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Str. 301. 26. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabend, 25. Dezember 1909.

Schadenerfatz wegen Boykott.

Das Berufungsgericht hält weiter den Boykott aus dem Grunde für rechtswidrig, weil die Boykottleitung die Oeffentlichkeit an­gerufen, aber nicht zugleich das Publikum durch eine sachliche Dar­stellung des Streitfalls in den Stand gesetzt habe, sich ein eigenes objektives Urteil darüber zu bilden. Nur unter dieser Voraus­febung wäre die Inanspruchnahme der Oeffentlichkeit zulässig ge­wesen.

Aus der Frauenbewegung.

Kampf!

Wir stimmen nicht ein in das übliche, teils trügerisch

Das Berufungsgericht hat jedoch den Boykott um deswillen für Klärungen in den Flugblättern: Boykottbruch sei ebenso gemein widerrechtlich erachtet, weil die von den Beklagten angewandten und ehrlos wie Streifbruch, hat das Berufungsgericht ohne Rechts­Mittel wider Strafgeseze und die guten Sitten verstoßen hätten. irrtum eine Uebertretung des§ 153 der Gewerbeordnung erblickt. Hierbei ist es zum Teil von irrigen Erwägungen ausgegangen. Doch kommt es hierauf nicht wesentlich an, und es braucht auf Am 11. November berichteten wir über das aus Anlaß Wiederholt betont das Berufungsgericht, daß der Boykott auch die mit der neueren Rechtsprechung des IV. Strafsenats( Entsch. des Mannheimer Meggerboykotts ergangene Schadenersahurteil deshalb rechtswidrig gewesen sei, weil die Boykottleitung bezwedt in Straff  . Bb. 40 G. 226; 41 G. 365) im Widerspruch stehende des Reichsgerichts vom 8. November. Wir behielten uns vor, habe, den Kläger durch Unterbindung ihres Geschäftsbetriebs einen Ansicht des Berufungsgerichts, daß auch die gegen die Meßger­auf das seltsame Urteil nochmals einzugehen, sobald sein tunlichst hohen Schaden zuzufügen, um einen Zwang auf ihre Ent- meister, also die Gegner der Beklagten im Lohnkampf gerichteten Wortlaut vorliegt. Der Wortlaut ist jetzt veröffentlicht. Er schließungen auszuüben. Ehrberlegungen unter§ 153 der Gewerbeordnung fallen, nicht widerlegt die von einigen Scharfmacherblättern, z. B. der Hiermit verkennt das Berufungsgericht, daß der Boykott, deffen näher eingegangen zu werden. Denn alle diese Kundgebungen und " Post", aufgestellte Behauptung, das Reichsgericht habe die fich streitende Wirtschaftsgruppen gegeneinander bedienen, seinem Veranstaltungen, die nach der Annahme des Berufungsgerichts auf Wesen nach gar keinen anderen Zweck haben kann als den, die Aufreizung und Aufwiegelung der Massen berechnet waren, und zu Boytotterklärung als eine zum Schadenersah verpflichtende Gegner durch empfindliche Vermögensschädigung zum Nachgeben denen die Beklagten geschritten sind, weil sie sich von einer ein­Handlung hingestellt. Das wäre ja ein flarer Verstoß und zur Unterwerfung zu nötigen. Läßt man den Boykott als fachen Boykotterklärung feinen genügenden Erfolg versprachen, gegen das Gesetz und gegen die u. a. aus Anlaß des Waffe im wirtschaftlichen Kampfe zu, so kann er nicht schon des- können vor der Rechtsprechung als zulässige Mittel im wirtschaft­Kieler Bäckerboyfotts am 12. Juli 1906 vom Reichsgericht wegen unerlaubt sein, weil damit der Gegner geschädigt werden foll. lichen Stampf nicht bestehen. Sie widerstreiten dem Anstandsgefühl ausgesprochene Ansicht. Das Reichsgerichtsurteil erklärt viel- Unerlaubt wird der Boykott nur dann, wie der erkennende eines jeden gerecht und billig denkenden Menschen und stempeln mehr auch im Mannheimer Fall den Boykott als eine durch Senat mehrfach ausgesprochen hat, wenn bezweckt wird, die wirt- den fortgesetzt sich einer solchen Kampfesweise bedienenden Boykott aus berechtigte Waffe im wirtschaftlichen Stampf. Aber das schaftliche Existenz des Getroffenen völlig zu untergraben und ihn