Fleischteneruug.Räch den Zusainmenstellungen der„Statistischen Korrespondenzfind die Fleischpreise in der ersten Hälfte des Monats Dezember imVergleich mit dem Vormonat durchweg gestiegen. Es kosteten imDurchschnitt nach den Notierungen in bl> Städten im Kleinhandel1 Kilogramm Pfennige:Daß bei solchen Preisen der Konsum zurückgeht, liegt auf derHand i mancher Arbeiter kann Fleisch nur noch als Extragericht anhohen Festtagen sich leisten. Trotzdem, die Junker schauen nur nochnach mehr Liebesgaben aus und lamentieren über die Begehrlichkeitder— Arbeiter._Beteiligungsziffern im Kohlensyndikat.Mit dem 1. Januar 1910 treten in den Beteiligungen derKohlenzeche» im Rheinisch- westfälischen Kohlensyndikat verschiedeneAenderungen ein.Die Gesomtbeteiligung stellt sich in Kohlen auf 78 159 834Tonnen(77 834 834 Tonnen), in Koks auf 14 587 350 Tonnen(14 407 350 Tonnen) und in Briketts 3 740 915 Tonnen(wie imVorjahre).An der Gesamtbeteiligung sind 70 Bergwerksunternehmungenbeteiligt. Naturgemäß verteilt sich die Menge nicht gleichmäßig aufdie angeschlossenen Unternehmen. Die sechs größten beherrschen bei-nahe die Hälfte der Kohlenförderung. Nachfolgend haben wir die15 Gesellschaften mit den größten Beteiligungsziffern für Kohlenund Koks zusammengestellt; eS ergibt sich, daß sie weit über dieHälfte auf sich vereinigen. SS haben Beteiligungen:KohlenGelsenkirchen...... 8 698 000Harpener Bergbau.... 7 240 000Hibernia........ 3 416 500Phönix........ 3 190 000Rheinpreußen...... 3 000000Deutsch-Luxemb. Bergw... 2 700 000Arenberg A.-G...... 1872 702Zollverein........ 1 755 507Konsolidation...... 1740 000Deutscher Kaiser..... 1 650 000Effener Steinkohlenbergw... 1929 300fiskus......... 1993 000onkordia........ 1 520 370Konstantin....... 1 384 500Neumühl........ 165000046 745 885Koks1 726 8081750 000812 800642 640795 000620 000387 250240 000415 40012 000327 400620 000863 0008712 298Bei Würdigung dieser Zahlen muß berücksichtigt werden, daß dieGesellschaften teilweise noch wieder untereinander in Verbindungstehen, entweder durch eine Personalunion in den AufsichtSrats-körpern oder auf Grund der geldgebenden Bankinstitute, und schließlichauch dadurch, daß die Aktien zum großen Teil« in den Händen der-selben Leute sind._Die Regierung boykottiert.Die amerikanische Bundesregierung hat bereits im Juni durchden Kriegsminister Dickinson die Boykoitierung der American Tabaccoangeordnet und jetzt dieselbe Maßnahme gegen die Standard Oil Co.verfügt. In beiden Fällen wird der Boykott damit begründet, daßdie Lieferanten nach bundesgerichtlichem Urteil«in Monopol bildeten.In, Lande der unbegrenzten Monopole werden diese durch solcheAktionen nicht irritiert, denn die Verordnung verbietet nur. von denMonopolisten für die Bundesarmee— direkt Waren zu kaufen IAlso macht man's indirekt und bezahlt vielleicht noch Agenten-gebühren._Bom Zuckerskaudal.An den Steuerdeftaudationen in den Vereinigten Staaten findmehr Zuckerkönige beteiligt, als man bisher annahm. Die Groß-firma Arbuckle Bros, hat jetzt nachträglich für Mindergewichtsangabenbei der Rohzuckereinfuhr in den Jahren 1393—1907 Zollzahlung von695 573 Dollar geleistet. Bereits soll sich auch die National SugarRefining Co. zu nachträglicher Zahlung von mehreren Hundert-taufenden von Dollar bereit'erklärt haben. Auch ist ein frühererhöherer Beamter der American Sugar Refining Co., ErnstW. Gerbracht, in Verbindung mit der bei der Rohzuckereinfuhr genannter Gesellschaft aufgedeckten„Unregelmäßigkeiten" unter Anklageund Bürgschaft in Höhe von 10000 Dollar gestellt worden. D»eAmerican Sugar Refining Co. hat an Strafgeldern und nachträgtlicher Zollzahlung bereits zirka 2 130 000 Dollar erlegen müssen.Soziales.