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Fleischteneruug. Räch den Zusainmenstellungen derStatistischen Korrespondenz find die Fleischpreise in der ersten Hälfte des Monats Dezember im Vergleich mit dem Vormonat durchweg gestiegen. Es kosteten im Durchschnitt nach den Notierungen in bl> Städten im Kleinhandel 1 Kilogramm Pfennige: Daß bei solchen Preisen der Konsum zurückgeht, liegt auf der Hand i mancher Arbeiter kann Fleisch nur noch als Extragericht an hohen Festtagen sich leisten. Trotzdem, die Junker schauen nur noch nach mehr Liebesgaben aus und lamentieren über die Begehrlichkeit der Arbeiter._ Beteiligungsziffern im Kohlensyndikat. Mit dem 1. Januar 1910 treten in den Beteiligungen der Kohlenzeche» im Rheinisch- westfälischen Kohlensyndikat verschiedene Aenderungen ein. Die Gesomtbeteiligung stellt sich in Kohlen auf 78 159 834 Tonnen(77 834 834 Tonnen), in Koks auf 14 587 350 Tonnen (14 407 350 Tonnen) und in Briketts 3 740 915 Tonnen(wie im Vorjahre). An der Gesamtbeteiligung sind 70 Bergwerksunternehmungen beteiligt. Naturgemäß verteilt sich die Menge nicht gleichmäßig auf die angeschlossenen Unternehmen. Die sechs größten beherrschen bei- nahe die Hälfte der Kohlenförderung. Nachfolgend haben wir die 15 Gesellschaften mit den größten Beteiligungsziffern für Kohlen und Koks zusammengestellt; eS ergibt sich, daß sie weit über die Hälfte auf sich vereinigen. SS haben Beteiligungen: Kohlen Gelsenkirchen  ...... 8 698 000 Harpener Bergbau.... 7 240 000 Hibernia........ 3 416 500 Phönix........ 3 190 000 Rheinpreußen...... 3 000000 Deutsch  -Luxemb. Bergw... 2 700 000 Arenberg A.-G...... 1872 702 Zollverein........ 1 755 507 Konsolidation...... 1740 000 Deutscher Kaiser..... 1 650 000 Effener Steinkohlenbergw... 1929 300 fiskus......... 1993 000 onkordia........ 1 520 370 Konstantin....... 1 384 500 Neumühl........ 1650000 46 745 885 Koks 1 726 808 1750 000 812 800 642 640 795 000 620 000 387 250 240 000 415 400 12 000 327 400 620 000 863 000 8712 298 Bei Würdigung dieser Zahlen muß berücksichtigt werden, daß die Gesellschaften teilweise noch wieder untereinander in Verbindung stehen, entweder durch eine Personalunion in den AufsichtSrats- körpern oder auf Grund der geldgebenden Bankinstitute, und schließlich auch dadurch, daß die Aktien zum großen Teil« in den Händen der- selben Leute sind._ Die Regierung boykottiert. Die amerikanische   Bundesregierung hat bereits im Juni durch den Kriegsminister Dickinson die Boykoitierung der American Tabacco angeordnet und jetzt dieselbe Maßnahme gegen die Standard Oil Co. verfügt. In beiden Fällen wird der Boykott damit begründet, daß die Lieferanten nach bundesgerichtlichem Urteil«in Monopol bildeten. In, Lande der unbegrenzten Monopole werden diese durch solche Aktionen nicht irritiert, denn die Verordnung verbietet nur. von den Monopolisten für die Bundesarmee direkt Waren zu kaufen I Also macht man's indirekt und bezahlt vielleicht noch Agenten- gebühren._ Bom Zuckerskaudal. An den Steuerdeftaudationen in den Vereinigten Staaten   find mehr Zuckerkönige beteiligt, als man bisher annahm. Die Groß- firma Arbuckle Bros, hat jetzt nachträglich für Mindergewichtsangaben bei der Rohzuckereinfuhr in den Jahren 13931907 Zollzahlung von 695 573 Dollar geleistet. Bereits soll sich auch die National Sugar Refining Co. zu nachträglicher Zahlung von mehreren Hundert- taufenden von Dollar bereit'erklärt haben. Auch ist ein früherer höherer Beamter der American