zu einer die guen Sitten verlebenden Handlungsweise, die seine Reichsgericht gelangt, wie wir schon bei der ersten Nachricht zugrunde zu richten, oder wenn die mit dem Boykott beabsichtigte Urheber nach§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches  , dessen Merkmale über das Urteil betonten, dadurch zu einem die Arbeiterklasse Schädigung in feinem Verhältnis zum Anlaß des Streites steht. im übrigen gegeben sind, schadensersatzpflichtig macht." Davon ist hier indes keine Rede. schwer schädigenden Ergebnis, daß es Beleidigungen in den Flugblättern und die Art der Durchführung des Boykotts als Stütze des Schadenersatzes für den Boykott zuläßt. Ist der Boykott ein geseglich zulässiges, manchmal leider wirtschaftlich notwendiges Mittel, so kann logischerweise auch die Art der Durchführung des Boykotts keine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung sein. Die gegenteilige Ansicht enthält einen unlöslichen Widerspruch. Und was die Be- Boykott vermöge der das Strafgesetz und die guten Sitten ver­Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, daß der ganze leidigungen anlangt, so fann poch unmöglich verkannt werden, lezenden Art seiner Durchführung widerrechtlich geworden ist. daß ein durch die Beleidigung herbeigeführter Schaden In dem Urteil des Reichsgerichts vom 12. Juli 1906( Entsch. nicht durch den Boytott verursacht ist. Es ist der Schluß Bd. 64, S. 52), auf das sich die Beklagten in den Vorinstanzen zur falsch weil durch Beleidigung dem Schlächtermeister ein Rechtfertigung ihres Vorgehens berufen haben, ist hervorgehoben, Schaden zugefügt ist, hat der Beleidiger für den durch daß die damaligen Beklagten die Kieler Bädergesellen und das Boytott zugefügten Schaden zu haften. Darüber wird Stieler Gewerkschaftskartellsich in ihren Kundgebungen aller Boytott zugefügten Schaden zu haften. Darüber wird persönlichen Anfeindungen oder Werdächtigungen ihrer Meister ent­in dem Nachprozeß, der die Höhe des Schadens halten haben. Das Gegenteil haben, wie die Flugblätter und die feststellen soll, unzweideutige Klarheit feitens des Feststellungen des Berufungsgerichts ergeben, die heutigen Beklagten  Reichsgerichts geschaffen werden müssen, wenn es sich getan. Neben anderen kränkenden Bemerkungen haben sie dem nicht dem vollberechtigten Vorwurf aussehen will, in- Kläger Imhoff vorgeworfen, er betrüge die Arbeiter um ihr Koali­folge der Hetze der Scharfmacherpresse von dem Gesetz tionsrecht, weil er, wozu er das Recht hatte, Mitglieder des Zentral­und von seiner eigenen früher betätigten Auffassung durch verbandes entlassen hat; er halte seine Gefellen die, wie es ihr Scheinschlüsse abgewichen zu sein und eines schweren Ein- Dienstvertrag gestattete, bei ihm austreten fonnten wie Sklaven Scheinschlüsse abgewichen zu sein und eines schweren Ein­griffs in das Koalitionsrecht der Arbeiter sich schuldig gemacht und zwinge ihnen eine fast grenzenlofe Arbeitslast auf; er habe weil er die Verhandlung mit dem Zentralverband ablehnte zu haben. höchst leichtfertig den Boykott provoziert. Es wird von seiner Bei der großen Bedeutung des Erkenntnisses für die egoistischen und anmaßenden Broßenhaftigkeit, von seinem dünkel gewerkschaftlichen Rämpfe geben wir den wesentlichsten Teil haften Herrenstandpunkt und davon gesprochen, daß er nur durch der Urteilsgründe nachstehend wörtlich wieder. Er geht den schärfsten Boykott zur Vernunft gebracht werden könnte. Die Innung wird des schweren Wortbruchs beschuldigt: sie habe Busagen gegeben, um die Aufhebung des Boykotts zu erlangen, dann aber es mit ihrer Ehre vereinbar gehalten, ihr Wort zu brechen. Die Meister werden als wortbrüchige Jnnungshelden bezeichnet, von denen sich die Arbeiterschaft und das Publikum nicht an der Nase herumführen laffe.

