Die Verjährung wird gehemmt, wenn die Zahlung ge-stundet worden ist oder wenn der Schuldner auö einem anderenGrunde vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigtist, oder wenn der Gläubiger an der Rcchtkverfolgung verhindertist. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist,wird in der Verjährungsfrist nicht eingerechnet.Die Verjährung wird dadurch unterbrochen, daß derSchuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch auf Ab-schlagszahlung, Zinszahlung. Sicherheitsleistung oder in andererWeise anerkennt. Die blosse Zusendung einer Rechnung odersonstigen Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Die Ver-jährung wird ferner dadurch unterbrochen, daß der Gläubiger gegenden Schuldner beim Gericht Klage erhebt oder den Erlaß einesZahlungsbefehls beantragt.Unterbrechung rechnet erst mit Zustellung der Klage oder desZahlungsbefehls. Nach Ablauf der Unterbrechung rechnet die Fristvon neuem. Die Forderung eines Schneiders z. B. für einen imJahre 19ÜS gelieferten Anzug würde Ausgang 1907 verjährt sein.Anerkennt der Schuldner aber die Forderung im Jahre 1997, soverjährt sie erst Ausgang 1999.Uns Induftric und Handel.Jahresbericht der Handelskammer.In ihrem soeben erschienenen I. Teil ihres Jahresberichts pro1999 sagt die Berliner Handelslammer in dem Abschnitt über dieGesamttendenz u. a.:„Der empfindliche Druck, der im Jahre 1993 auf der gewerb-lichen Tätigkeit gelastet hatte, setzte sich noch in den ersten Monaten desJahres 1999 in voller Schärfe fort und hielt, nur an einzelnenStellen gemildert, bis etwa zur Mitte des Jahres an! von da abwar ei» Aufstieg für fast alle Gewerbe festzustellen. ES lassen sichalso zwei Perioden unterscheiden: da§ erste Halbjahr, daS noch unterden Rachwehcn des ungünstigen Vorjahres stand und dementsprechendkeine oder nur schwache Anzeichen der Geschäftsbelebung aufwies.und daS zweite Halbjahr, in dem auf den Gebieten des Handelsund der Industrie sich ein Aufschwung vollzog.Von einer Ueberschätzung der Intensität der gewerblichen Tätig-keit, die sich im Jahre 1999 entfaltete, warnt vor allem die Statistikde? Kohlenv erbranchs. Seit dem Jahre 1993 hatte sich der Verbrauchvon Stein- und Brannkohlen im deutschen Wirtschafttsgebiet andauernd gehoben, teils infolge des Wachstums der gewerblichenTätigkeit, teils infolge des durch die Zunahme der Bevölkerung be-dingten Bedarfs des Hausbrandes....Das Jahr 1999 kam nur sehr wenig über den Verbrauch desVorjahres hinaus. Was das Berliner Wirtschaftsgebiet im besonderenbetrifft, so war zwar eine kleine Steigerung der Zufuhr zu beobachten,indes stand sie mit der Zunahme der Bevölkerung und der Neu-gründiiug von gewerblichen Betrieben nicht im Verhältnis, so daßman für Gross-Berlin einen Rückgang des Bedarfs feststellen mutz."Die Süddeutsche Spiritus-EiukaufSgesellschaft in Aschaffenburghat aufgehört zu existieren.Das neue Brantweinsteuergesetz mit seiner Stärkung desSpirituSringes zwang die Gesellschafter, ihren Betrieb einzustellen.Die der Gesellschaft gehörige Spiritusraffinierie wurde an dieSpirituszentrale verpachtet, welche die Fabrik still legt, währenddie einzelnen Gesellschafter sich für ihren Spritbedarf dem Ringeverpflichten mussten. Was dem Spiritusringe in einem jahrzehnte-langen Kampfe nicht gelungen war, erreichte er nun spielend durchdas neue Gesetz._Amerikanische Getreideernte.Nach den endgültigen Feststellungen des Ackerbauministeriumsergeben sich für 1999 im Vergleich nül den Vorjahren folgende Ernte-mengen in 1999 Bushels:1095 1900 1907 1908 1909�Sommerweizen 692980 735 260 634087 664 603 737189MaiS.... 2 797 994 2 927 416 2 592 320 2668651 2772376Hafer.... 