Sugar Refining Co., Ernst W. Gerbracht, in Verbindung mit der bei der Rohzuckereinfuhr ge nannter Gesellschaft aufgedecktenUnregelmäßigkeiten" unter Anklage und Bürgschaft in Höhe von 10000 Dollar gestellt worden. D»e American Sugar Refining Co. hat an Strafgeldern und nachträgt licher Zollzahlung bereits zirka 2 130 000 Dollar erlegen müssen. Soziales. (Siehe auch Hauptblatt.) Ein Betriebsunfall und seine Folgen. Verletzte und ihre Angehörigen müssen auf eine genaue Fest- stellung der Unfallfolgen, auf ein gewissenhaftes Unfallprotokoll achten. Der Maurer Sch. aus B. bei Hanau   stürzte, als er um das Gerüst eines Neubaues herumgehen wollte, rücklings in die Tiefe. Er stand nach dem Sturz wieder auf, klagte über heftige Schmerzen in der Seite, versuchte auch wieder weiterzuarbeiten. Als der Bauunternehmer kam, hörte er von dem Unfall und fand den Verletztensitzend und essend" und hörte die Klage über heftige Schmerzen. Der Verletzte fuhr dann auf Geheiß des Unternehmers mit der Eisenbahn und ging von der Station zu Fuß nach Hause. Der herbeigerufene Kassenarzt konstatierte Bruch zweier Rippen und Muskelquetschung des rechten Armes und der Schulter". Nach einige Wochen wurde der Verletzte vom Kassenarzt aus der Behandlung als arbeitsfähig entlassen und teilte derselbe der Berufsgenossenschaft später mit, daßkeine schädigenden Folgen des Unfalles mehr vorhanden sind". Ter Verletzte begab sich wieder an die Arbeit und stellte auch keinen Antrag auf Gewährung der Rente, da ja keine sichtbaren Folgen der Verletzungen vorhanden waren, auch der Arzt jede Erwerbsbeschränkung bestritten hatte. Später fiel es aber den Angehörigen des Verletzten auf, daß dieser einen unsicheren Gang bekam, öfters ohne jede Ursache weinte und über Augenschmerzen klagte. Auch dem Bauunternehmer fiel eZ auf, daß sein Vorarbeiter nach dem Unfall nicht mehr so zuverlässig war als früher. Eine Reiheverkehrter Handlungen, mangelhafte schriftliche Rapporte" wurden von ihm beanstandet und führten zu wiederholten Er- Mahnungen. Als sich aber größere Fehler ergaben, wurde der Verletzte entlassen und vom Kassenarzt später der Frankfurter  Irrenanstalt überwiesen. Die Frau des Erkrankten stellte nun durch Vermittelung des klrbciterfekretariats zu Frankfurt   a. M. den Antrag aus Ge- Währung der Unfallreuie, da doch die Krankheit nur als eine Folge des erlittenen Ilnfallcs anzusehen sei. Die Berufsgenossen- schaft stellte dem Chefarzt der Irrenanstalt ihre Unfallakten zur Versügung und erbat sich ein Gutachten über diesen Fall. Professor Sioli stellte in seinem Gutachten fest, daß der Er- krankte an einer Reihe von körperlichen und geistigen Lähmungs- erscheinungen leide. Seine Sprache sei unsicher, stockend und zeigten sich Auslassungen von Silben und Worten. Der Gang sei schwankend und gespreizt. Im Gesicht bestehe ein ständiges Zittern und Zucken der Muskeln, der Zunge und Hände. Der Kranke leide anDementia paralxtica   und Daves dersalis, chronischer Erkrankung des Nervensystems", welche nach allgemeiner Erfahrung und wissenschaftlicher Anschauung nicht auf solche Un- fälle, wie der vorliegende, zurückzuführen sei, da es sich bei dem Verletzten nur um eineQuetschung der rechten Seite, nicht aber um eine Kopfverletzung oder Gehirnerschütterung handelt". In der Berufung zum Schiedsgericht wies nun die Ehefrau des Verletzten besonders daraus hin, daß ihr Ehemann am Tage des Unfalls auch über heftige Schmerzen im Hinterkopfe geklagt und angegeben habe, daß er bei dem Sturzgegen eine Mauer geschleudert worden sei". Sie ersuchte um Vernehmung der Zeugen des Unfalls und deS Kassenarztes, welche ihre Angaben bestätigen würden. Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu Wiesbaden  fand es aber gar nicht sür nötig, diesem Antrage stattzugeben und stützte sich nur auf das Gutachten von Professor Sioli, das ja eine Erkrankung infolge des Unfalls ausdrücklich bestreite. Bei dem Rekurs mußte nachgeholt werden, was das Schieds- gericht versäumt hatte. Die Unsallzeugen gaben der armen Frau eine schriftliche Erklärung, daß der Vorletzte zirka 2,20 2,40 Meter tief herabgefallen sei. Ein Zeuge erklärte, daß Sch. auf den Kopf stürzte, so daßich glaubte, er hätte das Genick gebrochen". Ein anderer Zeuge gab an, daß der Verletzterücklings herunter, mit dem Kopf gegen eine Mauer gefallen" sei. Nachdein das Reichsversicherungsamt die Zeugen eidlich hatte vernehmen lassen, wurde Professor Dr. Sioli nochmals zu einem Gutachten aufgefordert, weil jetzt die Kopfverletzung festgestellt worden sei. Der Arzt erklärte denn auch, daß durchdiese neuen Zeugen» aussagen ein neues, früher nicht bekanntes Material zu der Ent- stehungsgeschichte der Krankheit des Sch. geliefert" worden sei. Der Verletzte sei dauernd bettlägerig geworden und ließen sich jetztdie Bewegungsstörungen durch eine Gehirnertrankung allein erklären". Vor dem Unfall sei der Verletzte gesund gewesen, habe nie Syphilis durchgemacht, stamme von gesunden Eltern, habe gesunde Kinder. Es habe sich also einige Wochen nach dem Unsall eine Gehirnkrankheit entwickelt, welche schleichend sich verschlimmerte und nach und nach zu den Lähmungserscheinungen gesührt habe. Der Schluß des sehr interessanten Gutachtens lautete:Daß nach den neueren Zeugenaussagen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, und sogar eine gewisse Wahrscheinlichkeit dasür spricht, daß die Krankheit des Sch. allein als Folge des erlittenen Unfalls anzusehen ist." Das Urteil des Reichsversicherungsamtes war nun voraus- zusehen, und erhielt die Familie deS inzwischen verstorbenen Ver- letzten die Rente zugesprochen. Auch dieser Fall zeigt wieder, wie eigenartig die SchiedS- gerichte für Arbeitcrverficherung arbeiten. Wäre die geplante Reichsversichcrungsordnung schon in Kraft gewesen, so hätte die arme Witwe keine Rente erhalten, weil nach den Absichten der Regierung künftig der Rekursweg abgeschnitten werden soll. Das Schiedsgericht hätte endgültig entschieden» die Zeugen wären gar nicht mehr vernommen worden. Sericbts- Leitung. Ist da» Streikvostenstehen erlaubt? In Helmstedt  , im Herzogtum Braunschweig  , wurden im Mai dieses Jahres die Tischler von der Berliner   Firma Salfeldt aus» gesperrt. Die Ortspolizeibehörde erließ im Laufe des Streiks eine öffentliche Bekanntmachung, laut welcher aus Grund der Städte» ordnung bestimmt wurde, daß das Publikum allen Anordnungen, die von den diensttuenden Gendarmen und Polizeibeamten zur Er- Haltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Straßen der Stadt und vor dem Bahnhofe getroffen würden, unbedingt Folge zu leisten habe. Zuwiderhandelnde sollten mit Geldstrafe bis zu 15 M-' eventuell mit Haftstrafe bedacht werden. Einige Streik­posten kehrten sich jedoch nicht an die Anordnungen der Gendarmen und gingen nicht fort, als sie von ihrem Posten weggewiesen wurden. Sie erhielten Strafmandate, die das Schössen- und das Landgericht bestätigte. Auf die von den Verurteilten eingelegte