dahin: " In Uebereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Boykott im wirschaftlichen Kampf zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Mittel zur Erreichung erlaubter Ziele nicht widerrechtlich sei. Berechtigt find die Arbeitnehmer, auf eine bessere oder ihnen ge­nehmere Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse hinzuwirken. Nach § 152 der Gewerbeordnung ist ihnen ferner die Bereinigung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen gestattet. Es ist ihnen daher auch nicht verwehrt, die Anerkennung der" Organi­fation", die sie sich nach ihrem Ermessen im Rahmen des Gesetzes gegeben haben, bei den Meistern durchzusetzen.( Auf der anderen Seite bleibt es den Arbeitgebern unbenommen, der Organisation bie Befugnis zur Vertretung ihrer Arbeiter zu verweigern, über die Arbeitsverhältnisse im eigenen Betrieb nur mit den eigenen Arbeitern zu verhandeln, Mitglieder der Organisation nicht auf­zunehmen oder zu entlassen.)

Der fragliche Bohkott war hiernach an sich zulässig, sowohl, um eine borteilhaftere Ordnung der Arbeitsverhältnisse, wie auch, um die Anerkennung der Organisation von den Meistern zu er­ringen.

Beicherung.

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sentimentale, teils einlullend selbsttäuschende, teils bewußt ver­Logene Friedensgefeier und Wohlgefallensgedusel. Frieden? Rast. Aus kampfgeschwängerter Atmosphäre weht den Frieden Dem Proletariat, der proletarischen Frau winkt er nicht zu süßer Die offiziellen Begehrenden Haß und Feindschaft entgegen. Prediger des Friedens, die Verteidiger der christlichen Religion sind die Träger der feindseligen Gefühle und Bestrebungen. in Mansfeld   aufgefahrenen Maschinengewehre Künden die Frieden? Brachten die Zechenbarone mit dem Verfemungs­awangsarbeitsnachweis den Knappen ein Wohlgefallen? Ver­fflabung der Ausbeutungsobjekte ist solcher Einrichtungen Ziel! Empörung muß aufwallen! Es ist nicht Zeit, sich durch Friedens­gebimmel einschläfern zu lassen. Für die Proletarierinnen sicher nicht! Sie sind ja die doppelt und dreifach Geknechteten und Unterdrückten. Als Weib und Mutter schußlos, hat die Frau den Vorzug, als Staatsbürgerin alle Rechte zu entbehren und als Lohnarbeiterin dafür gestraft zu werden, rechtlos zu sein. Weil die Hausfrau unbezahlte Arbeit leistet, speist man die Arbeiterin mit der Hälfte des Lohnes ab, den der Mann erhält. Und das historisch gewordene doppelte und dreifache Unrecht verteidigen die Friedensapostel als gottgewollte Ordnung. Die Zehn­millionenschar erwerbender Frauen ist ein Zehnmillionenprotest gegen diese Ordnung! Dem Weibe padt fie gehäufte Pflichten auf und versagt ihm einfache Rechte. Trotzdem soll es an das Friedens- und Wohlgefallensgeplärre glauben! ein gekauftes Arbeitstier, das einen Posten ausfüllt im Haupt­buch des Unternehmers: wohl ihm! Nicht brauchte es dann sich Nach der Beweiswürdigung der Vorinstanzen waren alle diese, im Kampfe ums Dasein frühzeitig totwund zu reiben, nicht in zumeist schon der Form nach beleidigenden Vorwürfe unwahr und quälender Haft alle Lebensfreude ertränken. Es würde geschont geeignet, die Ehre und das Ansehen der Meister, namentlich der Kläger   in der öffentlichen Meinung herabzuwvürdigen; sie bildeten und gepflegt, damit nicht schneller Tod eine neue Ausgabe er­also Vergehen nach§§ 185, 186 Ses Strafgesetzbuches. Die Be- forderlich mache. Des Weibes Arbeitskraft aber nimmt man wie das Berufungsgericht feststellt, gratis oder bezahlt sie schlecht, solange sie ausreicht. Die Trägerin flagten haben weiter, durch die Art, wie die Flugblätter vertrieben wurden, Ende Oktober ist kein zu buchendes Wertobjekt. Rücksichtslos wird sie in der und im November 1906 allabendlich zur Zeit des Einkaufs, durch kapitalistischen Tretmühle zu Tode gehezt. Im Lebenskampf meltt die Arbeiterbevölkerung systematisch die größten Menschenanfamm- die Proletarierin schnell dahin; zermürbt, in nie endenden Sorgen, lungen vor den boykottierten Läden herbeigeführt und dadurch sinkt sie verblutend früh ins Grab. Die Weihnachtsglocken läuten mittelbar oder unmittelbar auf die Kaufwilligen einen Zwang zum Nichtbetreten der Läden oder zur Zurüdgabe der gekauften Waren sie nicht ins Dasein zurüd! Verschont uns mit verlogenen Friedensschalmeien, gebt uns ausgeübt. Hierin wie in der an die Berufsgenossen der Beklagten   sich Gleichberechtigung! Laßt uns Menschen sein! Das ist der Prole­wendenden und eine bedingte Ehrberlegung enthaltenden Ertarierin Weihnachtsgruß an die Herrscher und Unterbrüder.