959 216 961 994 754 443 897 156 1 997353Roggen... 27 616 33 374 31566 31 857 32 239Gerste.... 136 651 178 916 153 317 166 756 179 234Die diesjährige Weizenernte ist die zweitgrößte, die von deramerikanischen Landwirtschaft je verzeichnet werden konnte. Eineetwas größere Menge als diesmal, nämlich rund 748'/z MillionenBushels erbrachte das Jahr 1991. Wie die Tabelle ausweist, istdas Jahr 1999 überhaupt das einer Rekordernte. Da auch die Welt-ernte über Erwarten gute Resultate brachte, so wäre die Vorbedingungfür kräftigen industriellen Ausschwung gegeben.Soziales.Gehalt über den Tod hinaus.In der letzten Sitzung der 4. Kaminer des Berliner Kauf-mannSgerichts klagten die Erben des Kontoristen Albert P. aufZahlung einer Art Gnadengehalt. Der Kontorist erkrankte am21, März während seiner Tätigkeit bei dem Fuhrunternehmer Wil-Helm F. und starb am 15. April. Nach seinem Tode traten nunseine Schwägerin und deren Ehemann mit der Behauptung als an-geblich auf dem Totenbette von F. eingesetzte Erben auf und klagtenauf Gehaltzahlung für 0 Wochen vom Tage der Erkrankung ab.Sie gingen'dabei von dem Standpunkt ans. daß der Handlungs-gehilse auf Grund des Z 63 des Handelsgesetzbuches nicht nur An-spruch auf 6 Wochen Gehalt bei Erkrankung habe, sondern datz, fallser von seiner Krankheit durch den Tod abgelöst werde, den Erbender Betrag ftir die bis zu 6 Wochen noch laufenden Tag« zustehe.Die in der Karenzzeit liegenden Todestage seien gewissermassenals..Krankheitstage" anzusehen.Das Kaufmannsgericht konnte sich nicht zu dieser Auffassungbekennen. Es erklärte vielmehr die Forderung auf Gehaltszahlungnach dem Tode des verflossenen Handlungsgehilfen für vollkommen»»berechtigt. Der Sinn des 8 Ü3 gehe dahin, den erkrankten Ge.Hilfen selbst bor Not durch Sicherung des Gehalts für 6 Wochenzu schützen. Mit Eintritt deö Todes endet naturgemäß auch dieKrankheit. Bis zum Tode des P. hätten aber die rechtmäßigenErben Anspruch auf Gehalt. Indessen seien weder die Klägerinnoch deren Ehemann als gesetzliche Erben anzusehen, da sie nichtzu den Leibeserben des Verstorbenen gehören. Die Behauptungder Kläger, daß P. sie vor seinem Tode zu Erben eingesetzt, genügenicht, um ihnen den Betrag zuzusprechen, nur wenn eine ent-sprechende schriftliche letztwillige Verfügung vorhanden gewesenwäre, wäre ihr Anspruch begründet.— Die Auffassung des Kauf-mannsgerichts entspricht durchaus dem Gesetz.Ei» ostpreußischer Leiter der sozialen Rechtsprechung.Borsitzender dcS Schiedsgerichts für Arbciterversicherung inKönigsberg ist ein Herr Regierungsrat von Krogh. In welcherWeise der Mann soziales Verständnis zeigt und soziale Gerechtig-keit übt, zeigen die folgenden Beispiele, die die«KömgsbergerAolkszeitung" aus der letzten Zeit anführt:Einem kleinen Besitze i, den die 19 Proz. Rente entzogen werdensollten, sagte er in der Verhandlung:„Zufrieden ist jetzt keiner.Halten Sie mal den Schnabel! Die kleinen Besitzer sind