Revision hat letzt der Strafsenat des Oberlandesgerichts die Bestraften frei- gesprochen und die Kosten, einschließlich der für die Verteidigung der Kläger  , der Staatskasse auferlegt. Der Freispruch wird aber nicht damit begründet, daß das Streikpostenstehen gesetzlich erlaubt sei, wie das klipp und klar von höheren Gerichtsinstanzen oft schon erklärt worden ist, sondern er stützt sich auf eine falsche Anwendung der Pobizeiverordnung. Die vielen juristisch sich widersprechenden An- sichten über das Recht des Streikpostenstehens sind somit um eine neue vermehrt. Im Urteil wird gesagt, daß die Polizeiverfügung deshalb rechtsungültig sei, weil sie eine Strafandrohung enthalte. So wenig die Polizeibehörde ihre Unterbeamten zum Erlaß all- gemeiner Anordnungen ermächtigen könne, so wenig könne sie. worauf«S hier allein ankomme, diese ermächtigen, im Einzelfalle Anordnungen mit der Wirkung zu treffen, daß der bloße Ungehor- sam gegen diese strafbar sei. Der bloße Ungehorsam gegen die An- ordnung der Exekutivorgane sei noch keine strafbare Handlung, wohl aber fei die polizeiliche Handlung selbst eine rechtmäßige Aus- Übung und könne von dem Beamten erzwungen werden. Ein Widerstand dagegen sei nach§ 113 des Strafgesetzbuches strafbar. In dem vorliegenden Falle habe der Polizeibeamte aber gar keinen Versuch gemacht, die Befolgung seiner Anordnung zu erzwingen, der nur ein passiver Widerstand entgegengesetzt worden sei. Des- halb müsse auch Freisprechung erfolgen. Die Begründung des Urteils stellt die Möglichkeit des Streikpostenstehens ganz in das Belieben eines Gendarmen oder Polizisten. Die Arbeiter können ich zwar nachträglich beschweren, allein wenn sie mit einer solchen Beschwerde ausnahmsweise einmal Erfolg haben sollten, nützt es ihnen nichts mehr; der Kampf ist dann schon beendet. DaS Koali­tionsrecht der deutschen Arbeiter bleibt demnach zumeist nur ein Elches von Polizisten Gnaden. VermilcKtes. Eisenbahnunföllc. Einer Meldung aus Kaiserslautern   zufolge, stieß in der Station NeuhemSbach-Sembach eine Nachschubmaschine auf den letzten Wagen eines Zuges, dessen Insassen beurlaubte Militärpersonen waren. Dreizehn Soldaten erlitten leichte Kopfverletzungen. Der Material- 'chaden ist unbedeutend. Bon», 23. Dezember. Wie die Direktion der Rhein  -Uferbahn mitteilt, entgleiste heute nacht auf der Station Bonn  -Ellerstraße der um 12 Uhr nachts von Köln   abgegangene Schnellzug, weil der Führer über die Station hinaus mit großer Geschwindigkeit in die kleine Kurve fuhr. Der Triebwagen entgleiste und der Anhänge- wagen wurde gegen den Triebwagen gestoßen. Ein Passagier erlitt einen Unterschenkelbruch, einige Personen wurden leichter verletzt. Der Materialschaden ist unerheblich. Der Betrieb, der am Vor- mittag durch Umsteigen aufrecht erhalten wurde, war heute mittag wieder in Ordnung.  _ Gedenkfeiern für die Mesfiuakatastrophe. Au» Rom   wird vom gestrige» Tag« berichtet: Aus Anlaß des Jahrestage» der Erdbeben- katastrophe in Kalabrien   und Sizilien   fanden heute in ganz Italien  Gedächtnisfeiern statt. In Reggio   find zum Zeichen der Trauer alle Geschäfte geschlossen. Viele Gebäude haben halbmast geflaggt. Bc- Hörden und Vereine begaben sich in feierlichem Zuge an das gemein- same Grab der Opfer, wo ein Bronzekranz niedergelegt wurde. De» Bürgermeistern im Erdbebengebiet sind überaus zahlreiche Beileids- telegramme zugegangen._ Der Familienmord von Ruswil  . Ueber die Entdeckung des Täters des furchtbaren