Stille Nacht, heilige Nacht, Alles schläft, einsam wacht Nur Meschores und Rabbi II, Doch die ganze Werftpolizei

:: Schläft in himmlischer Ruh.:,:

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Die Redaktion des Vorwärts" hat sich zu ihrem Ferndrucker jezt auch einen Fernguder"( System Macroni) angeschafft. Gestern nachmittag wurde der neue Apparat im Erfrischungsraum Neils: der bedauernswerte Beamte, dem die schwere Aufgabe fiel, im der Nedaktion atifchen Konferenzhalle und Korrektorenjaal aufgestellt und sofort an Ort und Stelle fig und fertig montiert. Die Schatten des Heiligabends hatten sich eben auf die stille Erde herniedergesenkt, und die Stunde schlug, wo man die Lichter an den Bäumen entzündet, da war es vollendet das große Werk: ein neues Anschauungsmittel eingereiht in das Arsenal   zur Be­fruchtung öder Redakteursphantasien.

100 Millionen Frank,

Wäre das Weib

die Jch, der christliche König, aus dem Blut und Schweiß, der heidnischen Kongoneger ehrlich herausgepreßt habe. Möge dieses Geld Meinen Erben zum Segen gereichen und Mein Testament Meinen prinzlichen Töchtern eine nette Bescherung sein!"

Zwei Straßen weiter wohnt der Herr Staatsanwaltschaftsrat Es ist derweilen 11 Uhr geworden und man kann einen Fern­Prozeß gegen die Frankenthal- Chawruße Repräsentant des preußischen guderflug nach Amerika   wagen, wo gerade die fünfte Abendstunde Staates zu sein. Den Dank für diese Sisyphusarbeit hat er unter geschlagen hat und das Christkind auf leisen Sohlen heranfchwebt. feinem trübfunzlig flackernden fümmerlichen Weihnachtsbäumchen Hufch! Durch den Kanal, das Atlantische Meer... Herr Peary  gefunden: Strafversegung nach Glag! Da fann er sich feiert in New York   ein fröhliches Fest. Denn sein Konkurrent Cool die Festung von außen beschauen, die Karl Liebknecht   so lange von ist ja abgehalftert! Vor dem Glücklichen liegt ein in Renntierleder gebundenes Folioheft, auf dessen Titelblatt zu lesen ist: innen besehen mußte. Bearaten- Klub Internationale Organisation   der olar. reisenden, fonftituiert am 24. Dezember 1909 nach den Grundsägen der G. G. ( Gompers- Gewerkschaften).