dieschlimmsten!" Als der arme Mann etwas erwiderte, sagte derHerr Regierungsrat:„Halten Sie keine BolkSreden hier!" Und alsnun der Besitzer meinte, er zahle keine Beiträge mehr, hiess eS:„Scheren Sie sich rans! Den Kerl sollte man in Ordnungsstrafenehmen."Einer Besitzcrstochtcr, die Rente für ihren gebrochenen Armweiterverlangte, sagte Herr von Krogh:„Was wollen Sie denn,dos ist alles gut geheilt;" Und als das Mädchen mit Hilfe ihrerSchwester doch zu ihrem Recht kommen wollte, machte der HerrRcgierungSrat die Bemerkung:„Ein unverschämtes Publikums"Einem vom Leiterwagen überfahrenen Rentner bemerkte er:.Ja, arbeiten, das kann heute keiner mehr. Da lügen sie einemdie Hucke voll, um Rente zu bekommen!" Und schließlich sagte erzu dem armen Opfer:„Auf das, was Sie sagen, gebe ich garnichts!"Ucber einen blinden alten Mann urteilte der gefühlvolle Herrfolgendermaßen:„Immer die alte Sache! Auf dem linken Augeist der Mann von einem Kuhschwanzschlag fast blind, und nun tutihm die Kuh den Gefallen, und schlägt ihm auch ins rechte!" DieserMann wurde ebenfalls abgewiesen, weil kein Betriebsunfall vor-liege.Einem anderen Verletzten erklärte er:„Für solche Kleinig-keilen gibts hier nichts, und Schmerzensgeld gibts hier auch nicht!"Einer Frau sollten nach dem Gutachten des Arztes 29 Proz.Rente zugesprochen werden, da sie an traumatischer Neurose leidet.Der Herr Regierungsvat sagte:„Ter Arzt hat ja nun einmal fest-gestellt, datz Rente zu zahlen ist. Aber traumatische Neurose ist einsolcher Unsinn; ich brauche mich nur anzustellen» dann habe ich sieauch!"Einem Kätner und Maurer waren von der Berufsgenossen-schaft seine 19 Proz. Unfallrente entzogen worden, weil der Ver-trauensarzt der Berufsgenossenschast keine Trübung des linkenAuges als Unfallfolge mehr vorfand. Infolge eingelegter Berufungwurde nun ein Gutachten der Universitätsaugenklinik eingefordert.das erklärte, daß der Verunglückte durch die Unfallfolgen im linkenAuge noch 29 Proz. erwerbsbeschränkt sei. Der Herr Regierungsralsagte:„Mit dem Gutachten ist doch gar nichts anzufangen. Ichwerde auch nie mehr Patienten in die Universitätsklinik schicken.Der junge Arzt, der jetzt dort ist, hat noch keine Erfahrung!"Diese paar Beispiele genügen, um zu zeigen, wie die Rechteder Arbeiter im Königsberger Schiedsgericht für Arbeiterversiche-rung gewahrt sind. Herr von Krogh dürfte als Scharfrichter weitbesser am Platze sein, als auf seinem jetzigen Posten.Gerichts-Leitung.Die Zauberkünste einer Zigeunerin.Eine Zauberkünstlerin, die es verstanden hat, in Verhältnis-mäßig kurzer Zeit aus den Taschen einer armen abergläubischenWirtsfrau 1399 M. herauszuzaubern, stand am Donnerstag in derPerson der vielfach vorbestraften 27jährigen„Zigeunerin" LuisePfisterer vor der Stuttgarter Strafkammer. Die Angeklagte redeteder Wirtin ein, in ihrem Keller liege ein Schatz vergraben. Als dieFrau dann beim Nachgraben wirklich ein Geldstück fand, war jederZweifel an der Wahrheit der Prophezeiungen der Zigeunerin ver-schwnndcn. Sie gab willig größere Beträge her, die angeblich nötigwaren, um das Glück zu fangen. Dazwischen revanchierte sich dieAngeklagte mit allerlei Taschenspielerstückchen, die die gläubige undabergläubische Frau für bare Münze nahm. So holte sie auseinem Ei einmal eine Haarlocke, ein andermal