(Siehe auch Hauptblatt.)Ein Betriebsunfall und seine Folgen.Verletzte und ihre Angehörigen müssen auf eine genaue Fest-stellung der Unfallfolgen, auf ein gewissenhaftes Unfallprotokollachten.Der Maurer Sch. aus B. bei Hanau stürzte, als er umdas Gerüst eines Neubaues herumgehen wollte, rücklings in dieTiefe. Er stand nach dem Sturz wieder auf, klagte über heftigeSchmerzen in der Seite, versuchte auch wieder weiterzuarbeiten.Als der Bauunternehmer kam, hörte er von dem Unfall und fandden Verletzten„sitzend und essend" und hörte die Klage überheftige Schmerzen. Der Verletzte fuhr dann auf Geheiß desUnternehmers mit der Eisenbahn und ging von der Station zuFuß nach Hause. Der herbeigerufene Kassenarzt konstatierte„Bruch zweier Rippen und Muskelquetschung des rechten Armesund der Schulter".Nach einige Wochen wurde der Verletzte vom Kassenarzt ausder Behandlung als arbeitsfähig entlassen und teilte derselbe derBerufsgenossenschaft später mit, daß„keine schädigenden Folgendes Unfalles mehr vorhanden sind".Ter Verletzte begab sich wieder an die Arbeit und stellte auchkeinen Antrag auf Gewährung der Rente, da ja keine sichtbarenFolgen der Verletzungen vorhanden waren, auch der Arzt jedeErwerbsbeschränkung bestritten hatte.Später fiel es aber den Angehörigen des Verletzten auf, daßdieser einen unsicheren Gang bekam, öfters ohne jede Ursacheweinte und über Augenschmerzen klagte.Auch dem Bauunternehmer fiel eZ auf, daß sein Vorarbeiternach dem Unfall nicht mehr so zuverlässig war als früher. EineReihe„verkehrter Handlungen, mangelhafte schriftliche Rapporte"wurden von ihm beanstandet und führten zu wiederholten Er-Mahnungen. Als sich aber größere Fehler ergaben, wurde derVerletzte entlassen und vom Kassenarzt später der FrankfurterIrrenanstalt überwiesen.Die Frau des Erkrankten stellte nun durch Vermittelung desklrbciterfekretariats zu Frankfurt a. M. den Antrag aus Ge-Währung der Unfallreuie, da doch die Krankheit nur als eineFolge des erlittenen Ilnfallcs anzusehen sei. Die Berufsgenossen-schaft stellte dem Chefarzt der Irrenanstalt ihre Unfallakten zurVersügung und erbat sich ein Gutachten über diesen Fall.Professor Sioli stellte in seinem Gutachten fest, daß der Er-krankte an einer Reihe von körperlichen und geistigen Lähmungs-erscheinungen leide. Seine Sprache sei unsicher, stockend undzeigten sich Auslassungen von Silben und Worten. Der Gangsei schwankend und gespreizt. Im Gesicht bestehe ein ständigesZittern und Zucken der Muskeln, der Zunge und Hände. DerKranke leide an„Dementia paralxtica und Daves dersalis,chronischer Erkrankung des Nervensystems", welche nach allgemeinerErfahrung und wissenschaftlicher Anschauung nicht auf solche Un-fälle, wie der vorliegende, zurückzuführen sei, da es sich bei demVerletzten nur um eine„Quetschung der rechten Seite, nicht aberum eine Kopfverletzung oder Gehirnerschütterung handelt".In der Berufung zum Schiedsgericht wies nun die Ehefraudes Verletzten besonders daraus hin, daß ihr Ehemann am Tagedes Unfalls auch über heftige Schmerzen im Hinterkopfe geklagtund angegeben habe, daß er bei dem Sturz„gegen eine Mauergeschleudert worden sei".Sie ersuchte um Vernehmung der Zeugen des Unfalls unddeS Kassenarztes, welche ihre Angaben bestätigen würden.Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung zu Wiesbadenfand es aber gar nicht sür nötig, diesem Antrage stattzugebenund stützte sich nur auf das Gutachten von Professor Sioli, dasja eine Erkrankung infolge des Unfalls ausdrücklich bestreite.Bei dem Rekurs mußte nachgeholt werden, was das Schieds-gericht versäumt hatte. Die Unsallzeugen gaben der armen Fraueine schriftliche Erklärung, daß der Vorletzte zirka 2,20— 2,40 Metertief herabgefallen sei. Ein Zeuge erklärte, daß Sch. auf den Kopfstürzte, so daß„ich glaubte, er hätte das Genick gebrochen". Einanderer Zeuge gab an, daß der Verletzte„rücklings herunter, mitdem Kopf gegen eine Mauer gefallen" sei.Nachdein das Reichsversicherungsamt die Zeugen eidlich hattevernehmen lassen, wurde Professor Dr. Sioli nochmals zu einemGutachten aufgefordert, weil jetzt die Kopfverletzung festgestelltworden sei.Der Arzt erklärte denn auch, daß durch„diese neuen Zeugen»aussagen ein neues, früher nicht bekanntes Material zu der Ent-stehungsgeschichte der Krankheit des Sch. geliefert" worden sei.Der Verletzte sei dauernd bettlägerig geworden und ließen sichjetzt„die Bewegungsstörungen durch eine Gehirnertrankung alleinerklären". Vor dem Unfall sei der Verletzte gesund gewesen, habenie Syphilis durchgemacht, stamme von gesunden Eltern, habegesunde Kinder. Es habe sich also einige Wochen nach dem Unsalleine Gehirnkrankheit entwickelt, welche schleichend sich verschlimmerteund nach und nach zu den Lähmungserscheinungen gesührt habe.Der Schluß des sehr interessanten Gutachtens lautete:„Daß nachden neueren Zeugenaussagen die Möglichkeit nicht ausgeschlossenist, und sogar eine gewisse Wahrscheinlichkeit dasür spricht, daßdie Krankheit des Sch. allein als Folge des erlittenen Unfallsanzusehen ist."Das Urteil des Reichsversicherungsamtes war nun voraus-zusehen, und erhielt die Familie deS inzwischen verstorbenen Ver-letzten die Rente zugesprochen.Auch dieser Fall zeigt wieder, wie eigenartig die SchiedS-gerichte für Arbeitcrverficherung arbeiten. Wäre die geplanteReichsversichcrungsordnung schon in Kraft gewesen, so hätte diearme Witwe keine Rente erhalten, weil nach den Absichten derRegierung künftig der Rekursweg abgeschnitten werden soll. DasSchiedsgericht hätte endgültig entschieden» die Zeugen wären garnicht mehr vernommen worden.Sericbts- Leitung.Ist da» Streikvostenstehen erlaubt?In Helmstedt, im Herzogtum Braunschweig, wurden im Maidieses Jahres die Tischler von der Berliner Firma Salfeldt aus»gesperrt. Die Ortspolizeibehörde erließ im Laufe des Streiks eineöffentliche Bekanntmachung, laut welcher aus Grund der Städte»ordnung bestimmt wurde, daß das Publikum allen Anordnungen,die von den diensttuenden Gendarmen und Polizeibeamten zur Er-Haltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Straßen derStadt und vor dem Bahnhofe getroffen würden, unbedingt Folgezu leisten habe. Zuwiderhandelnde sollten mit Geldstrafe bis zu15 M-' eventuell mit Haftstrafe bedacht werden.— Einige Streikposten kehrten sich jedoch nicht an die Anordnungen der Gendarmenund gingen nicht fort, als sie von ihrem Posten weggewiesen wurden.Sie erhielten Strafmandate, die das Schössen- und das Landgerichtbestätigte.— Auf die von den Verurteilten eingelegte Revision hatletzt der Strafsenat des Oberlandesgerichts die Bestraften frei-gesprochen und die Kosten, einschließlich der für die Verteidigungder Kläger, der Staatskasse auferlegt. Der Freispruch wird abernicht damit begründet, daß das Streikpostenstehen gesetzlich erlaubtsei, wie das klipp und klar von höheren Gerichtsinstanzen oft schonerklärt worden ist, sondern er stützt sich auf eine falsche Anwendungder Pobizeiverordnung. Die vielen juristisch sich widersprechenden An-sichten über das Recht des Streikpostenstehens sind somit um eineneue vermehrt.