Und nun nach Süden, mit einer fleinen öftlichen Ab­Neugierigster Spannung voll umstand den geheimnisvollen Apparat die Schar der Redakteure, Sefretäre und Stenotypeure, der weichung über Berlin  . Bei Herrn Bode ist Jubel und Trubel die Archivare und Bibliothekare, der Feuilletonisten und übrigen Christen, Hülle und Fülle. Nicht nur daß die ersten Bankfirmen, Leder­der Botenmeister und anderen Geister, die noch zum Redaktionsstab fabrikanten, Kohlenhändler und Herrenreiter Europas   dem Geheimen des Blattes gehören. Unser Spezialist für Luftschiffahrt und sonstige Rat die berühmte Huldigungsadresse unter den Weihnachtsbaum ge­Technologie ließ sich von dem Obermonteur der Macroni- Gesellschaft legt haben, sind auch die Berliner   Damenhutverkäufer mit all den zum unwiderruflich letzten Male den immerhin nicht ganz ungefähr vielen Bachspuppen angetreten, die bisher in den Schaufenstern ihr verkanntes staubiges Dasein fristeten. Bodes Freude ist un- der lichen Mechanismus erklären, und nachdem er an die Brusttasche ge­griffen hatte( in der die Lebensversicherungspolice stedt), faßte er beschreiblich. Unter den Wachstöpfen hat er mit seinem feinen Kennerauge binnen zehn Minuten bereits entdeckt: eine raffaeleste Die Kurbel fest in die Faust. In der Redaktionskonferenz war nach vierstündiger Debatte eine Figur, eine gainsborugheske, drei velasquezeste, sechs michelangeleste, Einigung dahin erzielt worden: daß die erste Neise mit dem Wunder- neun tintoretteste und achtzehn groteste. apparat den Weihnachtstischen berühmter Persönlichkeiten des Tages Nacht gelten solle. Und so flog die Kurbel auf langsam

und der boran!"

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Er blättert um und wir lesen:

§ 1. Niemand darf den Nord-, Süb-, Dft oder West- Bol entdecken, nicht vorher die Erlaubnis des Gentleman Beary eingeholt hat. § 2. Diese Erlaubnis erhalten nur Mitglieder des Bearatenklubs. § 3. Das Eintrittsgeld in den Bearaten- Klub beträgt atvei Millionen Dollars.  ( Gentleman Beary ist von der Zahlung des Eintrittsgeldes dispensiert.) § 4.

Wir haben nicht Zeit genug, um Bodes weitere Weihnachts­Bir haben genug und trefen schleunigst die Rückreise nach Europa  entdeckungen abzuwarten, sonst löscht sein Sollege in München   die Lichter am Baum. Also mit Bolldampf voraus! Rrrrrrr Nanu! an. Unser Flug führt vorbei an Coots herrlichem Landhaus. Dieser solche lleberraschung hätte sich der Herr Geheimrat v. Tschudi denn Gentleman( wir wollen seinen Wohnfig nicht verraten) erholt sich im doch wohl nicht träumen lassen. Sein Weihnachtstisch, das ganze sonnigen Süden von den Strapazen, die er auf dem geduldigen Marigrafenstraße 77! Herrn Wilhelm Bruhns Gabentisch ist in Zimmer, bas ganze Haus, die ganze Strake, in der er wohnt, Bapier feiner Notizbücher erlitten hat. Sein Weihnachtstisch ist reich der Redaktion der Wahrheit" aufgebaut. Zu Hause fühlt er sich nicht ist bepadt, behängt, verstellt von Bildern! Bildern!! Bildern!!! gedeckt. Wir sehen da: so gemütlich wie hier, wo ihn die dah seligsten Erinnerungen um- Die Augsburger   haben mit eigenen Händen ihre Kirchen und 1. den Ehrendoktorbrief der Universität Kopenhagen  ; schauern. Der Weihnachtsmann hat ihm ein Paar Zitronenpressen Kapellen, ihren Dom, ihr Rathaus, ihr Zeughaus, ihr Fuggerhaus 2. die Urkunde, durch die Herrn Cook die Ehrendoktorschaft wieder von ungeheuren Dimensionen beschert. Auf der einen ist ein silbernes und ihr Museum Maximilianeum   geplündert und alles, alles, was abgeknöpft wird; Kreuz angebracht, auf der anderen prangen zwei verschlungene fich da an Bildern fand, dem Münchener   Geheimrat zur freien 3. einen Sched über eine Million Mark: ausgestellt von der goldene Dreiecke, deren eines fein fittsam auf der Basis steht, Verfügung als Weihnachtsangebinde beschert unter Ueberreichung Phonographen und Vortragsgesellschaft Dähmel u. Cie., G. m. b..; während das andere auf der Spige balanziert. Drei Redaktions- einer Adreffe, an deren Kopf die Worte prangen: 4. ein Gutachten, erstattet von den 99 berühmtesten Psychiatern Kollegen erinnern sich aus ihrer Jugendzeit, daß dieses Zeichen das der Kulturwelt. Nach diesem Gutachten ist Gentleman Coof total mosaische Kreuz" vorstelle. Was aber haben die beiden Riefen unzurechnungsfähig. Er leidet an polarer Dämmerung. Nur an pressen zu bedeuten? Groß genug find fie, einen ausgewachsenen dem Tage, als er die Gutachten bezahlte, war er- wie die Herren Menschen aufzunehmen. Db etwa die Kreuz- Presse für arische", ausdrücklich hervorheben bollkommen bei Troste...( sonst würden die zweite für nicht- arische Kunden" bestimmt ist? die Bi- ychiater die fetten Honorare zurückzahlen müssen, die Cook für die Gutachten geblecht hat).