sogar einen Toten-köpf. Diese Experimente mußten mit schwerem Gelde bezahltwerden. Als Hauptkoup ersann die Angeklagte eine für das Glückder Frau durchaus notwendige Wallfahrt, wofür sie 599 M. ver-langte. Da die Frau nicht soviel Geld hatte, lieh sie es sich zu-sammen. Am nächsten Tage kam ein Genosse der Angeklagten, dersich aber auf Befehl der Geister nur eine Minute im Hause auf-halten durfte, und holte das Geld ab. Damit war der Zauber derZigeunerin beendet und zugleich das Geld der Leichtgläubigen allegeworden. Die Angeklagte gab vor Gericht zu, daß sie einen altenSchwindel angewandt habe, der ihr schon oft Erfolg gebracht hätte.Das Gericht verurteilte sie in Anbetracht ihrer Vielen Vorstrafenzu einem Jahre vier Monaten Zuchthaus.Offiziersleichtsinnbeleuchtete eine Anklage, die gestern die 4. Strafkammer des Land-gerichts l unter Vorsitz des Geh. Justizrats Peltasohn beschäftigte.Wegen Wuchers bezw. Beihilfe dazu mutzten sich der Agent KarlTomarus, der Gastwirt Gustav Greifenberg und der KaufmannWilhelm Böller vor dem Strafrichter verantworten. Die VerHand-lung zeigte wieder einmal, mit welchem unglaublichen Leichtsinnjunge und völkig unerfahrene Offiziere sich in Geldgeschäfte ein-lassen, gleichzeitig aber auch, wie gefährlich es für durchaus reelleGeldderleiher ist, init derartig jungen Offizieren Geldgeschäfte zumachen. Der Angeklagte Völker, welcher der Sohn eines Gym-nasialprofessors ist. war von der„Presse" her mit dem jetzigenE ähnlich in einem feudalen Husarenregiment, Jreiherrn von G.,�freundet. Als sich beide eines Tages auf der Straße zufälligbegegneten, erklärte von G. dem Angeklagten, daß er sich äugen-blicklich in einer großen„Klemme" befinde. Diese bestand darin.daß von G.. wie er selbst angab,„bummeln" gehen und mit einerFreundin einen Ball besuchen wollte, wozu ihm die nötigen„Mo-ueten" fehlte. Völker war mit dem Angeklagten Domarus, derGeldgeschäfte machte, näher bekannt und dieser wies den jungenOffizier gegen eine entsprechende Provision an den AngellagtenGreifenberg, der als Geldgeber fungierte. Der junge Freiherrstellte einen nur vier Tage laufenden Wechsel über 1999 M. aus,wofür et etwa 800 M. nach Abzug der üblichen„Provisionen" er-hielt. Als die vier Tage vorüber waren, konnte von G. den Wechselnatürlich nicht einlösen. Er erschien in Begleitung des Domarusin dem Lokal des Grcifenberg, bestellte erst einmal fünf FlaschenSekt und rückte dann mit seinem Anliegen heraus, welches darinbestand, ihm gegen einen Wechsel über 6999 M. ein neues Darlehnzn geben. Greifenberg erklärte sich auch damit einverstanden undgab vorläufig eine Anzahlung von 2599 M. Von diesem Geldeerhielt Domarus, der den ersten Wechsel über 1999 M. eingelösthatte, sofort 1299 M. und serner für die Vermittelung dieseszweiten Geschäftes eine Provision von 399 M. Die Eltern Desleichtsinnige» jungen Offiziers erhielten Kenntnis von diesen Geld-geschäften ihres Sohnes und schoben beizeiten«inen Riegel vor.Vor Gericht erklärte von G., daß er sich selbst nicht bewuchert fühleund er auch nie eine Anzeige erstattet hätte. Der Staatsanwalthielt alle drei Angeklagte des Wuchers für überführt und bean.tragte gegen Domarus und Greifenberg je 2 Monate und gegenVölker 1 Monat Gefängnis. Das Gericht hielt die TatbestandSmerk-male des Wucherparagcaphen