— Im Urteil wird gesagt, daß die Polizeiverfügungdeshalb rechtsungültig sei, weil sie eine Strafandrohung enthalte.So wenig die Polizeibehörde ihre Unterbeamten zum Erlaß all-gemeiner Anordnungen ermächtigen könne, so wenig könne sie.worauf«S hier allein ankomme, diese ermächtigen, im EinzelfalleAnordnungen mit der Wirkung zu treffen, daß der bloße Ungehor-sam gegen diese strafbar sei. Der bloße Ungehorsam gegen die An-ordnung der Exekutivorgane sei noch keine strafbare Handlung,wohl aber fei die polizeiliche Handlung selbst eine rechtmäßige Aus-Übung und könne von dem Beamten erzwungen werden. EinWiderstand dagegen sei nach§ 113 des Strafgesetzbuches strafbar.In dem vorliegenden Falle habe der Polizeibeamte aber gar keinenVersuch gemacht, die Befolgung seiner Anordnung zu erzwingen,der nur ein passiver Widerstand entgegengesetzt worden sei. Des-halb müsse auch Freisprechung erfolgen.— Die Begründung desUrteils stellt die Möglichkeit des Streikpostenstehens ganz in dasBelieben eines Gendarmen oder Polizisten. Die Arbeiter könnenich zwar nachträglich beschweren, allein wenn sie mit einer solchenBeschwerde ausnahmsweise einmal Erfolg haben sollten, nützt esihnen nichts mehr; der Kampf ist dann schon beendet. DaS Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter bleibt demnach zumeist nur einElches von Polizisten Gnaden.VermilcKtes.Eisenbahnunföllc.Einer Meldung aus Kaiserslautern zufolge, stieß in der StationNeuhemSbach-Sembach eine Nachschubmaschine auf den letzten Wageneines Zuges, dessen Insassen beurlaubte Militärpersonen waren.Dreizehn Soldaten erlitten leichte Kopfverletzungen. Der Material-'chaden ist unbedeutend.Bon», 23. Dezember. Wie die Direktion der Rhein-Uferbahnmitteilt, entgleiste heute nacht auf der Station Bonn-Ellerstraßeder um 12 Uhr nachts von Köln abgegangene Schnellzug, weil derFührer über die Station hinaus mit großer Geschwindigkeit in diekleine Kurve fuhr. Der Triebwagen entgleiste und der Anhänge-wagen wurde gegen den Triebwagen gestoßen. Ein Passagier erlitteinen Unterschenkelbruch, einige Personen wurden leichter verletzt.Der Materialschaden ist unerheblich. Der Betrieb, der am Vor-mittag durch Umsteigen aufrecht erhalten wurde, war heute mittagwieder in Ordnung._Gedenkfeiern für die Mesfiuakatastrophe. Au» Rom wird vomgestrige» Tag« berichtet: Aus Anlaß des Jahrestage» der Erdbeben-katastrophe in Kalabrien und Sizilien fanden heute in ganz ItalienGedächtnisfeiern statt. In Reggio find zum Zeichen der Trauer alleGeschäfte geschlossen. Viele Gebäude haben halbmast geflaggt. Bc-Hörden und Vereine begaben sich in feierlichem Zuge an das gemein-same Grab der Opfer, wo ein Bronzekranz niedergelegt wurde. De»Bürgermeistern im Erdbebengebiet sind überaus zahlreiche Beileids-telegramme zugegangen._Der Familienmord von Ruswil.Ueber die Entdeckung des Täters des furchtbaren fünffachenMordes auf dem Bauernhof Hubschuer bei Ruswil werden neueEinzelheiten bekannt. Gestern starb noch als ftinftes Opfer dasälteste Kind der ermordeten Eltern Bisang, die löjährige Tochter.die in der Schreckensnacht einen furchtbaren Ncrvenchok erlitten hatte.Nach dem vom Mörder Mathias Muff gestern abgelegten Geständnishat sich das fürchterliche Drama folgendermaßen