Rrrrr!. Hamburg   am Holstenwall! Herrn Schad hat das Christkindel eine hübsche Geige beschert. Amati! Aber die Fiedel Krokodilstränen! hat nur drei Saiten. Trioline!

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Dem ausnehmend- einnehmenden Manne das dankbare Augsburg  ! Bon München über Köln   nach Brüssel  . In Köln   figt Luise von Koburg unterm Fichtenbaume. Ihr drittlegter Liebhaber hat fich nobel gezeigt und dem trauernden Waisenmädchen eine herrliche Kristallflasche verehrt, auf der in großen Lettern zu lesen ist: Für Heim nach Berlin  ! Das Räderwerk des Fernguders Inattert. In Belgiens   Hauptstadt trauert Albert: der neue König. Er ist, Schon geht der Flug über Westelbiens Gefilde, da hat der Auslands. Steuer nach Norden und schneller als Luftschiff und Automobil wie am Tage feines Negierungsantritts im Lokal- Anzeiger" zu redakteur einen Einfall: er will schnell mal schauen, ob Nikolaus zu bon Hamburg nach Kiel  ! Villa Frankenthal  . Der Herr Bal- lesen war, Sozialdemokrat oder so' was. Und wahrhaftig! Weihnachten eine Strone mit Schuppenfetten geschenkt bekam und ob boẞ   feierte in früheren Jahren wohl das Maktabäer- Fest, aber nie- Das Christuskind hat ihm an Büchern beschert: Vanderveldes Ent- Azeff an der faiserlichen Hoftafel mitspeist. Also ostwärts nach mals Weihnachten. Anno 1909 hat er mit der Christenheit gute wickelung des Sozialismus", Karl Marg Das Kapital", das Buch St. Petersburg  ! Geschäfte und gute Erfahrungen gemacht, drum strahlt ein Christ- der Marionetten" und ähnliche nüzliche Literatur. baum in seinem Salon. Auf dem Weihnachtstisch steht riesengroß Nicht weit von Brüssel liegt Schloß Balincourt: Wittenfis der die Figur der Juftitia" aus purem Gold; in der linken Hand hält Baronin Baughan. Der treue fönigliche Ehegatte hat ihrer noch in fie eine Wage, deren eine Schale unten mit einem folossalen Blei- der Sterbestunde liebend gedacht und angeordnet, daß seinem süßen Humpen belastet ist, in der rechten trägt sie statt des Schwertes Weibchen das leopoldinische Vermächtnis unter den Weihnachtsbaum einen Mast von ungeheurer Länge. Die Binde um die Augen fehlt, gelegt werde. Die Urkunde lautet: und die goldene Göttin schielt, daß es einen Hund jammern muß. Inmitten des behaglichen Festraumes hängt ein Transparent, auf dem in großen Lettern geschrieben steht:

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Meiner erst links, dann rechts Mir angetrauten Frau und den Kindern, die sie mir diesseits der Schwelle des 70. Lebens­jahres gebar, bermache Jah

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Schauerliches Dunkel liegt über Bäterchens Balast gebreitet. Kein Stern, fein Licht erhellt bie trübe Nacht. Sollte wie legten Mittwoch eine Kleine Bombe ihren Freudensprung gemacht und Nitolaus mitgenommen haben ins finstere Reich der Trepoff und Karpoff? Sollte da fällt einem von uns ein, daß Rußland  , das heilige, ja zwei Wochen hinter der Welt daherhinkt! Auf Wieder­sehen also in vierzehn Tagen, wenn bis dahin der Ferngucker noch funktioniert und inzwischen ein Fernspuder hinzuerfunden ist! Girgl