doch nicht für ganz einwandSfrei fest-gestellt. Das Urteil lautete deshalb auf Freisprechung aller dreiAngeklagten._Ganters Revisionkommt im Januar zur Entscheidung vor dem Reichsgericht. In«zwischen ist von Ganter unter dem marktschreierischen Titel„PeterGanters Flucht in die Oeffentlichkeit" im Münchener Verlag von.Kowall eine 71 Seiten lange Broschüre sPreis 59 Pf.) erschienen.Sie berichtet über eine Reihe unkontrollierbarer Lebensschicksaledes durch seine Reklamebriefe für die„Doppelte Moral" bekanntgewordenen Verfassers. Er will in allen möglichen Stellungen sichbewährt haben: als Zeitungsverlcger— da« konservative„Fremdenblatt" soll ihm mal gehört haben—, als Bankgrüttder, al»Agent für Verkauf polnischen Grundbesitzes an Deutsche, als Re-geler der Finanzen eines verschuldeten Prinzen usw. Äo er Pechhatte, waren nach seiner Darstellung andere schuld. Währendseines Aufenthalts im Irrenhaus zu Egglfing will der Verfasserkonstatiert haben, daß über dem Krankensaal auf dem Speicher-boden der Oberpslcger feit Jahr und Tag eine— Hasenzucht betrieben habe. Einem Kaplan will er erfolgreich den Weg gewiesenhaben, für verrückt erklärt zu werden. Das ungefähr ist der In-halt des recht salopp hingeworfenen wertlosen Schmarrens. SindGanterS Ausführungen wahr, so ist nicht verständlich, weshalb erdie Namen nur andeutet und weshalb er das alles nicht vor Ge«richt angeführt hat, um zu erweisen, daß die Erfahrungen, die erin seinem Leben mit in bürgerlichen Kreisen hochangesehenen Per-sonen gemacht hat, ihm daS Bewußtsein des Schwindelhaften seinesamerikanischen ReklamebluffS nehmen mußten. Mag das Reichs»gerichtSurtoil ausfallen, wie eS wolle, GanterS Persönlichkeit er-weckt kein öffentliches Interesse. Von Interesse bleibt an demGanter-Prozeß lediglich die in ihm festgestellte Tatsache, daß eseinen Haufen Personen gibt, die das Bedürfnis haben, durch denKadi sich attestieren zu lassen, daß sie brave Kerls seien, sowie datzder sensationelle Bluff der Spekulation vuf da? schlechte Gewissenkaufkräftiger Leute Aussicht auf Erfolg haben konnte, tluf derAnnahme dieser letzten Tatsache beruhte ja die Verurteilung Gan-tcrs wegen Betrugsversuchs._Das Lourdcs-Wundcr in der Berufungsinstanz.Aus den Verhandlungen vor dem Metzer Landgericht wird unsnoch mitgeiteilt, Frau Rouchel litt an Lues und Lupus. Die Sach-verständigen waren durchgängig darüber einig, daß es sich bei FrauRouchel um eine Mischinfektion von Lues und Lupus handle, das;aber lediglich luetische Ftsteln sich geschlossen hätten, eine an sichalltägliche Tatsache. Das Sachverständigenkollegium setzte sich ausden namhaften Autoritäten Professor Reißcr-Breslan und Pros.SLolff-Strazburg, sowie den Herren Dr. Holzhäuser-Mctz und Dr.Fülh-Metz zusammen. Der vom Kläger geladene KantonalarztDr. von Westphalen-Verny. der kein Spezialist ist, gab, wiewohl ersonst mit aller Macht Dr. Ernst zu verteidigen versuchte— er hatauch eine Broschüre ftir Wunderheilung geschrieben— zu, daß erin diesem Punkte ein Urteil nicht abzugeben vermöge,Versammlungen.Zentralverband der Steinsetzer. Die Sektion 1(Steinsetzer)beriet am Mittwoch über die Anträge zum Verbandstage. Berlin Ihatte mehrere Anträge eingebracht, die er auch begründete. Außer-dem standen die Anträge des Zentralvorstandes zur