abgespielt: Muffbegab sich am letzten Montag nachts zwischen 10 und 11 Uhrzum Großviehhändler Bisang auf Hubichuer unter der Vor-gäbe, eine Kuh von ihm kaufen zu wollen. Dort wurde zu-erst in der Stube„gesprächelt", wobei Frau Bisang dem Muff nochErfrischungen reichte. Dann gingen Bisang und Muff mit einerLaterne in den Stall, um die Kuh zu besichtigen. Hier zog Muffden Revolver und gab in unmittelbarer Nähe zwei Schüsse aufBisang ab. Jetzt begab er sich in die Stube des Bisang, trat inda? Schlafzimmer der Frau und tötete sie mit zwei gleichenSchüssen. Aus dem namenlosen Schrecken, der im Antlitz der Leicheder Frau Bisang zu sehen war, geht hervor, daß sie den Mörder,anS dem Schlafe erwachend, noch gesehen hat. Nach dieser Tatging Muff in das obere Stockwerk, schlich sich in das Zimmer deSKnechts Bucher und brachte diesem einen Schuß indie Schläfe bei. Der Getroffene taumelte noch aufein Tischchen in der Nähe der Türe zu. sank dortnieder und erhielt vom Mörder den zweiten Kopfschuß.Fast im gleichen Augenblick erschoß er, wieder mit zwei Kopfschüssen,auch noch sein viertes Opfer, den Knecht Joseph Huber. DreiKnechte nebenan wagten sich nicht zu rühren aus Angst, sobald siedie Tür öffneten, niedergeschoffen zu werden. Hierauf ging Muff inden ersten Stock zurück, nahm eine Reiswelle und die Petroleum-kanne, legte die Welle vor die Stubentür, den einzigen Ausgangaus dem Schlafzimmer der Kinder, und steckte sie in Brand, nachdemer sie mit Petroleum begoffen hatte. Das Haus sollte mit Kindernund Leichen verbrannt werden. Wenigstens gelang dieser ruchlasePlan nicht. Vorher hatte der Mörder im Schlafzimmer der FrauBisang die Aufsatzkommode aufgesprengt, Wertpapiere und andereswahllos herauSgeriffen und in einen Unterrock der FrauBisang eingewickelt. Mit dieser Beute begab er sich dannin den Stall zurück. Dort machte er sich an der Leiche des Bisang,eines schweren Mannes, zu schaffen. Er schleppte sie zu einen:Streuhaufen in der Nähe des Jauchebehälters, vergrub sie daringoß Petroleum über den Haufen und zündete ihn an, ebenso dieScheune. Das Feuer verbrannte auch den Deckel des Jauche-behälterS, und die bereits halb verkohlte Leiche BisangS fiel hineinDer Mörder hotte sein fürchterliches Werk beendet. Er ging nunzunächst zur Scheune, vergrub dort die Schriften und die blutigenKleider und versteckte einen Teil deS Geldes. Der Mörder mordeteBisang, um erstens feine Schuldverpflichtung gegenüber diesem zuvernichten, und zweitens, um das Geld zu rauben, dessen er bedurfteEs war nämlich allgemein bekannt, daß Eis.'ng stets große Summenzu Hause hatte.Soeben erschienen:'_kvötlm Werkein sechs Künden.Im Austraoe der Goethe-Gesell-Ichast ausgewählt und herausgegebenvon ErichSchmtdt.Elegante Ausstattung.Preis nur 6 Mark.Expedition des„Vorwärts"Berlin SW., Lindcnstr. 69(Laden)._Reste%| Damentuche, schwarz u. farbig,Ko»tamstoffe,ncueft.äHuft., Seide,Sammele, Besätze, Futterstoffe,,PIDsche zuMSnteln,Chev-Kammgarne zu Knaben-Anzügen.Konfektion:Paletots, Jacketts, Staubmäntel,Kostüme, KostiimröcKe. jStets Gelegenheitskäufe?!Panl Karle,Warschaucrstr. 18.[♦Stets Bouillonim HauseJede Hausfrau kann in einer Minutedurch einfaches Aufgießen vonkochendem Wasser auf den echtenöriili!': Kraftbrüh-Würfeleine vorzügliche nahrhafte Bouillonherstellen. die nach dem Gutachten des vereidigten ChemikersDr. J e s e r i c h- Berlin vollkommeneiner aus frischem Fleisch hergestellten Fleischbrühe entsprichtAllgemeine Nährmittel- GesellschaftBrühl& Cie., Berlin SO. 16at