fünffachen Mordes auf dem Bauernhof Hubschuer bei Ruswil   werden neue Einzelheiten bekannt. Gestern starb noch als ftinftes Opfer das älteste Kind der ermordeten Eltern Bisang, die löjährige Tochter. die in der Schreckensnacht einen furchtbaren Ncrvenchok erlitten hatte. Nach dem vom Mörder Mathias Muff gestern abgelegten Geständnis hat sich das fürchterliche Drama folgendermaßen abgespielt: Muff begab sich am letzten Montag nachts zwischen 10 und 11 Uhr zum Großviehhändler Bisang auf Hubichuer unter der Vor- gäbe, eine Kuh von ihm kaufen zu wollen. Dort wurde zu- erst in der Stubegesprächelt", wobei Frau Bisang dem Muff noch Erfrischungen reichte. Dann gingen Bisang und Muff mit einer Laterne in den Stall, um die Kuh zu besichtigen. Hier zog Muff  den Revolver und gab in unmittelbarer Nähe zwei Schüsse auf Bisang ab. Jetzt begab er sich in die Stube des Bisang, trat in da? Schlafzimmer der Frau und tötete sie mit zwei gleichen Schüssen. Aus dem namenlosen Schrecken, der im Antlitz der Leiche der Frau Bisang zu sehen war, geht hervor, daß sie den Mörder, anS dem Schlafe erwachend, noch gesehen hat. Nach dieser Tat ging Muff in das obere Stockwerk, schlich sich in das Zimmer deS Knechts Bucher   und brachte diesem einen Schuß in die Schläfe bei. Der Getroffene taumelte noch auf ein Tischchen in der Nähe der Türe zu. sank dort nieder und erhielt vom Mörder den zweiten Kopfschuß. Fast im gleichen Augenblick erschoß er, wieder mit zwei Kopfschüssen, auch noch sein viertes Opfer, den Knecht Joseph Huber. Drei Knechte nebenan wagten sich nicht zu rühren aus Angst, sobald sie die Tür öffneten, niedergeschoffen zu werden. Hierauf ging Muff in den ersten Stock zurück, nahm eine Reiswelle und die Petroleum- kanne, legte die Welle vor die Stubentür, den einzigen Ausgang aus dem Schlafzimmer der Kinder, und steckte sie in Brand, nachdem er sie mit Petroleum begoffen hatte. Das Haus sollte mit Kindern und Leichen verbrannt werden. Wenigstens gelang dieser ruchlase Plan nicht. Vorher hatte der Mörder im Schlafzimmer der Frau Bisang die Aufsatzkommode aufgesprengt, Wertpapiere und anderes wahllos herauSgeriffen und in einen Unterrock der Frau Bisang eingewickelt. Mit dieser Beute begab er sich dann in den Stall zurück. Dort machte er sich an der Leiche des Bisang, eines schweren Mannes, zu schaffen. Er schleppte sie zu einen: Streuhaufen in der Nähe des Jauchebehälters, vergrub sie darin goß Petroleum   über den Haufen und zündete ihn an, ebenso die Scheune. Das Feuer verbrannte auch den Deckel des Jauche- behälterS, und die bereits halb verkohlte Leiche BisangS fiel hinein Der Mörder hotte sein fürchterliches Werk beendet. Er ging nun zunächst zur Scheune, vergrub dort die Schriften und die blutigen Kleider und versteckte einen Teil deS Geldes. Der Mörder mordete Bisang, um erstens feine Schuldverpflichtung gegenüber diesem zu vernichten, und zweitens, um das Geld zu rauben, dessen er bedurfte Es war nämlich allgemein bekannt, daß Eis.'ng stets große Summen zu Hause hatte. Soeben erschienen:'_ kvötlm Werke in sechs Künden. Im Austraoe der Goethe-Gesell- Ichast ausgewählt und herausgegeben von ErichSchmtdt. Elegante Ausstattung. Preis nur 6 Mark. Expedition desVorwärts" Berlin   SW., Lindcnstr. 69 (Laden)._ Reste% | Damentuche, schwarz u. farbig, Ko»tamstoffe,ncueft.äHuft., Seide, Sammele, Besätze, Futterstoffe,, PIDsche zuMSnteln,Chev-Kamm­garne zu Knaben-Anzügen. 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