Diskussion.Zu den Anträgen im allgemeinen nahm Redakteur K n o l l dasWort. Antrag 3(Zusatz zu§ 3 des Verbandsstatuts) des Zentral-Vorstandes lautet:„Mitglieder, welche wegen restierender Beiträge ausge-schlösse» wurden, können ihre Mitgliedschaft durch Nachzahlungder restierenden Beiträge wieder erwerben. Für dieselben ver-längert sich die Karenzzeit um so viel Wochen, als sie mit ihrenBeiträgen im Rückstände waren, und zählt die Tauer der Mit-gliedschaft erst von dem Termin ab, wo diese Mitglieder mitihren Beiträgen vollständig auf dem laufenden sind."Dazu äußerte Redner: Dieser Antrag sei geboren aus berPraxis. Es sei Tatsache, datz die Ortsvorstände wöchentlich undtäglich mit Anträgen beim Zentralvorstand einkommen, die diesemAntrage entsprächen. Dem Zentralvorstand liege aber auch nichtsdaran, wenn der Antrag falle. Bezüglich des Antrages 2,Berlin I, die Diäten für die Delegierten von 12 M. ans 19 M.herabzusetzen, weist K n o l l auf die überall erhöhten Hotelpreise,ebenso auf die übrigen Umstände hin, welche die materiellen Jnter-essen der Delegierten stark beeinträchtigen. Der Antrag sei gutgemeint, aber er, Redner, empfehle, von einer Herabsetzung derDiäten abzusehe». Besonders aber warnte er vor dem Antrag 4(Berlin I), demzufolge Mitglieder, die auf Grund des§ 8, Abs. bund c, ausgeschlossen wurden, nach ihrem Wiedereintritt erst nach5 Jahren wieder ein Amt übertragen werden solle. Dieser An.trag sei anS Berliner Verhältnissen bcrausgewachsen, in der Pro-vinz wäre seine Durchführung glattweg unmöglich. Aber auch selbstfür Berlin könne er dessen Annahme nur widerraten. Man würdesich damit Tür und Tor verrammeln und den gelben Vereinen indie Hände arbeiten. Auf den Antrag 4(Berlin I) eingehend, derbesagt, daß zur ständigen Mitarbeit an der Fachzeitung nur solchePersonen zuzulassen seien, die politisch und gewerkschaftlich organi-siert sind, ferner, daß eine Preßkommission behufs Ueberwachungder Redaktion, sowie zur Regelung von einlaufenden Beschwerdeneinzusetzen ist. erinnert Redner daran, daß eine Pretzkommissionfrüher schon einmal bestanden hätte, doch sei dieselbe in 5 Jahrennur einmal und zwar auf eine Beschwerde wegen Nichtaufnahmeeines Versammlungsberichts, in Funktion getreten. Er halte einesolche für überflüssig, da er in der langen Zeit seiner Redaktions-tätigkeit sich immer bemüht habe, so zu schreiben, daß ein Eingreifendurch aufsichtführende Körperschaften sich erübrigte. Wenn abereine solche Pretzkommission geschaffen würde, müßte sie aus Per-sonen bestehen, die auch genügend geschult und durchgebildet wären.um auf die prinzipielle Haltung des Organs Einfluß ausüben zukönnen. Sonst wäre ein erträgliches Zusammenarbeiten un-möglich.Bei der Abstimmung wurde von den Anträgen des Zentral»Vorstandes Nr. 1 nach längerer Debatte angenommen, desgleichenAntrag 2, aber dahin abgeändert: Der Zentralvorstand und derVerbandsauSschuß erhält die Ermächtigung, obligatorische Extra-beitrüge, die 1 M. nicht übersteigen dürfen, auszuschreiben. Au-trag 3 loste eine längere Debatte für und wider aus. Mit demAmendement K n o l l, nach dem die Bestimmung nur für Filialengelten soll, die davon Gebrauch machen wollen, wurde der Antraggegen 4 Stimmen angenommen. Damit war auch der Antrag 1(Berlin I) gefallen. Die Anträge 4 und 5 des