen Domarus und Greifenberg   je 2 Monate und gegen Völker 1 Monat Gefängnis. Das Gericht hielt die TatbestandSmerk- male des Wucherparagcaphen doch nicht für ganz einwandSfrei fest- gestellt. Das Urteil lautete deshalb auf Freisprechung aller drei Angeklagten._ Ganters Revision kommt im Januar zur Entscheidung vor dem Reichsgericht. In« zwischen ist von Ganter unter dem marktschreierischen TitelPeter Ganters Flucht in die Oeffentlichkeit" im Münchener Verlag von .Kowall eine 71 Seiten lange Broschüre sPreis 59 Pf.) erschienen. Sie berichtet über eine Reihe unkontrollierbarer Lebensschicksale des durch seine Reklamebriefe für dieDoppelte Moral" bekannt gewordenen Verfassers. Er will in allen möglichen Stellungen sich bewährt haben: als Zeitungsverlcger da« konservativeFrem­denblatt" soll ihm mal gehört haben, als Bankgrüttder, al» Agent für Verkauf polnischen Grundbesitzes an Deutsche, als Re- geler der Finanzen eines verschuldeten Prinzen usw. Äo er Pech hatte, waren nach seiner Darstellung andere schuld. Während seines Aufenthalts im Irrenhaus zu Egglfing   will der Verfasser konstatiert haben, daß über dem Krankensaal auf dem Speicher- boden der Oberpslcger feit Jahr und Tag eine Hasenzucht be­trieben habe. Einem Kaplan will er erfolgreich den Weg gewiesen haben, für verrückt erklärt zu werden. Das ungefähr ist der In- halt des recht salopp hingeworfenen wertlosen Schmarrens. Sind GanterS Ausführungen wahr, so ist nicht verständlich, weshalb er die Namen nur andeutet und weshalb er das alles nicht vor Ge« richt angeführt hat, um zu erweisen, daß die Erfahrungen, die er in seinem Leben mit in bürgerlichen Kreisen hochangesehenen Per- sonen gemacht hat, ihm daS Bewußtsein des Schwindelhaften seines amerikanischen ReklamebluffS nehmen mußten. Mag das Reichs» gerichtSurtoil ausfallen, wie eS wolle, GanterS Persönlichkeit er- weckt kein öffentliches Interesse. Von Interesse bleibt an dem Ganter-Prozeß lediglich die in ihm festgestellte Tatsache, daß es einen Haufen Personen gibt, die das Bedürfnis haben, durch den Kadi sich attestieren zu lassen, daß sie brave Kerls seien, sowie datz der sensationelle Bluff der Spekulation vuf da? schlechte Gewissen kaufkräftiger Leute Aussicht auf Erfolg haben konnte, tluf der Annahme dieser letzten Tatsache beruhte ja die Verurteilung Gan- tcrs wegen Betrugsversuchs._ Das Lourdcs-Wundcr in der Berufungsinstanz. Aus den Verhandlungen vor dem Metzer Landgericht wird uns noch mitgeiteilt, Frau Rouchel litt an Lues und Lupus  . Die Sach- verständigen waren durchgängig darüber einig, daß es sich bei Frau Rouchel um eine Mischinfektion von Lues und Lupus   handle, das; aber lediglich luetische Ftsteln sich geschlossen hätten, eine an sich alltägliche Tatsache. Das Sachverständigenkollegium setzte sich aus den namhaften Autoritäten Professor Reißcr-Breslan und Pros. SLolff-Strazburg, sowie den Herren Dr. Holzhäuser-Mctz und Dr. Fülh-Metz zusammen. Der vom Kläger   geladene Kantonalarzt Dr. von Westphalen-Verny. der kein Spezialist ist, gab, wiewohl er sonst mit aller Macht Dr. Ernst zu verteidigen versuchte er hat auch eine Broschüre ftir Wunderheilung geschrieben zu, daß er in diesem Punkte ein Urteil nicht abzugeben vermöge, Versammlungen. Zentralverband der Steinsetzer. Die Sektion 1(Steinsetzer) beriet am Mittwoch über die Anträge zum Verbandstage. Berlin I  hatte mehrere Anträge eingebracht, die