Zentralvorstandcswurden einstinrmig angenommen. Der Antrag Berlin I, statt12 M. nur 19 M. Diäten festzusetzen, wurde gegen 11 Stimmenangenommen. Der Antrag 3(Berlin I) entfesselte eine längereDebatte. Knoll wendete sich entschieden gegen die Begründungdes Antrages. Bei wissenschaftlichen Arbeiten habe nur die Leistung,nicht die Gesinnung zu entscheiden. Mit einer Pretzkommission, dieihr Amt von derartigen Gesichtspunkten aus auffassen würde, wäreeine gedeihliche Arbeit nicht möglich. Für liberale Berufe gäbees übrigens keine Gewerkschaft. Auch könne man dieAufnahme wissenschaftlicher Artikel nicht davon abhängigmachen, ob der Verfasser irgendeiner Organisation angehöre.Auch an der Parteipresse arbeiteten Wissenschaftler und Künstlermit, die nicht organisiert seien. Er als Redakteur müsse es ab-lehnen, sich auf derartige Bedingungen festzulegen. Dem Rednertrat Gidkowski entgegen. Es handelte sich hier um den FallC a l w e r, der die wirtschaftliche Uebersicht in Vertretung ftirSchippe! geschrieben hatte, die im Fachorgan der Steinsetzer er-schien. Hier träfen Knolls Argumente nicht zu. Es gäbe außerCalwer noch wissenschaftlich gebildete Genossen, die die wirr-schaftliche Rundschau schreiben können. Der Passus betreffend dieMitarbeiterschaft wird hierauf zurückgezogen; der Antrag, einePretzkommission einzusetzen, abgelehnt. Der Antrag 4, Berlin I.wird zurückgezogen. Ein Antrag Berlin I, die Beitragszahlungauch auf die Winterperiode auszudehnen, wird durch eine Re-Solution erledigt, die besagt:„Die Versammlung erklärt sich imZrinzip damit einverstanden, daß bei Arbeit im Beruf die Bei-träge daS ganze Jahr hindurch gezahlt werden." Damit war dieBeratung der Anträge beendet. Die Wahl der Delegierten er-folgt in der nächsten Monatsversammlung.Vermifchtea.Cisenbahnunfällc. Aus Gleiwitz, 24. Dezember, wirdamtlich gemeldet: Gestern nachmittag kurz nach 5 Uhr stieß derPersonenzug 585 auf den vor dem Abschlußsignal des BahnhofesBorsigwerk haltenden Eilzug 33. Die beiden letzten Wagen desEilzuge? erlitten Beschädigungen, ebenso Lokomotive, Packwagensowie der erste Wagen des Personenzuges. Letzterer entgleiste.blieb aber unmittelbar neben den Schienen stehen. Nach bisherigerFeststellung wurden 5 Personen leicht verletzt. Der vordere Teildes Eilzuges konnte mit den Reisenden beider Züge mit 45 MinutenVerspätung weiterfahren. Der Personenverkehr wurde durch Um-steigen aufrechterhalten. Um 9 Uhr abends war die Strecke wiederfrei. Die Ursache ivar folgende: Der Eilzug 33 mußte vor demAbschlußsignal des Bahnhofes Borsigwerk aus Betriebs»ücksichtenhalten. Mittlerweile ließ der Fahrdienstleiter des Bahnhofe?LudwigSglück. da inzwischen die Abfahrtszeit des Personenzugesherangekommen war. diesen nach Borsigwerk abfahren, ohne dieRückmeldung von der Abfahrt des Eilzuges abzuwarten. Dadurcherfolgte der Zusammenstoß.S t o l b e r g bei Aachen, 24. Dezember. Amtliche Meldung.Heute früh sind hier zwei Güterzüge beim Zurücksetzen eines der-selben aufeinandergefahren. Durch die Entgleisung des einenZuges wurden die beiden Hauptgleise der Bahn gesperrt. Um1 Uhr war die Strecke wieder betriebsfähig. Personen sind beidem Zusammenstoß nicht verletzt worden. Der Riaterialschadenist nicht bedeutend. Ein Wagen wurde zerstört, zehn anderewurden beschädigt.