er auch begründete. Außer- dem standen die Anträge des Zentralvorstandes zur Diskussion. Zu den Anträgen im allgemeinen nahm Redakteur K n o l l das Wort. Antrag 3(Zusatz zu§ 3 des Verbandsstatuts) des Zentral- Vorstandes lautet: Mitglieder, welche wegen restierender Beiträge ausge- schlösse» wurden, können ihre Mitgliedschaft durch Nachzahlung der restierenden Beiträge wieder erwerben. Für dieselben ver- längert sich die Karenzzeit um so viel Wochen, als sie mit ihren Beiträgen im Rückstände waren, und zählt die Tauer der Mit- gliedschaft erst von dem Termin ab, wo diese Mitglieder mit ihren Beiträgen vollständig auf dem laufenden sind." Dazu äußerte Redner: Dieser Antrag sei geboren aus ber Praxis. Es sei Tatsache, datz die Ortsvorstände wöchentlich und täglich mit Anträgen beim Zentralvorstand einkommen, die diesem Antrage entsprächen. Dem Zentralvorstand liege aber auch nichts daran, wenn der Antrag falle. Bezüglich des Antrages 2, Berlin I  , die Diäten für die Delegierten von 12 M. ans 19 M. herabzusetzen, weist K n o l l auf die überall erhöhten Hotelpreise, ebenso auf die übrigen Umstände hin, welche die materiellen Jnter- essen der Delegierten stark beeinträchtigen. Der Antrag sei gut gemeint, aber er, Redner, empfehle, von einer Herabsetzung der Diäten abzusehe». Besonders aber warnte er vor dem Antrag 4 (Berlin I  ), demzufolge Mitglieder, die auf Grund des§ 8, Abs. b und c, ausgeschlossen wurden, nach ihrem Wiedereintritt erst nach 5 Jahren wieder ein Amt übertragen werden solle. Dieser An. trag sei anS Berliner   Verhältnissen bcrausgewachsen, in der Pro- vinz wäre seine Durchführung glattweg unmöglich. Aber auch selbst für Berlin   könne er dessen Annahme nur widerraten. Man würde sich damit Tür und Tor verrammeln und den gelben Vereinen in die Hände arbeiten. Auf den Antrag 4(Berlin I  ) eingehend, der besagt, daß zur ständigen Mitarbeit an der Fachzeitung nur solche Personen zuzulassen seien, die politisch und gewerkschaftlich organi- siert sind, ferner, daß eine Preßkommission behufs Ueberwachung der Redaktion, sowie zur Regelung von einlaufenden Beschwerden einzusetzen ist. erinnert Redner daran, daß eine Pretzkommission früher schon einmal bestanden hätte, doch sei dieselbe in 5 Jahren nur einmal und zwar auf eine Beschwerde wegen Nichtaufnahme eines Versammlungsberichts, in Funktion getreten. Er halte eine solche für überflüssig, da er in der langen Zeit seiner Redaktions- tätigkeit sich immer bemüht habe, so zu schreiben, daß ein Eingreifen durch aufsichtführende Körperschaften sich erübrigte. Wenn aber eine solche Pretzkommission geschaffen würde, müßte sie aus Per- sonen bestehen, die auch genügend geschult und durchgebildet wären. um auf die prinzipielle Haltung des Organs Einfluß ausüben zu können. Sonst wäre ein erträgliches Zusammenarbeiten un- möglich. Bei der Abstimmung wurde von den Anträgen des Zentral» Vorstandes Nr. 1 nach längerer Debatte angenommen, desgleichen Antrag 2, aber dahin abgeändert: Der Zentralvorstand und der VerbandsauSschuß erhält die Ermächtigung, obligatorische Extra- beitrüge, die 1 M. nicht übersteigen dürfen, auszuschreiben. Au- trag 3 loste eine längere Debatte für und wider aus. Mit dem Amendement K n o l l, nach dem die Bestimmung nur für Filialen gelten soll, die davon Gebrauch machen wollen, wurde der Antrag gegen 4 Stimmen angenommen. Damit war auch der Antrag 1 (Berlin I  ) gefallen. Die Anträge 4 und 5 des Zentralvorstandcs wurden einstinrmig angenommen. Der Antrag Berlin I  , statt 12 M. nur 19 M. Diäten festzusetzen, wurde gegen 11 Stimmen angenommen. Der Antrag 3(Berlin I  ) entfesselte eine längere Debatte. Knoll wendete sich entschieden gegen die Begründung des Antrages. Bei wissenschaftlichen Arbeiten habe nur die Leistung, nicht die Gesinnung zu entscheiden. Mit einer Pretzkommission, die ihr Amt von derartigen Gesichtspunkten aus auffassen würde, wäre eine gedeihliche Arbeit nicht möglich. Für liberale Berufe gäbe es übrigens keine Gewerkschaft. Auch könne man die Aufnahme wissenschaftlicher Artikel nicht davon abhängig machen, ob der Verfasser irgendeiner Organisation angehöre. Auch an der Parteipresse arbeiteten Wissenschaftler und Künstler mit, die nicht organisiert seien. Er als Redakteur müsse es ab- lehnen, sich auf derartige Bedingungen festzulegen. Dem Redner trat Gidkowski entgegen. Es handelte sich hier um den Fall C a l w e r, der die wirtschaftliche Uebersicht in Vertretung ftir Schippe! geschrieben hatte, die im Fachorgan der Steinsetzer er- schien. Hier träfen Knolls Argumente nicht zu. Es gäbe außer Calwer noch wissenschaftlich gebildete Genossen, die die wirr- schaftliche Rundschau schreiben können. Der Passus betreffend die Mitarbeiterschaft wird hierauf zurückgezogen; der Antrag, eine Pretzkommission einzusetzen, abgelehnt. Der Antrag 4, Berlin I. wird zurückgezogen. Ein Antrag Berlin I, die Beitragszahlung auch auf die Winterperiode auszudehnen, wird durch eine Re- Solution erledigt, die besagt:Die Versammlung erklärt sich im Zrinzip damit einverstanden, daß bei Arbeit im Beruf die Bei- träge daS ganze Jahr hindurch gezahlt werden." Damit war die Beratung der Anträge beendet. Die Wahl der Delegierten er- folgt in der nächsten Monatsversammlung. Vermifchtea. Cisenbahnunfällc. Aus Gleiwitz  , 24. Dezember, wird amtlich gemeldet: Gestern nachmittag kurz nach 5 Uhr stieß der Personenzug 585 auf den vor dem Abschlußsignal des Bahnhofes Borsigwerk haltenden Eilzug 33. Die beiden letzten Wagen des Eilzuge? erlitten Beschädigungen, ebenso Lokomotive, Packwagen sowie der erste Wagen des Personenzuges. Letzterer entgleiste. blieb aber unmittelbar neben den Schienen stehen. Nach bisheriger Feststellung wurden 5 Personen leicht verletzt. Der vordere Teil des Eilzuges konnte mit den Reisenden beider Züge mit 45 Minuten Verspätung weiterfahren. Der Personenverkehr wurde durch Um- steigen aufrechterhalten. Um 9 Uhr abends war die Strecke wieder frei. Die Ursache ivar folgende: Der Eilzug 33 mußte vor dem Abschlußsignal des Bahnhofes Borsigwerk aus Betriebs»ücksichten halten. Mittlerweile ließ der Fahrdienstleiter des Bahnhofe? LudwigSglück. da inzwischen die Abfahrtszeit des Personenzuges herangekommen war. diesen nach Borsigwerk abfahren, ohne die Rückmeldung von der Abfahrt des Eilzuges abzuwarten. Dadurch erfolgte der Zusammenstoß. S t o l b e r g bei Aachen  , 24. Dezember. Amtliche Meldung. Heute früh sind hier zwei Güterzüge beim Zurücksetzen eines der- selben aufeinandergefahren. Durch die Entgleisung des einen Zuges wurden die beiden Hauptgleise der Bahn gesperrt. Um 1 Uhr war die Strecke wieder betriebsfähig. Personen sind bei dem Zusammenstoß nicht verletzt worden. Der Riaterialschaden ist nicht bedeutend. Ein Wagen wurde zerstört, zehn andere wurden beschädigt.